Johner Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Harald Luft seit 4.12.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SwissBit AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hyperstone GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023I. Anwendung des Handelsgesetzbuches Die Hyperstone GmbH mit Sitz in Konstanz wird beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 381782 geführt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist nach den §§ 242, 264 ff. des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 HGB in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Unmittelbarer Gesellschafter der Hyperstone GmbH ist die Hyperstone Holding GmbH, Konstanz. Die Bilanz auf den 31. Dezember 2023 schließt an die Vorjahresbilanz mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 an. Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Angaben erfolgen, sofern nicht anderweitig angegeben, in TEUR. Rundungsdifferenzen sind möglich. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das immaterielle Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen (bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung) bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear und basieren auf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen zwei und vier Jahren. Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach §248 Abs 2 HGB wurde seit April 2021 nicht mehr in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde lediglich noch ein zu diesem Zeitpunkt bereits in Entwicklung befindliches Projekt mit TEUR 134 aktiviert. Die in den Vorjahren in der Bilanz als selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände angesetzten Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 3 ́923 wurden im Geschäftsjahr 2023 außerplanmäßig vollumfänglich abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen (bei Vorliegen einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung) bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen zwei und 13 Jahren. Fremdkapitalzinsen werden in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Sachanlagevermögens nicht berücksichtigt. Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Anlagegüter bis EUR 800 werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben; ihr Abgang wird im Geschäftsjahr unterstellt. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw., unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips, dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen in US-Dollar werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag mit 1 EUR = 1,10372 USD bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, analog Vorjahr, nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem jeweiligen Transaktionskurs erfasst. Kurseffekte, die durch Realisation oder Bewertung mit dem Kurs am Bilanzstichtag entstehen, werden ergebniswirksam berücksichtigt. Bei auf Fremdwährung lautenden Posten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger finden das Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip keine Anwendung. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Nominalbeträgen bilanziert. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsguthaben werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend den auf das Folgejahr entfallenden Beträgen gebildet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, sofern wesentlich, nach Maßgabe der Abzinsungsverordnung abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Fremdwährungsverbindlichkeiten in US-Dollar werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag mit 1 EUR = 1, 10372 USD bewertet. Kurssicherungsgeschäfte wurden zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen. Aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1 ́922 vollständig aufgelöst (im Vorjahr TEUR 839 Auflösung). Aus diesem Grund reduziert sich auch der ausschüttungsgesperrte Betrag per 31. Dezember 2023 auf null. III. Angaben zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung und Zusammensetzung der Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Forderungen gegen den unmittelbaren Gesellschafter bestehen zum Geschäftsjahresende in Höhe von TEUR 41 (im Vorjahr TEUR 47). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren wie im Vorjahr im Wesentlichen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 13'310 (nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 768 im Vorjahr) führte zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 5'157 zum 31. Dezember 2023 (im Vorjahr Eigenkapital in Höhe von TEUR 8'153). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 419 nach TEUR 3 im Vorjahr) und Personalrückstellungen (TEUR 291 nach TEUR 446 im Vorjahr). Über die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gibt nachfolgender Verbindlichkeitenspiegel Auskunft (Angaben in Klammern betreffen jeweils das Vorjahr):
