Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 74560
Vorher
Philips Beteiligungs-GmbHPhilips GmbHPhilips Deutschland GmbH
Eingetragen
9.12.1985
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Beteiligung an Unternehmen der Elektroindustrie, sowie an Unternehmen auf dem physikalischen und chemischen Gebiet, gleich in welcher Weise sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art für die Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Arten von Geschäften vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jan Hüsing
seit 31.7.2025
Prokura
Holger Voderberg
seit 31.7.2025
Prokura
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Prokura
Gerrit Janssen
seit 26.7.2024
Prokura
Christian Fühner
seit 14.3.2024
Prokura
Peter Hildebrandt
seit 14.3.2024
Prokura
Jennifer Dr. Franke
seit 5.9.2023
Prokura
Ewald Dr. Rößl
seit 14.9.2021
Prokura
Prokura
Knut Feddersen
seit 1.7.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert4.09% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Metaaldraadlampenfabriek "Volt" B.V.NLD
4.09%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Metaaldraadlampenfabriek "Volt" B.V.
Netherlands
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Philips GmbH

Hamburg

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.21

Anhang

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2021

Bestätigungsvermerk

Lagebericht

Der Lagebericht der Philips GmbH ist in Anwendung von § 315 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches mit dem Lagebericht des Konzernabschlusses der Philips GmbH zusammengefasst und im Konzernbericht 2021 der Philips GmbH veröffentlicht.

Bilanz zum 31. Dezember 2021

AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 347 374
Sachanlagen 47.608 39.752
Finanzanlagen 1.421.184 1.421.100
1.469.139 1.461.226
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.212 1.349
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 22.930 26.296
Fertige Erzeugnisse und Waren 19.516 18.783
43.658 46.428
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 160.185 263.543
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 240.941 521.234
Sonstige Vermögensgegenstände 94.121 125.974
495.247 910.751
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.423 4.278
543.328 961.457
Rechnungsabgrenzungsposten 33.291 19.641
Aktive latente Steuern 101.729 99.710
Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung 29.588 32.330
Total Aktiva 2.177.075 2.574.364

PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 500.000 500.000
Kapitalrücklagen 29.975 29.975
Gewinnrücklagen 114.500 114.500
Gewinnvortrag 212.925 281.519
Jahresüberschuss 242.660 261.406
1.100.060 1.187.400
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 320.806 309.513
Steuerrückstellungen 17.712 58.921
Sonstige Rückstellungen 89.391 140.207
427.909 508.641
Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 22.733 16.133
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42.468 47.601
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 509.225 746.458
Sonstige Verbindlichkeiten 57.018 51.359
davon aus Steuern Tsd. € 20.243 (Vj. Tsd. € 27.279)
631.444 861.551
Rechnungsabgrenzungsposten 17.662 16.772
Total Passiva 2.177.075 2.574.364

Gewinn- und Verlustrechnung

Philips GmbH, Hamburg

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

2021 2021 2020
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Umsatzerlöse 1.082.821 1.476.817
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 860.410 1.194.014
Bruttoergebnis vom Umsatz 222.411 282.803
Vertriebskosten 172.860 224.926
Allgemeine Verwaltungskosten 26.839 26.921
Sonstige betriebliche Erträge 66.801 17.899
davon Erträge aus der Währungsumrechnung Tsd. € 40 (Vj. Tsd. € 49)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 19.668 580
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Tsd. € 95 (Vj. Tsd. € 244)
152.566 234.528
Erträge aus Beteiligungen 208.396 411.936
davon aus verbundenen Unternehmen Tsd. € 208.396 (Vj. Tsd. € 411.936)
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 17.243 31.694
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 0 6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.834 142
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 89.212
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 30.703 48.945
davon an verbundene Unternehmen Tsd. € 17.092 (Vj. Tsd. € 16.100)
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung Tsd. € 12.010 (Vj. Tsd. € 29.615)
208.770 305.621
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 35.955 92.490
davon Ertrag/Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern Tsd. € 2.019 Ertrag (Vj. Tsd. € 38.965 Aufwand)
Ergebnis nach Steuern 242.660 261.406
Jahresüberschuss 242.660 261.406

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Hinweise

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Philips GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts in Hamburg unter der Nummer HRB 74560 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.

Der Jahresabschluss der Philips GmbH, Hamburg, ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242-256a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes in Euro aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt im Rahmen der Vorschriften gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um lineare planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und wird, soweit abnutzbar, entsprechend der Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungsdatum vor dem 1. Januar 2011 werden degressiv abgeschrieben. Dabei wird auf die lineare Abschreibungsmethode übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führen. Ab dem 1. Januar 2011 angeschaffte Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von bis zu 250,00 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben, ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten größer 250,00 € bis 1.000,00 € werden im Jahr der Anschaffung in einem Sammelposten zusammengefasst und ab dem Jahr der Anschaffung mit jeweils 20% abgeschrieben. Der Abgang wird im fünften Jahr unterstellt.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum niedrigeren Wert der nach der FiFo-Methode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert bzw. zu ihrem Nettoveräußerungswert, d.h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Vertriebskosten. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis des Vollkostenprinzips. Bestands- und Erlösrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme von Finanzderivaten erfolgt zu Nennwerten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bewertet.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt anhand des bilanzorientierten Konzepts. Danach werden auf temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten latente Steuern gebildet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden insoweit angesetzt, wie mit einer Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird. Des Weiteren werden temporäre Differenzen von Organgesellschaften einbezogen, soweit von einer künftigen Steuerbe- und -entlastung aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der Philips GmbH als steuerlichem Organträger auszugehen ist. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mittels des Anwartschaftsbarwertverfahrens auf Basis der Heubeckschen Richttafeln 2018 G ermittelt. Diese wurden im Berichtsjahr erstmals mit einer auf 93% der ursprünglichen Beträge reduzierten Sterblichkeitsrate für männliche Rentner im Alter von 60 bis 85 Jahren modifiziert. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87% p.a. (Vorjahr: 2,30% p.a.) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009, die zuletzt am 11. März 2016 geändert worden ist, verwendet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,50% p.a. (Vorjahr: 2,50%) und der Rententrend mit 1,80% p.a. (Vorjahr: 1,60%) einbezogen. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,50% (Vorjahr: 0,50%) berücksichtigt.

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet. Soweit kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt, wurden für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögensgegenstände folgende Bewertungsmethoden angewandt: Bei den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurden die von den Versicherungsgesellschaften mitgeteilten Aktivwerte (Deckungskapital zuzüglich unwiderruflich zugeteilter Überschussbeteiligung) angesetzt. Im Zusammenhang mit derivativen Sicherungsinstrumenten erfolgte die Bewertung anhand geeigneter mathematischer Modelle durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die langfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die im Anhang erläuterten Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.

III. Angaben zur Bilanz

Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Buchwerte des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel in der Anlage zum Anhang zu entnehmen.

Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte

Die ursprünglichen Anschaffungskosten der Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 313,9 Mio. € sind um 10,0 Mio. € gesunken. Dies resultiert aus dem Verkauf von Teilen des Geschäftsbereiches Personal Health. Die Geschäfts- und Firmenwerte werden über die betriebliche Nutzungsdauer von 10 bzw. 15 Jahren abgeschrieben. Die Festlegung der Nutzungsdauern erfolgte anhand der Einschätzung der Geschäftsentwicklung.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen in Höhe von 1.421,2 Mio. € (Vorjahr: 1.421,1 Mio. €) enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstige Ausleihungen.

Forderungen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 240,9 Mio. € (Vorjahr: 521,2 Mio. €) bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 15,3 Mio. € (Vorjahr: 77,6 Mio. €) sowie aus Forderungen aus Ergebnisabführungen in Höhe von 225,6 Mio. € (Vorjahr: 443,6 Mio. €). Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Fälligkeit innerhalb eines Jahres.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 94,1 Mio. € (Vorjahr: 126,0 Mio. €) enthalten Forderungen aus Körperschaftssteuern, Gewerbesteuern und Kapitalertragssteuern gegenüber der Finanzbehörde in Höhe von 80,3 Mio. € (Vorjahr: 115,5 Mio. €) und sonstige Forderungen gegen Dritte in Höhe von 13,8 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €). Hiervon haben 79,5 Mio. € (Vorjahr: 84,0 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bestehen in Höhe von 73,8 Mio. € (Vorjahr: 78,1 Mio. €) aus freiwilligen Vorauszahlungen von Körperschaftssteuern und Gewerbesteuern an die Finanzbehörde wegen Lumileds sowie 5,7 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) aus übertragenen Umweltlasten an Signify GmbH, Hamburg (ehem. Philips Lighting GmbH), wobei diese Übertragung bislang nur im Innenverhältnis erfolgte.

Aktive latente Steuern

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage eines bilanzorientierten Konzeptes und berücksichtigt temporäre Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sowie Verlustvorträge, sofern mit deren Nutzung innerhalb der nächsten Jahre gerechnet werden kann.

Aus der Saldierung der aktiven mit den passiven latenten Steuern ergibt sich ein Aktivüberhang in Höhe von 101,7 Mio. € (Vorjahr: 99,7 Mio. €). Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 160,1 Mio. € (Vorjahr: 149,8 Mio. €) resultieren aus latenten Steuern für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 156,8 Mio. € (Vorjahr: 138,8 Mio. €) im Wesentlichen aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Die passiven latenten Steuern in Höhe von 58,4 Mio. € (Vorjahr: 50,1 Mio. €) resultieren hingegen im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Anlagevermögen, den Finanzanlagen sowie bei den mit Pensionsrückstellungen verrechneten Wertpapieren.

Bei der Berechnung der latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe wird ein Steuersatz von 31,93% zugrunde gelegt. Für die Berechnung der latenten Steuern auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge wird ein Steuersatz von 16,11% verwendet. Des Weiteren wird für latente Steuern bezüglich von Anteilen ein Steuersatz von 1,60% zugrunde gelegt.

Ausschüttungssperre

Aus den zu saldierenden Vermögen im Zusammenhang mit Pensionsrückstellungen zum Zeitwert ergibt sich, nach Abzug passiver latenter Steuern auf den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Zeitwert, ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag von 104,2 Mio. € (Vorjahr: 83,7 Mio. €).

Aus der Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren nach Abzug passiver latenter Steuern ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 32,5 Mio. € (Vorjahr: 41,9 Mio. €).

Der Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern zuzüglich der passiven latenten Steuern auf die oben genannte Zeitwertbewertung beträgt 150,6 Mio. € (Vorjahr: 139,0 Mio. €).

Den ausschüttungsgesperrten Beträgen von insgesamt 287,2 Mio. € (Vorjahr: 264,6 Mio. €) stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 114,5 Mio. € (Vorjahr: 114,5 Mio. €) und ein Gewinnvortrag von 212,9 Mio. € (Vorjahr: 281,5 Mio. €) gegenüber. Auf Grund des Jahresüberschusses ist ein zur Ausschüttung verfügbarer Betrag vorhanden der nicht ausschüttungsgesperrt ist.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Der ermittelte Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 804,6 Mio. € (Vorjahr: 763,8 Mio. €) wird mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von 513,8 Mio. € (Vorjahr: 487,0 Mio. €) sowie dem Zeitwert der Wert- und Versorgungskonten in Höhe von 18,0 Mio. € (Vorjahr: 17,0 Mio. €) saldiert ausgewiesen. Einige Pläne mit Deckungsvermögen weisen eine Unter-, andere eine Überdeckung aus. Insgesamt ergibt sich dadurch der zum 31.12.2021 bilanzierte aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von 29,6 Mio. € (Vorjahr: 32,3 Mio. €).

Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Deckungsvermögens sowie des Wert- und Versorgungsmodells betrugen 379,2 Mio. € (Vorjahr: 381,4 Mio. €).

Aus Pensionsverpflichtungen, denen keine verrechenbaren Vermögensgegenstände gegenüberstehen, werden Pensionsrückstellungen in Höhe von 320,8 Mio. € (Vorjahr: 308,6 Mio. €) bilanziert.

Angaben und Erläuterungen zu sonstigen Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rabatte, Umweltschäden, Umstrukturierungen, Boni an Mitarbeiter*innen, sonstige bedingte Lasten sowie Jubiläumsgratifikationen und Altersteilzeit.

Verbindlichkeiten

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:

bis 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre
in Mio. € kurzfristig langfristig
jeweils am 31.12. 2021 2020 2021
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 22,7 16,1 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 42,5 47,6 0,0 0,0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 29,2 266,5 480,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 51,3 45,5 5,7 0,0
mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre
in Mio. € langfristig Summe
jeweils am 31.12. 2020 2021 2020
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,0 0,0 22,7 16,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0 0,0 42,5 47,6
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 480,0 0,0 509,2 746,5
Sonstige Verbindlichkeiten 5,9 0,0 57,0 51,4

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland. Die in 2019 abgeschlossene, bis April 2024 laufende Darlehensvereinbarung mit der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV), Amsterdam/Niederlande ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10% p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2021 wurden hiervon 480,0 Mio. € (Vorjahr: 480,0 Mio. €) in Anspruch genommen. Die Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 57,0 Mio. € (Vorjahr: 51,4 Mio. €) betreffen 5,8 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Umweltlasten, welche auf die Signify GmbH, Hamburg (ehem. Philips Lighting GmbH) übertragen wurden, wobei diese Übertragung bislang nur im Innenverhältnis erfolgte.

Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr unbesichert.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

31.12.2021 31.12.2020
Mio. € Mio. €
Bürgschaften 39,7 32,3
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 1,0 1,0

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Die Philips GmbH geht nur nach sorgfältiger Risikoabwägung und grundsätzlich nur im Zusammenhang mit der eigenen oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen Haftungsverhältnisse ein. Auf Basis einer kontinuierlichen Evaluierung der Risikosituation der eingegangenen Haftungsverhältnisse und unter Berücksichtigung der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die Philips GmbH derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrunde liegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Dies gilt auch für die an die Signify GmbH (ehem. Philips Lighting GmbH) übertragenen Pensionsverpflichtungen, für deren Erfüllung die Signify GmbH sowie die Philips Lighting Holding BV zudem verschiedene Garantien und Erstattungserklärungen abgegeben haben. Daher wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen / Außerbilanzielle Geschäfte

31.12.2021 31.12.2020
Mio. € Mio. €
Miet- und Leasingverpflichtungen 55,6 61,6
Verpflichtungen aus Pensionen auf Grund
früherer Unternehmensverkäufe 2,7 2,7
Sonstige Verpflichtungen 0,2 0,4
Summe 58,5 64,7

Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Außerbilanzielle Geschäfte liegen in Form von Miet- und Leasingverträgen für betrieblich genutzte Immobilien und Kraftfahrzeuge vor. Sie dienen unter anderem der Schonung der Liquidität und der Verbesserung der Bilanzstruktur sowie der Eigenkapitalquote. Bei den Verträgen bestehen Risiken durch vorzeitige Kündigung sowie einen potentiellen Verlust des Vermögensgegenstandes. Positiv wirkt sich die nachgelagerte Zahlung im Rahmen der Verträge gegenüber einem Eigentumserwerb aus. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen ist der obigen Aufstellung zu entnehmen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Es bestanden keine nicht marktüblichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:

Tätigkeitsbereich Umsatz
Mio. €
Umsatzerlöse mit Dritten 929,7
Umsatzerlöse im Konzern 153,1
Summe 1.082,8
Bereiche Umsatz
Mio. €
Personal Health 349,6
Health Systems 658,4
Miscellaneous 74,8
Summe 1.082,8
Geographisch bestimmter Markt Umsatz
Mio. €
Inland 860,0
Ausland 222,8
Summe 1.082,8

Zusätzliche Angaben zur Anwendung des Umsatzkostenverfahrens

Materialaufwand

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres 2021 beträgt 701,0 Mio. € (Vorjahr: 1.045,7 Mio. €) und gliedert sich wie folgt:

Materialaufwand Mio. €
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 651,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen 49,5
Summe 701,0

Personalaufwand

Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2021 beträgt 194,5 Mio. € (Vorjahr: 213,9 Mio. €) und gliedert sich wie folgt:

Personalaufwand Mio. €
Löhne und Gehälter 164,3
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 30,2
davon für Altersversorgung 5,0
Summe 194,5

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten Kosten der zentralen Verwaltung der Philips GmbH.

Erläuterung der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus dem Verkauf von Teilen des Geschäftsbereiches Personal Health in Höhe von 55,3 Mio. €, der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9,3 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) sowie Erträge aus Investitionszuschüssen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Anhebung der Trendannahme für zukünftige Rentensteigerungen in Höhe von 13,9 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. € Ertrag aus Trendreduzierungen) und der erstmaligen Anwendung der im Berichtsjahr modifizierten Heubeckschen Richttafeln in Höhe von 4,8 Mio. €. Ferner ergab sich ein Verschmelzungsverlust aus der Beteiligung Spectranetics Deutschland GmbH in Höhe von 0,5 Mio. € sowie Aufwendungen aus dem Abgang des Anlagevermögens in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und aus Kursverlusten in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen

Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen (Vorjahr: 89,3 Mio. €).

Zinsergebnis

Zinsanteile für langfristige Rückstellungen und Fondsvermögen, die sich aus Ab- und Aufzinsung ergeben, sind im Zinsergebnis ausgewiesen.

Das Zinsergebnis enthält die folgenden Positionen:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Erhaltene Zinsen von verbundenen Unternehmen 0 o
Zinserträge aus Ertragssteuern 13.834 105
Erhaltene Zinsen von Dritten 0 37
Zinserträge aus Pensionsverpflichtungen 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13.834 142
Zinsaufwand an verbundene Unternehmen -17.092 -16.100
Zinsaufwand für Steuerrisiken -1.315 -3.231
Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen -11.669 -29.361
Zinsaufwand an Dritte -286 o
Zinsaufwand aus langfristigen Rückstellungen -341 -253
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -30.703 -48.945
Zinsergebnis -16.869 -48.803

Das gesunkene negative Zinsergebnis in Höhe von 16,9 Mio. € (Vorjahr: 48,8 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus einem positiven Nettozinsergebnis auf Steuern und Steuerrisiken sowie der Entwicklung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen. Der saldierte Zinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von 11,7 Mio. € (Vorjahr: 29,4 Mio. €) ist gesunken, da die enthaltenen Erträge aus Deckungsvermögen in Höhe von 37,7 Mio. € (Vorjahr: 18,6 Mio. €) sich sehr positiv entwickelten. Der Zinsaufwand an verbundene Unternehmen betrug 17,1 Mio. € (Vorjahr: 16,1 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Als Ertragsteueraufwendungen werden die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und die Gewerbeertragsteuer ausgewiesen. Außerdem sind in dieser Position latente Steueraufwendungen sowie -erträge erfasst, die aus temporären Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sowie der Bewertung von Verlustvorträgen resultieren.

V. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2021 beschäftigten Arbeitnehmer*innen

Im Durchschnitt waren in 2021 1.853 Personen beschäftigt. Diese teilen sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen auf:

Bereich Anzahl Arbeitnehmer*innen
Verwaltung und Vertrieb 885
Produktion 797
Forschung und Entwicklung 171
Summe 1.853

Honorare des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 0,1 Mio. € und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Mitglieder der Geschäftsführung

Pieter Vullinghs (bis 05/2021)

- Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer -

Dr. Uwe Heckert (per 06/2021)

- Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer -

Matthijs de Groot (bis 05/ 2021)

- Chief Financial Officer -

Johannes Franssen (per 06/2021)

- Chief Financial Officer -

Dr. Thomas Piehler (bis 03/2022)

- Arbeitsdirektor -

Vasco Ropers (per 04/ 2022)

- Arbeitsdirektor -

Heiko Borwieck

- Market Leader Health Systems -

Mitglieder des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Aufsichtsrat der Philips GmbH aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Klaus Baumann

- Diplom-Kaufmann -

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Britta Böckmann

- Dr. rer. nat. der medizinischen Informatik -

Marcus Bataryk *

- Diplom-Ingenieur -

Diedrich Dirks

- Dipl.-Ing. Elektrotechnik -

Ronald de Jong

- Diplom Kaufmann -

Jurjen Jongma (bis 12/2021)

- Diplom-Kaufmann -

Stefanie Geyer * (gerichtliche Bestellung 04/2021)

- Gewerkschaftssektretärin -

Stefan Meyer *

- Elektrotechniker -

Barbara Narjes *

- Industriekauffrau -

Kai-Uwe Schliemann *

- Gewerksschaftssekretär -

Margrit Lelieveld-Solmsdorff

- Diplom Agrar Ingenieur -

Birgit Wacker *

- Diplom-Informatikerin -

Stellv. Vorsitzende

* von Arbeitnehmer*innen gewählt

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, gewährte Kredite

Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben betrugen im Geschäftsjahr 2021 von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 2,6 Mio.€ (Vorjahr: 2,2 Mio. €).

Daneben partizipierten die Mitglieder der Geschäftsführung 2021 an einem von der Muttergesellschaft KPNV aufgelegten weltweiten Long-Term Incentive-Programm, in dem jährlich eine bestimmte Anzahl von Philips Aktien zugeteilt wird. Anschließend wird über einen 3-Jahreszeitraum die Philips Performance anhand der Zielgrößen "Total Shareholder Return" und "Adjusted Earnings per Share Growth" gemessen. Die Anzahl der Aktien, über die die Mitarbeiter*innen zum Ende diese Periode tatsächlich verfügen können, hängt von der Philips Performance ab, der tatsächliche Wert vom dann aktuellen Aktienkurs. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden in 2021 insgesamt 17.727 (Vorjahr: 12.057) Performance Shares gewährt. Diese hatten bei dem vorgenannten gewichteten Wert bei Zuteilung in Höhe von 50,73 € einen Zeitwert von 848 Tsd. € (Vorjahr: 534 Tsd. €, bei einem gewichteten Wert von 44,30 €). Aufgrund der grundsätzlichen Ablösung des bisherigen Long-Term Incentive-Programm ("Stock Options & Restricted Shares") wurden wie im Vorjahr keine neuen "Stock Options" gewährt.

Gewährte Bezüge für frühere Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betrugen 3,6 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und sind zu wesentlichen Teilen über Versorgungskapital gedeckt.

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

Firmenname / Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis Eigenkapital
in Mio. € in Mio. €
Respironics Deutschland Verwaltungsgesellschaft mbH, München * 100% 0,0 0,0
Respironics Deutschland GmbH & Co. KG, München 100% 208,4 1.278,5
Philips Medical Systems DMC GmbH, Hamburg * 100% 15,6 31,8
TOMTEC Imaging Systems GmbH, Unterschleißheim GmbH) * 100% 1,7 6,2
Forcare GmbH, Ratingen * 100% 0,0 0,0
Philips SC Unterstützungskasse GmbH, Hamburg ** 100% - 0,0
Athleticum am Volkspark GmbH, Hamburg ** 25,1% -0,1 0,2

* vor Ergebnisabführung
** letzter vorliegender Abschluss zum 31.12.2020

Konzernzugehörigkeit

Die Philips GmbH, Hamburg, wird in den Konzernabschluss der Koninklijke Philips N.V., Eindhoven, Niederlande (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der offen gelegte Konzernabschluss ist bei der Gesellschafterin erhältlich bzw. im Internet abrufbar (www.philips.com).

Die Philips GmbH, Hamburg, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird.

Nachtragsbericht

Vorgänge von relevanter Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind nicht bekannt.

Hinsichtlich der Auswirkungen des Ukraine/Russland-Krieges wird auf Kapitel 3.5. des Prognosebericht im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, zu Lasten des handelsrechtlichen Bilanzgewinns der Philips GmbH einen Betrag von 200 Mio. € auszuschütten.

 

Hamburg, 23. Mai 2022

Philips GmbH

Dr. Uwe Heckert

Vasco Ropers

Johannes Franssen

Heiko Borwieck

Anlagenspiegel

Immaterielle Vermögensgegenstände

2021 Entgeltlich erworbene, gew. Schutzrechte und ähnl. Rechte an solchen Rechten und Werten Geschäfts- oder Firmenwert Summe
Kumul. Anschaff.-/ Herstellungskosten Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stand 01.01.2021 4.504 313.895 318.399
Zugänge - - -
Abgänge - -10.000 -10.000
Stand 31.12.2021 4.504 303.895 308.399
Kumul. Abschreibungen
Stand 01.01.2021 4.504 313.520 318.024
Zugänge - - -
Abgänge - -9.972 -9.972
Stand 31.12.2021 4.504 303.548 308.052
Nettobuchwert 31.12.2021 0 347 347
Nettobuchwert 31.12.2020 0 374 374

Sachanlagen

2021 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Summe
Kumul. Anschaff.-/ Herstellungskosten Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stand 01.01.2021 17.966 2.665 45.242 12.632 78.505
Zugänge 85 - 9.221 7.793 17.099
Umgliederungen 10.639 - 1.995 -12.634 0
Abgänge - -2 -3.156 - -3.158
Stand 31.12.2021 28.690 2.663 53.302 7.791 92.446
Kumul. Abschreibungen
Stand 01.01.2021 3.775 2.166 32.812 - 38.753
Zugänge 3.463 130 5.283 - 8.876
Umgliederungen - - - - 0
Abgänge - -2 -2.789 - -2.791
Stand 31.12.2021 7.238 2.294 35.306 - 44.838
Nettobuchwert 31.12.2021 21.452 369 17.996 7.791 47.608
Nettobuchwert 31.12.2020 14.191 499 12.430 12.632 39.752

Finanzanlagen

2021 Anteile an verbundene Unternehmen Beteiligungen Sonstige Ausleihungen Summe
Kumul. Anschaff.-/ Herstellungskosten Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stand 01.01.2021 1.513.800 154 457 1.514.411
Zugänge 2.690 125 27 2.842
Abgänge -2.690 - -68 -2.758
Stand 31.12.2021 1.513.800 279 416 1.514.495
Kumul. Abschreibungen Stand 01.01.2021 93.311 - - 93.311
Zugänge - - - 0
Abgänge - - - -
Abgänge aus Verkauf - - - -
Stand 31.12.2021 93.311 - - 93.311
Nettobuchwert 31.12.2021 1.420.489 279 416 1.421.184
Nettobuchwert 31.12.2020 1.420.489 154 457 1.421.100

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Philips GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Philips GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Philips GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lange der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Anlage zum Bestätigungsvermerk

Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Folgende Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir nicht inhaltlich geprüft:

Die in Abschnitt 1.4 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

Die in Abschnitt 1.5 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene nichtfinanzielle Erklärung.

