Tiktak Invest GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Konstantin Ninov seit 23.1.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KoNI GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
Der Jahresabschluss der Firma KoNi GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB. Die Wertansätze stimmen in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 II Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. III. Angaben zur Bilanz Brutto - Anlagenspiegel Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Hier sind die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten) und die kumulierten Abschreibungen je Anlageposition, die Abschreibung des Geschäftsjahres sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres dargestellt. Zugänge wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Abgänge sind mit den kumulierten Beträgen aus den Bruttowerten und den Abschreibungen entnommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen wurden mit ihren Nennbeträgen angesetzt, angemessene Wertberichtigungen sind berücksichtigt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 2.060,00 davon entfallen auf: Personalkosten EUR 60,00 Jahresabschluss- und Prüfungskosten EUR 2.000,00 Die Rückstellungen wurden nach der neuen Fassung
des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins
abgezinst.
Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zeigt der nachstehende Verbindlichkeitenspiegel:
Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). V. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Herrn Konstantin Ninov Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gemäß § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -2.833,39 auf neue Rechnung vorzutragen. Saarbrücken, den 21.02.2020
Saarbrücken, den 21. Januar 2020 gez. Geschäftsführer: Herr Konstantin Ninov, Saarbrücken Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Februar 2020 |
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