Instant Service Aktiengesellschaft

Peterstraße 1, 99084 Erfurt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 507746
Eingetragen
12.3.2012
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Das Unternehmen erbringt und organisiert Dienstleistungen für private und gewerbliche Kunden. Die Geschäftstätigkeit besteht insbesondere im IT-geschützten Management kurzfristiger Servicebedarfe.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Markgraf
seit 14.10.2016
Prokura
Martin Hans Kühn
seit 12.3.2012
Vorstandsmitglied

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin H. Kühn
Richard-Breslau-Str. 10, 99094 Erfurt
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Instant Service Aktiengesellschaft

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Die Instant Service AG organisiert Immobilienbesichtigungen für Finanzinstitute in Deutschland und Österreich. Dabei vereint sie die Kenntnisse und Leistungen regionaler Immobilienbesichtiger mit einem zentralen Management.

Grundlage bildet das umfassende digitale Ökosystem, in das sämtliche Stakeholder eingebunden sind. Dabei können sich alle Prozessbeteiligten entlang eines vollständig technologisch unterstützten Ablaufes bestmöglich auf ihr Kompetenzgebiet konzentrieren.

Die hiermit erschlossene sowohl qualitativ hochwertige als auch effektive und effiziente Durchführung von Immobilienbesichtigungen nehmen kleine, mittlere und große Kreditinstitute, Sparkassen und Immobiliendienstleister bundesweit in Deutschland und Österreich in Anspruch.

1.2. Rechtliche Struktur

Shareholder der Gesellschaft stellen die NT Neue Technologie AG und die on-geo GmbH dar.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Überblick Markt, Branche

Gemäß BelWertV sind bei der Ermittlung der Beleihungswerte nach § 16 Abs. 1 und 2 des PfandBG zu bewertende Objekte im Rahmen der Wertermittlung zu besichtigen. Im Rahmen der Vergabe von Kleindarlehen für vorrangig wohnwirtschaftliche genutzte Objekte erfolgt die Besichtigung mittelweile in großen Teilen durch entsprechende Dienstleister.

Die Instant Service AG hat sich hierbei seit ihrer Geschäftsaufnahme auf regionale Sachverständigenpartnerschaften konzentriert. Mit ihrem ganzheitlich IT-unterstützten Serviceansatz hat sie am Markt eine etablierte Position als erfahrener Anbieter für insbesondere große Stückzahlen erreicht.

2.2. Geschäftsverlauf und Lage

Im Jahr 2023 setzte sich der Trend des Vorjahres fort. Die Zinssätze für Wohnungsbaukredite, die bereits erheblich gestiegen waren, erhöhten sich weiter, allerdings in einem weniger drastischen Maße. Das Volumen der Baufinanzierungen, das im vergangenen Jahr deutlich gefallen war, verblieb weitgehend auf dem reduzierten Stand. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen konnten wir jedoch unsere Tätigkeit in Deutschland und Österreich erfolgreich fortsetzen.

Unsere bewährte Struktur aus Sachverständigen und IT-Plattform ermöglichte es uns, alle beauftragten Immobilienbesichtigungen durchzuführen.

Wir haben unsere (Netzwerk-) Organisationsstruktur, unsere Digitalisierungsprozesse und unsere technischen Schnittstellen zu unseren Auftraggebern kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.

Zudem pflegten wir eine regelmäßige Interaktion mit unserem Sachverständigennetzwerk, um ihnen neben der allgemeinen Hilfe und Unterstützung, wie gewohnt, auch die Möglichkeit zur stetigen Weiterbildung zu bieten.

Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist auch in diesem Berichtsjahr stabil geblieben.

2.2.1. Ertragslage

Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresergebnis von EUR 2.711.483,95 (Vorjahr: EUR 993.962,60) ab, begünstigt durch die Auflösung von Rückstellungen, die den üblichen Jahresabschluss überstiegen.

Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum EUR 17.501.007,11. Im Vorjahr 2022 wurde demgegenüber ein Betrag von EUR 17.147.890,72 ausgewiesen. Das entspricht einer Steigerung um 2,06%.

