BBG-Consulting GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
86.811,00 |
62.361,00 |
| I.
Sachanlagen |
86.811,00 |
62.361,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
339.774,44 |
347.257,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290.906,34 |
312.566,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
19.348,56 |
| davon
gegen Gesellschafter |
161.678,00 |
177.856,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.868,10 |
34.691,61 |
| Aktiva |
426.585,44 |
409.618,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
283.189,77 |
273.471,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
248.471,61 |
322.480,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.718,16 |
-74.009,04 |
| B.
Rückstellungen |
16.609,00 |
14.715,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
126.786,67 |
121.431,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
126.135,23 |
121.431,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
651,44 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
651,44 |
|
| Passiva |
426.585,44 |
409.618,80 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederung- Bilanzierungs
- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt
. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 3026 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetikeit kann es gegenüber
dem Vorjahr ausfolgenden Gründen Abweichungen geben:
- Anpassung an rechtliche Änderungen
(BilMoG; § 265 HGB)
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseiten sind nicht mit Posten der
Passivseiten, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
III.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie nicht unter die §§ 253 (1) und
252 (1) Nr. 4 Halbsatz 2 HGB fallen und bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und , sofern sie der Abnutzung
unternagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden gemäß § 255 (2a) HGB mit den
Herstellungskosten bewertet.
Immaterielle Vermögensgegenstände waren
nicht vorhanden.
2. Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlagen der planmäßigen Abschreibung
für bewegliche und unbewegliche
Vermögensgegenstände war die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
bis 1.000,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
3. Finanzanlagen
Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.
4.
Vorräte
Vorräte sind nicht vorhanden.
5. Ford. Aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
6. Rückstellungen
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden gemäß § 253 (2) HGB
abgezinst.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sind aus dem Anlagespiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
C. Ergänzende Angaben
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Gewinnverwendung aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführer: Berthold Knufmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023
festgestellt.
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