Stammdaten

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Amtsgericht München HRB 160205
Vorher
GermanLife Fonds GmbHCHORUS Clean Energy Invest GmbHENCAVIS AM Invest GmbH
Eingetragen
20.12.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenGeld- und WertdiensteAlle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Erbringen von Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), insbesondere die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) sowie die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Henrik Spanhake
seit 22.9.2025
Geschäftsführer
Tim Bohrmann
seit 22.9.2025
Prokura
Jens Schneider
seit 22.9.2025
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
75.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Encavis Portfolio Management GmbH

Neubiberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der Encavis Portfolio Management GmbH

Inhalt

I. Unternehmensgrundlage

II. Geschäftsmodell

1. Geschäftstätigkeit

1.1 Anlageberatung und Anlagevermittlung ggü. Investoren und AIFM

1.2 Finanzportfolioverwaltung ggü. AIFM

1.4 Anlagevermittlung von Anteilen an AIFs

2. Zielkunden und Regionen

2.1 Institutionelle Investoren und AIFM

2.2 Betriebsgesellschaften

3. Strategische Positionierung

4. Nachhaltigkeitsstrategie der EPM

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

2. Leistungsindikatoren

3. Geschäftsverlauf

4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

4.1 Ertragslage

4.2 Vermögens- und Finanzlage

5. Mitarbeiter und Kundenkennzahlen

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikoarten

1.1 Strategische Risiken

1.2 Operationelle Risiken

1.3 Liquiditätsrisiken

1.4 Adressenausfallrisiken

1.5 Marktpreisrisiken

2. Risikosteuerung

3. Chancen

4. Gesamtbewertung der Chancen und Risiken

V. Prognosebericht

I. Unternehmensgrundlage

Die Encavis Portfolio Management GmbH (kurz "EPM") ist ein Wertpapierinstitut, welches eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Encavis Asset Management AG (kurz "EAM AG") ist. Beide Gesellschaften sind Untergesellschaften der Konzernmutter - der Encavis AG. Die Encavis AG ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet. Kerngeschäft des Konzerns ist der Erwerb und Betrieb von Solar- und Onshore-Windparks. Durch die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leistet der Encavis-Konzern einen bedeutenden Beitrag für eine nachhaltige und saubere Energieversorgung.

Die Encavis Asset Management AG und ihre Tochtergesellschaften bieten institutionellen Investoren die Möglichkeit, in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien (EE-Kraftwerke) zu investieren, indem sie den Investoren ihr Know-how in diesem Bereich zur Verfügung stellen.

Da die einer Investition in erneuerbare Energien zugrundeliegenden (Halte-) Strukturen in der Vergangenheit immer komplexer wurden, wurde von (institutionellen) Investoren - insbesondere Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. AIFM, die im Energiesektor tätig sind - zunehmend gefordert, dass sich die Beratungsleistungen von Anlageberatern auch auf die (Halte-, und Gesellschafts-) Strukturen rund um das EE-Kraftwerk beziehen. Um diesem Verlangen von Kunden nachkommen zu können und die Beratungsleistung nicht mehr auf die Analyse und Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der EE-Kraftwerke beschränken zu müssen, hat die EPM ab Juli 2023 das aufsichtsrechtlich relevante Geschäft der Anlageberatung und -vermittlung übernommen.

Als BaFin-reguliertes kleines Wertpapierinstitut ist die EPM berechtigt, genehmigungspflichtige Beratungs-, Vermittlungs-, und Verwaltungsdienstleistungen gegenüber Kunden zu erbringen und somit auch in Bezug auf die (Halte-, Gesellschafts-) Strukturen von EE-Kraftwerken zu beraten.

Außerdem darf die EPM aufgrund der BaFin-Erlaubnis Gesellschaften zu deren wirtschaftlichen Optimierung in Bezug auf Finanzierungstruktur und zum Stromverkauf beraten.

II. Geschäftsmodell

1. Geschäftstätigkeit

Die von der BaFin erteilte Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen umfasst die folgenden Tätigkeiten

Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG,

Anlagevermittlung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG,

Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG.

Die Erlaubnis ist dahingehend beschränkt, dass die EPM nicht befugt ist, sich Besitz oder Eigentum an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Im Geschäftsjahr 2023 hat die EPM die operative Geschäftstätigkeit aufgenommen und insbesondere ab Juli 2023 fortschreitend ausgebaut. Die Anzeige zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist bereits zum 1. Januar 2023 erfolgt.

1.1 Anlageberatung und Anlagevermittlung ggü. Investoren und AIFM

Die EPM berät institutionelle Investoren bzw. Alternative Investmentfonds Manager/Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIFM/KVG) in Bezug auf Investitionen im Bereich Erneuerbare Energien (EE-Investments). Dabei erbringt sie u.a. auch eine Beratung für und eine Vermittlung der Vehikel, die im Wesentlichen die jeweiligen EE-Kraftwerke halten (Betriebsgesellschaften). Für diese Tätigkeit nutzt die EPM ihre Erlaubnis für Anlageberatung und Anlagevermittlung nach dem WpIG.

1.2 Finanzportfolioverwaltung ggü. AIFM

Die EPM plant, in der Zukunft auch die Portfolioverwaltung für AIFM/KVGs sowie für institutionelle Investoren bzw. deren Investmentholdinggesellschaften zu übernehmen. Für diese Tätigkeit wird die EPM dann in der Zukunft ihre Erlaubnis für Finanzportfolioverwaltung nach dem WpIG nutzen. Aktuell erbringt die EPM diese Tätigkeit noch nicht. Die EPM hält gegenwärtig die für das Erbringen der Finanzportfolioverwaltung erforderlichen vertraglichen und organisatorischen Strukturen vor und geht bei Gelegenheit in den Meinungsaustausch mit potenziellen Kunden.

1.3 Anlageberatung und Anlagevermittlung ggü. Betriebsgesellschaften

Die EPM berät Betriebsgesellschaften in Bezug auf Darlehensaufnahmen und Darlehensrefinanzierungen inkl. Zinsabsicherung durch Derivate und in Bezug auf den Verkauf von Strom durch sog. Power Purchase Agreements (PPAs). Für die Beratung und Vermittlung zu Zinsderivaten und auch zu PPAs nutzt die EPM - sofern diese Produkte als Finanzderivate ausgestaltet sind - ebenfalls ihre Erlaubnis für Anlageberatung und Anlagevermittlung nach dem WpIG.

