Deutsche Gesellschaft Club of Rome Projekt GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Otto seit 25.3.2026 | Prokura |
Petra Timmermann seit 9.5.2025 | Prokura |
Kirsten Jucknat seit 11.3.2025 | Prokura |
Nicole John seit 11.3.2025 | Prokura |
Stefan Schrader seit 7.11.2023 | Vorstandsmitglied |
Eva Christine Priesmeyer seit 7.11.2023 | Prokura |
Anja Klarmann seit 7.11.2023 | Prokura |
Sabine Kathrin Rosa Olga Barthauer seit 4.8.2023 | Vorsitzender des Vorstands |
Sabine Jevric seit 8.7.2021 | Prokura |
Stefan Michael Krohnsnest seit 15.1.2021 | Prokura |
Jörg Hermes seit 6.4.2020 | Vorstandsmitglied |
Anke Wolff seit 17.7.2019 | Prokura |
Dirk Blasig seit 27.7.2018 | Prokura |
Jürg Schönherr seit 27.7.2018 | Prokura |
Andrej Landl seit 27.7.2018 | Prokura |
Sascha Aldag seit 27.7.2018 | Prokura |
Patrick Lübbersmann seit 27.7.2018 | Prokura |
Robert Holl seit 27.7.2018 | Prokura |
Markus Krampe seit 27.7.2018 | Prokura |
Frank Schneider seit 27.7.2018 | Prokura |
Ingo Albert seit 27.7.2018 | Prokura |
Sebastian Post seit 27.7.2018 | Prokura |
Patrick Ernst seit 22.5.2018 | Prokura |
Carsten Hendrik Vollnberg seit 22.5.2018 | Prokura |
Markus Franz-Josef Müller seit 1.2.2018 | Prokura |
Hans-Joachim Peter Kühn seit 1.2.2018 | Prokura |
Silke Sachse seit 1.2.2018 | Prokura |
Carsten Kleta seit 1.2.2018 | Prokura |
Peter Fehlinger seit 1.2.2018 | Prokura |
Mark Meissner seit 10.6.2015 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DZ HYP AGHamburg und MünsterJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024LageberichtGESCHÄFTSMODELLImmobilienbank der Genossenschaftlichen FinanzGruppeDie DZ HYP ist eine der führenden Immobilienbanken und bedeutender Pfandbriefemittent in Deutschland sowie Kompetenzcenter für Öffentliche Kunden in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Bank ist in den Geschäftsfeldern Firmenkunden, Privatkunden und Öffentliche Kunden aktiv. Das Geschäft betreibt die DZ HYP mit Direktkunden sowie als Partner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Die DZ HYP ist mit zwei Hauptstandorten in Hamburg und Münster, sechs Immobilienzentren in den Wirtschaftsmetropolen Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München sowie Regionalbüros in Hannover, Kassel, Leipzig und Nürnberg flächendeckend präsent. Durch die dezentrale Ausrichtung verfügt die DZ HYP über eine regionale Nähe zu den Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie zu ihren Kunden. Individualisierte Finanzierungslösungen für FirmenkundenIm Geschäftsfeld Firmenkunden agiert die DZ HYP im Direktgeschäft sowie als Partner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Dabei arbeitet die Bank mit Gewerbekunden und der Wohnungswirtschaft zusammen. Die DZ HYP setzt ihren Schwerpunkt auf Immobilienfinanzierungen im deutschen Markt. Außerdem werden deutsche Kunden in selektive Auslandsmärkte begleitet. Im Fokus der gewerblichen Objektfinanzierung stehen die Kernsegmente Büro, Wohnungsbau und Handel. Darüber hinaus deckt die DZ HYP die Spezialsegmente Hotel, Logistik und Sozialimmobilien im Rahmen ihrer Kreditrisikostrategie ab. Zielkunden sind private und institutionelle Investoren, Projektentwickler und Bauträger. Bei der Auswahl der Engagements stehen die Qualität der Kundenverbindung, die nachhaltige Vermietbarkeit sowie die Drittverwendungsfähigkeit der Immobilie und die erstrangige grundpfandrechtliche Besicherung im Vordergrund. Im Bereich der Wohnungswirtschaft bilden individuelle Finanzierungslösungen für wohnwirtschaftlich oder gemischt genutzte Immobilien den Tätigkeitsschwerpunkt. Genossenschaftliche, kommunale, kirchliche und weitere Wohnungsunternehmen in Deutschland erhalten Darlehen für Neubau, Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben auch in Kombination mit Förderdarlehen der KfW. Die DZ HYP konzentriert sich dabei auf langfristige Kundenbeziehungen zu Unternehmen, die nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Als Premium-Fördermitglied des Spitzenverbands GdW engagiert sich die Bank für einen intensiven Dialog zwischen der Wohnungswirtschaft und Immobilienfinanzierern. Aktiv im PrivatkundengeschäftDas Privatkundengeschäft wird im Wesentlichen im Vermittlungsgeschäft mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken getätigt. Das Angebot der DZ HYP umfasst Erst- und Anschlussfinanzierungen bei Neubau, Kauf und Modernisierung/Renovierung. Das breite Produktspektrum an Baufinanzierungen mit Zinsbindungen von bis zu 30 Jahren ermöglicht den Volksbanken und Raiffeisenbanken, ihren Kunden bedarfsgerechte Lösungen anzubieten. Das Geschäft basiert auf standardisierten Kreditprozessen und zeichnet sich durch schnelle Kreditentscheidungen aus. Für Privatkunden wird das Vertriebspotenzial der Genossenschaftlichen FinanzGruppe durch die technologische Integration in die Vertriebssysteme der Volksbanken und Raiffeisenbanken und durch weitestgehend automatisierte Prozesse zugänglich gemacht. Kompetenzcenter für Öffentliche KundenAls Kompetenzcenter für Öffentliche Kunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe unterstützt die DZ HYP die Volksbanken und Raiffeisenbanken deutschlandweit bei der Entwicklung des Geschäfts mit Landkreisen, Städten und Gemeinden, deren rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben, kommunalen Zweckverbänden und Anstalten des öffentlichen Rechts. Kern des gemeinsam mit Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie des direkt getätigten Geschäfts ist die Vergabe von Kommunaldarlehen und Kassenkrediten. Portfolio im Überblick *Im Immobilienkreditportfolio der DZ HYP belief sich der Anteil der Inlandsfinanzierungen zum 31. Dezember 2024 auf 96,0 Prozent (2023: 96,4 Prozent). Das Volumen der Auslandsfinanzierungen stieg 2024 um 10,6 Prozent auf 2,4 Mrd. € (2023: 2,2 Mrd. €). 93,4 Prozent des ausländischen Kreditvolumens entfallen auf die Zielmärkte Österreich, Frankreich, Großbritannien und Niederlande. Die nachstehende Abbildung stellt das Kreditvolumen der drei Geschäftsarten Immobilienkreditgeschäft, Kommunalkreditgeschäft und Kapitalmarktgeschäft dar: Kreditvolumen nach Geschäftsarten in Mio. EUR
Für das Immobilienkreditgeschäft, das überwiegend durch Grundschulden und Hypotheken besichert ist, verteilt sich das Kreditvolumen auf die einzelnen Objektarten wie folgt: KREDITVOLUMEN *) IMMOBILIENKREDITGESCHÄFT NACH OBJEKTARTEN
*) Inkl. Auszahlungsverpflichtung
Das Kapitalmarktgeschäft der DZ HYP verteilt sich nach regionalen Kriterien wie folgt: KAPITALMARKTGESCHÄFT: BESTAND NACH REGIONEN
*) Italien, Portugal und Spanien
Die DZ HYP
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| Veränderungen gegenüber dem Vorjahr | ||||
| in Mio. € | 31.12.2024 | 31.12.2023 | Mio. € | % |
| Immobilienkredite *) | 57.548 | 56.902 | 646 | 1,1 |
| Originäre Kommunalkredite **) | 8.580 | 8.785 | -205 | -2,3 |
| Wertpapiergeschäft ***) | 8.318 | 9.007 | -689 | -7,6 |
| Insgesamt | 74.446 | 74.694 | -248 | -0,3 |
*) Hypothekendarlehen inkl. kurzfristiger
grundpfandrechtlich besicherter Forderungen
**) Kreditgeschäft mit direkter Haftung von
deutschen kommunalen Gebietskörperschaften bzw. deren
rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben
***) Finanzierungen an Staaten und substaatliche
Einheiten, Landes- und Förderbanken sowie
staatsverbürgte Unternehmensanleihen,
Bankschuldverschreibungen und Mortgage Backed Securities
Die Vermögenslage der Bank ist geordnet.
Die DZ HYP wendet seit dem 31. Dezember 2012 einen Eigenkapital-Waiver gemäß den Vorschriften des Artikel 7 der Capital Requirements Regulation (CRR) an und ist dadurch von der Anwendung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen auf Einzelinstitutsebene entbunden. Die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen werden von der DZ HYP zur Ableitung interner Steuerungsimpulse genutzt.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
| Eigenmittel in Mio. € | 2.013 | 1.896 |
| Gesamtkapitalquote in % | 12,3 | 12,4 |
| Kernkapitalquote in % | 11,8 | 11,9 |
| Harte Kernkapitalquote in % | 11,8 | 11,9 |
Zur weiteren Stärkung des harten Kernkapitals hat die DZ HYP in Abstimmung mit der DZ BANK beschlossen, das im Geschäftsjahr 2024 erwirtschaftete ausschüttungsfähige Ergebnis von 245,8 Mio. € zu einem wesentlichen Teil dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zuzuführen.
Im Rahmen des Liquiditätsmanagements unterscheidet die DZ HYP zwischen der laufenden Liquiditätssteuerung und der strukturellen Refinanzierung. Für beide Liquiditätssichten sind nach Einschätzung der DZ HYP bedarfsgerechte Steuerungskreise etabliert. Die Steuerung erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der Limite des internen Liquiditätsrisikomodells, des DZ BANK-Liquiditätsrisikomodells sowie der regulatorischen Liquiditätsanforderungen. Dabei wird seit dem Erstanwendungszeitpunkt 31. Dezember 2021 der Liquiditäts-Waiver gemäß Art. 8 CRR mit der DZ BANK berücksichtigt.
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Die laufende Liquiditätssteuerung zielt darauf ab, eine zuverlässige und dauerhafte Liquiditätsversorgung jederzeit zu gewährleisten. Aufgrund der Einbindung der DZ HYP in die Genossenschaftliche FinanzGruppe sowie der Nähe zur DZ BANK verzichtet die DZ HYP im Bereich der kurzfristigen Liquidität bewusst auf einen eigenen Marktauftritt. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung erfolgt in enger Abstimmung mit der DZ BANK, die aufgrund ihrer Zentralbankfunktion in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe liquide Mittel verschiedener Fristigkeit generiert und diese konzernintern einsetzt. Im Rahmen dieser Konzernliquiditätssteuerung ist es Tochterunternehmen wie der DZ HYP möglich, Refinanzierungsmittel bei der DZ BANK abzurufen. Grundlage ist eine enge, regelmäßige Berichterstattung über zukünftige Liquiditätsveränderungen. |
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Die strukturelle Refinanzierung unterliegt dem Risiko, dass durch verschiedene Einflussfaktoren das notwendige Refinanzierungsniveau nicht mehr gehalten und unter Umständen Fremdkapital in den gewünschten Laufzeiten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden kann. Als Pfandbriefbank verfügt die DZ HYP über eine Pfandbriefbanklizenz, die die Grundlage der gedeckten Refinanzierung und damit eine sichere und kostengünstige Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung bildet. Die DZ HYP emittiert Pfandbriefe über einen eigenen Marktauftritt an Investoren innerhalb und außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. |
Die Liquiditätslage der DZ HYP ist geordnet.
Die Ertragslage der DZ HYP ist im Geschäftsjahr 2024 maßgeblich geprägt durch die operativen Erfolge der etablierten Geschäftsfelder in der Immobilienfinanzierung. Dabei wird der gestiegene Zinsüberschuss von deutlich unter der Planung liegenden Wertberichtigungen begleitet.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Steuerung der DZ HYP werden die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten und aus der HGB-Rechnungslegung abgeleiteten betriebswirtschaftlichen Erfolgsgrößen berücksichtigt und in den anschließend dargestellten zentralen Steuerungsgrößen verdichtet.
| Veränderungen gegenüber dem Vorjahr | ||||
| in Mio. € | 2024 | 2023 | in Mio. € | in % |
| Zinsüberschuss | 719,8 | 711,0 | 8,8 | 1,2 |
| Provisionsergebnis | -21,1 | -14,5 | -6,6 | 45,5 |
| Verwaltungsaufwand | 244,5 | 246,7 | -2,2 | -0,9 |
| Sonstiges betriebliches Ergebnis | 18,2 | 16,6 | 1,6 | 9,6 |
| Risikovorsorge *) | -90,6 | -109,6 | 19,0 | -17,3 |
| Finanzanlagesaldo **) | 4,4 | -1,7 | 6,1 | >-100,0 |
| Betriebsergebnis | 386,2 | 355,1 | 31,1 | 8,8 |
| Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 146,0 | 155,0 | -9,0 | -5,8 |
| Steueraufwand | 140,2 | 144,2 | -4,0 | -2,8 |
| Teilgewinnabführung | 0,0 | 0,5 | -0,5 | -100,0 |
| Gewinnabführung | 100,0 | 55,4 | 44,6 | 80,5 |
*) Entspricht dem GuV-Posten "Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft"
**) Entspricht dem GuV-Posten "Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren"
Im Geschäftsjahr 2024 lag der Zinsüberschuss der DZ HYP mit 719,8 Mio. € um 8,8 Mio. € über dem Wert des Vorjahres von 711,0 Mio. €. Dabei wirken sich insbesondere gestiegene Margen im Aktivgeschäft positiv aus. Der Zinsüberschuss zeigt sich als das Ergebnis der Steuerung des Bankbuches, die auf eine langfristige, periodengerechte Margengenerierung ausgerichtet ist.
Gegenüber dem Vorjahr ist ein um 6,6 Mio. € auf -21,1 Mio. € vermindertes Provisionsergebnis festzustellen. Es entfallen mit 45,7 Mio. € (Vorjahr: 32,2 Mio. €) deutlich mehr Aufwendungen auf Vermittlungsleistungen an Volksbanken und Raiffeisenbanken der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Korrespondierend wurden 25,7 Mio. € (Vorjahr: 19,6 Mio. €) mehr Provisionserträge im Kreditgeschäft vereinnahmt, die sich abhängig vom jeweiligen Produktmix und dem Auszahlungszeitpunkt entwickeln.
Der Verwaltungsaufwand als Summe der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen von 239,4 Mio. € (Vorjahr: 241,6 Mio. €) sowie der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen von 5,1 Mio. € (Vorjahr: 5,1 Mio. €) liegt mit 244,5 Mio. € im Berichtsjahr um 2,2 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (246,7 Mio. €). Der darin enthaltene Personalaufwand ist von 103,4 Mio. € im Vorjahr um 6,8 Mio. € auf 110,2 Mio. € gestiegen. Dieser Anstieg ist mit 4,7 Mio. € insbesondere auf den erhöhten Personalbestand und Gehaltssteigerungen zurückzuführen.
Gegenüber dem Vorjahr verringern sich die anderen Verwaltungsaufwendungen um 9,3 Mio. € auf 124,8 Mio. €. Dieser Rückgang ist überwiegend auf den Entfall der Bankenabgabe zurückzuführen (Vorjahr: 33,2 Mio. €), nachdem das Zielvolumen des zugrunde liegenden Fonds im Jahr 2023 erreicht wurde. Dagegen ist insbesondere der Projektaufwand für Digitalisierungsmaßnahmen um 16,8 Mio. € gestiegen.
Mit 25,9 Mio. € liegen die sonstigen betrieblichen Erträge, die im Wesentlichen durch Mieterträge von 12,8 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €), Dienstleistungserträge von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) und der Auflösung von Rückstellungen von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) generiert werden, über dem Vorjahreswert von 23,6 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 0,7 Mio. € auf 7,7 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €). Das sonstige betriebliche Ergebnis ist als Saldo beider genannten GuV-Posten um 1,6 Mio. € auf 18,2 Mio. € gestiegen.
Die Bank hat für das Kreditgeschäft insgesamt einen deutlich unter der Planung liegenden Risikovorsorgeaufwand zu verzeichnen. Im Geschäftsfeld Firmenkunden sowie im privaten Immobilienkreditgeschäft waren Netto-Zuführungen zu Einzelwertberichtigungen von -79,0 Mio. € (Vorjahr -120,8 Mio. €) erforderlich. Bei der Pauschalwertberichtigung gab es insbesondere durch Anpassungen der Ratingparameter einen Aufwand von 9,3 Mio. € (Vorjahr: +9,0 Mio. €). Des Weiteren ergeben sich Erträge aus der Bewertung und aus Einlösungsgewinnen von Wertpapieren der Liquiditätsreserve von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Insgesamt wird ein Risikovorsorgeaufwand von -90,6 Mio. € (Vorjahr: -109,6 Mio. €) ausgewiesen.
Der Ertrag im Finanzanlagesaldo von 4,4 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio.€) resultiert insbesondere aus dem Verkaufsgewinn einer Beteiligung von 3,4 Mio. €. Die übrigen Realisierungs- und Bewertungseffekte für Wertpapiere, die im Anlagevermögen gehalten werden, und Kreditderivate belaufen sich auf 1,0 Mio. € (Vorjahr: -1,7 Mio. €).
Das Betriebsergebnis bildet den Erfolg der DZ HYP im Kerngeschäft ab und wird zur internen Steuerung der operativen Geschäftsfelder verwendet. Insbesondere aufgrund des gestiegenen Zinsüberschusses und einer geringeren Risikovorsorge liegt das Betriebsergebnis von 386,2 Mio. € (Vorjahr: 355,1 Mio. €) über dem Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden unter Berücksichtigung der besonderen Risiken des Geschäftszwecks dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB 146,0 Mio. € (Vorjahr: 155,0 Mio. €) zugeführt.
Aufgrund des zwischen der DZ BANK und der DZ HYP bestehenden Steuerumlagevertrags sind Steuern auf Stand-Alone-Basis zu ermitteln. Insgesamt entfallen auf die DZ HYP Steuern von 140,2 Mio. € (Vorjahr: 144,2 Mio. €). Darin enthalten ist im Wesentlichen ein Ertragsteueraufwand aus Umlagen von 139,7 Mio. € (Vorjahr: 143,7 Mio. €). Die sonstigen Steueraufwendungen belaufen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) und betreffen insbesondere Grundsteuern für die Immobilien der Bank.
Es errechnet sich ein Gewinn nach Steuern von 100,0 Mio. € (Vorjahr: 55,4 Mio. €), der gemäß der abgestimmten Ausschüttungspolitik an die DZ BANK abgeführt wird.
Im Folgenden werden die zentralen Steuerungsgrößen der DZ HYP beschrieben.
Zur Messung der Ertragskraft der DZ HYP wird das ausschüttungsfähige Ergebnis ermittelt, das sich wie folgt zusammensetzt:
| in Mio. € | 2024 | 2023 |
| Jahresüberschuss vor Gewinnabführung | 100,0 | 55,4 |
| Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB | -0,2 | -0,2 |
| Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB | 146,0 | 155,0 |
| Ausschüttungsfähiges Ergebnis | 245,8 | 210,2 |
Der Planwert von 180 Mio. € wurde aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs deutlich überschritten.
Als Gradmesser für die Effizienz eines wirtschaftlichen Handelns dient die Cost Income Ratio (CIR) ebenfalls als zentrale Steuerungsgröße. Die CIR stellt das Verhältnis zwischen dem Verwaltungsaufwand einschließlich des sonstigen betrieblichen Aufwands und der Summe aus Zinsüberschuss und Provisionsergebnis sowie sonstiger betrieblicher Erträge dar. Im Geschäftsjahr 2024 hat sich die CIR insbesondere durch den gestiegenen Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahreswert von 35,2 Prozent um 0,4 Prozentpunkte auf 34,8 Prozent verbessert und übertraf damit den Planwert für 2024 deutlich.
| in Mio. € | 2024 | 2023 |
| Verwaltungsaufwand | 244,5 | 246,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7,7 | 7,0 |
| Summe der relevanten Aufwandskomponenten | 252,2 | 253,7 |
| Zinsüberschuss | 719,8 | 711,0 |
| Provisionsergebnis | -21,1 | -14,5 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 25,9 | 23,6 |
| Summe der relevanten Ertragskomponenten | 724,6 | 720,1 |
Eine weitere zentrale Steuerungsgröße, über welche die Eigenkapitalrentabilität gemessen wird, ist der "Return on Equity" (RoE). Dabei wird das Ergebnis vor Steuern und Vorsorgedotierungen ins Verhältnis zum durchschnittlich gebundenen relevanten Eigenkapital (Eigenkapital und Vorsorgereserven, daraus das Mittel aus dem Bestand Berichtsjahr und Vorjahr) gesetzt. Im Berichtsjahr erhöht sich der RoE auf 16,4 Prozent (Vorjahr: 16,1 Prozent). Damit liegt er deutlich über dem Planwert für 2024.
| in Mio. € | 2024 | 2023 |
| Jahresüberschuss vor Gewinnabführung | 100,0 | 55,4 |
| Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB | -0,2 | -0,2 |
| Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB | 146,0 | 155,0 |
| Steueraufwand vom Einkommen und vom Ertrag | 139,9 | 143,9 |
| Ergebnis vor Steuern und Vorsorgedotierungen | 385,7 | 354,1 |
Die konsequent verfolgte Geschäfts- und Risikostrategie der DZ HYP hat auch im Jahr 2024 zu einer stabilen wirtschaftlichen Situation und einer robusten Ertragslage geführt. Der verstärkte Aufbau von offenen Vorsorgereserven begleitet eine geordnete Vermögens- und Finanzlage in einem nach Einschätzung der DZ HYP tragfähigen Geschäftsmodell.
Für die oben genannten Steuerungsgrößen der DZ HYP wird im Prognosebericht ein Ausblick gegeben. Darüber hinaus hat die DZ HYP verschiedene nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erhoben, um Fortschritte bei der Erreichung nichtfinanzieller Ziele zu messen. Diese nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden nur in Ansätzen für die interne Steuerung herangezogen, daher erfolgt an dieser Stelle keine weitere Angabe. Die Berichterstattung zu nachhaltigkeitsspezifischen Kennzahlen erfolgt in der Nichtfinanziellen Erklärung gem. § 289b HGB, siehe Kapitel Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht der DZ HYP.
In der DZ HYP werden Chancen als positive unerwartete Abweichungen von der für das kommende Geschäftsjahr erwarteten Ertragslage verstanden. Die in diesem Zusammenhang wesentlichen wertbestimmenden Einflussfaktoren (Werttreiber) für die Ertragslage sind als Planannahmen im Prognosebericht aufgeführt. Chancen bestehen insofern insbesondere in einer Planüberschreitung der dort genannten Ertragsquellen bzw. einer Planunterschreitung bei den Aufwendungen. Diese Chancen konnten insbesondere durch die unter den Erwartungen liegende Risikovorsorge genutzt werden.
Als Tochterunternehmen der DZ BANK ist die DZ HYP Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, die über eine hohe Solidität, Bonität und Liquidität durch Kundeneinlagen verfügt. Die breite Aufstellung der FinanzGruppe bildet für die DZ HYP die Basis, um unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten Finanzierungen anzubieten. Ihre Handlungsfähigkeit wird die DZ HYP auch zukünftig gemeinsam mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken nutzen, um sich als zuverlässiger Finanzierungspartner ihrer Kunden zu erweisen. Als Unternehmen der DZ BANK Gruppe ist die DZ HYP dem genossenschaftlichen Grundverständnis einer verantwortungsvollen Wirtschaftsweise verpflichtet. Dieses bedeutet, dass die Bank ihr unternehmerisches Handeln langfristig ausrichtet, natürliche Ressourcen schonend und effizient einsetzt sowie Risiken und Chancen bei ihren Entscheidungen berücksichtigt.
Die Wahrnehmung von Geschäftschancen unter Beachtung von Risiko- und Renditezielen ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung der DZ HYP. Die aus dem Geschäftsmodell der Bank resultierenden Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur Identifizierung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Chancen. Das Chancenmanagement der DZ HYP ist in den jährlichen strategischen Planungsprozess des DZ BANK Konzerns eingebunden. Die strategische Planung ermöglicht die Identifizierung und Analyse von Trends und Veränderungen im Markt- und Wettbewerbsumfeld und ist Grundlage für die Beurteilung der Chancenpotenziale. Die Berichterstattung über die aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Chancen der künftigen Geschäftsentwicklung an den Vorstand basiert auf der operativen Planung, die auf den Ergebnissen der strategischen Planung aufbaut. Im Rahmen der Kommunikation der Geschäftsstrategie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die identifizierten Chancenpotenziale informiert.
Die DZ HYP wendet seit dem 31. Dezember 2012 einen Eigenkapital-Waiver gemäß den Vorschriften des Artikel 7 der Capital Requirements Regulation (CRR) an und ist dadurch von der Anwendung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen auf Einzelinstitutsebene entbunden. Im Sinne des Eigenkapital-Waivers erfolgt die Überwachung, Sicherstellung und Offenlegung der ökonomischen und regulatorischen Kapitaladäquanz somit auf Ebene der DZ BANK Gruppe.
Seit dem Stichtag 31. Dezember 2021 liegt darüber hinaus die Erlaubnis der EZB zur Anwendung eines Liquiditäts-Waivers gemäß Art. 8 CRR vor, der die DZ HYP auf Einzelinstitutsebene von der Erfüllung der Anforderungen aus den Artikeln 412, 413 und 430 Abs. 1 Buchstabe d der CRR befreit. Stattdessen sind diese Anforderungen gemäß Art. 8 Abs. 2 und 6 CRR auf Ebene der aus DZ BANK und DZ HYP zusammengeschlossenen Liquiditätsuntergruppe einzuhalten.
Das Risikomanagement der DZ HYP erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem KWG, den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie sonstiger einschlägiger Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden und ist integraler Bestandteil der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung. Die gezielte und kontrollierte Übernahme von Risiken unter Beachtung von Renditezielen ist Bestandteil der Unternehmenssteuerung in der DZ BANK Gruppe und damit auch in der DZ HYP. Die aus dem Geschäftsmodell der DZ HYP resultierenden geschäftlichen Aktivitäten erfordern die Fähigkeit zur Identifizierung, Messung und Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken. Darüber hinaus sind die adäquate Unterlegung der Risiken mit Eigenkapital sowie eine solide Liquiditätsausstattung als Voraussetzungen für das Betreiben des Geschäfts von grundlegender Bedeutung. In der DZ BANK Gruppe und auch in der DZ HYP gilt deshalb der Grundsatz, dass bei allen Aktivitäten Risiken nur in dem Maße eingegangen werden, wie dies zur Erreichung ihrer geschäftspolitischen Ziele erforderlich ist und ein angemessenes Verständnis und ausreichend Expertise für die Identifizierung, Messung und Beurteilung, Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation der Risiken vorliegen.
Zur Umsetzung dieser Grundsätze hat der Vorstand der DZ HYP im Einklang mit den Vorgaben der DZ BANK Gruppe ein Risikoappetitstatement formuliert. Aufbauend auf den dort festgelegten risikopolitischen Leitsätzen und quantitativen Kennzahlen sowie der Geschäftsstrategie wurden ein Rahmendokument zur Risikostrategie sowie die jeweiligen Risikostrategien für die wesentlichen Risikoarten festgelegt.
Die Identifizierung der für die DZ BANK Gruppe relevanten Risikoarten und die Beurteilung hinsichtlich deren Wesentlichkeit sind Ziele der mindestens jährlich bzw. anlassbezogen durchgeführten Risikoinventur. Für jene Risikoarten, die aufgrund der Geschäftsaktivitäten der Unternehmen der DZ BANK Gruppe grundsätzlich auftreten können, wird eine Wesentlichkeitsprüfung durchgeführt. Für die als wesentlich eingestuften Risikoarten erfolgt im nächsten Schritt eine Evaluierung, in welchem Umfang Risikokonzentrationen vorliegen.
Als in diesem Sinne wesentliche Risikoarten sind für die DZ HYP das Kreditrisiko, das Marktpreisrisiko, das Liquiditätsrisiko, das operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko, das Reputationsrisiko, das Geschäftsrisiko und das Langlebigkeitsrisiko als Unterarten des versicherungstechnischen Risikos festgestellt worden. Diese werden in den Abschnitten II bis IX erläutert. Mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos wird für die genannten Risikoarten ökonomisches Kapital - der so genannte Risikokapitalbedarf bzw. bei durch die DZ BANK gemessenen Risikoarten der so genannte Risikobeitrag - ermittelt.
Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich als "Value at Risk" mit einer Haltedauer von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent. Für noch nicht - bzw. noch nicht ausreichend - kapitalisierbare Risikoarten erfolgt die Bildung eines Kapitalpuffers, der nach Implementierung einer angemessenen Risikoquantifizierung (Berücksichtigung im Risikokapitalbedarf bzw. Risikobeitrag) wieder aufgelöst wird. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein permanenter Kapitalpuffer möglich (zum Beispiel für die Abbildung des Langlebigkeitsrisikos). Das ökonomische Kapital zum Reputationsrisiko wird über das Geschäftsrisikomodell mit abgedeckt bzw. ermittelt. Die Methoden und Verfahren zur Liquiditätsrisikosteuerung werden in Abschnitt IV erläutert.
Unter anderem durch die Nutzung des Eigenkapital- und des Liquiditäts-Waivers ist die DZ HYP eng in das Risikomanagement der DZ BANK Gruppe eingebunden. Die Risikosteuerung erfolgt im Einklang mit der Geschäftsstrategie und der jeweiligen Risikostrategie von DZ HYP und DZ BANK Gruppe. Die Festlegung der Risikolimite für die wesentlichen Risikoarten erfolgt turnusmäßig im Rahmen des jährlich stattfindenden, gruppenweiten strategischen und operativen Planungsprozesses auf der Grundlage der Risikotragfähigkeit der DZ BANK Gruppe. Darüber hinaus verfügt die DZ HYP zur internen Steuerung und Überwachung des Kreditrisikos über Limitsysteme für Länder- und Adressenausfallrisiken.
Im Rahmen der Limitierung sind Frühwarnindikatoren und Eskalationsprozesse definiert. Bei Limitüberschreitungen wird ein Eskalationsverfahren eingeleitet, innerhalb dessen die Rückführung in den Rahmen der Limite erfolgt bzw. Limitüberschreitungen kompetenzgerecht genehmigt werden.
Die Steuerung der DZ HYP erfolgt durch den Vorstand als höchstes internes Entscheidungsgremium der Bank. Die wöchentliche Vorstandssitzung dient der Beschlussfassung des Vorstands. Im Hinblick auf die Risikogovernance der DZ HYP besitzt der Vorstand als Gremium die Geschäftsführungsbefugnis und die alleinige Vertretungsmacht gemäß § 78 AktG. Der Vorstand ist verantwortlich für die Risikosteuerung und -Überwachung der Gesamtbank auf Portfolioebene sowie für die Risikokapitalallokation und trifft Entscheidungen zu Einzelkreditengagements in Vorstandskompetenz. Daneben ist die DZ HYP über ihre Vorstandsebene und weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Gremienstruktur der DZ BANK Gruppe und der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eingebunden.
Der Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und ist dabei Empfänger der Berichterstattung des Vorstands unter anderem nach § 90 AktG zur Geschäftsentwicklung und Risikosituation der Bank sowie der sonstigen aufsichtsrechtlichen Berichte. Die Geschäftsordnung sowie der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte zur Erfüllung seiner Aufgaben spezielle Ausschüsse gebildet. Der Risikoausschuss befasst sich mit dem Risikomanagement, unter anderem dem Risikoappetitstatement und den daraus abgeleiteten Risikostrategien gemäß MaRisk. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems (insbesondere des internen Kontrollsystems und der Internen Revision), die Durchführung der Abschlussprüfung sowie die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Nominierungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat unter anderem bei der Ermittlung von Bewerbern für die Besetzung einer Vorstands- oder Aufsichtsratsposition sowie bei der Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Der Vergütungskontrollausschuss überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Vorstände sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für die Organisation des Risikomanagements ist in der Aufbauorganisation ein Modell der drei Verteidigungslinien (sogenanntes "Three-Lines-of-Defense-Modell") etabliert. Das Modell grenzt Verantwortlichkeiten zwischen Bereichen eindeutig ab und adressiert potenzielle Interessenskonflikte.
Die erste Verteidigungslinie stellt das operative Management in den Marktbereichen dar. Die betroffenen Bereiche sind damit betraut, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten, diese bewusst einzugehen oder zu vermeiden und Maßnahmen zur Risikosteuerung unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen umzusetzen.
Die zweite Verteidigungslinie verantwortet die Etablierung und Weiterentwicklung von Standards für das Risikomanagement. Darüber hinaus überwacht sie die Einhaltung dieser Standards durch die erste Verteidigungslinie und erstattet Vorstand und Aufsichtsrat hierzu Bericht. Weitergehend übernimmt die Marktfolge im Sinne der MaRisk in der zweiten Verteidigungslinie durch das Zweitvotum die Überwachungsfunktion der ersten Verteidigungslinie.
Das Risikocontrolling übernimmt in der zweiten Verteidigungslinie die Risikocontrolling-Funktion gemäß MaRisk und somit eine übergeordnete Verantwortung für die Identifizierung, Messung und Bewertung, Limitierung sowie die Überwachung und Kommunikation von Risiken.
Der Bereich Compliance übernimmt weitere Funktionen der zweiten Verteidigungslinie. In diesem Bereich sind die Compliance-Beauftragten gemäß MaRisk und WpHG sowie der Geldwäschebeauftragte/die Zentrale Stelle, der Datenschutzbeauftragte, die Informationssicherheitsbeauftragte, die Notfallmanagerin und die Zentrale Auslagerungsbeauftragte angesiedelt.
