R.U.D.A.
Services GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
978,50 |
1.539,50 |
| I.
Sachanlagen |
978,50 |
1.539,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.365,12 |
11.267,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.414,23 |
275,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.950,89 |
10.992,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.135,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.479,53 |
12.807,06 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.250,67 |
10.162,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
356,91 |
356,91 |
| III.
Verlustvortrag |
15.193,97 |
2.741,67 |
| IV.
Jahresüberschuss |
3.087,73 |
-12.452,30 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.428,86 |
1.744,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.428,86 |
1.744,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.479,53 |
12.807,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma R.U.D.A. Services GmbH
wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften §§ 266 ff. des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) gewählt. Die
Aufstellung der Bilanz erfolgt vor Berücksichtigung
der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB
sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Befreiungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274 a HGB wurden in
Anspruch genommen.
1. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsab-grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. Satz 2 HGB wurde beachtet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen
Der Sammelposten für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 150 Euro
bis 1.000 Euro aus Vorjahren wurde unter Anwendung
der steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG
fortgeführt. Der Wertansatz wird in die Handelsbilanz
übernommen unter Anwendung der Vorschläge des
IDW, 208. Sitzung des HFA 2007. Die Auflösung ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken bewertet. Die
Restlaufzeit der Forderungen beträgt weniger als 1
Jahr, die Aktivierung erfolgt zum Nennwert.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungskosten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Die Laufzeit beträgt
weniger als ein Jahr.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
b) Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen.
2. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen:
Da die Geschäftsräume der GmbH ab
01.02.2010 unentgeltlich zur Verfügung gestellt
wurden, war die Rückstellung zur Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen im Vorjahr aufzulösen.
Für die Erstellung von Jahresabschluss und
Steuererklärungen 2011 beträgt die
Rückstellung
800 Euro.
b) Verbindlichkeiten
Einzelaufstellungen zu Verbindlichkeiten sind dem
Kontennachweis zu entnehmen.
Struktur der Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
|
kleiner 1
Jahr
in Euro
|
Restlaufzeiten
1 bis 5
Jahre
in Euro
|
größer als 5 Jahre
|
Verb. aus Lieferungen
und Leistungen
|
1.053,87
|
-
|
-
|
Verb. aus Steuern
|
321,49
|
-
|
-
|
übrige sonstige
Verb.
|
1.053,50
|
-
|
-
|
Summe
|
2.428,86
|
-
|
-
|
3. Sonstige Angaben
a) Größenabhängige Erleichterungen
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 264ff.
HGB wurden von der Gesellschaft grundsätzlich in
Anspruch genommen.
b) Geschäftsführung
Für das abgelaufene Geschäftsjahr war als
Geschäftsführer Herr Husik Hovhannisyan,
bestellt. Er ist zur Alleinvertretung berechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
c. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Zum 30.09.2011 bestanden gegenüber dem
Geschäftsführer Forderungen in Höhe von
4.204,80 Euro. Dieser Betrag wurde unter der Bilanzposition
"sonstige Vermögensgegenstände" erfasst.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.10.2010 -
30.9.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.204,80 EUR.
1.10.2009 -
30.9.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2012 festgestellt.
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