Lawell
GmbH
Pohlheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.256,00 |
2.925,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.080,04 |
39.395,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.115,58 |
434,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.451,62 |
42.754,77 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.967,54 |
31.440,19 |
| B.
Rückstellungen |
3.546,31 |
3.675,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.612,70 |
7.314,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.612,70 |
7.314,03 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
325,07 |
325,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.451,62 |
42.754,77 |
Anhang
I. Grundsatzangaben zum Jahresabschluss
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind
die Vorschriften des GmbH-Gesetzes, insbesondere § 42
GmbHG, beachtet worden.
Den formellen Erfordernissen des § 265 Abs. 2
HGB hinsichtlich der Angabe der Vorjahreszahlen wurde
entsprochen.
Bei der Gliederung der Bilanz haben wir auf die
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 266 Abs. 1
i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB verzichtet. Dies gilt jedoch
nicht für die Offenlegungserleichterungen nach
§ 326 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
2. Bilanzierung und Bewertung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch
im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
a)
Bilanzierungsmethoden
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Mögliche
Wahlrechte im Bilanzansatz wurden ausschließlich nach
handelsrechtlichen Grundsätzen entschieden.
b)
Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) wurden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Erworbene Software, deren Anschaffungskosten EUR 410,00
nicht übersteigt, ist als beweglicher Gegenstand
des Anlagevermögens behandelt worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bewegliche
Anlagegegenstände werden seit 2010
ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 01.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche
Anlagegegenstände werden linear oder soweit steuerlich
zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über
EUR 150,00 bis EUR 410,00 werden aktiviert und im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben. Zwischen dem 01. Januar
2008 und 31. Dezember 2009 angeschaffte Anlagegüter
mit einem Anschaffungspreis zwischen EUR 150,00
und EUR 1.000,00 wurden in einen Sammelposten
eingestellt. Die Anlagegüter des Sammelpostens werden
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Enthaltene Fremdwährungsbeträge sind
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung
bewertet.
Die Vorräte sind grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Beim
Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs-
und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich
aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, wurden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
keine Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei
zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten EUR 400,00
übersteigt oder in sonstiger Weise wesentlich
erschien.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem
Wechselkurs im Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem
Devisenkassakurs zum Bilanzstichtag bewertet. Das
Disagio für aufgenommene Darlehen ist gem. § 250
Abs. 3 HGB aktiv abgegrenzt worden.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
II. Sonstige Angaben
1. Zusammensetzung der Organe
Geschäftsführer: Klaus Peter
SCHÜLER, Pohlheim
Pohlheim, den
Fa. Lawell GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2014 festgestellt.
Pohlheim, den 15.08.2014
gez. Klaus-Peter Schüler
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