RC Response Center GmbH
Grottenkamp 21, 48565 Steinfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Dr. Friederici seit 5.7.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RC Response Center GmbHSteinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) unter Berücksichtigung der Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der sie ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes erfolgt erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde unter Berücksichtigung des Art. 67 Abs. 8 EGHGB [erstmalige Anwendung der Vorschrift des BilMoG) beachtet. Es werden die allgemeinen Bewertungsvorschriften gem. §§ 252 bis 256 HGB sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 270 bis 272, 274, 278 HGB angewendet. Die Bewertung wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmertätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Nach den Merkmalen des § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast ausschließlich im Anhang aufgeführt. II. Erläuterungen zur Bilanz Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit eine zeitlich begrenzte Nutzung vorliegt, wird, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von über € 150,00, aber nicht über € 1.000,00, wurden in 2008 und 2009 in den Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) eingestellt, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagegitter ersichtlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zum Nennwert angesetzt. Der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt € 0,00 (i. V. € 0,00). Das Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt und ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen decken die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem Erfüllungsbetrag dotiert. Gem. § 274a Nr. 5 HGB ist auf den Ansatz von aktiven bzw. passiven latenten Steuern verzichtet worden. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag. Sie setzen sich zusammen aus
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (€
3.681,60), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(€ 0,00), Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter (€ 116.614,67) und sonstigen
Der Anteil der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 104.248,44 und der mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren beträgt € 0,00. Die Verbindlichkeiten sind bis auf die üblichen Eigentumsvorbehalte ungesichert. Zum 31.12.2010 bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a HGB wurden in Anspruch genommen. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Belastungen mit Steuern vom Einkommen und Ertrag betrifft das Jahr 2010 und beträgt € 0,00 (i.V. € 0,00). IV. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer ist bestellt: Herr Dr. Dipl.-Kaufmann Bernhard Friederici, Steinfurt Die Schutzklauseln gem. § 286 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 HGB wurden jeweils in Anspruch genommen. Steinfurt, 19. November 2011 << Unterschrift >>
Geschäftsführung
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