F-TRON GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Gerda Dorothea Buss seit 9.7.2024 | Geschäftsführer |
Thilo Hille seit 14.5.2018 | Prokura |
Wolfgang Josef Schuler seit 13.3.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EQUINOXE GmbHFreiburg im BreisgauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und 20 Jahren. Sofern erforderlich, werden Wertminderungen berücksichtigt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aktiviert sofern deren Ansatzvoraussetzen (vgl. insbesondere IDW RS HFA 11) vorliegen. Bei der Bewertung werden die Herstellungskosten angesetzt, die direkt zurechenbare Aufwendungen für Material und Dienstleistungen, Personalkosten und ggf. andere Kosten, die für die Entwicklung anfallen, umfassen. Die Kosten für Forschung und nicht spezifisch zurechenbare allgemeine Verwaltungskosten sind nicht aktivierungsfähig. Die Abschreibung erfolgt über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sofern diese nicht konkret geschätzt werden kann, wird entsprechend § 253 Abs. 3 S. 3 HGB eine Nutzungsdauer von 10 Jahren unterstellt. Geleistete Anzahlungen sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten werden Material- und Fertigungseinzelkosten sowie zurechenbare Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der fertigungsbedingten Abschreibungen einbezogen. Angemessene Teile der herstellungsbezogenen Kosten der allgemeinen Verwaltung, für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden ebenfalls in die Herstellungskosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände grundsätzlich linear, in Teilen auch noch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreiben aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Aus Wesentlichkeitsüberlegungen wurden bewegliche Anlagegüter mit einem Wert bis zu EUR 800,00 (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, GWG) im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlich zulässigen Regeln in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG). Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Dies entspricht dem Marktwert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die l iquiden Mittel wie Bankguthaben, Kassenbestände sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Steuerliche Risiken dürfen nicht zurückgestellt werden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und ggf. drohende Verluste aus schwebender Geschäfte gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Höhe der Rückstellungen bestimmt sich nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Bildung von Rückstellungen für Gewährleistungs-, Kulanzverpflichtungen und Produktgarantien ist mit Schätzungen verbunden. Hinsichtlich der Höhe des Rückstellungsbetrags werden insbesondere aktuelle Einschätzungen, basierend auf Erfahrungswerten über in der Vergangenheit erfolgte Schadensfälle getroffen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim vorliegenden Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen worden. Eine grundlegende Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ist nicht zu verzeichnen. Angaben zur Bilanz Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB § 268 Abs. 8 HGB regelt die Ausschüttungssperre für bestimmte selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter. Diese Vorschrift dient dazu, die Kapitalerhaltung der Gesellschaft zu sichern, indem sie die Ausschüttung von Beträgen verhindert, die als Aktivposten für selbstgeschaffene immaterielle Anlagegüter in der Bilanz eingestellt wurden. Dieser beträgt im Berichtsjahr EUR 221.221 (Vorjahr: EUR 0,00). Latente Steuern Vom Aktivierungswahlrecht aktiver latenter Steuern nach § 272 HGB wurde Gebrauch gemacht. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von jährlich auf rd. EUR 15.500,00. Die jährliche Belastung aus Raummietverträgen beträgt EUR 75.000,00. Es besteht eine Mietbürgschaft in Höhe von EUR 12.782,30. Sonstige Angaben Angaben nach § 43 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: - Verbindlichkeit (Verrechnungskonto) in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 572,68) (Zinssatz 3%). Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11 (Vorjahr: 12). Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
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