1.4 Anlagevermittlung von Anteilen an AIFs

Die EPM ist dafür aufgestellt, zukünftig zusätzlich für Alternative Investment Funds (AIFs) - sollte der AIFM dies wünschen - sowie sonstige Investmentholdinggesellschaften den Vertrieb der Anteile zu übernehmen. Dafür wird sie dann in der Zukunft ihre Erlaubnis für Anlagevermittlung nach dem WpIG nutzen. Aktuell erbringt sie diese Tätigkeit jedoch nicht und hat die Aufnahme der Tätigkeit auch bisher nicht konkret geplant.

2. Zielkunden und Regionen

Zielkunden der EPM sind institutionelle Investoren bzw. Investmentholdinggesellschaften der Investoren:

AIF bzw. die den AIF verwaltenden AIFM

Betriebsgesellschaften.

2.1 Institutionelle Investoren und AIFM

Die EPM berät schwerpunktmäßig institutionelle Investoren bei EE-Investments, u.a. auch bezogen auf den Erwerb von Anteilen an Betriebsgesellschaften.

Je nach Investitionsstruktur ist Kunde der Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung bezogen auf EE-Investments entweder:

a.

ein einzelner, konkreter Investor bzw. eine kleine Gruppe konkreter Investoren;

b.

eine von einem oder einer kleinen Gruppe konkreter Investoren gehaltene Investmentholdinggesellschaft, die nicht als AIFs im Sinne der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) qualifiziert oder

c.

AIFs im Sinne der AIFMD bzw. der diesen verwaltende AIFM.

Die Investoren und Investmentholdinggesellschaften haben ihren Sitz überwiegend in Deutschland.

Die AIFs und die diese verwaltenden AIFMs werden ihren Sitz überwiegend in Luxemburg haben und sind von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zugelassen.

2.2 Betriebsgesellschaften

Im Rahmen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung bezogen auf die wirtschaftliche Optimierung der EE-Kraftwerke (Zinsabsicherungen und PPAs) ist der Kunde die jeweilige Betriebsgesellschaft. Die Betriebsgesellschaften können ihren Sitz in verschiedenen europäischen Ländern haben.

3. Strategische Positionierung

Die EPM unterstützt die Investoren und/oder AIFs bzw. AIFM umfassend hinsichtlich aller Teilschritte in Bezug auf EE-Investments.

Asset Allocation

Strukturierung von EE-Investments

Beratung der EE-Investments

Erwerb und Veräußerung von EE-Investments

Monitoring und Reporting

Zu der umfassenden Beratung von Investoren und/oder AIFs bzw. AIFM/KVGs durch die EPM gehört dabei auch die Beratung der Betriebsgesellschaften zu PPAs und Finanzierungen.

4. Nachhaltigkeitsstrategie der EPM

Die EPM ist Beraterin für institutionelle Investoren im Bereich Erneuerbarer Energien. Gemeinsam mit den Investoren treibt die EPM die Energiewende durch Stromerzeugung aus Solar- und Windkraft voran. Mit dem Beitritt von Encavis AG zu UN Global Compact 1 und UN PRI 2 bekennt sich auch die EPM als Konzerngesellschaft formell zu den Werten der Initiativen für verantwortungsvolle Unternehmensführung und hat sich auf den Weg gemacht, Nachhaltigkeit in all ihren Facetten in die operativen und strategischen Unternehmensprozesse zu integrieren. Das Geschäftsmodell der EPM ist damit im Kern auf Nachhaltigkeit ausgerichtet.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Allgemein

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 waren durch verschiedene globale Herausforderungen geprägt. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) erwies sich die Erholung der Weltwirtschaft trotz zahlreicher Krisen als widerstandsfähig, wobei die Erholung je nach Region und Volkswirtschaft unterschiedlich schnell ausfiel 3 . Das weltweite Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um geschätzte 3,1 %, was einen Rückgang im Vergleich zu den 3,5 % im Jahr 2022 darstellt 3.

Der fortdauernde großflächige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die Auswirkungen der Energiekrise auf die Wirtschaftsleistung in Europa führten hierzulande zu höheren Belastungen. Insbesondere die deutsche Wirtschaftsleistung lag nahezu auf demselben Niveau wie zu Beginn der Corona-Pandemie, was das geringste Wachstum aller Volkswirtschaften des Euro-Raums darstellt 4. Die stark gestiegenen Energiepreise und der hohe Anteil der energieintensiven Industriezweige an der deutschen Bruttowertschöpfung führten zu einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung. Umfangreiche wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise konnten einen tieferen Einbruch verhindern 4 . Im zweiten Halbjahr 2023 kam es zu der angestrebten Trendwende bei Energiepreisen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 ist nach Jahresergebnissen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % gesunken 5 .

Die Inflation ging weltweit stärker zurück als erwartet, lag aber weiterhin über dem Zielniveau. Dies führte dazu, dass die Zentralbanken die Leitzinsen weiter erhöhten, um die Inflation zu bekämpfen. In Deutschland belief sich der Kapitalmarktzins im Jahr 2023 auf durchschnittlich etwa 2,43 Prozent, was den ersten Wert über zwei Prozent seit dem Jahr 2011 markiert 6.

Insgesamt zeigt sich, dass die Entwicklung der Marktzinsen im Jahr 2023 von einer Kombination aus wirtschaftlicher Erholung, Inflationsbekämpfung und geopolitischen Ereignissen beeinflusst wurde. Die Zentralbanken reagierten auf die Inflation mit einer Erhöhung der Zinssätze, was sich erneut erhöhend auf die Kapitalmarktzinsen auswirkte 6 .

Bezogen auf Erneuerbare Energien

Die Rahmenbedingungen für Neuinvestitionen in Solar- und Windkraft waren im Jahr 2023 dementsprechend nochmals herausfordernd. Das Wachstum von Erneuerbaren Energien wurde zwar weiterhin maßgeblich von dem politischen Willen zur Energiewende und den damit verbundenen staatlichen Fördermaßnahmen sowie von der Profitabilität der Investitionen angetrieben. Dennoch haben die staatlichen Eingriffe in die Marktpreise von Ende 2022 sowie langwierige bürokratische Genehmigungsverfahren nachhaltig dazu geführt, die Attraktivität von Neuinvestitionen gegenüber liquiden Anlagen zu schmälern. Trotz positiver politischer Signale gab es weiterhin regulatorische Unsicherheiten, die Investoren zögern ließen. Die Umsetzung neuer Gesetze und Verordnungen, wie das Solarpaket, war ein Schritt in die richtige Richtung, aber die langfristigen Auswirkungen auf den Markt waren noch nicht vollständig absehbar. Höhere Finanzierungskosten und bilanzielle Abschreibungen aus Wertrückgängen bei Fremdkapitalinvestitionen und Immobilienanlagen haben den Willen und die Fähigkeit von Finanzinvestoren zu Neuinvestitionen zudem beeinträchtigt.