Die Verbindlichkeiten sind, analog Vorjahr, mit Ausnahme branchenüblicher Eigentums- vorgehalte, nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 1.069 nach TEUR 437 im Vorjahr) als auch aus Zinsverbindlichkeiten (TEUR 418 nach TEUR 112 im Vorjahr) bzw. betreffen gewährte Darlehen (TEUR 7 ́851 nach TEUR 2 ́013 im Vorjahr). Davon betreffen den unmittelbaren Gesellschafter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 394 (TEUR 180 im Vorjahr), Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 242 (TEUR 113 im Vorjahr) und Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von TEUR 2 ́013 (TEUR 2 ́013 im Vorjahr). Für die Darlehensforderung der Swissbit AG als mittelbarem Gesellschafter wurde ein Rangrücktritt in voller Höhe des Darlehensbetrages von maximal kUSD 9.000 vereinbart. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung sind im Geschäftsjahr im Rahmen der außerplanmäßigen Abschreibung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 3 ́923 angefallen. Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung entstanden im Geschäftsjahr aus Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von TEUR 429. Im Geschäftsjahr sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 29 für Nachzahlungen aus Mietnebenkosten der Jahre 2021 und 2022 angefallen. Die Effekte aus der Abzinsung von Rückstellungen waren im Geschäftsjahr, analog Vorjahr, nicht wesentlich. IV Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr bis zum 29. September 2023 Dr. Jan Peter Berns, Ingenieur, Konstanz. Mit Wirkung vom 29. September 2023 wurde Silvio Muschter (Geschäftsführer der Swissbit AG) zum Geschäftsführer der Hyperstone GmbH berufen. Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr 2023 waren bei der Gesellschaft durchschnittlich 69 MitarbeiterInnen beschäftigt (im Vorjahr 62 MitarbeiterInnen), davon 53 Personen in Vollzeit und 16 Personen in Teilzeit. Am Bilanzstichtag bestehen im Wesentlichen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung von Geschäftsräumen und aus Miet-/Leasingverpflichtungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung (TEUR 642 nach TEUR 850 im Vorjahr). Miet- und Leasingverträge stellen eine Alternative zum Kauf der ihnen zugrundeliegenden Vermögensgegenstände dar. Vorteile der Miet- und Leasingverträge bestehen insbesondere in niedriger Kapitalbindung und dem Entfallen eines Verwertungsrisikos. Risiken können sich aus der vereinbarten Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Vermögensgegenstände nicht mehr vollständig nutzbar sein sollten. Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag, analog Vorjahr, nicht. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust in Höhe von TEUR 5 ́508 auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Swissbit BidCo Group und der Swissbit TopCo Group, Bronschhofen, Schweiz, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Swissbit AG, Bronschhofen, Schweiz, erhältlich. Nach Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Konstanz, den 5. April 2024 Silvio Muschter, Geschäftsführer
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die Hyperstone GmbH, Konstanz, (im Folgenden auch Hyperstone genannt) war vom 1. Juli 2003 bis zum 3. Februar 2021 eine 100 % Tochtergesellschaft der CML Microsystems Plc, Langford, UK (im Folgenden auch CML). Mit Wirkung vom 4. Februar 2021 ist die Hyperstone an die Swissbit AG, Bronschhofen, Schweiz, (im Folgenden Swissbit) verkauft worden. Hyperstone entwickelt Flash-Memory-Controller und vertreibt diese weltweit. Hyperstone ist damit in Bezug auf das Geschäftsmodell ein sogenannter "Fabless Semiconductor Supplier". Typische Anwendungen sind beispielsweise Flash-Speichersysteme wie CF- und SD-Karten, USB-Sticks und USB-Module sowie Solid State Drives (SSDs). Die Firma Hyperstone fokussiert sich auf Industrieanwendungen mit hohen funktional-technischen Anforderungen und höchster Zuverlässigkeit. Eine Zweigniederlassung der Hyperstone GmbH befindet sich in Düsseldorf. In der Forschung und Entwicklung wird insbesondere zwischen drei Ausgabenbereichen unterschieden. Dies sind die Personalkosten für die 53 in der Forschung und Entwicklung tätigen MitarbeiterInnen, die die Entwicklung neuer Produkte vorantreiben, die Kosten für hochspezialisierte Software-Lizenzen sowie die Kosten für externe IP, externe Dienstleister und die Maskensätze für die Halbleiterproduktion. Im betrachteten Geschäftsjahr