 

Hamburg, 23. Mai 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marks, Wirtschaftsprüfer

Attermeyer, Wirtschaftsprüferin

Inhaltsverzeichnis

Anlage

I Zusammengefasster Lagebericht

II-VII Konzernabschluss

II Konzern - Gewinn- und Verlustrechnung

III Konzern - Gesamtergebnisrechnung

IV Konzernbilanz

V Konzern - Eigenkapitalveränderungsrechnung

VI Konzern - Kapitalflussrechnung

VII Konzernanhang

Bestätigungsvermerk

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021

1. Grundlagen des Konzerns

1.1. Wirtschaftliche Grundlagen des Konzerns, organisatorische Struktur des Konzerns sowie gesellschaftsrechtliche und strukturelle Änderungen bei den deutschen Philips Unternehmen

1.1.1. Wirtschaftliche Grundlagen des Konzerns, organisatorische Struktur des Konzerns

Philips wurde im Jahr 1891 in Eindhoven (Niederlande) als Unternehmen zur Herstellung von "Glühlampen und anderen elektrischen Produkten" gegründet. Der Hauptsitz des weltweiten Philips Konzerns befindet sich in Amsterdam (Niederlande).

Philips beschäftigte konzernweit zum Jahresende 2021 78.189 Mitarbeiter*innen und erzielte 2021 einen Umsatz von 17,2 Milliarden Euro. 2021 war Philips in mehr als 100 Ländern aktiv. Die Philips Aktivitäten wurden dabei in zwei Geschäftsbereichen abgebildet:

"Health Systems": hier werden Lösungen angeboten, die speziell auf die Bedürfnisse von medizinischem Fachpersonal und Patienten zugeschnitten sind. Philips glaubt fest daran, dass durch das Überwinden von Grenzen in den verschiedenen Gesundheitsbereichen und das Einführen innovativer und erschwinglicher Technologien im gesamten Gesundheitssektor spürbare Verbesserungen bewirkt werden können.

"Personal Health": hier werden die Wünsche der Kunden auf der ganzen Welt erfüllt, Gesundheit und Wohlbefinden zu fördern.

Im Zuge einer klareren Ausrichtung des Unternehmensbereichs "Personal Health", wurde das Haushaltsgerätegeschäfts (Domestic Appliances business) zum 1. Juli 2021 abgespalten und verkauft. Seit Abschluss des Verkaufs wird dieser Bereich nicht mehr von Philips konsolidiert.

Philips hat zum Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen durch sinnvolle Innovationen zu verbessern. Als eines der führenden Unternehmen für Gesundheitstechnologie glauben wir, dass auf Kundenbedürfnisse orientierte Innovationen die Gesundheit und die Gesundheitsversorgung der Menschen verbessern und die Pflege zugänglicher, persönlicher, vernetzter und nachhaltiger machen können. Dabei ist es das Ziel, bis 2025 das Leben von 2 Milliarden Menschen pro Jahr und bis zum Jahr 2030 die Lebensqualität von jährlich 2,5 Milliarden Menschen zu verbessern. Philips will der beste Arbeitgeber für Menschen sein, die die Leidenschaft für dieses Ziel teilen. Auf diese Weise wird mehr Wert für Kunden und Aktionäre geschaffen.

Auf Grund der technischen Diversifizierung hält Philips ein breites Portfolio von technischen Geschäftsbereichen, die nach Kundenbedürfnissen und technischen Kriterien in global agierenden "Business Groups" zusammengefasst wurden. Philips hat zudem eine lokale physische Marktpräsenz in über 100 Ländern, die wiederum in drei Marktgruppen - Nordamerika, China und International Markets (bestehend aus sieben Regionen) zusammengefasst werden.

Um eine optimale Zusammenführung der produkt- und technologieorientierten global aufgestellten "Business Groups" mit den lokalen Kenntnissen über Kundenbedürfnisse, Wettbewerbssituation und Konjunkturentwicklung in den "Märkten" zu erreichen, wurden "Business Market Combinations" (BMCs) gebildet. Auf diese Weise ist es möglich, die Produktion und Entwicklung auf die marktspezifisch relevanten Bedarfe und Rahmenbedingungen abzustimmen. Überwiegend finanzielle Parameter (z.B. Umsatz, Margen, Ergebnis) werden als Ziel- und Steuerungsgrößen je BMC abgestimmt und vereinbart. Ein konsequenter und strukturierter monatlicher und durch ein entsprechendes Reporting unterstützter BMC Review-Prozess ermöglicht die zeitnahe Identifikation von Chancen und Risiken sowie der dazu gehörigen Maßnahmen.

Die Philips GmbH sowie die bei ihr konsolidierten Gesellschaften (deutscher Philips Teilkonzern) sind Unternehmen des Philips Konzerns (Koninklijke Philips N.V., KPNV) und Teil des Marktes "DACH" (Deutschland, Österreich, Schweiz). Im Geschäftsbereich "Health Systems" betreibt Philips in Deutschland Vertriebs- und Industrieaktivitäten, während im Geschäftsbereich "Personal Health" ausschließlich Vertriebsaktivitäten durchgeführt werden. Daneben betreibt Philips in Deutschland Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an mehreren Standorten.

Die Steuerung des Geschäfts in Deutschland/DACH folgt, auch im Geschäftsjahr 2021, der Systematik der "Business Market Combinations". Die industriellen sowie die Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten werden im Wesentlichen von den Business Groups geführt, während die kommerziellen Aktivitäten und Ergebnisse in Deutschland/DACH überwiegend vom Management des Marktes DACH verantwortet werden. Die Steuerung des kommerziellen Geschäfts erfolgt auf Basis eines global vereinheitlichten Management Reportings u.a. anhand der Steuerungsgrößen Comparable Sales Growth und EBIT. Im Rahmen eines strukturierten Prozesses werden in monatlichen Markt- und BMC Review-Meetings Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Größen diskutiert und analysiert sowie Chancen, Risiken und entsprechende Maßnahmen diskutiert und vereinbart.

1.1.2. Rechtliche Struktur und gesellschaftsrechtliche Veränderungen

In der Philips GmbH, als Konzernobergesellschaft der deutschen Unternehmen von Philips, wird der überwiegende Teil der kommerziellen Aktivitäten (d.h. Marketing und Vertrieb) sowie Forschung, Entwicklung und Produktion/industrielle Aktivitäten ausgeführt.

Die Gesellschaft hält 100%ige Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:

Philips Medical Systems DMC GmbH,

Philips SC Unterstützungskasse GmbH,

Respironics Deutschland GmbH & Co. KG,

Respironics Deutschland Verwaltungsgesellschaft mbH,

TOMTEC Imaging Systems GmbH,

Forcare GmbH.

Die Gesellschaft ist mittelbar an folgenden Gesellschaften beteiligt:

Respironics Deutschland GmbH & Co. KG hält eine 100% Beteiligung an der Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH;

Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH hält eine 100% Beteiligung an der Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH;

Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH hält eine 100% Beteiligung an der PIP Verwaltungsgesellschaft GmbH und hält als Kommanditist an der PIP Deutschland GmbH & Co. KG 100% der Einlage.

Im Jahr 2021 wurden die nachfolgend erläuterten organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen innerhalb der deutschen Philips Unternehmen vorgenommen:

Mit Vertrag vom 15. Juni 2021 und mit Wirkung zum 1. Juli 2021, 00:01 Uhr (Übertragungsdatum), hat die Philips GmbH, Hamburg, den Betriebsteil Domestic Appliances an die Philips Domestic Appliances Germany veräußert.

Mit Urkunde 2664/2021 vom 29. Juli 2021 hat die Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit den Zusatz Innovation Services Aachen umfirmiert in Engineering Solutions Aachen. Die handelsregistergerichtliche Eintragung erfolgte am 4. August 2021.

Mit Vertrag URNr. 3633/2021 B vom 19. Oktober 2021 und mit sofortiger wirtschaftlicher und dinglicher Wirkung wurden die Anteile der Spectranetics Deutschland GmbH auf die Philips GmbH übertragen (Geschäftsanteils- und Abtretungsvertrag).

Mit Vertrag URNr. 4118/2021 B vom 18. November 2021 wurde die Spectranetics Deutschland GmbH mit Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2021, 00.00 Uhr, auf die Philips GmbH verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1 UmwG).

1.2. Forschung und Entwicklung

Die deutschen Philips Unternehmen beschäftigten in ihren Forschungs- und Entwicklungsbereichen zum Ende des Berichtsjahres 922 (Vorjahr: 863) Mitarbeiter*innen, was einem Anteil von 21,9% (Vorjahr: 19,8%) an der Gesamtbelegschaft entspricht. Der Aufwand für die Forschung und Entwicklung einschließlich der unter den immateriellen Vermögenswerten aktivierten Entwicklungskosten belief sich insgesamt auf 6,8% (Vorjahr: 5,1%) vom Umsatz.

Die deutsche Philips Forschung unterstützt die Philips Unternehmen auf vielen Gebieten mit wichtigen Innovationen. In den deutschen Philips Organisationen liegt der Fokus in diesem Bereich auf der Entwicklung.

1.3. Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen per Jahresende 2021 2020
Fabriken 2.193 2.074
Forschung und Entwicklung 922 863
Vertrieb und Verwaltung 997 1.306
Auszubildende 97 117
Summe 4.209 4.360

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiter*innen um 151 Personen verringert. Ein wesentlicher Grund war der Abgang von 75 Mitarbeiter*innen durch den Verkauf des Domestic Appliances Business und der Wegfall von Arbeitsplätzen wegen Umstrukturierung auf Grund des Aufbaus der Europa-Organisation und der damit verbundenen Zentralisierung innerhalb von Philips-Europa.

Mitarbeiter*innen im Jahresdurchschnitt 2021 2020
Fabriken 2.114 2.172
Forschung und Entwicklung 833 792
Vertrieb und Verwaltung 1.170 1.327
Auszubildende 96 107
Summe 4.213 4.398

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Mitarbeiter*innen im Durchschnitt um 185 Personen gesunken.

1.4. Erklärung zur Unternehmensführung *

In Anwendung des "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen" hat der Aufsichtsrat der Philips GmbH als Zielquote für das Minderheitengeschlecht für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite im Aufsichtsrat jeweils 33% und für die Zusammensetzung der Geschäftsführung zunächst 20% festgelegt.

Die Quoten im Aufsichtsrat wurden erreicht.

In der Geschäftsführung der Philips GmbH ist derzeit keine Frau mehr vertreten, da das weibliche Mitglied eine weiterführende Führungsfunktion in der europäischen Philips-Organisation übernommen hat. Angesichts dessen wurde die Quote für die Geschäftsführung nicht - wie ursprünglich vorgesehen - angehoben. Die Zielstellung bleibt unverändert bei 20%.

Die von der Geschäftsführung der Philips GmbH angestrebte Quote (15%) für die Ebene unterhalb der Geschäftsführung (a) wurde mit 18% per 31. Juli 2021 überschritten.

Hinsichtlich der Ebene darunter (b) betrug die Quote 19% (im Vorjahr 17%). Das gesetzte Ziel von 20% wurde damit allerdings knapp verfehlt.

Die Geschäftsführung hat am 6. Dezember 2021 beschlossen, zum 30. Juni 2023 wieder höhere Ziele zu setzen, um die Beschäftigung von Frauen im Management weiter zu fördern. Die Zielquoten liegen nun 3% über den per 31. Juli 2021 erreichten Zahlen, und damit bei 21% (a) bzw. 22% (b).

1.5. Nichtfinanzielle Erklärung *

1.5.1. Umweltschutz

Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind seit Jahren wichtige Bausteine zur Zielerreichung bei Philips. Das globale "EcoVision-Programm" fördert entsprechend der Philips Vision konsequent das Motto "Führend in Nachhaltigkeit" zu sein.

* Dieser Abschnitt ist kein prüfungspflichtiger Bestandteil des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere neuen Ziele für 2030 zielen darauf ab, unsere Anstrengungen zu verstärken, die Geschwindigkeit zu erhöhen und nachhaltige und kreislaufwirtschaftliche Praktiken konsequent in unsere Arbeitsweisen einzubinden.

Unsere Programme konzentrieren sich auf den Klimaschutz, die Kreislaufwirtschaft und den Access to Care sowie auf eine Reihe von Themen wie EcoDesign, Partnerschaften und Nachhaltigkeit bei Lieferanten.

Die Produkte und Lösungen sollen, bis zum Jahr 2030, 2,5 Milliarden Menschen pro Jahr ein gesünderes und nachhaltigeres Leben ermöglichen. Dies schließt 400 Millionen Menschen in unterversorgten Gebieten mit ein.

Die Ziele für 2025 sind für den weltweiten Philips Konzern gültig:

Wir werden 25% unseres Umsatzes mit Produkten erzielen, die die Kreislaufwirtschafts-Prinzipien erfüllen, Dienstleistungen und Lösungen generieren, eine Inzahlungnahme für alle professionellen medizinischen Geräten anbieten und uns um eine verantwortungsvolle Wiederverwendung kümmern.

Alle neu eingeführten Produkte werden unsere EcoDesign Anforderungen erfüllen, wobei so genannte "Eco-Heroes" 25% des Umsatzes ausmachen werden.

Energieverbrauch und Nachhaltigkeit:

Das operative Geschäft wird weiterhin CO 2 neutral bleiben und die benötigte Gesamtenergie soll bis 2025 zu 75% aus erneuerbaren Quellen stammen.

Im Einklang mit dem Szenario "1,5°C Globale Erwärmung" werden wir die CO 2 Emissionen in unserer gesamten Wertschöpfungskette reduzieren (basierend auf wissenschaftlichen Zielen).

Außerdem arbeiten wir mit unseren Lieferanten daran, den ökologischen Fußabdruck unserer Lieferkette, im Einklang mit dem eben genannten Szenario, zu reduzieren.

Geschlossene Materialkreisläufe:

Philips hat sowohl die Sammel- und Verwertungsmenge von Altgeräten weltweit als auch den Einsatz von sekundären Rohstoffen in der Herstellung von neuen Produkten erhöht.

Wir werden für unsere Abfälle eine Kreislaufwirtschaft an all unseren Standorten etablieren und keinen Abfall auf Deponien verbringen

Unsere Strategie steht im Einklang mit den "Sustainable Development Goals" der Vereinten Nationen, SDG 12 und SDG 13.

Zusammen mit unseren Stakeholdern und anderen Unternehmen setzten wir uns dafür ein, die Nachhaltigkeit voranzutreiben und dabei die SDG der Vereinten Nationen zu unterstützen.

Alle deutschen Philips Unternehmen sind Teil des "EcoVision-Programms" und tragen zur Umsetzung dieser Ziele bei.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Entwicklung der Weltwirtschaft war auch im Berichtsjahr 2021 von den Auswirkungen von der andauernden COVID-19-Pandemie geprägt; in vielen Teilen der Welt bremsten erneut zunehmende Corona-Infektionen die wirtschaftliche Aktivität und Lieferengpässe behinderten den Aufschwung der Industrieproduktion. Die Weltproduktion stieg im Verlauf des Jahres 2021 zwar weiter deutlich, doch war die Dynamik insgesamt nur noch moderat. Nach einer deutlichen Verlangsamung im ersten Quartal hat sich die weltwirtschaftliche Dynamik im zweiten Vierteljahr nochmals etwas abgeschwächt. Insgesamt nahm die globale Produktion im ersten Halbjahr etwas langsamer zu als im Durchschnitt der Jahre vor der Coronakrise. Die auf der Basis von Kaufkraftparitäten berechnete Weltproduktion stieg insgesamt im dritten Quartal sogar recht kräftig und expandierte auch im Schlussquartal des Jahres 2021 mit einer Rate von knapp 1,5% kräftig.

Insgesamt ist die Weltwirtschaft im Berichtsjahr um 5,7% gestiegen und hat damit einen beträchtlichen Teil der im Jahr zuvor verzeichneten Verluste wieder wettgemacht haben.

Die Erholung der Weltproduktion hat sich trotz eines Wiederanstiegs der Covid-19 Infektionszahlen zu Beginn des Jahres 2022 fortgesetzt. Jedoch belastet der Krieg in der Ukraine die Weltwirtschaft in einer Phase, in der die Inflation bereits stark gestiegen ist und die US-Notenbank das Ende der expansiven Geldpolitik eingeläutet hat. Höhere Rohstoffpreise treiben die Inflation zusätzlich an und führen zusammen mit den Auswirkungen der Sanktionen voraussichtlich dazu, dass Lieferengpässe die Produktion in den kommenden Monaten wieder stärker hemmen werden. Trotzdem rechnet das Institut für Weltwirtschaft mit Zuwächsen um 3,5 bzw. 3,6% in diesem und im nächsten Jahr (IfW, Kiel, Stand März 2022).

Nach dem Einbruch der Wirtschaftsleistung Deutschlands im Jahr 2020 erfolgte in 2021 eine Erholung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt um 2,9% gegenüber dem Vorjahr.

Das Bruttoinlandsprodukt ist im 4. Quartal 2021 gegenüber dem 3. Quartal 2021 - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 0,3% gesunken. Nachdem die Wirtschaftsleistung im Sommer trotz zunehmender Liefer- und Materialengpässe wieder gewachsen war, wurde die Erholung der deutschen Wirtschaft durch die vierte Corona-Welle und erneute Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen zum Jahresende gestoppt.

Das preis-, saison- und kalenderbereinigte deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im ersten Quartal 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorquartal um 1,7% gesunken, im zweiten Quartal gab es eine Erholung um 2,2%, im dritten Quartal stieg das BIP - preis-, saison- und kalenderbereinigt - um 1,7% an.

Die Erwerbslosenquote betrug im Dezember 2021 2,9% (nach 4,4% im Dezember 2020).

Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) rechnet per Stand März 2022 für 2022 angesichts der Ukrainekrise und der damit verbundenen gestiegenen Unsicherheit sowie deutlich verschlechterten Rahmenbedingungen mit erheblichen ökonomischen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit in Deutschland. Während sich auf der einen Seite wie erwartet mit Nachlassen der Pandemiewelle die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft wieder verbessern, haben sie sich durch den Ukraine-Konflikt, dem dadurch bedingtem weiteren kräftigen Anstieg der Energiepreise und daraus resultierenden verstärkten Inflationsproblemen merklich verschlechtert. Demnach wird nach einer Erholung der Wirtschaftsleistung im Jahr 2021, für 2022 unter den deutlich verschlechterten Bedingungen mit einem Wirtschaftswachstum von nun 2% und für 2023 mit einem Wachstum von 3% gerechnet.

Die mit Risiken behaftete weltwirtschaftliche Situation kann Auswirkungen auf die Aktivitäten von Philips in Deutschland haben. Insbesondere die nicht absehbaren Auswirkungen des Ukraine-Konflikts und die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise. Eine aus Unsicherheiten hervorgehende Belastung des Konsumklimas insbesondere durch das weitere Andauern der COVID-19 -Pandemie und der gesunkenen Kaufkraft infolge der steigenden Inflation könnte sich nachteilig auf die Umsätze des Geschäftsbereichs Personal Health auswirken. Der Geschäftsbereich Health Systems sieht sich weiterhin mit den Auswirkungen von Gesundheitsreformen und steigendem Kostendruck im Gesundheitswesen sowie massivem Wettbewerb in praktisch allen Märkten konfrontiert.

2.2. Geschäftsverlauf

Royal Philips ist ein global agierendes Gesundheitsunternehmen, dessen Geschäftsbereiche in 17 Märkten positioniert sind. Gemäß der Strategie, bis 2030 das Leben von jährlich 2,5 Milliarden Menschen weltweit zu verbessern, folgt das Unternehmen seinem Grundsatz "innovation and you".

Wie bereits das Vorjahr wurde auch das Geschäftsjahr 2021 von der andauernden COVID-19-Pandemie geprägt. Nach wie vor stand für das Unternehmen zunächst die dreifache Sorgfaltspflicht gegenüber den Mitarbeitenden, den Kundinnen und Kunden sowie dem Aufrechterhalten des Geschäftsbetriebs im Vordergrund. Darüber hinaus beeinflussten die Auswirkungen der anhaltenden Krisensituation auf die weltweite Wirtschaft, Industrie und Logistik vor allem die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres. Insbesondere Lieferengpässe wirkten sich negativ auf die Leistung aus und sorgten trotz einer erhöhten Nachfrage und eines damit verbundenen Anstiegs des vergleichbaren Auftragseingangs für Umsatzeinbußen. Zudem belasteten die Auswirkungen einer proaktiven Sicherheitsmitteilung und dem der Mitteilung folgenden Reparatur- und Austauschprogramm im Bereich von Schlaftherapiegeräten das Konzernergebnis. In der Folge war der Umsatz des Philips Gesamtkonzerns im Jahr 2021 mit 17,2 Mrd. Euro (Vorjahr: 17,3 Mrd. Euro -bereinigt um Umsätze des Domestic Appliances Geschäftes-) rückläufig und sank auch auf vergleichbarer Basis um 1% (Vorjahr: +3%). Die bereinigte EBITA-Marge für das Jahr 2021 betrug 12% (Vorjahr: 13,2%).

Als Anbieter von Gesundheitstechnologie nahm das Unternehmen mit seinen Produkten und Lösungen auch im Jahr 2021 eine besondere Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie und der Stabilisierung des Gesundheitswesens ein. Letzteres zeigte sich zudem in weiteren Ausnahmesituationen, wie etwa bei der Unterstützung medizinischer Einrichtungen in Krisengebieten der europäischen Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.

Bereits seit 2016 firmiert Royal Philips als Gesundheitsunternehmen. Die Bündelung der Kompetenzen aus dem Konsumenten- sowie dem klassischen Medizintechnikbereich ist hierbei ein wesentlicher Bestandteil der Strategie. Diese Aktivitäten gliedern sich in die Geschäftsfelder "Health Systems" und "Personal Health". Ziel des Unternehmens ist es, die Gesundheit der Menschen zu verbessern und sie mit entsprechenden Produkten und Lösungen in allen Phasen des Health Continuum zu begleiten: im gesunden Leben, aber auch in der Prävention, Diagnostik und Therapie sowie der häuslichen Pflege.

Im Geschäftsbereich Health Systems bietet Philips zahlreiche Produkte, Lösungen sowie Beratungs- und Serviceleistungen u.a. im Bereich diagnostischer Bildgebung, bildgestützter Therapie, Patientenmonitoring und Gesundheits-IT. Philips hat das Ziel, die Qualität der Versorgung stärker in den Mittelpunkt zu stellen und orientiert sich dabei an den Dimensionen des Quadruple Aim. Demnach erzielt man einen Mehrwert in der Versorgung, wenn man es schafft, die Ergebnisqualität zu erhöhen, die Patienten- sowie Mitarbeiterzufriedenheit zu verbessern und die Kosteneffizienz zu steigern. Wichtige Ansätze sind die Ausrichtung auf Value-Based Healthcare und die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung.

Im Hinblick auf den letzten Punkt stand das Jahr 2021 ganz im Zeichen des Krankenhauszukunftsgesetzes, einer Initiative des deutschen Bunds zur Förderung von Kliniken beim Auf- und Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur. Philips legt hier ein besonderes Augenmerk auf die Beratung und Unterstützung von Krankenhäusern bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten und der Implementierung digitaler Produkte, Systeme und Lösungen. Zudem arbeitet Philips mit Kliniken auch im Rahmen von langfristigen strategischen Partnerschaften zusammen und hilft ihnen dabei, sich für die Zukunft nachhaltig aufzustellen sowie Qualität, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Eine solche Technologiepartnerschaft konnte Philips im Jahr 2021 mit dem Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel, einem regionalen und überregionalen Schwerpunktversorger, abschließen. Über einen Zeitraum von zehn Jahren beteiligt sich Philips neben der Erneuerung des Geräteparks und Angeboten im Bereich der Weiterbildung erstmals in Deutschland auch am Aufbau eines komplett neuen Hybrid-OPs im Erweiterungsbau der Klinik.

Auch im Bereich Personal Health unterstützt Philips Menschen dabei, auf ihre Gesundheit zu achten. Entsprechend fokussiert sich dieser inzwischen auf die Themen Körperpflege, Zahngesundheit, Pflege für Mutter und Kind sowie Schlaflösungen. Im Zuge dieser klareren Ausrichtung auch dieses Unternehmensbereichs, wurde die Sparte Domestic Appliances zum 1. Juli 2021 abgespalten und an die Firma Hillhouse Capital, Hong Kon/China, verkauft.

Mit dem Nachhaltigkeitsprogramm "Healthy people, Sustainable planet" hat sich Philips bis 2025 ehrgeizige Ziele gesetzt. Das Unternehmen agiert inzwischen in allen Geschäftsprozessen CO 2 -neutral und bezieht Elektrizität zu 100% aus erneuerbaren Quellen. 71% des Umsatzes erzielte Philips 2021 mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, wie beispielsweise einem neu eingeführten, KI-gestützten MR-System, das mit seinem besonders heliumarmen Betrieb wertvolle Ressourcen schont. Services und Produkte mit zirkulären Produktionsprozessen machen 15% des Umsatzes aus. Darüber hinaus werden mittlerweile 90% der Betriebsabfälle recycelt - die Entsorgung von Abfällen auf Deponien entfällt. Ende des letzten Jahres kündigte das Unternehmen zudem Maßnahmen an, um Treibhausgasemissionen auch in seinen Lieferketten drastisch zu reduzieren. Zu diesem Zweck sollen mehr als 50% der Zulieferfirmen zur Reduktion ihres CO 2 -Ausstoßes bewegt werden.

2.3. Geschäftslage

2.3.1. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des deutschen Philips Teilkonzerns

Die Kommentierungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage beziehen sich ausschließlich auf das fortzuführende Geschäft des deutschen Philips Teilkonzerns.

2.3.1.1. Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse lagen mit 2.224 Mio. € im Berichtsjahr um 30,2% unter dem Vorjahresniveau von 3.186 Mio. €. Die Inlandsumsätze sind im Berichtszeitraum um 25,3% gesunken und die Auslandsumsätze verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um 32,8%. Der Anteil des Inlandsumsatzes am Gesamtumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2021 auf 37,1% (Vorjahr: 34,7%).

Die Umsatzerlöse des Geschäftsbereiches Personal Health haben sich gegenüber dem Vorjahr um 34,6% verringert.

Der Umsatz des Geschäftsbereiches Health Systems, welcher mit einem erheblichen Anteil von ca. 82,2% am Gesamtumsatz beteiligt ist, verringerte sich um 29,7% gegenüber dem Vorjahr.

Die Umsätze der Sonstigen Aktivitäten, welche für den Konzernumsatz mit einem Anteil von 2,0% von stark untergeordneter Bedeutung sind, verringerte sich um 11,6%.

2.3.1.2. Ertragslage

Das Bruttoergebnis vom Umsatz hat sich im Geschäftsjahr 2021 um 429 Mio. € gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.

