iLab AGLiquidiert

10437 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 3812
Vorher
Five Elements AGSport Talents AG
Eingetragen
31.5.2001
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Finanzierung von Beteiligungen an Gesellschaften jeglicher Art, sowie die Erbringung von Managementleistungen aller Art für Unternehmen, insbesondere im IT-Bereich für Geschäftsprozess- und Work-Flow-Management.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Gab
seit 4.3.2002
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

iLab AG

Ranstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Bilanz

A K T I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögens-

gegenstände

5,00 5,00
II. Sachanlagen 8.075,00 14.658,00
III. Finanzanlagen 14.782,29 14.782,29
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 13.216,50 13.216,50

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

6.563,01 3.131,11

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

7.745,97 3.527,89
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 446,36 0,00

D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

270.212,52 228.120,40
SUMME Aktiva 321.046,65 277.441,19

P A S S I V A

31.12.2017 31.12.2016
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 85.000,00 85.000,00
II. Gewinn- und Verlustvortrag -313.120,40 -279.267,96
III. Jahresfehlbetrag -42.092,12 -33.852,44
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 270.212,52 228.120,40
V. buchmäßiges Eigenkapital 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 11.518,50 8.259,00
C. VERBINDLICHKEITEN 309.528,15 269.182,19
SUMME Passiva 321.046,65 277.441,19

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die iLab AG hatte ihren Sitz in 63667 Nidda (aktuell in 63691 Ranstadt) und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Friedberg unter der Registernummer HRB 3812.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsge-
setzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungspflicht abgewichen.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte ggf. in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Soweit nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine "kleine Kapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht.

Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhanden - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt.

Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens

Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht.

II. Angaben i.S.d. § 152 AktG

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 85.000,00 (EUR 85.000,00) wurde gemäß § 152 AKtG als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen. Es ist in 85.000 Stückaktien eingeteilt, wovon 72.500 Stammaktien und 12.500 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sind. Im vorliegenden Geschäftsjahr wurden Beträge weder in die Kapitalrücklage eingestellt noch aus derselben entnommen. Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Gewinnrücklagen wurden ebenfalls nicht vorgenommen.

III. Genussrechte

Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit 22 Genussrechte mit einem Nennbe- trag von jeweils EUR 1.000,00 ausgegeben. Die erhaltene Gegenleistung wird als "Genussrecht-Kapital" ausgewiesen. Aufgrund entsprechender Verlustteilnahme dieses Kapitals war der Passivposten auf EUR 0,00 zu reduzieren. Neue Rechte sind im vorliegenden Geschäftsjahr nicht entstanden.

IV. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00).

Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:

- EUR 51,99 (EUR 20,04) durch Sicherungsübereignung von außergesellschaftlichem Vermögen

- EUR 11.088,24 (EUR 0,00) durch Sicherungsübereignung von gesellschaftlichem beweglichen Vermögen

V. Organbezüge

Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar:

a) Geschäftsführungsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Zinssatz: - - -

- Sicherheiten: - - -

- Laufzeit: - - -

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

b) Aufsichtsorgan:

- Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00)

- Zinssatz: - - -

- Sicherheiten: - - -

- Laufzeit: - - -

- im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00)

Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen:

a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine)

b) Aufsichtsorgan: keine (keine)

D. Sonstige Angaben

I. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB

Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt.

a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens:

- keine

b) Bilanzierte aktive latente Steuern:

- keine

c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB:

- keine

III. Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, das Jahres- ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

IV. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt:

Name, Sitz Kapitalanteil Eigenkapital Ergebnis des
letzten GJ
VKF Solution GmbH, 25.564,29 18.211,31 1.482,16
Hanau (aktuell Ranstadt) (100,00%)    

V. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB

Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 0 (0) Arbeitnehmer beschäftigt.

VI. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane

Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Alexander Gab geführt.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

- Hogler Heckmann (Vorsitzender)

- Thomas Rapp

- Sebastian Socka

Ranstadt, den 12.06.2020

gez. Alexander Gab

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.06.2020.

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