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Rahmenbedingungen für Investitionen in Solar- und Windkraft im Jahr 2023 zwar schwierig waren, aber auch Chancen für diejenigen boten, die bereit waren, sich diesen Herausforderungen zu stellen und die sich auftuenden attraktiven Möglichkeiten zu nutzen.

2. Leistungsindikatoren

Die EPM wird ab 2024 finanzwirtschaftlich anhand der nachfolgenden Leistungsindikatoren 7 gesteuert:

Entwicklung des verwalteten Vermögens (Assets under Management; o.a. AuM)

Erzieltes Provisionsergebnis (Provisionserträge abzüglich der Provisionsaufwendungen)

Erreichtes Jahresergebnis

Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Leistungsindikator des Jahresergebnisses um die beiden Leistungsindikatoren AuM und Provisionsergebnis erweitert, um die Gesellschaft finanzwirtschaftlich zu steuern.

3. Geschäftsverlauf

Mit der Aufnahme der aktiven Geschäftstätigkeit und der Übernahme erster langfristiger Anlageberatung- und Vermittlungsmandate wurde die Gesellschaft ab Juli 2023 profitabel. Die Aufträge zur Neugründung und Strukturierung weiterer Investitionsvehikel lassen künftig eine stabile positive und wachsende geschäftliche Entwicklung erwarten. Aufgrund bestehender institutioneller Kontakte und der führenden Position der Muttergesellschaft im Markt für Erneuerbare Energien wird darüber hinaus eine stetige Verbreiterung der Mandats- und Projektbasis verfolgt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden erstmalig Provisionserträge i.H.v. 2.461.612,59 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) erwirtschaftet. Auf dieser Basis konnte zum 31.12.2023 erstmals ein Jahresüberschuss in Höhe von 339.913,96 EUR (Vorjahres-Fehlbetrag: 571.784,05 EUR) erzielt werden.

Damit weicht das Ergebnis von dem vorjährig prognostizierten Jahresergebnis von 800 TEUR deutlich ab. Dieser Umstand ist vorrangig der verschobenen Geschäftsaufnahme geschuldet, welche erst zum 01.07.2023 erfolgte und nicht - wie ursprünglich geplant - zum 01.01.2023.

4. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

4.1 Ertragslage

Die EPM hat im Geschäftsjahr 2023 im Wesentlichen Provisionserträge aus der Anlageberatung u. -vermittlung von Spezialfonds in Höhe von 2.461.612,59 EUR erzielt (Vorjahr: 0,00 EUR). Aus der Beratung und Vermittlung von Stromverträgen und Zinsderivaten kam es noch nicht zu Einnahmen. Die Erlöse bezogen sich ausschließlich auf das zweite Halbjahr 2023.

Demgegenüber beliefen sich die Provisionsaufwendungen an einen Kooperationspartner, welcher den Vertrieb für einen durch die EPM betreuten Fonds übernimmt, auf 808.994,65 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und die Aufwendungen für Personal und anderen Verwaltungsaufwand auf insgesamt 1.333.913,41 EUR (Vorjahr: 572.526,84 EUR). Die Kosten waren auf das gesamte Geschäftsjahr verteilt und resultierten im Wesentlichen aus direktem Personalaufwand (322.471,23 EUR), Kosten aus der Überlassung von Arbeitnehmern (504.055,71 EUR) für das Erbringen der diversen ausgelagerten Tätigkeiten, Rechts- und Beratungskosten (209.950,50 EUR) im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der organisatorischen Struktur und dem Abschluss von Verträgen sowie Abschluss- und Prüfungskosten (162.688,00 EUR) in Verbindung mit handelsrechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie der Internen Revision.

Obwohl die Erlöse sich ausschließlich auf ein Halbjahr beziehen, konnten die Aufwendungen der EPM aus dem Geschäftsjahr 2023 damit vollumfänglich gedeckt werden. Die Ertragslage wird perspektivisch als sehr solide bewertet.

4.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 2.397.009,20 EUR (Vorjahr: 665.558,91 EUR). Davon entfallen auf täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute 1.298.830,13 EUR (Vorjahr: 648.531,59) und auf Forderungen ggü. Kunden 1.065.610,43 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) sowie auf sonstige Aktiva, wie Sachanlagen, Sonstige Vermögensgegenstände (Umsatzsteuerforderungen) und Rechnungsabgrenzungsposten, insgesamt 32.568,64 EUR (Vorjahr: 17.027,32 EUR). Dem entgegen stehen sonstige Verbindlichkeiten von 40.606,64 EUR (Vorjahr: 34.082,37 EUR), andere Rückstellungen von 1.005.545,06 EUR, sowie der Bilanzverlust von 274.142,50 EUR (Vorjahr: 614.056,46 EUR).

Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zum Geschäftsschluss am Bilanzstichtag aus 75.000,00 EUR gezeichnetem Kapital (Vorjahr: 75.000,00 EUR), 1.550.000,00 EUR eingezahlten Kapitalrücklagen (Vorjahr: 1.050.000,00 EUR) sowie einem Bilanzverlust von 274.142,50 EUR (Vorjahr: 614.056,46 EUR) zusammen und beträgt saldiert 1.350.857,50 EUR (Vorjahr: 510.943,54 EUR). Die Liquidität beträgt 1.298.830,13 EUR (Vorjahr: 648.531,59 EUR).

Die EPM ist als kleines Wertpapierinstitut gesetzlich verpflichtet kontinuierlich ein Zwölftel ihrer fixen Vorjahres-Gemeinkosten als Liquidität und ein Viertel ihrer fixen Vorjahres-Gemeinkosten als Eigenmittel vorzuhalten. Bezogen auf die fixen Gemeinkosten im Geschäftsjahr 2023 liegen die Mindestanforderungen an die Eigenmittel bei 333.478,35 EUR sowie an die Liquidität bei 111.159,45 EUR. Die EPM übersteigt diesbezüglich die gesetzlichen Anforderungen zum Stichtag jeweils bei Weitem. Sie hat ihr internes Limit auf je 120 % der geforderten Eigenmittel und Liquidität gesetzt.

