Creative Amusement Factory GmbH
Sonnenhang 11A, 93346 Ihrlerstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Kerner seit 23.12.2021 | Geschäftsführer |
Ulrich Gebhardt seit 5.7.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Creative Amusement Factory GmbHIhrlersteinJahresabschluss zum 31.12.2019Bilanz zum 31.12.2019Aktiva
Passiva
Creative Amusement Factory GmbH, IhrlersteinANHANGfür das Geschäftsjahr 01.01.2019 - 31.12.2019A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetztes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung des Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanz- stichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs- betrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kosten-steigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen entsprechen der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. E. Sonstige AngabenDie Creative Amusement Factory GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg eingetragen (HRB 16063). Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 5 Arbeitnehmer. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Herr Ulrich Gebhardt Ihrlerstein, den ____________________ Creative Amusement Factory GmbH ............................................................. Ulrich Gebhardt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.12.2020 Während des Zeitraums vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 waren durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt
Ihrlerstein, den 17.12.2020 Creative Amusement Factory GmbH Ulrich Gebhardt |
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