Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 38495
Eingetragen
29.4.2005
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Spielwaren und Musikinstrumenten
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, der Betrieb von Spielhallen, das Aufstellen von Spiel- und Unterhaltungsgeräten in Gaststätten und Spielhallen, der Handel mit Spiel- und Unterhaltungsgeräten, sowie mit Waren, die in Gaststätten und Imbissbetrieben feilgeboten werden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Melissa Tas
seit 29.11.2024
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BBG-Consulting GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 86.811,00 62.361,00
I. Sachanlagen 86.811,00 62.361,00
B. Umlaufvermögen 339.774,44 347.257,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 290.906,34 312.566,19
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr   19.348,56
davon gegen Gesellschafter 161.678,00 177.856,56
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 48.868,10 34.691,61
Aktiva 426.585,44 409.618,80

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 283.189,77 273.471,61
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 248.471,61 322.480,65
III. Jahresüberschuss 9.718,16 -74.009,04
B. Rückstellungen 16.609,00 14.715,50
C. Verbindlichkeiten 126.786,67 121.431,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 126.135,23 121.431,69
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 651,44  
davon gegenüber Gesellschaftern 651,44  
Passiva 426.585,44 409.618,80

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederung- Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt . Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 3026 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetikeit kann es gegenüber dem Vorjahr ausfolgenden Gründen Abweichungen geben:

- Anpassung an rechtliche Änderungen (BilMoG; § 265 HGB)

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseiten sind nicht mit Posten der Passivseiten, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III.  Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie nicht unter die §§ 253 (1) und 252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und , sofern sie der Abnutzung unternagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 (2a) HGB mit den Herstellungskosten bewertet.

Immaterielle Vermögensgegenstände waren nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlagen der planmäßigen Abschreibung für bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4.  Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 (2) HGB abgezinst.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

C. Ergänzende Angaben

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile


Geschäftsführer: Berthold Knufmann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 festgestellt.

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