Die Anforderungen in Bezug auf die geforderten Eigenmittel und die Liquidität wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit eingehalten. Die Vermögens- und Finanzlage der EPM ist insgesamt sehr auskömmlich.

5. Mitarbeiter und Kundenkennzahlen

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die EPM 15 Mitarbeiter, welche einem Vollzeitäquivalent von knapp sechs entsprechen. In Festanstellung befinden sich davon ein Geschäftsleiter und ein Prokurist sowie ein Geldwäschebeauftragter. Des Weiteren greift die EPM im Wesentlichen auf die für ihre Tätigkeit relevanten und bewährten Mitarbeitenden und Teams, insbesondere das Portfolio Management Team der Encavis Asset Management AG, Neubiberg, im Wege der Arbeitnehmerüberlassung zurück.

Mitarbeitende bei denen das Gesetz eine bestimmte Sachkunde und/oder Zuverlässigkeit fordert, werden regelmäßig dahingehend überprüft und diese Überprüfung wird dokumentiert. Sollten Mitarbeitende über keine ausreichenden Fähigkeiten, Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen, so werden sie speziell geschult.

Die Mitarbeitenden erhalten neben einem fixen Gehaltsanteil auch einen variablen Anteil. Bei der Zusammensetzung der Vergütung wird auf ein hohes Maß an Transparenz und ein angemessenes Verhältnis zwischen den beiden Vergütungskomponenten geachtet. Das System ist so flexibel gestaltet, dass in Einzelfällen der variable Vergütungsteil sogar komplett entfallen kann.

Durch das Personal der EPM wurden zum Geschäftsjahresende im Rahmen der Anlageberatung insgesamt fünf Mandate, davon vier luxemburgische Spezialfonds sowie eine deutsche Holdinggesellschaft beraten. Die Spezialfonds sind auf die beiden Kapitalverwaltungsgesellschaften HansaInvest Lux S.A. (Grevenmacher, Luxemburg) sowie BayernInvest Luxembourg S.A (Munsbach, Luxemburg) verteilt. Diese stellen auch jeweils den AIFM.

IV. Chancen- und Risikobericht

Die EPM ist als sog. kleines Wertpapierinstitut gesetzlich verpflichtet über wirksame Verfahren zu verfügen, die der Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation von Risiken dienen, denen sie selbst ausgesetzt ist oder die sie selbst für andere darstellt.

1. Risikoarten

Bei der Erfassung von Risiken betrachtet die EPM die Strategischen Risiken, Operationellen Risiken, Liquiditätsrisiken, Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken.

1.1 Strategische Risiken

Darunter versteht die EPM, dass sich strategische Geschäftsentscheidungen nicht wie geplant umsetzen lassen und daher das geplante wirtschaftliche Ergebnis nicht erreicht werden kann. Das strategische Risiko schließt das Ertrags- und Kostenrisiko ein, dass die tatsächlichen Erträge geringer als die geplanten Erträge ausfallen oder die tatsächlichen Kosten höher als die geplanten Kosten ausfallen.

Strategische Risiken sind für die EPM relevant und teilweise wesentlich. Ein Mangel an Ressourcen, Lieferketten- und Fertigstellungsrisiken sowie das Schlüsselpersonenrisiko können lediglich das Wachstum und die strukturelle Weiterentwicklung der Gesellschaft verlangsamen. Sie werden daher gehandhabt, werden nach Maßnahmen jedoch nicht als wesentlich eingeordnet.

Eine Fehleinschätzung des Marktes kann sich hingegen je nach dem wesentlich auswirken. Und zwar wenn das geplante Geschäftsvolumen der EPM wegen einer Überschätzung der Nachfrage im Markt und/oder einer Unterschätzung der Bedrohung durch Wettbewerber nicht oder nicht im geplanten Ausmaß realisierbar ist. Dazu können beispielweise gehören (keine abschließende Aufzählung):

Gravierender Rückgang von Investitionen in Erneuerbare Energien

Vergütungssätze nicht mehr durchsetzbar

Ertragspotenzial erwerbbarer Projekte fällt unter die Mindestanforderungen der Investoren

Anforderungen an Durchschau und Berichterstattung können nicht erfüllt werden

Gravierender Rückgang des Zubaus in Erneuerbare Energien

Zugang zu Projekten geht gravierend zurück

Entwicklung von Projekten verzögert sich zeitlich

Platzierungsschwäche von Vertriebspartnern

Investitionszurückhaltung von Investoren

Derartige Entwicklungen können dazu führen, dass einzelne Mandate gekündigt werden oder eingeplante zusätzliche Mandate sich nicht realisieren lassen. Dadurch würde ein Teil der regelmäßigen Provisionseinnahmen bzw. der erwarteten zusätzlichen Einnahmen wegfallen. Das verbleibende Volumen an Einnahmen könnte zu gering ausfallen, um den fixen Apparat aus Personal- und Sachkosten inklusive des ggf. bereits für wachsendes künftiges Geschäft zusätzlich aufgebauten Personals zu tragen.

Dem begegnet die EPM systematisch durch eine intensive Präsenz am Markt ggü. Investoren und AIFM durch die Abteilung Business Development & Relationship, die derzeit mit zwei Mitarbeitenden besetzt ist, sowie die Geschäftsführung. Weiterer Ausbau ist mittelfristig geplant. Zudem erfolgt eine laufende Prüfung und Umsetzung von alternativen bzw. ergänzenden Geschäftsstrategien, um das Geschäftsmodell auf eine breitere Basis zu stellen.

Auch die quartalsweise stattfindende Überprüfung der Geschäftsplanung trägt dazu bei, das Risiko einer Fehleinschätzung des Marktes insgesamt auf mittlerem Niveau zu halten. Der Eintritt des Risikos gefährdet nicht die Existenz der Gesellschaft, auch nicht bei Eintritt mehrerer Risiken dieser Kategorie gleichzeitig. Es bleibt jeweils genug Zeit, auf eintretende Entwicklungen angemessen zu reagieren.