In der dritten Verteidigungslinie prüft und beurteilt die Interne Revision prozessunabhängig die Risikomanagementprozesse der ersten und zweiten Verteidigungslinie. In dieser Rolle berichtet sie direkt an den Vorstand sowie an den Aufsichtsrat, den Prüfungsausschuss sowie externe Kontrollinstanzen.
Das Risikomanagement der DZ HYP erfüllt die Anforderungen, die sich aus § 27 PfandBG ergeben. Das Marktrisiko, das sich aus den Deckungsstöcken ergibt, wird mittels der Anwendung TXS-Pfandbrief ermittelt. Hierzu dient die barwertige Deckungsrechnung, die durch die BaFin in der Pfandbrief-Barwertverordnung (PfandBarwertV) geregelt wurde. Zur Quantifizierung des Marktrisikos werden Stress-Szenarien berechnet, die die Auswirkungen von standardisierten Zinsschocks auf den Barwert der Deckungsstöcke ermitteln.
Für die Konstruktion dieser Zinsschocks sind durch die BaFin Vorgaben gemacht worden. Gleiches gilt für die maximale Wirkung der Szenarien auf den Barwert der Deckungsstöcke. Auf täglicher Basis erhält das Treasury eine Berichterstattung über die Barwertentwicklung und die Liquiditätssituation der DZ HYP.
Darüber hinaus erfolgt quartalsweise ein Reporting an den Vorstand, welches speziell die darüberhinausgehenden Anforderungen aus dem Pfandbriefgesetz unter Bezugnahme auf die bisherige und zukünftige Entwicklung der Deckungsstöcke und auf die in den Deckungsstöcken vorhandenen Kreditrisiken behandelt.
Die internen Vorschriften hinsichtlich der Aufnahmen von Geschäften in neuen Produkten/neuen Märkten berücksichtigen neben den Anforderungen aus den MaRisk auch die Anforderungen, die sich nach § 27 PfandBG ergeben.
Das Rechnungswesen der DZ HYP ist überwiegend dem geschäftsfeldunabhängigen Bereich Finanzen zugeordnet und umfasst insoweit die Finanzbuchhaltung und die Anlagenbuchhaltung. Die Wertpapierbuchhaltung sowie die Darlehensbuchhaltung sind den verschiedenen Marktfolgebereichen in der DZ HYP zugeordnet. Die Personalbuchhaltung ist an die ZALARIS Deutschland AG, Henstedt-Ulzburg, ausgelagert.
Das implementierte interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für den Rechnungslegungsprozess verfolgt rechnungslegungsbezogene und sonstige Kontrollziele. Den rechnungslegungsbezogenen Kontrollzielen werden Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung zugeordnet. Hier stehen die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Dokumentation, die zeitnahe Erfassung, die Bestandsabstimmung zwischen den eingesetzten IT-Systemen und die Einhaltung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften im Vordergrund. Sonstige Kontrollziele sind die Einhaltung der maßgeblichen Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
Zur Erfüllung der vorgenannten Strategie sind integrierte Geschäftsprozesskontrollen, zum Beispiel Kontrollhandlungen im Vier-Augen-Prinzip, installiert. Darüber hinaus sollen Fehler durch die Einhaltung der Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Dienstanweisungen und Plausibilisierungen mitigiert werden. Bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen wird regelmäßig die Unterstützung durch externe Experten in Anspruch genommen. Im Rahmen von Neuproduktprozessen ist stets vor der Produkteinführung zu belegen, dass die regelkonforme und ordnungsgemäße Abbildung des Geschäftes in neuen Produkten/neuen Märkten im Rechnungswesen sichergestellt ist. Die Interne Revision führt regelmäßig prozessunabhängige Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung durch.
Insgesamt hat die Bank für den Rechnungslegungsprozess ein Risikomanagementsystem implementiert, das Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie entsprechende risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.
Im Rahmen der Berichterstattung wird monatlich ein Gesamtrisikobericht erstellt. Dieser umfasst gemäß den Vorgaben der MaRisk unter anderem eine Darstellung der Gesamtbankrisikosituation und der wesentlichen Risikoarten sowie der regulatorischen und ökonomischen Kapitaladäquanz. Der Risikoappetit wird der DZ HYP in Absprache von der DZ BANK zugewiesen und den wesentlichen Risikoarten als Limit zugeordnet. Zum 31. Dezember 2024 betrug die Limitauslastung für das Gesamtrisiko 51 Prozent. In keiner Risikoart wurde eine Limitauslastung über 90 Prozent gemessen. Der Gesamtrisikobericht wird monatlich im Vorstand und dreimal pro Jahr auszugsweise im Risikoausschuss sowie Aufsichtsrat erörtert. Darüber hinaus wird dem Vorstand entsprechend den MaRisk täglich über die von der DZ HYP eingegangenen Marktpreisrisiken berichtet; die wesentlichen Ergebnisse werden zudem turnusmäßig dem Aufsichtsrat bzw. dessen Risikoausschuss zur Verfügung gestellt.
Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus dem Ausfall oder einer Migration der Bonität von Gegenparteien (Kreditnehmer, Emittenten, Kontrahenten) oder Bürgen. Ein Kreditrisiko kann sowohl bei klassischen Kreditgeschäften (Immobilien- und Kommunalkreditgeschäft, einschließlich Finanzgarantien und Kreditzusagen) als auch bei Kapitalmarktgeschäften entstehen. Unter Kapitalmarktgeschäften werden im Kontext des Kreditrisikos Produkte wie Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Derivate- und Geldmarktgeschäfte verstanden.
Unter dem Kreditrisiko im Immobilien- und Kommunalkreditgeschäft wird die Gefahr verstanden, dass ein Kunde Forderungen aus in Anspruch genommenen Krediten (zuzüglich eventuell bestehender Überziehungen) und aus fälligen Zahlungen nicht begleichen kann oder dass aus Eventualverbindlichkeiten und extern zugesagten Kreditlinien Verluste entstehen.
Das Kreditrisiko aus Kapitalmarktgeschäften wird unter anderem in das Wiedereindeckungsrisiko und das Emittentenrisiko unterteilt. Bei dem Wiedereindeckungsrisiko aus Derivaten handelt es sich um die Gefahr, dass während der Laufzeit eines Handelsgeschäfts die Gegenpartei ausfällt und es für die DZ HYP nur mit einem zusätzlichen Aufwand in Höhe des zum Ausfallzeitpunkt positiven Marktwerts möglich ist, ein gleichwertiges Geschäft mit einem anderen Kontrahenten abzuschließen. Das Emittentenrisiko bezeichnet die Gefahr, dass aufgrund des Ausfalls des Emittenten Verluste bei Schuldverschreibungen entstehen.
Die Abteilung Kreditrisikocontrolling ist für die Quantifizierung des Risikokapitalbedarfs in einem Kreditportfoliomodell zuständig. Mithilfe dieses Modells werden Expected Loss (EL) und Credit Value at Risk (CVaR) monatlich ermittelt. Dabei werden die benötigten Ausfallwahrscheinlichkeiten so weit wie möglich auf Basis von CRR-konformen Ratings zugeordnet. Die Bestimmung des erwarteten Verlustes erfolgt grundsätzlich über die Verknüpfung von Ausfallwahrscheinlichkeit und erwarteter Verlusthöhe nach einer Verwertung der Sicherheiten mit der erwarteten Forderung bei Ausfall. Die erwarteten Verluste je Einzelgeschäft gehen über die Berechnung von Standardrisikokosten in die Neugeschäftskalkulation ein und beugen so einem schleichenden Eigenkapitalverzehr vor. Wesentliche Faktoren zur Bestimmung des Kreditrisikos mithilfe des Kreditportfoliomodells sind das Kreditvolumen, Konzentrationseffekte hinsichtlich Branchen, Ländern und Kontrahenten, die anrechenbaren Sicherheiten, Intra- und Interkorrelationen der Branchen sowie die Bonitätsstruktur des Kreditportfolios. In die Messung werden Ausfallrisiken sowohl aus Kreditgeschäften als auch aus Handelsgeschäften einbezogen.
Die Ratingsysteme der DZ HYP sind zum großen Teil von der EZB zur Nutzung der Eigenkapitalberechnung nach dem IRB-Ansatz zugelassen, gewährleisten eine adäquate Einschätzung von Adressrisiken und unterstützen die interne Steuerung. Die Modellentwicklung und die Validierung erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben der DZ BANK. Die Validierung der Ratingverfahren erfolgt mindestens jährlich.
Aufgrund ihres weitreichenden Immobilien-Know-hows ist die DZ HYP in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe federführend verantwortlich für die Entwicklung, regelmäßige Pflege und Weiterentwicklung der Ratingverfahren für gewerbliche Immobilienfinanzierungen im Inland. Diese werden auch von zahlreichen Volksbanken und Raiffeisenbanken verwendet. Zudem ist - aufgrund der Funktion der DZ HYP als Kompetenzcenter für Öffentliche Kunden - das Gebietskörperschaftenrating innerhalb der DZ BANK Gruppe in der DZ HYP gebündelt.
Für weitere Kundensegmente wie Banken und Staaten obliegt die methodische Entwicklung federführend der DZ BANK unter Einbindung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Aus Nutzenerwägungen verwendet die DZ HYP für eine geringe Anzahl an Sonderfällen vereinfachte Ratingverfahren, für die keine IRBA-Eignung beantragt wurde.
Die Verteilung des Kreditvolumens nach Ratingklassen je Geschäftsart stellt sich wie folgt dar:
| in Mio. € | Gesamt 31.12.2024 | Gesamt 31.12.2023 | Immobilienkreditgeschäft 31.12.2024 | Kommunalkreditgeschäft 31.12.2024 | Kapitalmarktgeschäft 31.12.2024 |
| Investmentgrade (Rating bis 2A) | 75.578 | 77.269 | 57.324 | 9.497 | 8.758 |
| Non Investmentgrade (Rating 2B bis 3E) | 3.492 | 3.175 | 3.459 | - | 33 |
| Ausfallklassen ab 4A | 846 | 527 | 835 | - | 11 |
| Ohne Rating | 0 | 1 | 0 | - | - |
*) Inkl. Auszahlungsverpflichtung
Für jeden Kunden wird anlassbezogen, jedoch mindestens jährlich ein neues Rating erstellt.
Die DZ HYP wendet zur Frühwarnanalyse das so genannte Einzelrisikomanagement-System (ERM) an, dass in vergleichbarer Weise auch in der DZ BANK zum Einsatz kommt. Dabei werden Fälle mit Frühwarnkennzeichen einer so genannten Yellow-List zugeordnet. Fälle, bei denen ein späterer Verlust nicht ausgeschlossen werden kann, werden auf der so genannten Watch-List geführt. Bei deutlich negativer Tendenz, verbunden mit dem bereits eingetretenen Erfordernis der Bildung einer Risikovorsorge im Wege der Einzelwertberichtigung (EWB), werden die Fälle auf der Default-List erfasst. Auf der Default-List werden auch alle Abwicklungsengagements ohne EWB-Bedarf geführt. Für die jeweiligen Bearbeitungsvorgaben und die Erfordernisse zur stringenten Überleitung von einer ERM-Liste zur anderen gibt es definierte Kriterien und Vorgaben. Eine ausführliche Berichterstattung an den Vorstand über ERM-Engagements erfolgt monatlich.
Die Steuerung notleidender Kredite auf Portfoliobasis erfolgt insbesondere anhand der folgenden Kennziffern:
| ― |
Non-Performing-Loans (NPL)-Quote: Anteil des notleidenden Kreditvolumens am gesamten Kreditvolumen (insbesondere ohne Berücksichtigung von Auszahlungsverpflichtungen) |
| ― |
Risikovorsorgequote: Risikovorsorgebestand im Verhältnis zum gesamten Kreditvolumen |
| ― |
Risikodeckungsquote: Risikovorsorgebestand im Verhältnis zum notleidenden Kreditvolumen |
Ausgewählte, im Rahmen der internen Steuerung des Kreditrisikos überwachte Kennzahlen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
| in Mio. € | Gesamt 31.12.2024 | Gesamt 31.12.2023 |
Veränderung
in % |
| Kreditvolumen *) (KV) | 79.917 | 80.972 | -1,3 |
| NPL-Volumen | 846 | 527 | 60,5 |
| NPL-Quote in % | 1,06 | 0,65 | 63,1 |
| Risikovorsorge nach HGB **) | 581 | 477 | 21,8 |
| Risikovorsorgequote in % | 0,73 | 0,59 | 23,7 |
*) Inkl. Auszahlungsverpflichtung
**) Einzel- und Pauschalwertberichtigungen,
Vorsorgereserve (§ 340f HGB) und andere
Rückstellungen
Maßgeblich für den erneuten Anstieg der NPL-Quote ist das Immobilienkreditgeschäft mit Firmenkunden. Einzelne Kreditengagements waren als Non Performing Loans einzustufen und soweit erforderlich entsprechend mit einer Einzelwertberichtigung abzuschirmen. Systematische Verschiebungen der NPL-Struktur im Portfolio sind nicht erkennbar, das NPL-Niveau ist in allen Geschäftsfeldern weiterhin niedrig.
Für alle erkennbaren Bonitätsrisiken wird im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Vorsorge in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für evidente und latente Ausfallrisiken für alle bilanziellen Forderungsbestände und außerbilanziellen Geschäfte. Im Immobilienkreditgeschäft wird bei der Ermittlung des erwarteten Ausfalls der Wert der grundpfandrechtlichen Sicherheiten berücksichtigt. Grundlage hierfür sind aktuelle Wertgutachten, außerhalb des Kleindarlehensbereichs werden diese von zertifizierten Gutachtern erstellt. Bei Kreditengagements, für die keine Sanierungsperspektive besteht, erfolgt die Bewertung zum Mindestwert, der unter Berücksichtigung von bekannten Erlösquoten und Kosten in einer kurzfristigen Verwertung erzielbar ist. Eine regelmäßige Überwachung des EWB-Bestands und eine Berichterstattung an den Vorstand erfolgen in der monatlichen Risikovorsorge-Hochrechnung sowie im Gesamtrisikobericht. Darüber hinaus wird den latenten Ausfallrisiken durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß dem Stufenkonzept nach IRFS 9 Rechnung getragen.
Wesentliche Einflussgrößen bei der Bestimmung des Kreditrisikos sind einerseits Konzentrationen des Kreditvolumens hinsichtlich Adressen, Branchen, Ländern und Laufzeiten und andererseits die Bonitätsstruktur des Kreditportfolios. Erhöhte Volumenkonzentrationen bei Adressen, Branchen oder Ländern vergrößern die Gefahr, dass Kreditrisiken gehäuft schlagend werden, beispielsweise bei einem Ausfall der Adressen mit erhöhten Konzentrationen oder bei wirtschaftlichen Krisen in den Branchen oder Ländern mit erhöhten Konzentrationen.
Der geschäftsmodellbedingten Ausrichtung auf Immobilienfinanzierungen wird durch eine breite Streuung innerhalb des Immobilienkreditportfolios - beispielsweise auf verschiedene Objektarten - begegnet. Im Rahmen der Risikoüberwachung erkannte Konzentrationstendenzen dienen als Grundlage für Steuerungsimpulse. Aktuell entfallen auf keine Objektart mehr als 30 Prozent des gesamten Kreditvolumens für das Immobilienkreditgeschäft. Die regionale Verteilung des inländischen Geschäfts ist breit diversifiziert, auch hier entfallen auf kein Bundesland mehr als 30 Prozent des gesamten inländischen Kreditvolumens. Ab 2025 werden für die einzelnen Objektarten bzw. für verschiedene Tilgungsstrukturen sogenannte Portfoliolimite eingeführt. Hierdurch wird die Höhe des gesamten Kreditvolumens je Segment limitiert.
Im Bereich der Öffentlichen Kunden stehen insbesondere regionale Konzentrationsrisiken im Fokus der Risikoüberwachung. Dabei konnte die breite Diversifikation des Portfolios auch im Geschäftsjahr 2024 weitergeführt werden.
Die Kapitalmarktentwicklungen wurden im Jahr 2024 von Unsicherheiten über den Zinssenkungspfad sowie (geo-)politischen Unwägbarkeiten (insbesondere im Nahen Osten, in den USA, China und Frankreich) getrieben. Trotz der anhaltenden Unsicherheiten und verhaltenen konjunkturellen Aussichten wird unverändert nicht von Ausfallereignissen im Kapitalmarktportfolio ausgegangen. Dieses ist nach geografischer Verteilung und Laufzeitstruktur gut diversifiziert.
Die makroökonomischen Herausforderungen und die damit verbundene gehemmte Investitionsbereitschaft sowie auch die weiterhin vergleichsweise erhöhten Finanzierungskosten belasten nach wie vor auch den Immobilienmarkt. Für gewerbliche Immobilienfinanzierungen resultieren hieraus insbesondere latente Risiken in Bezug auf Cashflows, Investitionen und Marktwerte.
Die Risikosituation des Kreditportfolios der DZ HYP wird eng überwacht. Systematische Auffälligkeiten haben sich bisher nicht gezeigt. Risiken, die einer engen Begleitung in der Intensiv- oder Problemkreditbearbeitung bedürfen, waren zuletzt zwar in zunehmender Anzahl evident, die Quote solcher Engagements verbleibt jedoch insgesamt moderat, und es erfolgen regelmäßige Rückführungen erfolgreich stabilisierter bzw. neu geordneter Engagements in die Normalbetreuung.
Bei Finanzierungen mit Baurisiken bleiben spürbar positive Marktimpulse bisher aus, da weiterhin eine abwartende Haltung vorherrscht. Verzögerungen bei der Vermietung und dem Verkauf von Objekten sind zu beobachten. Bei Bauträgerfinanzierungen sind erste positive Tendenzen insbesondere im Bereich der privaten (Eigen-)Nutzung erkennbar. Der Markt für Projektentwicklungen bleibt weiterhin angespannt, die klassische Erstellung für den anschließenden Verkauf entwickelt sich noch nicht positiv. Risikomitigierend wirkt, dass für einen wesentlichen Teil der Objekte in der Aufbauphase aufgrund hoher Auftragsvergaben weitgehende Kostensicherheit besteht. Bei noch nicht begonnenen Bauvorhaben - Grundstückankaufsfinanzierungen - ist die Situation wiederum schwierig, da verzögerte Baurechtschaffung, Kostensteigerungen, auf Basis neuer Faktoren erschwerte Exits und im Planungszeitraum gestiegene Zinsen sie belasten.
Auf dem Büroinvestmentmarkt bestehen Ungewissheiten in Bezug auf künftige Wünsche der Nutzer und deren Flächenbedarfe. Perspektivisch zeichnet sich ein geringerer Flächenbedarf ab, wobei sich die Nachfrage zunehmend auf ESG-konforme, moderne und hochwertige Flächen in den Innenstädten oder an gut erreichbaren Standorten mit hoher Service-Infrastruktur fokussiert. Vor dem Hintergrund der fortgesetzt schwachen wirtschaftlichen Entwicklung gibt es zudem Risiken hinsichtlich der Nachfrage nach Büroflächen. Unternehmen stellen ihre Wachstums- und Investitionsentscheidungen zurück.
Bei Handelsimmobilien war zuletzt insgesamt wieder etwas mehr Dynamik auf den Vermietungsmärkten zu verzeichnen, die Neuvertragsmieten haben sich insgesamt weiter positiv entwickelt. Deutliche Konsumimpulse sind gleichwohl im Moment noch nicht in Sicht, die preis- und kalenderbereinigten Einzelhandelsumsätze lagen im Jahr 2024 nur geringfügig höher als im Vorjahr. Das Konsumklima ist ebenso wie die allgemeine konjunkturelle Entwicklung weiterhin sehr verhalten.
Die Auslastung im Hotelbereich war bereits im Vorjahr wieder weitestgehend stabil auf dem Niveau vor Corona. 2024 lag die Zimmerauslastung der meisten Hotels wiederum nahezu durchgängig oberhalb des Niveaus von 2023, die Zimmerpreise und Umsätze konnten gesteigert werden. Für die deutsche Hotellerie gab es auch im Jahr 2024 noch Herausforderungen, wie steigende Kundenansprüche, steigende Betriebskosten, Wettbewerbsdruck und Mangel an Fachpersonal. Viele Hotels arbeiten bereits aktiv an Verbesserungen, flankierend wirken hier die positiven Auslastungen, Preise und Umsätze.
Als Sicherheit dienende Objekte mit Lage in der Ukraine, Russland oder Belarus befinden sich nicht im Portfolio der DZ HYP und auch auf Einzelengagementebene sind keine erhöhten Risiken mit direktem oder indirektem Bezug zu diesen Staaten evident.
Für Länder- und Adressenausfallrisiken können die Limitbeträge und deren Auslastungen für die Intra-Day-Überwachung im Bereich Treasury jederzeit eingesehen werden. Im Rahmen der Überwachungsprozesse in den Marktfolgeeinheiten werden die Auslastungen der Geschäftspartner- und Länderlimite täglich überwacht.
Der Risikokapitalbedarf für das Kreditrisiko wird zuzüglich eines Kapitalpuffers dem Limit für das Kreditrisiko gegenübergestellt und überwacht.
Das Marktpreisrisiko ist gekennzeichnet durch Auswirkungen von Zinsschwankungen auf dem Geld- und Kapitalmarkt und durch Paritätsänderungen von Währungen. Wesentliche Ausprägungen des Marktpreisrisikos sind für die DZ HYP das Zinsrisiko im Anlagebuch, das Währungsrisiko sowie das Spread- und Migrationsrisiko. Diese Risiken werden auf Gruppenebene gemessen und limitiert. Die DZ HYP stellt die hierfür benötigten Daten täglich zur Verfügung. Die Quantifizierung des Marktpreisrisikos erfolgt über Risikobeiträge (Zinsänderungs- und Währungsrisiko sowie Spread- und Migrationsrisiko).
Im Rahmen einer dynamischen Steuerung von Zins- und Währungsrisiken auf Gesamtbankebene setzt die DZ HYP verschiedene Sicherungsinstrumente ein. Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Zinsswaps, Cross Currency Swaps und Zinsbegrenzungsvereinbarungen. Sämtliche Sicherungsderivate sind als Einzelgeschäft Bestandteil der Steuerung des gesamten Anlagebuchs.
Der Vorstand und die Bereichsleitung der Organisationseinheit Treasury werden monatlich über die Limitauslastung des im Konzernmodell berechneten Risikobeitrags und täglich über die Auslastung der implementierten Sensitivitätslimite informiert. Für den Fall des Erreichens bestimmter Schwellenwerte sind im Rahmen eines mehrstufigen Eskalationsverfahrens die Eskalationswege und die dann einzuleitenden Maßnahmen festgelegt worden.
Zur operativen Marktrisikosteuerung werden Zinssensitivitäten, das heißt theoretische Barwertveränderungen bei simulierten Zinsveränderungen täglich berechnet. Das Berichtsjahr 2024 war bei den Zinssensitivitäten nur durch geringe Schwankungsbreiten auf niedrigem Niveau gekennzeichnet. Die für die Zinssensitivitäten geltenden Gesamtlimite wurden stets eingehalten. Die Angemessenheit der Risikoquantifizierungsverfahren zur Beurteilung des Marktpreisrisikos wird analog zur Vorgehensweise in den anderen Risikoarten jährlich überprüft und das Vorgehen gegebenenfalls angepasst. Stress-Szenarien werden regelmäßig im Konzernmodell von der DZ BANK berechnet. Neben der Risikomessung über Zinssensitivitäten werden auch periodische Zinsrisiken im laufenden Zinsergebnis gemessen und limitiert.
Im Jahr 2024 ist der Risikobeitrag in der Konzernbeitragsperspektive gesunken. Dies ist auf eine Reduzierung der Risikobeiträge aus Zins- und Währungsrisiken zurückzuführen.
Die Treasury-Steuerung der DZ HYP ist auf die Belange des Geschäftsmodells ausgerichtet. Damit einher geht insbesondere eine Priorisierung der periodischen GuV-Steuerung zur Sicherung der Margen aus dem Kundengeschäft. Ein eigenständiger Ertragsanspruch an die Geschäftsaktivitäten des Bereichs Treasury besteht nicht.
Im Bereich der Immobilienfinanzierungen liegen gesetzliche Kündigungsrechte aus § 489 BGB bei Darlehen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren vor. Die Wirkungen dieser optionalen Risiken werden im Risikomodell aufgezeigt.
Vertragliche Sondertilgungsrechte werden über statistisch validierte Ablauffiktionen berücksichtigt.
Das Liquiditätsrisiko beinhaltet die Gefahr, dass liquide Mittel zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Das Liquiditätsrisiko wird damit als Zahlungsunfähigkeitsrisiko verstanden. Liquiditätsrisiken erwachsen hierbei aus dem zeitlichen und betragsmäßigen Auseinanderfallen der Zahlungsmittelflüsse und werden in wesentlichem Maße durch andere Risikoarten beeinflusst. Die Ermittlung von Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie den Geschäftsanforderungen auf täglicher Basis unter Einbindung der DZ BANK.
Als Basis der Steuerung der ökonomischen Liquidität stellt das Marktpreis- und Liquiditätsrisikocontrolling dem Bereich Treasury geschäftstäglich eine differenzierte Übersicht über die sich aus dem Ablauf der Bestände zukünftig ergebenden Liquiditätsströme in Form von Cashflows sowie Kapitalablauf- und Zinsbindungsbilanzen zur Verfügung. Sollte sich aus dem Vergleich der Daten mit den festgelegten Limiten Eskalationsbedarf ergeben, folgt dieser einem vorgegebenen Ablauf und mündet gegebenenfalls in einer Inkraftsetzung des Notfallplans für Liquiditätsengpässe nach MaRisk. Im Jahr 2024 waren keine Eskalationen notwendig.
Zur Darstellung der Konzernliquiditätsrisikopositionen und des DZ HYP-Beitrags werden die Liquiditätsdaten der DZ HYP täglich an das Risikocontrolling der DZ BANK übermittelt und wird bei der DZ BANK die Limitauslastung ermittelt.
Dem Vorstand der DZ HYP wird darüber hinaus eine Übersicht über den Liquiditätsüberschuss nach Stress-Szenarien monatlich im Gesamtrisikobericht zur Verfügung gestellt. Ein Limitsystem auf täglicher Basis ist implementiert und in die Risikoüberwachung integriert. Dabei fließen die Ergebnisse aus Szenariobetrachtungen, die die Anforderungen aus den entsprechenden Abschnitten der MaRisk berücksichtigen, in die Risikoanalyse ein.
Im Rahmen der Ermittlung der Kennzahlen erfolgt zunächst die Berechnung eines Liquiditätsablaufs auf Grundlage vertraglich vereinbarter Konditionen aller liquiditätstragenden Finanzinstrumente. Im Basis-Szenario wird der Verlauf aktueller und zukünftiger Liquiditätsreserven im Umfeld zu erwartender Geschäftstätigkeiten aufgezeigt. Die im Rahmen einer Markt- oder Unternehmenskrise möglichen Veränderungen der Liquiditätsablaufbilanz und der Liquiditätsreserven werden neben der erwarteten Entwicklung (Basis-Szenario) für insgesamt vier Stress-Szenarien simuliert:
| ― |
Schwerwiegende Unternehmenskrise der DZ BANK Gruppe, |
| ― |
Herabstufung des langfristigen Ratings der DZ BANK Gruppe um drei Stufen, |
| ― |
plötzlich einsetzender starker Werteverfall bei an den Märkten gehandelten Vermögenswerten und |
| ― |
Kombination aus Markt- und Unternehmenskrise. |
Damit ergibt sich die erwartete Liquidität als Summe aus Liquiditätsablaufbilanz und Basis-Szenario. Im Stress-Szenario ergibt sich die Liquidität aus dem schlechtesten Wert aus den vier genannten Szenarien pro Tag. Auf Basis der erwarteten Liquidität ermittelt sich als Minimum je Stichtag die Kennzahl Minimaler Liquiditätsüberschuss. Diese ist Ausdruck der ökonomischen Liquiditätsadäquanz und wies im Jahr 2024 durchgängig Werte oberhalb des Limits von null auf. Das Szenario-Set wird durch die quartalsweise Durchführung eines inversen Stresstests komplettiert.
Die Liquiditätsrisikomodelle sowie die Durchführung des Notfallplans für Liquiditätsengpässe werden jährlich überprüft und - sofern notwendig - angepasst.
Das Refinanzierungsrisiko bezeichnet das Risiko einer Verschlechterung der Refinanzierungsbedingungen. Bei steigendem Liquiditäts-Spread kann ein zukünftiger Liquiditätsbedarf nur mit zusätzlichen Kosten gedeckt werden. Das Refinanzierungsrisiko wird in der DZ HYP durch die Steuerung der Liquiditätsablaufbilanz minimiert.
Die Refinanzierung der DZ HYP erfolgte im Jahr 2024 über die Emission von Hypotheken- und Öffentlichen Pfandbriefen, die hauptsächlich durch Kontrahenten außerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe erworben wurden, sowie die Aufnahme ungedeckter Liquidität im Wesentlichen bei der DZ BANK.
Unter dem Marktliquiditätsrisiko versteht die DZ HYP die Gefahr eines Verlusts, der aufgrund nachteiliger Veränderungen der Marktliquidität - zum Beispiel durch Verschlechterung der Markttiefe oder durch Marktstörungen - eintreten kann, sodass Vermögenswerte nur mit Abschlägen am Markt liquidiert werden können und ein aktives Risikomanagement nur eingeschränkt möglich ist. Das Marktliquiditätsrisiko schlägt sich in veränderten Spreads und Volatilitäten nieder und wird damit bei der Risikorechnung berücksichtigt.
Die DZ BANK Gruppe versteht unter dem operationellen Risiko die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, Prozess- oder Projektmanagementschwächen oder externe Ereignisse hervorgerufen werden. Das Rechtsrisiko ist in dieser Definition eingeschlossen. Strategische und Reputationsrisiken sind nicht enthalten.
Die Herleitung des Kapitalbedarfs aus operationellen Risiken im Rahmen der Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen erfolgt auf Gruppenebene nach dem Standardansatz der CRR. Darüber hinaus wird das ökonomische Kapital für das operationelle Risiko auf Gruppenebene im Rahmen eines Portfoliomodells ermittelt und in die interne Steuerung auf Gruppen- und Einzelinstitutsebene einbezogen.
Die Sammlung von Verlustdaten in einer zentralen Datenbank ermöglicht es, Verlustereignisse zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, um Muster, Trends und Konzentrationen operationeller Risiken erkennen zu können. Die in der DZ HYP aufgetretenen Schadensfälle umfassen sowohl erfolgsrelevante Verluste (direkte Verluste, Rückstellungen) als auch erfolgsneutrale Verluste (indirekte Verluste, entgangene Gewinne/Opportunitätskosten). Die erfolgsrelevanten Verluste fließen in das Modell zur Quantifizierung des Risikokapitalbedarfs in der ökonomischen Perspektive der DZ BANK ein.
Die Entwicklung der Verluste aus operationellen Risiken verläuft diskontinuierlich. Das Gesamtschadensprofil ergibt sich aus dem langjährigen Verlustaufkommen und ist von wenigen bedeutenden Verlusten geprägt. Folglich sind Vergleiche mit jenen der Vorjahresperiode nicht aussagekräftig. Daher wird auf die Angabe von Vorjahreswerten verzichtet. Im Berichtsjahr wurden 49 Verlustereignisse nach CRR-Ereigniskategorien erfasst.
Zur rechtzeitigen Identifikation von operationellen Risiken im Sinne eines Frühwarnsystems werden in der DZ HYP 173 Risikoindikatoren entlang der CRR-Ereigniskategorien (zum Beispiel Systemausfälle, Betrugsfälle, Sachschäden) regelmäßig erhoben und mittels eines Ampelverfahrens ausgewertet. Im Jahr 2024 resultierten keine signifikant erhöhten operationellen Risiken aus der Überwachung der Risikoindikatoren. Die weit überwiegende Anzahl der Risikoindikatoren wies im Laufe des Jahres 2024 keine Risiken aus.
Grundsätzlich wird das Verfahren des szenariobasierten "Risk Self Assessment" jährlich durchgeführt. Auf Basis von Risiko-Szenarien werden dabei die wesentlichen Risikopotenziale für alle Risikokategorien der ersten Ebene gemäß der CRR ermittelt und in Form von Szenarien beschrieben. Die Ergebnisse der DZ HYP-Bewertungen fließen in das durch die DZ BANK entwickelte ökonomische Risikomodell auf Gruppenebene ein. Im Jahr 2024 wurde die Durchführung eines "Risk Self Assessment" in der gesamten DZ BANK Gruppe ausgesetzt; es wurden die Szenarien aus dem Vorjahr verwendet. Ersatzweise erfolgte eine fokussierte Überprüfung einzelner Szenarien hinsichtlich ihrer Aktualität. Hierbei ergaben sich keine Hinweise auf wesentliche Änderungen in der Risikobewertung. Als Top-Szenarien werden weiterhin Risiken durch einen Hackerangriff und durch das Outsourcing von Tätigkeiten und Prozessen identifiziert.
Im Rahmen der Verarbeitung von Informationen können Informationsrisiken (inklusive informations- und/oder kommunikationstechnische Risiken) entstehen, die den operationellen Risiken zugerechnet werden. Um diese frühzeitig zu erkennen, hierauf angemessen zu reagieren sowie diese nachhaltig zu steuern und zu überwachen, hat die DZ HYP ein Informations- und IT-Risikoinventar erstellt. Dieses umfasst alle für die DZ HYP relevanten Informations- und IT-Risikofelder, die identifizierten Informations- und IT-Risikoszenarien und alle den Szenarien zugeordneten Informations- und IT-Einzelrisiken. Die Informations- und IT-Risikoszenarien werden jährlich und anlassbezogen bewertet, angemessene Risikosteuerungen festgelegt und quartalsweise im Informations- und IT-Risikobericht unter anderem an den Vorstand berichtet. Die zugrundeliegende Risikobewertungsmethodik der DZ HYP für IT-Risiken wird zentral von der Informationssicherheitsbeauftragten bereitgestellt.
