Bauer
Agrotec GmbH
Krummhörn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
633.339,00 |
294.068,00 |
| I.
Sachanlagen |
633.339,00 |
294.068,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.880,67 |
90.960,49 |
| I.
Vorräte |
5.863,60 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.034,07 |
37.838,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.983,00 |
53.121,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.147,40 |
1.755,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
55.027,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
741.367,07 |
441.811,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
124.311,92 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
99.311,92 |
-80.027,80 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
55.027,80 |
| B.
Rückstellungen |
15.173,19 |
4.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
584.951,96 |
437.711,79 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.930,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
741.367,07 |
441.811,79 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der vorliegendeJahresabschluss wurde gemäß
den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die
Gesellschaft ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.v.
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) vom 25. Mai 2009 in Kraft getretenen
Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften im
Handelsgesetzbuch für nach dem 31. Dezember 2009
beginnende Geschäftsjahre wurden bei der Erstellung
des Jahresabschlusses berücksichtigt. Aufgrund der
gegebenenfalls erforderlichen Anpassungsbuchungen im Rahmen
der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG kann
es gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB
zulässigerweise zu Abweichungen vom Grundsatz der
Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit kommen. Die
Vorjahreszahlen wurden gem. Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EStGB
nicht angepasst.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.
Das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 Satz
2 HGB wurde berücksichtigt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung der
flüssigen
Mittel erfolgt zum Nennwert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Die Dotierung erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Unverzinste Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Forderungen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
2. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe
von TEuro 34,8.
Latente Steuern wurden infolge der unterschiedlichen
Bewertung von Wertansätzen in der Handels- und der
Steuerbilanz in Höhe von TEuro 16,9 passiviert. Dabei
wurde pauschal von einer Gesamtsteuerbelastung in Höhe
von 30% ausgegangen.
IV.
Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Gerrit Bauer, Krummhörn
Krummhörn - Pewsum, den 21. Dezember 2011
Bauer Agrotec GmbH
gez. Gerrit Bauer
- Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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