Innecken
Solar GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.653,72 |
6.551,68 |
| I.
Sachanlagen |
9.653,72 |
6.551,68 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.779.776,00 |
2.819.535,46 |
| I.
Vorräte |
2.373.331,23 |
2.760.498,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
406.344,75 |
58.929,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100,02 |
107,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
140,00 |
140,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
312.584,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.789.569,72 |
3.138.811,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
327.349,21 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.500.000,00 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-462.584,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
1.322.650,79 |
0,00 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
312.584,00 |
| B.
Rückstellungen |
21.578,17 |
3.445,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.440.642,34 |
3.135.365,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.440.642,34 |
3.135.365,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.789.569,72 |
3.138.811,14 |
Anhang
Innecken Solar GmbH
,
Euskirchen
(Amtsgericht
Bonn
,
27060
)
Anhang zum
31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Posten der Bilanz
2.1
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden im Anschaffungsjahr unter Annahme ihres
gleichzeitigen Abgangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 3.718,69
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 327,64 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
2.2
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne,
Sondereinzelkosten der Fertigung sowie Material- und
Fertigungsgemeinkosten, die nach den steuerlichen
Vorschriften aktivierungspflichtig sind. Für
ungängige und technisch veraltete Erzeugnisse werden
ausreichend Bewertungsabschläge vorgenommen.
2.3
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
In den Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von EUR 78.827,53 (Vorjahr: EUR 0,00).
2.4
Liquide Mittel
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
2.5
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
2.6
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
2.7
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 1.324.883,45 (Vorjahr:
EUR 1.096.660,22).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
3.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen in
Höhe von EUR 67.716,67 (Vorjahr: EUR 0,00). Mit
einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften ist nach
aktuellem Stand und nach den Erfahrungen der Vergangenheit
nicht zu rechnen.
3.1
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführer schlagen vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 860.066,79 auf neue
Rechnung vorzutragen.
3.2
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Helmut
Toni Reich, Euskirchen (bis 16.03.2023)
Robert Blaeske, Euskirchen (ab 17.03.2023)
Euskirchen, den
28.05.2024
Robert Blaeske Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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