Meyer Potz Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andrea Mc Namara seit 5.2.2024 | Prokura |
Michael Meyer seit 12.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Meyer Potz GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die Meyer Potz GmbH ist der führende, inhabergeführte Premium- und Luxusanbieter für internationale Mode in Deutschland und Österreich. Das Luxusunternehmen betreibt mit insgesamt 127 Mitarbeitern 19 Stores an 9 Standorten in Deutschland und Österreich. Diese liegen ausschließlich in Top 1A-Lagen an den Resort-Standorten Sylt (Kampen, Westerland, Lanserhof), Tegernsee und Kitzbühel, Lanserhof Lans in Österreich sowie an den City-Standorten Bochum, Hameln und Hamm. Seit der Eröffnung des ersten Stores auf der Urlaubsinsel Sylt im Jahr 2007 hat sich die Meyer Potz GmbH zum führenden Player im Luxusresort-Retail-Bereich entwickelt. Strategisch konzentriert sich das Unternehmen neben den etablierten City-Standorten auf die Top Resort-Standorte in Deutschland und Österreich. Die Klientel an diesen Standorten verfügt über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen und ist in der Regel mehrere Tage vor Ort. Hier sieht das Unternehmen unverändert große Wachstumschancen, wohingegen der Markt in den Metropolen von den in Eigenregie geführten Stores der Luxus-Anbieter dominiert wird. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war durch ein wirtschaftlich allgemein schwieriges Umfeld aufgrund des Russland-Ukraine-Konflikts und des Israel- Palästina- Konflikts sowie anhaltender Inflation geprägt. Grundsätzlich weist der Luxusmarkt weiterhin ein Wachstum auf, wenn auch nicht auf dem Niveau des Vorjahres. Die internationale Unternehmensberatung Bain & Company kommt in ihrer Studie "Luxury Goods Worldwide Market Study" zu einer positiven Einschätzung bzgl. des Kaufverhaltens im Luxussegment und prognostiziert für das Jahr 2024 einen leichten Zuwachs von 1 bis 7 Prozent für persönliche Luxusgüter wie z.B. hochwertige Bekleidung, Schuhe und Lederwaren. Hiervon profitiert das Unternehmen durch die stringente Ausrichtung auf Premium- und Luxus-Fashion. Die Meyer Potz GmbH betreibt ihre Online-Aktivitäten über die Plattform Farfetch. Dies stellt für das Unternehmen ergänzend zum stationären Handel ein bedeutendes Geschäftsfeld dar. Mit der Fokussierung der Gesellschaft auf den Luxusmarkt, in dem auch im Jahr 2024 und in zukünftigen Jahren das größte Potential liegt, hat die Meyer Potz GmbH ihre Positionierung als Luxus-Player ausgebaut und wird diese strategische Ausrichtung auch im Jahr 2024 konsequent weiterverfolgen. Aus der starken Partnerschaft zu den internationalen Top Luxusmarken resultieren auch im Jahr 2024 exklusive Kooperationen und Pop-up-Aktivitäten. So konnte auch im Jahr 2023 erneut eine für den europäischen Markt exklusive Kooperation mit der Marke Louis Vuitton, die ansonsten Ihre Kollektionen ausschließlich in eigenen Stores vertreibt, realisiert werden. 2 Geschäftsverlauf Das Rohergebnis ist im Berichtjahr um insgesamt 5,3 % auf 16.138,1 TEuro gestiegen. Aufgrund gesunkener Margen hat sich die Rohertragsquote jedoch im Vorjahresvergleich von 40,8 % auf 34,5 % vermindert. Der Personalaufwand ist um 12,3 % auf 5.884,3 TEuro gestiegen. Neben Gehaltssteigerungen schlagen dabei insbesondere zusätzliche Personaleinstellungen zu Buche. Auch bei sonstigen Aufwendungen waren Steigerungen zu verzeichnen, die vornehmlich aus höheren Mieten und Nebenkosten für die Stores sowie Vertriebs- und Verwaltungskosten resultieren. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Investitionen von insgesamt 470,3 TEuro in Betriebs- und Geschäftsausstattung getätigt. Die Abschreibungen belaufen sich auf 760,5 TEuro - nach 692,3 TEuro im Vorjahr. 3. Vermögenslage Das Anlagevermögen verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 479,7 TEuro auf 3.498,6 TEuro. Die Vorräte haben sich von 9.008,4 TEuro auf 6.130,5 TEuro deutlich reduziert. Ursächlich hierfür ist ein grundsätzlicher Bestandsabbau zur Optimierung der Lagerhaltung. Im Zuge des Bestandsabbaus haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deutlich erhöht. Der Anstieg der Forderungen bedingt zum Stichtag auch eine Verminderung der Zahlungsmittel von 1.895,4 TEuro auf 951,8 TEuro. Die Eigenkapitalquote liegt deutlich über dem Niveau des Vorjahres (44,1 %; Vj.: 36,8 %). Absolut ist das Eigenkapital um 1.451,0 TEuro auf 9.280,3 TEuro gestiegen. Die Steuerrückstellungen umfassen die Zahlungen für die Jahre 2022 sowie 2023. Aufgrund des gesunken Jahresergebnisses haben sich die Steuerrückstellungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert. Wie im Vorjahr umfassen die sonstigen Rückstellungen im Wesentlichen Rückstellungen für das Personal. