IBB Vechta gGmbH
Landwehrstraße 7, 49377 Vechta, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Diekmann seit 24.3.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IBB Vechta gGmbHVechtaJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die IBB Vechta gGmbH hat ihren Sitz in Vechta und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Oldenburg, Reg. Nr. HRB 209360. Der Jahresabschluss der IBB Vechta gGmbH, Vechta, zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten, vermindert um lineare planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt sowohl zu den Einstandspreisen als auch zu den Herstellungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nominalbeträgen angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Sachanlagevermögen enthalten die für Anschaffungen der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens verwendeten Zuwendungsbeträge, vermindert um den Betrag der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen bilanziert. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 18.231,47 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Darüber hinaus sind zu den Verbindlichkeiten keine Sicherheiten oder Pfandrechte bestellt (§ 285 Nr. 1 HGB). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich am Bilanzstichtag auf 275.000,00 EUR. 4. Sonstige Angaben Im Jahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 25 Arbeitnehmer. Den in den AVR eingruppierten Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK belaufen sich für das Jahr 2023 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0 %) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt 765.814,17 EUR (Vorjahr 683,2 TEUR). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2023 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf 543,11 EUR. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt 9 TEUR.
Vechta, den 21. Mai 2024 Matthias Warnking, Geschäftsführer In der Gesellschafterversammlung vom 17. September 2024 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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