wurde im Wesentlichen an zwei Entwicklungen im F&E Bereich gearbeitet. Zum einen wurde wie bereits im Vorjahr am eMMC-Controller "M9" gearbeitet, bei dem im Juli 2023 der Hardware Tape-out mit 40nm Maskensatz erfolgt ist. Maßgebend für dieses Projekt ist auch die Weiterentwicklung des Firmware Projekts hyMap 2.0. Mit dieser neu entwickelten Firmware soll die Unterstützung für neue Flash Typen sichergestellt, eine höhere Performance gewährleistet sowie weniger Aufwand für zukünftige Maintenance Aktivitäten benötigt werden. Investitionen in Forschung und Entwicklung (F & E) wurden im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 8 ́988 getätigt (im Vorjahr TEUR 7 ́029). Die Gesamtinvestitionen in F & E sind im Geschäftsjahr vollumfänglich in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. in den Personalkosten enthalten. Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB wird nicht mehr in Anspruch genommen (im Vorjahr TEUR 134). Die externen Entwicklungskosten belaufen sich auf TEUR 5 ́439 nach TEUR 3 ́875 im Vorjahr. Die Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 6 ́522 nach TEUR 3 ́034 im Vorjahr und beinhalten mit TEUR 3 ́923 die außerplanmäßige Abschreibung der Restbuchwerte der in den Vorjahren aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung der Gesellschaft sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr war geprägt von einem weltweiten Nachfrage- und in der Folge Umsatzrückgang in Bezug auf Halbleiterprodukte. Der weltweite Halbleitermarkt sank 2023 gegenüber 2022 um 9,2%. Aufgrund der Verknappung der Halbleiterkomponenten in den Jahren 2021 und 2022 waren hohe Lagerbestände an Controllern aufgebaut worden. Der Abbau dieser Lagerbestände verbunden mit einer insgesamt verschlechterten Gesamtwirtschaftslage im Jahr 2023 führten zu einem deutlich geringeren Controller Umsatz weltweit. Das BiP in Deutschland hat sich 2023 gegenüber 2022 um 0,3 % verschlechtert, während es in der EU um 0,6% und in den USA um 3,1% gestiegen ist. 2. Geschäftsverlauf Für das Geschäftsjahr 2023 hatte die Geschäftsführung Umsatzerlöse auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 und eine deutliche Verschlechterung des Jahresergebnisses im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 aufgrund fortlaufend hoher Investitionen in Forschung und Entwicklung erwartet. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2023 lagen mit TEUR 7 ́516 aufgrund des beschriebenen Nachfragerückgangs signifikant unter den Umsatzerlösen des Vorjahres (TEUR 19 ́570). Das Jahresergebnis verschlechterte sich von einem Jahresfehlbetrag von TEUR 768 im Vorjahr auf einen Jahresfehlbetrag von TEUR 13 ́310. Hauptumsatzträger waren im Geschäftsjahr Anwendungen der industriellen Automatisierung und Robotik sowie die Telekommunikations-Infrastruktur Märkte. Insbesondere Projekte im Bereich von 4G/5G-Mobilfunk-Infrastruktur bei Herstellern von Telekommunikations-Infrastruktur als Endkunden beeinflussten den Geschäftsverlauf. 3. Lage a) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt per 31. Dezember 2023 TEUR 11 ́902 nach TEUR 15 ́714 zum Bilanzstichtag des vorangehenden Geschäftsjahres. Der Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände reduzierte sich von TEUR 6'705 auf TEUR 128. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden im Geschäftsjahr 2023 vollständig auf einen Buchwert von TEUR 0 nach TEUR 6'522 per 31. Dezember 2023 abgeschrieben. Im Bereich der Sachanlagen ergab sich ein Anstieg von TEUR 1 ́189 auf TEUR 1 ́510, der im Wesentlichen durch Investitionen im Bereich der anderen Anlagen und der Betriebs- und Geschäftsausstattung bedingt war. Das Vorratsvermögen erhöhte sich von TEUR 2 ́240 auf TEUR 2 ́606. Während dabei Im Bereich der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie Waren ein Rückgang von TEUR 1 ́612 auf TEUR 1 ́052 zu verzeichnen war, erhöhte sich der Buchwert der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von TEUR 628 auf TEUR 1'554. Ursächlich für diese Entwicklung waren der nicht zufriedenstellende Geschäftsverlauf 2023 und lange Lieferzeiten für Wafer Bestellungen aus dem Jahr 2022, die keine kurzfristige Reaktion auf den Nachfragerückgang ermöglichten. Aufträge zur Weiterbearbeitung der Rohmaterialien in verkaufsfähige Produkte wurden an die geringere Nachfrage angepasst, was zur Reduktion der unfertigen und fertigen Erzeugnisse führte. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich angesichts der negativen Geschäftsentwicklung von TEUR 1'970 auf TEUR 817. Dies gilt analog für die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich gegenüber dem Bilanzstichtag des Vorjahres von TEUR 2'001 auf TEUR 581 reduzierten. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 13'310 (nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 768 im Vorjahr) führte zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 5.157 zum 31. Dezember 2023 (im Vorjahr Eigenkapital in Höhe von TEUR 8.153). Die Rückstellungen haben sich aufgrund gestiegener Rückstellungen für ausstehende Rechnungen von TEUR 1'148 im Vorjahr auf TEUR 1 ́453 erhöht. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich entsprechend dem geringeren Geschäftsvolumen von TEUR 1 ́823 auf TEUR 1 ́025 reduziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhen sich von TEUR 2 ́562 auf TEUR 9'337. Der Anstieg steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit Finanzierungen im Verbund und den entsprechenden Zinsverbindlichkeiten. b) Finanzlage Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit für das Geschäftsjahr beträgt TEUR -5 ́931 nach TEUR 85 im Vorjahr. Die flüssigen Mittel reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 632 und belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 174 nach TEUR 805 im Vorjahr. Zur Liquiditätssicherung wurden der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 von verbundenen Unternehmen, insbesondere von der Swissbit AG, Betriebsmittelkredite in Höhe von insgesamt TEUR 7 ́885 (nach TEUR 2 ́013 im Vorjahr) zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Zinsverbindlichkeiten belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 418 nach TEUR 113 im Vorjahr. Für die Darlehensforderung der Swissbit AG wurde ein Rangrücktritt in voller Höhe des Darlehensbetrages von maximal TUSD 9.000 vereinbart. Die Swissbit AG hat sich dazu verpflichtet, den Kreditrahmen für die Hyperstone bei Bedarf zu erhöhen. Die Geschäftsführung der Hyperstone geht angesichts der wirtschaftlichen Lage der Swissbit AG insofern davon aus, dass die Liquidität der Hyperstone über die Finanzierungszusage im Prognosezeitraum sichergestellt ist. Der Gesellschaft kommt eine bedeutende Rolle innerhalb des Swissbit AG Verbunds in Bezug auf Forschung und Entwicklung und die konzerninterne Zulieferung zu. Aus Sicht der Geschäftsführung ist ein Fallenlassen der Gesellschaft vor diesem Hintergrund nahezu ausgeschlossen. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die zugesagten, aber nicht ausgenutzten Kreditlinien auf TEUR 2 ́963 nach TEUR 0 im Vorjahr. c) Ertragslage Die Umsatzerlöse belaufen sich für das Geschäftsjahr auf TEUR 7'516 nach TEUR 19 ́570 für das Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von rund 62%. Ursächlich für den signifikanten Rückgang der Umsatzerlöse war im Wesentlichen der bereits erwähnte Nachfrageeinbruch. Der Rohertrag 1 hat sich, im Wesentlichen getrieben von der Umsatzentwicklung, gegenüber dem Vorjahr von TEUR 13 ́491 auf TEUR 5 ́059 bzw. um rund 63% vermindert. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr TEUR 568 (nach TEUR 1 ́149 im Vorjahr) und sind im Wesentlichen auf Zuwendungserträge aus öffentlichen Fördermitteln (TEUR 429) und Erträge aus Währungsumrechnung (TEUR 129) zurückzuführen. Der Materialaufwand beträgt im Geschäftsjahr TEUR 2 ́457 nach TEUR 6 ́079 für das Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von rund 60%. Die Materialaufwandsquote 2 liegt bei 32,7% (Vorjahr: 31,1%). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten MitarbeiterInnen von 62 auf 69. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr TEUR 6'385 nach TEUR 5'828 für das vorhergegangene Geschäftsjahr, was einer Erhöhung um rund 10% entspricht. Die Personalaufwandsquote 3 liegt bei 84,9% (Vorjahr: 29,8%). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr insgesamt TEUR 6 ́969 (nach TEUR 3'337 im Vorjahr). Darin enthalten sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 3'923 (nach TEUR 0 im Vorjahr). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr TEUR 7.635 (nach TEUR 6 ́643 im Vorjahr) und setzen sich im Wesentlichen aus externen Entwicklungskosten (TEUR 5 ́439), Kosten der Infrastruktur (TEUR 539), Verkaufsprovisionen (TEUR 469), und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (TEUR 115) zusammen. Für das Geschäftsjahr ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von TEUR 13'310 nach einem Jahresfehlbetrag von TEUR 768 im Vorjahr. Die Geschäftsführung beurteilt den Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr als insgesamt unbefriedigend. Der Umsatzeinbruch infolge ausbleibender Nachfrage bei gestiegenen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung belastete die Ertragslage. III. Prognosebericht
2 Berechnet als Verhältnis von
Materialaufwand zu Umsatzerlösen.