1.2 Operationelle Risiken

Die operationellen Risiken setzen sich nach dem Verständnis der EPM zusammen

aus Fehlerrisiken, also dem Risiko, dass durch Lücken/Fehler in Prozessabläufen oder durch menschliche Fehler/Verhaltensweisen Schäden entstehen,

aus IT- und Informationssicherheitsrisiken, also dem Risiko, (i) dass Ereignisse oder Handlungen im Umfeld der IT zu Schäden führen (IT-Risiken) oder (ii) dass aus einem Verlust, einer Manipulation oder einem Missbrauch von Informationen oder Daten Schäden entstehen (Informationssicherheit),

aus Geschäftsfortführungsrisiken, also dem Risiko, dass aus dem Ausfall von Menschen (Schlüsselpersonen), Gebäudeinfrastruktur oder IT-Infrastruktur Verluste entstehen (Business Continuity),

aus Rechts- und Compliance-Risiken, also dem Risiko, dass aus Nichtbeachtung, Falschanwendung oder Übertretung von gesetzlichen bzw. regulatorischen Vorgaben Verluste entstehen

sowie aus Reputationsrisiken, also dem Risiko, dass sich aus einer negativen Wahrnehmung des Unternehmens bei (potenziellen) Kunden und in der Öffentlichkeit ergibt,

zusammen.

Operationelle Risiken sind für die EPM relevant, jedoch nicht wesentlich. Insbesondere verfügt die Geschäftsorganisation der übergeordneten Einheit Encavis Asset Management über langjährige Erfahrungen im institutionellen Geschäft mit Erneuerbaren Energien, verbunden mit außerordentlich großen personellen Ressourcen, die seitens der EPM nach Bedarf hinzugezogen und mit eingesetzt werden können, sowie über hohe interne Standards bei Prozessen und Strukturen, die einem führenden europäischen Industrieunternehmen seiner Branche entsprechen.

Die EPM hat dem entsprechend umfassende Beschreibungen der Kundenprozesse und Arbeitsanweisungen zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen geschaffen, eine engmaschige und tiefgreifende Überwachung durch die Compliance sowie ein konsequentes Umsetzen des Vier-Augen-Prinzips realisiert. Durch eine sorgfältige Prüfung der Dienstleister für Auslagerungen, klar definierte Leistungskriterien, eine laufende Überwachung der Qualität erbrachter Dienstleistungen, permanente Durchführung technischer Backups sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zu Regeln, Vorgaben, Umgang mit Richtlinien, der IT und dem Datenschutz, werden operationelle Risiken auf ein Maß begrenzt, das nur geringe Eintrittswahrscheinlichkeiten mit kleinen Schäden erwarten lassen, die nicht die Existenz der Gesellschaft gefährden können.

1.3 Liquiditätsrisiken

Unter Liquiditätsrisiken versteht die EPM das Risiko, dass Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nur zu erhöhten Refinanzierungskosten erfüllt werden können. Dies kann eintreten, wenn durch ein bei einem Kunden der EPM eingetretenes Risiko Zahlungsverpflichtungen an die EPM nicht oder nur verzögert eingehen, damit die Liquidität der EPM beeinträchtigen und zu höheren Refinanzierungskosten oder sogar zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der EPM führen.

Zum einen hat die EPM aus Ihren Funktionen heraus einen transparenten laufenden Einblick in das Rechnungswesen ihrer Kunden, also die Fonds- sowie die Betriebsgesellschaften. Teilweise berät und managt Encavis diese direkt mit. Zum anderen wird die Liquidität der EPM laufend intern überwacht. Im Zweifel könnte darüber hinaus frühzeitig mit dem Mutterkonzern über eine günstige Refinanzierung verhandelt werden.

Daher sind Liquiditätsrisiken für die EPM zwar relevant, jedoch nicht wesentlich

1.4 Adressenausfallrisiken

Unter Adressausfallrisiken versteht die EPM das Risiko, dass aufgrund des Ausfalls von Unternehmen, zu denen eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste entstehen; bspw. der Ausfall eines AIFM von einem durch die EPM beratenen Fonds. Ein weiterer Ausfall könnte durch die Insolvenz einer deutschen Geschäftsbank, bei der die EPM Einlagen hält, entstehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Adressausfalls wird unter den geschilderten Bedingungen als äußerst gering eingestuft.

Adressausfallrisiken sind für die EPM daher zwar relevant, jedoch nicht wesentlich.

1.5 Marktpreisrisiken

Unter Marktpreisrisiken versteht die EPM das Risiko, dass sich Kurse/Marktpreise von Vermögenswerten aufgrund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers verändern oder dass eine Änderung des Marktzinses zu zusätzlichen Zinskosten oder einem geschmälerten Ertrag führen.

Die EPM hat nur ein indirektes Marktpreisrisiko, weil sie selbst keine Vermögensgegenstände hält. Wenn allerdings das Fondsvermögen bzw. Net Asset Values (NAV) der AIF/Portfolien, für die die EPM die Anlageberatung erbringt, in Folge des Eintretens eines Marktpreisrisikos fallen, erhält die EPM weniger Provisionen als erwartet.

Marktpreisrisiken sind für die EPM daher relevant und wesentlich.

Wesentliche Abwertungen sind grundsätzlich entweder für einzelne, die EE-Kraftwerke haltenden, Betriebsgesellschaften oder für ganze Portfolien möglich. Aufgrund der portfoliobezogenen Beratungsmandate und einer breiten Streuung der Anlagen in den Portfolien, können der EPM aus der Abwertung einzelner Parks keine wesentlichen Risiken entstehen. Dem ggü. hängen die Bewertungen der Summe aller Parks in den Portfolien in hohem Maße von den vorherrschenden Strompreisen und den langfristigen Erwartungen für Strompreise ab. Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, dass diese nicht ausschließlich aus Marktkräften, wie Angebot und Nachfrage, resultieren, sondern zudem durch volkswirtschaftliche Strategien, wie die Energiewende, und durch politische Maßnahmen, wie bspw. die Strompreisbremse, substanziell beeinflusst werden.

Die Risiken aus der Abwertung von durch EPM beratenen Portfolien werden teilweise auf Quartalsbasis durch einen hierfür spezialisierten Anbieter explizit gerechnet. Sie liegen demnach mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent für ein Jahr bei rund minus 30 bis 40 Prozent. Sie wirken potenziell eins zu eins auf die Höhe der Provisionseinnahmen aus Advisory-Mandaten der EPM. Diese Risiken werden von der EPM akzeptiert und die Entwicklung der NAVs laufend überwacht. Durch eine vorausschauende Planung und Kalkulation von möglichen Abschlägen wird dem begegnet und sichergestellt, dass selbst bei Eintritt des vollen Risikos noch ausreichende Deckungsbeiträge durch die EPM erwirtschaftet werden können.