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen korrespondiert zum Anstieg der Materialaufwendungen. Alle angefallenen finanziellen Verpflichtungen wurden fristgerecht erfüllt. 4. Finanzlage Die Liquidität der Gesellschaft war auch im abgeschlossenen Geschäftsjahr aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel, des Cash-Flows und des abgerufenen Investitionsdarlehens jederzeit gewährleistet. Im Zuge des Wareneinkaufs werden Lieferantenkredite in Anspruch genommen. Die weitere Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Unternehmenssteuerung erfolgt über die Kosten- und Leistungsrechnung. Für das Onlinegeschäft und die Filialbetriebe erfolgt auf diese Weise eine Margen- und Ergebniskontrolle. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hat sich trotz der wirtschaftlichen Einschränkungen weiter positiv entwickelt. III. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung zu Beginn des Jahres 2024 war wie im Vorjahr durchweg positiv und entspricht den Erwartungen der Geschäftsführung. Die Gesellschaft kalkuliert für das Geschäftsjahr 2024 mit steigenden Umsatzerlösen aufgrund der Expansionspolitik sowie dem Ausbau des Online-Geschäfts. Nach Einschätzung der Geschäftsführung sind bei einer weiterhin stabilen Geschäftsentwicklung in 2024 keine weiteren wirtschaftlichen oder rechtlichen Risiken zu erkennen. Das Jahresergebnis wird auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Die Prognosen sind auch für das Jahr 2024 in Anbetracht des ungewissen Fortgangs des Ukraine-Kriegs weiterhin mit deutlich höheren Unsicherheiten verbunden. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Generell können Unsicherheiten hinsichtlich der Marktentwicklung (z. B. Konjunktur, Mitbewerber, Preise) die Erreichung der angestrebten Ziele beeinflussen. Grundsätzlich sehen wir keine wesentlichen Ertragsrisiken in den konjunkturellen Einflüssen aufgrund der aktuellen politischen Lage in der Ukraine. In der Bekleidungsindustrie ist das Restantenrisiko von besonderer Bedeutung. Saisonal nicht verkaufte Ware kann in der Regel nur mit hohen Preisnachlässen vermarktet werden. Aus diesem Grund ist es das Ziel, keinen zu hohen Warenbestand aufzubauen. Bei allen Chancen, die eine zunehmende Digitalisierung von Geschäftsprozessen und der Einsatz entsprechender Technik birgt, hat sich jedoch auch die Risikolage potenzieller IT-Ausfälle deutlich intensiviert. Hierbei zeigt sich eine deutlich erhöhte Frequenz von Cyber-Angriffen auf die Infrastruktur von Unternehmen und Organisationen. 2. Chancenbericht Laut Statista lag der Umsatz im Markt Luxusgüter in Deutschland 2023 etwa 14,2 Mrd. Euro. Laut Prognose wird im Jahr 2029 ein Marktvolumen von 17,3 Mrd. € erreicht; dies entspricht einem jährlichen Umsatzwachstum von 3,4 %. Laut den Prognosen von Statista werden im Jahr 2024 weltweit rund 15,4 % der Gesamtumsätze im Markt Luxusgüter online erwirtschaftet. Die Geschäftspolitik der Meyer Potz GmbH, die auf einer konsequenten Ausrichtung auf Stores in 1A-Lagen an Top-Standorten und einem hochwertigen Angebot an Designermode und Luxusartikeln basiert, hat sich als richtig erwiesen. Die Gesellschaft wird daher diese Strategie konsequent weiter verfolgen. Mit der Kombination von stationärem Handel und Onlinehandel verfügt die Gesellschaft zudem über die notwendige Flexibilität, um Krisensituationen zu bewältigen und weiter erfolgreich zu agieren. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Meyer Potz GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 74315 eingetragen. Die Zweigniederlassung in Österreich ist im Firmenbuch des Landgerichts Innsbruck unter FN 492550p eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Meyer Potz GmbH ist für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, die linear und zeitanteilig vorgenommen werden. Sachanlagen werden zu Anschaffungkosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Für Zugänge im Geschäftsjahr wurden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Für geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten mehr als 250,00 Euro bis zu 800,00 Euro betragen, wird eine Sofortabschreibung im Wirtschaftsjahr des Zugangs vorgenommen. Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Warenvorräte sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Bewertung wurden Abschläge für modische Veralterung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich einzeln mit ihrem Nominalwert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Darüber hinaus wurde eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Ausfallrisiko gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen angemessen und ausreichend. Ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe der vorausichtlichen Inanspruchnahme passiviert. Die Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. dem höheren Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, umfassen sowohl Forderungen / Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verrechnungen. In dem Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände ist eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 28,8 TEuro (Vorjahr 17,1 TEuro) enthalten. Anlagevermögen Die Gliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im folgenden Anlagenspiegel dargestellt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind seitens der Gesellschaft durch Sicherungsübereignung der finanzierten Ladeneinrichtungen und des Warenlagers sowie durch Abtretung von Kundenforderungen gesichert. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind periodenfremde Erträge und Aufwendungen von nur untergeordneter Bedeutung enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Zinserträge von Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen in Höhe von 61,72 Euro (Vorjahr: 62,18 Euro). VI. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB) Im Zusammenhang mit vorausschauenden Absatzplanungen werden die Modeartikel frühzeitig bei den Produzenten bestellt. Die zum Stichtag offenen Bestellungen haben einem Gesamtwert von 10.282,48 TEuro. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB) Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestehen sonstige Verpflichtungen aus Miet-, und Leasingverträgen. Im folgenden Geschäftsjahr sind insbesondere Aufwendungen für Mieten von 2.992,8 TEuro zu erwarten. Anzahl der Arbeitnehmer In 2023 waren durchschnittlich - ohne Geschäftsführer und Auszubildende - 116 Arbeitnehmer (Vorjahr: 101 Arbeitnehmer) beschäftigt. Gesellschaftsorgane Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Michael Meyer, Düsseldorf, Textilbetriebswirt, Gesamtgeschäftsführer Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge sowie der Angaben nach § 285 Abs. 9b HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Nachtragsbericht Aufgrund des Ende Februar 2022 begonnen militärischen Angriffs auf die Ukraine durch Russland wurden seitens der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der NATO umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, die sich in einer Spirale von weiteren Sanktionen fortzusetzen drohen. Hinsichtlich der potenziellen Folgen für die Meyer Potz GmbH wird auf die Darstellungen im Lagebericht (Abschnitt II.) hingewiesen. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.451.027,80 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, 28. Juni 2024 Meyer Potz GmbH Michael Meyer, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Düsseldorf, 28.06.2024 Meyer Potz GmbH Michael Meyer, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer nachfolgende von der Partnerschaftsgesellschaft Flottmeyer • Steghaus + Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • Steuerberatungsgesellschaft, Hamm, erteilte Bestätigungsvermerk vom 28. Juni 2024 bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Meyer Potz GmbH. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Meyer Potz GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Meyer Potz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Meyer Potz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamm, 28. Juni 2024 Flottmeyer•Steghaus
+ Partner mbB
Dipl.-Bw. Jan Tuschen, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Fabian Steghaus, Wirtschaftsprüfer |
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