Die von der Informationssicherheitsbeauftragten verantworteten Informationssicherheitsrisiken sind Bestandteil des Informations- und IT-Risikoinventars und werden separat im Security Advisory Board und an die DZ BANK berichtet. Auf dieser Basis erfolgt das Zusammenwirken des Informationssicherheitsmanagements mit dem Informationsrisikomanagement.
Bezogen auf das Management von Cyberrisiken wird die Risikoexposition anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit einer zugrunde liegenden Bedrohung und der Ausnutzbarkeit einer vorliegenden Schwachstelle durch eine Bedrohung für ein Asset erhoben. Der zugrundeliegende Bedrohungskatalog bezieht Erkenntnisse aus dem Cyber Risk Radar der DZ BANK Gruppe ein und enthält Bedrohungen, die durch Cyberangriffe entstehen.
Die DZ HYP hat bestimmte Tätigkeiten und Prozesse an externe Dienstleister ausgelagert. Die Bestimmung der Wesentlichkeit einer Auslagerung und die Risikoeinschätzung werden vom auslagernden Fachbereich mit Unterstützung von Auslagerungsmanagern im Rahmen der Risikoanalyse für das Outsourcing vorgenommen. Hierbei werden relevante Organisationseinheiten der zweiten Verteidigungslinie (zum Beispiel Compliance) sowie der Rechtsbereich und die Interne Revision einbezogen. Die Risikoanalyse wird bei wesentlichen und kritischen Auslagerungen mindestens einmal jährlich und bei sonstigen Auslagerungen alle drei Jahre überprüft und aktualisiert. Darüber hinaus erfolgt eine anlassbezogene Risikoanalyse bei wesentlichen Änderungen der Dienstleistungserbringung (im Einzelfall) und bei Änderung der aufsichtlichen Vorgaben (gesamthaft über alle Drittbezüge). Die Überprüfung umfasst auch die Bewertung eines Drittbezugs als Auslagerung sowie dessen Wesentlichkeit/Kritikalität.
Das Auslagerungsrisiko als Teil des operationellen Risikos beschreibt die Gefahr von Verlusten bei ausgelagerten Leistungen durch eine Verletzung der strategischen Grundsätze oder operativen Vorgaben; dies umfasst insbesondere auch Leistungsstörungen der ausgelagerten Tätigkeiten und Prozesse. Die Messung des Auslagerungsrisikos erfolgt szenariobasiert im Rahmen des Risk Self Assessments. Zudem werden im Informations- und IT-Risikomanagement-Prozess systematische Risiken im Risikofeld Auslagerungsmanagement durch das zentrale Auslagerungsmanagement erfasst und bewertet.
Das Beteiligungsrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund negativer Wertveränderungen für den Teil des Beteiligungsportfolios, bei dem die Risiken nicht im Rahmen anderer Risikoarten berücksichtigt werden. Beteiligungen werden aus strategischen Erwägungen gehalten und sind für die DZ HYP von untergeordneter Bedeutung.
Das Beteiligungsrisiko umfasst zudem das Immobilienrisiko, welches das Risiko von Verlusten aufgrund negativer Wertveränderungen des Immobilienbestandes der DZ HYP durch Verschlechterung der allgemeinen Immobiliensituation oder spezieller Eigenschaften der einzelnen Immobilien (zum Beispiel Leerstand, Mieterausfall, Nutzungsschäden) darstellt.
Die Berechnung des Risikobeitrags für das Beteiligungsrisiko der DZ HYP erfolgt durch die DZ BANK im Rahmen der Beteiligungsrisikomessung für die DZ BANK Gruppe. Der Risikokapitalbedarf wird dabei auf Basis eines Varianz-Kovarianz-Ansatzes als "Value at Risk" mit einer Haltedauer von einem Jahr gemessen. Risikotreiber sind die Marktwerte der Beteiligungen, die Volatilitäten dieser Marktwerte und die Korrelationen zwischen den Marktwerten. Die Marktwertschwankungen werden überwiegend aus börsennotierten Referenzgrößen abgeleitet.
Das Reputationsrisiko bezeichnet die Gefahr von Verlusten aus Ereignissen, die das Vertrauen in die Bank oder in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen insbesondere bei Kunden (hierzu zählen auch die Genossenschaftsbanken), Anteilseignern, Mitarbeitenden, auf dem Arbeitsmarkt, in der Öffentlichkeit und bei der Aufsicht beschädigen. Ursache für Reputationsrisiken können Realisationen anderer Risiken, aber auch sonstige öffentlich verfügbare negative Informationen über die DZ BANK Gruppe oder die DZ HYP sein.
Das Reputationsrisiko ist über das Geschäftsrisiko implizit in die Risikomessung und -kapitalisierung einbezogen. Darüber hinaus wird die Gefahr einer erschwerten Refinanzierung infolge eines Reputationsschadens im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements explizit berücksichtigt.
Das Geschäftsrisiko bezeichnet das Risiko einer unerwarteten Ergebnisentwicklung, die nicht durch andere Risikoarten abgedeckt ist. Insbesondere umfasst dies das Risiko, dass aufgrund von Veränderungen wesentlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel Wirtschafts- und Produktumfeld, Kundenverhalten, Wettbewerbssituation) und/oder aufgrund einer nicht angemessenen strategischen Positionierung Verlusten nicht begegnet werden kann.
Die Berechnung des Risikobeitrags für das Geschäftsrisiko der DZ HYP erfolgt durch die DZ BANK. Dabei wird der Risikokapitalbedarf in der ökonomischen Perspektive als Earnings at Risk im Rahmen einer Monte-Carlo-Simulation auf Basis von simulierten IFRS-Jahresergebnissen quantifiziert.
Aus dem Bereich des versicherungstechnischen Risikos ist in der DZ HYP für Risiken aus Pensionsverpflichtungen, die von der DZ HYP für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet worden sind, das Langlebigkeitsrisiko relevant. Das Langlebigkeitsrisiko resultiert somit nicht aus einem Kerngeschäftsfeld der DZ HYP, stellt jedoch gemäß Risikoinventur eine wesentliche Risikoart für die DZ HYP dar. Es beschreibt die Gefahr eines Verlusts oder einer nachteiligen Veränderung des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten, die sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder bei der Volatilität der Sterblichkeitsraten ergibt, wenn der Rückgang der Sterblichkeitsrate zu einem Anstieg des Werts der Versicherungsverbindlichkeiten führt.
Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko der höheren Langlebigkeit durch reduzierte Sterbewahrscheinlichkeiten abgebildet. Die Abbildung des Risikos erfolgt über einen zentralen Kapitalpuffer auf DZ BANK Gruppenebene.
Unter ESG-Risiken (Nachhaltigkeitsrisiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Klima und Umwelt ("E" für Environment), Soziales ("S") oder Unternehmensführung ("G" für Governance) verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- oder Liquiditätslage sowie auf die Reputation haben können.
Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur wird analysiert, welche potenziell wesentlichen Risikotreiber aus den Bereichen Klima und Natur, Soziales und Governance relevant sind. Für die DZ HYP potenziell wesentliche ESG-Risikotreiber wurden in den Risikoarten Kreditrisiko, operationelles Risiko und Reputationsrisiko identifiziert.
Im Fokus stehen dabei die aus dem Klimawandel resultierenden Klima- und Naturrisiken. Dabei handelt es sich zum einen um physische Risiken, wie beispielsweise ein Eintreten von Extremwetterereignissen oder langfristige Veränderungen klimatischer Bedingungen. Daneben spielen transitorische Risiken eine Rolle, die sich im Zusammenhang mit dem Wandel zu einer klimaneutralen Wirtschaft zum Beispiel aus rechtlichen Risiken ergeben.
Die DZ HYP hat in den vergangenen Jahren eine Scorecard zur Messung von physischen und transitorischen Risiken entwickelt und darüber hinaus eine Berechnungsmethodik für finanzierte Emissionen (CO 2 -Accounting) sowie eine Bewertung des Immobilienportfolios bezüglich der finanzierten Treibhausgasemissionen entlang am Markt etablierter Benchmarkpfade (Klima-Alignment) implementiert. Zudem sind Nachhaltigkeitsrisiken in Governance und Anweisungswesen integriert und werden bei Kreditentscheidungen gewürdigt. Ferner werden in Gebäudegutachten energetische Eigenschaften berücksichtigt. Die Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken wird entlang der aufsichtlichen Anforderungen vorangetrieben.
Mit der Einführung von MREL wurden auf europäischer und nationaler Ebene die Voraussetzungen für ein einheitliches Abwicklungsverfahren für Banken geschaffen. Aufgrund der Zugehörigkeit zur DZ BANK Gruppe ist die DZ HYP selbst keine Abwicklungseinheit und unterliegt daher den Anforderungen an die interne MREL (§ 49f SAG). Die vom Einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board) für die DZ HYP festgelegten Mindestanforderungen an die internen MREL-Quoten sind seit dem 1. Januar 2022 verbindlich einzuhalten. Die internen MREL-Quoten ergeben sich als Summe der Eigenmittel und der anrechenbaren berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) der DZ HYP im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva (Gesamtrisikobeitrag, TREA) bzw. zur Gesamtrisikopositionsmessgröße im Sinne der Verschuldungsquote (TEM) nach IFRS. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 lag die Mindestanforderung an den Gesamtrisikobetrag bei 15,8 Prozent und an die Gesamtrisikopositionsmessgröße bei 5,9 Prozent. Die Mindestanforderungen wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. Die berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten betrugen 2,9 Mrd. €.
Sämtliche berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten sind dem SRB-Insolvenzrang 4 (Nachrangige Forderungen aufgrund einer vertraglichen Nachrangigkeitsklausel) zuzuordnen und wurden ausschließlich von der DZ BANK (Abwicklungseinheit) erworben. Sie hatten zum 31. Dezember 2024 folgendes Fälligkeitsprofil:
| in Mio. € | 31.12.2024 |
| berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten i.S.d. internen MREL | 2.900 |
| davon Restlaufzeit ≥ 1 Jahr < 2 Jahre | 450 |
| davon Restlaufzeit ≥ 2 Jahre < 5 Jahre | 1.150 |
| davon Restlaufzeit ≥ 5 Jahre < 10 Jahre | 1.300 |
| davon Restlaufzeit ≥ 10 Jahre, unter Ausschluss von Wertpapieren ohne bestimmte Fälligkeit | - |
Aufgrund des Eigenkapital-Waivers ist die DZ HYP auf Einzelinstitutsebene von der Offenlegung der Eigenmittel, des Gesamtrisikobetrags und der Gesamtrisikopositionsgröße befreit.
Die DZ HYP hat auch im Jahr 2024 MREL-fähige Verbindlichkeiten emittiert, die ausschließlich von der DZ BANK erworben wurden, um zu gewährleisten, jederzeit die Mindestanforderungen an die interne MREL einhalten zu können.
Die Betrachtung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil des Risikomanagements der DZ HYP. In allen Risikofeldern kommen nach Einschätzung des Vorstands angemessene Steuerungs- und Controlling-Instrumente zum Einsatz, die sukzessive verfeinert und weiterentwickelt werden. Den im Berichtsjahr aufgetretenen Herausforderungen aus den Folgen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und deren Auswirkungen auf den Immobilienmarkt wurde durch ein effektives und nachhaltiges Risikomanagement begegnet. Die Chancen der voraussichtlichen Entwicklung der DZ HYP stehen nach Einschätzung der Bank in einem angemessenen Verhältnis zu den eingegangenen Risiken. Eine Bestandsgefährdung der DZ HYP ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts nicht zu erkennen.
Der Prognosebericht sowie weitere Teile des Geschäftsberichts enthalten die Zukunft betreffende Erwartungen und Prognosen. Diese Aussagen - insbesondere zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der DZ HYP - beruhen auf Planannahmen sowie Schätzungen und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Somit können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit prognostizierten abweichen. Es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die auf das Geschäft der DZ HYP einwirken und außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen, so aktuell insbesondere die konkreten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und geopolitischer Risiken. Dabei sind vor allem die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, der Wettbewerbssituation sowie die Entwicklung auf den nationalen und internationalen Immobilien- und Kapitalmärkten zu nennen. Darüber hinaus kann das Ergebnis durch mögliche Ausfälle von Kreditnehmern oder andere, zum Teil im Risikobericht detailliert dargestellte Risiken beeinflusst werden. In diesem Zusammenhang weist die DZ HYP darauf hin, dass das gestiegene Zinsniveau, zunehmende Krisensituationen und der Fachkräftemangel zu weiteren Belastungen führen können.
Aufbauend auf der strategischen Geschäftsausrichtung im Rahmen einer Fünf-Jahres-Planung, wird in der DZ HYP jährlich eine operative Planung für das jeweils folgende Geschäftsjahr abgeleitet. Der Prognosebericht der Bank berücksichtigt grundsätzlich den Ein-Jahres-Zeitraum der operativen Planung und geht an einzelnen Stellen auch auf Ergebnisse der 5-Jahres-Planung ein.
Das Geschäftsjahr 2024 war geprägt von einer sehr verhaltenen konjunkturellen Entwicklung, einem deutlichen Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen sowie einem weiterhin niedrigen Geschäfts- und Konsumklimaniveau. Zusätzlich belastend wirken sich die allgemeinen weltweiten politischen Entwicklungen und Krisen aus. Auch der Ausblick für das deutsche Bruttoinlandsprodukt für 2025 ist sehr verhalten. Seit Jahresbeginn 2024 ist an den gewerblichen Immobilien- und Wohninvestmentmärkten insgesamt eine Stabilisierung mit positivem Trend zum Jahresende eingetreten.
Für 2025 wird davon ausgegangen, dass das Transaktionsvolumen weiter ansteigt. In der Erwartung eines anhaltend stabilisierten Inflations- und Zinsniveaus bestehen wieder bessere Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen. Viele Marktteilnehmer sind zuversichtlich, damit einhergehend werden sukzessive wieder mehr Transaktionen erwogen. Gleichwohl wird das Transaktionsgeschehen noch spürbar unter dem Niveau von vor dem Zeitpunkt des abrupten Zinsanstiegs zurückbleiben. Insbesondere das trotz eingeleiteter Zinswende immer noch höhere Zinsniveau dämpft die Investitionsbereitschaft. Dies wird durch die auch für 2025 erwartete allgemeine konjunkturelle Schwäche sowie die anhaltenden makroökonomischen und politischen Unsicherheiten verstärkt.
Nach der Stabilisierung der Renditen am Immobilienmarkt im Jahr 2024 wird keine wesentliche Veränderung des Renditeniveaus für 2025 erwartet.
In der ergänzenden Erwartung von fortgesetzt mindestens stabilen Mieten werden die Immobilienwerte insofern voraussichtlich nur noch in einem moderaten und gut vertretbaren Umfang weiter sinken und im Lichte der korrespondierenden Finanzierungsparameter gut vertretbar sein, systematische Verschlechterungen der Sicherheitenposition werden nicht erwartet.
Für Wohnimmobilien wird 2025 wieder eine stärkere Nachfrage erwartet. Im Wohnungsmarkt fehlt es vor allem in Ballungsräumen weiter an Wohnraum. Angesichts der zuletzt niedrigen Neubauzahlen ist von weiter steigenden Mieten und Preisen auszugehen, was die Attraktivität für Investoren erhöht. Aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus wird ebenso eine weitere Erholung der Nachfrage nach selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum erwartet. Lohnzuwächse verbessern die Erschwinglichkeit. Insgesamt wird von einem Fortbestand des Wunsches nach Wohneigentum ausgegangen. Die stetig steigenden Mieten und der Aspekt einer wertstabilen Vermögensanlage bieten Anreize zur Investition. Die im europäischen Vergleich weiterhin sehr niedrigen Wohneigentumsquoten in Deutschland zeigen hier noch erhebliches Potenzial.
Für Büroimmobilien bestehen auch im Jahr 2025 fortgesetzte Unsicherheiten in Bezug auf die künftigen Anforderungen der Nutzer und deren Flächenbedarf in einer veränderten Arbeitswelt, die durch neue Raumkonzepte und mobiles Arbeiten geprägt ist. Perspektivisch zeichnet sich ein geringerer Flächenbedarf ab, wobei sich die Nachfrage zunehmend auf ESG-konforme, moderne und hochwertige Flächen in den Innenstädten oder an gut erreichbaren Standorten mit hoher Service-Infrastruktur fokussiert. Dies für sich betrachtet führt zu voraussichtlich kontinuierlich weiter steigenden Spitzenmieten. Dämpfend auswirken dürften sich die für 2025 noch etwas zunehmenden Leerstände, die aus der Fertigstellung von in den letzten Jahren begonnen Projekten resultieren und auf eine fortgesetzt schwache Konjunktur treffen, in der die Unternehmen Entscheidungen zu Investitionen und räumlichen Veränderungen tendenziell zurückstellen. Gleichwohl ist mittelfristig von einer langsamen Verbesserung der Nachfrage nach Büroflächen auszugehen. Die Zahl der Bürobeschäftigten in Deutschland stieg zuletzt stetig an. Gleichzeitig nahm der Anteil der im Dienstleistungsbereich beschäftigten Erwerbstätigen im Trend zu, was eine fortgesetzte Unabhängigkeit von produktionszugehörigen Büronutzern signalisiert.
Im Einzelhandel sind deutliche Konsumimpulse noch nicht in Sicht, zudem bleibt die weitere Entwicklung des Konsumverhaltens im stationären Handel abzuwarten. Die Spitzenrenditen im Handel liegen inzwischen wieder oberhalb der Finanzierungskosten, sodass der Markt für Investoren attraktiver geworden ist. Die mittlerweile wieder stabilen bzw. steigenden Mieten im Einzelhandel sowie neue Mieterkonzepte unterstützen dies. Für das Jahr 2025 ist daher beim Transaktionsgeschehen eine spürbare Zunahme der Dynamik zu erwarten. Neben der Nahversorgung wird sich die Nachfrage der Mieter und Investoren vor allem auf gut gelegenen Einzelhandelsflächen in urbanen Zentren und in Verbindung mit Erlebnis- und Gastronomiekonzeptflächen fokussieren.
Die Auslastung und Umsätze im Hotelbereich werden weiterhin mindestens stabil auf dem Niveau von 2024 erwartet. Für die deutsche Hotellerie setzten sich zwar noch Herausforderungen wie steigende Kundenansprüche, hohe Betriebskosten, Wettbewerbsdruck und Personalknappheit fort, denen viele Hotels aber bereits aktiv begegnen. Flankierend wirken hier die positiven Auslastungen, Preise und Umsätze. Die zuletzt wieder erhöhte Attraktivität von Hotels bei Investoren sollte im Jahr 2025 entsprechend fortgesetzt und ausgebaut werden, wobei der Fokus weniger auf Neubauobjekten, sondern vielmehr auf Bestandsobjekten liegen dürfte. Unsicherheiten bestehen noch mit Blick die auf Spätfolgen bzw. finanziellen Altlasten aus den Corona-Jahren mit stark eingeschränkten Geschäftsbetrieben.
Der deutsche Logistikmarkt wird sich im Jahr 2025 voraussichtlich bedingt durch die schwache Konjunktur sowohl im Vermietungsgeschehen als auch bei Investitionen gedämpft entwickeln, weiterhin jedoch mit deutlichen Standortunterschieden. Logistik- und Lagerflächen sind vor allem in Ballungsräumen aufgrund von geringem Neubau weiterhin grundsätzlich knapp, sodass die Aussichten für die Assetklasse insgesamt gut bleiben.
Die Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge, unter anderem im Bereich der kommunalen Verkehrswege, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Energie- und Wasserversorgung, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie durch die Trägerschaft von Schulen, Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen. Hinsichtlich der Finanzstärke auf kommunaler Ebene bestehen erhebliche Disparitäten, die unter anderem durch (kommunale) Finanzausgleichsysteme gemindert werden. Bei zuletzt stagnierenden Steuereinnahmen bleibt der Druck auf die kommunale Finanzlage insgesamt bestehen, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Sozialleistungen. Nachdem die deutschen Städte und Gemeinden im Jahr 2023 - erstmals seit 2011 - ein Finanzierungsdefizit auswiesen, wird derzeit auch für 2024 mit einem merklich negativen Finanzierungssaldo der Kommunen gerechnet. Belastend auf die finanzielle Situation der Kommunen wirken auch die Auswirkungen der (geo-)politischen Konflikte und die Nachhaltigkeitswende, was sich unter anderem in höheren Personal- und Energiekosten sowie Investitionsbedarfen niederschlägt. Hier übernimmt der Bund finanzielle Mitverantwortung und unterstützt die Kommunen mit diversen Maßnahmen und Entlastungspaketen. Die Nachfrage nach kommunalen (Investitions-) Krediten bleibt dennoch hoch. Gleichwohl bleibt der Anteil der Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände an der Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte mit 6,3 Prozent im Jahr 2023 weiter gering. Auch aufgrund der erneut unter Beweis gestellten hohen Systemunterstützung in Deutschland ist weiterhin von einer signifikanten Unterstützungsbereitschaft durch den Bund und die Bundesländer auszugehen. Der Wettbewerb um Kommunalfinanzierungen hält an.
Das auf den deutschen Immobilienmarkt ausgerichtete Geschäftsmodell der DZ HYP reagiert unterschiedlich sensitiv auf diese Gefahrenherde. Zumindest mittelbar sind Auswirkungen zum Beispiel durch Nachfragerückgänge oder volatile Finanzmärkte möglich.
Auf Basis dieser Rahmenbedingungen plant die DZ HYP bei unverändert konservativer Risikostrategie in dem von ihr verfolgten langfristigen Geschäft, zyklische Spitzen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die für die zukünftige Ertragslage der DZ HYP wesentlichen Werttreiber sind insofern das geplante Geschäftsvolumen, die Nettokreditmargen, die Provisionsbeiträge und Risikokosten im Neugeschäft. Diese Werttreiber sind vor dem Hintergrund der gefestigten Marktposition auf konservativer Basis in die Planungsrechnungen der Bank eingeflossen.
Am 7. Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) das überarbeitete Rahmenwerk "Basel III: Finalising post-crisis reforms" zur Berechnung der risikogewichteten Aktiva und Capital Floors finalisiert. Die Vorschläge für die Umsetzung dieses Rahmenwerkes in der Europäischen Union wurden am 27. Oktober 2021 von der Europäischen Kommission vorgelegt und befinden sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Simulationsrechnungen der Reforminhalte zeigen für die DZ HYP direkte Auswirkungen auf die Berechnung der risikogewichteten Aktiva nach dem IRB-Ansatz aufgrund der geänderten aufsichtsrechtlichen Parameter. Durch die erhöhten Eigenkapitalanforderungen für gewerbliche Immobilienfinanzierungen im überarbeiteten KSA-Ansatz werden grundsätzlich erhöhte Kapitalanforderungen durch den Capital Floor für die DZ HYP erwartet.
Die Regelungen zum Capital Floor werden gemäß CRR III (Verordnung [EU] 2024/1623) am 1. Januar 2025 mit einem Phase-in bis zum 31. Dezember 2032 wirksam. Die Verordnung sieht ein Wahlrecht für die Mitgliedstaaten vor, die Einhaltung des Capital Floor nur auf höchster konsolidierter Ebene vorzusehen. Die nationale Umsetzung der CRR III/CRD VI steht aus.
Gemeinsam mit der DZ BANK werden die neuen aufsichtlichen Anforderungen laufend analysiert. Dabei wird die befreiende Wirkung des vorhandenen Eigenkapital-Waivers berücksichtigt.
Es wird erwartet, dass die DZ HYP im Immobilienfinanzierungsgeschäft 2025 voraussichtlich Neugeschäftsabschlüsse von über 10 Mrd. € bei leicht rückgängigen Margen erzielen kann. Dem liegt die Annahme zu Grunde, dass es keine wesentlichen wirtschaftlichen Verwerfungen geben wird. Dabei wird in Abhängigkeit der eng zu beobachtenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen angemessen zwischen Profitabilitätszielen und Eigenkapitalbedarf abgewogen.
Der Zinsüberschuss wird voraussichtlich leicht unter dem im Berichtsjahr ausgewiesenen Wert von 719,8 Mio. € liegen.
Das Provisionsergebnis wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Neugeschäft und des Produktmixes erheblich unter dem aktuell erreichten Niveau erwartet.
Die DZ HYP geht davon aus, dass die Anforderungen der Regulatorik und die digitale Transformation der Bank die Personal- und IT-Kosten weiter steigen lassen werden. Insgesamt ist somit ein spürbar steigender Verwaltungsaufwand zu erwarten.
Die Kreditrisikovorsorge wird auf Basis von individuellen, dem Geschäftsmodell angemessenen Standardrisikokosten kalkuliert und für 2025 deutlich über dem Wert des Berichtsjahres prognostiziert.
Der Finanzanlagesaldo wird unwesentlich verändert erwartet.
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Entwicklung der einzelnen Erfolgsgrößen geht die DZ HYP davon aus, dass die zentralen Steuerungsgrößen das Niveau des Berichtsjahres nicht werden halten können. Für 2025 erwarten wir ein ausschüttungsfähiges Ergebnis stark unter dem des Berichtsjahres 2024. Somit geht die DZ HYP von einem erheblichen Rückgang der RoE-Kennzahl aus. Damit korrespondierend wird bei der CIR von einem starken Anstieg ausgegangen.
Die DZ HYP befindet sich nach Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der Ertragslage und der Neugeschäftsabschlüsse auf einem erfolgreichen Weg, auch wenn das deutlich über der Planung liegende Ergebnis des Berichtsjahres voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Das Neugeschäft ist auf die Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Kundenferne Kapitalmarktgeschäfte werden konsequent zurückgeführt.
Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmenserfolgs der DZ HYP. Die Bank ist davon überzeugt, dass Vielfalt Effizienz steigert, Ideen fördert, Innovationen vorantreibt und das Unternehmen stärker macht. Ziel ist es, Diversität zu fördern und eine wertschätzende Unternehmenskultur mit denselben Chancen für alle Mitarbeitenden zu leben. Die Maßnahmen hat die Bank in Form einer Diversitätsrichtlinie verankert und im Berichtsjahr veröffentlicht. Diese werden kontinuierlich und zielgerichtet weiterentwickelt.
Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet mitbestimmte Unternehmen mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, verbindliche Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden obersten Managementebenen (Bereichs-u nd Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter) festzulegen.
Die vom Vorstand im November 2020 festgesetzten Zielgrößen für den Anteil von Frauen an der F1- und die F2-Führungsebene von 25 Prozent auf beiden Ebenen sind weiterhin gültig und bis Oktober 2025 zu erreichen. Im Berichtsjahr wurde daher die konzeptionelle Planung für Personalentwicklungs- und Sensibilisierungsinitiativen intensiviert, die 2025 weiter umgesetzt werden. Per 31. Dezember 2024 betrug die Frauenquote auf F1- bzw. F2-Ebene 12,5 Prozent bzw. 20,6 Prozent. Die vom Aufsichtsrat im Juni 2023 überprüften und verabschiedeten Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand (33 Prozent) und im Aufsichtsrat (22 Prozent) sind ebenfalls weiterhin gültig und bis Juli 2028 zu halten. Per 31. Dezember 2024 wurden die Zielgrößen für den Vorstand und den Aufsichtsrat eingehalten.
| 2024 | 2023 | |
| Gesamt *) | 906 | 863 |
| Fluktuationsrate in % | 3,6 | 6,1 |
| Eigenkündigungsquote in % | 1,8 | 3,2 |
| Betriebszugehörigkeit in Jahren | 12,7 | 13,5 |
| Weiterbildungstage pro Mitarbeiter | 2,7 | 2,3 |
| Beschäftigungsverhältnis in % **) | ||
| Vollzeit | 78,3 | 77,9 |
| Teilzeit | 21,7 | 22,1 |
| Anteil Frauen in % | 42,4 | 43,4 |
| Durchschnittsalter in Jahren | 46,0 | 46,0 |
*) Im Jahresdurchschnitt
**) Nach Durchschnittswerten ermittelt
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht erfüllt die Anforderungen an eine nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b ff. HGB und wurde auf individueller Basis erstellt. . Die folgenden Inhalte stellen die nichtfinanzielle Erklärung für das Geschäftsjahr 2024 dar. Diese Erklärung wird nachfolgend als "Nachhaltigkeitsbericht" bezeichnet und unter Anwendung des ersten Satzes der ESRS-Berichtstandards (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU) als Rahmenwerk im Sinne des § 289d HGB erstellt.
Diesem Bericht liegen die folgenden Zeithorizonte zugrunde:
| ― |
kurzfristiger Zeithorizont: Berichtszeitraum (bis zum Stichtag 31. Dezember), |
| ― |
mittelfristiger Zeithorizont: Zeitraum von vier Jahren, |
| ― |
langfristiger Zeithorizont: Zeiträume, die darüber hinausgehen, werden als langfristig definiert. |
Bei den mittel- und langfristigen Zeithorizonten zieht die DZ HYP, in Anlehnung an die Vorgaben der DZ BANK Gruppe, die etablierten Zeithorizonte aus dem Risikomanagement heran.
Einige Datenpunkte in diesem Bericht basieren auf Schätzungen und Annahmen. Inhalte, die Schätzungen und/oder Annahmen enthalten, sind entsprechend gekennzeichnet und bei den jeweiligen Angaben zu den Datenpunkten erläutert. Die verwendeten Schätzungen und Annahmen werden jährlich überprüft.
Im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen war die Datenverfügbarkeit zum Zeitpunkt der Berichterstellung eingeschränkt. Daher wurden die Erhebungen teilweise durch Hochrechnungen bestehender Daten und ausgewählter Indikatoren durchgeführt, um nicht verfügbare Werte zu schätzen. Detaillierte Informationen zur Grundlage der Hochrechnungen sind dem Kapitel "Betrieblicher Umweltschutz" und dem Kapitel "Treibhausgasemissionen" zu entnehmen.
Die DZ HYP macht in diesem Bericht keinen Gebrauch von der Möglichkeit, auf Angaben zu verzichten, die sich auf ihr geistiges Eigentum, Know-how oder auf Innovationen beziehen.
Sämtliche Verweise im Nachhaltigkeitsbericht sind, wenn nicht gesondert gekennzeichnet, nicht Teil der Erklärung selbst.
Diese Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an die nach §§ 289b ff. HGB aufgestellte nichtfinanzielle Erklärung der DZ HYP.
Zur Erfüllung der handelsrechtlichen Berichtspflichten erklärt die DZ HYP Folgendes:
| ― |
Die erstmalige und vollständige Nutzung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk gemäß § 289d HGB erfolgt aufgrund der Bedeutung der ESRS als durch die Europäische Kommission angenommene Berichtsstandards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. |
| ― |
Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit der DZ HYP sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor. |
| ― |
Für die DZ HYP gibt es keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren im Sinne von § 289c HGB, die für die Geschäftstätigkeit der DZ BANK Gruppe von Bedeutung sind. |
Als Teil der Umweltinformationen in dieser Nachhaltigkeitserklärung sind die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020/852 (EU-Taxonomie Verordnung) für die DZ HYP im Kapitel "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung)" enthalten.
Die DZ HYP ist eine führende Immobilien- und Pfandbriefbank in Deutschland sowie Kompetenzcenter für Öffentliche Kunden in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Bank ist in den Geschäftsfeldern Firmenkunden, Privatkunden und Öffentliche Kunden aktiv.
Im Geschäftsfeld Firmenkunden agiert die DZ HYP im Direktgeschäft sowie als Partner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Dabei arbeitet die Bank mit Gewerbekunden und der Wohnungswirtschaft zusammen. Die DZ HYP setzt ihren Schwerpunkt auf Immobilienfinanzierungen im deutschen Markt. Außerdem werden deutsche Kunden in selektive Auslandsmärkte begleitet. Das Privatkundengeschäft wird im Wesentlichen in Form des Vermittlungsgeschäfts mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken betrieben. Das Angebot umfasst Erst- und Abschlussfinanzierungen bei Neubau, Kauf und Modernisierung/Renovierung. Als Kompetenzcenter für Öffentliche Kunden der Genossenschaftlichen FinanzGruppe unterstützt die DZ HYP die Volksbanken und Raiffeisenbanken deutschlandweit bei der Entwicklung des Geschäfts mit Landkreisen, Städten und Gemeinden, deren rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben, kommunalen Zweckverbänden und Anstalten öffentlichen Rechts. Weitere Informationen können dem Kapitel "Geschäftsmodell" entnommen werden.
Nachhaltigkeit ist für die DZ HYP ein vielschichtiges Thema, das sich stetig weiterentwickelt und sich als fester Bestandteil der Bank etabliert hat. Als Unternehmen der DZ BANK Gruppe fühlt sich die DZ HYP dem genossenschaftlichen Grundverständnis eines verantwortungsvollen Wirtschaftens verpflichtet.
Um Nachhaltigkeit übergreifend noch stärker in die Geschäftsprozesse zu integrieren, beteiligt sich die DZ HYP seit 2012 aktiv an der Nachhaltigkeitsinitiative der DZ BANK Gruppe. Ziel ist es, sämtliche Aktivitäten in diesem Bereich zu koordinieren, Marktchancen zu identifizieren und zu nutzen, Risiken zu minimieren sowie einen konstruktiven Austausch zu fördern, um Synergien innerhalb der Gruppe zu realisieren. Hierfür wurde mit dem Group Sustainability Committee (GSC) ein ständiger Ausschuss gegründet.
Das GSC ist das zentrale Gremium zur Unterstützung bei der Umsetzungssteuerung der gesellschaftlichen, geschäftspolitischen und regulatorischen Anforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen in der DZ BANK Gruppe. Ferner bildet das GSC eine Plattform für den fachlichen Austausch und treibt die Integration von Nachhaltigkeit in den Kernbereichen voran. Dem GSC gehören neben Vorstandsvertretern der jeweiligen Gruppenunternehmen auch die für das Thema Nachhaltigkeit zuständigen Bereichsleitungen an.