Fremdwährungsrisiken spielen für die EPM aufgrund des EURO-basierten Geschäftsmodells aktuell keine Rolle.

2. Risikosteuerung

Vorrangiges Ziel der Risikosteuerung der EPM ist es, wesentliche Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen, so dass ein Gegensteuern möglich ist, bevor etwaige Schäden eine wirtschaftlich erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft nachhaltig negativ beeinträchtigen oder sogar den Fortbestand gefährden.

Die Geschäftsleitung der EPM hat daher folgende Maßnahmen zur erfolgreichen Risikosteuerung beschlossen:

Einrichtung einer unabhängigen Risikocontrolling-Funktion,

vierteljährliche Identifizierung bzw. Aktualisierung von wesentlichen Risiken im Rahmen einer Risikoinventur (und zuweisen der identifizierten Risiken zu einer der oben beschriebenen Risikoarten),

vierteljährliche Bewertung der identifizierten Risiken entlang einer qualitativen Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe der Risiken (keine quantitative Bewertung der Risiken),

Risikosteuerung durch die Ableitung von Maßnahmen zu Risikosteuerung (unter Beachtung von Kosten-/Nutzen-Aspekten) sowie Überwachung der Wirksamkeit der Maßnahmen,

vierteljährliche schriftliche Risikoberichterstattung der Risikocontrolling-Funktion an die Geschäftsleitung der EPM.

Außerdem gehören zum Risikomanagement der EPM auch Aspekte wie aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen, eine Interne Revision und ein Notfallkonzept.

3. Chancen

Das Geschäftsmodell der EPM ist durch die bestehenden Anlageberatungsverträge und die in Vorbereitung befindlichen künftigen Mandate gut abgesichert und seit diesem Geschäftsjahr profitabel. Aus dieser Positionierung ergeben sich für die EPM auch künftig gute Chancen, das eigene geschäftliche Netzwerk und Modell durch neue Kontakte und Mandate auszuweiten und die starke Positionierung zu festigen.

Die Marktbedingungen bergen, wie beschrieben, für den gesamten Markt der grünen Energieversorgung aktuell eine Reihe von Herausforderungen, bringen jedoch insbesondere durch den politisch gewollten vollständigen Umbau des Energiesystems sowie den erheblichen Zeit- und Erfolgsdruck durch die bereits eingetretenen klimatischen Schäden bzw. Veränderungen enorme Chancen mit sich. Für die EPM lässt sich daran insbesondere über das Gewinnen neuer Mandate und die damit verbundene weitere Ausweitung der Assets under Management partizipieren.

Die Kooperation mit Stromversorgungsunternehmen und perspektivisch auch direkt mit energieintensiven Industrieunternehmen ist geeignet, den geschäftlichen Erfolg spürbar auszubauen. Zudem kann der Schulterschluss mit starken Playern aus dem Bereich Immobilien und den Finanzunternehmen den geschäftlichen Erfolg ebenfalls steigern.

Die EPM profitiert nicht nur von ihren Netzwerken, sondern ebenso von ihren besonderen Fähigkeiten und ihrer Erfahrung bei der Strukturierung maßgeschneiderter sinnvoller Anlagelösungen. Dies soll institutionellen Investoren ermöglichen, ihr Investitionskapital ökonomisch optimal einzusetzen und dabei die Anforderungen an das Risikomanagement sowie an Nachhaltigkeitskriterien (ESG) vollumfänglich zu erfüllen.

4. Gesamtbewertung der Chancen und Risiken

Auf Basis der aktuellen Bewertung und in Anbetracht des etablierten Risikosteuerungssystems der EPM sind keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Auch bei möglichen Störungen ist ein geregelter Geschäftsbetrieb gesichert.

Die EPM verfügt über ein solides, durch langfristige Anlageberatungsverträge perspektivisch gut abgesichertes Geschäftsmodell und hat das erste aktive Geschäftsjahr mit einem positiven Jahresüberschuss erfolgreich abgeschlossen. Die Perspektiven bieten, bei allgemein anhaltenden Herausforderungen an den Märkten, gute Chancen für eine wachsende geschäftliche Basis. Die Geschäftsorganisation ist auf eine derartige Entwicklung sowohl organisatorisch als auch personell gut vorbereitet. Insbesondere die etablierten Verfahren in den Bereichen Risikomanagement, Compliance, Geldwäscheprävention und Regulatory Office lassen einen deutlichen Ausbau der Geschäftsumfangs zu. Auch die Bereiche Business Development und das Kundenmanagement sind bereits heute personell entsprechend ausgestattet, um diese Entwicklung aufzunehmen und zuverlässig handzuhaben. Unter diesen Umständen kann zuversichtlich daran weitergearbeitet werden, das Institut als führenden, qualitätsorientierten Anbieter von Wertpapierdienstleistungen rund um den Markt für Erneuerbare Energien zu entwickeln.

V. Prognosebericht

Für das Jahr 2024 erwartet die Geschäftsleitung einen erheblichen Ausbau der geschäftlichen Basis auf dann neun institutionelle Mandate mit einem Gesamtmarktwert von knapp 1,5 Mrd. Euro (AuM). Hinzukommen sollen drei weitere Spezialfonds bei luxemburgischen KVGs sowie nach aktuellem Stand der Planung eine deutsche sogenannte "registrierte" KVG. Letztere soll nicht durch die EPM gegründet, sondern lediglich durch diese auf Basis von Dienstleistungsverträgen beraten werden. Des Weiteren ist absehbar, dass es im neuen Geschäftsjahr zudem zu ersten Vermittlungen von PPAs kommen wird.

Um dem auch personell gerecht zu werden, ist geplant, das Regulatory Office um eine weitere Vollzeitstelle auszubauen sowie darüber hinaus perspektivisch die Geschäftsleitung um weitere Personen zu ergänzen.