Das Bruttoergebnis teilt sie wie folgt auf die Geschäftsbereiche auf:

Bruttoergebnis pro Geschäftsbereich 2021 2020
Bruttomarge Bruttomarge
Mio. € in % Mio. € in %
Personal Health 92 27 127 24
Health Systems 429 23 811 31
Miscellanous 33 71 45 87
Summe 554 25 983 31

Es ergab sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 136 Mio. €, was gegenüber dem Vorjahresergebnis in Höhe von 340 Mio. € eine Verschlechterung von 204 Mio. € bedeutet. Der Rückgang begründet sich im Wesentlichen aus einem verschlechterten operativen Ergebnis.

Das Konzernergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen ist von 490 Mio. € auf 180 Mio. € im Berichtsjahr gesunken. Ursächlich für die Entwicklung ist einerseits ein um 328 Mio. € verschlechtertes EBIT sowie ein verbessertes Finanzergebnis um 19 Mio. €. Hier wirken sich insbesondere die Auflösungen für Zinsrückstellungen für Steuernachzahlungen in Höhe von 13 Mio. € aus.

Das im Geschäftsjahr 2021 realisierte Betriebliche Ergebnis (EBIT) belief sich auf 186 Mio. € und lag damit deutlich unter dem im Vorjahr erzielten, von nicht wiederholbaren Einmaleffekten geprägtem Betrieblichen Ergebnis (514 Mio. €). Das EBIT 2021 spiegelt damit die Anfang des Jahres 2021 getroffenen Erwartung wider und liegt etwa im Trend der Geschäftsjahre vor der COVID-19 Pandemie. Hauptgrund dieser Einmaleffekte waren der enorme Anstieg der Umsätze im Geschäftsbereich Health Systems in 2020 um 37% und die damit verbundene Erhöhung des Bruttoergebnisses auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach Medizinischen Geräten, die im Geschäftsjahr 2021 um 30% zurückgegangen sind.

Die Abweichung zum Vorjahr ist im Wesentlichen begründet durch:

eine Verringerung des Bruttoergebnisses vom Umsatz um 429 Mio. €, resultierend aus um 961 Mio. € gesunkenen Umsatzerlösen bei einer gleichzeitigen Verringerung der Herstellungskosten um 532 Mio. €;

gesunkene Vertriebskosten um 37 Mio. €, hauptsächlich durch geringere Personalkosten um 26 Mio. € und sonstigen Organisationskosten um 8 Mio. €; Hauptgründe für die Verringerung der Vertriebskosten sind im Wesentlichen der Verkauf der Domestic Appliances-Aktivitäten und die Zentralisierung von Aktivitäten innerhalb der Philips Konzerns;

einen Rückgang der Forschungs- und Entwicklungskosten um 18 Mio. €, im Wesentlichen durch einen Rückgang der Kosten im Anlagevermögen (-11 Mio. €) und sonstige Kosten (-7 Mio. €);

eine Erhöhung der Sonstigen betrieblichen Erträge um 42 Mio. €, im Wesentlichen durch die Ergebniseffekte aus dem Verkauf der Domestic Appliances Aktivitäten (45 Mio. €)

eine Verringerung der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 5 Mio. €.

Die Bruttomarge betrug 25% (Vorjahr: 31%). Insbesondere in dem Geschäftsbereich Health Systems (Bruttomarge 23%, Vorjahr: 31%) wirkte sich der oben genannte Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zu den Herstellungskosten negativ auf die Bruttomarge aus.

Der Umsatzrückgang in Höhe von 961 Mio. € beruht hauptsächlich auf gesunkenen Umsatzerlösen im Bereich Health Systems (-771 Mio. €) im Wesentlichen auf Grund der nicht wiederholbaren Einmaleffekte aus 2020 und auf gesunkene Umsatzerlöse im Bereich Personal Health (- 184 Mio. €), hier wirkt sich der Wegfall von Umsätzen der Domestic Appliances Aktivitäten ab dem 1. Juli 2021 in Höhe von ca. 200 Mio. € negativ auf die Umsatzerlöse aus.

Das Finanzergebnis betrug -6 Mio. € (Vorjahr: -25 Mio. €). Die Differenz in Höhe von + 19 Mio. € ergibt sich hauptsächlich aus Veränderungen des Nettozinsergebnis auf Steuern und Steuerrisiken in Höhe von 15 Mio. € und Zinseffekten aus der Bewertung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von 4 Mio. €.

Auf Grund des im Geschäftsjahr 2021 erzielten Ergebnisses vor Steuern von 180 Mio. € (Vorjahr: 490 Mio. €) ergab sich ein Steueraufwand von 45 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €). Die effektive Steuerbelastung betrug 24,8% (Vorjahr: 30,7%). Der Steueraufwand resultiert im Wesentlichen aus der auf der Basis des Ergebnisses vor Steuern ermittelten Körperschaftsteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 117 Mio. €) sowie Steueraufwendungen aus der Anpassung der latenten Steuerforderungen von 8 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) wegen der Nutzung von gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen und einem Steueraufwand aus der Veränderung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: -3 Mio. €). Periodenfremde Steuersachverhalte führten zu einem Steuerertrag in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €).

Die Geschäftsführung beurteilt die langfristige zukünftige Geschäftsentwicklung im operativen Geschäft als positiv, sieht kurzfristig infolge des Ukraine-Krieges und Lieferengpässen Auswirkungen, die sich negativ auf die Entwicklung des Geschäftes auswirken könnten.

2.3.1.3. Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 um 330 Mio. € von 1.578 Mio. € auf 1.248 Mio. €. Die Minderung beruht im Wesentlichen auf der Ausschüttung einer Dividende von 330 Mio. € an das Mutterunternehmen. Die Minderung des Eigenkapitals wurde teilweise durch den laufenden Konzernüberschuss in Höhe von 136 Mio. € ausgeglichen. Daraus resultiert eine Verringerung des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals um 194 Mio. €. Im Gegenzug dazu verringerten sich die Forderungen gegenüber der Inhouse Bank (Cash Pool-Konto) um 315 Mio. €.

Die langfristigen Vermögenswerte sind gegenüber dem 31.12.2020 um insgesamt 39 Mio. € gesunken.

Auf die Sachanlagen entfiel hierbei eine Verringerung um 4 Mio. €, beeinflusst durch Investitionen in Höhe von 29 Mio. € (davon 6 Mio. € für Leasing-Nutzungsrechte), sowie von Abschreibungen und Wertminderungen in Höhe von 32 Mio. € (davon 11 Mio. € für Leasing-Nutzungsrechte), von Abgängen und Reklassifizierungen in Höhe von 1 Mio. €.

Die Verringerung der immateriellen Vermögenswerte um 2 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus dem Abgang eines Geschäfts- und Firmenwertes im Bereich Personal Health durch den Verkauf von Domestic Appliances (-10 Mio. €) und der Aktivierung von Entwicklungskosten und Erworbener Software in Höhe von 22 Mio. €, die die Abschreibungen um 8 Mio. € übersteigt.

Langfristige Forderungen und sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte erhöhten sich um 6 Mio. € im Wesentlichen wegen einer Erhöhung der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Weitere Einflüsse auf die Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte haben die Verringerung latenten Steuerforderungen um 35 Mio. €, bedingt durch den Rückgang von aktiven und passiven latenten Steuern für temporäre Differenzen um 27 Mio. € und einer Verringerung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 8 Mio. € und einer Verringerung der langfristigen Steuerforderungen um 4 Mio. €.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich insgesamt um 291 Mio. €. Die Vorräte erhöhten sich insgesamt um 133 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch eine Erhöhung von Vorräten im Bereich Health Systems um 135 Mio. €, im Wesentlichen durch die Übernahme der europaweiten Vertriebsaktivitäten von Beatmungs- und Schlaftherapiegeräten, und einem Rückgang im Bereich Personal Health um 2 Mio. €. Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 111 Mio. € verringert, im Wesentlichen bedingt durch einen Rückgang der Bruttoforderungen im Bereich Personal Health um 72 Mio. € und im Geschäftsbereich Health Systems um 50 Mio. € und einer Verringerung der Wertberichtigungen und aktivischen Kürzungen auf Forderungen um 6 Mio. €. Der Abgang der Domestic Applience Aktivitäten hatte einen Einfluss auf die Veränderung der Nettoforderungen von -20 Mio. €. Die Verminderung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 322 Mio. € ist insbesondere bedingt durch einen Rückgang des Guthabens bei der Philips-Inhouse-Bank um 315 Mio. € und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen im Ausland um 7 Mio. €. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland erhöhten sich um 9 Mio. €.

Die kurzfristigen sonstigen Forderungen haben sich im Vorjahresvergleich um 22 Mio. € erhöht. Im Wesentlichen sind die vorausgezahlten Kosten und Anzahlungen im Vorjahresvergleich um 16 Mio. € gestiegen. Aus der Verrechnung von Pensionsrückstellungen mit dem entsprechenden Netto-Planvermögen wird in 2021 ein Aktivwert in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) bilanziert.

Die kurzfristigen Steuerforderungen verringern sich um 13 Mio. € auf 22 Mio. €.

Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert.

Das Eigenkapital ist zum 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahr um 137 Mio. € gesunken und weist jetzt einen negativen Betrag von 171 Mio. € auf. Der im Berichtszeitraum entstandene Konzernjahresüberschuss von 136 Mio. € führte zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Dem gegenüber steht die Ausschüttung einer Dividende an das Mutterunternehmen in Höhe von 330 Mio. €. Die im kumulierten übrigen Eigenkapital enthaltenen unrealisierten Gewinne aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen (59 Mio. € nach Steuern), resultierend aus Änderungen in den finanziellen Annahmen bei gleichzeitig gestiegenem Planvermögen sowie einem geringfügigen Verlust aus der Modifizierung der angewendeten Sterbetafeln, und die unrealisierten Verluste aus derivativen Finanzinstrumenten und Wertpapieren (2 Mio. € nach Steuern) führten zu einer Verbesserung des Eigenkapitals.

Die langfristigen Schulden verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 167 Mio. €. Eine wesentliche Veränderung ist die Verringerung der langfristigen Rückstellungen für Pensionen um 98 Mio. €, einerseits wegen der im Berichtsjahr rückläufigen Brutto-Pensionsverpflichtungen und andererseits wegen dem gestiegenem Planvermögen. Die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen war in 2021 geprägt von einem nach langer Zeit erstmalig gestiegenem Zinsniveau. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne zusammen mit den Erträgen aus dem Planvermögen führten zu einer Verbesserung des kumulierten übrigen Eigenkapitals. Die sonstigen langfristigen Rückstellungen verringerten sich um 14 Mio. €, die Langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 6 Mio. €, die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten um 3 Mio. € sowie der langfristigen Steuerverbindlichkeiten um 46 Mio. €.

Die kurzfristigen Schulden verringern sich im Jahresvergleich um 25 Mio. €. Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um 20 Mio. € verringert, im Wesentlichen durch die Verringerung von Umstrukturierungsrückstellungen (-10 Mio. €) und Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (-9 Mio. €). Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich im Vergleichszeitraum um jeweils 19 Mio. €. Im Gegensatz dazu erhöhten sich die kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um 23 Mio. €.

Nach Aufrechnung von kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 60 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) ergibt sich in der Bilanzstruktur eine Verringerung des Gesamtvermögens und Gesamtkapitals gegenüber dem Vorjahr um 341 Mio. € auf 1.187 Mio. €.

Bilanzstruktur 31.12.2021 31.12.2020
Mio. € % Mio. € %
Aktiva
Langfristiges Vermögen 560 47 600 39
Kurzfristiges Vermögen 627 53 928 61
Gesamtvermögen * 1.187 100 1.528 100
Passiva
Eigenkapital -171 -14 -34 -2
Langfristige Schulden 1.013 85 1.181 77
Kurzfristige Schulden 345 29 381 25
Gesamtkapital * 1.187 100 1.528 100

* nach Aufrechnung der kurzfristigen Forderungen und kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

2.3.1.4. Finanzlage

Die Fremdkapital-Finanzierung des deutschen Philips Teilkonzerns erfolgt ausschließlich über Darlehen des niederländischen Mutterkonzerns. Durch das Cash-Management-System nutzen Konzerngesellschaften Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Philips Deutschland nimmt an einem konzernweiten Cash Pooling teil und hält dadurch seine freie Liquidität weitgehend auf einem verzinslichen Konzern-Kontokorrentkonto (Cash-Pool-Konto bei der Philips Inhouse-Bank). Dieses Konzernkontokorrent kann bei Bedarf durch Überziehung auch zur kurzfristigen Finanzierung herangezogen werden. Die Verzinsung erfolgt zu marktüblichen Konditionen und orientiert sich am EURIBOR.

Zur Finanzierung gewährte die KPNV ein nachrangiges Konzerndarlehen. Die Darlehensgeberin sichert zu, dass sie im Falle eines Verlustes bei der Philips GmbH, der das Stammkapital um mehr als 50% aufzehrt, sofort geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Minderung des Stammkapitals wieder auszugleichen. Das kann auch durch eine Konvertierung des Darlehens in Eigenkapital geschehen. Entsprechende Zuführungen zum Eigenkapital sind auf den Darlehensbetrag begrenzt.

Die am Bilanzstichtag ausgewiesene Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) hat noch eine Laufzeit bis April 2024 und ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10% p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2021 wurden hiervon 480 Mio. € in Anspruch genommen. Die Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden.

Von den deutschen Philips Unternehmen werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungskursrisiken (im Wesentlichen USD, GBP, SEK, CAD, AUD und JPY) eingesetzt. Der Einsatz von Derivaten bezieht sich sowohl auf die bereits bilanzierten Basisgeschäfte als auch auf geplante Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte für Produktionsmaterial und Waren. Nähere Angaben hierzu finden sich im Anhang.

Liquidität

Der Finanzmittelfonds verringert sich in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 313 Mio. € und beläuft sich zum Jahresende 2021 auf 70 Mio. €.

Der operative Cash Flow betrug im Geschäftsjahr 2021 +4 Mio. € (Vorjahr: +369 Mio. €) und der investive Cash Flow betrug +25 Mio. € (Vorjahr: -56 Mio. €). Die Verschlechterung des operativen Cash Flow resultiert im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Mittelbindung im Nettoumlaufvermögen um -37 Mio. € (Vorjahr: Verringerung +37 Mio. €) sowie aus einem um -328 Mio. € gesunkenem EBIT.

Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 2021 Mittel in Höhe von 25 Mio. € zugeflossen (Vorjahr: Abfluss -56 Mio. €). Für den Erwerb von Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und Finanzanlagen wurden 50 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €) aufgewendet. Aus dem Abgang von Sachanlagen und Finanzanlagen erfolgte ein Mittelzufluss in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Aus dem Verkauf des Domestic Appliances Business erfolgte ein Mittelzufluss in Höhe von 75 Mio. €.

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2021 -342 Mio. €. Wegen der Auszahlung einer Dividende an das Mutterunternehmen sind 330 Mio. € abgeflossen und durch die Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit betrug der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit in 2021 12 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €).

2.3.2. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Muttergesellschaft

Die Philips GmbH ist die Konzernobergesellschaft der deutschen Unternehmen von Philips. In dieser Gesellschaft werden neben Holding-Aufgaben auch kommerzielle und industrielle Aktivitäten sowie Forschung und Entwicklung ausgeführt.

Die Lage der Philips GmbH wird wesentlich durch den geschäftlichen Erfolg des deutschen Philips Teilkonzerns bestimmt.

Der Jahresabschluss der Philips GmbH wird - anders als der Konzernabschluss - nach deutschem Handelsrecht aufgestellt. Der Lagebericht der Philips GmbH wird gemäß § 315 Abs. 3 HGB mit dem Konzernlagebericht der Philips GmbH zusammengefasst, weil die künftigen Risiken und Chancen der Muttergesellschaft und ihre voraussichtliche Entwicklung untrennbar mit dem Konzern verbunden sind.

Da zum 31. Dezember 2021 nicht mit allen im deutschen Teilkonzernabschluss konsolidierten Beteiligungen ein Ergebnisabführungsvertrag bestand, ist die Ertragslage der Muttergesellschaft nicht mit der Ertragslage des deutschen Philips Teilkonzerns vergleichbar.

2.3.2.1. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2021 hat die Philips GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 243 Mio. € (Vorjahr: 261 Mio. €) erzielt. Der Jahresüberschuss setzt sich zusammen aus einem positiven Betriebsergebnis in Höhe von 70 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €), einem positiven Beteiligungsergebnis in Höhe von 226 Mio. € (Vorjahr: 444 Mio. €), einem negativen Finanzergebnis in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) sowie aus Steueraufwendungen vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: Ertrag 92 Mio. €).

Das verbesserte positive Betriebsergebnis in Höhe von 70 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) begründet sich im Wesentlichen durch den Teilverkauf des Geschäftsbereiches Personal Health in Höhe von 55 Mio. €. Gegenläufig entwickelten sich die Umsätze im laufenden Jahr. Hieraus ergibt sich ein um 22 Mio. € besseres Betriebsergebnis gegenüber Vorjahr.

Das Beteiligungsergebnis in Höhe von 226 Mio. € (Vorjahr: 444 Mio. €) ergibt sich aus den positiven Ergebnissen der Tochterunternehmen Philips Respironics Deutschland GmbH & Co. KG in Höhe von 208 Mio. € (Vorjahr: 412 Mio. €), der Philips Medical Systems DMC GmbH in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) und der TOMTEC Imaging Systems GmbH in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Mit allen drei Kapitalgesellschaften bestand zum 31. Dezember 2021 ein Ergebnisabführungsvertrag.

Es wurden keine außerplanmäßige Wertberichtigung auf die Anteile der Gesellschaft im laufenden Geschäftsjahr vorgenommen (Vorjahr: 89,3 Mio. €).

Das saldierte negative Zinsergebnis in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) veränderte sich um 32 Mio. €. Im Wesentlichen resultierend aus einem positiven Nettozinsergebnis auf Steuern und Steuerrisiken in Höhe von 13 Mio. € sowie aus um 19 Mio. € gestiegenen Zinserträgen aus dem Deckungsvermögen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben einen Steueraufwand in Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich zusammen aus einem Aufwand für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 54 Mio. €) und einem Steuerertrag auf Grund der Erhöhung von aktiven latenten Steuern in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: Aufwand 39 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch eine Veränderung der aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 10 Mio. € und einem Steueraufwand durch die Nutzung von aktiven latenten Steuern auf Gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 8 Mio. €.

Die Geschäftsführung beurteilt die Geschäftsentwicklung der Philips GmbH im operativen Geschäft als positiv.

2.3.2.2. Vermögens- und Finanzlage

Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Bilanzsumme der Philips GmbH zum 31. Dezember 2021 um 397 Mio. € auf 2.177 Mio. €.

Wesentlichen Einfluss auf die Veränderung der Aktiva hatten die geringeren Kontokorrentforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen von 280 Mio. € auf Grund der reduzierten Beteiligungsergebnisse in Höhe von 226 Mio. € und geringerer Kontokorrentforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Ausland um 49 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich um 103 Mio. €, die Sonstigen Vermögensgegenstände um 32 Mio. €, bedingt durch geringere Steuerforderungen in Höhe von 35 Mio. €. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 13 Mio. €. Durch Investitionen, die über den Abschreibungen lagen, erhöhten sich die Sachanlagen um 8 Mio. €.

Die Entwicklung der Passiva wird im Wesentlichen beeinflusst durch die Dividendenzahlung an die Muttergesellschaft in Höhe von 330 Mio. €, den Jahresüberschuss in Höhe von 243 Mio. € sowie gestiegenen Pensionsrückstellungen um 11 Mio. €. Die Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen reduzierten sich um 237 Mio. €, im Wesentlichen durch die Rückzahlung eines kurzfristigen Darlehens von der Tochtergesellschaft PMS Böblingen GmbH in Höhe von 250 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich höhere Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Inland (6 Mio. €) und Ausland (7 Mio. €) aus. Des Weiteren reduzierten sich die Steuerrückstellungen um 41 Mio. € und die Sonstigen Rückstellungen um 51 Mio. €. Die Sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich um 6 Mio. € und die Anzahlungen für Kundenprojekte um 7 Mio. €.

Die Bilanzierungsvorschriften sehen vor, auf der Grundlage von Bewertungsunterschieden in den Organgesellschaften auf der Ebene des Organträgers latente Steuern zu ermitteln. Es wurden latente Steuern auf temporäre Differenzen und Verlustvorträge in Höhe von 102 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €) bilanziert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 8 Mio. € und einer Verringerung latenter Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von 10 Mio. €. Ein Ertrag aus der Bilanzierung von latenten Steuern in der Handelsbilanz in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. € Aufwand) wurde erfolgswirksam in den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bilanziert.

Bilanzstruktur 31.12.2021 31.12.2020
Mio. € % Mio. € %
Aktiva
Anlagevermögen 1.469 68 1.461 63
übrige Aktiva 679 32 847 37
Gesamtvermögen * 2.148 100 2.308 100
Passiva
Eigenkapital 1.100 51 1.187 51
übrige Passiva 1.048 49 1.121 49
Gesamtkapital * 2.148 100 2.308 100

* nach Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die Eigenkapitalquote auf Basis der Darstellung nach Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant.

3. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

3.1. Risiko- und Chancenmanagement

Das Risiko- und Chancenmanagement von Philips ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung und zielt darauf ab, eine begründete Sicherheit über die Erreichung der Geschäftsziele zu erhalten und Potenziale zur Zielüberschreitung zu erkennen und ggfs. zu nutzen.

Das Eingehen von kalkulierten Risiken ist ein fester Bestandteil unternehmerischer Aktivitäten. Ein strukturierter Risiko- und Chancenmanagement-Prozess unterstützt das Management in kontrollierter Art und Weise. Zur Erlangung eines umfassenden Überblicks, werden Risiken und Chancen strukturiert in einer Kombination aus Bottom-up- und Top-down-Ansatz identifiziert sowie systematisch und regelmäßig im Rahmen des "Business Performance Management" Prozesses kommuniziert und diskutiert. Alle relevanten Risiken und Chancen werden in Bezug auf Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit priorisiert, wobei quantitative und qualitative Aspekte Berücksichtigung finden. Der Prozess der Bottom-up Identifizierung und Priorisierung wird durch standardisierte Workshops mit den jeweiligen Geschäftsbereichen oder Corporate Funktionen auf der Management Ebene begleitet. Der ergänzende Top-down Ansatz stellt sicher, dass mögliche neue Risiken und Chancen vom Management diskutiert und - sofern dies für sinnvoll erachtet wird - in die Berichterstattung aufgenommen werden.

In die Berichterstattung aufgenommene Risiken und Chancen werden mit Blick auf potenzielle kumulative Wirkungen analysiert und auf Geschäftsbereichsebene, aber auch geschäftsbe- reichs- und regionenübergreifend sowie auf der Ebene der Corporate Funktionen aggregiert.

Philips bedient sich einer Reihe von aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen, die die frühzeitige Erkennung von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, ermöglichen.

3.2. Risikomanagement- und Kontrollsystem

Das Risikomanagement- und Kontrollsystem umfasst u.a. Corporate Governance, das Philips Business Control Framework (BCF), die Philips General Business Principles (GBP) sowie den Philips Financial Code of Ethics.

- Corporate Governance:

Corporate Governance stellt jenes System dar, in dem ein Unternehmen geführt und kontrolliert wird. Philips geht davon aus, dass Corporate Governance ein kritischer Faktor ist, um gute Geschäftsergebnisse zu erzielen - sie leitet sich u.a. von soliden internen Kontrollen und hohen ethischen Standards ab. Das Audit Committee des Aufsichtsrates der Konzernobergesellschaft (KPNV) erhält Kenntnis von den Ergebnissen aller internen und externen Audits. Philips Internal Audit überprüft mittels risikobasierter Prüfungen die Qualität der Business Controls und des Risikomanagements. Audit & Risk Committees in der Konzernzentrale, in den Geschäftsbereichen, in den Märkten und in den Funktionen adressieren eventuelle von internen und externen Auditoren oder im Rahmen von Selbst-Auditierungen des Managements erkannte Schwächen im System der Business Controls und ergreifen Korrekturmaßnahmen wo nötig. Diese Audit Committees sind zudem in die Gestaltung der vom Audit Committee des Aufsichtsrates der Konzernobergesellschaft KPNV genehmigten, unternehmensweiten Internal Audit Planung einbezogen.

- Philips Business Control Framework:

Das Philips Business Control Framework (BCF) basiert auf dem Internal Control Ansatz des international akzeptierten COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) und setzt den Standard für Risikomanagement und Business Controls bei Philips. Die Zielsetzung des BCF besteht in einer integrierten Management-Kontrolle der Unternehmensaktivitäten, um die Integrität der Rechnungslegung sowie die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherzustellen. Als Teil des BCF hat Philips globale Standards für interne Kontrollen der Finanzberichterstattung etabliert (Internal Control Standard, ICS). Zusammen mit den Philips Rechnungslegungs-Prozeduren wird so in angemessener Weise sichergestellt, dass der Schutz von Vermögenswerten, die Richtigkeit der Abbildung aller Transaktionen und der Finanzberichte sowie die Beachtung und Ausführung von Vorschriften und Prozeduren durch qualifiziertes Personal gewährleistet sind und die Berichterstattung keine gravierenden Falschaussagen enthält. Die vom Management sowie internen Kontrollbereichen von Philips und von externen Wirtschaftsprüfern im Rahmen von ICS/SOx getesteten Kontrollen wurden als effektiv bewertet. Im Rahmen des Jahresabschlussprozesses wird die Management Verantwortlichkeit zusätzlich durch Unterzeichnung formaler "Certification Statements" sowie "Letters of Representation" dokumentiert, welche dem Philips Executive Committee vorzulegen sind.

- Philips General Business Principles:

Der Philips Konzern hat Richtlinien für unternehmerisches Handeln sowie für das Verhalten seiner Mitarbeiter*innen in den "General Business Principles" (GBP) zusammengefasst. Durch diese Allgemeinen Geschäftsgrundsätze wird erreicht, dass im Rahmen der Geschäftstätigkeit sowohl interne Regeln von Philips als auch nationales und internationales Recht Beachtung finden. Die Beachtung der GBP wird mittels konzernweit jährlich durchgeführten Selbstbewertungen sowie von Compliance-Beauftragten vor Ort überwacht. Darüber hinaus bilden die GBP einen integralen Bestandteil der ICS/SOx-Kontrollen.

- Philips Financial Code of Ethics: Der Philips Konzern nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung in den Märkten, in denen er aktiv ist, wahr. So gelten die bestehenden Leitlinien des Financial Code of Ethics fort, der im Bereich Investor Relations (Website www.philips.com) veröffentlicht ist.

3.3. Chancen- und Risikoarten

Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagement werden Strategische Chancen und Risiken, Operationelle Risiken, Compliance Risiken und Finanzielle Risiken unterschieden. Dabei stehen den nachfolgend genannten und beschriebenen Risiken häufig entsprechende Chancenpotentiale gegenüber.

