Beteiligungsgesellschaften
PSP Holding GmbH
Colmantstraße 36, 53115 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Dr. Siklóssy-Záhonyi seit 24.6.2008 | Geschäftsführer |
István Siklóssy-Záhonyi seit 7.6.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PSP Holding GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze - § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Wesentliche Umstellungseffekte liegen bei der Gesellschaft nicht vor. Die Wertansätze in der Bilanz der PSP Holding GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG) aus dem Anschaffungsjahr 2009 werden im Jahr der Bildung sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 20% aufgelöst. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Anteilsbesitz Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB: An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - § 268 Abs. 4 HGB Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten § 268 Abs. 6 HGB Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio (Vorjahr: 0,00) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten - §§ 285 Nr. 1a und 1b, 251, 268 Abs. 5 und 7 HGB Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Haftungsverhältnisse - §§251, 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Istvan Siklossy, Bonn Herrn Dr. Patrick Siklossy, Bonn Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bonn Geschäftsführer Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2011 |
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