Wesseloh Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartwig Schwabe seit 23.10.2012 | Prokura |
Susann Wesseloh seit 24.1.2008 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wesseloh Bau GmbHSchneverdingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen der Gesellschaft, Geschäftsmodell, Ziele und Strategie Die Gesellschaft betreibt ein Bauunternehmen in Schneverdingen bereits in der 4. Generation als Familienunternehmen. Den Schwerpunkt der Tätigkeiten der Wesseloh Bau GmbH bildet der schlüsselfertige Bau von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Weitere große Bereiche liegen in der Übernahme von Komplettlösungen im gewerblichen Bereich und der Ausführung von Rohbauarbeiten in allen Größenordnungen. Auch Reparaturarbeiten, Sanierungen und Renovierungen gehören zum Angebot. Seit dem Jahr 1997 hat die Gesellschaft ihren Firmensitz in das Schneverdinger Gewerbegebiet ausgelagert. Hier betreibt die Wesseloh Bau GmbH ihr Unternehmen auf einem großzügig gestalteten Bauhof mit geordneter Lagerhaltung. Eine große Halle, mit ausreichend großem Außenlager, sowie ein zweigeschossiges Bürogebäude schaffen hier die erforderlichen Rahmenbedingungen. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Brutto-Inlandsprodukt war im Jahr 2023 um 0,3% niedriger als im Vorjahr. Kalenderbedingt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung in Deutschland 0,1%. Der 2022 beginnende und sich im kompletten Jahr 2023 forsetzende, stetige Rückgang von Baugenehmigungen setzte dem Baugewerbe -speziell dem Hochbau- über das vertretbare Maß hinaus zu. Zu den nach wie vor hohen Materialkosten und dem Fachkräftemangel erschwerten 2023 die sehr schlechten Finanzierungsbedingungen (Zinssteigerungen, komplizierte Förderungen, etc.) die Bedingungen für das Bauen. Zwar konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe noch leicht gesteigert werden; im Hoch bau aber führte es zu Rückgängen im Umsatz im 2-stelligen Prozentbereich. Dagegen half auch nicht der komplette Wegfall der Coronamaßnahmen. Die Zinsentwicklung, sowie die politisch unklare Lage der Neubau-Förderungen riefen eine sehr große Unsicherheit bei Bauträgern, potentiellen Bauherren von Einfamilienhäusern und sonstigen Immobilieninvestoren hervor. 2. Geschäftsverlauf Darau resultierend lag der Umsatz 2023 deutlich unter dem der letzten Jahre. Konnten in den ersten Monaten des Jahres noch die Bauprojekte aus den Vorjahren abgearbeitet und abgeschlossen werden, ging das Auftragsvolumen ab Mai 2023 rapide zurück. Zwar war allen bewusst, dass es im Jahr 2023 einen Rückgang der Bautätigkeit geben wird, aber niemand hat mit dieser Größenordnung gerechnet. Erst ab Oktober 2023 war wieder eine Umkehr erkennbar. Die Aufträge nahmen wieder zu und bis zum Ende des Jahres war das Auftragsbuch voll. Auf Grund der zuvor beschriebenen Faktoren verlief das Jahr 2023 nicht zufriedenstellend. Erst das letzte Quartel sorgte wieder für ausreichend guten Umsatz. Der Mitarbeiterbestand ist auch im Jahr 2023 Jahresdurchschnitt wieder gesunken. 3. Vermögens- und Finanzlage Das Gesamtvermögen der Wesseloh Bau GmbH hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 765 vermindert. Die Bilanzsumme beträgt TEUR 8.926 gegenüber TEUR 9.691 in 2022. Die Vermögensstruktur ist, wie für ein Bauunternehmen typisch, durch den hohen Anteil des Vorratsvermögens (TEUR 4.320) und der Kundenforderungen (TEUR 3.270) geprägt. Der Vorratsbestand hat sich insbesondere aufgrund des Zugangs von teilfertigen Arbeiten zum Bilanzstichtag um TEUR 1.345 erhöht. Die Finanzlage der Gesellschaft kann nach wie vor als positiv bewertet werden. Der übrige Finanzbedarf wird vor allem durch erhaltene Anzahlungen auf Bauvorhaben abgedeckt. 4. Ertragslage Das Rohergebnis verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. TEUR 1.936. Die Personalaufwendungen sind um TEUR 232 und die übrigen Betriebsaufwendungen um TEUR 82 gesunken. Nach Berücksichtigung von Steuern auf Einkommen und Ertrag wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresfehlbetrag von TEUR 475 erzielt. Gesamtbetrachtend wurde im Geschäftsjahr 2023 auf Grund der Zinsstruktur und der gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Gegensatz zu der im kleinen Mittelstand vorherrschenden Meinung der Bauunternehmen, sehen wir für 2024 wieder ein erfolgreichen und gutes Jahr voraus. Der Auftragsbestand ist bis weit in das Jahr 2024 gedeckt. Die Nachfrage an Einfamilienhausbauten und sonstigen Neubauten zieht wieder an und unsere Bewerbungen um Aufträge bei öffentlichen Bauherren mittels Ausschreibungen tragen Früchte. Die Baustoffpreise sind nach wie vor auf sehr hohem Niveau und die im Früjahr 2024 stattfindenden Tarifverhandlungen werden zu sehr hohen Abschlüssen führen. Diese Faktoren wurden im Markt mittlerweise registriert und bis zu einem gewissen Grad auch akzeptiert, so dass die zu erzielenden Preise wieder öfter auskömmlich sind und sein werden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung wieder mehr Umsatz -zwar bei weitem nicht die Umsätze vergangener Jahre- aber doch deutlich spürbaren Anstieg. Gleiches gilt für das Ergebnis 2024. D. Sonstige Angaben Finanzinstrumente, die für die Beurteilung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft von Belang sind, wurden nicht verwendet.
