MSR
GmbH
Rosenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.851,00 |
106.718,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.851,00 |
106.718,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
413.567,26 |
435.647,88 |
| I.
Vorräte |
229.500,00 |
234.450,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.573,87 |
194.947,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.493,39 |
6.250,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.280,00 |
1.104,60 |
| Aktiva |
517.698,26 |
543.470,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.711,28 |
19.830,78 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.330,78 |
203.699,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.880,50 |
-196.368,39 |
| B.
Rückstellungen |
13.900,00 |
33.117,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
478.086,98 |
490.522,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
295.985,04 |
203.741,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
182.101,94 |
286.780,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
255,63 |
| Summe
Passiva |
517.698,26 |
543.470,48 |
Anhang
1. Allgemeines
Die MSR GmbH hat den Sitz in Rosenheim und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Traunstein (HRB 24831)
eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der MSR GmbH ist
nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2023 die
Größenmerkmale einer kleinen, nicht
prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft i.S. von
§ 267 Abs. 1 HGB aus. Sie braucht gemäß
§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB einen Lagebericht nicht
aufzustellen.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang einschließlich
Anlagenspiegel. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Fremdwährungsposten waren im Geschäftsjahr
nicht umzurechnen.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2. Bilanzierungsmethoden
In diesem Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungs-abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, auch wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden grundsätzlich zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i. S. v.
§ 253 Abs. 4 HGB sind nicht vorgenommen worden.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden.
In dem Posten aktive Rechnungsabgrenzungsposten
werden Zahlungen bis zum Stichtag abgegrenzt, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
4. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlageposten
im Geschäftsjahr 2023 sind der beigefügten
Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.
Vorräte
Die fertigen Erzeugnisse und Waren sind mit den
Anschaffungskosten, höchsten zum niedrigeren Marktwert
bewertet und wurden durch Stichtagsinventur nachgewiesen.
Bestandsrisiken die sich aus der Lagerdauer und
geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch
Wertabschläge Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Steuerrückforderungen in Höhe von
EUR 57.165,39 enthalten.
Alle Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem
Jahr.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen sind vorausbezahlte Kosten für das
Folgejahr, insbesondere vorausbezahlte Mieten.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt EUR 25.000,00. Es ist zur Hälfte
eingezahlt und wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Personalkosten
|
5.900,00
|
7.877,38
|
Jahresabschluss u.
Steuererklärungen
|
8000,00
|
15.500,0
|
|
13.900,00
|
23.311,38
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 137.391,32
haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Alle anderen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit
von unter einem Jahr.
5. außergewöhnliche Sachverhalte nach §
285 Nr. 31 HGB
Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind
Forderungsverluste in Höhe von EUR 62.400 enthalten.
Es handelt sich hier um Forderungen aus früheren
Jahren, deren Werthaltigkeit nicht sicher nachgewiesen
werden konnte und somit aufgrund der gebotenen vorsichtigen
Bewertung auszubuchen waren.
6. Sonstige Angaben
Es bestehen zum Abschlussstichtag keine wesentlichen,
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Sicherheiten sind nicht
bestellt.
Der Gesamtbetrag der wesentlichen sonstigen
finanziellen Verpflichtungen ist mit EUR 96.000 anzugeben.
Es handelt sich um eine Verpflichtung aus einem
unbefristetem Miet- bzw. Pachtvertrag.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 6
Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführer war
im Berichtsjahr
- Herr Martin Grubmüller, Schliersee
bis 05.07.2024
und ist
- Frau Brigitta Grubmüller,
Fischbachau seit 21.10.2024
Die Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
7. Ergebnisverwendung
Die Gesellschaft schlägt vor, das Jahresergebnis
in Höhe von EUR 5.880,50 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Fischbachau, den
28.03.2025
gez.
Brigitta Grubmüller, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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