- Strategische Chancen und Risiken:

Strategische Risiken und Chancen können sich auf Philips strategische Ambitionen auswirken. Strategische Risiken umfassen wirtschaftliche und politische Entwicklungen und die Notwendigkeit diese zu antizipieren und rechtzeitig auf Marktveränderungen zu reagieren. Philips ist bereit, strategische Risiken auf verantwortungsvolle Weise zu akzeptieren. Philips prüft sorgfältig, ob Risiken in Kauf genommen werden sollten bzw. im Hinblick auf Strategic Fit, Portfolio Balance und die allgemeinen Ziele der Wertschöpfung gerechtfertigt sind. Philips strebt danach, Risiken zu vermeiden, die unsere Marke beschädigen könnten oder dieser widersprechen.

Die folgenden Risiken betreffen Ereignisse und Entwicklungen mit einem negativen Einfluss auf die strategischen Ziele von Philips:

Philips könnte Schwierigkeiten haben, sich an veränderte Industrie- oder Marktbedingungen anzupassen,

Philips ist durch seine globalen Aktivitäten mit den ökonomischen und politischen Entwicklungen in zahlreichen Ländern konfrontiert,

Philips könnte durch die Fokussierung auf "Health Technology" eine Veränderung im Risikoprofil erfahren,

Philips Unternehmenserfolg der kommenden Jahre hängt von der Erreichung der Wachstumsziele in den wachsenden Märkten ab,

Philips könnte Joint Ventures oder assoziierte Unternehmen, in denen es keine mehrheitliche Kontrolle ausübt, nicht ausreichend steuern können,

Philips Akquisitionen könnten zu Integrationsrisiken führen und das Management zur kontinuierlichen Reduzierung der Unternehmenskomplexität zwingen,

Philips könnte Schwierigkeiten haben, Patent- und Schutzrechte und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und zu bewahren.

Das Eintreten einzelner Risiken könnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die finanzielle Situation (insbesondere Umsatz und Ergebnisse) von Philips haben. Im Rahmen der bei den Geschäftsbereichen und Märkten von Philips liegenden Geschäft- sund Ergebnisverantwortung ist auch das Management der deutschen Unternehmen von Philips in die Beherrschung der strategischen Risiken eingebunden.

- Operationelle Risiken:

Operationelle Risiken beinhalten nachteilige unerwartete Entwicklungen, verursacht auf Grund interner Prozesse, Personal und Systemen oder externer Aspekte mit Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten:

Philips könnte die Einhaltung von "Quality & Regulations"-Standards verfehlen und Gewährleistungs- und Produkthaftungsprobleme bekommen,

Philips könnte sich mit den zunehmenden Bedrohungen bei der IT-Sicherheit und Computer-Kriminalität konfrontiert sehen,

Philips könnte eine diversifizierte und damit ineffektive oder ineffiziente IT-Infrastruktur mit steigender Komplexität haben,

Philips könnte eine ineffektive Lieferkette haben oder sich mit steigenden Rohstoffpreisen und Lieferengpässen konfrontiert sehen,

Philips könnte es versäumen, Lösungs-, Produktentwicklungs- und Vermarktungsprozesse zu verbessern und zu beschleunigen,

Philips könnte Schwierigkeiten haben, qualifizierte Führungskräfte und spezialisiertes Personal zu rekrutieren,

Philips könnte hinsichtlich seiner Produkte und Dienstleistungen mit gewerblichen Schutzrechten Dritter konfrontiert werden,

Philips könnte Imageschäden erleiden.

Das Eintreten einzelner Risiken könnte einen teils erheblichen negativen Einfluss auf die Wachstumsziele, die Wettbewerbsfähigkeit, die Reputation sowie in der Folge auf die finanzielle Situation von Philips haben. Die deutschen Unternehmen von Philips begegnen den Risiken neben dem Philips Business Control Framework durch kontinuierliche Gegenüberstellung von Ist- und Sollergebnissen, was ein zeitnahes Eingreifen erlaubt.

- Compliance Risiken:

Compliance Risiken bedeuten das unbeabsichtigte Fehlen oder die Zuwiderhandlung gegen bestehende interne und externe Richtlinien und Prozeduren. Philips unterliegt bei seinen umfangreichen Geschäftsaktivitäten zahlreichen internen und externen Regularien, welche Risiken bergen (z.B. juristische Verfahren mit ungewissem Ausgang, Verletzungen der Philips General Business Principles, Verletzungen der datenschutzrechtlichen Gesetze und Vorschriften etc.).

Die Nicht-Einhaltung der Compliance Regelungen kann - letztlich auch durch die Börsennotierung der Konzernmutter an der New Yorker Börse - zu Sanktionen gegen die Unternehmensgruppe führen.

Der Compliance Beauftragte der deutschen Philips Unternehmen führt deshalb regelmäßige Schulungen zu den General Business Principles durch und überwacht deren Einhaltung.

- Finanzielle Risiken:

Zu den finanziellen Risiken gehören das Liquiditätsrisiko, Zins- und Wechselkursrisiken, das Rohstoffpreisrisiko, das Kreditrisiko, fiskale Risiken, Berichterstattungsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen und Vermögens- und Haftpflichtrisiken, die das Ergebnis von Philips beeinflussen können. Auf diese Risiken - denen bei entsprechender Entwicklung in gleichem Umfang Chancen gegenüberstehen- wird unter Punkt 3.4. näher eingegangen.

Diese Risiken sind nicht vollständig, da einige Risiken als nicht materiell eingestuft und andere ggf. dem Unternehmen gegenwärtig noch nicht bekannt sind. Einige sich aus dem Chancenmanagement ergebende Potenziale hinsichtlich der Geschäftsbereiche von Philips werden im Ausblick erläutert.

Mit Blick auf die Gesamtrisikolage sind für die Geschäftsführung aktuell keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand der Philips GmbH sowie die bei ihr konsolidierten Gesellschaften gefährden könnten. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Gesamtbild keine grundlegende Änderung der Risikolage.

3.4. Risikobericht in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Finanzrisiken

Die Aktivitäten der Philips GmbH sind mit finanziellen Risiken verbunden. Hierzu zählen Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Währungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen, Zinsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen sowie Vermögens- und Haftpflichtrisiken.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte bestimmt. Die erkannten Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen abgedeckt. Dem Zinsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarung entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. Währungsrisiken sind in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert.

Finanzrisikomanagement

a) Liquiditätsrisiken

Das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen - auf Grund einer mangelhaften Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln - nicht erfüllen zu können, wird im Philips Konzern zentral gesteuert. Den deutschen Unternehmen von Philips stehen ausreichende interne Kreditfazilitäten zur Verfügung. Auf die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verpflichtungen wird bei den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen näher eingegangen.

b) Wechselkursrisiken

Zur Absicherung und Minimierung des Wechselkursrisikos (insbesondere gegenüber USD, JPY, GBP, SEK, CAD, AUD, SGD und NZD) werden - in Übereinstimmung mit Konzernrichtlinien - umfangreiche Absicherungskontrakte abgeschlossen. Generell bedienen sich die Philips Unternehmen sowohl Devisenterminkontrakten für Einkaufs- wie auch Verkaufsaktivitäten (Erfüllungspflicht) als auch Devisenoptionen für Verkaufsaktivitäten (Erfüllungsmöglichkeit), um zukünftige Zahlungseingänge oder -verpflichtungen gegen Währungsschwankungen abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingehens von Fremdwährungsverpflichtung bzw. der Entstehung von Fremdwährungsforderungen abzuschließen. Insofern ergeben sich bei Wechselkursänderungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vermögenspositionen und Verpflichtungen in Fremdwährung.

c) Zinsänderungsrisiken

Änderungen des Zinsniveaus haben einen direkten Einfluss auf die Finanzerträge. Ebenfalls haben Veränderungen des Marktzinsniveaus Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Pensionsverpflichtungen verwiesen (vgl. Ziffer 28 des Konzern-Anhangs).

Dem Zinsänderungsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarungen entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen.

d) Kreditrisiko

Das Kreditrisiko besteht für Philips dahingehend, wenn Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nicht nachkommen und somit der Wert der Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerte gemindert wird. Somit stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Die erkannten Ausfallrisiken werden bereits durch Wertberichtigungen abgedeckt.

e) Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen

Die Philips GmbH und ihre Tochterunternehmen haben Verpflichtungen, die aus gewährten Pensionszusagen resultieren. Die Höhe dieser Pensionsverpflichtungen ist neben den bereits genannten Zinssätzen von weiteren Bewertungsparametern (z.B. Sterbewahrscheinlichkeit, Inflation, Gehaltsentwicklung) abhängig. Philips hat mit seiner in 2007 aufgelegten Pensionsordnung sowie der Nachfolgeregelung aus 2016, die von ihren Grundzügen "Defined Contribution-Charakter" haben, Risiken weitgehend minimieren können. Neue Pensionszusagen werden ausschließlich im Rahmen der Pensionsordnung 2016 gewährt. Für zwei weitere Pensionsordnungen, welche für Neuzugänge geschlossen sind, findet die Vermögensanlage und - steuerung im Rahmen eines Liability-Driven-Investment-Ansatzes statt.

Die Anlagestrategie für das Planvermögen der extern finanzierten Pensionspläne wird vom Anlagekomitee der Philips GmbH bestimmt. Das Anlagekomitee überwacht zudem die Vermögensanlage, die durch eine hiermit beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt, und beurteilt regelmäßig die Ergebnisse anhand vereinbarter marktüblicher Kennziffern ("Benchmarks").

f) Vermögens- und Haftpflichtrisiken

Vermögensschäden (z.B. infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung auf Grund von Sachschäden) sowie finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. infolge von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter) stellen Vermögens- und Haftungsrisiken dar. Diese Risiken sind über globale und lokale Versicherungen abgesichert.

g) Marktrisiko

Das Marktrisiko besteht für Philips darin, dass sich Wechselkurse und Zinssätze ändern und sich dadurch die Marktpreise ändern. Damit können die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente negativ beeinflusst werden. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate.

Sämtliche Transaktionen erfolgen in Übereinstimmung mit konzernweiten Richtlinien im Rahmen des Risikomanagements.

h) Steuerrisiko

Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft wird fortlaufend von Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörde können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die Philips durchgeführt hat, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen, alle Risiken abzudecken.

3.5. Prognosebericht

Der Philips Gesamtkonzern erzielte im ersten Quartal 2022 einen Umsatz von 3,9 Mrd. €, der vergleichbare Auftragseingang stieg um 5% was im Wesentlichen von den Geschäftsbereichen Diagnosis & Treatment und Hospital Patient Monitoring angetrieben wurde. Das bereinigte EBITA belief sich auf 243 Mio. € und die bereinigte EBITA-Marge auf 6,2% des Umsatzes im Vergleich zu 9,5% im ersten Quartal des Vorjahres.

Die Umsätze im ersten Quartal 2022 wurden durch verstärkte Probleme in der globalen Lieferkette, wie z.B. der Knappheit an elektronischen Komponenten, und der erwarteten Folgen aus dem freiwilligen Produktrückruf im Bereich von Schlaftherapiegeräten ungünstig beeinflusst, da die Mängelbeseitigung eine hohe Priorität hat und damit weniger Produkte für den freien Verkauf zur Verfügung standen.

Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres ergab sich ein Rückgang des vergleichbaren Umsatzes von 4%. In den Bereichen Diagnosis & Treatment verzeichneten wir ein Minus des vergleichbaren Umsatzes von -2%. Das Wachstum im hohen einstelligen Bereich bei der bildgeführten Therapie wurde durch einen Rückgang bei Ultraschall und diagnostischer Bildgebung mehr als aufgehoben, Hauptgründe sind hier die Lieferengpässe bei elektronischen Komponenten und das vergleichsweise starke Wachstum dieser Geschäfte im vergangenen Jahr. Der vergleichbare Auftragseingang stieg um 7%, mit einem zweistelligen Wachstum bei der bildgeführten Therapie und einem mittleren einstelligen Wachstum bei Ultraschall und diagnostischer Bildgebung. Die bereinigte EBITA-Marge betrug 5,9%, hauptsächlich auf Grund des Umsatzrückgangs und der negativen Auswirkungen bei Zulieferungen.

Im Connected Care-Geschäftsbereich ging der vergleichbare Umsatz, bei zum Vorjahresquartal vergleichbarem Auftragseingang, um 21% zurück. Dies war hauptsächlich auf die Maßnahmen im Bereich Schlaftherapie zurückzuführen. Die bereinigte EBIT-Marge belief sich auf 0,4%, was auch hier hauptsächlich auf den Umsatzrückgang und die Probleme in der Lieferkette zurückzuführen war, teilweise wurde dies mit Kosteneinsparungen ausgeglichen.

Der Geschäftsbereich Personal Health verzeichnet ein vergleichbares Umsatzwachstum von 8%. Dies lag im Wesentlichen in einem starken zweistelligen Wachstum im Produktbereich Oral Healthcare sowie der anhaltend stabilen Kundennachfrage nach dem Personal Health Produktportfolio begründet. Die bereinigte EBITA-Marge in diesem Geschäftsbereich belief sich auf 15,3%, was hauptsächlich auf die Umsatzsteigerung zurückzuführen ist, die teilweise durch Probleme in der Lieferkette und negative Währungseinflüsse ausgeglichen wurde.

Auch der deutsche Philips Teilkonzern sieht sich mit volatilen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert. Insbesondere die anhaltende COVID-19-Pandemie, die noch zu Beginn eine erhebliche Nachfrage nach Beatmungs- und Überwachungssystemen generierte, verursacht nunmehr Lieferengpässe bei z.B. elektronischen Komponenten und Halbleiterbauelementen und folglich Verzögerungen bei der Versorgung mit Produkten der konzerninternen Lieferkette. Dies betrifft sowohl den Bereich Health Systems wie auch Personal Health, wenngleich die Nachfrage und Auftragsbestand zufriedenstellend sind.

Der Ausbruch des Ukraine/Russland-Krieges hat für den deutschen Philips Teilkonzern keine unmittelbaren signifikanten Auswirkungen betreffend Kunden- oder Lieferanten- Beziehungen. Es bestehen keine direkten Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in den betroffenen Ländern und mit sanktionsverhangenen Unternehmen. Den steigenden Energiepreisen wird in Form von Preiserhöhungen, die zumindest teilweise an die Kunden weitergegeben werden, und Kosteneinsparungen entgegengewirkt.

Trotz der angeführten wirtschaftlich belastenden Einflussfaktoren beurteilt die Geschäftsführung die langfristige Geschäftsentwicklung im operativen Geschäft positiv. Der gute Auftragseingang bzw. Auftragsbestand in Health Systems wie z.B. durch neue Projekte im Rahmen des Investitionsprogrammes Krankenhauszukunftsgesetz sowie die Fortschritte in der Aufarbeitung der vom Rückruf betroffenen Beatmungsgeräte stützen diese Einschätzung.

Der Außenumsatz des deutschen Teilkonzerns im Bereich Personal Health wird nach der erfolgten Veräußerung des Domestic Appliance Geschäfts im Geschäftsjahr 2021 und durch die in Schritten geplante Zentralisierung des verbleibenden Personal Health-Geschäftes in eine zentrale europäische Vertriebsorganisation langfristig strukturell sinken. In Folge des Abschlusses eines Order Gathering Agreements mit der zentralen europäischen Vertriebsorganisation werden insoweit keine materiellen Auswirkungen auf das EBIT erwartet.

In Summe geht die Geschäftsführung für 2022 von einem unter Vorjahresniveau liegenden Umsatz aus.

Philips überwacht die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen fortlaufend, um umfassend auf Veränderungen reagieren zu können und Strukturen zum Erhalt und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit anzupassen.

Die Geschäftsführung erwartet für das fortzuführende Geschäft im Geschäftsjahr 2022 unter Berücksichtigung der nicht wiederholbaren Einmaleffekte aus den Geschäftsjahren 2020 und 2021 und des sich weiterhin sehr dynamisch entwickelnden Umfeldes und der damit einhergehenden Chancen und Risiken ein deutlich unter dem um die Einmaleffekte bereinigten Vorjahr liegendes Betriebliches Ergebnis (EBIT) in der Größenordnung von 200 Mio. €.

Für die Philips GmbH wird auf Einzelabschlussebene unter Berücksichtigung von Unterschieden in der handelsrechtlichen Bilanzierung und Bewertung von einzelnen Sachverhalten sowie vor Sondereffekten mit einem geringeren Ergebnis als für den Konzern gerechnet.

 

Hamburg, den 23. Mai 2022

Philips GmbH

Dr. Uwe Heckert

Vasco Ropers

Johannes Franssen

Heiko Borwieck

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021

2021 2020
Anhang Tsd. € Tsd. €
Umsatzerlöse (9) 2.224.210 3.185.589
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -1.669.807 -2.201.661
Bruttoergebnis vom Umsatz 554.403 983.928
Vertriebskosten (10) -253.829 -290.716
Forschungs- und Entwicklungskosten (11) -129.332 -147.163
Allgemeine Verwaltungskosten (12) -26.840 -26.921
Sonstige betriebliche Erträge (13) 46.041 4.485
Sonstige betriebliche Aufwendungen (14) -4.461 -9.361
Betriebliches Ergebnis (EBIT) 185.982 514.252
Finanzerträge (15) 15.260 459
Finanzaufwendungen (16) -20.785 -25.097
Finanzergebnis -5.525 -24.638
Ergebnis vor Ertragsteuern 180.457 489.614
Ertragsteuern (17) -44.829 -150.076
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 135.628 339.538
Konzernjahresüberschuss 135.628 339.538
Davon entfallen auf:
Eigentümer der Konzernobergesellschaft 135.628 339.538
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - -

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2021

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Konzernjahresüberschuss 135.628 339.538
Sonstiges Ergebnis
Erträge / Aufwendungen aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen, nach Steuern 59.249 -4.381
Erträge und Aufwendungen, die nie in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 59.249 -4.381
Gewinne / Verluste aus der Zeitwertänderung von derivativen Finanzinstrumenten in cash flow hedges, nach Steuern -2.170 2.437
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden oder werden können -2.170 2.437
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge (+)/Aufwendungen (-) 57.079 -1.944
Konzerngesamtergebnis 192.707 337.594
Davon entfallen auf:
Eigentümer der Konzernobergesellschaft 192.707 337.594
Anteile ohne beherrschenden Einfluss - -

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Langfristiges Vermögen 560.479 599.451
Immaterielle Vermögenswerte (18) 172.408 174.215
Sachanlagen (19) 168.503 172.356
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (20) 885 813
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (23) 15.185 9.301
Sonstige Forderungen (25) 7.653 7.511
Laufende Steuerforderungen (34) 73.809 78.100
Latente Steuern (21) 122.036 157.155
Kurzfristiges Vermögen 687.184 978.268
Vorräte (22) 300.201 166.764
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (20) 472 2.514
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (23) 140.366 251.622
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (24) 170.011 492.247
Sonstige Forderungen (25) 49.273 27.288
Laufende Steuerforderungen (34) 21.551 34.833
Flüssige Mittel (26) 5.310 3.000
Bilanzsumme 1.247.663 1.577.719

Passiva

Anhang 31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Eigenkapital (27) -171.369 -34.076
Gezeichnetes Kapital 500.000 500.000
Kapitalrücklage 29.975 29.975
Erwirtschaftetes Konzernkapital -480.990 -286.618
Kumuliertes übriges Eigenkapital -220.354 -277.433
Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 1.013.454 1.180.823
Rückstellungen für Pensionen (28) 352.171 450.035
Sonstige Rückstellungen (29) 108.914 123.207
Finanzverbindlichkeiten (31) 47.203 53.256
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (30) 480.000 480.000
Sonstige Verbindlichkeiten (33) 12.139 15.107
Schulden aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (34) 13.027 59.218
Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 405.578 430.972
Sonstige Rückstellungen (29) 33.377 53-143
Finanzverbindlichkeiten (31) 13.160 12.816
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (32) 115.196 133.769
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (30) 59.538 50.468
Sonstige Verbindlichkeiten (33) 160.938 180.128
Schulden aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (34) 23.369 648
Bilanzsumme 1.247.663 1.577-719

Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stand zum 31.12.2019 500.000 29.975 -626.156
Jahresüberschuss - - 339.538
Sonstiges Ergebnis - - -
Konzerngesamtergebnis - - 339-538
Stand zum 31.12.2020 500.000 29.975 -286.618
Jahresüberschuss - - 135.628
Sonstiges Ergebnis - - -
Konzerngesamtergebnis - - 135.628
Ausschüttung - - -330.000
Stand zum 31.12.2021 500.000 29.975 -480.990
Kumuliertes übriges Eigenkapital inkl. der jeweiligen Steuereffekte Konzerneigenkapital
Ergebnisse aus der Zeitwertänderung von derivativen Finanzinstrumenten Ergebnisse aus der Neubewertung von Pensionsrückstellung
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Stand zum 31.12.2019 -1.592 -273.897 -371.670
Jahresüberschuss - - 339.538
Sonstiges Ergebnis 2.437 -4.381 -1.944
Konzerngesamtergebnis 2.437 -4.381 337.594
Stand zum 31.12.2020 845 -278.278 -34.076
Jahresüberschuss - - 135.628
Sonstiges Ergebnis -2.170 59.249 57.079
Konzerngesamtergebnis -2.170 59.249 192.707
Ausschüttung - - -330.000
Stand zum 31.12.2021 -1.325 -219.029 -171.369

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Konzernjahresüberschuss 135.628 339.538
Anpassungen des Konzernjahresüberschusses für die Überleitung zum Operating Cash Flow:
Finanzergebnis 5.525 24.638
Steueraufwand 44.829 150.076
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 47.345 57.211
Ergebnis aus dem Erwerb von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -373 -
Ergebnis aus der Veräußerung von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten -45.333 -
Veränderungen bei Aktiva und Passiva:
Veränderung der Vorräte -130.621 -12.719
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 88.340 5.187
Veränderung der Rückstellungen -71.638 -17.100
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -18.573 3.294
Veränderung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 15.973 -13.882
Veränderung der übrigen Aktiva und Passiva -13.002 26.789
Zahlungsunwirksame Veränderungen -9.077 7.789
Erhaltene Zinsen 384 6
Gezahlte Zinsen -17.972 -17.216
Gezahlte Ertragsteuern -27.777 -185.006
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.658 368.605
Einzahlungen aus Abgängen im Anlagevermögen 593 4.778
Auszahlungen für Investitionen im Anlagevermögen -50.453 -60.809
Auszahlungen aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens abzüglich erworbener Zahlungsmittel 219 -
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 74.517 -
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 24.876 -56.031
Dividendenzahlung -330.000 -
Auszahlung für die Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen -11.556 -11.995
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -341.556 -11.995
Cash Flow der fortzuführende Geschäftsbereiche -313.022 300.579
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds - gesamt -313.022 300.579
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 382.737 82.158
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 69.715 382.737
Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen:
Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 5.310 3.000
Cash Pool-Konto (Inhouse Bank) 64.405 379.737
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres - gesamt 69.715 382.737

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben

1. Aufstellungsgrundsätze

Der Konzernabschluss der Philips GmbH mit Sitz Röntgenstraße 22 in 22335 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, wurde zum 31.12.2021 nach den zum Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den zum 31.12.2021 verbindlich anzuwendenden Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretation Committee, aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Firma Philips GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts in Hamburg unter der Nummer HRB 74560 eingetragen.

Der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss wurde gemäß § 315e (3) HGB in Verbindung mit der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 unter Berücksichtigung der ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Da gemäß § 315e HGB vom Wahlrecht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS Gebrauch gemacht wird, entfällt der Konzernabschluss nach HGB.

Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Anwendung der IFRS zum 31.12.2021 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag des Einzelabschlusses dem Stichtag des Konzernabschlusses.

Der Konzernabschluss ist auf Basis fortgeführter Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt mit der Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere zum Zeitwert bilanziert sind.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt, die Wertangaben erfolgen in Tausend Euro (Tsd. €) oder - soweit sinnvoll - in Millionen Euro (Mio. €).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.

Zur besseren Übersicht sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung verschiedene Positionen zusammengefasst. Sie werden im Anhang ausführlich dargestellt.

Der Konzernabschluss der Philips GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wurde am 23. Mai 2022 durch die Geschäftsführung aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Freigabe zur Veröffentlichung soll in der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2022 erfolgen.

2. Konsolidierungsmethoden

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Philips GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Tochterunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Tochterunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Tochterunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h., der Konzern hat auf Grund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

Vertragliche Vereinbarungen mit den anderen Stimmberechtigten,

Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Ansatz- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäftsvorfälle werden eliminiert. Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Tochterunternehmen werden verrechnet. Zwischenergebnisse im lang- und kurzfristigen Vermögen aus konzerninternen Lieferungen werden bereinigt. Auf Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Aufstellung des Anteilsbesitzes/Konsolidierung

Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen Anteil am Kapital
der Philips GmbH:
Philips Medical Systems DMC GmbH, Hamburg * 100%
Respironics Deutschland GmbH & Co. KG, München 100%
- Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH, Hamburg * 100%
- Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH, Böblingen * 100%
- PIP Deutschland GmbH & Co. KG, Grünwald 100%
- PIP Verwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald 100%
TOMTEC Imaging Systems GmbH, Unterschleißheim * 100%
Forcare GmbH, Ratingen * 100%

* In Anwendung von § 264 Abs. 3 HGB wurden für die oben genannten Gesellschaften, mit denen Ergebnisabführungsverträge bzw. Verlustübernahmeverpflichtungen bestehen, die entsprechenden Befreiungsvorschriften genutzt.

3. Verwendung von Annahmen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben von Eventualverbindlichkeiten und die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am Abschlussstichtag und den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in der Berichtsperiode beeinflussen. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von 76 Mio. € (Vorjahr: 86 Mio. €), die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: 97 Mio. €; Vorjahr: 89 Mio. €) und Sachanlagen (Buchwert: 169 Mio. €; Vorjahr: 172 Mio. €), die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze von aktivierten Entwicklungskosten (Buchwert: 60 Mio. €; Vorjahr: 52 Mio. €), die Beurteilung der Werthaltigkeit der Warenvorräte mit einem Buchwert von 184 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Buchwert: 156 Mio. €; Vorjahr: 261 Mio. €) sowie die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern (Buchwert: 122 Mio. €; Vorjahr: 157 Mio. €), insbesondere aus Verlustvorträgen. Die sich tatsächlich in zukünftigen Perioden einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die wichtigsten sonstigen am Bilanzstichtag bestehenden wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein Risiko besteht, dass in den folgenden Geschäftsjahren eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

a) Wertminderung der Geschäfts- und Firmenwerte

Philips überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- und Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nettoveräußerungspreises der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- und Firmenwert zugeordnet wird. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurde eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 1% angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem Ermessen besonders auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage gibt es keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden bezüglich des Geschäfts- oder Firmenwertes keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.

b) Verpflichtungen aus Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionen (Buchwert: 352 Mio. €; Vorjahr: 450 Mio. €) sowie die damit zusammenhängenden Pensionsaufwendungen basieren auf versicherungsmathematischen Modellen auf der Grundlage diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und künftiger Rentensteigerungen. Alle Annahmen werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft. Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen Faktoren ermittelt. Weitere Informationen können Anhang Kapitel 28 entnommen werden.

c) Sonstige Rückstellungen

Für die Bewertung von Rückstellungen, z.B. für Umstrukturierungen (Buchwert: 14 Mio. €; Vorjahr: 33 Mio. €) oder standortbezogene Risiken, insbesondere Umweltschutzrückstellungen (Buchwert: 4 Mio. €; Vorjahr: 8 Mio. €), werden Annahmen und Schätzungen bezüglich der Fristigkeit und der Bewertung der Verpflichtungen getroffen.

