Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 20369
Vorher
ZORA - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH
Eingetragen
5.9.2016
Branche
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAußerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Ambulante Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderung
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen und Erbringung von Leistungen zur Hilfe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemäß dem SGB VIII und dem SGB XII, Förderung und Entwicklung von ökologischen und weiteren sozialen Projekten und Tätigkeitsfeldern sowie Förderung und Entwicklung von gesellschaftlichem Engagement zur Stärkung der Demokratie. Die Zweckverwirklichung erfolgt insbesondere durch folgende Maßnahmen und Tätigkeitsfelder: Errichtung und Betrieb erlaubnispflichtiger vollstationärer Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe SGB VIII sowie der Behindertenhilfe gem. SGB XII, Erbringung ambulanter Hilfeleistungen (Tagesbetreuung, Ambulante Hilfen, Schulbegleitung etc.), Beschäftigung und Ausbildung pädagogischer Fachkräfte. Zur Zweckverwirklichung können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen erworben oder gegründet werden, Betriebsstätten und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichtet sowie alle Geschäfte betrieben werden, die geeignet sind, die gemeinnützigen Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Richter
seit 5.9.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Christian Richter
Greifswald
25.050 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ZORA gGmbH

Greifswald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.603.154,10 1.640.427,08
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 1.211.634,33 1.243.577,33
III. Finanzanlagen 391.516,77 396.846,75
B. Umlaufvermögen 1.939.126,63 1.975.335,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 945.625,13 1.230.998,95
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 91.242,11 89.453,06
II. Wertpapiere 2.400,00 2.400,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 991.101,50 741.937,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.542.280,73 3.615.763,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.246.559,14 3.312.421,85
I. gezeichnetes Kapital 25.050,00 25.050,00
II. Kapitalrücklage 83.258,28 83.258,28
III. Gewinnvortrag 3.204.113,57 2.300.945,84
IV. Jahresfehlbetrag 65.862,71 -903.167,73
B. Verbindlichkeiten 295.721,59 303.341,19
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 198.698,31 59.817,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 97.023,28 243.523,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.542.280,73 3.615.763,04

Anhang

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der ZORA – Kinder- und Jugendhilfe gGmbH zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2023 war Herr Christian Richter zum Geschäftsführer bestellt. Weitere Geschäftsführer waren nicht bestellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. ( § 247 HGB )
Das Anlagevermögen enthält nur Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich. ( § 268 ( 2 ) HGB )
    
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind  die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen  gemindert (§ 253 ( 1 ) HGB). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraus-
sichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
    
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringstem Wert wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter von geringem Wert wurden im Zugangsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Die Bewertung der Waren erfolgte mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederwertprinzips.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

4. Angaben zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

Greifswald, den 21.10.2025    ____________________
Christian Richter

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2023 - 31.12.2023

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.248,96 EUR.

1.1.2022 - 31.12.2022

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.224,48 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2025 festgestellt.

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