Großhandel mit Werkzeugmaschinen
MicroVision GmbH
Amsinckstraße 71, 20097 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Drew Germain Markham seit 11.1.2026 | Geschäftsführer |
Glen William De Vos seit 20.10.2025 | Geschäftsführer |
Claudia David seit 26.8.2025 | Prokura |
Tim Luigs seit 28.9.2023 | Prokura |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MicroVision GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023MicroVision GmbH, HamburgAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023MicroVision GmbH, Hamburg
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023MicroVision GmbH, HamburgAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die MicroVision GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (Reg. Nr. HRB 181525). Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die MicroVision GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die MicroVision GmbH hat mit Wirkung zum 31. Januar 2023 wesentliche Vermögensgegenstände und damit den Geschäftsbetrieb der Ibeo Automotive Systems GmbH i.L. erworben. Insofern sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 1 und 13 Jahren. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen von dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs und befindet sich am Ende des Anhangs. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben sonstige Vermögensgegenstände im Umfang von EUR 70.014,29 (Vorjahr: TEUR 0) eine Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren. Von den Guthaben bei Kreditinstituten unterliegt ein Teilbetrag im Umfang von EUR 87.910,00 einer Verfügungsbeschränkung. Hierbei handelt es um Bankguthaben, die als Sicherheit für Mietavale hinterlegt wurden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse enthalten Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 33.399.254,57 (Vorjahr: TEUR 1.377). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Kostenbeteiligungen an Personalaufwendungen durch verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 357.151,63 sowie periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 14.882,65. Aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen an die Muttergesellschaft sind im Geschäftsjahr 2023 Erträge in Höhe von EUR 3.383.540,79 entstanden. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 37.908,94 erfasst worden. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 243 (Vorjahr: 5). Dabei entfallen auf den Forschungs- und Entwicklungsbereich im Durchschnitt 195 und auf den allgemeine Verwaltungsbereich 48 Arbeitnehmer. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen beträgt EUR 7.434.026,65. Dabei entfallen EUR 1.111.912,18 auf Fälligkeiten bis zu einem Jahr, EUR 5.577.037,97 auf Fälligkeiten zwischen einem und fünf Jahren und EUR 745.076,50 auf Fälligkeiten über fünf Jahren. Konzernzugehörigkeit Die MicroVision GmbH wurde in den Konzernabschluss der MicroVision Inc., Delaware, USA einbezogen. Die MicroVision Inc., Delaware, USA stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf.
Hamburg, den 20. Februar 2024 Sumit Sharma, Geschäftsführer Dr. Thomas Luce, Geschäftsführer Anubhav Verma, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2023 bis 31.12.2023MicroVision GmbH
"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MicroVision GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, 1. März 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
Dirk Jessen, Wirtschaftsprüfer Philipp Fischer, Wirtschaftsprüfer Die Gesellschafterversammlung der MicroVision GmbH hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 2. Juni 2024 festgestellt. |
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