Bei der Bewertung der langfristigen Rückstellungen für Umweltschutz sind Schatzungen über die Fälligkeit der Risiken getroffen worden. Eine Verlängerung/Verkürzung der Laufzeit um 3 Jahre sowie eine Änderung des Marktzinses um +/- einen%punkt haben keine signifikanten Auswirkungen auf den Gesamtbuchwert der langfristigen Rückstellungen.

d) Verlustvorträge und temporäre Differenzen

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und temporäre Differenzen in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen in den künftigen Perioden verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunktes und der Höhe des zukünftigen zu versteuernden Einkommens sowie zukünftiger Steuerplanungsstrategien erforderlich.

e) Wertberichtigung von Vorräten

Philips überprüft die Werthaltigkeit der Vorräte, insbesondere den Bestand an Fertigerzeugnissen und Handelswaren, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert der Vorräte möglicherweise nicht oder nur teilweise realisiert werden kann. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich der Buchwerte mit dem Nettoveräußerungswert bestimmt.

f) Werthaltigkeit von Forderungen

Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden Forderungen, für die ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, auf Wertminderung untersucht und gegebenenfalls wertberichtigt. Die Wertberichtung auf zweifelhafte Forderungen beruht in erheblichem Maße auf der Basis von Einschätzungen und Beurteilungen der Kreditwürdigkeit und des Zahlungsverzuges des jeweiligen Kunden sowie der historischen Ausfallraten.

4. Anpassung von Vergleichsinformationen

Die Rechnungslegungsgrundsätze wurden für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden einheitlich angewendet.

5. Anwendung von neuen und geänderten IFRS und IFRIC Interpretationen

In der Berichtsperiode hat der Konzern alle verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) und Interpretationen des IFRS Interpretation Committee angewandt, sofern diese bereits von der EU in europäisches Recht übernommen wurden. Es wurden keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Standardänderungen ohne wesentliche Auswirkungen

Es wurden folgende Änderungen zum 1. Januar 2021 angewendet, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten:

IFRS/IAS Verpflichtender Anwendungszeitpunkt (Geschäftsjahre mit Beginn am oder nach) EU-Endorsement
Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze Phase 2 01.01.2021 13.01.2021
Änderung von IFRS 16 Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30.06.2021 01.04.2021 30.08.2021

Diese Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Gesellschaft.

IFRS und IFRIC Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

Das IASB hat eine Reihe von Änderungen an bestehenden Standards veröffentlicht und deren Anwendung sind für das Unternehmen ab dem 1. Januar 2022 oder späteren Zeiträumen obligatorisch, und das Unternehmen hat sie nicht vorzeitig übernommen. Die Änderungen dieser Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss des Unternehmens haben.

6. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungskostenminderungen angesetzt.

Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt dem Entwicklungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der zuordenbaren Gemeinkosten. Finanzierungskosten werden nicht berücksichtigt.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmbarer und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden.

Handelt es sich um Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer, werden sie planmäßig nach der linearen Methode abgeschrieben. Diese unterliegen einem Werthaltigkeitstest, wenn Indikatoren oder Änderungen der Grundannahmen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Buchwert der Vermögenswerte nicht erzielt werden kann. Soweit notwendig, wird dann eine Wertminderung vorgenommen, die bei späterem Wegfall der Gründe rückgängig gemacht wird.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde:

Software 1-10
Entwicklungskosten 3-7
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 1-25
Marken 2-20

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Bei Geschäfts- oder Firmenwerten wird eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt. Dementsprechend unterliegen sie nicht der planmäßigen Abschreibung. Sie werden jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Die Abzinsung der Zahlungsströme erfolgt mit einem gewichteten Kapitalkostenansatz in einer Bandbreite 3,83% bis 5,10% (Vorjahr: 3,94% bis 7,41%).

Forschungs- und Entwicklungskosten

Entwicklungskosten sind bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungsfähig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die über die normalen Kosten hinaus auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Zusätzlich müssen hinsichtlich des Entwicklungsprojektes und des zu entwickelnden Produkts oder Verfahrens vom Unternehmen Angaben zur technischen Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes und der anschließenden Nutzung oder des Verkaufs gemacht werden.

Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten. Sonstige Entwicklungskosten und Ausgaben für Forschungsaktivitäten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert.

Im Zusammenhang mit der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen gewährte Zuwendungen werden, sofern es sich um nicht aktivierungsfähige Kosten handelt, im Zeitpunkt der aufwandswirksamen Erfassung der bezuschussten Kosten ertragswirksam vereinnahmt.

Ansprüche auf Zuwendungen werden ab dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem die Konzerngesellschaften eine hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Gewährung der Zuwendungen und der Erfüllung der mit der Gewährung verbundenen Bedingungen haben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bestimmte Vermögenswerte können in ihre Bestandteile aufgeteilt und jeder Bestandteil einzeln bewertet werden (Komponentenbewertung), sofern die einzelnen Bestandteile unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen. Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert.

Die Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen.

Die Sachanlagen werden mit Ausnahme von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden Nutzungsdauern (in Jahren) zugrunde:

Gebäude 5-25
Technische Anlagen und Maschinen 3-20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1-10

Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Die Klassifizierungskriterien als zur Veräußerung gehalten gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Das Management muss die Veräußerung beschlossen haben, die erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen muss.

Philips weist die Ergebnisse einer Veräußerungsgruppe, die die Voraussetzungen für einen sogenannten Unternehmensbestandteil erfüllt, als aufgegebenen Geschäftsbereich aus, wenn dieser einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus aufgegebenen Geschäftsbereichen werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als "aufgegebene Geschäftsbereiche (nach Steuern)" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse des Unternehmensbereichs in den aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cash Flows des aufgegebenen Geschäftsbereichs getrennt von den Cash Flows der fortzuführenden Geschäftsbereiche dargestellt und der Ausweis der Vorperiode entsprechend angepasst.

Die Ergebnisse der aufgegebenen Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt.

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Leasingvereinbarungen

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Dabei wird eine Einschätzung vorgenommen, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts oder der Vermögenswerte einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.

Konzern als Leasingnehmer

Bis zum 31. Dezember 2018 wurden Leasingverhältnisse von Sachanlagen entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen (abzüglich etwaiger vom Leasinggeber erhaltener Anreize) wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear erfolgswirksam erfasst.

Ab dem 1. Januar 2019 werden Leasingverhältnisse von Sachanlagen zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Leasinggegenstandes zur Nutzung durch das Unternehmen als Nutzungsrecht im Sachanlagevermögen und entsprechende Verbindlichkeit erfasst. Das Nutzungsrecht des Vermögenswerts wird linear über die kürzere Nutzungsdauer des Vermögenswerts und die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Vermögenswerte und Schulden aus einem Leasingverhältnis werden zunächst auf Basis des Barwerts bewertet. Die Leasingverbindlichkeiten enthalten den Barwert der folgenden Leasingzahlungen:

feste Zahlungen abzüglich etwaiger Forderungen aus Leasinganreizen oder Vergünstigungen;

variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder einem Zinssatz basieren;

Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind;

den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben;

Zahlung von Vertragsstrafen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn die Laufzeit des Leasingverhältnisses den Leasingnehmer widerspiegelt, der diese Option ausübt.

Die Leasingzahlungen werden mit dem im Leasingvertrag enthaltenen Zinssatz abgezinst. Wenn dieser Zinssatz nicht ermittelt werden kann, wird der Zinssatz des Leasingnehmers zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses verwendet, den das Unternehmen für die Aufnahme von Kreditmitteln zahlen müsste, einschließlich, sofern zutreffend, der Berücksichtigung von Faktoren wie der Art des Vermögenswertes und Standort, Sicherheiten, Marktbedingungen. Nach Vertragsbeginn wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten um die Zinsen erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen verringert.

Jede Leasingzahlung wird zwischen den Nutzungs- und Finanzierungskosten aufgeteilt. Das Zinselement der Finanzierungskosten wird über die Leasingdauer der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung belastet, um einen konstanten periodischen Zinssatz für den verbleibenden Restbetrag der Verbindlichkeit für jede Periode zu erhalten. Darüber hinaus wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten neu bewertet, wenn z. B. eine Änderung der Leasingdauer oder eine Änderung der wesentlichen festen Leasingzahlungen vorliegt.

Geleaste Vermögensgegenstände im Anlagevermögen (Nutzungsrechte) werden zu Anschaffungskosten bewertet, die Folgendes umfassen:

die Höhe der anfänglichen Bewertung der Leasingverbindlichkeit;

alle Leasingzahlungen, die zum oder vor dem Beginn der Leasingvereinbarung geleistet wurden, abzüglich etwaiger Leasinganreize;

anfängliche direkte Kosten;

Wiederherstellungskosten.

Die Nutzungsrechte werden nach den Grundsätzen für Sachanlagen bilanziert.

Zahlungen im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen von geringwertigen Vermögenswerten werden direkt als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kurzfristige Leasingverhältnisse sind Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger. Niedrigwertige Vermögenswerte umfassen IT-Geräte und kleine Büromöbel, die als gering eingestuft werden (d. H. weniger als 5.000 EUR).

Das Unternehmen bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Basis der nicht kündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses zusammen mit den Zeiträumen, die durch eine Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses oder die durch eine Option zur Beendigung des Leasingverhältnisses abgedeckt sind, wenn die Ausübung der Option hinreichend sicher ist. Das Unternehmen beurteilt nach eigenem Ermessen, ob es mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerungsoption Gebrauch macht. Das heißt, es werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung schaffen.

Das Unternehmen mietet verschiedene Immobilien, Fahrzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen haben.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Vorräte

Unter den Vorräten sind diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Handelswaren), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (Vorräte in Fertigungsabteilungen und Vorräte für Projektaufträge) oder die im Rahmen der Herstellung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Produktionsvorräte).

Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum niedrigeren Wert der auf Basis der Fifo-Methode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu ihrem Nettoveräußerungswert, d.h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis des Vollkostenprinzips. Bestands- und Erlösrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Mit den Vorräten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Anzahlungen werden vom Wert der Vorräte offen abgesetzt.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Unter einer ZGE wird die kleinste Gruppe von Vermögenswerten verstanden, die den betrachteten Vermögenswert enthält und Mittelzuflüsse erzeugt. Diese Mittelzuflüsse sind weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder einer anderen Gruppe von Vermögenswerten. Eine ZGE ist bei Philips z.B. definiert als Produktlinie oder Geschäftsbereich.

Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Die Abzinsung der Zahlungsströme erfolgt mit einem gewichteten Kapitalkostenansatz (vor Steuern) in einer Bandbreite 3,83% bis 5,10% (Vorjahr: 3,94% bis 7,41%).

Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel über vier Jahre. Für längere Zeiträume werden langfristige Wachstumsraten bestimmt und zur Prognose der künftigen Cashflows nach dem vierten Jahr herangezogen.

Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche, einschließlich der Wertminderung von Vorräten, werden erfolgswirksam in den Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neubewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Falle wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand nicht mehr länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der ZGE vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahingehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt.

Für folgende Vermögenswerte sind besondere Kriterien für Wertminderungstests zu berücksichtigen:

Geschäfts- oder Firmenwert

Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. Dezember) überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst.

Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt.

Finanzinstrumente - erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Als Finanzinstrumente werden Verträge bilanziert, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.

Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn dem Philips-Konzern ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn Philips eine vertragliche Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen.

Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Finanzinstrumente bei ihrem Erstansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Für erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden Transaktionskosten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Transaktionspreis angesetzt. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente basiert auf der Einordnung in Bewertungskategorien gemäß den Regelungen in IFRS 9 (Financial Instruments).

Finanzielle Vermögenswerte

Erstmalige Erfassung, Bewertung und Folgebewertung

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten, übrigen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen.

Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte wird entsprechend der Bewertungsregeln der jeweiligen Kategorie vorgenommen, welche nachfolgend dargestellt werden.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zum einen im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen und bei denen zum anderen die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist. Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Bewertungskategorie werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Ausleihungen, die in den sonstigen Forderungen ausgewiesenen weiteren finanziellen Forderungen sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zugeordnet. Der Zinsertrag aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie wird unter Anwendung der Effektivzinsmethode ermittelt.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren, und die zudem die Zahlungsstrombedingung erfüllen. In dieser Kategorie können erworbene Anleihen klassifiziert werden, sofern diese vor Ende der Laufzeit verkauft werden sollen. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden für finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis enthaltenen kumulierten Nettogewinne oder -verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Philips nimmt das Wahlrecht in Anspruch, Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste bei Abgang nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert und es werden auch keine Wertminderungen ergebniswirksam erfasst.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte sind alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht einer der zuvor genannten Kategorien zugeordnet wurden. Dies sind die zu Handelszwecken gehaltene Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken übertragen werden.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d.h. aus der Konzern-Bilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen;

oder

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung, übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen korrelieren.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, so nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeurteilung einbezogen.

Die Höhe eines ermittelten Wertminderungsverlusts ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst.

Der Buchwert des Vermogenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst (als Teil der Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung); dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Forderungen aus Krediten werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode auf Grund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung auf Grund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkredite, Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind.

Darlehen

Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Von den deutschen Philips Unternehmen werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungskursrisiken (im Wesentlichen USD, GBP und JPY) eingesetzt. Der Einsatz von Derivaten bezieht sich sowohl auf die bereits bilanzierten Basisgeschäfte als auch auf geplante Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte für Produktionsmaterial und Waren. Die Handhabung der Absicherungskontrakte ist durch Konzernrichtlinien geregelt, deren Einhaltung laufend durch interne und externe Kontrollen überwacht wird. Der Abschluss von Verträgen über Derivate darf nur von der Konzernzentrale mit Banken erstklassiger Bonität erfolgen.

Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der erfolgsneutral erfasst wird und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst.

Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:

als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung handelt,

als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann.

Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie der Konzern die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt.

Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hoch wirksam waren. Sicherungsgeschäfte, die die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:

Absicherung des beizulegenden Zeitwerts

Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand erfasst. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet werden kann, wird als Teil des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts verbucht und ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.

Bei Sicherungsgeschäften zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, die sich auf zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzte Grundgeschäfte beziehen, wird die Anpassung des Buchwerts erfolgswirksam über die Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts mittels der Effektivzinsmethode aufgelöst. Sobald eine Anpassung vorliegt, kann die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode beginnen, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, ab dem das Grundgeschäft nicht mehr um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abzusichernde Risiko zurückzuführen sind, angepasst wird.

Wird das Grundgeschäft ausgebucht, so wird der nicht amortisierte beizulegende Zeitwert sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wird eine nicht in der Bilanz angesetzte feste Verpflichtung als Grundgeschäft klassifiziert, so wird die nachfolgende kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der festen Verpflichtung, die auf das abgesicherte Risiko zurückzuführen ist, als Vermögenswert oder Schuld mit einem entsprechenden Gewinn oder Verlust im Periodenergebnis erfasst.

Sicherungsinstrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts werden zur Zeit vom Konzern nicht eingesetzt.

Absicherung von Cashflows

Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird.

Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte als Sicherungsinstrument zur Absicherung des aus festen Verpflichtungen und erwarteten Transaktionen resultierenden Währungsrisikos. Der unwirksame Teil einer Sicherungsbeziehung mit Devisenterminkontrakten wird im sonstigen Ergebnis erfasst, während der unwirksame Teil einer Sicherungsbeziehung mit Rohstoffterminkontrakten in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst wird.

Vor dem 1. Januar 2018 designierte der Konzern Terminkontrakte als Sicherungsinstrument. Gewinne oder Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten wurden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis erfasst und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde, wenn das gesicherte Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst.

Seit dem 1. Januar 2018 designiert der Konzern nur das Kassaelement von Terminkontrakten als Sicherungsinstrument. Das Terminelement wird erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis und in einer separaten Eigenkapitalkomponente kumuliert.

Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z.B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Verbindlichkeit, so werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum Zugangszeitpunkt des nichtfinanziellen Vermögenswerts bzw. der nichtfinanziellen Verbindlichkeit.

Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen (im Rahmen der Sicherungsstrategie) des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Designation als Sicherungsgeschäft aufgehoben wird oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die erwartete Transaktion eintritt oder die feste Verpflichtung in Fremdwährung erfüllt wird.

Ertragsteuern

Die Steueraufwendungen beinhalten die Gewerbeertragsteuer, die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag auf Körperschaftsteuer der einbezogenen Gesellschaften einschließlich deren latenten Steuerabgrenzungen.

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird.

Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend des ihnen zugrundeliegenden Geschäftsvorfalls entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt, sofern diese während des Bewertungszeitraums entsteht (und solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), oder im Periodenergebnis.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt werden.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method"). Im Rahmen dieser Methode werden sowohl die bis zum Bilanzstichtag erworbenen verfallbaren sowie die unverfallbaren Anwartschaften und Renten, Restlebenslaufzeiten, Fluktuationen und Ertragskomponenten wertpapiergebundener Pensionszusagen berücksichtigt.

Planvermögen umfasst Vermögen, das durch einen langfristig ausgelegten Fonds zur Erfüllung von Leistungen an Arbeitnehmer gehalten wird, und qualifizierende Versicherungspolicen. Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Informationen über den Marktpreis, im Falle von notierten Wertpapieren entspricht er dem veröffentlichten Ankaufskurs.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen werden in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam erfasst:

dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder

dem Zeitpunkt, an dem der Konzern verbundene Restrukturierungskosten ansetzt.

Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert) aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst die Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten.

Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, soweit rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen, die auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen. Der Vermögensabfluss muss wahrscheinlich und zuverlässig ermittelbar sein. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Es wird dabei vom wahrscheinlichsten Betrag ausgegangen.

Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.

Umsatzerlöse

Als Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Grundlage hierfür bilden Kundenverträge und die darin enthaltenen Leistungsversprechen, die jeweils einzeln identifiziert und gesondert für Zwecke der Umsatzrealisierung abgebildet werden. Andere operative Erträge sind als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn bzw. sobald das Unternehmen die Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Die Verfügungsmacht liegt bei dem Kunden, wenn dieser den Gebrauch und die Nutzenziehung aus einem Produkt oder einer Dienstleistung eigenständig bestimmen kann. Im Fall von Produktlieferungen erfolgt eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung, die sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung an der Existenz eines Zahlungsanspruchs, der Zuordnung des Eigentumsrechts, der Besitzverschaffung, dem Übergang von Risiken und Chancen sowie Kundenabnahmen ausrichtet.

Bei Liefergeschäften kommt dabei dem Übergang von Risiken und Chancen sowie des Rechts, das Ziel der Produktbeförderung zu bestimmen, besondere Bedeutung zu. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden demgegenüber über den Zeitraum der Leistungserbringung und nach Maßgabe des erreichten Leistungsfortschritts erfasst.

Umsatzerlöse sind der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der Konzern für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet zu erhalten. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sind abzuziehen. Daher ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse um Umsatzsteuern sowie tatsächliche und erwartete Erlösminderungen aus Rabatten, Skonti und Boni. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und geschätzten Erwartungen.

Ertragsrealisierung

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben.

Erträge aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein.

Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als%satz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrags nicht verlässlich geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst.

Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge anhand des Effektivzinssatzes erfasst; dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt.

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst.

Im Berichtsjahr haben die Kursgewinne sowie die Kursverluste saldiert einen Verlust von 4.547 Tsd. € (Vorjahr: Verlust 4.679 Tsd. €) ergeben. Der Ausweis des Währungsergebnisses erfolgt in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle übrigen bedingten Gegenleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu jedem Abschlussstichtag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

Unternehmenserwerbe, bei denen Anteile von der KPNV bzw. von Gesellschaften, die unter Beherrschung der KPNV stehen, erworben werden, sind als Transaktionen zwischen Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung ("transaction between entities under common control") bilanziert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen IFRS-Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zu Buchwerten zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Stille Reserven bzw. Lasten sowie derivative Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Erwerb der Gesellschaften von der KPNV bzw. von ihr beherrschter Unternehmen entstehen, werden nicht angesetzt.

7. Akquisitionen

Akquisitionen werden nach der Erwerbsmethode ausgewiesen. Dementsprechend werden die Ergebnisse der erworbenen Unternehmen vom jeweiligen Erwerbszeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hat die Philips GmbH die Anteile der Spectranetics Deutschland GmbH, Hamburg, erworben.

Für den Erwerb wurde ein Kaufpreis von 2,7 Mio. € aufgewandt, der sich wie folgt auf die zu Buchwerten übernommenen Vermögenswerte und Schulden überleiten lässt:

Tsd. € Buchwert
Erworbene Vermögenswerte und Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 926
Sachanlagen 330
Vorräte 107
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1.768
Flüssige Mittel 2.909
Sonstige Verbindlichkeiten -2.618
Rückstellungen -20
Latente Steuern -339
Summe 3.063
Kaufpreis 2.690
negativer Unterschiedsbetrag -373

Der negative Unterschiedsbetrag führt zu einem Ertrag und wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

8. Veräußerungen

Mit Vertrag vom 15. Juni 2021 und mit dinglicher Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde der Betriebsteil Domestic Appliances der Philips GmbH an die Philips Domestic Appliances Germany, Hamburg, veräußert.

Die Veräußerung wirkte sich zum Veräußerungszeitpunkt auf Vermögen und Schulden des Konzerns wie folgt aus:

2021
Tsd. €
Veräußerte Vermögenswerte und Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 10.000
Vorräte 673
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.862
Sonstige kurzfristige Forderungen 243
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten -538
Pensionen u.ä. Verpflichtungen -741
Andere Rückstellungen -315
Nettoreinvermögen beim Abgang 29.184
Ertrag aus Veräußerung 45.333
Verkaufspreis 74.517

Der Veräußerungsgewinn wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(9) Umsatzerlöse

In den Umsatzerlösen werden Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden und sonstige Umsatzerlöse ausgewiesen:

2021 2020 Veränderung
Umsatzerlöse Mio. € Mio. € in % nom.
Warenlieferungen 1.744 2.686 -35%
Service 277 280 -1%
Summe Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 2.021 2.966 -32%
sonstige Umsatzerlöse 203 220 -8%
Summe Umsatzerlöse 2.224 3.186 -30%

Die Umsatzerlöse wurden in folgenden Bereichen und geographischen Märkten erzielt:

2021 2020 Veränderung
Bereiche Mio. € Mio. € in % nom.
Health Systems 1.829 2.600 -30%
Personal Health 349 534 -35%
Miscellaneous 46 52 -12%
Summe 2.224 3.186 -30%
2021 2020 Veränderung
Geographische Märkte Mio. € Mio. € in % nom.
Bundesrep. Deutschland 826 1.106 -25%
EU (ohne Deutschland) 823 1.076 -24%
Andere Länder 575 1.004 -43%
Summe 2.224 3.186 -30%

(10) Vertriebskosten

Die Vertriebskosten beinhalten neben den Personalkosten in Höhe von 140.470 Tsd. € (Vorjahr: 166.008 Tsd. €) und Organisationskosten in Höhe von 35.142 Tsd. € (Vorjahr: 35.160 Tsd. €), Werbe- und Verkaufsförderungskosten in Höhe von 76.861 Tsd. € (Vorjahr: 86.622 Tsd. €) sowie Versandkosten in Höhe von 1.356 Tsd. € (Vorjahr: 2.925 Tsd. €).

(11) Forschungs- und Entwicklungskosten

Die in diesem Posten enthaltenen Kosten betreffen überwiegend Löhne und Gehälter in Höhe von 104.039 Tsd. € (Vorjahr: 105.246 Tsd. €) sowie Organisationskosten. Ferner sind hier Erträge aus öffentlichen Zuwendungen in Höhe von 2.242 Tsd. € (Vorjahr: 2.467 Tsd. €) ausgewiesen.

(12) Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Periodenfremde Erträge - 4.175
Erträge aus Anlagenverkäufen 229 10
Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 45.333 -
Andere sonstige betriebliche Erträge 479 300
Summe 46.041 4.485

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Periodenfremde Verluste 3.164 -
Andere sonstige betriebliche Aufwendungen 1.297 9.361
Summe 4.461 9.361

Die periodenfremden Verluste resultieren aus einer Anpassung des Preises für die Übertragung der wandelbaren Forderung an die Muttergesellschaft im Jahr 2020. Andere sonstige betriebliche Aufwendungen beziehen sich hauptsächlich auf die Neubewertung von Rückstellungen für bedingte Gegenleistungen.

(15) Finanzerträge

Die Finanzerträge beinhalten unter anderem Zinserträge aus Forderungen und Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Zinsaufwendungen.

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Zinsen für Steuerrisiken 13.875 114
Zinsen für langfristige und verzinsliche Rückstellungen 984 -
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 401 225
Zinsen für Finanzielle Vermögenswerte - 120
Summe 15.260 459

Die Finanzerträge enthalten wie im Vorjahr keine Zinserträge von verbundenen Unternehmen.

(16) Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen beinhalten den Zinsaufwand aus Verbindlichkeiten sowie Verluste aus Finanzinstrumenten, die ergebniswirksam erfasst werden. Der Zinsaufwand wird ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Die Finanzaufwendungen in Höhe von 20.785 Tsd. € (Vorjahr: 25.097 Tsd. €) beinhalten folgende Positionen:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Zinsen an verbundene Unternehmen 16.368 15.534
Nettozinsaufwand aus Pensionsrückstellungen 2.426 3.912
Zinsen für Steuerrisiken 1.315 3.621
Zinsaufwand für langfristige und verzinsliche Rückstellungen - 1.053
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 340 6
Zinsen für Finanzierungsleasing 336 971
Summe 20.785 25.097

Die Zinsen an verbundene Unternehmen enthalten Darlehenszinsen an die Konzernobergesellschaft KPNV in Höhe von 14.882 Tsd. € (Vorjahr: 14.941 Tsd. €).

