Großhandel mit Anstrichmitteln
Zenithmedia GmbHLiquidiert
81371 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mark Himelfarb seit 19.6.2013 | Geschäftsführer |
Thorsten Stork seit 3.12.2012 | Geschäftsführer |
Frank-Peter Lortz seit 13.7.2011 | Geschäftsführer |
Nicole Dr. Prüsse seit 10.2.2010 | Geschäftsführer |
Adrian Carl Sayliss seit 15.9.2008 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zenithmedia GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGA. Allgemeine hinweise Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB, von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt und unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist identisch mit dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht unter HRB 123853 eingetragen. Die Ausübung der Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte erfolgte unverändert zum Vorjahresabschluss. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden wie folgt vorgenommen:
Die Festlegung der Abschreibungsperioden orientiert sich dabei an den aufgrund steuerlicher Vorschriften festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Einbauten in gemieteten Gebäuden werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, längstens jedoch über die Laufzeit des Mietvertrages, abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungskosten von EUR 150 bis EUR 1000) werden seit 2008 in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung einer angemessenen Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. 3. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (PUC-Methode i. S. v. IAS 19) unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz von 5,07 % bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit 2,25 % bzw. 2,00 % berücksichtigt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. 4. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags, d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen, angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Regelungen des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nettozahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen. Die Umsatzsteuer wird als sonstige Verbindlichkeit erfasst und abgeführt. 6. Währungsumrechnung Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Fremdwährungsrechnungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 7. Umsatzerlöse Die Leistungen der Agentur werden im Wesentlichen auf Provisions- und Festhonorarbasis abgerechnet. Daneben werden auch Umsatzerlöse auf Basis von Projekthonoraren erzielt. Bei Abrechnung auf Provisions- bzw. Honorarbasis werden, wie branchenüblich, nur die Provision bzw. das Honorar, d.h. Rechnungsbetrag abzüglich der direkt weiterberechneten Fremdleistungen, als Umsatzerlöse angesetzt. Die direkt weiterberechneten Fremdleistungen werden wirtschaftlich als durchlaufende Posten angesehen. 8. Realisierung von Erträgen Alle wesentlichen Erträge werden aus Provisionen für die Schaltung von Werbung in verschiedenen Medien oder aus Honoraren für eine umfassende Kundenbetreuung erzielt. Die Vereinnahmung erfolgt grundsätzlich zum Erscheinungstag der Werbung oder bei Erbringung der Dienstleistung. Bei Erfolgshonoraren erfolgt die Vereinnahmung erst bei endgültiger Abstimmung mit dem Vertragspartner. 9. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle anderen Gesellschaften bezeichnet, die in den Konzernabschluss der PUBLICIS Groupe S.A., Paris/Frankreich, einbezogen werden und alle weiteren Gesellschaften, an denen die PUBLICIS Groupe S.A. direkt bzw. indirekt eine Mehrheitsbeteiligung hält. C. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ergibt sich aus dem Anlagespiegel (Anlage A zum Anhang). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegt innerhalb eines Geschäftsjahres. 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen / Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind TEUR 1.241 (Vorjahr: TEUR 514) Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsaustausch enthalten. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 86) aus dem Lieferungs- und Leistungsaustausch enthalten. Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 395 (Vorjahr: TEUR 235) resultieren aus dem gemäß Ergebnisabführungsvertrag an die Gesellschafterin abzuführenden Gewinn. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Rückstellungen für Pensionen Aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen ist eine Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen erforderlich. 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für zu erstellende Gutschriften, Boni, Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Berufsgenossenschaft und Beratungsleistungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend der Regelungen des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Die Überdeckung beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 1. Im Zeitablauf wird von einer Aufholung ausgegangen. 6. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der MMS Germany Holdings GmbH, Düsseldorf, ist die Gesellschaft Teil der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft ihres Mutterunternehmens. Ein eventueller Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufwand fällt grundsätzlich nicht auf Ebene der Gesellschaft, sondern beim Organträger an. 8. Auf Grund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführte Gewinne Zwischen der MMS Germany Holdings GmbH und der Gesellschaft besteht seit dem 29.10.2007 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Aufgrund dieses Vertrags wird der im Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete Gewinn in Höhe von TEUR 395 an die MMS Germany Holdings GmbH abgeführt. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Zentrales Cash-Management-System Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2012 an das zentrale Cash-Pooling-System innerhalb des Konzerns mit der MMS Germany Holdings GmbH angeschlossen. Die liquiden Mittel aller Gesellschaften werden zusammengefasst und der Finanzbedarf der einzelnen Gesellschaften zentral gedeckt. Im Rahmen des mit der MMS Germany Holdings GmbH vereinbarten Cash Pooling Vertrages besteht keine gesamtschuldnerische Haftung für eine Inanspruchnahme der Kreditlinien durch ein beteiligtes Unternehmen bzw. für einen auf dem Zielkonto möglicherweise entstehenden Soll-Saldo. Eine Inanspruchnahme der Kreditlinien durch die Gesellschaft lag zum 31. Dezember 2012 nicht vor. 2. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist Mitglied in Unterstützungskassen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften im Rahmen des Agency Pension Plans. Die Beiträge werden in Form von Entgeltumwandlung erbracht. Die Unterstützungskassen schließen in der Regel zur Absicherung der zugesagten Leistungen Rückdeckungsversicherungen ab. Nach der Rechtsprechung besteht ein subsidiärer Erfüllungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, wenn Versorgungsleistungen der Unterstützungskassen ausbleiben. 3. Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2012 wurden durchschnittlich 12 Angestellte (Vorjahr: 18 Angestellte) beschäftigt. In der Arbeitnehmerzahl sind definitionsgemäß Geschäftsführer und Auszubildende nicht enthalten. 4. Mitglieder der Geschäftsführung Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt: - Adrian Sayliss, London/Großbritannien - Dr. Nicole Prüsse, Düsseldorf, - Sydney Hunsdale, London/Großbritannien, - Frank-Peter Lortz, Korschenbroich - Thorsten Stork, Düsseldorf (ab 1. September 2012) Adrian Sayliss ist neben seiner Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als COO der ZenithOptimedia Worldwide, London, tätig. Dr. Nicole Prüsse ist neben ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft hauptberuflich als Geschäftsführerin der Zenithmedia GmbH, Düsseldorf, tätig, sowie bei weiteren Gruppenunternehmen. Sidney Hundsdale ist hauptberuflich als Chief Financial Officer für die Region EMEA tätig. Frank-Peter Lortz ist Chairman der ZenithOptimedia. Thorsten Stork ist Managing Director der Zenithmedia GmbH. Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Prokuristen waren im Geschäftsjahr 2012 nicht bestellt. 5. Mutterunternehmen Die Zenithmedia GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MMS Germany Holdings GmbH in Düsseldorf. 6. Konzernabschluss Den Konzernabschluss für den größten und gleichzeitig für den kleinsten Kreis von Unternehmen stellt zum Jahresende eines jeden Kalenderjahres das oberste Mutterunternehmen, die PUBLICIS Groupe S.A., Paris/Frankreich, auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 wird in diesen Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der PUBLICIS Groupe S.A., 133, avenue des Champs-Elysées, 75008 Paris/Frankreich, bzw. beim Pariser Handelsregister unter der Registernummer 542 080 601 erhältlich.
Düsseldorf, den 13.05.2013 Frank-Peter Lortz Dr. Nicole Prüsse Adrian Sayliss Sydney Hunsdale Thorsten Stork |
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