3 Berechnet als Verhältnis von
Personalaufwand zu Umsatzerlösen.
Die Geschäftsführung berücksichtigt im Rahmen der Planung der Gesellschaft, jeweils vor Beginn eines Geschäftsjahres, insbesondere die Situation in der Halbleiterbranche, die wirtschaftliche Lage der Kunden und potenziell neue Projekte. Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2024 deutlich steigende Umsatzerlöse und ein deutlich verbessertes, wenngleich negatives, Jahresergebnis. IV. Risiko- und Chancenbericht Seitens der Geschäftsführung wurden Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement System des Swissbit AG Verbunds eingebunden. Im Folgenden werden die Risiken bzw. Chancen für die Gesellschaft in der Reihenfolge ihrer Bedeutung (absteigend) skizziert. Die Darstellung der Risiken erfolgt vor der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Brutto-Darstellung). In den Jahren 2021/2022 wurden bedingt durch die Verknappung von Halbleitern sowohl im Bereich der Logik Chips (Controller) als auch der Flash Chips und die damit einhergehenden Lieferengpässe substanzielle Lagerbestände innerhalb der Lieferkette aufgebaut. Die in der Zwischenzeit eingeleiteten Maßnahmen, die überhöhten Lagerbestände wieder zu reduzieren, wirkten sich negativ auf die Nachfrage im Geschäftsjahr 2023 aus. Die Absatz- und Umsatzentwicklung der Gesellschaft ist davon unmittelbar beeinflusst, wobei sich die Überkapazitäten auch auf die Preisentwicklung auswirken. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die entsprechenden Effekte temporärer Natur sind, die skizzierte Situation die Gesellschaft gleichwohl auch im Prognosezeitraum noch beeinflussen wird. Mit ersten positiven Signalen wird im Lauf des Geschäftsjahres 2024 gerechnet. Ferner bestehen weiterhin Risiken aus den gesamtwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, wie insbesondere dem Krieg in der Ukraine und den damit einhergehenden erhöhten Energiepreisen bzw. den Auseinandersetzungen im Nahen Osten. In der Folge ist eine weitere Abschwächung der allgemeinen Wirtschaftslage möglich, von der auch die Entwicklung der Hyperstone beeinflusst wird. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten: Zu den bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bzw. gegen verbundene Unternehmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Forderungsausfälle waren im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Das Ausfallrisiko schätzen wir aufgrund des Debitorenmanagements und der historischen Ausfallbeträge als gering ein. Die Geschäftsführung sieht derzeit keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft im Prognosezeitraum gefährden könnten. Die Entwicklung im Bereich der Flash Memory Controller wird grundsätzlich dadurch getrieben, dass zunehmend mehr Daten zuverlässig und sicher gespeichert werden müssen. Dieser Trend ist ungebrochen und wird auch in den nächsten Jahren nach den einschlägigen Prognosen weiter anhalten. Zudem sehen wir eine zunehmende Bedeutung der "Security" Anwendungen, für die das Produkt Portfolio der Hyperstone nach Einschätzung der Geschäftsführung gut gerüstet ist. Die Zielsetzung von Hyperstone besteht darin, von diesen Entwicklungen zu profitieren bzw. daran teilzuhaben. In diesem Zusammenhang ist z.B. der neue eMMC-Controller "M9" zu nennen, der insbesondere EIS Sicherheitsprodukte unterstützt. Ziel ist es, den Kunden durch proprietäre Technologie und maßgeschneiderte Software-Individualisierungen ein gegenüber der Konkurrenz höheres Maß an Sicherheit zu bieten. Ferner ergeben sich Chancen für die Hyperstone aus der weiteren Integration in den Swissbit AG Verbund in Form insbesondere auch eines Ausbaus des gruppeninternen Liefer- und Leistungsverkehrs und die Realisierung von Synergien. Entwicklungsprojekte werden in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen des Verbunds ausgerichtet.
Konstanz, den 5. April 2024 Silvio Muschter, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hyperstone GmbH, Konstanz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hyperstone GmbH, Konstanz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hyperstone GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Ulm, den 5. April 2024 KPMG
AG
Dr. Faul, Wirtschaftsprüfer Könnecke, Wirtschaftsprüferin |
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