Argentox Apparatebauges. m.b.H.

Humboldtstraße 14, 21509 Glinde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 2938 RE
Eingetragen
11.1.2006
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Handel von bzw. mit Metall- und Kunststofferzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Klaus Gäde
seit 3.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
40.00%
Doris Gäde
30.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Klaus Gäde
Narzissenweg 1, 21502 Geesthacht
52.000 €
40.00%
Doris Gäde
Narzissenweg 1, 21502 Geesthacht
39.000 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Argentox Apparatebauges. m.b.H.

Glinde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 76.761,00 108.118,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.574,00 3.084,00
II. Sachanlagen 75.187,00 105.034,00
B. Umlaufvermögen 162.847,11 161.100,19
I. Vorräte 9.108,00 26.138,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.615,37 53.677,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 74.123,74 81.284,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.546,26 47.933,95
Summe Aktiva 277.154,37 317.152,14

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 198.546,61 225.160,79
I. gezeichnetes Kapital 130.000,00 130.000,00
II. Gewinnvortrag 95.160,79 104.291,72
III. Jahresfehlbetrag 26.614,18 9.130,93
B. Rückstellungen 28.130,00 12.500,00
C. Verbindlichkeiten 50.477,76 79.491,35
Summe Passiva 277.154,37 317.152,14

Anhang

Allgemeine Angaben
 
Der Anhang bezieht sich auf die für Offenlegungszwecke vereinfachte Bilanz des Jahres­abschlusses für das Geschäftsjahr 2020.
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Argentox Apparatebauges. m.b.H. mit Sitz in Glinde (Amtsgericht Lübeck, HRB 2938RE) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
 
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB).
 
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
 
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapital­gesellschaft.
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
 
  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
 
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Her­stellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
 
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte imma­terielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
 
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
 
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem. § 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll abgeschrieben.
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
 
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
 
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre abgezinst.
 
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert ange­setzt.
 
  Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 2.696,00 EUR (§ 268 Abs. 4 HGB). Sie sind in den sonstigen Vermögensgegen­ständen verbucht.
 
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 40.783,67 EUR. Sie entfallen auf die folgenden Bilanzpositionen:
 
-      Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 2.640,00 EUR (Vj. 2.640,00 EUR)
-      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 6.642,59 EUR (Vj. 6.486,12 EUR)
-      Sonstige Verbindlichkeiten: 31.501,08 EUR (Vj. 10.241,14 EUR)
 
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen 9.694,09 EUR (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB). Sie entfallen auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti­tuten.
 
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 34.906,68 EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kredit­instituten sind durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen gesichert. Die Verbind­lichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigen­tumsvorbehalt gesichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert (§ 285 Nr. 1 HGB).
 
  Sonstige Pflichtangaben
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 7.752,65 EUR. Dem standen keine Verbindlichkeiten gegenüber.
 
Die vorgenannten Forderungen sind ungesichert.
 
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich sechs Arbeitnehmer im Sinne des § 267 Abs. 5 HGB (§ 285 Nr. 7 HGB).
 
Der vorstehende Jahresabschluss wurde am 04.03.2022 von der Gesellschafter­versammlung festgestellt. Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses wurde auch die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen.
 
 Glinde, den 04.03.2022
                                                                                                                                                                                                                              Argentox Apparatebauges. m.b.H.
            vertreten durch die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.3.2022.

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