GVG Dr. Marcus GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lorenz Marcus seit 14.2.2011 | Geschäftsführer |
Kerstin Füllgraf seit 14.2.2011 | Geschäftsführer |
Friedrich-Karl Marcus seit 12.1.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kerstin Füllgraf | 37.40% |
Lorenz Marcus | 37.40% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dr. Marcus Erste Immobiliengesellschaft mbHReinbekJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012der Firma Dr. Marcus Erste Immobiliengesellschaft mbH1. Anwendung des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches Der Jahresabschluss der Dr. Marcus Erste Immobiliengesellschaft mbH, Reinbek, ist für das Geschäftsjahr 2012 nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft überschreitet die genannten Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 Nr. 1-3 HGB für kleine Gesellschaften zum Abschlussstichtag nicht und gilt folglich als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz der Gesellschaft ist nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft ist nach der Gliederungsvorschrift des § 275 Abs. 1 und 2 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 276 HGB wurden von der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat gemäß der Vorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB keinen Lagebericht aufgestellt. Als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft von den größenabhängigen Erleichterungs - und Schutzvorschriften teilweise Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Umlaufvermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. Nennwerten bilanziert. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zu bestimmten Bilanzposten Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich nach ihrer Fristigkeit folgendermaßen zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte gesichert. 4. Sonstige Angaben Ergebnisverwendungsvorschlag Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 8.153,12 auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Dr. Friedrich-Karl Marcus (kaufmännischer Geschäftsführer), Kerstin Füllgraf (Projektleiterin Marketing) und Lorenz Marcus (Filmproduzent) geführt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Reinbek, den 14. Mai 2013 Die Geschäftsführung gez. Dr. Friedrich-Karl Marcus gez. Kerstin Füllgraf gez. Lorenz Marcus sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.08.2013 festgestellt. |
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