Aufwendungen für bezogene Leistungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 1,43 %.

Die Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger sind gegenüber dem Vorjahr um 9,55 % gesunken.

Die bereinigte Umsatzrentabilität betrug 7,94 %. Im Vorjahr 2022 lag dieser Wert bei 5,80 %.

2.2.2. Finanzlage

Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Der adjustierte Cashflow beträgt im Berichtsjahr TEUR 1.391 (gegenüber TEUR 1.003 aus dem Vorjahr).

Die Mittelabflüsse aufgrund der getätigten Investitionen sowie aus der Finanzierungstätigkeit konnten aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand finanziert werden. Insgesamt verbleiben zum 31. Dezember 2023 liquide Mittel in Höhe von TEUR 5.272.

2.2.3. Vermögenslage

Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.109 auf TEUR 8.883 verringert. Dabei korrespondiert die Abnahme der liquiden Mittel sowie der aktiven latenten Steuern mit der Abnahme der Rückstellungen. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Verbindung mit dem erzielten Jahresergebnis trotz der im Berichtsjahr vorgenommenen Ausschüttung an die Anteilseigner in Höhe von TEUR 2.000 um TEUR 711 auf TEUR 5.912 erhöht. Die Rückstellungen tragen der erwarteten Inanspruchnahme Rechnung.

2.3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf Umsatzentwicklung, Betriebsergebnis und Branchenentwicklung.

Für die interne Unternehmenssteuerung werden die Kennzahlen Umsatz pro Auftrag, Umsatzrendite und Cashflow herangezogen.

Der durchschnittliche Umsatz pro Auftrag ist im Berichtszeitraum gegenüber 2022 um 1,34% gesunken und die Umsatzrendite um 2,14% gestiegen.

2.4. Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als gut eingeschätzt.

Sowohl der Umsatz als auch das Ergebnis lagen über dem Niveau des Vorjahres.

Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die Rückstellungen sind durch liquide Mittel und kurzfristige Vermögenswerte gedeckt.

3. Zweigniederlassungsbericht

Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.

4. Prognosebericht

Die Instant Service AG leistet bereits seit vielen Jahren als verlässlicher Anbieter für ihre Auftraggeber. Das Grundprinzip des engen Zusammenwirkens von engagierten und erfahrenen Sachverständigen mit einem zentralen Organisationsteam sowie einer weitreichenden technologischen Infrastruktur hat sich bewährt.

Zur Begegnung der künftigen Herausforderungen liegt der Fokus nach wie vor auf einer konsequenten Weiterverfolgung der Digitalisierungsstrategie in Verbindung mit regionenbezogenen interdisziplinären Teams. Schließlich sollen regelmäßig Leistungsverbesserungen bzw. neue Angebote herausgebracht werden.

Die für das Geschäftsfeld üblichen Schwankungen in der Beauftragung von Besichtigungen lassen sich mittels der teilflexiblen Mitarbeiterstruktur bewerkstelligen.

Die Ausgangslage für die Zukunft sieht sowohl technologisch als auch organisatorisch gut aus.

Insgesamt nehmen die Auftraggeber die Leistungskraft und -orientierung der Instant Service AG sehr positiv wahr.

Der Übergang des Marktes der Immobilienfinanzierung von der über die letzten Jahre anhaltenden Niedrigzinsphase auf ein übliches Zinsniveau setzte sich auch im Jahr 2023 fort. Die fortdauernde Adaptationsphase, begleitet von zusätzlichen Faktoren wie der EU-Taxonomie, weiterhin hohen Baukosten und verschärften regulatorischen Anforderungen, führte zu einem anhaltenden Rückgang bei den Kreditabschlüssen. Diese Entwicklung wirkt sich indirekt und verzögert auf alle mit der Immobilienfinanzierung verbundenen Geschäftsfelder aus, einschließlich der Immobilienwertermittlungen. Die Zurückhaltung der Verbraucher und Investoren aufgrund unsicherer wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verstärkte diesen Trend zusätzlich. Es wird erwartet, dass sich diese Bedingungen mittelfristig weiter stabilisieren und eine graduelle Erholung in den relevanten Märkten ermöglichen.