Das Grundverständnis der DZ HYP in puncto Nachhaltigkeit ist in einer Nachhaltigkeitsstrategie verankert, die in den strategischen Rahmen der DZ HYP eingebettet ist und damit die Verantwortung für sowie das Verständnis von nachhaltiger Entwicklung verdeutlicht. Sie wurde mit den entsprechenden Fachabteilungen abgestimmt und dient als Leitlinie, um Handlungsschwerpunkte und geeignete Maßnahmen für das Nachhaltigkeitsmanagement zu identifizieren. Die Strategie wird jährlich überprüft. Dazu werden politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, dynamische Marktentwicklungen und technologische Innovationen analysiert, bewertet und integriert. Ebenso werden die definierten Ambitionsniveaus einer Prüfung unterzogen.
Die wesentlichen quantitativen Nachhaltigkeitsziele hinsichtlich der Themen Umwelt und Soziales sind in den jeweiligen Kapiteln dargestellt. Nähere Informationen sind Kapitel "Umwelt" und Kapitel "Soziales" zu entnehmen.
Der betriebliche Umweltschutz wird in der Abteilung Nachhaltigkeit koordiniert. Sie ist für die Weiterentwicklung des Umweltmanagementsystems im Unternehmen zuständig und wird dabei von den Fachbereichen unterstützt, die ihrerseits für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen verantwortlich sind. Nähere Informationen können dem Kapitel "Betrieblicher Umweltschutz" entnommen werden.
Seit Anfang Mai 2024 wird im Neugeschäft mit Privatkunden ein nachhaltiges "Eco"-Darlehen für sehr gute Energieeffizienzklassen beziehungsweise niedrigen Endenergiebedarf angeboten. Ebenfalls wurden die KfW-Förderprogramme "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude", "Sanierung Effizienzhaus", "Wohneigentum für Familien" und "Jung kauft Alt" an die Vertriebskanäle angebunden und werden im Privatkundengeschäft genutzt. Im Firmenkundengeschäft werden ebenfalls KfW-Förderprogramme angeboten. Im Bestandsgeschäft verfolgt die DZ HYP das Ziel, schrittweise weitere Energieausweise einzubeziehen. Im Firmenkundengeschäft wird darüber hinaus das Angebot eines nachhaltigen Kredits entwickelt.
Für das Geschäftsfeld Öffentliche Kunden wird mit dem DZ HYP Nachhaltigkeitsranking eine einheitliche, strukturierte und feingliedrige Bewertung von ESG-Kriterien auf Geschäftspartnerebene durchgeführt. Im Jahr 2024 wurde das DZ HYP Nachhaltigkeitsranking um eine Dynamikkomponente erweitert, um neben dem Niveau auch die Entwicklung der Nachhaltigkeit der deutschen Kommunen zu berücksichtigen. Dieses Ranking ist ein fester Bestandteil des kommunalen Kredit- und Entscheidungsprozesses.
Im Geschäftsjahr 2024 hat die DZ HYP Klimazielpfade für ihre Portfolien erarbeitet. Nähere Informationen können dem Kapitel "Nachhaltiges Bankgeschäft" entnommen werden.
Mit der Emission von Grünen Pfandbriefen etabliert die DZ HYP die nachhaltige Refinanzierung als einen festen Bestandteil ihres Geschäftsmodells. Im Geschäftsjahr 2024 emittierte die DZ HYP weitere Grüne Pfandbriefe in einer Größenordnung von 520 Mio. €. Mit den eingesammelten Erlösen werden gezielt nachhaltige Immobilien in Deutschland finanziert. Zentrales Kriterium ist dabei die Energieeffizienz der Immobilien, die anhand von Energieausweisen, Zertifikaten oder dem Energiestandard überprüft wird. Nähere Informationen können dem Kapitel "Nachhaltiges Bankgeschäft" entnommen werden.
In allen Geschäftsfeldern verfolgt die DZ HYP das Ziel, die Transparenz im Kreditportfolio zu erhöhen und die nachhaltige Kreditvergabe zu fördern. Seit 2022 fokussiert sich die Bank auf die Klassifizierung des Kreditgeschäfts mit besonderem Augenmerk auf die Energieeffizienz und die ökologischen Komponenten der finanzierten Immobilien. Nähere Informationen können dem Kapitel "Nachhaltiges Bankgeschäft" entnommen werden.
Die Kreditvergabe erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse hinsichtlich Kreditnehmer, Objekt und Finanzierungsvorhaben. Im Konzernkreditstandard sind zudem zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken der DZ BANK Gruppe branchenbezogene Ausschlusskriterien definiert, anhand derer jedes Engagement vor der Kreditvergabe zu prüfen ist. Damit sollen Geschäfte unterbunden werden, die Mindestanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit nicht erfüllen oder mit einem erhöhten ESG-Risiko zulasten der DZ BANK Gruppe verbunden sind. So werden zum Beispiel keine Geschäftsbeziehungen eingegangen, wenn im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Partners signifikante Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße nicht ausgeschlossen werden können. Nähere Informationen können dem Kapitel "Kunden" entnommen werden.
Die Resilienz von Strategie und Geschäftsmodell der DZ HYP wird regelmäßig überprüft. In der DZ BANK Gruppe werden ESG-Risiken nicht als eigene Risikoart angesehen, sondern in Übereinstimmung mit den aufsichtsrechtlichen Abgrenzungen als Treiber der klassischen finanziellen und nicht-finanziellen Risikoarten betrachtet.
Durch die Risikoinventur wird in einem jährlichen Turnus bewertet, welchen potenziell wesentlichen Risikofaktoren aus den Bereichen Klima und Umwelt, Soziales und Governance die DZ BANK Gruppe ausgesetzt ist. Nähere Informationen zu der Ableitung der Risiken können dem Kapitel "Übergreifende Methodik" entnommen werden.
Nach der Teilnahme am EZB-Klima-Stresstest im Jahr 2022 hat die DZ BANK Gruppe sukzessive Nachhaltigkeitskriterien in ihren internen Stresstest aufgenommen. Hierzu wurden mithilfe von explorativen Szenarioanalysen die Auswirkungen von physischen und transitorischen Klimarisiken unter Berücksichtigung der Wirkungskanäle auf die wesentlich betroffenen Risikoarten untersucht. Transitorische Umweltrisiken beziehen sich auf Risiken, die durch den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft entstehen. Physische Umweltrisiken hingegen betreffen direkte physische Auswirkungen des Klimawandels. Für das Flutrisiko werden hierbei extreme Hochwasserszenarien für das Jahr 2055 in einer um 2,5 Grad Celsius erwärmten Welt betrachtet, was dem RCP 8.5 Szenario (Representative Concentration Pathway) entspricht. Daraus werden standortabhängig Schäden für Immobilien und Kreditnehmer abgeleitet. Für Waldbrand und Dürre werden standortabhängig detaillierte Brand- bzw. Dürreereignisse für das Jahr 2050 unter der Annahme einer globalen Erwärmung um 2,3 Grad Celsius projiziert und die Auswirkungen auf die Bestände der DZ BANK Gruppe ermittelt. Zur Untersuchung der transitorischen Klimarisiken wird das "Delayed Transition"-Szenario von NGFS (Network for Greening the Financial System) genutzt.
Des Weiteren wurde eine Geschäftsumfeldanalyse der DZ HYP durchgeführt, welche unterschiedliche Risikotreiber beleuchtet und deren Einfluss auf Strategie und Geschäftsmodell der DZ HYP bewertet. Besonderes Augenmerk liegt zum einen auf physischen Risiken im Bankgeschäft. Eine Szenarioanalyse für den Bankbetrieb wird in diesem Rahmen nicht vorgenommen. Die physischen Risiken ergeben sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse (zum Beispiel Waldbrand, Starkregen, Wintersturm, Flussüberschwemmung) und deren Folgen, sogenannte akute Risiken, als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen, sogenannte chronische Risiken. Die Betroffenheit des DZ HYP-Objektportfolios hinsichtlich physischer Risiken ergibt sich durch eine standortgenaue Risikoeinstufung für verschiedene Naturgefahren, abgeleitet aus den Standorten der Objekte bestehenden Schadenspotenzialen.
Zum anderen beleuchtet die Geschäftsumfeldanalyse insbesondere auch transitorische Risiken, die sich unter anderem aus Änderungen rechtlicher Anforderungen sowie verändertem Konsumentenverhalten ergeben. Bei deren Bestimmung nehmen die energetischen Eigenschaften der Immobiliensicherheiten eine zentrale Rolle ein.
Im Ergebnis soll Nachhaltigkeitsrisiken durch ein effektives und nachhaltiges Risikomanagement begegnet werden. Dies zeigt sich beispielsweise durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Kreditentscheidungen sowie, im Falle erhöhter Risiken, die Prüfung von angemessenen Risikomitigationen. Darüber hinaus werden bei der Sicherheitenbewertung Objekteigenschaften wie die energetische Beschaffenheit der Immobiliensicherheiten sowie etwaige Investitionsstaus berücksichtigt. Zudem hat sich die DZ HYP Klimaziele gesetzt, anhand derer die Dekarbonisierung des finanzierten Immobilienportfolios überprüft und gesteuert werden soll. Die eingesetzten Controlling- und Steuerungsinstrumente werden sukzessive verfeinert und weiterentwickelt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts liegen keine Erkenntnisse vor, die aus Sicht der DZ HYP eine Nicht-Resilienz des Geschäftsmodells der DZ HYP erkennen lassen.
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen arbeitet die DZ HYP daran, Portfolio-Transparenz in Bezug auf die neuen und umfangreichen Informations- und Berichtsanforderungen für Banken und Kunden zu schaffen. Besonders die "Do No Significant Harm"-Kriterien der EU-Taxonomie stellen sowohl für die Bank als auch für die Kunden eine erhebliche Herausforderung dar. Dies gilt in gleichem Maße für die Steuerung des Klimazielpfades und die Dekarbonisierung des umfangreichen Portfolios.
Die zukünftige Marktfähigkeit von Immobilien wird bereits in der Wertermittlung und Kreditvergabe berücksichtigt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, sowohl transitorische als auch physische Risiken stärker in den Fokus zu rücken. Änderungen in den gesetzlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen könnten diese Risikobetrachtung weiter intensivieren.
Zudem steht der Markt vor der Herausforderung, die steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Immobilien mit dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Einklang zu bringen.
Die Wertschöpfungskette umfasst sowohl die vor- und nachgelagerten Aktivitäten als auch den eigenen Betrieb der DZ HYP.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette der DZ HYP werden Aktivitäten von Lieferanten (zum Beispiel Energielieferanten), Dienstleistern (zum Beispiel IT, Weiterbildungsanbieter) und dem Anteilseigner (DZ BANK AG) berücksichtigt. Die nachgelagerte Wertschöpfungskette hingegen umfasst die Produkte und Dienstleistungen (Immobilien- und Kommunalkredite, Immobilienbewertungen, Emissionen) sowie Kunden (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Direktkunden, Investoren). Im Rahmen der Refinanzierung begibt die DZ HYP gedeckte Schuldverschreibungen (Pfandbriefe), die am Kapitalmarkt in der Regel über Banken an Investoren vertrieben werden. Die ungedeckte Mittelaufnahme hingegen erfolgt vor allem konzernintern. Weitere Informationen können dem Kapitel "Geschäftsmodell" entnommen werden.
Für die Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde die vollständige Wertschöpfungskette betrachtet. Weitere Informationen dazu sind im Kapitel "Übergreifende Methodik" enthalten.
Die Wertschöpfungskette der DZ HYP wird in Bankbetrieb und Bankgeschäft unterteilt. Der Betrieb fungiert hierbei als Bindeglied zwischen der vor- und der nachgelagerten Wertschöpfungskette und dient der Operationalisierung des Geschäftsmodells der DZ HYP.
Stakeholder sind Personen und Institutionen, die soziale, ökologische, ökonomische, rechtliche oder ethische Anforderungen an die DZ HYP stellen, von den Entscheidungen der Bank betroffen sind oder ihrerseits Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen können. Die Tabelle gibt einen Überblick über die wesentlichen Stakeholder der DZ HYP und die jeweiligen Austauschformate.
| Stakeholdergruppe | Einbeziehung / Austausch | |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Beschäftigte der DZ HYP, Arbeitnehmervertreter/Betriebsräte, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschäftigte in der Lieferkette | Personalgespräche, Intranet, Mitarbeiterbefragung (Puls-Check), Regeltermine mit Betriebsrat und Personalabteilung, aktive Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Vorstandstalks, Vorstandsinfos, Betriebsversammlungen |
| Kunden | Firmenkunden, Privatkunden, Öffentliche Kunden | Laufende regionale Betreuung durch die Immobilienzentren der DZ HYP vor Ort, Neujahrsempfänge in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München, Investoren-Treffen, |
| Tischgespräche, DZ HYP ImmoTalks und Prognoseveranstaltungen im DZ HYP Studio, Stände auf den Immobilienmessen MIPIM (Cannes) und EXPO REAL (München) und bei den dortigen Veranstaltungen Marina Nights (MIPIM) und Investor Night (EXPO REAL), Wohnwirtschaftliche Gespräche, Einbindung von Partnerbanken in Fachveranstaltungen, Konsortialtreffen, Sponsorings und Kooperationen bei Fachtagungen | ||
| Vertriebspartner | Volksbanken und Raiffeisenbanken | Premium Partner Powerday (PPP) für besonders vertriebsstarke Volksbanken und Raiffeisenbanken, Besuchergruppen der Volksbanken und Raiffeisenbanken an den Hauptstandorten der DZ HYP |
| Verbände | BVR, vdp, ZIA etc. | Fachlicher Austausch, Mitarbeit in Arbeitskreisen und Ausschüssen, Kooperationen bei Fachtagungen |
| Lieferanten / Dienstleister | IT-Zulieferer, Ratingagenturen, Weiterbildungsanbieter, Beratungsunternehmen | Anlassbezogene Lieferantengespräche, Managementgespräche zu Ratings |
| Nichtregierungsorganisationen (NGOs) | Vertreter von NGOs, Stiftungen, Wissenschaftler | Regelmäßige Veranstaltungen mit verschiedenen Vertretern, Vortrag durch Wissenschaftler (Beobachtung zur UN-Klimakonferenz), zweimal jährlich Regionalforen der Stiftung Aktive Bürgerschaft in Hamburg und Münster |
| Anteilseigner / Investoren | DZ BANK AG (Anteilseigner), Investoren (Kapitalgeber) | Einbindung in Gremien, Kapitalmarktkonferenzen, Vorträge, Gesprächsrunden, Messen, Einzel-Gruppenmeetings |
| Behörden (Regulierungs- und Aufsichtsbehörden) | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Europäische Zentralbank (EZB), Deutsche Bundesbank | Nachfragen bei Bedarf, gesteuert durch die DZ BANK AG |
| Wettbewerber | Privatbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen | Austausch bei Veranstaltungen und Fachmessen |
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP werden aktiv in Entscheidungsprozesse der Bank eingebunden. Um den Dialog zu intensivieren und die Entwicklung aus ihrer Sicht beurteilen zu können, führt die DZ HYP anonyme Online-Mitarbeiterbefragungen durch, den "Puls-Check". Dieser soll ein repräsentatives Bild von der Stimmung in der Bank und der Zufriedenheit am Arbeitsplatz geben. Die Auswertung der letzten Befragung fand zu Beginn des Jahres 2024 statt und wurde auf Initiative des Personalbereichs durchgeführt.
Das Format "Vorstandstalk", das vor allem dazu dient, in einem kleinen Kreis und in direktem Austausch mit einem Vorstandsmitglied Fragen der Beschäftigten zu beantworten und zu erfahren, welche Themen diese bewegen, fand 2024 sechsmal statt. Hinzu kommt das digitale Format "Vorstandsinfo" aus dem DZ HYP Studio, in dem der Vorstand die Beschäftigten über aktuelle Themen und Projekte aus dem Haus auf dem Laufenden hält.
Die installierten Fachbeiräte Banken, Öffentliche Kunden und Wohnungswirtschaft dienen als Dialogplattformen für den regelmäßigen Austausch. Sie beraten den Vorstand der DZ HYP bei der strategischen Ausrichtung der Bank und werden von diesem zweimal pro Kalenderjahr über wichtige Angelegenheiten sowie Entwicklungen des Unternehmens unterrichtet.
Die Mitglieder der Fachbeiräte treten zudem als Multiplikatoren auf. Der Fachbeirat Banken besteht aus bis zu 30 Mitgliedern, davon sind mindestens 75 Prozent hauptamtliche Vorstandsmitglieder von Volksbanken und Raiffeisenbanken. In den Fachbeirat Wohnungswirtschaft beruft der Vorstand bis zu elf Mitglieder. Dabei handelt es sich um Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Wohnungsunternehmen aus ganz Deutschland. Der Fachbeirat Öffentliche Kunden setzt sich aus bis zu zwölf vom Vorstand berufenen Vertretern von Kommunen, Behörden und kommunalen Spitzenverbänden zusammen.
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken zählen als Vertriebspartner zu den wichtigsten Stakeholdern der DZ HYP. Zu den Formaten des Austauschs mit ihnen gehören persönliche Gespräche und Besuche durch den Vorstand und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Markteinheiten. Außerdem wird der Dialog vom Fachbeirat unterstützt. Zudem schafft die DZ HYP im Rahmen von Veranstaltungen für ihre Firmenkunden immer wieder Möglichkeiten für einen Austausch, indem sie die Vorstände der Partnerbanken mit Immobilienkunden ins Gespräch bringt. So lädt sie ausgewählte Volksbanken und Raiffeisenbanken regelmäßig zu Kundenveranstaltungen ein, um die Zusammenarbeit zu intensivieren und gemäß den Erwartungen anzupassen.
Besonders im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung bleibt das persönliche Gespräch ein wesentlicher Baustein für gute Geschäftsbeziehungen. Dies wird über die laufende regionale Betreuung durch die Immobilienzentren bei den Kunden vor Ort umgesetzt. Die folgenden Veranstaltungsformate dienen als Unterstützung. Dazu gehören zum Beispiel jährliche Neujahrsempfänge, die dafür ein geeignetes und gefragtes Veranstaltungsformat anbieten und unter Beteiligung des Vorstands an den Standorten der Immobilienzentren stattfinden. Hinzu kommen Investorentreffen an den sechs Standorten, die durch exklusive "Tischgespräche" mit ausgewählten Firmenkunden stattfinden. Diese wurden 2024 jeweils achtmal durchgeführt.
Bei der Gestaltung und Stärkung der Kundenbeziehungen sind Veranstaltungen ein wesentlicher Baustein. Dabei hat sich das im Jahr 2020 am Standort Hamburg eingerichtete DZ HYP Studio bewährt. Per Livestream haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer online und interaktiv unter anderem die Möglichkeit, die dreimal jeweils im Frühjahr und Herbst stattfindenden Formate "DZ HYP ImmoTalk" mit namhaften Fachexpertinnen und Fachexperten der Immobilienbranche sowie die jeweils im Februar und September veranstaltete "Zins-, Konjunktur- und Währungsprognose" mit dem Chefvolkswirt der DZ BANK, Dr. Michael Holstein sowie der Journalistin und Moderatorin Anja Kohl verfolgen zu können.
Für die transparente Kommunikation mit Kapitalmarktpartnern werden regelmäßig aktuelle und relevante Informationen über das Unternehmen und die Geschäftsaktivitäten auf der Internetseite der DZ HYP veröffentlicht. Zudem pflegt die Bank einen Austausch mit den Stakeholdern und beteiligt sich an Informationsveranstaltungen, was Transparenz und Vertrauen schaffen soll.
Im Bereich der Finanz- und Nachhaltigkeitsratings steht die DZ HYP mit Ratingagenturen und Analysten im Dialog. Die DZ HYP wird von Moody's und S&P geratet. Darüber hinaus gibt es ein Lieferantenrating von EcoVadis und ein Gemeinschaftsrating der Genossenschaftlichen FinanzGruppe von Fitch. Die wesentlichen aktuellen Ratings wie auch die dazugehörigen Ratingberichte sind auf der Internetseite der DZ HYP zu finden.
Die DZ HYP ist Mitglied in zahlreichen Verbänden wie etwa dem Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU), Deutscher Investor Relations Verband e.V. (DIRK), Zentraler Immobilienausschuss e.V. (ZIA), Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V. (DESWOS), European Covered Bond Council (ECBC) sowie Hamburg@work e.V. Nähere Informationen zum Zweck der Einbindung von Verbänden können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden.
Als maßgebliche Interessenträger bei der Festlegung der Vergütungspolitik sind die Eigentümer, der Gesamtbetriebsrat und die Betriebsräte in Hamburg und Münster involviert. Die Eigentümer sind mit den von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignern im Aufsichtsrat vertreten. Somit ist sichergestellt, dass bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme die Eigentümer eingebunden sind und jährlich Informationen über sie erhalten. Im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte werden der Gesamtbetriebsrat und die Betriebsräte in Hamburg und Münster an der Ausgestaltung der Vergütungssysteme beteiligt.
Die DZ HYP ist nach dem in Deutschland üblichen dualen Führungsprinzip aufgebaut. Der dreiköpfige Vorstand leitet das Unternehmen nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Vorschriften und sorgt für deren Einhaltung innerhalb der DZ HYP. Beraten und überwacht wird er hierbei vom Aufsichtsrat und von dessen Ausschüssen. Das Regelwerk der Bank, wie die Satzung und die Geschäftsordnungen der Organe, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells der DZ HYP. Im Hinblick auf die Risikogovernance der DZ HYP besitzt der Vorstand als Gremium die alleinige Geschäftsführungsbefugnis. Der Vorstand ist verantwortlich für die Risikosteuerung und -überwachung der Gesamtbank auf Portfolioebene sowie für die Risikokapitalallokation und trifft Entscheidungen über Einzelkreditengagements in Vorstandskompetenz, die aufgrund der umfangreichen Erfahrungen der Vorstandsmitglieder gegeben ist. Die Zuständigkeiten des Vorstands für einzelne Ressorts werden im Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sieht der Geschäftsverteilungsplan eine Trennung zwischen Markt und Marktfolge vor. Während die Vorstandsvorsitzende Marktressorts verantwortet, sind die beiden weiteren Vorstandsmitglieder einerseits für den Finanzbereich und andererseits für die Marktfolge und das Risikocontrolling zuständig. Daneben ist die DZ HYP über ihre Vorstandsebene und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Gremienstruktur der DZ BANK Gruppe und der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eingebunden.
Zur Sicherstellung der Überwachung der Auswirkungen, Risiken und Chancen und der damit verbundenen Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen liegen diese Verantwortlichkeiten bei den jeweiligen Ressortvorständen, die darüber hinaus in die Prozesse zur Freigabe der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wie auch hinsichtlich der Freigaben bei der schrittweisen Erarbeitung des Berichts im Einklang mit den ESRS involviert sind. Der Aufsichtsrat wird hierbei nicht gesondert miteinbezogen.
Als Kontrollgremium des Vorstands befasst sich der Aufsichtsrat der DZ HYP unter anderem mit der Geschäfts- und Risikostrategie, der Geschäftsentwicklung und dem Risikomanagement der Bank. Der Aufsichtsrat der DZ HYP besteht satzungsgemäß aus 18 Mitgliedern. Nach Maßgabe des Drittbeteiligungsgesetzes werden zwölf Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als Arbeitnehmervertreter gewählt. Des Weiteren wird die Eignung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Europäische Zentralbank (EZB) überwacht, um sicherzustellen, dass diese die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen besitzen, um ihre Aufgaben effektiv ausführen zu können. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der DZ HYP sind mehrheitlich Vorstände von Genossenschaftsbanken. Mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 sind zwei Anteilseignervertreter aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden und zwei neue Anteilseignervertreter wurden von der Hauptversammlung in das Gremium gewählt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat auch im Berichtsjahr einen Nominierungsausschuss, einen Vergütungskontrollausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Risikoausschuss eingesetzt. Diese Ausschüsse tagten elf Mal, die jeweiligen Vorsitzenden haben dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet. Insgesamt haben im Geschäftsjahr 2024 drei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden.
Der Aufsichtsrat und der Vorstand nehmen alle zwei Jahre an externen Schulungen zu aktuellen Fachthemen teil. Zuletzt erfolgte eine solche Schulung Ende 2023 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wobei auch Nachhaltigkeitsthemen abgedeckt wurden. Im Geschäftsjahr 2024 wurde der Aufsichtsrat zudem hinsichtlich der Neuerungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS unterrichtet. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden über die Verantwortungsbereiche der einzelnen Vorstände abgedeckt.
Die in der Zeit von April bis Mai 2024 durchgeführte Selbstevaluation des Aufsichtsrats und die Bewertung des Vorstands der DZ HYP haben zu dem Ergebnis geführt, dass Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und die Erfahrung sowohl der einzelnen Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand als auch beider Gremien in ihrer Gesamtheit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Erfordernissen entsprechen. Die Ergebnisse der Selbstevaluation werden dem Gesamtaufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Auch stehen dem Aufsichtsrat personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung, die seinen Mitgliedern die Einführung in ihr Amt erleichtern und die Fortbildung ermöglichen sollen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist.
Die personelle Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats kann dem Kapitel "Jahresabschluss" entnommen werden. Darüber hinaus ist die berufliche Erfahrung der Vorstandsmitglieder auf der Internetseite der DZ HYP zu finden.
| Leitungsorgan | Anzahl der geschäftsführenden Mitglieder | Anzahl der nicht- geschäftsführenden Mitglieder | Prozentsatz der unabhängigen Gremienmitglieder | Prozentsatz Frauen | Prozentsatz Männer |
| Vorstand | 3 | 0 | 0 | 33,3 | 66,7 |
| Aufsichtsrat | 0 | 18 | 0 | 27,8 | 72,2 |
Der durchschnittliche Anteil an weiblichen Mitgliedern beträgt im Berichtsjahr im Vorstand 33,3 Prozent und im Aufsichtsrat 24,1 Prozent. Das durchschnittliche Verhältnis ergibt sich dabei aus der Betrachtung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats über alle Monate des Berichtszeitraums hinweg.
Nachhaltigkeit wird zentral vom Vorstand verantwortet und als Querschnittsaufgabe über alle Führungsebenen sowie Unternehmensbereiche hinweg wahrgenommen. Hierzu wurden nachfolgende Gremien implementiert, deren Vorsitz Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachhaltigkeitsmanagements übernehmen. Diese Governance ist Bestandteil der DZ HYP Nachhaltigkeitsstrategie.
AUFSICHTSRAT
Als Kontrollgremium befasst sich der Aufsichtsrat der DZ HYP unter anderem mit der Geschäfts- und Risikostrategie, der Geschäftsentwicklung, der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Risikomanagement der Bank
VORSTAND
Aufgrund der hohen Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit liegt die übergeordnete Verantwortung beim Vorstand der DZ HYP (ink. Risikoappetit und Nachhaltigkeitsstrategie)
| KOORDINATIONSKREIS NACHHALTIGKEIT | NACHHALTIGKEITSAUSSCHUSS | NACHHALTIGE PRODUKTE GREMIUM |
| ZIELE: | ZIELE: | ZIELE: |
| » Operative Gestaltung, Koordination | » Information und Abstimmung | » Festlegung und Management von |
| und Steuerung der NH-Themenfelder | auf Bereichsleitungsebene | grünen Immobilien |
| » Austausch und Information | » Austausch und Steuerung | » Weiterentwicklung von nachhaltigen |
| Bereichsübergreifender NH-Themen | wichtiger NH-Umsetzungen und | Produkten |
| -Maßnahmen | ||
| TEILNEHMENDE: | TEILNEHMENDE: | TEILNEHMENDE: |
| NH-Expertinnen und -Experten aus | Bereichsleiterinnen und | Vertreterinnen und Vertreter der |
| verschiedenen Bereichen | Bereichsleiter (Bereichspaten), | Bereiche Markt- und Marktfolge des |
| die/der NH-Beauftragte | Kreditgeschäftes, Treasury, Marktfolge | |
| Treasury und öffentliche Kunden, | ||
| Rechtsabteilung sowie die/der | ||
| NH-Beauftragte |
| FACHBEREICHE (insbes. Markt, Marktfolge, Risikocontrolling, Finanzen, Compliance, Treasury, IT) | INTERNE REVISION |
| » Fachverantwortliche Umsetzung der NH-Maßnahmen | » 3rd line of defense im Rahmen der Risiko-Governance |
| » 1st und 2nd line of defense im Rahmen der Risiko-Governance |
Mit dem Koordinationskreis "Nachhaltigkeit" der DZ HYP erfolgt eine fachbereichsübergreifende Abstimmung und Steuerung der Themen auf Institutsebene. Die Teilnehmenden erarbeiten die Aktivitäten aus den einzelnen Handlungsfeldern. Das Gremium tagt monatlich und ist mit den Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten der einzelnen Fachbereiche besetzt.
Mithilfe des 2019 eingeführten Nachhaltigkeitsausschusses, der sich aus dem Vorstand sowie den Bereichsleitungen zusammensetzt, ergänzt um den Nachhaltigkeitsbeauftragten, wird der Rahmen für eine nachhaltige Ausrichtung der Bank geschaffen. Der Ausschuss fungiert als zentrales Entscheidungsgremium sowie als Bindeglied des Nachhaltigkeitsmanagements mit den verschiedenen Organisationseinheiten der Bank. Ziel ist die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung der DZ HYP. Dazu gehören unter anderem die strategische Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsthemen und -zielen in der DZ HYP, der fachbereichsübergreifende Austausch sowie die Bewertung von Chancen und Risiken, die sich aus aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Nachhaltigkeit ergeben. Der Nachhaltigkeitsausschuss kam im Geschäftsjahr 2024 zweimal zusammen. In den Sitzungen bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Feedback aus ihren jeweiligen Bereichen ein. So ist ein bedarfsgenauer Zuschnitt des Themas Nachhaltigkeit für die DZ HYP gewährleistet und die getroffenen Entscheidungen können in den Bereichen verankert werden. Zudem werden die Bereiche auf diese Weise gezielt in anstehende Aufgaben eingebunden.
Der Anstoß zu neuen Produkten sowie deren Monitoring erfolgt über das Gremium "Nachhaltige Produkte" (NHP), das mit relevanten Entscheidungsträgern der Bereiche Markt, Treasury, Marktfolge und Öffentliche Kunden, Nachhaltigkeit (Vorsitz) sowie der Rechtsabteilung besetzt ist. Zu den Aufgaben des NHP-Gremiums gehört neben dem Monitoring des Green-Mortgage-Portfolios die Festlegung der Eignungskriterien für geeignete Assets gemäß den relevanten Standards. Dabei werden die aktuellen regulatorischen Anforderungen berücksichtigt. Darüber hinaus gibt es Impulse für die Entwicklung weiterer nachhaltiger Produkte (auf der Aktiv- und Passivseite) und sondiert den Bankenmarkt entsprechend hinsichtlich Trends und Entwicklungen.
Als zentraler Ansprechpartner für interne und externe Stakeholder agiert die Abteilung Nachhaltigkeit. Sie treibt den nachhaltigen Transformationsprozess der Bank voran und koordiniert die Aktivitäten. Außerdem beschäftigt sich die Abteilung mit der Operationalisierung der Nachhaltigkeitsaktivitäten und berichtet gemeinsam mit der Bereichsleitung regelmäßig über interne und externe Entwicklungen an den Vorstand.
Die Abteilung Nachhaltigkeit ist Ansprechpartner für die Fachabteilungen bei nachhaltigkeitsrelevanten Fragen. Sie überwacht die Maßnahmen und macht Vorschläge zu deren Weiterentwicklung in Abstimmung mit den zuständigen Unternehmensbereichen. In der Abteilung Nachhaltigkeit ist ebenfalls die Nachhaltigkeitskommunikation angesiedelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Kommunikation, Marketing & Veranstaltungen steuert sie die nachhaltigkeitsbezogene interne und externe Kommunikation. Die Abteilung hat sich im Geschäftsjahr 2024 durch Online-Schulungen und Kongressteilnahmen über Nachhaltigkeitsthemen weitergebildet.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist mit dem Aufsichtsrat schriftlich vereinbart. Die Vorstandsmitglieder erhalten zwölf feste Monatsgehälter sowie eine variable Vergütung. Sie hängt von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele ab. Der Zielerreichungsgrad wird im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der DZ HYP beziehungsweise der DZ BANK Gruppe gemessen. Die Ziele werden aus der Unternehmensstrategie in Form von Konzern-, Bank-, Dezernats- und Individualzielen abgeleitet und vom Aufsichtsrat mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart.
Die Vergütungsstrategie ist eng mit der Unternehmenskultur der DZ HYP und der Unternehmenskultur der DZ BANK Gruppe verzahnt. Die Vergütungssysteme der DZ BANK Gruppe sind so ausgestaltet, dass sie die nachhaltige Kultur und Strategie der DZ BANK Gruppe unterstützen. Es werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
Die DZ HYP bekennt sich zu den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen sowie der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Um dem gerecht zu werden, wurden verschiedene Ziele entlang der relevanten Handlungsfelder Nachhaltiges Bankgeschäft, Betrieblicher Umweltschutz, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gesellschaftliches Engagement entwickelt und zu deren Erreichung entsprechende Ambitionsniveaus abgeleitet. Ergänzend werden Kennzahlen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Portfolios sowie in Bezug auf Klima- und Umweltrisiken für das Portfolio ermittelt, die perspektivisch ebenfalls mit Ambitionen unterlegt werden.