(17) Ertragsteuern

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Laufende Steuern 36.608 120.723
davon laufendes Jahr 40.856 117.444
davon aus Vorjahren -4.248 3.279
Latente Steuern 8.221 29.353
davon Latenter Steueraufwand (Vj. Steuerertrag) aus temporären Differenzen 600 -3.945
davon Latenter Steueraufwand aus Verlustvorträgen 7.621 33.298
Summe 44.829 150.076

Die laufenden Steuern beinhalten die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer der inländischen Gesellschaften.

Die folgende Steuerüberleitungsrechnung erläutert den Unterschied zwischen dem tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung und dem Steueraufwand, der sich auf das Konzernergebnis vor Steuern für die fortzuführenden Geschäftsbereiche theoretisch ergeben würde.

2021 2020
Tsd. € in % Tsd. € in %
Ergebnis vor Steuern für fortzuführende Geschäftsbereiche 180.457 100,0 489.614 100,0
Erwarteter Ertragsteueraufwand 54.990 30,5 143.823 29,4
Periodenfremde Steuersachverhalte -14.461 -8,0 -605 -0,1
Steuererhöhung aufgrund nicht abzugsfähigen Aufwendungen 4.289 2,4 9.931 2,0
Ansatzkorrektur latente Steuern - - -2.541 -0,5
Sonstige Steuereffekte 11 0,0 -532 -0,1
Ertragsteueraufwand für fortzuführende Geschäftsbereiche 44.829 24,8 150.076 30,7

Der erwartete Ertragsteuersatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,9%-Punkte auf 24,8% gesunken. Dies resultiert aus den unterschiedlichen Steuersätzen der konsolidierten Unternehmen im deutschen Teilkonzern.

Die Steuern verteilen sich wie folgt:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Steueraufwand für fortzuführende Geschäftsbereiche 44.829 150.076
Steuerertrag für aufgegebene Geschäftsbereiche - -
Erfolgsneutraler Steuereffekt im übrigen kumulierten Eigenkapital
Fortzführende Geschäftsbereiche -26.897 964
Aufgegebene Geschäftsbereiche - -
Summe 17.932 151.040

Weitere Erläuterungen zu den latenten Steuern befinden sich im Anhang Kapitel 21.

III. Erläuterungen zur Bilanz

(18) Immaterielle Vermögenswerte

2021 Erworbene Software Entwicklungskosten und eigenentwickelte Software Sonstige immat. Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert Summe
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand 01.01.2021 5.378 103.922 217.210 85.615 412.125
Zugänge 133 22.438 - - 22.571
Neukonsolidierung - - 1.112 - 1.112
Abgänge -77 - -733 -10.000 -10.810
Stand 31.12.2021 5.434 126.360 217.589 75.615 424.998
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Stand 01.01.2021 4.520 51.591 181.799 0 237.910
Abschreibungen 469 14.514 322 - 15.305
Neukonsolidierung - - 185 - 185
Abgänge -77 - -733 - -810
Stand 31.12.2021 4.912 66.105 181.573 - 252.590
Nettobuchwert 31.12.2021 522 60.255 36.016 75.615 172.408
2020 Erworbene Software Entwicklungskosten und eigenentwickelte Software Sonstige immat. Vermögenswerte Geschäfts- oder Firmenwert Summe
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Kumulierte Anschaffungskosten
Stand 01.01.2020 4.991 910.34 217.210 85.615 398.850
Zugänge 446 16.713 - - 17.159
Abgänge -59 -3.824 - - -3.884
Stand 31.12.2020 5.378 103.922 217.210 85.615 412.125
Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen
Stand 01.01.2020 4.105 28.846 181.535 0 214.486
Abschreibungen 461 16.587 264 - 17.312
Wertminderungen 13 9.699 - - 9.712
Abgänge -59 -3.541 - - -3.600
Stand 31.12.2020 4.520 51.591 181.799 0 237.910
Nettobuchwert 31.12.2020 858 52.331 35.411 85.615 174.215

Im Geschäftsjahr 2021 wurde selbstgenutzte Software ausschließlich von Dritten erworben.

Infolge einer Analyse der Werthaltigkeit von aktivierten Entwicklungskosten wurde im Geschäftsjahr 2021 keine Wertminderungen vorgenommen.

Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um erworbene Patente, erworbene Kundenstämme, erworbene Erfindungen und um erworbenes Produktions-Know-How.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden den Gesellschaften bzw. Bereichen wie folgt zugeordnet:

31.12.2021 31.12.2020
in Tsd. € in Tsd. €
Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH 70.074 70.074
Philips GmbH Respironics 5.541 5.541
Philips GmbH Market DACH Personal Health - 10.000
Summe 75.615 85.615

Die Veränderung im Bereich Philips GmbH Market DACH Personal Health begründet sich aus dem Abgang des Domestic Appliances Geschäftes.

Der Konzern führt seine jährliche Prüfung auf Wertminderung jeweils im Dezember des Geschäftsjahres durch.

Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 3,83% bis 5,10% (Vorjahr: 3,94% bis 7,41%).

Infolge der Analyse sieht das Management keine Wertminderungen für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden bezüglich des Geschäfts- oder Firmenwertes keine Wertminderungsaufwendungen erfasst.

Abzinsungssätze

Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftsfelder und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Betafaktoren einbezogen. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen Marktdaten ermittelt. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt künftiger steuerlicher Zahlungsströme bereinigt.

(19) Sachanlagen

2021 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen And. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Mietvermögen Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau Summe
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €
Kumulierte Anschaffungswerte
Stand 01.01.2021 160.341 109.831 119.336 6.842 17.611 413.961
Zugänge 143 838 9.866 2.173 16.118 29.138
Zugang aus Neukonsolidierung - 479 - - - 479
Umbuchungen 10.416 6.097 3.257 3 -20.521 -748
Abgänge - -2.772 -4.789 -636 -211 -8.408
Reklassifizierung Leasing -1.472 - -2.506 - - -3.978
Stand 31.12.2021 169.428 114.473 125.164 8.382 12.997 430.444
Kummul. Abschreibungen und Wertberichtigungen
Stand 01.01.2021 66.691 79.978 91.198 3.738 0 241.605
Abschreibungen 12.125 5.604 13.195 961 - 31.885
Zugang aus Neukonsolidierung - 149 - - - 149
Wertminderungen - - -61 216 - 155
Umbuchungen -4 -20 -163 - - -187
Abgänge - -3.056 -4.464 -295 - -7.815
Reklassifizierung Leasing -1.618 - -2.233 - - -3.851
Stand 31.12.2021 77.194 82.655 97.472 4.620 0 261.941
Nettobuchwert 31.12.2021 92.234 31.818 27.692 3.762 12.997 168.503
davon aus Leasing 46.605 - 9.316 - - 55.921
2020 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen And. Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Mietvermögen Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau Summe
in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. €
Kumulierte Anschaffungswerte
Stand 01.01.2020 150.955 104.413 115.514 5.991 19.898 396.771
Zugänge 4.896 2.767 12.879 1.390 21.718 43.650
Umbuchungen 11.171 7.130 5.575 88 -23.964 0
Abgä nge -73 -4.479 -12.805 -627 -41 -18.025
Reklassifizierung Leasing -6.608 - -1.827 - - -8.435
Stand 31.12.2020 160.341 109.831 119.336 6.842 17.611 413.961
Kumul. Abscheibungen und Wertberichtigunggen
Stand 01.01.2020 55.592 79.121 90.437 3.318 0 228.468
Abschreibungen 11.172 5.284 12.843 696 - 29.995
Wertminderungen - - 22 170 - 192
Umbuchungen - - - - - o
Abgänge -73 -4.427 -12.104 -446 - -17.050
Stand 31.12.2020 66.691 79.978 91.198 3.738 - 241.605
Nettobuchwert 31.12.2020 93.650 29.853 28.138 3.104 17.611 172.356
davon aus Leasing 52.780 - 9.001 - - 61.781

In den Sachanlagen sind zum Jahresende Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 56 Mio. € aktiviert.

Zu den Leasingverhältnissen wird auf Anhang Kapitel 38 verwiesen.

Die Neuinvestitionen in Sachanlagen in Höhe von 29 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) erfolgten überwiegend in den Fabriken zur Erweiterung der Fertigungskapazität sowie der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Produktionsverfahren.

(20) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) setzen sich aus den im Folgenden beschriebenen Positionen zusammen:

31.12.2021 31.12.2020
Gesamt kurzfristig Gesamt kurzfristig
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Sonstige Finanzanlagen 836 - 751 -
Forderungen aus Derivaten 521 472 2.576 2.514
Summe 1.357 472 3.327 2.514

Die sonstigen Finanzanlagen umfassen nichtkonsolidierte Tochterunternehmen und Beteiligungen an nahestehende Unternehmen, bei denen ein deutsches Philips Unternehmen eine beherrschende Stellung einnimmt, die aber für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind (0,3 Mio. €, Vorjahr: 0,2 Mio. €) und Anlagen bei Versicherungsgesellschaften zur Deckung von Verpflichtungen aus Altersversorgungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

(21) Latente Steuern

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergeben sich aus den temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Temporäre Differenzen Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Immaterielle Vermögenswerte - -39.034 - -36.576
Sachanlagen - -13.756 - -17.250
Finanzanlagen 21.242 - 20.320 -
Vorräte 2.002 - 3.233 -
übrige Aktiva 15.253 - - -3.817
Pensionsrückstellungen 91.846 - 124.048 -
Übrige Rückstellungen 9.639 - 12.373 -
Übrige Schulden 31.472 - 43.830 -
Gesamt 171.454 -52.790 203.804 -57.643
Verlustvorträge 3.372 - 10.994 -
Bruttobetrag 174.826 -52.790 214.798 -57.643
Saldierung -52.790 52.790 -57.643 57.643
Nettobetrag 122.036 - 157.155 -

Die Entwicklung der zeitlichen Unterschiede spiegelt sich in den Ertragsteuern wider, mit Ausnahme der latenten Steuern auf die im Eigenkapital erfassten Sachverhalte, die ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in Höhe von -27 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €).

Die Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern bilanziert werden, sind unverfallbar. Die latenten Steuerforderungen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in den Folgejahren ergeben, betreffen:

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Körperschaftsteuer - -
Gewerbesteuer 3.372 10.994
Summe 3.372 10.994

Auf Grund der erwarteten Ergebnisse für die kommenden Geschäftsjahre geht die Gesellschaft von einer Nutzung der Verlustvorträge für Gewerbesteuer aus.

(22) Vorräte

Die Vorräte entwickelten sich wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Produktionsvorräte 93.415 99.964
Vorräte in noch nicht abgerechneten Kundeaufträgen 22.703 26.302
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 184.083 40.498
Summe 300.201 166.764

Die Wertberichtigungen auf Vorräte entwickelten sich wie folgt:

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Stand 01.01. -12.838 -8.556
Aufwandswirksame Zuführungen -1.788 -8.814
Auflösung / Inanspruchnahme 5.170 4.532
Stand 31.12. -9.456 -12.838

Die Wertberichtigung der Produktionsvorräte beträgt 6,9 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Die Vertriebsvorräte wurden in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) wertberichtigt.

Im Jahr 2021 betrug die Abwertung der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert 1,8 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €). Der Betrag wurde in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst.

(23-25) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Zum 31.12.2021 bestehen Wertberichtigungen und aktivische Kürzungen in Höhe von 24 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €).

Die Wertberichtigungen und aktivischen Kürzungen auf Forderungen und sonstige Vermögenswerte entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:

Buchwert 01.01.2021 Zuführungen Inanspruchnahme Auflösungen sonstige Veränderungen Buchwert 31.12.2021
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd.€ Tsd. € Tsd. €
Wertberichtigung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -2.788 -378 2.617 33 -25 -541
Wertberichtigung zweifelhafter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -1.365 -302 885 - - -782
Abschläge für Boni und Skonti -25.601 -96.820 100.049 - - -22.372
Summe -29.754 -97.500 103.551 33 -25 -23.695

Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt (siehe unter den sonstigen Angaben: Finanzinstrumente).

(23) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 156 Mio. € (Vorjahr: 261 Mio. €) - davon 15 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) langfristig- sind Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe von 12 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) enthalten.

(24) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen im Ausland auf Grund von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 106 Mio. € (Vorjahr: 112 Mio. €) sowie Forderungen gegen die In-House-Bank (Cash Pool) in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 380 Mio. €).

(25) Sonstige Forderungen

Die sonstigen Forderungen gliedern sich wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
Sonstige Forderungen Tsd. € Tsd. €
Sonstige Forderungen gg. Lieferanten und Mitarbeiter 10.843 10.262
Forderungen aus staatlichen Fördermitteln 2.268 882
Aktivwert aus Pensionsbewertung 3.317 -
Vorausgezahlte Kosten 40.498 23.655
Summe 56.926 34.799
davon langfristig 7.653 7.511
Sonstige Forderungen kurzfristig 49-273 27.288

Die Forderungen aus staatlichen Fördermitteln betreffen Zuwendungen für Forschungsvorhaben.

Die vorausgezahlten Kosten beinhalten im Wesentlichen Anzahlungen für Provisionen, Mieten, Werbekosten und Wartungsgebühren sowie noch nicht in Rechnung gestellter Kundenforderungen.

Die Erhöhung der sonstigen Forderungen im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg noch nicht in Rechnung gestellter Kundenforderungen um 12 Mio. € auf 28 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €).

(26) Flüssige Mittel

Es bestanden Bankguthaben, Bestände von erhaltenen, aber noch nicht gutgeschriebenen Schecks und sonstige Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 5 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €). Diese sind zum Nennbetrag bilanziert.

(27) Eigenkapital

Ziel des Kapitalmanagements von Philips ist die Sicherstellung der Unternehmensfortführung. Die Eigenkapitalausstattung und Ausschüttungspolitik von Philips orientierten sich an den gesetzlichen Anforderungen und einer steueroptimierten Finanzierung. Die Relation des Eigenkapitals zu den Nettoschulden liegt nicht im primären Fokus unseres Kapitalmanagements.

Zur Finanzierung gewährte die KPNV ein nachrangiges Konzerndarlehen. Die Darlehensgeberin sichert zu, dass sie im Falle eines Verlustes bei der Philips GmbH, der das Stammkapital um mehr als 50% aufzehrt, sofort geeignete Maßnahmen ergreift, um diese Minderung des Stammkapitals wieder auszugleichen. Das kann auch durch eine Konvertierung des Darlehens in Eigenkapital geschehen. Entsprechende Zuführungen zum Eigenkapital sind auf den Darlehensbetrag begrenzt.

Das gezeichnete Kapital der Philips GmbH beträgt unverändert 500 Mio. €. Es befindet sich zu 100% in den Händen der niederländischen Metaaldraadlampenfabriek "VOLT" B.V., Eindhoven.

Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst neben den Rücklagen der Philips GmbH auch die seit der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss erwirtschafteten Ergebnisse der einbezogenen Tochtergesellschaften sowie Ergebnisse aus Konsolidierungsmaßnahmen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende in Höhe von 330 Mio. € an die holländische Muttergesellschaft ausgeschüttet.

In der kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderung sind Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Weiterhin ist die Neubewertung der Pensionsrückstellungen enthalten. Die Veränderung des kumulierten übrigen Eigenkapitals wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuereffekte dargestellt.

Im kumulierten übrigen Eigenkapital haben sich folgende Sachverhalte ausgewirkt:

2021 2020
Vor Steuern Steuereffekt Netto Vor Steuern Steuereffekt Netto
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Veränderung der aufgelaufenen unrealisierten Gewinne(+)/Verluste(-) aus derivativen Finanzinstrumenten -1.542 466 -1.076 -383 124 -259
In die Gewinn- und Verlustrechnung übernommene erfolgswirksame Realisierung derivativer Finanzinstrumente -1.535 448 -1.087 1.923 -585 1.338
Rücklage für die Kosten der Währungsabsicherung -5 -2 -7 1.991 -633 1.358
Unrealisierte Gewinne(+)/Verluste(-) aus derivativen Finanzinstrumenten -3.082 912 -2.170 3.531 -1.094 2.437
Neubewertung von Pensionsrückstellungen nach IAS 19 (2011) 87.058 -27.809 59.249 -6.439 2.058 -4.381
Gesamt 83.976 -26.897 57.079 -2.908 964 -1.944

(28) Rückstellungen für Pensionen

Eigenschaften und Risiken

Den Mitarbeiter*innen von Philips werden Versorgungsansprüche nach unterschiedlichen Programmen gewährt. Dabei handelt es sich sowohl um beitragsorientierte als auch um leistungsorientierte Versorgungssysteme.

Bei dem beitragsorientierten Altersversorgungsprogramm ("defined contribution plan") zahlt das Unternehmen Beiträge an die Philips Pensionskasse (VVaG). Es handelt sich um eine regulierte Pensionskasse, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen oder Risiken.

Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des laufenden Jahres im operativen Ergebnis ausgewiesen; sie belaufen sich im Geschäftsjahr 2021 auf insgesamt 2,7 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Die durch Philips zusätzlich zu leistenden Zahlungen an die gesetzlichen Rentenversicherungsträger betrugen in 2021 26,9 Mio. € (Vorjahr: 27,1 Mio. €).

Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert ("defined benefit plans"). Sie basieren auf verschiedenen Pensionsordnungen. Die Verpflichtungen aus leistungsbasierten Pensionszusagen sind vorrangig durch Vermögen in Fonds und Rückdeckungsversicherungen gedeckt. Für vier Pensionsordnungen bestehen Fondskonstruktionen - vornehmlich Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIF), die mittels des Philips Pensions-Treuhand e. V. (PPT) über ein vertragliches Treuhandverhältnis (CTA- Contractual Trust Arrangement) abgebildet werden. Der PPT hat die Aufgabe, das dem Verein treuhänderisch übertragene Vermögen entsprechend den Treuhandverträgen und den von der Philips GmbH herausgegebenen Richtlinien anzulegen und zu verwalten. Eine Vermögensobergrenze existiert nicht.

Neue Zusagen für anspruchsberechtigte Mitarbeiter*innen erfolgen ausschließlich im Rahmen der 2016 in Kraft getretenen Pensionsordnung 2016 (PO 16) sowie der Möglichkeit im Rahmen von Entgeltumwandlungen zugunsten von Versorgungszusagen.

Eine weitere Pensionsordnung erfolgt über den Durchführungsweg der Unterstützungskasse (Philips SC Unterstützungskasse GmbH) in Form von rückgedeckten Versicherungsverträgen.

Die zugesagten Leistungen sind bei der Mehrheit der Pensionsordnungen abhängig von der Dienstzeit und i.d.R. dem letzten Gehalt. Bei der PO 16 sowie ihrer Vorläuferin richtet sich die Pension nach dem für den jeweiligen Berechtigten angesammelten Kapital. Diese Ordnungen beinhalten eine Minimumgarantie der erfolgten Einzahlungen. Bei nahezu allen Ordnungen erfolgen die Auszahlungen monatlich in Form von Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten. Bei zwei Pensionsordnungen wurden einmalige Leistungen beziehungsweise Auszahlpläne zugesagt.

Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Hierunter fallen Änderungen der Markt- und Konjunkturverhältnisse, die sich neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, in dem Zinsänderungsrisiko und dem Kapitalmarkt- bzw. Anlagerisiko wiederfinden. Mittels Sensitivitätsanalysen werden die finanziellen Auswirkungen der Abweichungen bei den wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen ermittelt und im Abschnitt Sensitivitätsanalysen dargestellt.

Entwicklung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen
Anfangsbestand 01.01. 993.286 980.547
Laufender Dienstzeitaufwand 15.539 15.970
Arbeitnehmerbeiträge 2.140 2.113
Zinsaufwand 6.291 8.406
Neubewertung der leistungsorientierten Verpflichtung
- Versicherungsmathematische Verluste (Vj. Gewinne) aus Abweichungen bei den demografischen Annahmen 6.131 -919
- Versicherungsmathematische Gewinne (Vj. Verluste) aus Veränderungen bei den finanziellen Annahmen -54.918 24.048
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -5.683 -
Gezahlte Versorgungsleistungen -39.251 -36.879
Sonstige Veränderungen -2.195 -
Endbestand 31.12. 921.340 993.286
Planvermögen
Anfangsbestand 01.01. 543.251 523.723
Arbeitgeberbeiträge 8.252 15.714
Arbeitnehmerbeiträge 2.140 2.113
Zinserträge 3.865 4.494
Erträge aus dem Planvermögen (ohne Zinserträge) 38.271 16.690
Gezahlte Versorgungsleistungen -21.850 -19.483
Sonstige Veränderungen -1.443 -
Endbestand 31.12. 572.486 543.251
Barwert der gedeckten Pensionsansprüche 606.481 649.538
Zeitwert des Planvermögens 572.486 543.251
Unterdeckung 33.995 106.287
Barwert der rückstellungsfinanzierten Verpflichtungen 314.859 343.748
Nettobetrag 348.854 450.035
- Pensionsrückstellungen 352.171 450.035
- Sonstige Vermögenswerte (Aktivwert aus Pensionsbewertung) 3.317 -

Die Entwicklung der Pensionsverpflichtungen 2021 war geprägt von einem nach langer Zeit erstmalig gestiegenem Zinsniveau. Die daraus resultierenden versicherungsmathematischen Gewinne zusammen mit den Erträgen aus dem Planvermögen führten zu einer Verstärkung des Konzerneigenkapitals.

Nettopensionsaufwand

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Laufender Dienstzeitaufwand 15.539 15.970
Nettozinsaufwendungen 2.426 3.912
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -5.683 -
Summe 12.282 19.882

Die erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital erfassten Effekte aus der Neubewertung ohne Berücksichtigung der darauf entfallenden Steuereffekte betragen zum 31.12.2021 317.932 Tsd. € (Vorjahr: 404.990 Tsd. €).

Zusammensetzung des Planvermögens

Das Planvermögen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2021 31.12.2020
in % Mio. € in % Mio. €
Zahlungsmittel und -äquivalente 2 10,1 2 8,2
Aktienfonds 29 164,8 24 128,1
Rentenfonds und Festverzinsliche Wertpapiere 54 306,8 64 349,7
Derivate (Zins-/Inflationsswaps) 1 8,4 -5 -26,9
Sonstige 14 82,4 15 84,2
Summe 100 572,5 100 543,3

Für alle Eigenkapitalinstrumente und Staatsanleihen stehen infolge ihrer jeweiligen Notierung an einem aktiven Markt Marktpreise zur Verfügung. Die Derivate, Teile der Rückdeckung der Unterstützungskassen-Zusagen (UK-Zusagen) sowie die bestehender Rückdeckungsversicherungen verfügen nicht über eine Marktpreisnotierung (zusammen 119,0 Mio. €). Sämtliche Staatsanleihen (mit Ausnahme der Rückdeckung der UK-Zusagen) wurden durch europäische Regierungen begeben und weisen zum Stichtag ein Rating von AAA beziehungsweise AA auf und sind in Euro nominiert. Zum Zwecke der Durationssteuerung werden Futures, zur Minimierung von Inflationsrisiken Inflations-Swaps eingesetzt.

Versicherungsmathematische Annahmen

31.12.2021 31.12.2020
Diskontierungszinssatz 1,0% 0,5%
Gehaltssteigerungsrate 2,5% 2,5%
Rentensteigerungsrate 1,8% 1,6%
Richttafel 2018-G K.Heubeck *) 2018-G K.Heubeck

*) modifiziert mit einer auf 93 % der ursprünglichen Beträge reduzierten Sterblichkeitsrate für männliche Rentner im Alter von 60 bis 85 Jahren

Für die Berechnung des Diskontierungszinssatzes wurde eine Zinsstrukturkurve (Full Corporate AA zero curve) entsprechend der Laufzeit der einzelnen Pensionsansprüche angewendet.

Sensitivitätsanalysen

Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um einen halben%punkt hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen folgende Auswirkungen:

Auswirkung auf Pensionsverpflichtungen 2021 *
in Tsd. € 0,5 % Anstieg 0,5 % Rückgang
Diskontierungszinssatz - 47.091 + 52.525
Gehaltssteigerungsrate + 3.510 - 3.378
Rentensteigerungsrate + 44-453 - 40.659
Auswirkung auf Pensionsverpflichtungen 2020 *
in Tsd. € 0,5 % Anstieg 0,5 % Rückgang
Diskontierungszinssatz - 56.526 + 63.583
Gehaltssteigerungsrate + 4.976 - 4.744
Rentensteigerungsrate +52.911 - 48.176

*) Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen

Daneben hält der Konzern eine Änderung hinsichtlich der zugrunde gelegten Sterberaten beziehungsweise Lebensdauern für möglich. Es wird davon ausgegangen, dass eine Reduzierung der angenommenen Sterberaten um 10% eine Erhöhung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen von 29.714 Tsd. € (Vorjahr: 34.852 Tsd. €) zur Folge hat. Eine Senkung von 10% der angenommenen Sterberaten entspricht einer erhöhten Lebenserwartung von ca. 0,5 - 1 Jahr.

Regelmäßig werden bei der Sensitivitätsbetrachtung zur Ermittlung der Effekte aus einer möglichen Veränderung einer Bewertungsannahme die weiteren Annahmen konstant gehalten. Die Grenze der Methode besteht darin, dass keine Korrelationen der Effekte und Bewertungsannahmen untereinander berücksichtigt werden.

Kapitalanlagestrategie

Für zwei Pensionsordnungen erfolgt die Steuerung der Mandate nach einem "Liability-Driven-Investment-Ansatz (LDI)", sie basiert auf den zukünftigen Fälligkeiten der Pensionsverpflichtungen. Die Anlagestrategie dieser Teilbestände umfasst zum einen ein "Matching Portfolio", welches die Durationen der Verpflichtungen repliziert und zum anderen ein "Growth Portfolio", das mit zunehmender Reduzierung der Unterdeckung zu Gunsten des Matching Portfolios abgebaut bzw. umgeschichtet wird.

Während die Zusammensetzung der Vermögensanlagen für die Pensionsordnung 2007 (PO 07) mehrheitlich über einen Rentenfonds dargestellt wird, erfolgt die der PO 16 über Mischfonds.

Für die Verwaltung des treuhänderisch übertragenen Planvermögens ist der Philips Pensions-Treuhand e. V., Hamburg, verantwortlich.

Finanzierungsstatus der Pensionspläne

ausfinanzierte(r)
in Mio. € nicht ausfinanzierte Pläne Pläne (LDI) Plan (UK) Andere Pläne
2021
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens - 373 43 156
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 316 372 77 156
Über- (+) /Unterdeckung (-) -316 1 -34 0
2020
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens - 352 40 151
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 344 413 84 152
Uber- (+) /Unterdeckung (-) -344 -61 -44 -1
LDI: Liability-Driven-Investment (s. a. Kapitalanlagestrategie)
UK: Philips SC Unterstützungskasse GmbH
Andere: Pensionsordnungen 2007/2016, mitarbeiterfinanzierte Zusagen

Finanzierung der Pensionsverpflichtungen

Die Finanzierung der Planvermögen der jeweiligen Pensionspläne erfolgt grundsätzlich im Folgejahr in derselben Höhe der versicherungsmathematisch berechneten Dienstzeitaufwände des Folgejahres. Daneben werden den Fonds ggfs. Pauschalbeträge zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2022 werden voraussichtlich Beiträge in Höhe von 13,0 Mio. € in die über Planvermögen finanzierten Pläne eingezahlt.

Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31.12.2021 auf 12,9 Jahre (im Vorjahr: 14,2 Jahre).

(29) Sonstige Rückstellungen

31.12.2021 31.12.2020
Total davon fällig innerhalb eines Jahres Total davon fällig innerhalb eines Jahres
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Rückstellungen für bedingte Lasten 60.415 - 60.722 -
Umstrukturierungsrückstellungen 13.938 10.929 33.267 21.300
Rückstellungen für Andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 43.821 9.964 44.495 10.423
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen 8.967 8.967 19.151 18.271
Rückstellungen für Sonstige Verpflichtungen 11.466 2.384 10.477 1.567
Umweltschutzrückstellungen 3.646 1.133 7.897 1.582
Rückstellungen für Prozesse 38 - 341 -
Summe 142.291 33.377 176.350 53.143

Die langfristigen und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

Buchwert 31.12.2020 Zuführungen Inanspruchnahmen Auflösungen
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Rückstellungen für bedingte Lasten 60.722 7.237 - -6.559
Umstrukturierungsrückstellungen 33.267 1.526 -14.788 -6.067
Rückstellungen für andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 44.495 12.586 -11.420 -799
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen 19.151 13.081 -19.733 -3.532
Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen 10.477 3.711 -1.392 -1.331
Umweltschutzrückstellungen 7.897 - -346 -3.957
Rückstellungen für Prozesse 341 108 -400 -11
Summe 176.350 38.249 -48.079 -22.256
Neukonsolidierung Aufzinsung Zinssatzänderung Abgang Buchwert 31.12.2021
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Rückstellungen für bedingte Lasten - -984 - - 60.416
Umstrukturierungsrückstellungen - - - - 13.938
Rückstellungen für andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer 20 11 -758 -315 43.820
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen - - - 8.967
Rückstellungen für sonstige Verpflichtungen - - 1 - 11.466
Umweltschutzrückstellungen - - 52 - 3.646
Rückstellungen für Prozesse - - - - 38
Summe 20 -973 -705 -315 142.291

Die Rückstellungen für bedingte Lasten betreffen im Wesentlichen geschätzte Bedingte Gegenleistungen aus dem Kaufvertrag der UP-MED GmbH, München.

Für weiterhin geplante und teilweise auch schon eingeleitete Veränderungen auf Grund Veränderungs- und Leistungssteigerungsmaßnahmen in den Geschäftsbereichen Health Systems, Personal Health und Miscellaneous werden Umstrukturierungsrückstellungen bilanziert. Das Unternehmen schätzt ein, dass der überwiegende Teil der Rückstellung innerhalb der nächsten zwei Jahre in Anspruch genommen wird.

Die Rückstellungen für andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen und für Altersteilzeit. Für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen wurde ein durchschnittlicher Rechnungszins in Höhe von 0,9% verwendet (Vorjahr: 0,4%). Für die versicherungsmathematische Berechnung der Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) wurde für die Bewertung zum 31.12.2021 ein Rechnungszins von -0,1% (Vorjahr: -0,3%) zugrunde gelegt. Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen umfasst Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter*innen auf Grund Erfüllungsrückstand sowie Aufstockungsbeiträge und Abfindungen.

Garantierückstellungen reflektieren die geschätzten Kosten für erkennbare Risiken, deren Eintritt wahrscheinlich ist. Entsprechende Rückstellungen für Gewährleistung werden im Bereich Health Systems und im Bereich Personal Health gebildet. Die Dauer der Garantie beträgt überwiegend 1 Jahr.

Auf Grund von Verpflichtungen, Umweltschäden zu beheben, wurden Umweltschutzrückstellungen für Altlasten an den ehemaligen Standorten in Köln, Wetzlar und Nürnberg gebildet. Der größte Teil der Rückstellungen hat langfristigen Charakter.

(30) - (33) Verbindlichkeiten

Entsprechend der Fristigkeiten werden die Verbindlichkeiten in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten unterteilt.

Für die genannten Verbindlichkeiten werden keine Sicherheiten gestellt.

(30) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit verbundenen Unternehmen im In- und Ausland in Höhe von 60 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) und einem festverzinslichen Darlehen der Konzernobergesellschaft KPNV in Höhe von 480 Mio. €.

Die, bis April 2024 laufende Darlehensvereinbarung mit der Konzernobergesellschaft Koninklijke Philips N.V. (KPNV) ermöglicht es der Philips GmbH bis zu 800 Mio. € als nachrangiges, festverzinsliches Darlehen mit einem festen Zinssatz von 3,10% p.a. aufzunehmen. Im Jahr 2021 wurden hiervon 480 Mio. € in Anspruch genommen. Die neue Vereinbarung kann um 5 Jahre verlängert werden.

(31) Finanzverbindlichkeiten

Insgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen:

31.12.2021 31.12.2020
Gesamt kurzfristig Gesamt kurzfristig
Finanzverbindlichkeiten Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Leasingverbindlichkeiten 57.891 10.711 64.014 10.783
Verbindlichkeiten aus Derivaten 2.472 2.449 2.058 2.033
Summe 60.363 13.160 66.072 12.816

Zu den Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing wird auf Anhang Kapitel 38 verwiesen. Weitere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten sind unter den sonstigen Angaben (Finanzinstrumente) zu finden.

(32) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 115 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €) umfassen offene Verpflichtungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie für laufende Kosten. Das durchschnittliche in Anspruch genommene Zahlungsziel für Warenlieferungen beträgt 30 Tage.

(33) Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2021 31.12.2020
Sonstige Verbindlichkeiten Tsd. € Tsd. €
Abgrenzungen 40.723 71.841
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 44.832 35.001
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern und gegenüber Sozialversicherungsträgern 29.845 33.174
Personalverbindlichkeiten 23.396 23.522
Erhaltene Anzahlungen 28.475 25.605
Sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 5.806 6.092
Summe 173.077 195.235
davon langfristig 12.139 15.107

Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Lohn- und Gehaltszahlungen.

Es bestehen Kunden-Boni in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €), die in den Abgrenzungen bilanziert werden.

Außerdem werden Abgrenzungen für Ansprüche aus nicht genommenem Urlaub in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) sowie materialbezogene (1 Mio. €; Vorjahr: 2 Mio. €) und projektbezogene (4 Mio. €; Vorjahr: 5 Mio. €) Abgrenzungen, Abgrenzungen für Werbung und Verkaufsförderung (9 Mio. €; Vorjahr: 12 Mio. €) und sonstige Kostenabgrenzungen in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) bilanziert.

(34) Laufende Steuerforderungen und Schulden aus laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Bei den laufenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten handelt es sich um langfristige und kurzfristige Forderungen sowie langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, die nicht saldiert werden können.

Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Mit Bezug auf diese Risiken wurde eine Verbindlichkeit bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass von Philips eine ertragsteuerliche Beurteilung eines strittigen Sachverhaltes durch die Steuerbehörden akzeptiert werden muss und dadurch eine Verpflichtung hat, die zuverlässig geschätzt werden kann, und es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss wirtschaftlicher Vorteile erforderlich ist, um die Verpflichtung zu erfüllen. Diese ungewissen Positionen (Steuern und Zinsen) sind in den langfristigen Steuerverbindlichkeiten enthalten (2021: 13 Mio. €, 2020: 59 Mio. €). Diese Positionen beinhalten u.a.:

• Risiken aus Verrechnungspreisen

In Übereinstimmung mit internationalen Richtlinien z.B. von der OECD hat Philips eine interne Verrechnungspreisrichtlinie rausgegeben. Um bestehende Unsicherheiten zu reduzieren, wird die Einhaltung dieser Richtlinie durch die Konzernsteuerabteilung überwacht. Hierdurch soll die richtige Umsetzung der Richtlinien gewährleistet werden. Bedingt durch die teilweise unterschiedliche Auslegung von Verrechnungspreisregularien und der Bestimmung fremdüblicher Preise verbleibt eine Restunsicherheit.

• Risiken aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen

Durch die Zentralisierung bestimmter Tätigkeiten (z.B. Entwicklung, IT, allgemeine Dienstleistungen) werden auch die Kosten hierzu zentralisiert. Im Rahmen von Steuerprüfungen können Unsicherheiten hinsichtlich der Klassifizierung der Kosten entstehen.

IV. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Liquidität) im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Dementsprechend wird die Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt ermittelt, während für die Feststellung der übrigen Mittelzu- und -abflüsse die direkte Methode angewandt wird.

Die zum Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit korrespondierenden Größen werden sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung detailliert ausgewiesen. Dies betrifft z.B. die Zu- und Abflüsse und den Ausweis der korrespondierenden Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz. Das Ergebnis nach Steuern stellt den Aufsatzpunkt für die Kapitalflussrechnung dar.

Aus Finanzierungstätigkeit sind 342 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 12 Mio. €). Wesentlichen Einfluss hat die Dividendenzahlung an die Muttergesellschaft in Höhe von 330 Mio. €.

Änderungen der Finanzverbindlichkeiten (inkl. langfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen):

Buchwert Cash flow zahlungsunwirksame Veränderungen Buchwert
31.12.2020 2021 Änderung im Fair Value * Neue Verträge nach IFRS 16 Sonstiges 31.12.2021
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Finanzverbindlichkeiten
aus verzinslichem Konzern-Darlehen 480.000 - - - - 480.000
aus Derivaten 2.058 - 414 - - 2.472
aus Finanzierungsleasing 64.014 -11.660 197 5.410 -70 57.891
Summe 546.072 -11.660 611 5.410 -70 540.363

* Enthält Aufzinsungseffekte

Im Vorjahr entwickelten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt:

Buchwert Cash flow zahlungsun wirksame Veränderungen Buchwert
31.12.2019 2020 Änderung im Fair Value * Neue Verträge nach IFRS 16 Sonstiges 31.12.2020
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Finanzverbindlichkeiten
aus verzinslichem Konzern-Darlehen 480.000 - - - - 480.000
aus Derivaten 3.648 - -1.590 - - 2.058
aus Finanzierungsleasing 70.694 -12.627 733 5.442 -228 64.014
Summe 554.342 -12.627 -857 5.442 -228 546.072

* Enthält Aufzinsungseffekte

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung wurde das Cash-Pool-Konto bei der Philips Inhouse-Bank (64 Mio. €) in den Finanzmittelfonds einbezogen, da es sich dabei um kurzfristige hochliquide Finanzinvestitionen handelt, die jederzeit in festgelegten Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Das Cash-Pool-Konto ist integraler Bestandteil des Cash-Managements des deutschen Philips-Teilkonzerns. Das Cash-Pooling innerhalb des weltweiten Philips-Konzerns unterliegt zudem strengen, klar definieren Regelungen. Die Bonität der Philips Inhouse-Bank wird von der Geschäftsführung der Philips GmbH als sehr hoch angesehen und regelmäßig überwacht.

V. Sonstige Angaben

(35) Finanzinstrumente

Das Risikomanagementsystem des Philips-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt.

Finanzinstrumente nach Kategorien

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige Forderungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" sowohl Finanzinstrumente als auch nicht finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen) enthalten, dient die Spalte "Nichtfinanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten" einer entsprechenden Überleitung.

Finanzinstrumente 31.12.2021
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Zum Beizulegenden Zeitwert bewertet (Nachrichtlich: beizulegender Zeitwert) Nichtfinanzielle Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Buchwert in der Bilanz
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Auf Basis öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) Auf Basis beobachteter Marktpreise (Stufe 2) Auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3)
Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 325.562 - - - - 325.562
AC 325.562 - - - - 325.562
sonstige finanzielle Vermögenswerte - 836 521 - - 1.357
FVTOCI - 836 - - - 836
FVTPL - - - - - -
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - - 521 - - 521
Übrige Vermögenswerte 10.843 - - - 46.082 56.925
AC 10.843 - - - - 10.843
Nicht finanzielle Vermögenswerte - - - - 46.082 46.082
Summe finanzielle Vermögenswerte 336.405 836 521 - - 337.762
davon: AC 336.405 - - - - 336.405
davon: FVTPL - - - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 115.196 - - - - 115.196
AC 115.196 - - - - 115.196
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 539.538 (480.368) - - - 539.538
AC 539.538 (480.368) - - - 539.538
Sonstige Verbindlichkeiten 125.684 - 2.472 - 105.284 233.440
AC 57.891 - - - - 57.891
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - - 2.472 - - 2.472
AC 67.793 - - - - 67.793
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten - - - - 105.284 105.284
Summe Verbindlichkeiten 780.418 - 2.472 - 105.284 888.174

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

Finanzinstrumente
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet Zum Beizulegenden Zeitwert bewertet (Nachrichtlich: beizulegender Zeitwert)
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 Auf Basis öffentlich notierter Marktpreise (Stufe 1) Auf Basis beobachteter Marktpreise (Stufe 2) Auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3)
Buchwert Buchwert Buchwert Buchwert
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 753.170 - - -
AC 753.170 - - -
sonstige finanzielle Vermögenswerte - 751 2.576 -
FVTOCI - 751 - -
FVTPL - - - -
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - - 2.576 -
Übrige Vermögenswerte 10.262 - - -
AC 10.262 - - -
Nicht finanzielle Vermögenswerte - - - -
Summe finanzielle Vermögenswerte 763.432 751 2.576 -
davon: AC 763.432 - - -
davon: FVTPL - - - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 133.769 - - -
AC 133.769 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 512.633 (480.524) - -
AC 512.633 (480.524) - -
Sonstige Verbindlichkeiten 122.537 - 2.058 -
AC 64.014 - - -
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - - 2.058 -
AC 58.523 - - -
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten - - - -
Summe Verbindlichkeiten 768.939 - 2.058 -
Finanzinstrumente 31.12.2020
Nichtfinanzielle Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten Buchwert in der Bilanz
Bewertungskategorie gemäß IFRS 9
Buchwert Buchwert
Tsd. € Tsd. €
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 753.170
AC - 753.170
sonstige finanzielle Vermögenswerte - 3.327
FVTOCI - 751
FVTPL - -
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - 2.576
Übrige Vermögenswerte 24.537 34.799
AC - 10.262
Nicht finanzielle Vermögenswerte 24.537 24.537
Summe finanzielle Vermögenswerte - 766.759
davon: AC - 763.432
davon: FVTPL - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 133.769
AC - 133.769
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - 512.633
AC - 512.633
Sonstige Verbindlichkeiten 136.712 261.307
AC - 64.014
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung - 2.058
AC - 58.523
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 136.712 136.712
Summe Verbindlichkeiten 136.712 907.709

AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte)

FVTPL: at Fair Value through Profit or Loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

FVTOCI: at Fair Value through Other Comprehensive Income (Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet)

In der Kategorie "AC - zu fortgeführten Anschaffungskosten" innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie in den Finanzverbindlichkeiten sind auch Finanzierungs-Leasingforderungen bzw. Finanzierungs-Leasingverbindlichkeiten enthalten, bei denen Philips der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die folglich nach IFRS 16 bewertet werden.

Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab.

Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt.

Die beizulegenden Zeitwerte von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1) oder werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) bzw. als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt.

Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs am Bilanzstichtag. Die Terminkurse richten sich nach den Kassakursen und unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen.

Die folgende Tabelle stellt die vertraglich vereinbarten undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten im Zeitablauf dar:

Buchwert Cash flow Cash flow Cash flow
2021 2022 2023-2026 2027 ff
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 115.196 -115.196 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 57.891 -11.001 -30.338 -18.036
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 539.538 -74.418 -498.600 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 67.794 -67.794 - -
Summe 780.419 -268.409 -528.938 -18.036

Im Vergleich Vorjahr:

Buchwert Cash flow Cash flow Cash flow
2020 2021 2022-2025 2026 ff
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 133.769 -133.769 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 64.014 -11.125 -30.305 -24.662
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 530.469 -65.349 -513.480 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 58.523 -58.523 - -
Summe 786.775 -268.766 -543.785 -24.662

Bei der Darstellung des Cash flow für das langfristige Konzerndarlehen (Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen) wurde die bestehende Verlängerungsoption nicht berücksichtigt.

Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten und die Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und das kumulierte übrige Eigenkapital sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

31.12.2021
Kategorien der Finanzinstrumente nach IFRS9 Ergebniswirksam im .Jahresfehlbetrag oder- ergebnis Ergebnisneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital Nettoergebnis Kategorien der Finanzinstrumente nach IFRS9
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Vermögenswerte FVTOCI -4 - -4 Vermögenswerte FVTOCI
Vermögenswerte AC -158 - -158 Vermögenswerte AC
Verbindlichkeiten AC -16.916 - -16.916 Verbindlichkeiten AC
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung -8.585 3.083 -5.502 Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung
31.12.2020
Kategorien der Finanzinstrumente nach IFRS9 Ergebniswirksam im Jahresfehlbetrag oder - ergebnis Ergebnisneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital Nettoergebnis
Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Vermögenswerte FVTOCI 120 - 120
Vermögenswerte AC -1.042 - -1.042
Verbindlichkeiten AC -15.914 - -15.914
Derivate mit billanzieller Sicherungsbeziehung -5.298 -3.531 -8.829

Die Nettoverluste aus Vermögenswerten AC beinhalten im Wesentlichen Veränderungen in den Wertberichtigungen.

Die Nettoverluste aus Verbindlichkeiten AC setzten sich vor allem aus Zinsaufwendungen und Währungsumrechnungen zusammen.

Mit den finanziellen Vermögenswerten wurden Zinserträge in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) erzielt, die finanziellen Verbindlichkeiten verursachten Zinsaufwendungen in Höhe von 17 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €).

(36) Derivative Finanzinstrumente

Die Nominalwerte und Zeitwerte der Derivate setzen sich wie folgt zusammen:

in Tsd. € Nominalwert Zeitwert
31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Devisenterminkontrakte (bezogen auf Einkaufsaktivitäten) 85.635 101.336 -122 -1.362
Devisenterminkontrakte (bezogen auf Verkaufsaktivitäten) 186.767 174.188 -1.829 1.857
Devisenoptionen (bezogen auf Einkaufsaktivitäten) - -8.240 - 25
Devisenoptionen (bezogen auf Verkaufsaktivitäten) - -9.440 - -2

In der folgenden Tabelle wird die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente dargestellt.

Derivate Finanzinstrumente

davon: in den folgenden Zeitbändern fällig
Zeitwert < 30 Tage 30<60 Tage 60<90 Tage 90<180 Tage > 180 Tage
31.12.2021 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Devisenterminkontrakte -1.951 -149 -269 -157 -792 -584
Devisenoptionen
Summe -1.951 -149 -269 -157 -792 -584

Im Vergleich Vorjahr:

Derivate Finanzinstrumente

davon: in den folgenden Zeitbändern fällig
Zeitwert < 30 Tage 30<60 Tage 60<90 Tage 90<180 Tage > 180 Tage
31.12.2020 Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Devisenterminkontrakte 495 -8 107 172 62 162
Devisenoptionen 23 1 5 5 11 1
Summe 518 -7 112 177 73 163

(37) Finanzrisiken

Die Aktivitäten der Philips GmbH sind mit finanziellen Risiken verbunden. Hierzu zählen Bonitäts- oder Ausfallrisiken, Währungsrisiken aus der Änderung von Wechselkursen, Zinsrisiken, Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen sowie Vermögens-und Haftpflichtrisiken.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte bestimmt. Die erkannten Ausfallrisiken sind durch Wertberichtigungen abgedeckt. Dem Zinsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarung entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen. Währungsrisiken sind in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert.

Allgemeine Aussagen zum Risikomanagement- und Kontrollsystem werden im zusammengefassten Konzernlagebericht unter Kapitel 3.2. getroffen.

Finanzrisikomanagement

a) Liquiditätsrisiken

Das Risiko, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen - auf Grund einer mangelhaften Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln - nicht erfüllen zu können, wird im Philips Konzern zentral gesteuert. Den deutschen Unternehmen von Philips stehen ausreichende interne Kreditfazilitäten zur Verfügung. Auf die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verpflichtungen wird bei den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen näher eingegangen.

b) Wechselkursrisiken

Philips hat weltweite Einkaufs- und Verkaufsaktivitäten, wodurch das Währungsergebnis zwangsläufig von Kursschwankungen beeinflusst wird. Da die Geschäfte hauptsächlich in der Eurozone und innerhalb des Philips- Konzerns abgewickelt werden, sind die Auswirkungen von möglichen Stärkungen und Schwächungen z.B. von USD, CAD, GBP und JPY gegenüber dem Euro auf das Eigenkapital und den Gewinn und Verlust relativ gering.

Zur Absicherung und Minimierung des Wechselkursrisikos werden - in Übereinstimmung mit Konzernrichtlinien - umfangreiche Absicherungskontrakte abgeschlossen. Generell bedienen sich die Philips Unternehmen sowohl Devisenterminkontrakten für Einkaufs- wie auch Verkaufsaktivitäten (Erfüllungspflicht) als auch Devisenoptionen für Verkaufsaktivitäten (Erfüllungsmöglichkeit), um zukünftige Zahlungseingänge oder -verpflichtungen gegen Währungsschwankungen abzusichern. Kurssicherungsgeschäfte sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Eingehens von Fremdwährungsverpflichtung bzw. der Entstehung von Fremdwährungsforderungen abzuschließen. Insofern ergeben sich bei Wechselkursänderungen keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Vermögenspositionen und Verpflichtungen in Fremdwährung.

Sensitivitätsanalyse

Eine für möglich gehaltene Stärkung des Euro gegenüber den anderen Währungen um 10% hätte die derivativen Finanzinstrumente in Höhe von 9,4 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €) beeinflusst. Die Devisenterminkontrakte würden sich von -2,0 Mio. € auf +7,4 Mio. € erhöhen. Dabei würde der größte Einfluss auf das Eigenkapital und den Gewinn durch Transaktionen in GBP in Höhe von +3,3 Mio. €, in JPY in Höhe von +2,8 Mio. €, in CAD in Höhe von +2,1 Mio. €, in AUD in Höhe von +1,8 Mio. € und USD in Höhe von -0,9 Mio. € erwartet. In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren, vor allem die Zinssätze, konstant bleiben. Die Einflüsse der prognostizierten Verkaufs- und Erwerbsgeschäfte werden außer Acht gelassen.

c) Zinsänderungsrisiken

Änderungen des Zinsniveaus haben einen direkten Einfluss auf die Finanzerträge. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus um 1% hätte nur einen unwesentlichen Einfluss auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen sowie auf das Konzernergebnis und damit auf das Eigenkapital. Das ergab eine Analyse der ausstehenden Netto-Cash-Position zum 31. Dezember 2021. Ebenfalls haben Veränderungen des Marktzinsniveaus Einfluss auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu den Pensionsverpflichtungen verwiesen (vgl. Kap. 28).

Dem Zinsänderungsrisiko in den Darlehensverbindlichkeiten wird mittels Festzinsvereinbarungen entsprechend der Fälligkeitsstruktur Rechnung getragen.

d) Kreditrisiko

Das Kreditrisiko besteht für Philips dahingehend, wenn Geschäftspartner ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nicht nachkommen und somit der Wert der Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerte gemindert wird. Somit stellt der Gesamtbetrag der finanziellen Vermögenswerte das maximale Ausfallrisiko dar. Die erkannten Ausfallrisiken werden bereits durch Wertberichtigungen abgedeckt.

Die nachfolgende Altersstrukturanalyse gibt Informationen über das Ausmaß der Kreditrisiken, die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten sind:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd.€
Zum Abschlussstichtag weder überfällig noch wertgemindert 160.302 269.813
Überfällige Forderungen, die nicht wertgemindert sind
weniger 30 Tage 5.694 12.783
zwischen 30 und 59 Tage 3.229 1.418
zwischen 60 und 89 Tage 853 913
zwischen 90 und 179 Tage 4.584 2.010
zwischen 180 und 364 Tage 3.254 -
mehr als 365 Tage 709 1.505
Summe nicht wertgeminderter Forderungen 178.625 288.441
Wertberichtigte Forderungen 621 2.235
Buchwert 179.246 290.676

Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen werden. Aus der Überfälligkeit dieser Forderungen ergeben sich daher keine Auswirkungen auf die Werthaltigkeit.

e) Bewertungsrisiken bei den Pensionsverpflichtungen

Die Philips GmbH und ihre Tochterunternehmen haben Verpflichtungen, die aus gewährten Pensionszusagen resultieren. Die Höhe dieser Pensionsverpflichtungen ist neben den bereits genannten Zinssätzen von weiteren Bewertungsparametern (z.B. Sterbewahrscheinlichkeit, Inflation, Gehaltsentwicklung) abhängig. Philips hat mit seiner in 2007 aufgelegten Pensionsordnung sowie der Nachfolgeregelung aus 2016, die von ihren Grundzügen "Defined Contribution - Charakter" haben, Risiken weitgehend minimieren können. Neue Pensionszusagen werden ausschließlich im Rahmen der Pensionsordnung 2016 gewährt. Für zwei weitere Pensionsordnungen, welche für Neuzugänge geschlossen sind, findet die Vermögensanlage und -steuerung im Rahmen eines Liability-Driven-Investment-Ansatzes statt.

Die Anlagestrategie für das Planvermögen der extern finanzierten Pensionspläne wird vom Anlagekomitee der Philips GmbH bestimmt. Das Anlagekomitee überwacht zudem die Vermögensanlage, die durch eine hiermit beauftragte Vermögensverwaltungsgesellschaft erfolgt, und beurteilt regelmäßig die Ergebnisse anhand vereinbarter marktüblicher Kennziffern ("Benchmarks").

f) Vermögens- und Haftpflichtrisiken

Vermögensschäden (z.B. infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung auf Grund von Sachschäden) sowie finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten (z.B. infolge von Schadenersatz- und Haftungsansprüchen Dritter) stellen Vermögens- und Haftungsrisiken dar. Diese Risiken sind über globale und lokale Versicherungen abgesichert.

g) Marktrisiko

Das Marktrisiko besteht für Philips darin, dass sich Wechselkurse und Zinssätze ändern und sich dadurch die Marktpreise ändern. Damit können die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente negativ beeinflusst werden. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate.

h) Steuerrisiken

Philips ist diversen steuerlichen Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft wird fortlaufend von Finanzbehörden geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörde können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die Philips durchgeführt hat, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber der Finanzbehörde werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen, alle Risiken abzudecken.