Unter Berücksichtigung des erwarteten von zusätzlichem Wachstum geprägten Geschäftsverlaufs wird für das Jahr 2024 folgendes Provisionsergebnis 9 und Jahresergebnis erwartet:

Provisionsergebnis 2024: 4,53 Mio. EUR
Jahresergebnis 2024: 1,79 Mio. EUR

Mit Datum vom 14. März 2024 hat die Konzernmutter der EPM, die Encavis AG, den Abschluss einer Investorenvereinbarung mit den Unternehmen Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (kurz: KKR; Sitz in New York) und Viessmann GmbH & Co. KG (kurz: Viessmann; Sitz in Hamburg) mit dem Ziel der Beschleunigung des Wachstums von Encavis bekanntgegeben. 10 Das Bieterkonsortium hat seine Absicht angekündigt, mit einem öffentlichen freiwilligen Übernahmeangebot eine Mehrheit der Aktien der Encavis AG übernehmen zu wollen. Sie verbinden damit den Veröffentlichungen zufolge das Ziel, das langfristige Unternehmenswachstum von Encavis zu beschleunigen. Man möchte insbesondere durch zusätzliches Investitionskapital die Projektpipeline des Unternehmens stärken, die Kapazitäten auszubauen und die Präsenz in den Kernmärkten ausweiten.

Soweit aktuell bekannt, ist beabsichtigt, die derzeitige Geschäftsorganisation sowie das Managementteam der EPM nach Vollzug der Transaktion beizubehalten, einschließlich der bestehenden Outsourcing-Vereinbarungen innerhalb der Encavis-Gruppe und mit konzernexternen Dienstleistern. Für den Planungszeitraum bis 2027 sind keine wesentlichen Veränderungen im Personalbestand der EPM geplant. Wesentliche Transaktionen zwischen der EPM und dem Bieter-Konsortium direkt sind derzeit nicht geplant. Es wird zudem nicht erwartet, dass die Transaktion zu einer Neuausrichtung konzerninterner Aktivitäten innerhalb der Encavis-Gruppe führt, die über die Integration von EPM in die Encavis-Gruppe hinausgeht und der derzeitigen Praxis entspricht. Des Weiteren ist ebenfalls nicht zu erwarten, dass die Transaktion wesentliche Auswirkungen auf die Richtlinien, Verfahren, internen Kontrollen oder die IT-Umgebung der EPM nach Abschluss der Transaktion haben wird. Die EPM wird ihre Geschäfte im Rahmen der bestehenden Grundsätze und Verfahren weiterführen. Abschließend wird nicht erwartet, dass die Transaktion andere Auswirkungen auf die Unternehmensführung oder die allgemeine Organisationsstruktur der EPM haben wird. An den Stimmrechten der EPM-Gesellschafter wird sich nichts ändern.

Innerhalb der Encavis-Gruppe wird erwartet, dass die Beschleunigung des Wachstums im Eigengeschäft von Minderheitsverkäufen bestehender EE-Investments der Encavis AG begleitet sein wird. Die EPM wurde beauftragt, sich in 2024 für die Rolle des Verkaufsmanagers strukturell vorzubereiten, der die Anteile an den EE-Investments im Auktionsverfahren am Markt veräußert und die so gewonnenen Minderheitsgesellschafter anschließen als Kunden berät und begleitet. Ziel ist, unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Abschlusses der Transaktion ab 2025 mit derartigen Minderheitsverkäufen zu beginnen. Für diesen Fall wäre eine Ausweitung der institutionellen Mandate sowie der Assets under Management der EPM ab 2025 zu erwarten. Es ist zu früh, dies bereits heute in der geschäftlichen Planung der EPM für die Jahre ab 2025 zu berücksichtigen. Sobald der Abschluss der Transaktion sowie eine Umsetzung der strategischen Überlegungen hinreichend wahrscheinlich und kalkulierbar sein werden, erfolgt eine Einarbeitung in die bestehenden Planungen.

 

Neubiberg, den 29.05.2024

Encavis Portfolio Management GmbH

Alexander Stütz, Geschäftsführer

1 https://unglobalcompact.org/what-is-gc/participants/141830
2 https://www.unpri.org/signatory-directory/encavis-ag/6758.article
3 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen - Merck Geschäftsbericht 2023. https://www.merckgroup.com/de/geschaeftsbericht/2023/lagebericht/wirtschaftsbericht/gesamtwirtschaftliche-rahmenbedingungen.html
4 Sachverständigenrat für Wirtschaft: Jahresgutachten 2023/24. https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2023.html
5 "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" - Statistisches Bundesamt. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2024/bip2023/bruttoinlandsprodukt-uebersicht.html
6 Jahreswirtschaftsbericht 2023 - Wohlstand erneuern .... https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/02/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-2-jahreswirtschaftsbericht-2023.html.
7 Keine Betrachtung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, da zur internen Steuerung der Gesellschaft momentan lediglich finanzielle Leistungsindikatoren verwendet werden.
8 Betrachtung von Chancen- u. Risikokriterien vorrangig auf qualitativer Basis, da zur internen Steuerung keine quantitativen Kriterien verwendet werden.
9 Provisionserlöse nach Abzug von Provisionsaufwendungen
10 https://www.encavis.com/de/newsroom/ad-hoc-mitteilungen/2723909-encavis-ag-abschluss-einer-investorenvereinbarung-mit-kkr

Jahresbilanz zum 31.12.2023

der Encavis Portfolio Management GmbH

Aktivseite

2023
Euro
Vorjahr 2022
Euro
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 1.298.830,13 648.531,59
2. Forderungen an Kunden 1.065.610,43 0,00
3. Sachanlagen 4.845,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 25.773,64 7.858,32
5. Rechnungsabgrenzungsposten 1.950,00 9.169,00
Summe der Aktiva 2.397.009,20 665.558,91

Passivseite

2023
Euro
Vorjahr 2022
Euro
1. Sonstige Verbindlichkeiten 40.606,64 34.082,37
2. Rückstellungen
a) andere Rückstellungen 1.005.545,06 120.533,00
3. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 75.000,00 75.000,00
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen 0,00 0,00
b) Kapitalrücklage 1.550.000,00 1.050.000,00
c) Bilanzverlust -274.142,50 -614.056,46
Summe der Passiva 2.397.009,20 665.558,91

Gewinn- und Verlustrechnung

der Encavis Portfolio Management GmbH für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

2023
Euro
Vorjahr 2022
Euro
1. Zinsaufwendungen -48,00 -78,00
2. Provisionserträge 2.461.612,59 0,00
3. Provisionsaufwendungen -808.994,65 0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 16.828,18 0,00
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen -1.333.913,41 -572.526,84
a) Personalaufwand -322.471,23 0,00
aa) Löhne und Gehälter -293.057,64 0,00
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung und für Unterstützung -29.413,59 0,00
>>> darunter für Altersversorgung Euro 14.173,39 (Vorjahr: Euro 0,00)
b) andere Verwaltungsaufwendungen -1.011.442,18 -572.526,84
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen -969,75 0,00
7. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 5.399,00 0,00
8. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 339.913,96 -572.604,84
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -820,79
10. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 339.913,96 -573.425,63
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -614.056,46 -40.630,83
12. Bilanzverlust -274.142,50 -614.056,46

ANHANG zum 31. Dezember 2023

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft mit Sitz in der Prof.-Messerschmitt-Str. 3; 85579 Neubiberg, wird im Registergericht München unter der HRB 160205 geführt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 75.000,00 und ist voll einbezahlt.