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist zu 15 Prozent an Nachhaltigkeitsziele geknüpft. Sie ist hierbei zu 7,5 Prozent an personalwirtschaftliche Initiativen gebunden und zu 7,5 Prozent an die Weiterentwicklung der nachhaltigen Ausrichtung, inklusive Umweltaspekten. Die Nachhaltigkeitsziele für alle Vorstandsmitglieder sind in der Regel qualitativ ausgestaltet, können aber auch quantitative Ziele umfassen. Außerdem können bei den Dezernats-/ Individualzielen der Vorstandsmitglieder Nachhaltigkeitsziele vereinbart werden, sofern dies sinnvoll erscheint. Über die Zielkaskadierung sind entsprechende Nachhaltigkeitsziele auch in den Zielvereinbarungen mehrerer Bereichsleitungen enthalten. Die Nachhaltigkeitsziele auf Bereichsleitungsebene werden durch Kaskadierung an die nachgelagerten Ebenen weitergegeben. Die Führungskräfte werden angehalten und geschult, auch mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ziele zu vereinbaren, die das nachhaltige Handeln in der DZ HYP stärken. Dadurch wird eine feste Verankerung von nachhaltigem Denken und Handeln innerhalb der Bank gefördert. Darüber hinaus werden Treibhausgasreduktionsziele aktuell nicht in der Vergütung der Vorstandsmitglieder berücksichtigt.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht aus einer festen jährlichen Vergütung pro Mitglied, differenziert nach Vorsitz, stellvertretendem Vorsitz und gegebenenfalls Mitgliedschaft in einem Ausschuss. Eine variable Vergütung wird nicht gewährt. Des Weiteren sind Treibhausgasreduktionsziele nicht in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt.
Die nachstehende Tabelle bietet eine Übersicht über die Abschnitte des Nachhaltigkeitsberichts der DZ HYP, in denen die wichtigsten Aspekte und Schritte der Sorgfaltspflicht berücksichtigt werden. Die Sorgfaltspflicht ist ein Prozess, durch den Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Mensch identifizieren, verhindern oder minimieren können und darüber Bericht erstatten.
| Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Verweis NHB (Kapitel) |
| a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, | » Geschäftsmodell und Strategie |
| Strategie und Geschäftsmodell | » Unternehmensführung |
| b) Einbindung betroffener Interessenträger in alle | » Geschäftsmodell und Strategie |
| wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | » Unternehmensführung |
| » Wesentlichkeitsanalyse | |
| » Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb | |
| » Arbeitsbedingungen und Vergütung | |
| » Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz | |
| » Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| » Gesellschaftliches Engagement | |
| » Lieferantenmanagement | |
| c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | » Geschäftsmodell und Strategie |
| » Unternehmensführung | |
| » Wesentlichkeitsanalyse | |
| d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | » Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb |
| » Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb | |
| » Diversität | |
| » Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz | |
| » Kompetenzentwicklung | |
| » Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
| e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen | » Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb |
| und Kommunikation | » Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft |
| » Treibhausgasemissionen | |
| » Diversität | |
| » Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz | |
| » Kompetenzentwicklung | |
| » Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
Für das Risikomanagement und die internen Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung greift die DZ HYP auf ihre bestehenden Prozesse und Kontrollen zurück. Diese werden entsprechend um die Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgeweitet und ergänzt. Die risikorelevanten Abläufe der Bank werden gemäß den bankweiten Vorgaben standardisiert dokumentiert und sind in die Aufbau- und Ablauforganisation eingebunden.
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden die folgenden zwei Risiken identifiziert:
| ― |
Zum einen besteht das Risiko, dass wesentliche Themen der DZ HYP in der Berichterstattung übersehen werden, was zu einem unvollständigen Nachhaltigkeitsbericht führt. Um dieses Risiko zu minimieren, wird vor der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Nähere Informationen im Hinblick auf die Prozesse und Kontrollen sind dem Kapitel "Wesentlichkeitsanalyse" zu entnehmen. Dies soll gewährleisten, dass alle für die DZ HYP relevanten Themen vollständig erfasst und im Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt werden. |
| ― |
Zum anderen gibt es das Risiko, dass fehlerhafte sowie unvollständige Daten in den Nachhaltigkeitsbericht einfließen. Dadurch können die Inhalte des Berichts möglicherweise nicht korrekt sein. Zur Minimierung dieses Risikos erfolgt eine Überprüfung der Berichtsinhalte im Rahmen des Projekts auf Plausibilität, bevor diese in den Bericht aufgenommen werden. Die abschließende Freigabe der Berichtsinhalte erfolgt durch die Bereichsleitungen und den Vorstand. |
Entlang der Prozesse für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden verschiedene Kontrollen zur Mitigation der identifizierten Risiken implementiert, um die Integrität und Verlässlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Die identifizierten Risiken und implementierten Kontrollen bezogen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind systematisch in einem Kontrollinventar erfasst, welches fortlaufend weitergeführt werden soll. Alle Kontrollaktivitäten werden sorgfältig dokumentiert und überwacht, während IKS-relevante Risiken kontinuierlich bewertet und angepasst werden sollen. Die Zuständigkeiten und Rollen innerhalb des IKS sind in der Richtlinie zum nachhaltigkeitsbezogenen internen Kontrollsystem der DZ HYP (Richtlinie CSRD-IKS) definiert. Eine regelmäßige Berichterstattung zu den Ergebnissen der internen Kontrollen an Vorstand und Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2025 geplant.
Die Compliance-Funktion der DZ HYP ist an der Weiterentwicklung interner Richtlinien in den festgelegten Handlungsbereichen der Nachhaltigkeit beteiligt. Sie fördert die Einführung effektiver Verfahren zur Einhaltung der geltenden Gesetze, Regeln, Verordnungen und Standards. Dies umfasst auch die Überwachung neuer regulatorischer Anforderungen sowie die Identifikation und gegebenenfalls die Unterstützung bei der Implementierung wichtiger rechtlicher Bestimmungen und Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Interne Revision der DZ HYP führt regelmäßig Überprüfungen zur Einhaltung interner Richtlinien und Verfahren sowie externer Vorgaben durch. Die Prüfungen schließen Regelungen ein, die sich auf das Thema Nachhaltigkeit beziehen. Als unabhängige Prüfinstanz soll sie die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung der internen Richtlinien bewerten. In ihrer Rolle berichtet sie direkt an den Vorstand, den Aufsichtsrat, den Prüfungsausschuss und externe Kontrollorgane. Weitere Informationen sind dem "Risikobericht" zu entnehmen.
Wenn die Befassung mit Nachhaltigkeitsthemen zur Einführung neuer Produkte oder Erschließung neuer Märkte führt, ist die Einbindung der Kontrolleinheiten durch die etablierten Neu-Produkt-Prozesse vorgesehen.
Zur Bestimmung des Berichtsumfangs wurde im ersten Quartal des Geschäftsjahres eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit durchgeführt. Dies beinhaltet sowohl Auswirkungen der DZ HYP auf Mensch und Umwelt ("Auswirkungsrelevanz") als auch die Betrachtung von Chancen und Risiken ("Geschäftsrelevanz").
In einem iterativen Verfahren wurden jeweils für den Betrieb sowie für das Bankgeschäft die für die DZ HYP potenziell relevanten Nachhaltigkeitsthemen bestimmt, und anschließend die entsprechenden Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert. Für die DZ HYP wurden auf dieser Basis die folgenden 21 Unterthemen ermittelt, die die Grundlage für die Identifikation der Auswirkungen, Risiken und Chancen bilden:
ESRS E1 - Klimawandel:
| ― |
Anpassung an den Klimawandel |
| ― |
Eindämmung des Klimawandels |
| ― |
Energie |
ESRS E2 - Umweltverschmutzung:
| ― |
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
| ― |
Gefährliche Stoffe |
ESRS E3 - Wasser- und Meeresressourcen:
| ― |
Wasser |
| ― |
Meeresressourcen |
ESRS E4 - Biodiversität und Ökosysteme:
| ― |
Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt |
| ― |
Auswirkungen auf Ökosysteme |
ESRS E5 - Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft:
| ― |
Ressourcennutzung |
| ― |
Kreislaufwirtschaft |
ESRS S1 - Eigene Belegschaft:
| ― |
Arbeitsbedingungen |
| ― |
Gleichstellung und Anti-Diskriminierung |
| ― |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte |
ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette:
| ― |
Beschäftigte in der Wertschöpfungskette |
ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften:
| ― |
Lokale Gemeinschaften |
ESRS S4 - Verbraucher und Endnutzer:
| ― |
Konsumenten und Endnutzer |
ESRS G1 - Unternehmenspolitik:
| ― |
Unternehmenskultur |
| ― |
Lieferantenbeziehungen und Zahlungspraktiken |
| ― |
Wettbewerbswidriges Verhalten und politisches Engagement oder Lobbying |
| ― |
Korruption und Bestechung |
Die wesentlichen Stakeholder wurden bei der Wesentlichkeitsanalyse in Form von vertretenden Experten miteinbezogen. Ausschlaggebend für die Zuordnung der Experten war das Kriterium, dass die jeweilige Person aufgrund ihrer Tätigkeit bei der DZ HYP über ausreichende Kenntnisse bezüglich der Nachhaltigkeitsthemen und Aufgaben der Stakeholder verfügt und in der Lage ist, eine Bewertung durchzuführen. Nähere Informationen zu den wesentlichen Stakeholdergruppen können dem Kapitel "Interessen und Standpunkte der Stakeholder" entnommen werden. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse kam es zu keiner spezifischen Konsultation betroffener Gemeinschaften im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Stattdessen wurden die Belange der betroffenen Gemeinschaften über die Befragung der internen Stakeholder im Rahmen der qualitativen Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt.
Ausgangslage der Themensammlung waren die oben dargestellten 21 Unterthemen der ESRS. Darüber hinaus wurden DZ HYP-spezifische Themen von den einbezogenen Stakeholdervertretern nicht identifiziert. Die weiteren Schritte der Wesentlichkeitsanalyse wurden in zwei Pfade unterteilt: die Ableitung und Bewertung der Auswirkungen und Chancen mit Stakeholdervertretern im Rahmen von Workshops und die Ableitung der wesentlichen Risiken (Risikotreiber) auf Grundlage der konzernweiten ESG-Risikotreiberanalyse der DZ BANK Gruppe.
Auf Basis der 21 Unterthemen wurden auf die DZ HYP zutreffende Auswirkungen und Chancen identifiziert. Diese wurden zunächst den Überthemen Umwelt, Soziales und Governance zugeordnet. Die für die Geschäftstätigkeiten und Stakeholder allgemein relevanten potenziellen und tatsächlichen positiven wie auch negativen Auswirkungen sowie Chancen wurden in einem IRO-Katalog (Impacts, Risks und Opportunities) festgehalten. Darüber hinaus wurden auf Basis der spezifischen Geschäftstätigkeit DZ HYP-spezifische IROs formuliert, wie beispielsweise bezüglich Immobilienfinanzierungen und Pfandbriefgeschäfte. Die IRO-Sammlung legte verschiedene Quellen zur Abbildung des spezifischen Geschäftsmodells der DZ HYP zugrunde. Nach der Finalisierung der Sammlung der Auswirkungen und Chancen wurden diese aggregiert, um als Basis für die weitere Bewertung zu dienen.
Zur Bewertung der Auswirkungen und Chancen wurden ebenfalls mit Stakeholdervertretern thematisch aufgeteilte Workshops abgehalten. In den Workshops erfolgte die Bewertung der vorher abgeleiteten Auswirkungen und Chancen. Die Bewertung der Auswirkungen wurde anhand der Kategorien Ausmaß, Umfang und Behebbarkeit (bei negativen Auswirkungen) und unter Einbezug des Zeithorizonts sowie, bei potenziellen Auswirkungen, anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit vorgenommen. Die Bewertung der Chancen erfolgte anhand der Kategorien "finanzielle Effekte" und "Eintrittswahrscheinlichkeit", gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Abhängigkeit von Auswirkungen und Ressourcen.
Sofern innerhalb eines betrachteten Nachhaltigkeitsthemas eine dazugehörige Auswirkung oder Chance als wesentlich bewertet wurde, wurde dieses Thema für die entsprechende Dimension (Bankbetrieb und/oder Bankgeschäft) als wesentlich eingeordnet. Das Management der negativen Auswirkungen unterliegt der jeweiligen themenverantwortlichen Bereichsleitung.
Die für die Wesentlichkeit einer Auswirkung oder Chance ausschlaggebenden Schwellenwerte und Skalen wurden dabei in Anlehnung an die Empfehlungen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) gemäß ESRS 1 "European Sustainability Reporting Guidelines 1 - Double materiality conceptual guidelines for standard-setting" festgelegt. Dabei liegt der Schwellenwert für Auswirkungen bei größer beziehungsweise gleich acht auf einer Skala von eins bis fünfzehn. Für die finanzielle Wesentlichkeit liegt der Schwellenwert bei größer oder gleich drei auf einer Skala von eins bis fünf.
Im Rahmen der gruppenweiten ESG-Risikotreiberanalyse der DZ BANK Gruppe wird jährlich die Betroffenheit der finanziellen und nicht-finanziellen Risiken beurteilt. Zur Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse der DZ HYP wurden die Ergebnisse der Risikotreiberanalyse verwendet. Die ESG-Risiken werden hierbei nicht als eigene Risikoart betrachtet, sondern als Risikotreiber der bereits bestehenden finanziellen und nicht-finanziellen Risikoarten. Hierbei werden kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte in Betracht gezogen. Nähere Informationen zum Management der ESG-Risiken im Vergleich zu anderen Risiken können dem Kapitel "Geschäftsmodell und Strategie" entnommen werden.
Die Analyse erfolgt entlang der Risikoarten der DZ HYP und basiert hierbei auf Konzentrationsanalysen auf Portfolioebene sowie für einzelne Risikoarten auf Experteneinschätzungen. Im Zuge der Konzentrationsanalysen werden je Risikoart Portfolioanteile mit potenziell erhöhten ESG-Risiken identifiziert und festgelegten Wesentlichkeitsschwellen gegenübergestellt, wobei gleichzeitig die Eintrittswahrscheinlichkeit betrachtet wird.
Die aus der ESG-Risikotreiberanalyse identifizierten ESG-Risiken werden den 21 Unterthemen der ESRS entsprechend zugeordnet und die finanziell wesentlichen Risiken im Bankbetrieb und Bankgeschäft daraus abgeleitet.
Im letzten Schritt wurden die Ergebnisse aus der Bewertung der Auswirkungen und Chancen und aus der Risikotreiberanalyse aufbereitet und den jeweiligen Berichtsanforderungen der ESRS zugeordnet. Darüber hinaus wurden die wesentlichen Themen gesammelt in einer Matrix dargestellt, in der die Wesentlichkeit der Themen für die DZ HYP im Betrieb und Bankgeschäft gezeigt wird. Nähere Informationen zu den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse und der Matrix sind dem Kapitel "Ergebnisse" zu entnehmen.
Die im ersten Quartal erarbeiteten Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden im vierten Quartal des Geschäftsjahres validiert. Die Validierung bestand aus drei Komponenten:
| ― |
Qualitative Prüfung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse auf relevante Ereignisse: Durch einen qualitativen Fragebogen wurden relevante Ereignisse (zum Beispiel Änderungen im Geschäftsmodell) bei den verantwortlichen Fachexperten abgefragt und bewertet. |
| ― |
Quantitative Analyse des DZ HYP Portfolios hinsichtlich relevanter Auswirkungen: Auf Basis von Referenzdaten wurde das Geschäftsportfolio hinsichtlich der Auswirkungen in Branchen quantifiziert. Diese Ergebnisse wurden in einem nächsten Schritt durch die verantwortlichen Fachexperten bewertet. |
| ― |
Ableitung der wesentlichen Risiken aus der aktuellen Risikotreiberanalyse: Die Validierung der finanziellen Wesentlichkeit erfolgt anhand der Wesentlichkeit von ESG-Risiken, die mittels der Aktualisierung der gruppenweiten Risikotreiberanalyse erfolgt. |
Die jährlichen Validierungsergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden durch den Vorstand der DZ HYP zur Kenntnis genommen.
Die in der folgenden Abbildung dargestellten übergreifenden Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse wurden zu deren Information an die Leitungsorgane übergeben. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat die DZ HYP Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und deren Wesentlichkeit einerseits für den Bankbetrieb und andererseits für das Bankgeschäft verortet.
Zwischen den ermittelten Auswirkungen, Risiken sowie Chancen und dem Geschäftsmodell und der Strategie der DZ HYP können Wechselwirkungen bestehen. In den thematischen Kapiteln dieses Berichts werden diese Interdependenzen behandelt. Nähere Informationen zu den in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen können den Kapiteln 2 "Umwelt", 3 "Soziales" und 4 "Governance" entnommen werden.
Die identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im jeweiligen thematischen Kapitel, mit der folgenden Zuordnung, adressiert:
| Wesentliches Thema | WSK | Verweis (Kapitel NHB) |
| ESRS E1 - Anpassung an den Klimawandel | BG 1 | Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb, Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft |
| ESRS E1 - Eindämmung des Klimawandels | BB 2 , BG | Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb, Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft |
| ESRS E1 - Energie | BB, BG | Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb, Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft |
| ESRS E2 - Umweltverschmutzung | BB | Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankbetrieb, Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft |
| ESRS S1 - Arbeitsbedingungen | BB | Arbeitsbedingungen und Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz, Kompetenzentwicklung |
| ESRS S1 - Gleichbehandlung/Anti-Diskriminierung | BB | Diversität |
| ESRS S1 - Sonstige Arbeitnehmerrechte | BB | Arbeitsbedingungen und Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S2 - Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | BB, BG | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften | BB, BG | Gesellschaftliches Engagement |
| ESRS S4 - Konsumenten und Endnutzer | BG | Unsere Kunden |
| ESRS G1 - Geschäftsgebaren und Unternehmenskultur | BB, BG | Unternehmenskultur |
| ESRS G1 - Wettbewerbswidriges Verhalten, politisches Engagement/Lobbying | BB, BG | Compliance |
| ESRS G1 - Korruption und Bestechung | BB, BG | Compliance |
In der folgenden Tabelle werden die wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen und die erwarteten Zeithorizonte dargestellt.
| Auswirkung | Inhalt | Zeitlichkeit |
| Betrieblicher Umweltschutz | ||
| Positive Auswirkung | Die THG-Emissionen des Betriebs sowie bei Dienstleistern und Lieferanten werden reduziert. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Energieverbräuche werden durch Energieeffizienzmaßnahmen an den eigenen Gebäuden gesenkt. | Kurzfristig |
| Nachhaltiges Bankgeschäft | ||
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung von nachhaltigen Immobilien schafft einen Anreiz für nachhaltiges Handeln. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Resilienz der Immobilien gegen Auswirkungen des Klimawandels wird durch die Finanzierung von Maßnahmen gestärkt. | Mittel- und langfristig |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung in emissionsintensive Sektoren oder Kunden wird durch Ausschlusskriterien vermieden. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Treibhausgasemissionen werden durch die Finanzierung energieeffizienter Immobilien reduziert. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Institutionelle Anleger werden bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien unterstützt. Dies wird durch das Angebot entsprechender Produkte wie beispielsweise Green Bonds gefördert. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Energiewende wird durch die Finanzierung von Projekten gefördert. Dies beinhaltet Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsimmobilien. | Kurzfristig |
| Negative Auswirkung | Immobilien mit hohem Energieverbrauch oder niedriger Energieeffizienz werden finanziert. | Kurzfristig |
| Negative Auswirkung | Die Energiewende wird durch die Finanzierung von Immobilien, die fossile Energie nutzen, beeinträchtigt. | Kurzfristig |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | ||
| Positive Auswirkung | Faire und transparente Vergütungssysteme sowie das Angebot von monetären Benefits tragen zur Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Kompetenzentwicklungen und Schulungen erhöhen die Motivation, Zufriedenheit und Leistung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | Mittel- und langfristig |
| Positive Auswirkung | Die Achtung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schafft ein inklusiveres Arbeitsumfeld. | Mittel- und langfristig |
| Positive Auswirkung | Die Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird gefördert. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Im Bankbetrieb werden die Menschenrechte geachtet und Kinder- und Zwangsarbeit verhindert. | Kurzfristig |
| Negative Auswirkung | Unpassende Arbeitsbedingungen können zu psychisch-sozialen und gesundheitlichen Belastungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. | Mittel- und langfristig |
| Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | ||
| Positive Auswirkung | Die Auswahl von Lieferanten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien verbessert die dortigen Arbeitsbedingungen. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung von Bauvorhaben schafft Arbeitsplätze bei Geschäftspartnern. | Kurzfristig |
| Gesellschaftliches Engagement | ||
| Positive Auswirkung | Die Auswahl von Lieferanten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien verbessert die dortigen Arbeitsbedingungen. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung von Bauvorhaben schafft Arbeitsplätze bei Geschäftspartnern. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Auswahl von Lieferanten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien verbessert die dortigen Arbeitsbedingungen. | Kurzfristig |
| Unsere Kunden | ||
| Positive Auswirkung | Der Zugang zu Finanzierungsprodukten wird erleichtert. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Der Schutz allgemeiner Persönlichkeitsrechte erhöht die Sicherheit der Kunden. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die Beratungsqualität der DZ HYP erfüllt die Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber Kunden. | Kurzfristig |
| Unternehmenskultur | ||
| Positive Auswirkung | Der Schutz von Hinweisgebern kann die Aufdeckung von nicht-regelkonformem Verhalten fördern und dadurch die Unternehmenskultur verbessern. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die gute Unternehmenskultur führt zu zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Nachhaltige und langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehungen ergeben sich aus einer guten Compliance und Unternehmenskultur der DZ HYP. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Eine gute Corporate Governance wird bei der Auswahl von Geschäftspartnern im Rahmen von Richtlinien eingehalten. | Kurzfristig |
| Compliance | ||
| Positive Auswirkung | Der Schutz von Hinweisgebern kann die Aufdeckung von nicht-regelkonformem Verhalten fördern und dadurch die Unternehmenskultur verbessern. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Die gute Unternehmenskultur führt zu zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Nachhaltige und langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehungen ergeben sich aus einer guten Compliance und Unternehmenskultur der DZ HYP. | Kurzfristig |
| Positive Auswirkung | Eine gute Corporate Governance wird bei der Auswahl von Geschäftspartnern im Rahmen von Richtlinien eingehalten. | Kurzfristig |
Basierend auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse sowie orientiert an dem Leitfaden der EFRAG zur Wertschöpfungskette wurden den als wesentlich identifizierten Themen jeweils die entsprechenden Berichtsanforderungen der ESRS zugeordnet. Eine Auflistung der wesentlichen Themen inklusive der zugeordneten Berichtsanforderungen findet sich in der folgenden Tabelle.
| Dimension | Standard | Thema | Berichtsanforderungen |
| Bankbetrieb | E1 | Klimawandel (Eindämmung des Klimawandels) | E1 GOV-3, E1 SBM-3, E1 IRO-1, E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-5, E1-6 |
| E2 | Umweltverschmutzung | E2 IRO-1, E2-1, E2-2, E2-3 | |
| S1 | Eigene Belegschaft | S1 SBM-2, S1 SBM-3, S1-1, S1-2, S1-3, S1-4, S1-5, S1-6, S1-7, S1-8, S1-9, S1-10, S1-11, S1-12, S1-13, S1-14, S1-15, S1-16, S1-17 | |
| S3 | Betroffene Gemeinschaften | S3 SBM-2, S3 SBM-3, S3-1, S3-2, S3-3, S3-4, S3-5 | |
| G1 | Unternehmenspolitik | G1 GOV-1, G1 IRO-1, G1-1, G1-2, G1-3, G1-4, G1-5 | |
| Bankgeschäft | E1 | Klimawandel | E1 GOV-3, E1 SBM-3, E1 IRO-1, E1-1, E1-2, E1-3, E1-4, E1-6, E1-7 |
| E2 | Umweltverschmutzung | E2 IRO-1, E2-1, E2-2, E2-3 | |
| S2 | Arbeitnehmende in der Wertschöpfungskette | S2 SBM-2, S2 SBM-3, S2-1, S2-2, S2-3, S2-4, S2-5 | |
| S3 | Betroffene Gemeinschaften | S3 SBM-2, S3 SBM-3, S3-1, S3-2, S3-3, S3-4, S3-5 | |
| S4 | Konsumenten und Endnutzer | S4 SBM-2, S4 SBM-3, S4-1, S4-2, S4-3, S4-4, S4-5 | |
| G1 | Unternehmenspolitik | G1 IRO-1, G1-3, G1-4, G1-5 |
Nachfolgend wird die Wesentlichkeit der Angabepflichten in der Liste der Datenpunkte der ESRS 2 Anlage B, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, dargestellt.
| Angabepflicht | Datenpunkt | Wesentlichkeit | Kapitel NHB |
| ESRS 2 GOV-1 | Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen | Wesentlich | Unternehmensführung |
| ESRS 2 GOV-1 | Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind | Wesentlich | Unternehmensführung |
| ESRS 2 GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | Wesentlich | Unternehmensführung |
| ESRS 2 SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen | Nicht anwendbar * | |
| ESRS 2 SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien | Nicht anwendbar * | |
| ESRS 2 SBM-1 | Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen | Nicht anwendbar * | |
| ESRS 2 SBM-1 | Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-1 | Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 | Wesentlich | Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb |
| ESRS E1-1 | Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-4 | THG-Emissionsreduktionsziele | Wesentlich | Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb, Richtlinien und Ziele im Bankgeschäft |
| ESRS E1-5 | Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) | Nicht wesentlich | |
| ESRS E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | Wesentlich | Kennzahlen zum Energieverbrauch und Energiemix |
| ESRS E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | Wesentlich | Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen |
| ESRS E1-6 | Intensität der THG-Bruttoemissionen | Wesentlich | Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen |
| ESRS E1-7 | Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften | Wesentlich | Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen |
| ESRS E1-9 | Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-9 | Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-9 | Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-9 | Aufschlüsselung des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E1-9 | Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen | Nicht anwendbar * | |
| ESRS E2-4 | Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird | Nicht wesentlich | |
| ESRS E3-1 | Wasser- und Meeresressourcen | Nicht wesentlich | |
| ESRS E3-1 | Spezielle Strategie | Nicht wesentlich | |
| ESRS E3-1 | Nachhaltige Meere und Ozeane | Nicht wesentlich | |
| ESRS E3-4 | Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers | Nicht wesentlich | |
| ESRS E3-4 | Gesamtwasserverbrauch in m 3 je Nettoeinnahme aus eigenen Tätigkeiten | Nicht wesentlich | |
| ESRS 2 SBM3 E4 | Absatz 16 | Nicht wesentlich | |
| ESRS E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft | Nicht wesentlich | |
| ESRS E4-2 | Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Ozeane/Meere | Nicht wesentlich | |
| ESRS E4-2 | Strategien zur Bekämpfung der Entwaldung | Nicht wesentlich | |
| ESRS E5-5 | Nicht recycelte Abfälle | Nicht wesentlich | |
| ESRS E5-5 | Gefährliche und radioaktive Abfälle | Nicht wesentlich | |
| ESRS 2 SBM3 S1 | Risiko von Zwangsarbeit | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS 2 SBM3 S1 | Risiko von Kinderarbeit | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S1-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-1 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-1 | Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung, Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S1-1 | Strategie oder ein Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen | Wesentlich | Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S1-3 | Bearbeitung von Beschwerden | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-14 | Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle | Wesentlich | Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S1-14 | Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage | Wesentlich | Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz |
| ESRS S1-16 | Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-16 | Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane | Wesentlich | Unternehmensführung, Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-17 | Fälle von Diskriminierung | Wesentlich | Arbeitsbedingungen und Vergütung |
| ESRS S1-17 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Nicht anwendbar * | |
| ESRS 2 SBM3 S2 | Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette | Wesentlich | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S2-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik | Wesentlich | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S2-1 | Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | Wesentlich | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S2-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Nicht anwendbar * | |
| ESRS S2-1 | Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden | Wesentlich | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S2-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette | Wesentlich | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
| ESRS S3-1 | Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte | Wesentlich | Gesellschaftliches Engagement |
| ESRS S3-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien | Nicht anwendbar * | |
| ESRS S3-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Wesentlich | Gesellschaftliches Engagement |
| ESRS S4-1 | Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | Wesentlich | Kunden |
| ESRS S4-1 | Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte der OECD-Leitlinien | Nicht anwendbar * | |
| ESRS S4-4 | Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten | Wesentlich | Kunden |
| ESRS G1-1 | Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption | Wesentlich | Compliance |
| ESRS G1-1 | Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) | Wesentlich | Compliance |
| ESRS G1-4 | Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften | Wesentlich | Compliance |
| ESRS G1-4 | Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Nicht anwendbar * |
Das Kapitel "Umwelt" umfasst den Umweltschutz auf bankbetrieblicher Ebene (Kapitel "Betrieblicher Umweltschutz") und auf bankgeschäftlicher Ebene (Kapitel "Nachhaltiges Bankgeschäft"). Darüber hinaus werden die Methodik zur Erhebung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) erläutert und die Kennzahlen dargestellt (Kapitel "Treibhausgasemissionen"). Zudem werden Angaben zur EU-Taxonomie gemacht (Kapitel "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852").
Die DZ HYP verfolgt den Umweltschutz im eigenen Betrieb durch Richtlinien und Ziele, die durch betriebsökologische Kennzahlen dargestellt und kontinuierlich verbessert werden sollen. Grundlage dafür stellen die wesentlichen Auswirkungen und Risiken dar, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Die THG-Emissionen des Betriebs sowie bei Dienstleistern und Lieferanten werden reduziert. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die Energieverbräuche werden durch Energieeffizienzmaßnahmen an den eigenen Gebäuden gesenkt. | Bankbetrieb |
| Risiko | Es besteht ein erhöhtes rechtliches Risiko aufgrund von Klimaaspekten (operationelles Risiko). | Bankbetrieb |
| Risiko | Es besteht ein erhöhtes rechtliches Risiko aufgrund von Umweltaspekten. | Bankbetrieb |
Der Erhalt einer intakten und stabilen Umwelt berührt auch die Geschäftstätigkeit der DZ HYP. Im Mittelpunkt des betrieblichen Umweltmanagements stehen die Optimierung des Energie- und Ressourcenmanagements und der Einsatz erneuerbarer Energien zur konsequenten Reduktion betriebsbedingter THG-Emissionen. Zugleich arbeitet die DZ HYP an der Reduktion der CO 2 -Emissionen im Bereich der Mobilität und an weiteren Maßnahmen, um diese zu verringern. Die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen ist ein weiteres Element der Nachhaltigkeitsstrategie.
Die Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt die Ambition bis 2045 Klimaneutralität im Bankbetrieb zu erreichen. Gemäß der bisherigen Berichterstattung ausgehend vom Basisjahr 2009 sollen die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert werden. Dies unterstützt den Klimaschutzplan der Bundesregierung und das Pariser Klimaabkommen, dessen Vorgaben eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen vorsehen und mit dem Bestreben einhergehen, das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt bei dem Ressortvorstand und das Thema Nachhaltigkeit im Bankbetrieb liegt im Bereich IT. Die operative Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt in der Abteilung Nachhaltigkeit. Aufgrund des nur marginalen Anteils der Betriebsökologie an den gesamten freigesetzten Emissionen der DZ HYP ist keine Übergangsplanung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft für den Bankbetrieb vorhanden beziehungsweise vorgesehen.
Zum Anwendungsbereich der Klimastrategie gehören die Standorte der DZ HYP in Hamburg und Münster sowie die bundesweiten Immobilienzentren und Regionalbüros. Die Verantwortung für den betrieblichen Umweltschutz an den Standorten liegt beim Bereich Sicherheit und Organisation.
Im Bankbetrieb bestehen operationelle Risiken in Form von Rechtsrisiken. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, verfügt die DZ HYP über ein etabliertes Risikomanagementsystem, das auch den Umgang mit diesen Rechtsrisiken einbezieht. Der Kapitalbedarf aus operationellen Risiken wird auf Gruppenebene nach dem Standardansatz der Capital Requirements Regulation (CRR) ermittelt. Zusätzlich wird das ökonomische Kapital für operationelle Risiken mittels eines Portfoliomodells berechnet und in die interne Steuerung integriert. Zur rechtzeitigen Identifikation von operationellen Risiken erhebt die DZ HYP regelmäßig Risikoindikatoren entlang der CRR-Ereigniskategorien und wertet sie mittels eines Ampelverfahrens aus. Weitere Informationen können dem "Risikobericht" entnommen werden. Darüber hinaus verfügt die DZ HYP aktuell über keine separate Richtlinie sowie keine Ziele zur Adressierung des Themas Umweltverschmutzung, da dieses ein von mehreren Themen des ESG-Risikomanagements ist und dort gesamthaft adressiert wird.
Die DZ HYP orientiert sich als Teil der DZ BANK Gruppe an deren etabliertem Ambitionssystem zur Reduktion der Treibhausgasemissionen (THG), gemessen an den Scope-1- bis Scope-3-Emissionen. Die erstmalige Berichterstattung gemäß ESRS brachte Neuerungen in Bezug auf die Scope-3-Kategorien und die Methodik zur Datenermittlung mit sich, was einen Anpassungsbedarf der vormaligen Ambitionen zur Formulierung von Zielen in Übereinstimmung mit den ESRS erfordert. Im Folgenden werden die Anpassungsbedarfe beschrieben.
In Bezug auf die Scope-3 Kategorien hat die DZ HYP als Teil der DZ BANK Gruppe diese im Rahmen einer Signifikanzanalyse überprüft. Dies führt im Ergebnis zu einer Anpassung der Emissionsquellen. Eine detaillierte Auflistung der Scope-3-Kategorien, unterteilt in "signifikant" und "nicht signifikant" befindet sich in Kapitel "Treibhausgasemissionen". In Bezug auf die Methodik verwendet die DZ HYP analog zur DZ BANK Gruppe seit dem Geschäftsjahr 2024 einheitlich das VfU-Tool zur Berechnung der THG-Emissionen, während zuvor individuelle Methoden genutzt wurden. Im Geschäftsjahr 2025 werden in diesem Zusammenhang die Ambitionen zu Zielwerten in Übereinstimmung mit den ESRS für den Nachhaltigkeitsbericht aktualisiert.
Um die avisierten Ambitionen zu erreichen, hat die DZ HYP die folgenden, zentralen Dekarbonisierungshebel identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser definiert. Die den jeweiligen Maßnahmen zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert. Des Weiteren steht die Umsetzung der Maßnahmen nicht in Abhängigkeit von Mitteln. Eine Quantifizierung der erzielten Treibhausgasreduktion pro Maßnahme ist im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Die Treibhausgasreduktion in Zusammenhang mit den Maßnahmen entspricht der Erwartung. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen und der Klimastrategie setzt die DZ HYP auf folgende Maßnahmen, die als konsolidierte Maßnahmen für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel definiert sind:
Am Standort Hamburg hat die DZ HYP durch verschiedene Maßnahmen die CO 2 -Emissionen in den vergangenen Jahren reduziert. Dazu gehörten die energetische Sanierung der Fassaden sowie der Einbau hochwertiger Fenster mit automatischer Verschattung. In Münster wurde das Gebäude ebenfalls grundlegend modernisiert. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören der Einbau einer neuen Klima-, Heiz- und Lufttechnik sowie der Austausch der gesamten Fassade inklusive der Installation einer automatischen Verschattung.
