Schuhbeck's Kochschule GmbH

Platzl 2, 80331 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 143211
Vorher
Alfons Schuhbeck Vertriebs GmbH
Eingetragen
23.3.2000
Branche
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen MetallenHerstellung von Stärke und StärkeerzeugnissenHerstellung von Würzmitteln und Soßen
Gegenstand
Betrieb einer Kochschule, Entwicklung von Kochrezepten und deren Verwertung.

Historie

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Management

NameRolle
Alfons Schuhbeck
seit 21.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG
Germany
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schuhbeck's Kochschule GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 6.346,00 10.246,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 6.344,00 10.244,00
B. Umlaufvermögen 325.827,15 410.663,01
I. Vorräte 2.960,50 4.980,37
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 308.246,87 380.083,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.619,78 25.599,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 332.173,15 420.909,01

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 65.224,72 65.224,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 39.660,13 39.660,13
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 18.753,79 23.717,07
C. Verbindlichkeiten 89.656,48 201.051,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 89.656,48 201.051,06
D. Rechnungsabgrenzungsposten 158.538,16 130.916,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 332.173,15 420.909,01

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Schuhbeck´s Kochschule GmbH wurde nach den Bilan­zie­rungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Die gesetz­li­chen Vorgaben sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den in § 267 HGB kodifizierten Größenklassen handelt es sich bei der Ge­sell­schaft um ei­ne kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schul­den wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Vorsichtsprinzip wurde in der Weise beachtet, dass am Bi­lanz­stichtag drohende Verluste passiviert, noch nicht realisierte Gewinne je­doch nicht er­fasst wurden.
B. Aktiva
1. Anlagevermögen
Die Bewertung der Positionen des Anlagevermögens erfolgte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Absetzung für Abnutzung nach den amtlichen AfA-Tabellen bzw. nach Einschätzung der Geschäftsleitung der Be­richtsfirma.
Die Nutzungsdauer beträgt bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens drei bis sieben Jah­re. Die Ab­setzung für Abnutzung erfolgte nach der line­a­ren Me­thode.
2. Umlaufvermögen
Der Warenbestand wurde nach den Vorschriften des § 253 Abs. 1 und 3 HGB be­wer­tet.
Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der son­sti­gen Vermögensgegenstände wurden sämtliche erkennbaren Einzel­risi­ken be­rück­sich­tigt.
C. Passiva
1. Rückstellungen
Steuer- und sonstige Rückstellungen berücksichtigen nach Einschätzung der Ge­schäfts­leitung alle erkennbaren Risiken und un­ge­wissen Ver­pflichtungen. Sämtliche notwendigen Rückstellungen wurden nach ver­nünf­tiger kauf­männi­scher Beurteilung gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB be­stehen nicht.
D. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens ge­führt durch:
Herrn Alfons Schuhbeck
E. Sonstiges
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG.
F. Inanspruchnahme von Erleichterungen
Von den Bestimmungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 286 Abs. 4 und 288 HGB wurde Ge­brauch gemacht.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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