Am Stammkapital waren zum 31. Dezember 2023 beteiligt:

Encavis Asset Management AG EUR 75.000,00

Die Gesellschaft ist Teil des Encavis Konzerns, Konzerngesellschaft ist die an der Börse notierte Encavis AG. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Encavis AG einbezogen. Die Encavis AG mit Sitz in Hamburg veröffentlicht den Konzernabschluss als größter und kleinster Konsolidierungskreis. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Die Gesellschaft hat am 12. August 2022 eine Zulassung als Wertpapierinstitut für Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 N. 4 WpIG), Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) und Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG) durch die BaFin erhalten. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 waren daher gemäß § 340 HGB neben den Regelungen des GmbHG und des Handelsgesetzbuches auch die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu berücksichtigen. Nach §§ 340 Abs. 4a, 340a HGB gelten für die Gesellschaft die Vorschriften für eine große Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft qualifiziert sich als kleines Wertpapierinstitut nach Art. 12 IFR (Investment Firms Regulation - VO (EU) 2019/2033), da ihre AUM (Assets under management) den Schwellenwert von EUR 1,2 Mrd. nicht überschreiten. Die sonstigen Faktoren des Art. 12 IFR, zur Berechnung der Schwellenwerte, werden von der Encavis Portfolio Management GmbH (kurz EPM) überwacht; sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die EPM allerdings nicht relevant.

Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG), insbesondere die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung) sowie die Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung).

Die Gesellschaft darf sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche gründen bzw. erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten bzw. alle Geschäfte eingehen und Verträge abschließen, die geeignet sein können, den Zweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern oder die direkt bzw. indirekt damit in Zusammenhang stehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches und der RechKredV aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Forderungen inklusive der Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bewertet. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute sind täglich fällig betragen zum Stichtag EUR 1.298.830,13 und bestehen gegenüber einem inländischen Kreditinstitut.

Die Forderungen an Kunden sind kurzfristig innerhalb eines Jahres fällig, betragen zum Stichtag EUR 1.065.610,43 und bestehen im Wesentlichen gegenüber luxemburgischen Fonds.

In den Sachanlagen wurden fünf Laptops aktiviert, die mit einer Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben werden. Der Buchwert zum 31.12.2023 nach Abschreibung beträgt EUR 4.845,00.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuerrückerstattungsansprüche EUR 25.773,64 (Vorjahr EUR 7.858,32) im Rahmen der steuerlichen Organschaft im Konzern.

In den Rechnungsabgrenzungsposten ist eine Einmalgebühr für die Cloudanbindung enthalten. Diese wird über die Vertragsdauer von zwei Jahren aufgelöst.

Im Geschäftsjahr wurde eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von EUR 500.000,00 beschlossen. Diese ist voll einbezahlt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 40.606,64 bestehen gegenüber dem Finanzamt und beinhalten die Lohn- und Kirchensteuer. Sie haben eine Fälligkeit von weniger als drei Monaten.

Im Berichtszeitraum wurden die im Vorjahresabschluss ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber. Kunden i.H.v. 34.082,37 in die sonstigen Verbindlichkeiten umgegliedert, um einen richtigen Ausweis zu gewährleisten.

Die Rückstellungen in Höhe von EUR 1.005.545,06 setzen sich aus den Rückstellungen für Prüfkosten EUR 120.000,00 sowie für allgemeine sonstige Rückstellungen EUR 866.769,26, Rückstellungen für Personalkosten EUR 17.062,00 und Urlaubsrückstellungen EUR 1.713,80 zusammen.

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse, die auf den Bilanzstichtag Einfluss hätten.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.

Erläuterungen zur GuV

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die GuV ist im Wesentlichen geprägt von Provisionserträgen in Höhe von EUR 2.461.612,59 (Vorjahr EUR 0,00). Diese bestehen im Wesentlichen aus Anlagenberatungsleistungen gegenüber luxemburgischen Fondsgesellschaften. Außerdem enthalten sind sonstige betriebliche Erträge EUR 16.816,18 (Vorjahr EUR 0,00) diese entstehen aus Arbeitnehmerüberlassung an die Muttergesellschaft. Die Gesamtaufwendungen belaufen sich auf EUR -2.143.877,81 (Vorjahr EUR -572.526,84). Sie bestehen im Wesentlichen aus den Provisionsaufwendungen in Höhe von EUR -808.994,65 ( Vorjahr EUR 0,00), die im direkten Zusammenhang mit den Provisionserträgen stehen, und den allgemeinen anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR - 1.333.913,41 (Vorjahr EUR -572.526,84) die im Wesentlichen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs und die angebotenen Anlagenberatungsleistungen verwendet wurden.

Sonstige Angaben

Das für das Geschäftsjahr angefallene Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beträgt EUR 68.000,00 und entfällt nach § 285 Nr. 17 HGB mit EUR 68.000,00 auf Abschlussprüfungsleistungen.

Im Geschäftsjahr 2023 ist zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet:

 

Alexander Stütz, alleiniger Geschäftsführer, Wuppertal

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß.

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft 15 Mitarbeiter, welche einem Vollzeitäquivalent von knapp sechs entsprechen. Zu den Mitarbeitern gehören ein Geschäftsführer, zwei Angestellte und 12 von der Muttergesellschaft überlassene Mitarbeiter.

 

Neubiberg, den 29.05.2024

Encavis Portfolio Management GmbH

Alexander Stütz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Encavis Portfolio Management GmbH, Neubiberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Encavis Portfolio Management GmbH, Neubiberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Encavis Portfolio Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 29. Mai 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Simon Boßhammer, Wirtschaftsprüfer

ppa. Dirk Wiebe, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 06.06.2024 festgestellt.

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