Die Gebäudebeleuchtung am Standort Münster wurde auf energieeffiziente LED-Leuchtmittel sowie eine bedarfsorientierte Beleuchtungssteuerung umgestellt, was den Stromverbrauch der Beleuchtung senkt.
Am Standort Hamburg erzeugen ein Blockheizkraftwerk und eine Photovoltaikanlage auf dem begrünten Dach emissionsreduzierten Strom. Nähere Informationen über den Bezug von Ökostrom und die Eigenstromerzeugung können dem Kapitel "Kennzahlen zum Energieverbrauch und Energiemix" entnommen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP sind aufgefordert, nicht mehr benötigte Daten zu löschen, Standby-Verbräuche zu vermeiden und die Raumtemperatur zu reduzieren beziehungsweise im Sommer nicht zu stark zu senken. Die Maßnahmen sind standortunabhängig umzusetzen und zahlen auf die Verbrauchsreduzierung ein. Zudem werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über interne Formate die Themen Nachhaltigkeit sowie Klima- und Umweltschutz vermittelt.
Die Verbesserung der Effizienz der Heizungsanlage durch unter anderem einen hydraulischen Abgleich der Bestandsheizungsanlage am Standort Hamburg senkt den Gesamtverbrauch. Dies geschah unter anderem durch einen hydraulischen Abgleich der Bestandsheizungsanlage, der den Gasverbrauch reduziert. Am Standort Münster wurde im Berichtsjahr 2024 die Wärmeversorgung von Erdgas auf Fernwärme umgestellt. Durch die Umstellung konnte im Berichtsjahr eine jährliche CO 2 -Einsparung von 22.234,4 kg CO 2 e erzielt werden.
Die DZ HYP legt bei ihrem Fahrzeug-Pool Wert auf kraftstoffsparende und emissionsarme Modelle. Die Dienstwagenordnung von 2019 regelt die CO 2 -Emissionen für Mitarbeitende und Bereichsleitung mit Maximalwerten zwischen 150 und 200 Gramm CO 2 pro Kilometer. Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind, mit insgesamt 30 Fahrzeugen dieses Typs, fester Bestandteil der Flotte. Die reale jährliche Laufleistung und die CO 2 -Werte aller Fahrzeuge werden durch Auswertungen des Leasinganbieters ermittelt.
Im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Normen und Standards unterzieht sich die DZ HYP alle vier Jahre einem Audit gemäß DIN EN 16247-1. Im Rahmen dieses Energieaudits, zuletzt im Geschäftsjahr 2023, wurde an drei Standorten eine Vor-Ort-Begehung durch einen Auditor durchgeführt. Die Ergebnisse des Energieaudits zeigen die Wirksamkeit der bereits umgesetzten Maßnahmen. Insbesondere in Münster waren aus den Daten positive Effekte der Umbaumaßnahmen ablesbar.
Die beschriebenen Maßnahmen wie Modernisierungen und die Umstellung auf regenerative Wärme wurden durch die DZ HYP im Jahr 2024 umgesetzt. Zum aktuellen Zeitpunkt plant die DZ HYP keine weiteren Maßnahmen.
Dem identifizierten transitorischen operationellen Risiko in Form eines Rechtsrisikos im Bankbetrieb wird durch Maßnahmen entgegengewirkt. Dafür verfügt die DZ HYP über ein etabliertes Risikomanagementsystem, das auch Rechtsrisiken und den Umgang mit diesen miteinbezieht. Weitere Informationen können dem "Risikobericht" entnommen werden. Darüber hinaus verfolgt die DZ HYP aktuell keine separaten Maßnahmen zur Adressierung des Themas Umweltverschmutzung, da dieses ein von mehreren Themen des ESG-Risikomanagements ist und dort gesamthaft adressiert wird.
Die Photovoltaikanlage in Hamburg, bestehend aus 251 Solarpanels mit einer Leistung von 325 Watt pro Panel, produziert bei optimalen Bedingungen einen Solarertrag von etwa 80 kWp (Kilowatt Peak) pro Stunde. Dies entspricht 70 bis 80 MWh pro Jahr. Die Gesamtproduktion lag 2024 bei 85,2 MWh. Mithilfe der Solarmodule spart die DZ HYP im Vergleich zu herkömmlicher Elektrizität aus Gas, Kohle und Atomkraft ("Deutschlandmix") unter Berücksichtigung des entsprechenden Emissionsfaktors etwa 27.000 kg CO 2 -Emissionen pro Jahr ein.
Die Eigenstromerzeugung in Hamburg aus dem Blockheizkraftwerk (BHKW) und der Photovoltaikanlage liefert rund 30 Prozent des Gesamtbedarfs, sodass insgesamt mehr als 800 MWh emissionsreduziert erzeugt und eigenverbraucht werden. Davon werden etwa 717 MWh durch das BHKW und etwa 85 MWh durch die Photovoltaikanlage erzeugt. In Münster erzeugt die Photovoltaikanlage rund 4,1 MWh. Der zusätzlich bezogene Strom stammt überwiegend aus zertifizierter Wasserkraft.
Im Berichtsjahr 2024 lag der Stromverbrauch an den beiden Hauptstandorten in Hamburg und Münster inklusive der Immobilienzentren und Regionalbüros bei 3.757,0 MWh.
Im Quartier 21 am Standort Münster unterhielt die DZ HYP im Berichtsjahr keine eigengenutzten Flächen. Unterjährige Vermietungsleerstände wurden der DZ HYP angerechnet. Das Quartier 21 wird durch Fernwärme versorgt.
An den Standorten der Immobilienzentren (ausgenommen Hamburg) und Regionalbüros hat die DZ HYP als Mieterin von Büroflächen nur in begrenztem Umfang die Möglichkeit, auf den Energiemix und die Energieeffizienz Einfluss zu nehmen.
Zur Erhebung und Berechnung der Daten orientiert sich die DZ HYP an der Methodik des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. und dessen Tool in der aktuellen Fassung des Jahres 2024. Bestandteile dieser Datenerhebung sind Energieverbrauch und Energiemix, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden. Dabei wurden die Datenqualitätskategorien (in absteigender Reihenfolge) wie folgt definiert (i) Primärdaten zum 30. September, (ii) Primärdaten aus dem Berichtsjahr vor dem 30. September, (iii) Vorjahresdaten und (iv) Schätzdaten. Die Ermittlung der Verbrauchsdaten erfolgt zum Stichtag 30. September je Parameter (zum Beispiel Elektrizität) und festgelegte Einheit. Hierzu werden unter anderem Zählerstände abgelesen. Sofern Abrechnungen vom Versorgungsunternehmen, Dienstleister beziehungsweise Vermieter vorliegen, werden auch diese zur Ermittlung herangezogen. Sind Verbräuche erst zu einem späteren Zeitpunkt einsehbar, werden diese auf Basis vorliegender Verbräuche, beispielsweise anhand von Vorjahresabrechnungen, ermittelt. Die Verbrauchsdaten zum Stichtag 30. September werden linear beziehungsweise wetterbedingt (für jahreszeitenabhängige Emissionsquellen wie zum Beispiel Strom) auf den 31. Dezember des Berichtsjahres hochgerechnet.
| Energiequelle | Verbrauch |
| (1) Gesamtverbrauch fossiler Energie (MWh) | 11.232 |
| Anteil fossiler Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in Prozent) | 79 |
| (2) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) | 0 |
| Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in Prozent) | 0 |
| (3) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.) (MWh) | 0 |
| (4) Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen (MWh) | 2.829 |
| (5) Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt (MWh) | 89 |
| (6) Gesamtverbrauch erneuerbarer Energie (MWh) (Summe der Zeilen 3 bis 5) | 2.918 |
| Anteil erneuerbarer Quellen am Gesamtenergieverbrauch (in Prozent) | 21 |
| Gesamtenergieverbrauch (MWh) (Summe der Zeilen 1 und 6) | 14.150 |
Die DZ HYP versteht sich als aktiver Teil der Gesellschaft und ist sich des wesentlichen Einflusses ihrer Geschäftsentscheidungen auf ihr Umfeld, die Umwelt und das Klima bewusst. Sie sieht Nachhaltigkeitsbestrebungen als strategische Querschnittsaufgabe an und versucht, diese systematisch in das Kerngeschäft zu integrieren. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung von nachhaltigen Immobilien schafft einen Anreiz für nachhaltiges Handeln. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Die Resilienz der Immobilien gegen Auswirkungen des Klimawandels wird durch die Finanzierung von Maßnahmen gestärkt. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung in emissionsintensive Sektoren oder Kunden wird durch Ausschlusskriterien vermieden. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Treibhausgasemissionen werden durch die Finanzierung energieeffizienter Immobilien reduziert. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Institutionelle Anleger werden bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien unterstützt. Dies wird durch das Angebot entsprechender Produkte wie beispielsweise Green Bonds gefördert. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Die Energiewende wird durch die Finanzierung von Projekten gefördert. Dies beinhaltet Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz von Bestandsimmobilien. | Bankgeschäft |
| Negative Auswirkung | Immobilien mit hohem Energieverbrauch oder niedriger Energieeffizienz werden finanziert. | Bankgeschäft |
| Negative Auswirkung | Die Energiewende wird durch die Finanzierung von Immobilien, die fossile Energie nutzen, beeinträchtigt. | Bankgeschäft |
| Risiko | Physische Risiken des Klimawandels können zu höheren Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio führen. | Bankgeschäft |
| Risiko | Erhöhte Anforderungen an die Ressourcenschonung können zu Ausfallwahrscheinlichkeiten im Kreditportfolio führen aufgrund einer Erhöhung der Kosten für Kreditnehmer. | Bankgeschäft |
| Risiko | Die missverständliche Darstellung der Strategie im Geschäftsportfolio im Zusammenhang mit dem Klimawandel kann zu Reputationsschäden der DZ HYP führen. | Bankgeschäft |
| Risiko | Die missverständliche Darstellung der Strategie im Geschäftsportfolio im Zusammenhang mit der Finanzierung energieeffizienter Immobilien kann zu Reputationsschäden der DZ HYP führen. | Bankgeschäft |
| Chance | Die Kundennachfrage nach spezialisierten Finanzierungslösungen für Anpassungsmaßnahmen zum Klimawandel steigt. | Bankgeschäft |
| Chance | Weitere Refinanzierungsquellen und Investorengruppen werden durch Green Bonds erschlossen. | Bankgeschäft |
| Chance | Eine Positionierung als Transformationsbegleiter zur Klimaneutralität verbessert die Reputation der DZ HYP. | Bankgeschäft |
Die DZ BANK Gruppe hat erstmals 2018 eine konzernweite Klimastrategie erarbeitet, die Maßnahmen zur Reduktion der CO 2 -Emissionen sowie zur Berücksichtigung von Naturkapital beinhaltet. Daran orientiert sich die DZ HYP und leistet einen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels. Die Ausrichtung beruht auf dem Bekenntnis zum UN Global Compact, zu den Sustainable Development Goals, zum Pariser Klimaabkommen und zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die DZ HYP fühlt sich ihren Kunden verbunden und möchte diese beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft begleiten. Deswegen folgt die DZ HYP den von der DZ BANK Gruppe veröffentlichten Grundsätzen. Diese bilden den Grundstein für den Übergang zu einer klimafreundlicheren Zukunft sowie die von den ESRS geforderte Ausrichtung der Klimazielsetzung am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und dem gewählten Zielpfad Klimaneutralität bis 2050 im Bankgeschäft. Eine über diese beschriebenen Aktivitäten hinausgehende Planung zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft (betriebsökologische Perspektive) existiert vor dem Hintergrund des geringen Anteils der Betriebsökologie an den gesamten freigesetzten bzw. finanzierten CO 2 -Emissionen der DZ HYP nicht und soll nach aktueller Einschätzung auch nicht erfolgen. Die Klimastrategie und die Klimazielsetzung wurde vom Vorstand der DZ BANK verabschiedet. Darüber hinaus ist die genannte Klimastrategie für das Bankgeschäft in der Nachhaltigkeitsstrategie der DZ HYP verankert, ihre Umsetzung realisiert die Abteilung Nachhaltigkeit und die Verantwortung hierfür liegt im Bereich IT und bei den zugehörigen Bereichsleitern. Die Klimastrategie und die daraus abgeleiteten Ziele sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht in die Finanzplanung der DZ HYP eingebettet. Die Ziele werden im regelmäßigen Turnus überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Nähere Informationen zur Klimastrategie können dem Kapitel "Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb" entnommen werden. Zum Umgang mit ESG-Risiken im Firmenkundengeschäft können nähere Informationen dem Kapitel "Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft" entnommen werden.
Die DZ BANK Gruppe hat sich strenge Standards für ihre Geschäftsaktivitäten gesetzt. Die DZ HYP lehnt sich an die konzernweit geltenden Ausschlusskriterien der DZ BANK Gruppe an, soweit diese für ihre Geschäftsbereiche Anwendung finden. Die Ausschlusskriterien für spezifische Geschäftspraktiken und -bereiche sind ein wesentlicher Bestandteil des Nachhaltigkeitsengagements. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Mindestanforderungen in Bezug auf ESG-Themen erfüllt sind. Um den sich wandelnden gesellschaftlichen Normen und neuen Erkenntnissen von Wissenschaft und Politik zu entsprechen, werden die gruppenweiten Ausschlusskriterien regelmäßig geprüft und weiterentwickelt. Sie definieren unter anderem auch Ausschlusskriterien für das Kreditgeschäft. Diese sind in der Geschäftsstrategie unter "Grenzen des Geschäftsmodells" benannt und regeln den Ausschluss kontroverser Geschäftsbereiche (zum Beispiel Waffenhandelsgeschäfte, Rotlichtmilieu (Pornografie / Prostitution) und kontroverse Geschäftspraktiken (zum Beispiel signifikante Menschenrechtsverletzungen) sowie den Ausschluss von Geschäften, bei denen Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstöße nicht ausgeschlossen werden können. In die DZ HYP-Entscheidungsvorlage für das Kreditneugeschäft wurde ein entsprechender Abschnitt für die Prüfung von Ausschlusskriterien aufgenommen. Durch die Anwendung von Ausschlusskriterien versucht die DZ HYP, Finanzierungen in emissionsintensive Sektoren und für entsprechende Kunden zu verringern. Die Richtlinien decken hierbei die Bereiche Klimaschutz und Energieeffizienz ab. Die Überwachung der Umsetzung der Ausschlusskriterien liegt bei der DZ BANK Gruppe.
Im Januar 2022 hat die DZ HYP ihr erstes Green Bond Framework veröffentlicht, das die Grundlage für die Emission von Grünen Pfandbriefen geschaffen hat. Dabei hat sich das DZ HYP Green Bond Framework an den Green Bond Principles der International Capital Market Association (ICMA) sowie den Mindeststandards für Grüne Hypothekenpfandbriefe des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) orientiert. Um das Framework aktuell zu halten, unterliegt es einer Überprüfung und soll bei Bedarf überarbeitet werden. Die Verantwortung dafür liegt im Bereich Treasury und der entsprechenden Bereichsleitung.
Am 18. Dezember 2024 hat die DZ HYP ein umfassendes Update ihres Green Bond Frameworks veröffentlicht. Die Anpassungen beinhalten im Wesentlichen erweiterte Kriterien für die Auswahl förderfähiger Projekte, welche sich an die Kriterien der EU-Taxonomie für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz annähern. Das aktualisierte Green Bond Framework wurde in Übereinstimmung mit den neuesten Marktstandards, insbesondere den neuen vdp Mindeststandards, entwickelt. Es ermöglicht der Bank, ihre Emissionen von Grünen Pfandbriefen weiter auszubauen und Investoren eine transparente und verlässliche Grundlage für nachhaltige Investitionen zu bieten.
Der Gebäudesektor ist der größte einzelne Energieverbraucher in der EU, 36 Prozent der gesamten energiebedingten CO 2 -Emissionen entfallen auf Gebäude, wobei Wohngebäude hierbei die größte Rolle spielen. Der Sektor bietet daher ein enormes Potenzial für Energieeffizienzsteigerungen. So kann die Finanzierung energieeffizienter Immobilien zu einer Reduktion von THG-Emissionen beitragen. Gleichwohl stehen die Marktteilnehmer sowohl bei den Privatimmobilien als auch bei den gewerblichen Immobilien vor großen Herausforderungen. Mittelfristig wird eine Dekarbonisierung, insbesondere durch Sanierungen und den Austausch von Öl- und Gasheizungen, stattfinden. Gesetzliche Vorgaben, wie die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung sollen zur Dekarbonisierung beitragen.
Zentrale Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Immobiliensektors sind die Umstellung der Wärme- und Stromerzeugung von fossilen Energieträgern (Kohle, Öl und Gas) auf erneuerbare Quellen, Anpassungen von Immobilien zur effizienten Nutzung der erneuerbaren Energiequellen und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, insbesondere durch energetische Sanierungen. Für die Dekarbonisierung des Immobilienportfolios der DZ HYP ist es vor allem relevant, in welchem Umfang und welchem Zeitrahmen die regulatorischen Vorgaben und Pläne in der Praxis umgesetzt werden und zu einer Dekarbonisierung des Sektors führen.
Mit dem Ziel, das Bankgeschäft in einen Einklang mit den Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu bringen, also Klimaneutralität im Jahr 2050 und eine Begrenzung der durchschnittlichen globalen Temperaturerhöhung auf maximal 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau, hat die DZ HYP im Jahr 2023 erstmalig Dekarbonisierungsziele für das Immobilienportfolio für Privatkunden und Firmenkunden definiert. Hierzu wurden die Klimapfade den CRREM-Pfaden gegenübergestellt. Der Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) bietet der Immobilienbranche transparente, wissenschaftsbasierte Dekarbonisierungspfade, die an den Pariser Klimazielen ausgerichtet sind und auf einer relativen Metrik (physische Emissionstätigkeiten in Emissionen pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche in Kilogramm: kg CO 2 e/m 2 /Jahr) basieren. Bei der Modellierung der Ziele für die DZ HYP wurden die Transformation des Strom- und Wärmemixes sowie gesetzliche Vorgaben, wie das Gebäudeenergiegesetz und die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), berücksichtigt. Die Sektorziele beziehen sich auf das Geschäftsportfolio und sind somit den Scope-3-Emissionen (Kategorie 15) zuzuordnen.
Die identifizierten, zentralen Maßnahmen bilden den Dekarbonisierungshebel zur Erreichung des THG-Emissionsreduktionsziels des Sektors Immobilien. Der erwartete quantitative Gesamtbetrag des Dekarbonisierungshebels ist in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt. Die konkreten Zielwerte, ausgedrückt in einer physischen Intensität (kg CO 2 e/m 2 /Jahr), können sich im Zeitverlauf, zum Beispiel aufgrund von stichtagsbezogenen Aktualisierungen oder methodischen Anpassungsanforderungen, ändern.
| Basisjahr 2023 | 31.12.2024 | Ziel für 2026 | Ziel für 2030 | Ziel für 2040 | Ziel für 2050 | |
| Gewerbliche Immobilien in kg CO 2 e/m 2 /Jahr | 40,9 | 39,2 | 38,2 | 26 | 9 | 0,6 |
| Reduktionsziele (gewerblich) in Prozent | -7 | -36 | -78 | -99 | ||
| Private Immobilien in kg CO 2 e/m 2 /Jahr | 54,4 | 53,4 | 48,6 | 31,9 | 9,7 | 0,4 |
| Reduktionsziele (privat) in Prozent | -11 | -41 | -82 | -99 |
Die Ziele zur Dekarbonisierung des Immobilienpfades wurden 2023 erstmals veröffentlicht. Zunächst ist eine temporäre Vergrößerung des Abstands zum gewählten Pfad zu erwarten, da der CRREM-Referenzpfad für Deutschland sehr ambitioniert angesetzt ist. Für die Berechnung der Ziele wurde die Annahme getroffen, dass die Zusammensetzung des Geschäftsportfolios konstant bleibt. Die Dekarbonisierungsziele wurden für die Immobilienportfolien der Geschäftsbereiche Firmenkunden und Privatkunden der DZ HYP definiert.
Im Firmenkundenportfolio sollen die Portfolioemissionen bis 2026 um 7 Prozent respektive bis 2030 um 36 Prozent und im Privatkundengeschäft bis 2026 um 11 Prozent respektive bis 2030 um 41 Prozent reduziert werden.
Zur Überwachung der Einhaltung der Klimazielpfade wurde auf Konzernebene eine Klimazielpfadsteuerung erarbeitet. Die gewählte Überwachung und Steuerung des Portfolios wurde analog durch die DZ HYP übernommen. In der jährlich stattfindenden Geschäftsfeldanalyse werden Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen und deren Auswirkung auf die Emissionsreduktionsziele betrachtet. Im Ergebnis wurden keine weiteren Maßnahmen abgeleitet. Zum aktuellen Zeitpunkt plant die DZ HYP keine Einführung neuer Technologien zur Erreichung der THG-Emissionsreduktionsziele.
Die Produkte und Dienstleistungen der DZ HYP sind aus Sicht der DZ HYP ethisch vertretbar und mögliche Risiken sollen klar kommuniziert werden. Aufgrund der hohen Relevanz des Handlungsumfelds "Nachhaltiges Bankgeschäft" sowohl für interne als auch externe Stakeholder hat die DZ HYP im Bankgeschäft Maßnahmen zur Zielerreichung definiert. Die den jeweiligen Maßnahmen zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert.
Im Rahmen des Green Bond Frameworks wurde zur Klassifikation der Immobilien ein Vorgehen entwickelt, das Objekte unter anderem auf Basis von Energieausweisen und Nachhaltigkeitszertifikaten überprüft und beurteilt. Es wurde im Jahr 2024 weiterentwickelt und insbesondere an die neuen Mindeststandards des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) angepasst, die ab dem 1. Januar 2025 Anwendung finden. Damit wird eine weitgehende Annäherung an die Kriterien der EU-Taxonomie für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erreicht und die Transparenz erhöht. Nähere Informationen sind im Kapitel "Richtlinien und Ziele im Bankgeschäft" enthalten.
Der erste Grüne Hypothekenpfandbrief wurde im Februar 2022 emittiert. Seitdem hat sich die nachhaltige Refinanzierung über Grüne Hypothekenpfandbriefe als fester Bestandteil des Geschäftsmodells der DZ HYP etabliert, das Engagement der Bank für nachhaltige Finanzierungspraktiken zusätzlich unterstreicht. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 stehen Grüne Pfandbriefe der DZ HYP im Volumen von 3,3 Mrd. € aus.
Die DZ HYP übernimmt die Finanzierung von nachhaltigen Immobilienprojekten, einschließlich Neubauten und Sanierungen, um eine umweltfreundlichere Zukunft zu fördern, und soll so einen Anreiz für ihre Kunden schaffen, nachhaltiger zu handeln. Insbesondere im Geschäftsbereich Wohnungswirtschaft finanziert die DZ HYP zudem die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. Die Finanzierungstätigkeit für Immobilien mit hohem Energieverbrauch oder niedriger Energieeffizienz und solche, die fossile Energien nutzen, kann eine potenziell negative Auswirkung auf die Energiewende haben. Eine steigende Nachfrage im Neu- und Bestandskundengeschäft nach spezialisierten Finanzierungslösungen für Klimaanpassungen, wie Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz gegen Klimawandelauswirkungen, sieht die DZ HYP als Chance, ihre Position als Transformationsdienstleister zu stärken.
Im Privatkundengeschäft hat die DZ HYP das "Eco"-Produktmerkmal für Baufinanzierungen eingeführt, das Immobilien mit niedrigem Energiebedarf kennzeichnet. Die Erweiterung des Produkttyps soll es den Kunden ermöglichen, finanzielle Entscheidungen mit einem ökologischen Ansatz zu verknüpfen. Dies war aus Sicht der DZ HYP ein wichtiger Schritt, um den wachsenden Anforderungen der Kunden nach umweltbewussten Finanzlösungen gerecht zu werden.
Weiterhin werden Energieausweise als Auszahlungsvoraussetzung angefordert, sofern die Erstellung durch die Immobilieneigentümer gemäß Gebäudeenergiegesetz erforderlich ist. Hierzu erfasst die DZ HYP die vorliegenden Nachhaltigkeitsdaten im Kernbanksystem, um anschließend eine automatische Nachhaltigkeitsklassifikation durchzuführen.
Im Firmenkundengeschäft erfolgt im Rahmen der Kreditentscheidung grundsätzlich eine Würdigung, inwieweit der Kunde/das Objekt beziehungsweise das Finanzierungsvorhaben unter Umwelt- und Klimagesichtspunkten oder aus einer sozialen Perspektive nachhaltig ist. Zu Beginn einer Geschäftsbeziehung ist zu beurteilen, ob potenzielle Reputationsrisiken aus ESG-Sicht hinsichtlich des Kreditnehmers, des Objekts oder des Vorhabens vorliegen. Zusätzlich sollen Energieausweise und Zertifikate zur Klassifizierung des Beleihungsobjektes eingesammelt werden. Dies ist seit Juli 2021 fester Bestandteil des Neugeschäftsprozesses und soll zu einer Erhöhung der Transparenz führen. Es wird gemäß dem Green Bond Framework klassifiziert und die Ausschlusskriterien werden geprüft. Ebenfalls werden Klimarisiken im Neugeschäftsprozess bewertet. Die Umsetzung und Verantwortung für die zugehörige Richtlinie zu ESG-Risiken liegt bei Marktfolge und der jeweiligen Bereichsleitung. Zusätzlich werden ab dem 1. Januar 2025 verbindliche ESG-Kriterien zur Kreditvergabe in Form von Vorgaben zu den Energieeffizienzklassen G und H umgesetzt.
Außerdem ist die DZ HYP Teil der ECORE-Initiative, (ESG Circle of Real Estate), die es der Bank ermöglichen soll, weitere Nachhaltigkeitskriterien bei der Beurteilung des Kunden und der Projekte zu erheben.
Kommunen sind zentrale Akteure bei der Umsetzung globaler, nationaler und bundeslandspezifischer Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Die Erreichung ökologischer und sozialer Ziele ist für die kommunalen Kunden der DZ HYP eng an ihre nachhaltige wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie eine starke Governance gekoppelt. Zur vertiefenden Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte ist das DZ HYP Nachhaltigkeitsranking fester Bestandteil im kommunalen Kredit- und Entscheidungsprozess. Anhand von gebündelten Kennzahlen erfolgt entlang der 17 Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen eine mehrdimensionale Nachhaltigkeitsbewertung für alle deutschen Kommunen. Das Ranking wurde im Jahr 2024 um eine Dynamikkomponente erweitert, welche die Nachhaltigkeitsentwicklung der Kommunen auf allen Auswertungsebenen bewerten soll.
Für das auf öffentliche Schuldner fokussierte Wertpapierportfolio der DZ HYP ist Nachhaltigkeit ebenfalls von Relevanz. Auch für dieses Portfolio erfolgt eine institutseigene Bewertung von ESG-Faktoren, die in die Bonitätsanalysen und den Kreditentscheidungsprozess eingebunden sind.
Im "Kompetenzcenter Umwelt" (KCU) der DZ BANK Gruppe hat die DZ HYP gemeinsam mit den Gruppenmitgliedern Grundsätze für die Ermittlung der CO 2 -Emissionen erarbeitet. Die THG-Emissionen werden gesammelt für den Bankbetrieb und das Bankgeschäft dargestellt, da die finanzierten Emissionen im Bankgeschäft einen Teil der Scope-3-Emissionen ausmachen. Die DZ HYP erfasst ihre THG-Emissionen gemäß dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol in CO 2 e für die nachfolgenden Kategorien:
Alle direkten Emissionen, deren Quellen innerhalb des betrachteten Systems liegen. Dazu zählen bei der DZ HYP:
| ― |
Fuhrpark (Kraftstoffe), |
| ― |
selbst erzeugte Energie, |
| ― |
Menge an Kältemittelverlust, |
| ― |
Notstrom. |
Emissionen aus der Erzeugung von Energie, die von außerhalb bezogen wird (vor allem Strom und Wärme), dargestellt als "market-based accounting" und "location-based accounting":
| ― |
eingekaufter Strom oder |
| ― |
eingekaufte Wärme, |
| ― |
Strom für das Rechenzentrum. |
Alle übrigen indirekten Emissionen im Bereich Transport und Logistik, Materialverbrauch sowie Ver- und Entsorgung durch Dienstleister und aus Geschäftsreisen. Diese Emissionen können auch entlang der vorgelagerten oder der nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen:
| ― |
Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste, |
| ― |
Abfallproduktion, |
| ― |
Papierverbrauch, |
| ― |
Wasserverbrauch, |
| ― |
Geschäftsreisen |
| ― |
Pendlerverkehr, |
| ― |
mobile Arbeit, |
| ― |
Veranstaltungen, |
| ― |
Gebäudeumbauten, Büromöbel, Büroausstattung, |
| ― |
Kälte- und Löschmittel, |
| ― |
IT-Ausstattung und Software, |
| ― |
vermietete Flächen, |
| ― |
finanzierte Emissionen. |
Die DZ HYP richtet sich bei der Ermittlung der betrieblichen Kennzahlen (Scope-1-, -2- und -3-Emissionen) nach den Umrechnungswerten des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V. (VfU). Sie identifiziert ihre Hauptemissionsquellen und berechnet die THG-Emissionen mithilfe des Tools. Die VfU-Umrechnungswerte basieren auf Daten der Plattform ecoinvent, deren Inhalte von wissenschaftlichen und öffentlichen Institutionen erstellt werden sowie einzelnen Emissionsfaktoren, die von Behörden veröffentlicht werden (zum Beispiel Deutschlandmix vom Umweltbundesamt. Weitere Informationen hierzu sind im Kapitel "Kennzahlen zum Energieverbrauch und Energiemix", Informationen zu den finanzierten Emissionen im Kapitel "Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen" enthalten.
In Vorbereitung auf die Berichterstattung nach ESRS wurde im Jahr 2024 eine Signifikanzanalyse der betrieblichen Scope-3-Emissionen durchgeführt. Die Signifikanzanalyse erfolgte schrittweise über eine Vorab- und eine Hauptanalyse. Im Rahmen der Vorab-Analyse wurden die nicht anwendbaren Scope-3-Kategorien identifiziert und aus der weiteren Betrachtung exkludiert. Im Zuge der Hauptanalyse wurden die anwendbaren Scope-3-Kategorien quantifiziert und anschließend hinsichtlich ihrer Signifikanz im Kontext der DZ HYP bewertet. Im Rahmen der Emissionsberechnung wurde das VfU-Tool verwendet. Die ermittelten signifikanten Kategorien berücksichtigen ausschließlich die Emissionen der DZ HYP.
Auf der Ergebnisebene lehnt sich die DZ HYP an die Ergebnisse der DZ BANK Gruppe an. Die Kategorien "Erworbene Güter und Dienstleistungen" (1), "Investitionsgüter" (2), "Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie" (3), "Geschäftsreisen" (6), "Pendelnde Mitarbeiter" (7) und "nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter" (13) wurden als signifikant bewertet, da sie das Signifikanzniveau von 3 Prozent überschritten. Die Kategorie "Vorgelagerter Transport und Vertrieb" (4) und Kategorie "Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter" (8) wurden als nicht signifikant bewertet. Die Kategorie "Abfallaufkommen in Standorten" (5) wird aufgrund einer hohen Stakeholdernachfrage, obwohl als "nicht signifikant" bewertet, in die Betrachtung aufgenommen.
Die Kategorien "Transport und Distribution" (9), "Verarbeitung verkaufter Produkte" (10), "Nutzung verkaufter Produkte" (11), "Umgang mit verkauften Produkten an deren Lebenszyklusende" (12) und "Franchise" (14) finden bei Finanzdienstleistern keine Anwendung und wurden daher nicht erhoben.
Die absoluten finanzierten CO 2 -Emissionen (Scope-3-Kategorie 15) werden getrennt von den betrieblichen CO 2 -Emissionen berechnet. Die Berechnung der absolut finanzierten CO 2 -Emissionen basiert auf PCAF ("Partnership for Carbon Accounting Financials"), dem Marktstandard für die Ermittlung und das Reporting finanzierter THG-Emissionen. Bei den angegebenen Treibhausgasemissionen handelt es sich um CO 2 -Äquivalente (CO 2 e), die alle im Kyotoprotokoll spezifizierten Treibhausgase (Kohlendioxid, Methan, Distickstoffmonoxid sowie teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid) enthalten und in CO 2 -Äquivalentwerten ausdrücken. Die nachfolgend berichteten Methoden und Werte beziehen sich auf den Bereich der finanzierten Emissionen.
Im Allgemeinen werden die finanzierten Emissionen eines Geschäfts anteilig aus den Gesamtemissionen des finanzierten Geschäftspartners errechnet. Der relevante Anteil ergibt sich hierbei gemäß PCAF-Standard aus dem Attributionsfaktor als Verhältnis der ausstehenden Inanspruchnahme für das Geschäft in Relation zu dem aktuellen Unternehmenswert des betrachteten Kunden. Der von GRESB ("Global Real Estate Sustainability Benchmark"), PCAF und CRREM veröffentlichte Leitfaden "Accounting and Reporting of GHG Emissions from Real Estate Operations" liefert einen Standard für die Ermittlung finanzierter Emissionen von Immobilien und wird in der DZ HYP für die Berechnung der finanzierten Emissionen der Objekte im Firmen- und Privatkundenportfolio verwendet. Der Attributionsfaktor ergibt sich demnach als Verhältnis aus dem durch Grundschulden auf das Objekt besicherten Teil des Kreditvolumens zum Marktwert des Objekts. Die CO 2 -Emissionen aus dem Betrieb der Immobilien werden, sofern vorhanden, aus den von den Geschäftspartnern zur Verfügung gestellten Energieausweisen ermittelt. Liegen solche nicht vor, wird auf Schätzwerte zurückgegriffen. Für das Segment der Firmenkunden wird ein internes Schätzverfahren angewandt, welches die Gebäudetypologie sowie das Baujahr der Immobilie einbezieht. Für die Kalibrierung des Schätzverfahrens wurde eine Stichprobe von eingeholten, als repräsentativ für das Portfolio der DZ HYP erachteten, Energieausweisen berücksichtigt. Bei zu geringer Datenabdeckung wurden CRREM-Durchschnittswerte herangezogen oder Annahmen bezüglich der vorliegenden Heizquelle getroffen. Die Emissionsfaktoren für die Berechnung der Gebäudeemissionen werden aus den Veröffentlichungen von CRREM bzw. der Anlage 9 GEG abgeleitet.