Auswirkungen wegen der Konzentration von mehreren Risiken werden nicht erwartet.

(38) Leasingverhältnisse

Philips hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien und Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf.

Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch Philips haben Laufzeiten von max. 13 Jahren und durchschnittlich 5 Jahren. Die für diese Verträge vereinbarten Zahlungen werden in den meisten Fällen jährlich auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des jeweiligen Landes angepasst. Verträge über die Anmietung von Gebäuden enthalten in der Regel Klauseln, die eine Untervermietung ausschließlich nach Erlaubnis des Vermieters gestatten.

Bei einzelnen Mietverträgen besteht für Philips als Leasingnehmer eine Kündigungsoption, die zu einem jeweils im Vertrag bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann.

Für einen überwiegenden Teil der Verträge mit fester Mindestlaufzeit hat Philips als Leasingnehmer eine Verlängerungsoption.

KFZ-Leasingverträge haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 4 Jahren.

In der Regel bestehen bei Verträgen über die Anmietung von Fahrzeugen ein vorzeitiges Rückgaberecht sowie eine Verlängerungsoption.

In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen:

Nutzungsrechte an Leasinggegenständen 31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Immobilien 46.605 52.783
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 46.605 52.783
Fahrzeuge 9.316 9.001
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.316 9.001
Gesamt 55.921 61.784

Im Geschäftsjahr 2021 wurden Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von 6 Mio. € und Abschreibungen von 11 Mio. € bilanziert.

Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf:

31.12.2021 31.12.2020
Finanzierungsleasing Tsd. € Tsd. €
Mindestleasingzahlungen 59.375 66.028
-zahlbar 2021 - 11.125
-zahlbar 2022 11.001 9.406
-zahlbar 2023 9.423 7.883
-zahlbar 2024 7.903 6.669
-zahlbar 2025 6.678 6.348
-zahlbar 2026 6.334 24.598 *
-zahlbar 2027 und später 18.036
Zinsanteil -1.484 -2.013
Barwert 57.891 64.014

* Vorjahr: zahlbar 2026 und später

(39) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zu den Bilanzstichtagen bestanden folgende fortgeführte Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen:

31.12.2021 31.12.2020
Haftungsverhältnisse Tsd. € Tsd. €
Bürgschaften 39.681 32.338
davon Bankbürgschaften 38.681 31.338
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verpflichtungen aus Pensionen aufgrund früherer Unternehmensverkäufe 2.655 2.655
Sonstige Verpflichtungen 208 442
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 2.863 3.097

Die Bankbürgschaften resultieren im Wesentlichen aus von Banken gegenüber Dritten gegebenen Zoll-, Zahlungsgarantie-, Prozess- und Gewährleistungsbürgschaften für Verpflichtungen von Konzernunternehmen.

(40) Personalaufwand

Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter werden ohne Berücksichtigung des Leihpersonals von Dritten dargestellt.

2021 2020
Tsd. € Tsd. €
Löhne und Gehälter 342.329 355.700
Aufwendungen für Sozialkosten 52.675 53.149
Aufwendungen für Altersversorgung 12.590 33.323
sonstige Personalaufwendungen 20.518 27.020
Summe 428.112 469.192

(41) Mitarbeiter*innen

Mitarbeiter*innen im Jahresdurchschnitt 2021 2020
Fabriken 2.114 2.172
Forschung und Entwicklung 833 792
Vertrieb und Verwaltung 1.170 1.327
Auszubildende 96 107
Summe 4.213 4.398

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt um 185 Personen verringert. Zur Entwicklung der Mitarbeiterzahlen verweisen wir auf den Konzernlagebericht Abschnitt 1.3.

(42) Nahestehende Personen und Unternehmen

Nahestehende Personen i. S. des IAS 24 sind Personen oder Unternehmen, die die Finanz-, Ertrags- oder Vermögenslage des berichtenden Unternehmens beeinflussen oder in dieser Hinsicht durch das berichtende Unternehmen beeinflusst werden. Hierzu sind einerseits das Mutterunternehmen des Philips Konzerns, die Koninklijke Philips N.V., Eindhoven, sowie die übrigen mit diesem Mutterunternehmen verbundenen Unternehmen, die sich unmittelbar oder mittelbar im Mehrheitsbesitz dieser Gesellschaft befinden, zu zählen. Andererseits gehören hierzu die Mitglieder der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte der in den deutschen Konzern einbezogenen Unternehmen von Philips.

Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind (Fremdvergleichsgrundsatz). Mit dem Mutterunternehmen und mit ihren verbundenen Unternehmen wurden u.a. folgende Geschäfte ausgeführt:

Darlehensverträge und Finanzierungsvereinbarungen

Warenbezüge und -lieferungen

Empfang und Erbringung von Dienstleistungen

In der Bilanz sind folgende Beträge aus Transaktionen mit diesen Unternehmen ausgewiesen:

31.12.2021 31.12.2020
Tsd. € Tsd. €
Forderungen gegen nahestehende Personen 174.548 499.758
davon Forderungen gegen verbundene Unternehmen 170.011 492.246
Verbindlichkeiten gegen nahestehenden Personen 563.773 530.614
davon Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 480.000 480.000
davon Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 59.538 50.469

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden aus Transaktionen mit verbundenen Unternehmen Zinsaufwendungen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) ausgewiesen.

Außerdem sind Umsätze an verbundene ausländische Philips Betriebe in Höhe von 1.290 Mio. € (Vorjahr: 1.845 Mio. €) sowie an mittelbare und unmittelbare Beteiligungen im In- und Ausland in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) enthalten. Konzernkosten werden in Höhe von 252 Mio. € (Vorjahr: 266 Mio. €) von den deutschen Unternehmen von Philips getragen.

(43) Honorare des Abschlussprüfers

Für die erbrachten Dienstleistungen der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sind Honorare für Abschlussprüfungen in Höhe von 71 Tsd. € (Vorjahr: 71 Tsd. €) als Aufwand erfasst worden.

Die Honorare für Abschlussprüfungen umfassen Vergütungen für die Abschlussprüfung im Rahmen der Prüfung der Abschlüsse der Philips GmbH und ihrer Tochterunternehmen.

(44) Aktienbasierte Vergütungen (Long-Term Incentive-Programme)

Im deutschen Philips Teilkonzern werden analog zum Philips Gesamtkonzern drei Arten aktienbasierter Vergütungen, die als weltweite Long-Term Incentive-Programme von der Muttergesellschaft KPNV aufgelegt wurden, unterschieden:

Performance Shares,

Restricted Shares,

Stock Options.

Diese Long-Term Incentive-Programme finden für die Mitglieder der Geschäftsführung der Philips GmbH sowie für eine Gruppe weiterer ausgewählter Mitarbeiter*innen Anwendung. Alle Programme beziehen sich auf Aktien des Mutterunternehmens KPNV und werden dort verwaltet. Entsprechende Kosten aus Inanspruchnahme / Zuteilung werden an die deutschen Philips Gesellschaften belastet. Den begünstigten Mitarbeiter*innen steht es frei, ihre Ansprüche bei Zuteilung in Barmittel umzuwandeln (cash settlement) oder als Aktien zu belassen (equity settlement). Ansprüche aus diesen Programmen verfallen in der Regel, sofern die begünstigten Mitarbeiter*innen nicht mehr bei Philips beschäftigt sind. Neue Stock Options werden nicht mehr vergeben.

Zum 31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Long-Term Incentive-Programmen in Höhe von 2,9 Mio. € (Vorjahr: 4,3 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2021 wurden für aktienbasierte Vergütungen 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €) aufgewendet.

Darüber hinaus wurde auch in 2021 ein "Mitarbeiteraktienprogramm" durchgeführt, in dem den deutschen Philips Mitarbeiter*innen bis zu einem maximalen Gesamtmarktpreis von 2.400 € Philips Aktien zu vergünstigten Konditionen angeboten wurden. Dabei beträgt die Vergünstigung 15% auf den Kurswert, maximal jedoch 360 €, bei einer Mindesthaltedauer für die erworbenen Aktien von 6 Monaten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde für das Mitarbeiteraktienprogramm 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) aufgewendet.

Performance Shares

Im Rahmen des Performance Shares-Programms wird jährlich eine von der Eingruppierung der Mitarbeiter*innen abhängende Anzahl von Philips Aktien zugeteilt. Anschließend wird über einen 3-Jahreszeitraum die Philips Performance anhand der Zielgrößen "Total Shareholder Return" und "Adjusted Earnings per Share Growth" gemessen. Die Anzahl der Aktien, über die die Mitarbeiter*innen zum Ende dieser Periode tatsächlich verfügen können, hängt von der Philips Performance ab, der tatsächliche Wert vom dann aktuellen Aktienkurs.

Der Marktwert der Performance Shares wird auf Basis einer Monte-Carlo Simulation gemessen, die Dividendenzahlungen zwischen Zuteilung und Ausübung mittels Reinvestition ebenso berücksichtigt, wie die erwarteten Marktentwicklungen und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens, die die endgültige Anzahl der Aktien beeinflusst. Darüber hinaus werden die folgenden Annahmen einbezogen:

2021 2020
Risk-free interest rate -0,69% -0,74%
Expected share price volatility 28% 25%

Volatilitätsannahmen basieren auf historischen Erfahrungswerten der vergangenen 10 Jahre.

Der Wert, der den deutschen Philips Mitarbeiter*innen zugeteilten Performance Shares, entwickelte sich in 2020 und 2021 -unter Verwendung der wie beschrieben ermittelten Marktwerte- wie folgt:

Anzahl Performance Shares gewichteter Wert der Aktien bei Zuteilung Gesamtwert Performance Shares
in Stück in € in €
Stand 01.01.2020 132.682 39,32 5.217.056
Zuteilungen 50.554 44,30 2.239.542
Ausübungen -53.280 38,20 -2.035.296
Verfall -6.941 40,13 -278.542
Stand 31.12.2020 123.015 39,32 4.836.950
Stand 01.01.2021 123.015 39,32 4.836.950
Zuteilungen 44.688 50,73 2.267.022
Ausübungen -51.532 39,18 -2.019.024
Verfall -3.275 45,90 -150.323
Stand 31.12.2021 112.896 45,28 5.111.931

Im Rahmen des Restricted Shares-Programms werden den Begünstigten i.d.R. jährlich eine von der Eingruppierung abhängende Anzahl von Philips Aktien zugeteilt. Diese werden i.d.R. über einen Zeitraum von 3 Jahren in drei gleichen Tranchen gewährt. Für den Fall einer 3-jährigen Haltedauer bereits gewährter Aktien werden darüber hinaus weiterhin Premium Shares gewährt.

Der Marktwert der Restricted Shares entspricht dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Zuteilung, abzüglich des Zeitwertes der bis zur tatsächlichen Gewährung nicht erhaltenen Dividenden. Zum 31.12.2021 bestanden Ansprüche auf insgesamt 86.869 Aktien (Marktwert 3,469 Mio. €, Ansprüche in €, Vorjahr: 95.886 Aktien, Marktwert 3.471 Mio. €) sowie auf 1.633 Aktien (Marktwert 76 Tsd. €, Ansprüche in USD, Vorjahr: 2.299 Aktien, Marktwert 86 Tsd. €). Im Jahr 2021 wurden 30.914 Aktien (€, Vorjahr: 34.970) und 733 Aktien (USD, Vorjahr: 0) neu gewährt.

Stock Options

Im Rahmen des Stock Options-Programms wurden den Begünstigten Aktienoptionen zugeteilt, die nach 10 Jahren verfallen. Die erstmalige Ausübung der Optionen ist drei Jahre nach Zuteilung möglich.

Die Ausübungspreise für in € begebene Aktienoptionen liegen bei 14,82 €. Der gewichtete durchschnittliche verbleibende Ausübungszeitraum betrug am 31.12.2021 0,3 Jahre. Zum 31.12.2021 bestanden noch Ansprüche auf insgesamt 8.250 Optionen (durchschnittlicher Ausübungspreis 14,82 €, Vorjahr: 20.214 Optionen bei einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 16,90 €).

Zum 31.12.2021 bestanden keine Ansprüche für in USD begebene Aktienoptionen mehr (Vorjahr: 0 Optionen).

(45) Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung, gewährte Kredite

Gesamtbezüge und Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung unter Berücksichtigung des § 113 AktG festgesetzt wird.

Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wurde den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 eine Gesamtvergütung in Höhe von 137 Tsd. € (Vorjahr: 111 Tsd. €) gezahlt.

Gesamtbezüge und Vergütungsstruktur der Geschäftsführung

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 auf 2.592 Tsd. € (Vorjahr: 2.245 Tsd. €), davon waren:

980 Tsd. € (Vorjahr: 1.161 Tsd. €) fixe Vergütungen,

498 Tsd. € (Vorjahr: 332 Tsd. €) erfolgsbezogene Vergütungen (Bonusprogramm), die sich entsprechend internationaler Vorgaben zu 70% an finanziellen Zielen (solche für den Markt DACH und solche für den Konzern) und zu 30% an der Erreichung persönlicher Zielsetzungen orientierte,

175 Tsd. € (Vorjahr: 135 Tsd. €) Sachbezüge, d.h. nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuernde geldwerte Vorteile, z.B. für die Nutzung von Dienstwagen,

848 Tsd. € (Vorjahr: 534 Tsd. €) aus aktienbasierten Vergütungen (Performance Shares).

91 Tsd. € Sonstige Vergütungen (Vorjahr: 83 Tsd. €)

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden in 2021 erneut Performance Shares gewährt. Die Gesamtanzahl der bestehenden "Performance Shares" entwickelte sich wie folgt:

Performance Shares
in Stück
Stand 01.01.2020 13.744
Zusagen 12.057
Zuteilungen -6.492
Verfall & Veränderungen in Geschäftsführung 1.407
Stand 31.12.2020 20.716
Stand 01.01.2021 20.716
Zusagen 17.727
Zuteilungen -13.855
Verfall & Veränderungen in Geschäftsführung -
Stand 31.12.2021 24.588

Die in 2021 gewährten Performance Shares hatten bei dem vorgenannten gewichteten Wert bei Zuteilung in Höhe von 50,73 € einen Zeitwert von 848 Tsd. € (Vorjahr: 534 Tsd. €, bei einem gewichteten Wert von 44,30 €). Aus der Zuteilung von "Performance Shares" ergaben sich Bezüge von insgesamt 150 Tsd. € (Vorjahr: 121 Tsd. €).

Auf Grund der grundsätzlichen Ablösung des bisherigen Long-Term Incentive-Programm ("Stock Options & Restricted Shares") wurden wie im Vorjahr keine neuen "Stock Options" gewährt.

Die Gesamtanzahl der bestehenden "Stock Options" und "Restricted Shares" entwickelte sich wie folgt:

Optionen Aktien
in Stück in Stück
Stand 01.01.2020 0 8.189
Zusagen - 5.592
Ausübungen bzw. Zuteilungen - -3.693
Verfall & Veränderungen in Geschäftsführung - 1.566
Stand 31.12.2020 0 11.654
Stand 01.01.2021 0 11.654
Zusagen - 3.336
Ausübungen bzw. Zuteilungen - -4.380
Verfall & Veränderungen in Geschäftsführung - 1.855
Stand 31.12.2021 0 12.465

Aus der Ausübung von Aktienoptionen und der Zuteilung von "Restricted Shares" ergaben sich Bezüge von insgesamt 85 Tsd. € (Vorjahr: 68 Tsd. €). Dabei betrug der gewichtete Durchschnittskurs der Zuteilung von "Restricted Shares" 47,33 € (Vorjahr: 39,47€).

Im Geschäftsjahr betrugen die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für aktive Geschäftsführungsmitglieder 178 Tsd. € (Vorjahr: 192 Tsd. €). Dieser Betrag setzt sich aus Dienstzeitaufwendungen (Service Costs) und Zinsaufwendungen (Interest Costs) zusammen.

Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 0 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betrugen 8.009 Tsd. € (Vorjahr: 8.047 Tsd. €) und sind zu wesentlichen Teilen über Versorgungskapital gedeckt (7.561 Tsd. €).

(46) Corporate Governance

Vom niederländischen Mutterkonzern wurden für den Konzern weltweit geltende Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Direktiven hierzu sowie für bestimmte Mitarbeiter*innen verpflichtende Regelungen (z.B. "Financial Code of Ethics" und "Procurement Code of Ehtics") herausgegeben und bekannt gemacht.

Die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze unterstützen das Bekenntnis von Philips zu einer verantwortungsbewussten Unternehmenspolitik und dem Streben nach einer nachhaltigen Zukunft sowohl in wirtschaftlicher, sozialer als auch umweltschützender Hinsicht, indem sie Leitgrundsätze für ein ethisches und integres Verhalten im Geschäftsleben festlegen. Sie bestimmen das unternehmerische Verhalten von Philips weltweit und gelten gleichermaßen für das Unternehmen wie auch für dessen Mitarbeiter*innen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für Philips.

Die Beachtung dieser Grundsätze wird über ein weltweites Netzwerk von Compliance Officers überwacht und durch eine intensive Kommunikationsstrategie durch das Unternehmen begleitet. Somit wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter*innen regelmäßig über die neuesten Entwicklungen hinsichtlich der Corporate Governance unterrichtet sind. Die Funktion des Compliance Officers für den deutschen Konzern ist in der Philips GmbH integriert.

(47) Aktienbesitz und meldepflichtige Geschäfte

Die vom Philips Management und von den Philips Mitarbeiter*innen zu beachtenden Regeln für den Besitz und den Wertpapierhandel sind in den "Rules of Conduct with respect to Inside Information" festgelegt.

Generell gilt, dass es allen Philips Mitarbeiter*innen verboten ist, Insider-Informationen beim direkten oder indirekten Handel zu nutzen oder diese weiterzugeben. Darüber hinaus bestimmt der Compliance Officer für Insiderhandel des niederländischen Mutterunternehmens einen Personenkreis, der als Insider oder als qualifizierter Insider anzusehen ist.

Insidern und qualifizierten Insidern ist es nicht erlaubt, in Call und Put Optionen sowie Derivaten auf Philips Aktien zu handeln. Mit Philips Aktien selbst ist ein Handel nur innerhalb von 20 Geschäftstagen nach Publikation der Quartalsergebnisse oder des Jahresabschlusses zulässig.

Als Insider benannte Personen müssen ihre Transaktionen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen an den Compliance Officer für Insiderhandel des niederländischen Mutterunternehmens mittels eines vorgegebenen Formblatts (Notification Form) berichten. Qualifizierte Insider sind zusätzlich verpflichtet, eine Vorabinformation (Pre-Notification Form) an den Philips CEO oder CFO zu senden, und dürfen erst nach Erhalt einer Empfangsbestätigung entsprechende Transaktionen tätigen.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Verstöße gegen die Insiderregeln festgestellt.

(48) Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt vor, zu Lasten des handelsrechtlichen Bilanzgewinns der Philips GmbH einen Betrag von 200 Mio. € auszuschütten.

(49) Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres

Hinsichtlich der Auswirkungen des Ukraine/Russland- Konfliktes wird auf Kapitel 3.5. des Prognoseberichtes im zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

Weitere Vorgänge von relevanter Bedeutung sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, sind nicht bekannt.

(50) Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats

Mitglieder der Geschäftsführung

Pieter Vullinghs (bis 05/2021)

- Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer -

Dr. Uwe Heckert (per 06/2021)

- Vorsitzender der Geschäftsführung und Chief Executive Officer -

Matthijs de Groot (bis 05/ 2021)

- Chief Financial Officer -

Johannes Franssen (per 06/2021)

- Chief Financial Officer -

Dr. Thomas Piehler (bis 03/2022)

- Arbeitsdirektor -

Vasco Ropers (per 04/2022)

- Arbeitsdirektor -

Heiko Borwieck

- Market Leader Health Systems -

Mitglieder des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2021 setzte sich der Aufsichtsrat der Philips GmbH aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Klaus Baumann

- Diplom-Kaufmann -

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Prof. Dr. Britta Böckmann

- Dr. rer. nat. der medizinischen Informatik -

Marcus Bataryk *

- Diplom-Ingenieur -

Diedrich Dirks

- Dipl.-Ing. Elektrotechnik -

Ronald de Jong

- Diplom Kaufmann -

Jurjen Jongma (bis 12/2021)

- Diplom-Kaufmann -

Stefanie Geyer * (gerichtliche Bestellung 04/2021)

- Gewerkschaftssektretärin -

Stefan Meyer *

- Elektrotechniker -

Barbara Narjes *

- Industriekauffrau -

Kai-Uwe Schliemann *

- Gewerksschaftssekretär -

Margrit Lelieveld-Solmsdorff

- Diplom Agrar Ingenieur -

Birgit Wacker *

- Diplom-Informatikerin - Stellv. Vorsitzende

* von Arbeitnehmer*innen gewählt

 

Hamburg, den 23. Mai 2022

Philips GmbH

Dr. Uwe Heckert

Vasco Ropers

Johannes Franssen

Heiko Borwieck

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Philips GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Philips GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Philips GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu künftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs öder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungzutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; [ ]

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Anlage zum Bestätigungsvermerk

Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Folgende Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir nicht inhaltlich geprüft:

Die in Abschnitt 1.4 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

Die in Abschnitt 1.5 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene nicht finanzielle Erklärung.

 

Hamburg, 23. Mai 2022

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marks, Wirtschaftsprüfer

Attermeyer, Wirtschaftsprüferin

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

DER PHILIPS GMBH

Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen am 21. Juni 2021 und am 9. Dezember 2021 über Geschäftsgang und Geschäftslage im Geschäftsjahr 2021 eingehend informiert worden. Die Berichte wurden ausführlich diskutiert.

Der Jahresabschluss der Philips GmbH zum 31. Dezember 2021 und der Lagebericht sind dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der heutigen Sitzung erläutert worden. Der Jahresabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und am 23. Mai 2022 mit einem uneingeschränkten Testat versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Aufsichtsrat anhand dieser Unterlagen gab keinen Anlass zu Beanstandungen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung gebilligt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

Hamburg, 13. Juni 2022

Der Aufsichtsrat der Philips GmbH

Der Vorsitzende

Klaus Baumann

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

DER PHILIPS GMBH

Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung in seinen Sitzungen am 21. Juni 2021 und am 9. Dezember 2021 über Geschäftsgang und Geschäftslage im Geschäftsjahr 2021 eingehend informiert worden. Die Berichte wurden ausführlich diskutiert.

Der Konzernabschluss der Philips GmbH zum 31. Dezember 2021 und der Konzernlagebericht sind dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der heutigen Sitzung erläutert worden. Der Konzernabschluss ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und am 23. Mai 2022 mit einem uneingeschränkten Testat versehen worden. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen. Die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts durch den Aufsichtsrat anhand dieser Unterlagen gab keinen Anlass zu Beanstandungen.

Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht gebilligt und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Konzernabschluss 2021 festzustellen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

 

Hamburg, 13. Juni 2022

Der Aufsichtsrat der Philips GmbH

Der Vorsitzende

Klaus Baumann

GESELLSCHAFTERBESCHLUSS

Die unterzeichnende Firma ist die alleinige Gesellschafterin der

Philips GmbH, Hamburg.

(AG Hamburg, HR B 74 560)

Sie fasst hiermit auf schriftlichem Wege folgenden

Gewinnausschüttungsbeschluss:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 wird mit einem Jahresüberschuss in der Höhe von TEURO 242.660 und einer Bilanzsumme von TEURO 2.177.075 festgestellt.

Der Gesellschafter erhält eine Gewinnausschüttung in Höhe von TEURO 200.000. Die Ausschüttung erfolgt bargeldlos am 14. September 2022.

 

Eindhoven, den 14. Juni 2022

METAALDRAADLAMPENFABRIEK "VOLT" B. V.

Jap Jongedijk

Maurice Kuiper

ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS einschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Die Philips GmbH, HR B 74560, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der

Forcare GmbH, HR B 81901, mit Sitz in Ratingen.

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:

 

Die Philips GmbH stimmt der Befreiung der Forcare GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zu.

 

Zwischen der Philips GmbH und der Forcare GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Gemäß §2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

Hamburg, den 22. März 2022

Philips GmbH

Dr. Thomas Piehler, Geschäftsführer

Michael Roep, Prokurist

ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS einschließlich Erklärung über einen bestehenden Gewinnabführungsvertrag

Die Philips GmbH, HR B 74560, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der

Philips Medical Systems DMC GmbH, HR B 77 839, mit Sitz in Hamburg.

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:

 

Die Philips GmbH stimmt der Befreiung der Philips Medical Systems DMC GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zu.

 

Zwischen der Philips GmbH und der Philips Medical Systems DMC GmbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Gemäß §2 des Gewinnabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

Hamburg, den 22. März 2022

Philips GmbH

Johannes Franssen, Geschäftsführer

Michael Roep, Prokurist

ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS einschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Die Respironics Deutschland GmbH & Co. KG, HR A 72582, mit Sitz in München, ist die alleinige Gesellschafterin der

Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH, HRB 88 352, mit Sitz in Hamburg.

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:

Die Respironics Deutschland GmbH & Co. KG stimmt der Befreiung der Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zu.

Zwischen der Respironics Deutschland GmbH & Co. KG und der Philips Medizin Systeme Hofheim - Wallau GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß §2 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

Hamburg, den 21. März 2022

Respironics Deutschland GmbH & Co. KG

Marcus Bataryk, Geschäftsführer

Michael Roep, Prokurist

ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS einschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Die Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH, HR B 88 352, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der

Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH, HR B 24 5187, mit Sitz in Böblingen.

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:

 

Die Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH stimmt der Befreiung der Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zu.

 

Zwischen der Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH und der Philips Medizin Systeme Böblingen GmbH besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Gemäß §4 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

Hamburg, den 22. März 2022

Philips Medizin Systeme Hofheim-Wallau GmbH

Dr. Thomas Piehler, Geschäftsführer

Kay von der Heyde, Prokurist

ZUSTIMMUNGSBESCHLUSS

einschließlich Erklärung über einen bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

Die Philips GmbH, HR B 74560, mit Sitz in Hamburg, ist die alleinige Gesellschafterin der

TOMTEC Imaging Systems GmbH, HR B 235646, mit Sitz in Unterschleißheim

(AG München)

Unter Verzicht auf Form- und Fristvorschriften fasst sie hiermit folgenden Beschluss:

 

Die Philips GmbH stimmt der Befreiung der TOMTEC Imaging Systems GmbH von den Pflichten zur Aufstellung der Jahresabschlüsse gemäß §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB für das Geschäftsjahr 2021 zu.

 

Zwischen der Philips GmbH und der TOMTEC Imaging Systems GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Gemäß §2 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gelten für die Verlustübernahme die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.

 

Hamburg, den 22. März 2022

Philips GmbH

Johannes Franssen, Geschäftsführer

Michael Roep, Prokurist

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

1 nahegelegene Organisation

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.