Schneverdingen, 27. März 2024 Susann Wesseloh, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Wesseloh Bau GmbH hat ihren Sitz in 29640 Schneverdingen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nr. HRB 101307 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Wesseloh Bau GmbH gilt gemäß § 267 Abs. 1 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 erstmalig die Schwellenwerte einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB unterschritten. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB verwendet. II. BilanzierungsmethodenDer Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 22. Juli 2015 aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 3. FinanzanlagenDie Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 7. PensionsrückstellungenDie Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Heubeck zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag beträgt laut Gutachten EUR 156.435,00. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82% angesetzt (Durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre 1,74%). Der abgezinste Unterschiedsbetrag aus der Berechnung mit dem Durchschnittszinssatz der letzten 10 Jahre und dem Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre in Höhe von EUR 2.713,00 ist für eine Ausschüttung gesperrt. Als Rententrend wurde die von der Pensionszusage vereinbarte vertragliche Anpassung der laufenden Leistungen in Höhe von 2,5% jährlich berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 156.435,00 ist mit dem Zeitwert der verrechnungsfähigen Vermögenswerte (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von EUR 45.518,67 nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet worden. 8. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zur BilanzI. BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel dargestellt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind EUR 0,00 (Vorjahr: 682.096,67) als Darlehen gegenüber Gesellschaftern enthalten. Unter der Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Zeitwert der verrechnungsfähigen Vermögenswerte (Rückdeckungsversicherung) in Höhe von 45.518,67 EUR mit dem Erfüllungsbetrag aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von 156.435,00 EUR nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet worden. Von den sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Altersteilzeit 413.384,00 EUR, auf ausstehende Eingangsrechnungen EUR 100.000,00, auf Urlaubsansprüche EUR 46.473,00 und Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von EUR 17.624,00 sowie auf Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 19.500,00. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte gesichert. C. Sonstige AngabenAus bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergeben sich finanzielle Verpflichtungen von zur Zeit ca. EUR 58.000,00. Bürgschaften aus Bauvorhaben wurden in Höhe von EUR 1.506.480,91 gewährt. D. Ergänzende Angaben(1) Geschäftsführer
Die Gesamtvergütung der Geschäftsführer unterbleibt zulässigerweise unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter ist nachfolgend dargestellt:
E. NachtragsberichtBeschluss über die Ergebnisverwendung:Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30. April 2024 wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 474.967,70 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 3.042.518,46 auf das neue Wirtschaftjahr vorgetragen. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss 2023 wurde festgestellt am 30. April 2024.
Schneverdingen, 30. April 2024 Gez. Susann Wesseloh F. Anlagenspiegel
A. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Wesseloh Bau GmbH den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wesseloh Bau GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wesseloh Bau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wesseloh Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nienburg, 18. April 2024 Rubel • Beck • Borcherding audit GmbH Gez. Dipl.-Kfm. Jörn Rubel, Wirtschaftsprüfer Gez. Dipl.-Bw. (FH) Simone Borcherding, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.4.2024. |
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