feretec
GmbH (vormals: feretec UG (haftungsbeschränkt))
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.724,26 |
4.467,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.571,92 |
62.005,48 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
60.982,48 |
8.863,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
800,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.096,18 |
66.472,48 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
101.704,57 |
28.959,01 |
| B.
Rückstellungen |
39.797,34 |
29.511,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.594,27 |
8.002,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.973,27 |
8.002,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
621,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.096,18 |
66.472,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der feretec GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des Bilanzrecht-modernisierungsgesetzes
(BilMoG).
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß §275 (2) HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
oder degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Möglichkeit der Vollabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern gemäß
§6 (2) EStG im Jahr des Zugangs wurde angewandt. Wurde
im Vorjahr die Bildung eines Sammelpostens gemäß
§6 (2a) EStG vorgenommen, wird dieser im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den nächsten vier
Wirtschaftsjahren linear aufgelöst. Diese
Durchbrechung des Einzelbewertungsgrundsatzes nach
§252 (2) HGB ist zulässig, da der Sammelposten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
| • |
Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
|
| • |
Ausleihungen zum Nennwert
|
| • |
unverzinsliche und niedrig
verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
|
| • |
sonstige Wertpapiere zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden mit den Nominalwerten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss 31.12.2018 übernommen und
fortgeführt worden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und GuV
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu den Einzelposten des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz wird nachfolgend dargestellt:
| • |
Abschreibung auf
Sachanlagen Euro 11.938
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Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich.
Angabe zu Forderungen oder Verbindlichkeiten zu
Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen
Der Betrag der Forderungen zu Gesellschaftern des
Unternehmens (B. Sommer) beträgt Euro 60.982,48
(Vorjahr: Euro 8.863,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 8.973,27
(Vorjahr: Euro 8.002,44).
Angaben zur Verwendung des Bilanzgewinns
Die Gesellschafterversammlung ist dem Vorschlag der
Geschäftsleitung gefolgt und hat am 06.07.2020
beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von
Euro 49.745,56 mit dem Gewinnvortrag von Euro 20.219,01 zu
verrechnen und den Bilanzgewinn in Höhe von Euro
69.964,57 auf neue Rechnung vorzutragen.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Brigitte Sommer,
Sulzheim (Kauffrau)
Der bzw. die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Gesellschaft hatte im abgelaufenen
Geschäftsjahr keinen Aufsichtsrat.
Unterschrift der Geschäftsführung
Der durch Steuerberater Jürgen Hinterleitner
gefertigte Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde durch
Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt und
genehmigt.
Mainz, 06.07.2020
gez.
Brigitte Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2020 festgestellt.
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