Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 7302
Eingetragen
26.5.1998
Branche
Großhandel mit FlachglasBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus Glas
Gegenstand
Die Bearbeitung von Glas aller Art, der Vertrieb der bearbeiteten Produkte sowie der An- und Verkauf von Glaserzeugnissen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
André Bertels
seit 5.7.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Glas-Bertels GmbH"

Nottuln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.483,00 17.797,00
I. Sachanlagen 14.483,00 17.797,00
B. Umlaufvermögen 89.514,83 80.605,72
I. Vorräte 26.949,60 22.972,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.385,38 54.649,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.179,85 2.983,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 107,76 306,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 104.105,59 98.708,77

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 45.907,57 26.816,19
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 103.383,11 103.383,11
III. Verlustvortrag 102.166,92 126.489,35
IV. Jahresüberschuss 19.091,38 24.322,43
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 55.198,02 68.892,58
Bilanzsumme, Summe Passiva 104.105,59 98.708,77

Anhang

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Glas - Bertels GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII. S. 2 ESGB).

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie ggf. Sondereinzelkosten der Fertigung und darüber hinaus nur angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Unberücksichtigt bleiben Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für freiwillige Arbeitgeberleistungen, Vertriebskosten und Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 44.395,11 (Vorjahr: € 52.016,44) innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr André Bertels

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Nottuln, den 12. März 2012

gez. André Bertels

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2012 festgestellt.

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