Die Instant Service AG spürt die Veränderungen im Markt. Sie legt jedoch ein besonderes Augenmerk auf hohe Qualität und ein zuverlässiges Serviceniveau, um nicht nur bestehende Aufträge erfolgreich umzusetzen, sondern gleichfalls neue Auftraggeber von sich zu überzeugen. Zusätzlich wird das Dienstleistungsangebot um Aspekte des zukunftsträchtigen Bereichs ESG erweitert.

Für das laufende Geschäftsjahr wird ein Ergebnis nicht unter dem Niveau des Vorjahres erwartet.

5. Chancen- und Risikobericht

Risiken aus operativer Tätigkeit

Die Nachfrage nach Besichtigungen unterliegt den Verläufen der Immobilienfinanzierungen durch die beauftragenden Kreditinstitute. Insofern bedarf es einer fortwährend differenzierten Abschätzung hinsichtlich zu erwartender Auftragsgrößenordnungen nach insbesondere Region und Auftragsumfang. Die jeweiligen Dienstleister müssen entsprechend flexibel agieren können. Mit der über viele Jahre regelmäßig weiterentwickelten Struktur ist die Instant Service AG diesem Erfordernis gegenüber gut aufgestellt.

Steigenden regulatorischen Anforderungen in ihrer vor allem mittelbaren Wirkung muss umfassend nachgekommen werden. Daraus ergibt sich der regelmäßige Bedarf zur Kontrolle nicht nur der Einhaltung sondern auch der kalkulatorischen Berücksichtigung.

Technologie bildet neben dem Sachverständigennetzwerk die zweite Produktionsbasis des Unternehmens. Insofern fließt die Stabilität der Infrastruktur maßgeblich in die Risikobetrachtung ein. Hierzu hat die Instant Service AG ein umfangreiches Business Continuity Management (BCM) aufgebaut.

Politische Risiken / Marktrisiken

Es müssen die gesetzlichen Anforderungen im Blick gehalten werden. Insbesondere Regelungen bzw. nationale Umsetzungen aus dem Umfeld der europäischen Bankenaufsicht können die Rahmenbedingungen in der Branche beeinflussen (u.a. EBA Guideline und MaRisk, EU Taxonomie und ESG).

Die Entwicklung des Marktes für Immobilienfinanzierung ist abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren wie Bauzins, Inflation, Nachfrage und Angebot. Seit 2022 hat sich der Markt nach einer langen Boomphase neu eingependelt und bewegt sich auf einem niedrigeren, aber stabileren Niveau.

Für die Zukunft wird erwartet, dass das Marktvolumen für Immobilienwertermittlungen und Immobilienbesichtigungen weiterhin solide bleibt, aber nicht mehr die Rekordwerte der Vergangenheit erreicht.

Rechtliche Risiken

Alle erkennbaren Punkte werden laufend abgewogen und sind in diesen Bericht bzw. in die Unternehmensplanung eingeflossen. Es bestehen keine weiteren nennenswerten Risiken.

Chancen

Möglichkeiten für die Zukunft bieten vor allem die Effekte aus Digitalisierungsfortschritten. So ergeben sich hier weitere interessante neue Prozessverbesserungen, insbesondere im Themenspektrum ESG.

Schließlich stellt die Erhaltung und weitere Verbesserung des erreichten Leistungsstandes (Auftragsumfang, Fristen, Qualität, etc.) der Instant Service AG eine gute Grundlage für nachhaltige Marktchancen dar.

