Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 20560
Eingetragen
12.7.2005
Branche
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und GewürzenGroßhandel mit GetränkenGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Gegenstand
Der Handel und Vertrieb von Tee, anderen Getränken aller Art, Geschirr und Hausrat ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte - sowie die Erbringung aller damit verbundenen Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Lisa-Marie Widmer
seit 24.7.2023
Prokura
Manja Schaarschmidt
seit 6.3.2015
Prokura
Markus Rudloff
seit 17.4.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Teemann GmbH

Aland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 421,00
I. Sachanlagen 0,00 421,00
B. Umlaufvermögen 4.924,22 6.536,35
I. Vorräte 2.810,00 5.640,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.018,27 725,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95,95 170,60
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 77.176,53 59.555,03
Summe Aktiva 82.100,75 66.512,38

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -11.814,99 -11.814,99
III. eingefordertes Kapital 13.185,01 13.185,01
IV. Verlustvortrag 72.740,04 53.166,84
V. Jahresfehlbetrag 17.621,50 19.573,20
VI. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 77.176,53 59.555,03
B. Rückstellungen 2.000,00 2.250,00
C. Verbindlichkeiten 80.100,75 64.262,38
Summe Passiva 82.100,75 66.512,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Die Teemann GmbH hat ihren Sitz in Aland und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal (Reg.Nr. HRB20560).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

31.12.2018
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände € 2.018,27 € 0,00 € 725,75 € 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Davon ausstehende Einlagen, nicht eingefordert € 11.814,99.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung. Ein Auftrag zur Würdigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts wurde mir nicht erteilt.

Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind.

Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Rangrücktrittsvereinbarung zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft in Höhe der offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter von € 66.717,83

Der Gesellschafter stellt die Zahlung der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. € 8.000,21 sicher.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie Aufbewahrungspflichten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2018 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 80.100,75 € 80.100,75 € 0,00 € 0,00
Vorjahr
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 64.262,38 € 64.262,38 € 0,00 € 0,00

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 66.717,83 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Markus Rudloff, 39615 Aland

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Krüden, 21. November 2019

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.11.2019.

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