Die DZ HYP verwendet zur Erhebung der finanzierten Emissionen zum aktuellen Zeitpunkt keine Primärdaten. Als Primärdaten werden die Emissionsdaten klassifiziert, die direkt bezüglich des Kunden durch Recherche und Qualitätssicherung erhoben werden. Weiterhin gelten als Primärdaten solche Emissionsdaten, die von externen Datenanbietern bezogen werden können. Dabei werden nur solche Emissionsdaten berücksichtigt, die durch den Datenanbieter als aus Berichten entnommen gekennzeichnet sind. Die Datenqualität dieser Daten hängt vom Datenanbieter ab. Primärdaten sind tatsächliche Verbrauchsdaten aus dem Immobilienbetrieb und sind von Daten aus Energieausweisen abzugrenzen.
Da im Hinblick auf die Erhebung der finanzierten CO 2 -Emissionen wie beschrieben partiell Schätzverfahren eingesetzt werden, unterliegen die Ergebnisse einer gewissen Messungenauigkeit. Diese ergibt sich insbesondere daraus, dass bei fehlender Datenverfügbarkeit kundenspezifische Daten mithilfe von Modellen oder Durchschnittswerten abgeleitet werden müssen. Grundlage hierfür ist die Annahme, dass Kunden länderspezifische Emissionen produzieren und somit ein Durchschnittswert analog angenommen werden kann.
Die DZ HYP ist sich bewusst, dass die Berechnung der finanzierten Emissionen Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere wenn es um die Genauigkeit der Daten geht. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollen die Methoden und Prozesse kontinuierlich verbessert werden. Dies beinhaltet die Überprüfung und Aktualisierung der verwendeten Modelle und Annahmen, was sicherstellen soll, dass die berichteten Emissionen so genau wie möglich sind und jeweils den aktuellen Stand der verfügbaren Daten enthalten.
Die Schätzmethodik zur Berechnung der Emissionen basiert für das Segment Privatkunden auf Ergebnissen des EU-finanzierten Projekts TABULA zur Entwicklung von Gebäudetypologien zur energetischen Bewertung des Wohngebäudebestands. Die Emissionsfaktoren für die Berechnung der Gebäudeemissionen werden aus CRREM beziehungsweise Anlage 9 GEG verwendet.
Die aus dem Geschäftsbetrieb resultierenden Treibhausgasemissionen stellt die DZ HYP als CO 2 -Äquivalente dar. Für die Berechnung werden die Emissionsfaktoren des VfU-Tools herangezogen. Es werden die Emissionen, die durch direkte Verbrennung entstehen, einschließlich des Treibstoffverbrauchs im Fuhrpark und der Kühlmittelverluste (Scope 1), Emissionen, die aus dem Strom- und Fernwärmeverbrauch resultieren (Scope 2), sowie Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen (Scope 3, betrieblich), erfasst. Es erfolgt keine Validierung der Kennzahlen durch eine externe Stelle.
Die Ermittlung der Verbrauchsdaten kann dem Kapitel "Kennzahlen zum Energieverbrauch und Energiemix" entnommen werden. Zu den vertraglichen Instrumenten im Sinne von marktbasierten Scope 2 Emissionen gehören verschiedene Mechanismen und Vereinbarungen, die Unternehmen nutzen können, um ihre indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie zu reduzieren. Gebündelte Vertragsinstrumente werden gemeinsam mit der erzeugten Energie gehandelt, um spezifische Merkmale (zum Beispiel erneuerbare Energien) nachzuweisen. Die in der Tabelle für das Geschäftsjahr 2024 angegebenen markbasierten Scope-2-THG-Emissionen umfassen 40,7 Prozent gebündelte vertragliche Instrumente. Ungebündelte Vertragsinstrumente wurden im Geschäftsjahr nicht gehandelt. Die in der Tabelle angegebenen Scope-3-THG-Emissionen wurden im Rahmen der Betriebsökologie zu 58 Prozent aus Primärdaten errechnet. Für den restlichen Anteil werden Schätzverfahren eingesetzt.
In der folgenden Tabelle werden die THG-Emissionen der DZ HYP dargestellt.
| Rückblickend | ||||
| In t CO 2 e | Basisjahr | Vergleich | N (2024) | % N/ N-1 |
| Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
| Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 1.552 | |||
| Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen | 0 | |||
| Scope-2-Treibhausgasemissionen | ||||
| Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 2.060 | |||
| Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 670 | |||
| Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||
| Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | 1.885.520 | |||
| 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | 905 | |||
| (Optionale Unterkategorie: Rechenzentren / Cloud Computing) | ||||
| 2 Investitionsgüter | 526 | |||
| 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) | 1.519 | |||
| 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | 0 | |||
| 5 Abfallaufkommen in Standorten | 18 | |||
| 6 Geschäftsreisen | 189 | |||
| 7 Pendelnde Mitarbeiter | 1.184 | |||
| 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 0 | |||
| 9 Nachgelagerte Transporte | 0 | |||
| 10 Verarbeitung verkaufter Produkte | 0 | |||
| 11 Verwendung verkaufter Produkte | 0 | |||
| 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | 0 | |||
| 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 970 | |||
| 14 Franchises | 0 | |||
| 15 Investitionen | 1.880.208 | |||
| THG-Emissionen insgesamt | ||||
| THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) | 1.889.132 | |||
| THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) | 1.887.742 | |||
| Etappenziele und Zieljahre | ||||
| In t CO 2 e | 2025 | 2030 | (2050) | Jährlich des Ziels/ Basisjahr |
| Scope-1-Treibhausgasemissionen | ||||
| Scope-1-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | ||||
| Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen | ||||
| Scope-2-Treibhausgasemissionen | ||||
| Standortbezogene Scope-2-THG-Brutto-emissionen (t CO 2 e) | ||||
| Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | ||||
| Signifikante Scope-3-Treibhausgasemissionen | ||||
| Gesamte indirekte (Scope-3-) THG-Bruttoemissionen (t CO 2 e) | ||||
| 1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | ||||
| (Optionale Unterkategorie: Rechenzentren / Cloud Computing) | ||||
| 2 Investitionsgüter | ||||
| 3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) | ||||
| 4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb | Siehe Kapitel "Richtlinien und Ziele im Bankbetrieb" sowie "Richtlinien und Ziele im Bankgeschäft" | |||
| 5 Abfallaufkommen in Standorten | ||||
| 6 Geschäftsreisen | ||||
| 7 Pendelnde Mitarbeiter | ||||
| 8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
| 9 Nachgelagerte Transporte | ||||
| 10 Verarbeitung verkaufter Produkte | ||||
| 11 Verwendung verkaufter Produkte | ||||
| 12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | ||||
| 13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
| 14 Franchises | ||||
| 15 Investitionen | ||||
| THG-Emissionen insgesamt | ||||
| THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO 2 e) | ||||
| THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO 2 e) | ||||
Die nachfolgende Tabelle stellt die Intensität der Treibhausgas-Gesamtemissionen im Verhältnis zu den Nettoeinnahmen (3.922,3 Mio. €) in Tonnen CO 2 -Äquivalent dar. Die Nettoeinnahmen setzen sich aus der Summe von Zinserträgen, Laufenden Erträgen, Erträgen aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen, Provisionserträgen und den sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen.
| THG-GESAMTEMISSIONEN JE NETTOEINNAHME (t CO 2 e/€) | 2024 |
| THG-Gesamtemissionen (standortbezogen) je Nettoeinnahme (t CO 2 e/€) | 0,000482 |
| THG-Gesamtemissionen (marktbezogen) je Nettoeinnahme (t CO 2 e/€) | 0,000481 |
Die DZ HYP hat keine spezifischen Projekte mit dem Ziel Treibhausgase hinsichtlich der eigenen Tätigkeit oder der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette zu speichern oder zu entnehmen. Darüber hinaus wurden keine CO 2 -Gutschriften erworben.
Ziel des im März 2018 veröffentlichten EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ist es, Kapitalflüsse in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Eine wesentliche Voraussetzung ist ein einheitliches Verständnis davon, was als ökologisch nachhaltige Aktivität gilt. Zudem sind nachprüfbare Kriterien notwendig, die eine Einstufung einer Aktivität als ökologisch nachhaltig ermöglichen. Die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Taxonomie-VO) soll diese Voraussetzungen schaffen, indem sie Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert und in Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO Offenlegungspflichten hierzu festlegt.
Die Konkretisierung jedes der insgesamt sechs Umweltziele erfolgt gemäß Artikel 10(3), 11(3), 12(2), 13(2), 14(2) und 15(2) EU-Taxonomie-VO durch technische Bewertungskriterien, die in delegierten Rechtsakten geregelt werden. Der Umfang der quantitativen Angaben wird im Rahmen eines von der Europäischen Union vorgegebenen Phase-in-Prozesses und gebunden an die Anforderungen der Aufsicht über mehrere Jahre sukzessive erweitert.
Im November 2023 wurden neben den technischen Bewertungskriterien zur Ermittlung einer EU-Taxonomiekonformität für die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel) auch die technischen Bewertungskriterien für die Umweltziele 3 bis 6 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen [Umweltziel 3], Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft [Umweltziel 4], Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung [Umweltziel 5] und Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme [Umweltziel 6]) veröffentlicht.
Für die Pflichtangaben zur Green Asset Ratio sind Tabellenformatvorgaben einzuhalten, die im Detail in der delegierten Verordnung EU/2021/2178 vom 06.07.2021 (insb. Anhang V und VI) geregelt werden.
Die DZ HYP veröffentlicht im Lagebericht ausschließlich Pflichtangaben zur EU-Taxonomie, das heißt Angaben, die innerhalb des von der EU-Taxonomie-VO für zur Berichterstattung verpflichtete Unternehmen vorgegebenen, engen methodischen Rahmens erstellt werden.
Freiwillige Angaben sind gemäß EU-Taxonomie-VO innerhalb der verpflichtenden Angaben nicht zulässig und müssen, sofern sie gemacht werden, von diesen abgegrenzt werden.
Die Ergebnisdarstellungen in den Pflichtangaben der DZ HYP folgen den entsprechenden Vorgaben aus der EU-Taxonomie-VO. Die von der EU-Taxonomie-VO für die Ergebnisdarstellungen geforderte Bilanzstruktur wurde grundsätzlich auf Basis der Struktur der in der DZ HYP umgesetzten Meldepflicht von Finanzinformationen (FINREP) operationalisiert und um zusätzlich geforderte Angaben angereichert. Teils sind zusätzliche Angaben als "Davon"-Ausweise gefordert, die in ihrer Summe nicht zwingend vollständig die Oberposition erklären. Dies ist bei den Angaben zu den Privatkunden der Fall.
Die EU-Kommission führt innerhalb dieser Bilanzstruktur den Begriff der GAR-Vermögenswerte insgesamt ein. Dies sind Vermögenswerte, die in der Berechnung der Green Asset Ratio entweder im Zähler und im Nenner oder nur im Nenner Berücksichtigung finden. Vermögenswerte, die im Zähler und im Nenner Berücksichtigung finden dürfen, tragen, sofern deren EU-Taxonomiekonformität festgestellt wird, zu einer höheren GAR bei. Vermögenswerte, die ausschließlich im Nenner Berücksichtigung finden dürfen, senken die GAR. Im Gegensatz dazu bleiben gewisse Vermögenswerte wie zum Beispiel Zentralbankguthaben, das Handelsbuch sowie Vermögenswerte gegenüber Staaten und Supranationals in der Berechnung der Green Asset Ratio grundsätzlich außer Betracht.
Zu den Vermögenswerten, die im Zähler und im Nenner der Berechnung der Green Asset Ratio Berücksichtigung finden dürfen, gehören zum Berichtsstichtag im Wesentlichen Finanzierungen gegenüber CSRD-pflichtigen Finanzunternehmen, gegenüber CSRD-pflichtigen Nicht-Finanzunternehmen, gegenüber Haushalten und gegenüber lokalen Wohnungsbaugesellschaften, sofern damit bestimmte, von der EU-Taxonomie-VO definierte Aktivitäten finanziert werden. Diese sind im oberen Teil der Ergebnisdarstellung "Übersicht über die Vermögenswerte zur Berechnung der Green Asset Ratio" in den Pflichtangaben der DZ HYP dargestellt. Da die Veröffentlichungspflichten der CSRD erst ab dem Berichtsstichtag verbindlich sind, liegen diese Informationen von Kunden, die nicht verpflichtend nach der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) waren, zum Zeitpunkt der Erstellung des DZ HYP-Berichts noch nicht vor.
Die CSRD-Pflicht der entsprechenden Kunden wurde von der DZ HYP gemäß den Vorgaben der Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-Richtlinie) kriterienbasiert ermittelt. Kunden, die nach dem sogenannten Konzernprivileg, aufgrund der Berichtspflicht der Muttergesellschaft, von der CSRD-Pflicht befreit sind, wurden von der DZ HYP in den Abschnitt der nicht-CSRD-pflichtigen Kunden in der geforderten Bilanzstruktur aufgenommen, für die keine EU-Taxonomiekonformitätsprüfung durchgeführt wird. Entsprechend wurde auch im Falle von Special-Purpose-Vehicle-Strukturen verfahren. In diesen Fällen besteht, basierend auf den FAQ der EU-Kommission vom 21. Dezember 2023, inzwischen die Verpflichtung, trotz Nicht-Vorliegen der CSRD-Pflicht des direkten Kunden eine EU-Taxonomiekonformitätsprüfung der Finanzierung durchzuführen. Die Prüfung erfolgt anhand vorliegender Jahresabschlussinformationen auf Ebene des Einzelkunden oder, im Falle einer Konzernstruktur, anhand der veröffentlichten Informationen des konsolidierten Jahresabschlusses der Konzernmutter. Die Vermögenswerte in den Pflichtangaben zur Green Asset Ratio stellt die DZ HYP gemäß der Vorgabe der EU-Taxonomie-VO in Brutto-Buchwerten (analog FINREP) dar.
Die EU-Taxonomie-Klassifizierung der relevanten Vermögenswerte erfolgt in der DZ HYP nach den methodischen Vorgaben der EU-Taxonomie-VO.
Für Vermögenswerte, die nach den Vorgaben der EU-Kommission auf EU-Taxonomiefähigkeit und -konformität zu prüfen sind, ist dabei festzustellen, nach welchem der beiden möglichen Verfahren, der "KPI-Methode" oder der Einzelgeschäftsmethode, dies erfolgt.
Ist die Mittelverwendung des Vermögenswerts beziehungsweise der Finanzierung in der Vereinbarung mit dem Kunden nicht spezifiziert, ist die Prüfung auf EU-Taxonomiefähigkeit und -konformität auf Ebene der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu prüfen (Key-Performance-Indicator beziehungsweise "KPI-Methode"). In dieser Methode werden die vom Kunden veröffentlichten EU-Taxonomie-Quoten (KPI) beschafft und die zu klassifizierenden Vermögenswerte entsprechend den KPI des Kunden quotal als EU-taxonomiefähig beziehungsweise EU-taxonomiekonform bewertet. Ist die Mittelverwendung des Vermögenswerts beziehungsweise der Finanzierung in der Vereinbarung mit dem Kunden spezifiziert, ist die Prüfung auf EU-Taxonomiefähigkeit und -konformität auf Ebene der Finanzierung durchzuführen (Einzelgeschäftsmethode). Die Einzelgeschäftsmethode ist in den Tochtergesellschaften der DZ BANK Gruppe, die private Immobilienfinanzierungen betreiben (Bausparkasse Schwäbisch Hall und DZ HYP), für Privathaushalte aufgrund spezifischer Mittelverwendung durchzuführen. Hierbei ist es unerheblich, ob sich das Sitzland des Kreditnehmers oder der Immobilie innerhalb oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Für Immobilien außerhalb des EWR muss ein geeigneter Nachweis zur Prüfung der EU-Taxonomiekonformität erbracht werden. Die DZ HYP stuft zur EU-Taxonomie-Klassifizierung zugelassene Finanzierungen mit spezifizierter Mittelverwendung über das Verfahren des Abgleichs des Finanzierungszwecks mit den Anforderungen der EU-Taxonomie an finanzierte Aktivitäten ab. Werden die Anforderungen eines der definierten Umweltziele erreicht und gleichzeitig das Erreichen der übrigen Umweltziele nicht signifikant gefährdet ("Do No Significant Harm" [DNSH]) sowie die Einhaltung des Mindestschutzes gewährleistet, kann die jeweilige Aktivität als EU-taxonomiekonform ("aligned") klassifiziert werden.
Die Prüfung der EU-Taxonomiefähigkeit erfolgt in der DZ HYP durch Abgleich des Finanzierungszwecks/Verwendungszwecks mit den Aktivitäten gemäß EU-Taxonomie-Kompass.
Die Immobilienfinanzierungen sind in einem ersten Schritt einem der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie zuzuordnen. Ausschlaggebend hierfür sind der relevante Sektor sowie die dort definierten technischen Bewertungskriterien.
Grundsätzlich sind alle Immobilienfinanzierungen, für welche technische Bewertungskriterien definiert wurden, EU-taxonomiefähig. Diese Finanzierungen werden entsprechend gekennzeichnet und in einem weiteren Schritt auf EU-Taxonomiekonformität geprüft. Alle anderen Aktivitäten, für welche keine technischen Bewertungskriterien vorliegen und die somit nicht EU-taxonomiefähig sind, werden keiner weiteren Analyse unterzogen und abschließend als nicht EU-taxonomiefähig und nicht EU-taxonomiekonform gekennzeichnet.
Immobilienfinanzierungen sind dem Sektor "Baugewerbe und Immobilien" zuzuordnen. Die technischen Bewertungskriterien für den Sektor "Baugewerbe und Immobilien" sind in den Anhängen I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 beschrieben. Diese definieren die technischen Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz beziehungsweise zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand derer bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet. Die Wirtschaftsaktivitäten des Sektors "Baugewerbe und Immobilien" können grundsätzlich den Umweltzielen 1 "Klimaschutz", 2 "Anpassung an den "Klimawandel" oder 4 "Kreislaufwirtschaft" zugeordnet werden. In der nachfolgenden Tabelle nicht aufgeführte Aktivitäten sind im Portfolio der DZ HYP derzeit nicht enthalten.
| Umweltziel | |||
| Aktivität | Klimaschutz | Anpassung an den Klimawandel | Kreislaufwirtschaft |
| Neubau | X | X | X |
| Renovierung | X | X | X |
| Erwerb und Besitz | X | X | |
Da der Anteil der auf das Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" entfallenden Finanzierungssumme im Rahmen einer Gesamtfinanzierung in der Regel nicht getrennt ausgewiesen wird, fehlt eine ausreichende Informationsbasis für die Beurteilung der EU-Taxonomiekonformität für dieses Umweltziel. Die nachfolgende Beschreibung der technischen Bewertungskriterien bezieht sich daher nur auf das Umweltziel "Klimaschutz", dem alle genannten Aktivitäten zugeordnet werden.
Die technischen Bewertungskriterien für alle Wirtschaftsaktivitäten werden in der delegierten Verordnung EU/2021/2178 vom 6. Juli 2021 (Anhang I) definiert. Für die DZ HYP sind insbesondere die in Kapitel 7 Baugewerbe und Immobilien dargestellten Aktivitäten relevant. Diese werden im Folgenden kurz skizziert.
Zur Prüfung der technischen Bewertungskriterien für private und gewerbliche Immobilienfinanzierungen sind Informationen aus dem Energieausweis erforderlich. Für das Neugeschäft werden im Rahmen des Kreditprozesses daher für relevante Verwendungszwecke Energieausweise verpflichtend vom Kunden eingefordert.
Für das Bestandsgeschäft sollen bei der DZ HYP zukünftig Energie- und Sanierungsdaten für den Kreditbestand auf Portfolio- und Einzelkreditnehmerebene durch einen externen Dienstleister erhoben werden.
Immobilienfinanzierungen, welche im vorherigen Schritt als EU-taxonomiefähig eingestuft und gekennzeichnet wurden und für die ein Energieausweis vorliegt, werden weiter auf EU-Taxonomiekonformität geprüft, indem die Daten aus dem Energieausweis mit den technischen Bewertungskriterien der Abschnitte 7.1-7.7 abgeglichen werden.
Das Vorgehen bei der Prüfung der EU-Taxonomiekonformität innerhalb der einzelnen Taxonomie-Aktivitäten wird nachfolgend erläutert:
Für beide Verwendungszwecke - "Neubau" sowie "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" - von Gebäuden, welche nach dem 31. Dezember 2020 genehmigt wurden. gelten nachfolgende technische Bewertungskriterien:
| ― |
Der Primärenergiebedarf (PEB) der Immobilie liegt mindestens 10 Prozent unter dem PEB des Niedrigstenergiegebäudes (NZEB): Es erfolgt ein Abgleich des PEB mit dem ReferenzAnforderungswert aus dem Energiebedarfsausweis (PEB ≤ 90 Prozent des Referenz-Anforderungswertes). |
| ― |
Gebäude mit einer Fläche von mehr als 5.000 Quadratmetern werden bei Fertigstellung auf Luftdichtheit und thermische Integrität (alternativ robuste und nachvollziehbare Verfahren zur Qualitätsprüfung während des Bauvorgangs) geprüft; zudem wird das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial (THP) des errichteten Gebäudes für jede Phase im Lebenszyklus berechnet. |
| ― |
Bei der DZ HYP gibt es nur sehr wenige Immobilienfinanzierungen mit einer Bruttogrundfläche der Gebäude von mehr als 5.000 Quadratmetern. |
| ― |
Die Renovierung führt zu einer Verringerung des PEB um mindestens 30 Prozent: Im Falle einer Klassifizierung erfolgt ein Abgleich zum Beispiel anhand des vorab bestätigten PEB vor der Renovierung mit dem PEB aus dem Energieausweis nach der Renovierung. |
| ― |
Die Einzelmaßnahme umfasst die Installation, Wartung und Reparatur von erneuerbaren Energien (zum Beispiel Photovoltaiksysteme): Im Falle einer Klassifizierung erfüllen Darlehen mit dem Verwendungszweck "erneuerbare Energien" das Bewertungskriterium und werden für die weitere DNSH-Prüfung genutzt. |
| ― |
Gebäude mit Bauantrag vor dem 31. Dezember 2020 weisen mindestens die Energieeffizienzklasse A auf. |
| ― |
Alternativ gehört das Gebäude zu den besten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands: Es erfolgt eine Prüfung der Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis. Alternativ erfüllt die Immobilie die Kriterien, um zu den besten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands zu gehören (zum Beispiel gemäß "Drees & Sommer"-Studie). |
| ― |
Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 31. Dezember 2020 werden anhand der Kriterien der Aktivität 7.1 bewertet. |
Sofern die Immobilienfinanzierung die Kriterien eines wesentlichen Beitrages zu einem Umweltziel erfüllt, wird in einem weiteren Schritt die Einhaltung der DNSH-Kriterien geprüft. Sollten bereits die Kriterien eines wesentlichen Beitrages zu einem Umweltziel nicht erfüllt werden, wird auf eine Prüfung der DNSH-Kriterien verzichtet und die jeweilige Finanzierung wird in der Datenschnittstelle als nicht EU-taxonomiekonform gekennzeichnet. Sie fließt somit nur in den Nenner bei der Ermittlung der Green Asset Ratio (GAR) ein.
Bei privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen, die den "wesentlicher Beitrag"-Bewertungskriterien entsprechen, wird in einem weiteren Schritt die Einhaltung der DNSH-Kriterien geprüft. Hierzu muss bei Immobilienfinanzierungen insbesondere eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse durchgeführt werden.
Immobilien werden auf Hausnummernebene unter Zuhilfenahme von Risikokarten, Wetterkarten beziehungsweise Klimaszenarien hinsichtlich der jeweils wesentlichen Klimarisiken geprüft und entsprechende Einstufungen in Risikoklassen werden vorgenommen.
Immobilien, die bei mindestens einem Klimarisiko als hochriskant eingestuft wurden, müssen in einem weiteren Schritt auf Anpassungslösungen geprüft werden. Wenn keine risikomitigierenden Maßnahmen vorliegen, wird die Immobilienfinanzierung als nicht EU-taxonomiekonform eingestuft.
Immobilienfinanzierungen, die nach der Prüfung gemäß der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sowie der vorliegenden Anpassungslösungen nur geringe oder mittlere Risiken aufweisen, können als EU-taxonomiekonform eingestuft werden.
Für dinglich gesicherte Kredite ist gemäß EBA/GL/2020/06 Tz. 266 zwingend eine Gebäudeversicherung vorgeschrieben. Bei dinglich gesicherten Darlehen wird die Gebäudeversicherung als Auflage im Darlehensvertrag beziehungsweise in der Grundschuldzweckerklärung hinterlegt. Der Nachweis ist vom Kunden grundsätzlich zur Auszahlung beziehungsweise auf Verlangen der Bank vorzulegen.
Die Gebäudeversicherung muss dabei mindestens die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdecken. Sofern die Gebäudeversicherung die identifizierten hohen Risiken abdeckt und somit eine risikomitigierende Maßnahme vorliegt, wird die Immobilienfinanzierung als EU-taxonomiekonform eingestuft. Diese Risiken werden entsprechend gekennzeichnet und fließen in den Zähler sowie den Nenner bei der Ermittlung der GAR ein.
Weitere DNSH-Kriterien (wie zum Beispiel der Nachweis einer 70-prozentigen Recycling-Fähigkeit von Bau- und Abbruchabfällen) müssen gemäß FAQ für die Wirtschaftsaktivität 7.7 unabhängig vom Baujahr des Gebäudes nicht überprüft werden.
Für Aktivität 7.1 ist die Prüfung der DNSH-Kriterien vorgeschrieben, aufgrund fehlender Daten aktuell jedoch nicht umsetzbar. Es wurde ein Fragebogen erarbeitet, mit dem zukünftig die notwendigen Informationen beim Kunden im Zuge der regulären Kreditbearbeitungsprozesse erhoben werden. Derzeit sind die ausführenden Firmen nicht verpflichtet, die geforderten Nachweise im Zuge der Bauausführung zu erstellen. Das Fehlen einer derartigen Verpflichtung führt dazu, dass entsprechende Nachweise nicht erstellt werden und alle Finanzierungen von Immobilien mit der Aktivität 7.1 als nicht EU-taxonomiekonform ausgewiesen werden müssen.
Die Einhaltung des Mindestschutzes muss bei privaten Immobilienfinanzierungen nicht geprüft werden und gilt als gegeben.
Bei den Firmenkunden findet derzeit eine individuelle Prüfung der Einhaltung der Minimum Safeguards aller NFRD-/CSRD-pflichtigen Kunden anhand vom Kunden beizubringender Unterlagen statt.
Die DZ HYP hat die EU-Taxonomie-Klassifizierung von Firmenkunden nach der KPI-Methode überwiegend anhand von kundenseitig veröffentlichten Informationen vorgenommen. Die DZ HYP plant, diese Daten zukünftig über - auf deren Beschaffung spezialisierte - externe Datenanbieter zu beziehen. Aktuell erfolgt die Datenbeschaffung durch eigene Internetrecherchen. Schätzungen hat die DZ HYP bei der EU-Taxonomie-Klassifizierung von Firmenkunden nach der KPI-Methode in keinem Fall vorgenommen.
In dem Falle, dass die Mittelverwendung nicht bekannt ist, wird die von dem Unternehmen veröffentlichte CapEx- und Umsatz-Quote herangezogen, um den EU-taxonomiekonformen Anteil als Produkt der jeweiligen Quote mit dem finanzierten Volumen zu errechnen.
In den Fällen, in denen die Mittelverwendung durch Firmenkunden bekannt ist, wird das Geschäft nach der Einzelgeschäftsmethode klassifiziert. Eine weitergehende Informationsbeschaffung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wenn die Art der Mittelverwendung bekannt ist, wird wie bei der privaten Immobilienfinanzierung eine Zuordnung zu 7.1 "Neubau", 7.2 "Renovierung bestehender Gebäude", 7.6 "Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien" oder 7.7 "Erwerb von und Eigentum an Gebäuden" vorgenommen. Die genaue Definition der einzelnen Aktivitäten findet sich im Kapitel "Erläuterung zur Methodik und zum Stand der EU-Taxonomie-Verordnung".
Werden die Anforderungen eines der definierten Umweltziele erreicht und wird gleichzeitig das Erreichen der übrigen Umweltziele nicht signifikant gefährdet (DNSH) sowie die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gewährleistet, kann die jeweilige Aktivität als EU-taxonomiekonform klassifiziert werden.
Das Mengengeschäft kann grundsätzlich in die Kategorien "Mittelverwendung bekannt" und "Mittelverwendung unbekannt" unterschieden werden.
In der ersten Kategorie handelt es sich in der Regel um Immobilienfinanzierungen. Die Datenverfügbarkeit beziehungsweise Datenabdeckung bei Bestandsimmobilien ist in Ermangelung öffentlich verfügbarer Daten überwiegend noch im Aufbau befindlich. Es existieren jedoch Aktionspläne, die diese Lücken schließen sollen.
Bei den Finanzierungen im Retailgeschäft ohne Informationen über die Mittelverwendung ist aufgrund der Vorgaben der EU-Taxonomie-VO weder EU-Taxonomiefähigkeit noch -konformität gegeben.
Zuflüsse von Vermögenswerten im Berichtsjahr sind gemäß aktueller Lesart der EU-Taxonomie-VO über eine Neugeschäftsdefinition zu bestimmen und auszuweisen.
Nach Veröffentlichung der FAQ der EU-Kommission vom 21. Dezember 2023 entfällt die häufig zuvor für optional gehaltene Lesart, die Zuflüsse über die Methode ,Bestand zum Berichtsstichtag minus Bestand zum Vorjahresberichtsstichtag' zu berechnen.
Die Methodik der GAR-Berechnung führt dazu, dass große Teile des Geschäftsportfolios der DZ HYP nicht als taxonomiekonform angesehen werden oder nicht adäquat bewertet werden können.
Dies sind insbesondere
| ― |
alle Finanzierungen gewerblicher Marktteilnehmer, die nicht den Berichtspflichten der NFRD oder CSRD unterliegen, wie zum Beispiel Zweckgesellschaften, mittelständische Wohnungsunternehmen sowie Projektentwickler, und |
| ― |
alle Finanzierungen privater Haushalte, für deren Häuser und Wohnungen noch keine Energieausweise erstellt wurden. |
Während die Bank für den zweiten Punkt bereits seit 2022 bereits aktiv geworden ist, um die Abdeckung durch Energieausweisinformationen stetig zu verbessern, ist der erstgenannte Aspekt durch die DZ HYP nicht beeinflussbar.
Die Gesamtaktiva der DZ HYP betragen zum 31. Dezember 2024 85.931 Mio. €. Die GAR-Vermögenswerte der DZ HYP betragen zum 31. Dezember 2024 insgesamt 84.473 Mio. € (98,3 Prozent der Gesamtaktiva). Darin enthalten sind Vermögenswerte in Höhe von 57.681 Mio. € (67,1 Prozent der Gesamtaktiva), die ausschließlich für den Nenner der GAR zugelassen sind. Vermögenswerte in Höhe von 1.459 Mio. € (1,7 Prozent der Gesamtaktiva) bleiben in der GAR-Berechnung gänzlich außer Betracht.
Die per 31. Dezember 2024 erstmals ermittelte Green Asset Ratio gesamt der DZ HYP beträgt 0,1 Prozent (umsatzbasiert) beziehungsweise 0,1 Prozent (CapEx-basiert).
Der Umfang der nach den Vorgaben der EU-Taxonomie-VO zu betrachtenden finanziellen Garantien, die die DZ HYP zum 31. Dezember 2024 gegeben hat, beträgt 1 Mio. €. Die EU-Taxonomie-Prüfung bezüglich der finanziellen Garantien erfolgt grundsätzlich analog zum Vorgehen bei den bilanziellen Assets. Die GAR bezogen auf diese finanziellen Garantien beträgt 0 Prozent (umsatzbasiert) beziehungsweise 0 Prozent (CapEx-basiert).
Die DZ HYP sieht sich als Transformationsbegleiter der Realwirtschaft hin zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell: Dabei möchte die DZ HYP Geschäftschancen nutzen, die sich aus dem hohen Bedarf an Finanzierungs- und Investitionslösungen ergeben. Ein Zuwachs an EU-taxonomiekonformem Geschäft würde positiv auf diverse ESG-Ziele einzahlen, die sich die DZ HYP in ihrer Geschäftsstrategie gegeben hat (beispielsweise in Bezug auf die Dekarbonisierung des Portfolios).
Um die Transparenz im Kreditportfolio zu erhöhen und die nachhaltige Kreditvergabe zu fördern, fokussiert sich die Bank seit 2022 auf die Klassifizierung des Kreditgeschäfts mit besonderem Augenmerk auf die Energieeffizienz und die ökologischen Komponenten der finanzierten Immobilien.
