a4a
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
388,00 |
519,00 |
| I.
Sachanlagen |
388,00 |
519,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
13.267,51 |
11.590,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
374,15 |
109,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.893,36 |
11.481,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.655,51 |
24.609,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.481,36 |
23.496,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18,64 |
1.503,04 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
954,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
474,15 |
158,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
474,15 |
158,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.655,51 |
24.609,35 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der a4a GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
2.1 Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
3. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
3.1.1 Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von uns mit Hilfe des Programms Kanzlei-Rechnungswesen der
DATEV eG erfasst.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethodendes Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet.
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf Grund der mit
dem System DATEV geführten Finanzbuchführung
erstellt.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2010 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2009.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
elektronischer Datenverarbeitung aufgezeichnet. Neben einer
genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein
Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie allen weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms
Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der Ernst & Young AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am
08.03.2006 bestätigt.
Eine sachgemäße Anwendung des
geprüften Systems lag vor.
3.1.2 Bilanzierung
Der Jahresabschluss der a4a GmbH wurde auf Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetztbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der Geschäftsführung
unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir
nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschlusses wurden für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des Steuergesetzes
entsprechende Überleitungsrechnung nach § 60 Abs.
2 EstDV gefertigt.
3.1.3 Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird hierauf hingewiesen.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des HGB.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Durch die Neufassung des § 272 Abs.1 HGB
dürfen ausstehende Einlagen auf das gezeichnete
Kapital künftig nicht mehr aktivisch vor dem
Anlagevermögen ausgewiesen werden. Stattdessen sind
sie, soweit sie noch nicht eingefordert wurden vor dem
Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (sog.
Nettoausweis). Diese Anpassung an das BilMoG wurde zum
01.01.2010 durchgeführt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
4.1 Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten
der Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens
zu entnehmen.
4.2 Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte
mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
4.3 Haftungsverhältnissse auch nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten oder nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen gemäß § 251
HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen zu vermerken:
4.4 Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
5. Sonstige Pflichtangaben
5.1 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die VFE-Lage
Zusätzliche Angaben sind bei der Beurteilung der
wirtschaftlichen Lage nicht zu beachten.
5.2 Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Peter
Thomasson ausgeübter Beruf: Student
5.3 Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer/Vorstand/Aufsichtsrat
5.4 Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 39,27 Euro
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Über diese Beträge wurde bereits berichtet.
5.5 Konzernzugehörigkeit
Das Unternehmen gehört zu keinem Konzern.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2011
festgestellt.
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