B.R.Putz
GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.924,86 |
98.358,86 |
| I.
Sachanlagen |
66.885,00 |
98.319,00 |
| II.
Finanzanlagen |
39,86 |
39,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
395.227,45 |
439.909,49 |
| I.
Vorräte |
7.207,75 |
1.743,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.480,77 |
69.151,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
273.538,93 |
369.013,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.080,20 |
4.096,77 |
| Summe
Aktiva |
464.232,51 |
542.365,12 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
369.919,60 |
431.220,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
344.919,60 |
406.220,16 |
| B.
Rückstellungen |
17.126,00 |
7.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.186,91 |
103.494,96 |
| Summe
Passiva |
464.232,51 |
542.365,12 |
1 Anhang
1.1 Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der B. R. Putz GmbH Bauputzbetrieb
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
1.2 Besonderheiten
der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird
dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen in der Bilanz mit100.582,27 €. Darin
enthalten:
| 1.) |
Forderungen aus
L.u.L.: |
98.588,44 € |
| 2.) |
Sonstige Forderungen: |
1.993,83 € |
Verbindlichkeiten in der Bilanz mit 77.186,91 €.
Darin enthalten:
| 1.) |
Mit einer Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr: |
40.246,13 € |
| 2.) |
Mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr: |
36.940,78 € |
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
1.3 Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
1.4 Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagespiegel für die einzelnen Positionen des
Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Anfang des
Geschäftsjahres: 242.330,72 €.
Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Ende des
Geschäftsjahres: 280.283,04 €.
Aktivierte Disagiobeträge
In die Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein
Disagiobetrag in Höhe von 0,00 € eingestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt €
88.699,44.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 344.919,60 €,
der zu verwenden ist.
In die Rücklagen werden 0,00 € eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 €
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden 344.919,60 € vorgetragen.
1.5 Sonstige
Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden
zusätzlich die folgenden Angaben gemacht:
·
Mit steigenden Umsätzen wird gerechnet
·
Mit steigenden Gewinnen wird gerechnet
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des ersten Geschäftsführers: Herr Boris
Rusu
Ausgeübter Beruf:
Gesellschafter-Geschäftsführer
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024 gebilligt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Osnabrück, 26.09.2024
gez.
Herr Rusu Boris
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