SHK SYSTEM
PLAN GmbH Cottbus
Cottbus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.211,25 |
63.660,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.841,50 |
2.679,50 |
| II.
Sachanlagen |
50.369,75 |
60.980,75 |
| B.
Umlaufvermögen |
339.225,12 |
382.327,13 |
| I.
Vorräte |
20.692,05 |
15.181,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.228,96 |
55.740,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
201.304,11 |
311.405,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.523,17 |
3.902,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
401.959,54 |
449.889,91 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
160.721,63 |
199.489,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.100,00 |
52.100,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
108.621,63 |
147.389,43 |
| B.
Rückstellungen |
65.615,57 |
70.434,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.474,91 |
175.719,61 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.147,43 |
4.246,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
401.959,54 |
449.889,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der SHK SYSTEM PLAN GmbH Cottbus
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§ 264 Absatz 1 Satz 4, § 274 a und
§ 288 Absatz 1 HGB Gebrauch gemacht.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SHK SYSTEM PLAN GmbH
Cottbus
Firmensitz laut Registergericht: Cottbus
Registereintrag: Handelsregister Cottbus HRB 1536 CB
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 410,00 Euro nicht übersteigt, wird
als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens
behandelt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder
Herstellungskosten gemäß § 255 Absätze
2 bis 3 HGB angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Dabei
wurden Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Unfertige Leistungen wurden zu durchschnittlichen
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem
Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den
Abschreibungen auch die Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 410,00 Euro
übersteigt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
wurden die den Restlaufzeiten von Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Absatz 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2018
|
2017
|
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
76.855,13
|
92.843,24
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Durch den Gesellschafter der SHK SYSTEM PLAN GmbH
Cottbus wurden Darlehen in Höhe von insgesamt
51.000,00 Euro gewährt. Die Darlehen dienen der
Finanzierung von Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens. Zur Sicherheit für die
gewährten Darlehen wurden die angeschafften
Investitionsgüter sicherheitsübereignet.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Unterschrift der Geschäftsführung
Cottbus, den 15. April 2019
SHK SYSTEM PLAN GmbH Cottbus
Geschäftsführer:
gez. Michael Scharf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2019 festgestellt.
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