Einschätzung:

Das Gefährdungspotential hinsichtlich der Risiken aus operativer Tätigkeit und rechtlichen Risiken entspricht dem Vorjahr. Die Chancen liegen demgegenüber vor allem in einem langfristigen Agieren und der sich in dieser Hinsicht über die Jahre erarbeiteten stabilen Basisposition. Die Struktur und der technische Entwicklungsstand der Gesellschaft ermöglichen eine flexible Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten am Markt. Insofern wird von einer erfolgreichen Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Schlusserklärung aus dem Abhängigkeitsbericht:

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der Instant Service AG, dass die Gesellschaft bei den im vorstehenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in denen die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass eine Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

 

Erfurt, den 26.07.2024

gez. Dipl. Kfm. Martin H. Kühn

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.600,00 5.202,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 1.599,00 5.201,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.599,00 5.201,00
B. Umlaufvermögen 8.869.226,67 9.306.776,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.597.707,26 2.666.471,35
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.943.404,94 1.965.073,64
2. sonstige Vermögensgegenstände 654.302,32 701.397,71
II. Wertpapiere 0,00 979.290,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.271.519,41 5.661.014,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.871,10 2.223,85
D. Aktive latente Steuern 0,00 677.775,00
Aktiva 8.882.697,77 9.991.977,15

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.912.145,36 5.200.661,41
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 150.000,00 150.000,00
III. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
IV. Bilanzgewinn 5.707.145,36 4.995.661,41
davon Gewinnvortrag 2.995.661,41 4.001.698,81
B. Rückstellungen 610.842,70 2.385.601,34
C. Verbindlichkeiten 2.359.709,71 2.405.714,40
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 894.271,42 1.096.823,37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 894.271,42 1.096.823,37
2. sonstige Verbindlichkeiten 1.465.438,29 1.308.891,03
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.465.438,29 1.308.891,03
Passiva 8.882.697,77 9.991.977,15

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 4.918.666,46 2.382.554,61
2. Personalaufwand 722.969,35 790.688,41
a) Löhne und Gehälter 590.335,54 652.686,77
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 132.633,81 138.001,64
davon für Altersversorgung 240,00 260,00
3. Abschreibungen 1.965,00 9.499,21
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.965,00 1.236,00
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 8.263,21
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 292.705,40 169.118,26
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 150.218,94 7.582,46
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.339.973,70 426.868,59
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 32.275,00
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 677.775,00
7. Ergebnis nach Steuern 2.711.271,95 993.962,60
8. sonstige Steuern -212,00
9. Jahresüberschuss 2.711.483,95 993.962,60
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.995.661,41 4.001.698,81
11. Bilanzgewinn 5.707.145,36 4.995.661,41

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Instant Service Aktiengesellschaft
Firmensitz laut Registergericht: Erfurt
Registergericht: Jena
Register-Nr.: HRB 507746

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt.

Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des Aktienrechts beachtet.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Die Wertansätze der Instant Service AG zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktiva sind nicht mit Posten der Passiva und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen; Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Bewertungsmethoden

Die im Jahresabschluss des Berichtsjahres angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Im Jahresabschluss ausgewiesene Schulden und Vermögensgegenstände wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, soweit sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.

Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag nach § 255 Abs. 4 HGB; der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind jeweils zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Nach § 274 Abs. 1 HGB sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst; § 253 Abs. 2 HGB.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Berichtsjahres, § 268 Abs. 2 HGB.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Nennwert. Es ist eingeteilt in 50.000 Stück auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Nennwert von jeweils EUR 1,00.

Die übrigen Eigenkapitalpositionen entsprechen dem Nennwert.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:

- ausstehende Abrechnungen von Fremdleistungen (EUR 34.000,00)

- Personalaufwendungen (EUR 65.212,00)

- Jahresabschlusserstellungs- und -prüfungskosten (EUR 20.000,00)

- Gewährleistungen (EUR 153.000,00)

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen dem branchenüblichen Eigentumsvorbehalt.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 2.359.709,71 EUR (Vorjahr: 2.405.714,40 EUR).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Soweit einzelne Posten einen Betrag enthalten, der für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht erheblich ist, wurden diese zusammengefasst.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Unternehmen waren während des Geschäftsjahres insgesamt 52 Angestellte beschäftigt.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr vertreten durch den Vorstand:

