i8d GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Barbara Dr. Unger-Lamprecht seit 5.10.2010 | Prokura |
Frank Lamprecht seit 18.5.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Interactive Displays GmbHRodgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Interactive Displays GmbHRodgauAKTIVA
PASSIVA
Rodgau, den 12. Dezember 2024 Handelsrecht Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Interactive Displays GmbH ist unter der Nr. HRB 41647 im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Interactive Displays Gesellschaft mit beschränkter Haftung erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzbuches (GmbHG) sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Die Interactive Displays GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von der Erstellung eines Lageberichts wurde abgesehen. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach Maßgabe der Vorschriften für Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere §§ 266, 274 HGB. Von größenabhängigen Erleichterungen des HGB hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung entspricht den Erfordernissen des § 275 Abs. 2 HGB. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die auf den Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. (§246 Abs. 3, § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu den Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 - 5 Jahre) bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 3 - 10 Jahre) angesetzt. Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände wurden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (mit AK bis 800,00 €) wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde extern bewertet und entsprechend übernommen. Die Bewertung erfolgte zu den Anschaffungskosten. Teilwertabschreibungen wurden nur bei dauernder Wertminderungen vorgenommen. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten- oder Herstellungskosten oder mit deren am Stichtag beizulegenden Werten bilanziert, wenn diese niedriger waren. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Gründe für eine Wertaufholung bei Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr nicht ergeben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag bilanziert. Es wurden Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung wurden Erfahrungswerte berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). Zur Fremdwährungsumrechnung ist festzustellen, dass die betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet werden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Stichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, ausgewiesen. Abgrenzungsposten für latente Steuern wurden nicht gebildet. Zum Bilanzstichtag sind Sachverhalte festzustellen, die zu Abweichungen zwischen handels- und steuerrechtlichen Ansätzen führen. Daher wurde eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz erstellt. Hierbei handelt es sich um die Bewertungskorrektur gemäß § 256a HGB für auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit von kleiner 12 Monaten sowie um die unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Bewertung der im Jahr 2023 erworbenen Finanzanlagen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Aktiva Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahre 2023 ist als Anlage nach dem Anhang dargestellt (Anlagespiegel). Dieser wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der kumulierten Abschreibungen erstellt. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und vermindert um Anschaffungspreisminderungen bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Im Jahr 2023 wurde die gebildete Wertberichtigungen aufgelöst und die zweifelhaften Forderungen aufgelöst. Zur Risikovorsorge wurde ein pauschaler Wertabschlag in Höhe von 1,5 % vorgenommen. Die sonstige Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen zum 31.12.2023 42.978,00 Euro und haben eine Restlaufzeit größer einem Jahr. Das Verrechnungskonto wurde vereinbarungsgemäß verzinst. Fremdwährungen wurden grundsätzlich mit dem Kurs am Einbuchungstag umgerechnet. Die Bewertung und Anpassung dieser Forderungen zum 31.12.2023 erfolgte entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 256a HGB. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Zahlungen für Miete und Stellplatzkosten vor dem 31.12.2023, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Die Auflösung dieses Postens erfolgt im Jahre der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Passiva Die vorliegende Bilanz wurde unter Berücksichtigung des Ergebnisverwendungsvorschlags der Geschäftsleitung aufgestellt. Die sonstige Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 99), Rückstellungen für Gewährleistungen (TEUR 11) sowie Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten (TEUR 5). Der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungen wurden grundsätzlich mit dem Kurs am Einbuchungstag umgerechnet. Die Bewertung und Anpassung dieser Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erfolgte entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 256a HGB. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die erhaltenen Anzahlungen unter Anwendung der Nettomethode haben teilweise Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die sonstige Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über fünf Jahren betragen 0,00 Euro. 4. Sonstige Berichtsbestandteile Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietvertrag mit einem jährlichen Gesamtaufwand in Höhe von etwa 53.000 Euro. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 11. 5. Ergebnisverwendungsvorschlag für die HandelsbilanzDie Geschäftsführung der Gesellschaft schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:
Rodgau, 12. Dezember 2024 gez. Geschäftsführer |
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