SVS
Industrieservice GmbH
Gehrden
(vormals:
Hannover)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
83.844,00 |
2.533,00 |
| I.
Sachanlagen |
83.844,00 |
2.533,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
128.589,26 |
94.256,54 |
| I.
Vorräte |
13.000,00 |
21.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.651,09 |
72.883,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
938,17 |
372,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.721,91 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
229.155,17 |
96.789,54 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.756,74 |
23.093,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.756,74 |
-1.906,63 |
| B.
Rückstellungen |
39.520,04 |
21.124,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
152.878,39 |
52.572,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
229.155,17 |
96.789,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der SVS Industrieservice GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31.
Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben. Die Möglichkeiten
der degressiven Abschreibung werden nur soweit
handelsrechtlich begründet in Anspruch genommen. Von
der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde
Gebrauch gemacht. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,--
wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen wurden zu
Herstellungskosten bewertet.
Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen
wurden geprüft. Die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen war nicht
erforderlich.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle erkennbaren und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme nach
vernünftiger Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu Positionen der Bilanz:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) haben nicht
bestanden.
Eine Rückstellung für latente Steuern wurde
gemäß § 274 a Nr. 5 HGB nicht gebildet.
| Die sonstigen
Verbindlichkeiten in Höhe von |
49.736,91 EUR |
| beinhalten: |
|
| - Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 EUR |
| - Verbindlichkeiten aus
Steuern |
11.093,70 EUR |
| - Verbindlichkeiten aus
sozialer Sicherheit |
5.066,54 EUR |
Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 i.
V. m. §288 HGB und Erläuterungen zum
Jahresergebnis und zur Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB) sind:
Bernd v. Seelen, 30974 Wennigsen
Gehrden, den 17.05.2012
- Bernd v. Seelen -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.05.2012 festgestellt.
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