Herrn Martin H. Kühn, Dipl.-Kaufmann, Erfurt

Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

Name Stand/Beruf wohnhaft in: Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien
WP/StB Dipl.-BW Gerhard Dürrschnabel Vorstand Gebesee Vorsitzender des Aufsichtsrates bei: - Akademie für Gesundheitsfachberufe Pfalz Aktiengesellschaft - AMW AG - BECOM Software AG - Homestory AG - NT Neue Technologie AG - VR Bank Weimar e.G.
Udo Werner Rechtsanwalt Erfurt stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei: - Homestory AG - NT Neue Technologie AG - Real Valuation AG
bis 01. Dezember 2023 Ivo Gomez Pardo Kaufmann Madrid
ab 01. Dezember 2023: Matthias Knabe Geschäftsführer Erfurt

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Gerhard Dürrschnabel.

Dem Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge gezahlt.

Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG

Die Instant Service AG hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen worden sind, nicht benachteiligt worden.

Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist

Die NT Neue Technologie AG, Erfurt, hält an der Unternehmung mehr als 25 % des Aktienkapitals.

Die Elisandra Spain X S.L.U., Madrid, hat mitgeteilt, dass ihr unmittelbar über die on-geo GmbH, München, mehr als 25 % des Aktienkapitals gehören.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

 

Erfurt, den 26. Juli 2024

gez. Martin H. Kühn, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats

der Instand Service AG

mit dem Sitz in Erfurt

Amtsgericht Jena, HRB 507746

(nachfolgend "Gesellschaft') an die Hauptversammlung 2024

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung.

Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig und zeitnah über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikosituation, das Risiko-Management und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie über wichtige Geschäftsvorfalle der Gesellschaft.

Der Aufsichtsratsvorsitzende tauscht sich mit dem Vorstand in regelmäßig stattfindenden Terminen aus und erörtert aktuelle Geschäftsvorfalle, Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Compliance der Gesellschaft sowie sonstige wichtige Ereignisse.

lm Geschäftsjahr 2023 haben zwei Aufsichtsratssitzungen stattgefunden.

Vorstand

Vorstand war: Herrn Martin H. Kühn, Dipl.-Kaufmann, Erfurt

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren:

- WP/StB Dipl.-BW Gerhard Dürrschnabel, Gebesee

- Matthias Knabe, Erfurt

- Rechtsanwalt Udo Werner, Erfurt

Prüfung des Jahresabschlusses 2023

Der Vorstand hat uns den Jahresabschluss, insbesondere Bilanz, GuV sowie Anhang und Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag fristgerecht vorgelegt.

Der von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend dem Wahlvorschlag des gesamten Aufsichtsrats bestellte Wirtschaftsprüfer Dr. Stopp, Geyer, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den Lagebericht und den Abhängigkeitsbericht geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Abschlussprüfer hat uns seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfung (Prüfungsbericht und Testatsexemplar) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.

Wir haben die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der Aufsichtsratssitzung am 19. August 2024 unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers vorgenommen. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete unsere Fragen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung nicht teil hat aber dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden über seine Prüfung und die wesentlichen Prüfungsergebnisse berichtet, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete unsere Fragen, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen und haben dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung von Jahresabschluss, Lagebericht sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat keine Billigung des Jahresabschlusses vorgenommen, da er die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung überlässt.

Prüfung des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Der Vorstand hat uns den vom ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 (Abhängigkeitsbericht) fristgerecht vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsachlichen Angaben des Berichts richtig sind,

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentliche andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Abschlussprüfer hat uns den Prüfungsbericht vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig Übermittelt.

Wir haben den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers geprüft.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung, stimmen wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat ist insbesondere zu der Überzeugung gelangt, dass keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht zu erheben sind.

 

Erfurt, den 19. August 2024

gez. Gerhard Dürrschnabel, Aufsichtsratsvorsitzender

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Instant Service Aktiengesellschaft

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Instant Service Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Instant Service Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

1. Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

2. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

3. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

4. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

• gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben,

• beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

• ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

• beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens,

• führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.

Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Geyer, den 26.07.2024

gez. Dr. Stopp, Wirtschaftsprüfer

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