Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 5439
Vorher
Signum Communication Werbeagentur GmbH
Eingetragen
30.5.1990
Branche
Public-Relations-BeratungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Unterstützung von internen und externen Kommunikationsprozessen von Unternehmen und sonstigen Organisationen in der Öffentlichkeitsarbeit, in Marketing und Werbung sowie in der technischen Dokumentation und Vertriebsunterstützung. Zu den Leistungen zählen die Beratung und Dienstleistungen hinsichtlich der Erstellung und des Einsatzes von Instrumenten der Kommunikation aller Art. Dies umfaßt die Konzeption, die grafische und textliche Gestaltung sowie die Herstellung in gedruckter sowie in elektronischer Form, einschließlich der dazu erforderlichen technischen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jens Uwe Johansson
seit 11.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Jens Johansson
Hirschberg
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Signum communication GmbH

Heidelberg (vormals: Mannheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.10.2021

Bilanz

Aktiva

31.10.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 8.913,71 21.294,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 879,50 2.322,00
II. Sachanlagen 7.331,21 18.269,50
III. Finanzanlagen 703,00 703,00
B. Umlaufvermögen 170.597,44 297.867,66
I. Vorräte 63.003,51 187.711,01
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.942,18 105.973,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.651,75 4.182,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 93.717,34 13.411,46
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 44.588,19 81.816,40
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 221.222,83  
Aktiva 539.039,51 414.390,02

Passiva

31.10.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 0,00 15.806,27
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 112.000,00 112.000,00
III. Gewinnrücklagen 20.682,67 20.682,67
IV. Verlustvortrag 166.876,40 89.142,63
V. Jahresfehlbetrag 237.029,10 77.733,77
VI. nicht gedeckter Fehlbetrag 221.222,83  
B. Rückstellungen 21.280,00 14.280,00
C. Verbindlichkeiten 517.759,51 384.303,75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 315.444,17 184.303,75
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 202.315,34 200.000,00
Passiva 539.039,51 414.390,02

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB. Der Jahresabschluss enthält die für kleine Kapitalgesellschaften gesetzlich erforderlichen Aufgliederungen und Angaben.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Signum communication GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Heidelberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: HRB 5439

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

In Arbeit befindliche Aufträge wurden zu Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten und Rechnungsabgrenzungsposten in inländischer Währung wurden mit den Nennbeträgen am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage, die Gewinnrücklage, den Verlustvortrag und den Jahresfehlbetrag, die zum Nennbetrag angesetzt wurden.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR -374.341,00. Der Aktivwert des Rückdeckungsvermögens beträgt EUR 418.929,19.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Pensionsrückstellungen

Die Bewertung erfolgte anhand des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags der bestehenden Altersvorsorgeverpflichtung nach § 253 HGB. Dabei wurden insbesondere die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) berücksichtigt.

Auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Auflösung der Rückstellungen erforderlich. Es wird jedoch vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht, die Zuführung in Höhe von 1/15 beträgt zum 31.10.2021 EUR 20.623,00.

Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber die Änderung der Vorschriften zur Bewertung Pensionsverpflichtung der Höhe nach veranlasst. So hat die Bestimmung des handelsrechtlichen Rechnungszinses für Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Jahren stattzufinden (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Parallel dazu ist eine Zweitbewertung des Verpflichtungsumfangs nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen 7 Jahren vorzunehmen (§ 253 Abs. 6 Satz 1 HGB). Der Differenzbetrag wird als Unterschiedsbetrag bezeichnet. Hinsichtlich des Unterschiedsbetrags gilt gem. § 253 Abs. 6 HGB das Folgende:

Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB entsprechen (Ausschüttungssperre).

Der Unterschiedsbetrags in Höhe von EUR 69.497,00 darf nicht ausgeschüttet werden.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 315.444,17 EUR (Vorjahr: 184.303,75 EUR).

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 22.

Unterschrift der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

- Johansson, Jens Uwe, Dipl. Wirtschaftsingenieur- Dr. Udo Helmut Kessler, PR Journalist

Mannheim, den 21.11.2022

gez. Johansson, Jens Uwe gez. Dr. Kessler, Udo Helmut



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2022 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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