ZORA gGmbH
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
1.603.154,10 |
1.640.427,08 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II. Sachanlagen |
1.211.634,33 |
1.243.577,33 |
| III. Finanzanlagen |
391.516,77 |
396.846,75 |
| B. Umlaufvermögen |
1.939.126,63 |
1.975.335,96 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
945.625,13 |
1.230.998,95 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.242,11 |
89.453,06 |
| II. Wertpapiere |
2.400,00 |
2.400,00 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
991.101,50 |
741.937,01 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
3.542.280,73
|
3.615.763,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
3.246.559,14 |
3.312.421,85 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II. Kapitalrücklage |
83.258,28 |
83.258,28 |
| III. Gewinnvortrag |
3.204.113,57 |
2.300.945,84 |
| IV. Jahresfehlbetrag |
65.862,71 |
-903.167,73 |
| B. Verbindlichkeiten |
295.721,59 |
303.341,19 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
198.698,31 |
59.817,57 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
97.023,28 |
243.523,62 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
3.542.280,73 |
3.615.763,04 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der ZORA – Kinder- und Jugendhilfe gGmbH zum 31. Dezember 2023
wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Christian Richter zum Geschäftsführer bestellt. Weitere
Geschäftsführer waren nicht bestellt.
2. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen
nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten
wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( §
247 HGB ) Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb
zu dienen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 ) HGB ) Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt
worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen gemindert
(§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraus- sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter von geringem Wert wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgezogen. Die Bewertung der Waren erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederwertprinzips. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag
bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert. Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag.
Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275
Abs. 2 HGB).
Greifswald, den 21.10.2025 ____________________ Christian Richter
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
1.1.2023 - 31.12.2023
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 1.248,96 EUR.
1.1.2022 - 31.12.2022
Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern
beträgt 1.224,48 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2025 festgestellt.
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