Hofmann & Wittmann Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Hofmann seit 5.7.2024 | Geschäftsführer |
Markus Füßl seit 27.12.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Wittmann & Hofmann Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ingo Software GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Ingo Software GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Ingolstadt unter HR B 2264 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten (§§ 242 ff. HGB und
§ 42 GmbHG).
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB, der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB und des Anhangs gemäß § 288
HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Beachtung der Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und § 42 GmbHG aufgestellt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten bzw. Herstellungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 800,-- Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nominalwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 I HGB).
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
IV. Abweichung von den bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand nicht statt.
V. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen:
davon gegenüber Gesellschaftern 23 T€ (VJ: 9
T€)
davon aus Lieferungen und Leistungen 37 T€ (VJ: 1
T€)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen:
davon gegenüber Gesellschaftern 2 T€ (VJ: 3
T€)
davon aus Lieferungen und Leistungen 0 T€ (VJ: 3
T€)
Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM (VJ: 50.000,00 DM).
VI. Sonstige Angaben
Herr Hofmann ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
Die Angabe der Gesamtbezüge unterbleibt gem. §
286 Abs. 4 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Im Jahresdurchschnitt wurden 13 Angestellte
beschäftigt.
Ingolstadt, den 05. August 2024 gez. Florian Hofmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. August 2024 |
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