Spanndecken
Bamberger GmbH
Bundorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.975,00 |
96.755,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.949,00 |
10.057,00 |
| II.
Sachanlagen |
60.026,00 |
86.698,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
447.179,94 |
540.895,17 |
| I.
Vorräte |
355.156,14 |
369.948,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.807,25 |
169.960,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.216,55 |
985,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.666,80 |
1.728,74 |
| Aktiva |
529.821,74 |
639.378,91 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.491,10 |
16.359,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-32.450,42 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
23.809,94 |
| IV.
Bilanzverlust |
10.508,90 |
|
| davon
Verlustvortrag |
8.640,48 |
|
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
513.530,64 |
622.319,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
465.406,81 |
555.380,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
48.123,83 |
12.939,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
147.375,52 |
167.163,76 |
| Passiva |
529.821,74 |
639.378,91 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Spanndecken Bamberger GmbH hat ihren Sitz in
Bundorf und ist beim Amtsgericht Bamberg unter der
Handelsregisterbuchnummer HRB 8402 eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den immateriellen
Vermögensgegenständen und Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
und der immateriellen Vermögensgegenstände
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bewegliche, abnutzbare und selbständig
nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis
zu einem Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer
(GWG) wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
gemäß § 253 Abs. 3 HGB werden die
Finanzanalgen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben. Sofern in den Folgejahren die Gründe
für eine Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen nach dem Wertaufholungsgebot
gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
einzeln zu Einstandspreisen einschließlich
Anschaffungsnebenkosten bzw. niedrigeren Tagespreisen des
Bilanzstichtages unter Berücksichtigung von
Anschaffungskostenminderungen angesetzt.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. In die Herstellungskosten werden die Fertigungs-
und Materialkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung
sowie die notwendigen Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, eingerechnet. Die Kosten der allgemeinen
Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale
Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale
Leistungen und für betriebliche Altersversorgung
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Sämtliche Vorräte sind verlustfrei
bewertet.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden mit dem aktuellen Börsen- bzw. Marktpreis nach
§ 253 Abs. 1 und Abs. 4 HGB angesetzt.
Ist der Wert im Zeitraum zwischen Zugang und
Abschlussstichtag gesunken und ergibt sich dies aus einem
Börsen- oder Marktpreis, erfolgt nach dem strengen
Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB
eine außerplanmäßige Abschreibung in
Höhe der Wertminderung. Sofern in Folgejahren die
Gründe für die Wertminderung entfallen sind, ist
eine Zuschreibung gemäß dem Wertaufholungsgebot
nach § 253 Abs. 5 HGB durchzuführen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 EUR wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist voll
einbezahlt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach
Ergebnisverwendung.
Verbindlichkeiten
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31.12.2022
|
31.12.2021
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
465.406,81 EUR
|
555.380,00 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre
|
47.682,89 EUR
|
12.939,39 EUR
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
440,94 EUR
|
54.000,00 EUR
|
Summe Verbindlichkeiten
|
513.530,64 EUR
|
622.319,39 EUR
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E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr René Bamberger, Herr Marcel Bamberger
Gegenüber Geschäftsführern bestanden
am Bilanzstichtag keine Forderungen.
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahrs durchschnittlich 6 Arbeitnehmer.
sonstige Berichtsbestandteile
Bundorf, 29.06.2023
gez.
BRE GbR, Gesellschafterin
gez.
René Bamberger, Geschäftsführer
gez.
Marcel Bamberger, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2023
festgestellt.
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