Im Berichtsjahr konnte in diesem Zusammenhang eine umweltbewusste Finanzlösung auf der Aktivseite etabliert werden. Im Geschäftsfeld Privatkunden wurde zu diesem Zweck das "Eco"-Produktmerkmal entwickelt, das bei der Beleihung privat genutzter Immobilien mit einem Endenergiebedarf von maximal 0,05 MWh/m 2 einen attraktiven Zinsabschlag vorsieht. Weitere Produkte, auch für das Geschäftsfeld Firmenkunden, sind in Vorbereitung.
Für die EU-Taxonomie-Klassifizierung hat sich die DZ HYP zunächst mit der Umsetzung der Anforderungen der EU-Taxonomie-VO und den Prozessen zur Ermittlung der relevanten Kennzahlen befasst. Eine auf granularer Bewertung von finanzierten Einzelaktivitäten berechnete Green Asset Ratio wurde vorgabegemäß erstmals per 31. Dezember 2024 ermittelt und in diesem Lagebericht offengelegt.
Die verpflichtenden Meldebögen gemäß dem Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 werden unter Kapitel "Anlage" ausgewiesen.
Dieses Kapitel widmet sich den Mitarbeitenden (Kapitel "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter"), der Verantwortung gegenüber Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (Kapitel "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette"), dem gesellschaftlichen Engagement (Kapitel "Gesellschaftliches Engagement") und den Kunden der DZ HYP (Kapitel "Kunden").
Die DZ HYP sieht sich als verantwortungsvollen Arbeitgeber und arbeitet daran, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld sowie attraktive Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, die für die eigenen Beschäftigten von Bedeutung sind. Die jeweiligen Maßnahmen und zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Faire und transparente Vergütungssysteme sowie das Angebot von monetären Benefits tragen zur Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern die Mitarbeiterzufriedenheit. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Kompetenzentwicklungen und Schulungen erhöhen die Motivation, Zufriedenheit und Leistung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die Achtung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schafft ein inklusives Arbeitsumfeld. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die Gleichbehandlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird gefördert. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Im Bankbetrieb werden die Menschenrechte geachtet sowie Kinder- und Zwangsarbeit verhindert. | Bankbetrieb |
| Negative Auswirkung | Ungeeignete Arbeitsbedingungen können zu psychisch-sozialen und gesundheitlichen Belastungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. | Bankbetrieb |
| Chance | Gute Arbeitsbedingungen und monetäre Benefits können die Arbeitgeberattraktivität erhöhen und die Mitarbeitergewinnung erleichtern. | Bankbetrieb |
| Chance | Eine gute Reputation als fairer Arbeitgeber, der Diversität fördert, kann die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. | Bankbetrieb |
Motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource der DZ HYP. Die wirtschaftlich erfolgreiche Geschäftstätigkeit der Bank basiert im Wesentlichen auf der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Einsatz für die Bank. Ein von gegenseitigem Respekt, Fairness und Offenheit geprägtes Arbeitsumfeld ist deswegen nicht allein aus ethischen und rechtlichen Gründen erforderlich. Es ist die Voraussetzung für den langfristigen unternehmerischen Erfolg der DZ HYP.
In der Personalarbeit orientiert sich die DZ HYP an den Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie im Verhaltenskodex der DZ BANK Gruppe und der Leitlinie Menschenrechte der DZ BANK Gruppe festgehalten. Nähere Informationen zu den Leitlinien können dem Kapitel "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" entnommen werden. Die DZ HYP sieht sich als verantwortungsvollen Arbeitgeber und will die Mitarbeiterbedürfnisse mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll eine leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten und eine familienbewusste Unternehmenskultur geboten werden. Umfangreiche Weiterbildungsangebote, Zusatzleistungen im sozialen Bereich sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement komplettieren das Angebot.
Die DZ HYP beschäftigt insgesamt 938 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei handelt es sich um 392 Mitarbeiterinnen und 546 Mitarbeiter in Deutschland, verteilt auf die Hauptstandorte Hamburg und Münster sowie die weiteren Standorte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Kassel, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart. Die DZ HYP beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtsjahr wurde zum Stichtag und als Kopfzahl erhoben. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb des Berichtsjahres wurde die Personenzahl der Monatsultimos addiert und anschließend durch zwölf geteilt. Die Geschlechterverteilung innerhalb der DZ HYP spiegelt die Förderung der Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wider, wodurch die Schaffung eines diversen Arbeitsumfelds durch Gleichstellung erreicht werden soll. Weitere Informationen sind dem "Personalbericht" zu entnehmen.
| Geschlecht | Anzahl |
| Männer | 546 |
| Frauen | 392 |
| Divers | 0 |
| Keine Angaben | 0 |
| Gesamtzahl | 938 |
| Land | Anzahl |
| Deutschland | 938 |
Insgesamt beschäftigt die DZ HYP 899 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis. Die Zahl der befristeten Anstellungsverhältnisse beläuft sich auf 39. Die DZ HYP beschäftigt keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne garantierte Arbeitsstunden. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem unbefristeten und befristeten Anstellungsverhältnis wurde zum Stichtag erhoben und als Kopfzahl ausgewiesen. Weitere Angaben zu den Merkmalen der Beschäftigten finden sich im "Personalbericht".
Im Berichtszeitraum hat eine Gesamtzahl von 33 Beschäftigten die DZ HYP verlassen. Dies entspricht einer Mitarbeiterfluktuation von 3,6 Prozent. Die hier dargestellten Mitarbeiterdaten stellen Angaben nach Personenzahlen dar und basieren auf Werten zum Stichtag 31. Dezember 2024. Zur Ermittlung wurde die Anzahl der Austritte durch arbeitgeberseitige Kündigung, arbeitnehmerseitige Kündigung sowie Aufhebungsverträge, das Ende einer Befristung, altersbedingte Austritte (zum Beispiel Rente) oder Tod aus dem Geschäftsjahr innerhalb des Berichtsjahres ermittelt und durch die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb des Berichtsjahres geteilt.
| Weiblich | Männlich | Divers | Keine Angabe | Gesamt | |
| Zahl der Beschäftigten | 392 | 546 | 0 | 0 | 938 |
| Zahl der dauerhaft Beschäftigten | 373 | 526 | 0 | 0 | 899 |
| Zahl der befristet Beschäftigten | 19 | 20 | 0 | 0 | 39 |
| Zahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP sollen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Personenstand oder Grad der Behinderung gleich behandelt werden. Im Jahr 2024 hat die DZ HYP zudem eine Diversitätsrichtlinie verabschiedet.
Die DZ HYP hat für das interne und externe Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Ableitung geeigneter Maßnahmenpakete zur Bekämpfung von Diskriminierung die Diversitätsrichtlinie 2024 veröffentlicht. Diese hat das Ziel, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP auf ihrem beruflichen Werdegang zu begleiten und weiterzuentwickeln. Des Weiteren fördert sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und soll zu einer größeren Mitarbeiterzufriedenheit beitragen. Die Diversitätsrichtlinie gilt für alle Beschäftigten der DZ HYP und wird durch den Bereich Personal umgesetzt und durch die zugehörige Bereichsleitung verantwortet.
Als messbares Ziel hat der Vorstand der DZ HYP zur signifikanten Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen im November 2020 Zielgrößen für den Anteil von Frauen an der Führungsebene der Bereichsleiter und der Führungsebene der Abteilungsleiter in Höhe von 25 Prozent auf beiden Ebenen festgelegt. Die Zielgrößen sind bis Ende Oktober 2025 zu erreichen und sollen zur Förderung der Gleichbehandlung der Beschäftigten beitragen. Per 31. Dezember 2024 betrug die Frauenquote auf Bereichs- und Abteilungsleitungsebene 12,5 Prozent beziehungsweise 20,6 Prozent. Die Festlegung der Zielgröße wird alle fünf Jahre angepasst.
Zudem verfolgt die DZ HYP das Ziel, den Anteil von Frauen im Vorstand bei 33 Prozent und im Aufsichtsrat bei 22 Prozent bis Juli 2028 zu halten. Per 31. Dezember 2024 wurden die Zielgrößen für den Vorstand und den Aufsichtsrat eingehalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im Recruitingprozess unabhängig von bestimmten Persönlichkeitsmerkmalen wie ethnische Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Personenstand oder Grad der Behinderung ausgewählt werden. Für die Interessen und Belange der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzen sich die Schwerbehindertenvertretung und die Inklusionsbeauftragte der DZ HYP ein. Durch die Diversitätsrichtlinie soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die respektvolle Kommunikation unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Antidiskriminierung und Generationenvielfalt gefördert werden.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird durch das Arbeitszeitsystem und mobiles Arbeiten unterstützt. Die DZ HYP regelt das Arbeitszeitsystem ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit. Durch diese Betriebsvereinbarung wird den Beschäftigten der DZ HYP ein Arbeitszeitrahmen vorgegeben, in dem die wöchentliche Sollarbeitszeit zu verrichten ist. Des Weiteren regelt die Betriebsvereinbarung Arbeitszeit den Umgang mit Sabbaticals, die Planung der Arbeitszeit, das mobile Arbeiten, Mehrarbeit sowie die Zeiterfassung der Beschäftigten. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DZ HYP werden flexible Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geboten; dies ist in den jeweiligen Betriebsvereinbarungen beschrieben. Von diesen sind alle Beschäftigte der DZ HYP, die sich im Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats befinden, umfasst.
Das mobile Arbeiten wird in den entsprechenden Betriebsvereinbarungen zum hybriden Arbeiten in der DZ HYP geregelt. Diese gelten für alle Beschäftigten in den Zuständigkeitsbereichen der Betriebsräte Hamburg und Münster und werden durch die Bereichsleitung Personal und das zugehörige Vorstandsressort verantwortet.
Zudem ist die Förderung der Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP ein wesentlicher Bestandteil und soll zur guten Reputation als fairer Arbeitgeber beitragen, der Diskriminierung nicht duldet und Diversität fördert. Das Risiko, das Vertrauen der Stakeholder zu beschädigen, weil das Thema Gleichbehandlung geringgeschätzt wird, soll somit vermindert werden.
Für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten hat die DZ HYP im Berichtszeitraum die zur Verfügung gestellten monetären Ressourcen nicht erhoben.
Die Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene der DZ HYP stellt sich im Berichtszeitraum wie nachfolgend aufgeführt dar.
| Geschlecht | Anzahl | Prozent |
| Männer | 14 | 87,5 |
| Frauen | 2 | 12,5 |
| Divers | 0 | 0 |
| Keine Angabe | 0 | 0 |
| Gesamtzahl | 16 | 1,7 |
Für die Berechnung des prozentualen Anteils wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf oberster Führungsebene nach Geschlecht durch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der obersten Führungsebene, jeweils zum Stichtag, geteilt und mit 100 multipliziert. Zur obersten Führungsebene gehören die Bereichsleiterinnen und -leiter. Die Angabe erfolgt auf Basis der Kopfzahl.
Die Altersverteilung der Beschäftigten der DZ HYP gliedert sich wie folgt.
| Alter | Anzahl | Prozent |
| Unter 30 Jahre | 94 | 10,0 |
| 30 bis 50 Jahre | 467 | 49,8 |
| Über 50 Jahre | 377 | 40,2 |
| Gesamtzahl | 938 | 100 |
Auch in Bezug auf die Altersstruktur ist die DZ HYP im Sinne der Gleichbehandlung der Beschäftigten bestrebt, ein ausgewogenes Verhältnis aller Altersklassen zu erhalten. Bei der Berechnung wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag nach Altersgruppen durch die Anzahl dieser zum Stichtag geteilt.
Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten und der ihnen gleichgestellten Personen an der Belegschaft der DZ HYP belief sich im Berichtsjahr auf 2,9 Prozent. Zur Berechnung wurde die Menge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer nachgewiesenen Behinderung ab einem Grad von 50 sowie zwischen 20 und 50 mit Gleichstellungsbescheid zum Stichtag durch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag geteilt. Die für Menschen mit Behinderungen geltende Definition gemäß §2 (1) SGB IX ist in Deutschland verbindlich.
In ihrer Personalarbeit orientiert sich die DZ HYP an den Arbeits- und Sozialstandards der ILO. Die DZ HYP sieht sich als verantwortungsbewussten Arbeitgeber und will die Mitarbeiterbedürfnisse mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen. Den Beschäftigten soll eine leistungsgerechte Vergütung, flexible Arbeitszeiten und eine familienbewusste Unternehmenskultur geboten werden.
Die DZ HYP verpflichtet sich und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Einhaltung des Verhaltenskodex der DZ BANK Gruppe zu verantwortungsvollem Handeln, zur Achtung der internationalen Menschenrechte, zur Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit, zu einem respektvollen Umgang miteinander und einer guten sowie nachhaltigen Unternehmensführung. Zudem ist die DZ HYP bestrebt, Wirtschaftskriminalität vorzubeugen und strafbare Handlungen, Korruption und Marktmissbrauch innerhalb der Belegschaft nicht zu dulden. Die Einhaltung des Verhaltenskodex der DZ BANK Gruppe soll durch implementierte Prozesse sichergestellt werden, die es den Beschäftigten unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße zu melden. Hierdurch soll die Achtung der Menschenrechte und die Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit im eigenen Betrieb sowie die Vertraulichkeit der Identität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden. Der Verhaltenskodex ist von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DZ HYP einzuhalten und die Umsetzung wird über die DZ BANK Gruppe abgesichert.
Die im Verhaltenskodex aufgeführten Inhalte zum Thema Menschenrechte werden in der Leitlinie Menschenrechte der DZ BANK Gruppe konkretisiert. Nähere Informationen zur Leitlinie Menschenrechte können dem Kapitel "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" entnommen werden.
Im Jahr 2008 trat die DZ BANK AG dem UN Global Compact bei und bekannte sich damit zur Umsetzung, Offenlegung und Förderung der zehn weltweit geltenden Grundsätze der Initiative für verantwortungsvolles Handeln. Dem folgt auch die DZ HYP seit 2013 als Teilnehmer und bekennt sich unter anderem dazu, dass sich die Bank nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht. Die Bank erkennt die Menschenrechte an und hält sie ein. Dies gilt insbesondere für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie der europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK). Die DZ HYP lehnt jegliche Form von Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab.
Die Personalstrategie der DZ HYP beinhaltet die Handlungsfelder Personalgewinnung, -bindung sowie Generationsmanagement, Führen und Kultur, Soziale Nachhaltigkeit, Lernen und Entwicklung, Regulatorik und gesetzliche Anforderungen, Modernes Arbeiten und Agilität, Digitaler Wandel und KI, Strategische Personalplanung, Personalkosten und Ressourcenmanagement sowie Mitbestimmung. Sie bildet das Rahmenwerk für die personalstrategischen Aktivitäten der DZ HYP und wird durch den Bereich Personal umgesetzt und von der zuständigen Bereichsleitung verantwortet.
Für die DZ HYP gelten die Vorgaben der gruppenweiten Vergütungsstrategie der DZ BANK Gruppe. Auf dieser aufbauend hat der Vorstand der DZ HYP eine eigene Vergütungsstrategie für die DZ HYP festgelegt. Diese Strategie ist darauf ausgerichtet, die Ziele zu erreichen, die in den Geschäfts- und Risikostrategien der Bank niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur berücksichtigt. Die Vergütungsstrategie der DZ HYP gilt für alle Standorte und Geschäftsbereiche der Bank in Deutschland. Mindestens einmal jährlich wird die Vergütungsstrategie überprüft und bei Bedarf angepasst, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den aktuellen Anforderungen und Zielen entspricht. Im Berichtsjahr gab es keine signifikante Veränderung der Vergütungsstrategie der DZ HYP.
Als wesentliche Vertreter der maßgeblichen Interessenträger bei der Festlegung der Vergütungspolitik sind die Eigentümer, der Gesamtbetriebsrat und die Betriebsräte in Hamburg und Münster involviert. Die Eigentümer sind mit den von der Hauptversammlung gewählten Anteilseignern im Aufsichtsrat vertreten. Somit ist sichergestellt, dass die Eigentümer bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme eingebunden sind und jährlich Informationen über die Vergütungssysteme erhalten. Im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte werden der Gesamtbetriebsrat und die Betriebsräte in Hamburg und Münster an der Ausgestaltung der Vergütungssysteme beteiligt.
Die DZ HYP achtet aus ihrer Sicht auf eine faire und angemessene Entlohnung ihrer Beschäftigten sowie auf die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Referenzwerte. Durch die Umsetzung der Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) und des nach § 10 EntgTranspG implementierten individuellen Auskunftsanspruchs sind die Vergütungssysteme der DZ HYP für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent einsehbar und überprüfbar. Die Vergütungssysteme sind marktorientiert und aus Sicht der DZ HYP angemessen gestaltet, sodass sie die nachhaltige Kultur und Strategie der DZ HYP unterstützt werden soll. Keine Beschäftigten der DZ HYP werden unter der geltenden Benchmark (Branchen- beziehungsweise Tarifvergleich) für angemessene Löhne bezahlt.
Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP setzt sich aus einer festen Vergütung sowie im Regelfall aus einer vom Bankerfolg abhängigen variablen Vergütung zusammen. Die Höhe des festen Vergütungsbestandteils wird für die tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken und den Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank in der jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Für außertariflich Beschäftigte bestimmt sich der feste Teil der Vergütung durch den Stellenwert, Marktgegebenheiten und die persönliche Qualifikation der Beschäftigten. Die Höhe des variablen Vergütungsbestandteils ist grundsätzlich abhängig von der persönlichen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder, je nach Vergütungssystem, auch oder ausschließlich von dem Erfolg der Bank sowie teilweise auch vom Erfolg des jeweiligen Geschäftsbereichs. Der variable Vergütungsbestandteil wird nicht garantiert. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung der Angemessenheit der Vergütungssysteme der DZ HYP. Hierbei werden die diesbezüglichen Berichte der Internen Revision, der Prüfungsbericht des Jahresabschlussprüfers und der Vergütungskontrollbericht des Vergütungsbeauftragten herangezogen. Die Vergütungsstrukturen werden bei Bedarf für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Betriebsrat abgestimmt. In der DZ HYP sind verschiedene Gremien und Funktionen in die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme eingebunden. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Ausgestaltung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und überwacht die Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Beschäftigten, die keine Vorstandsmitglieder sind.
Der Vorstand der DZ HYP entscheidet über die Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme der Beschäftigten, die keine Vorstandsmitglieder sind. Der Bereich Personal bereitet auf der Fachebene die Gestaltung der Vergütungssysteme und die Entscheidungen des Vorstands vor und setzt diese um. Führungskräfte wenden die bereitgestellten Instrumente zu Leistungsmanagement und Vergütung im Rahmen ihrer Führungs- und Managementrolle an.
Ziel der DZ HYP ist es, die Mitarbeiterbindung zu stärken. Große Bedeutung kommt hierbei ihrer Attraktivität als Arbeitgeber zu. Sie ist bestrebt, diese auch jenseits der klassischen Einsatzfelder zu erhöhen, wie zum Beispiel in der IT. Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Vergütung der Beschäftigten. Des Weiteren verfügt die Bank in Bezug auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über keine Verfahren zur Einbeziehung bei der Festlegung und Verfolgung ihrer Ziele. Bisher wurden quantitative Ziele nicht als notwendig erachtet, da die Attraktivität der DZ HYP als Arbeitgeber hoch ist.
Die DZ HYP gesteht ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Streikrecht nach nationalem Recht zu. Dabei stehen ihnen die Gründung, der Beitritt und die Mitgliedschaft zu einer Gewerkschaft offen.
Zum 31. Dezember 2024 waren 623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außertariflich und 315 nach geltendem Tarif bei der DZ HYP beschäftigt. Dies entspricht einer tarifvertraglichen Abdeckung von 33,6 Prozent. Dabei handelt es sich sowohl um befristete als auch um unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Vergütung der tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich nach den vorstehend genannten Tarifverträgen. In diesen sind geschlechtsunabhängige Kriterien zur Stellenbewertung und zur dazugehörigen Vergütung festgelegt, sodass Entgeltgleichheit für Frauen und Männer bereits darin angelegt ist. Gehalt und Gehaltsentwicklung für außertariflich Beschäftigte sind in einer Betriebsvereinbarung definiert und orientieren sich an Tätigkeit und Qualifikation. Weiterhin können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Sozialleistungen Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch nehmen. Diesen haben 7,3 Prozent der Mitarbeiterinnen und 2,8 Prozent der Mitarbeiter, insgesamt 4,6 Prozent der Beschäftigten, im Berichtsjahr in Anspruch genommen. Bei der Berechnung wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Berichtsjahr 2024 Urlaub aus familiären Gründen genommen haben, durch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemäß deutschem Gesetz Anspruch auf Sonderurlaub aus familiären Gründen haben, zum Stichtag geteilt. Die Berechnung wurde darüber hinaus für die Mitarbeitenden aufgeteilt nach Geschlecht durchgeführt. Bei der Berechnung wurde die Anzahl der weiblichen Beschäftigten wie auch der männlichen Beschäftigten, die Urlaub aus familiären Gründen genommen haben, jeweils durch die durchschnittliche Anzahl der weiblichen respektive männlichen Beschäftigten im Berichtsjahr geteilt. Sonderurlaub aus familiären Gründen umfasst zum Beispiel Elternzeit und Pflegezeit.
Die DZ HYP unterliegt an ihren Standorten dem Betriebsverfassungsgesetz, das die Zusammenarbeit zwischen der DZ HYP als Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Arbeitnehmervertreter regelt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP werden durch Arbeitnehmervertreter abgedeckt. Die jeweiligen Betriebsvereinbarungen werden durch die Bereichsleitung Personal und das zugehörige Vorstandsressort verantwortet.
Für die Berechnung wurde die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im EWR, die von Arbeitnehmervertretern abgedeckt sind, zum Stichtag durch die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Stichtag geteilt. Die Werte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
| Tarifvertragliche Abdeckung | Sozialer Dialog | ||
| Abdeckungsquote | Beschäftigte (EWR) | Beschäftigte (Nicht-EWR-Länder) | Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR) |
| 0-19 Prozent | |||
| 20-39 Prozent | Deutschland | ||
| 40-59 Prozent | |||
| 60-79 Prozent | |||
| 80-100 Prozent | Deutschland |
Die in Deutschland sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP sind durch die öffentlichen Sozialversicherungen vor Verdienstverlusten bei bedeutenden Lebensereignissen geschützt. Dies betrifft im Einzelnen den Schutz bei Krankheit durch die gesetzliche Krankenversicherung, den Schutz im Ruhestand durch die gesetzliche Rentenversicherung, den Schutz bei Arbeitslosigkeit durch die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie den Schutz bei Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung wie auch die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Während der Elternzeit steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zudem grundsätzlich ein gesetzliches Elterngeld zu.
Betriebliche Zusatzleistungen werden allen internen Beschäftigten angeboten. Neben einer leistungsgerechten Vergütung bietet die DZ HYP allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Voll- und Teilzeit sowie Beschäftigten mit befristeten Verträgen umfangreiche Sozialleistungen. Diese dienen der Absicherung und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dazu zählen eine Gruppenunfallversicherung sowie eine finanzielle Unterstützung von Hinterbliebenen. Eine betrieblich geförderte Altersvorsorge steht den unbefristet Beschäftigten zur Verfügung. Außerdem erhalten alle Beschäftigten vermögenswirksame Leistungen zur Unterstützung des langfristigen privaten Vermögensaufbaus. Die betrieblichen Zusatzleistungen, die die DZ HYP anbietet, tragen zu einer höheren Mitarbeitermotivation und -zufriedenheit bei und ermöglichen es der Bank, auf dem Arbeitsmarkt Wettbewerbsvorteile bieten zu können.
Die DZ HYP unterstützt durch die Betriebsvereinbarung über die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Versorgung der Beschäftigten im Ruhestand. Die Betriebsvereinbarung umfasst die Bedingungen und Leistungen der DZ HYP im Rahmen der Unterstützung der betrieblichen Altersvorsorge der Beschäftigten. Diese ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit dem 1. Januar 2002 in die DZ HYP eingetreten und keine leitenden Angestellten sind, zugänglich. Die jeweiligen Betriebsvereinbarungen werden durch die Bereichsleitung Personal und das zugehörige Vorstandsressort verantwortet.
Mit der Kostenübernahme von Jobtickets beziehungsweise für das Deutschlandticket wird zusätzlich ein finanzieller Anreiz geboten. Im Berichtsjahr nahmen 594 Beschäftigte ein Jobticket in Anspruch. Zudem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Fahrradleasinganbieter JobRad zu günstigen Konditionen Fahrräder und E-Bikes als Dienstrad leasen und so besonders umweltfreundlich zur Arbeit fahren. Die DZ HYP fördert die Nutzung dieses Angebots mit 10 € pro Monat sowie der Übernahme der Versicherungsprämie. Im Geschäftsjahr 2024 haben insgesamt 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fahrräder beziehungsweise E-Bikes genutzt.
Den Beschäftigten sowie Mietern genossenschaftlicher Unternehmen stehen in der Tiefgarage der DZ HYP in Hamburg Fahrradstellplätze sowie eine Fahrradreparaturstation zur Verfügung. Um das Radfahren noch attraktiver zu gestalten, werden seit Mitte 2022 geeignete Umkleidemöglichkeiten angeboten. In Münster gibt es überdachte Fahrradstellplätze und weitere Plätze im Außenbereich sowie Ladestationen für E-Bikes. Außerdem können die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Fahrradstation am Bahnhof kostenlose Abstellplätze nutzen. Auch dort sind Umkleide- und Duschmöglichkeiten sowie eine Fahrradstation im "Cube 1" mit eigener Zufahrt, getrennt von Autofahrern, vorhanden.
Der regelmäßige Austausch mit den Beschäftigten und der Aufbau langfristiger Beziehungen sind wesentliche strategische Elemente der DZ HYP-Nachhaltigkeitsstrategie. Der regelmäßige Austausch ermöglicht es der DZ HYP, zielgerichteter auf die Anliegen und Wünsche der Anspruchsgruppen einzugehen und Informationen über die Wahrnehmung des Umgangs mit Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeiten der DZ HYP zu erhalten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP sind aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies ermöglicht es ihnen, ihre Perspektiven und Ideen einzubringen, was zu fundierten und nachhaltigeren Entscheidungen führen soll. Um eine transparente Kommunikation zu gewährleisten, werden umfassende Informationen über die aktuellen Vorgänge und Entwicklungen in der DZ HYP über das Intranet bereitgestellt. Um den Dialog mit den Beschäftigten zu intensivieren und deren Perspektiven in die Entscheidungen der Bank einfließen zu lassen, werden regelmäßig anonyme Online-Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, so beispielsweise der "Puls Check". Dieser liefert ein repräsentatives Bild von der Stimmung in der Bank und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Die letzte Befragung fand im November 2023 statt. Im Zuge dessen hatten die Beschäftigten außerdem die Möglichkeit, anonym Anregungen, Bedenken und Wünsche zu äußern. Darüber hinaus lädt die DZ HYP zu Austauschformaten mit dem Vorstand ein. Weitere Informationen zu diesem Format können dem Kapitel "Interessen und Standpunkte der Stakeholder" entnommen werden.
Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bezüglich ihrer Bedenken, Bedürfnisse, Anregungen und Beschwerden auch an die örtlichen Betriebsräte wenden. Die Ansprechpersonen des Betriebsrats sind für alle Beschäftigten im Intranet veröffentlicht. Es gibt einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Betriebsrat und der DZ HYP. Am Standort Münster findet alle zwei Wochen ein Austausch statt, in Hamburg wöchentlich.
Die Entscheidungen der DZ HYP, die die eigene Belegschaft betreffen, werden über das Intranet kommuniziert. Dieses ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP zugänglich.
Um die Erwartungen und Bedürfnisse ihrer Beschäftigten zu erfahren, Handlungsfelder zu identifizieren und notwendige Veränderungen einzuleiten, setzt die DZ HYP auf unterschiedliche Kanäle und Verfahren, um die Sichtweisen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln und diese in ihre Entscheidungen einzubeziehen.
Bei Vorfällen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine AGG-Beschwerdestelle im Bereich Personal verankert. Für Meldungen von Verstößen gegen Rechtsnormen oder interne Regularien ist im Bereich Compliance ergänzend ein Hinweisgebersystem angesiedelt. Nähere Informationen über das Hinweisgebersystem der DZ HYP können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden. Im Berichtsjahr sind keine Hinweise eingegangen.
Im Jahr 2024 wurden keine Verstöße oder Klagen in Bezug auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) registriert. Zu den etablierten Verfahren zur Ermittlung von Verstößen gehören die Beschwerdemechanismen der DZ HYP.
Da die Geschäftstätigkeit der DZ HYP auf den Inlandsmarkt fokussiert ist, spielen kritische Menschenrechtsthemen wie Kinder- oder Zwangsarbeit im Geschäft der Bank keine Rolle. Andere Bereiche wie Gleichbehandlung, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie Antidiskriminierung und Datenschutz werden durch geltende Gesetze, interne Vorschriften und den Verhaltenskodex in der DZ BANK Gruppe geregelt.
Der Bereich Compliance erfasst Beschwerden über das Hinweisgebersystem und der Bereich Personal erfasst AGG-Vorfälle über eine AGG-Beschwerdestelle. Im Berichtszeitraum haben sich die folgenden arbeitsbezogenen Vorfälle und/oder Beschwerden sowie schwerwiegenden Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte innerhalb der Belegschaft der DZ HYP ergeben:
| ― |
Anzahl arbeitsbezogener Vorfälle im Berichtszeitraum, einschließlich Belästigungen, in Bezug auf Diskriminierung von Personen beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder anderer relevanter Formen der Diskriminierung: 0 |
| ― |
Anzahl der Beschwerden, die über Kanäle der DZ HYP eingegangen sind, über die Personen der eigenen Belegschaft Bedenken äußern können: 0 |
| ― |
Gesamtbetrag der wesentlichen Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Vorfällen und Beschwerden: 0 € |
| ― |
Anzahl schwerwiegender Vorfälle bezüglich Menschenrechte im Zusammenhang mit der Belegschaft der DZ HYP: 0 |
| ― |
Anzahl der schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und Vorfälle im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft, bei denen die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen nicht eingehalten wurden: 0 |
| ― |
Anzahl der bei den nationalen Kontaktstellen für multinationale Unternehmen der OECD eingereichten Beschwerden: 0 |
| ― |
Gesamtsumme der Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Vorfällen: 0 € |
Das unbereinigte Verdienstgefälle zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten der DZ HYP beträgt 18,9 Prozent. Das unbereinigte Verdienstgefälle stellt das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle, ohne die Berücksichtigung von Faktoren, die Gehaltsunterschiede erklären wie Führungsverantwortung oder Tätigkeitsbereich, dar. Nur unter zusätzlicher Berücksichtigung solcher Faktoren lässt sich eine Aussage zu gleichem Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit treffen. Die DZ HYP trägt durch ein faires Vergütungssystem zur Förderung der Mitarbeitermotivation und der Gleichbehandlung bei. Dies soll zusätzlich die gute Reputation der DZ HYP als fairer Arbeitgeber, der Diskriminierung nicht unterstützt, fördern. In die Berechnung des Verdienstgefälles wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter exklusive Organmitglieder, d.h. keine Aufsichtsräte und Vorstände, aller Gruppenunternehmen der DZ BANK Gruppe zum Stichtag 31. Dezember 2024 einbezogen. Neben dem Grundgehalt und möglicher variabler Vergütungen wurden auch weitere Gehaltsbestandteile wie etwa die betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt.
Das Verhältnis zwischen der Vergütung der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung der Belegschaft der DZ HYP beträgt im Berichtsjahr 12,4. Die höchstbezahlte Einzelperson im Unternehmen wird inklusive der Gehälter der Vorstandsmitglieder betrachtet.
Die Vergütungsstrategie der DZ HYP gilt für alle Standorte und Geschäftsbereiche der Bank in Deutschland. Die DZ HYP hat keine Zweigniederlassungen in Drittländern.
Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen hält sich die DZ HYP an geltende Richtlinien der für die Standorte zuständigen Berufsgenossenschaften. Neben der Beseitigung gesundheitsgefährdender Faktoren setzt die DZ HYP präventive Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Darüber hinaus setzt sich das betriebliche Gesundheitsmanagement bereits vermehrt mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz infolge einer sich verändernden Arbeitswelt auseinander. Für die DZ HYP ist dies auch unter wirtschaftlichen Aspekten ein Anliegen, da die Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten abhängig von dem persönlichen Empfinden und dem Umgang mit Belastungen ist.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren quantitativen Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitssicherheit sowie Gesundheitsschutz. Bisher wurden quantitative Ziele nicht als notwendig erachtet, da die Arbeitssicherheit in der DZ HYP hoch ist.
Im Fokus des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) stand im Berichtsjahr die mentale Gesundheit der Belegschaft. Hierfür wurde ein offenes Seminarangebot entwickelt, das darauf angelegt war, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Methoden an die Hand zu geben, um die mentale Gesundheit zu erhalten oder zu verbessern. Die verschiedenen Präsenz- und Onlineseminare wurden durch externe Trainerinnen und Trainer durchgeführt. Das Seminarangebot wurde durch die Bezuschussung des Kaufpreises ausgewählter Meditations- und Achtsamkeits-Apps ergänzt. Deren Wirksamkeit bei der Stressreduktion und als Unterstützung zur Entspannung wird von den Krankenkassen anerkannt und trägt zur Reduktion von psychischen und physischen Belastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Die Planung der psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie weiterer Angebote und Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements erfolgte im Berichtsjahr 2024 in einem paritätisch besetzten Ausschuss. Der betriebsübergreifende Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA), der aus den beiden Arbeitsschutzbeauftragten der Hauptstandorte Hamburg und Münster, einer externen Sicherheitsfachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutz- sowie Sicherheitsbeauftragten, Vertretern von Personal-, Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebsärzten besteht, kam im Berichtsjahr 2024 regelmäßig halbjährlich sowohl in Hamburg als auch in Münster zusammen.
Der Aufgabenbereich des ASA umfasst:
| ― |
die Analyse des Unfallgeschehens im Betrieb inklusive Wegeunfälle, |
| ― |
die Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren vorbeugend zu begegnen, |
| ― |
den Erfahrungsaustausch über die getroffenen Maßnahmen, |
| ― |
die Koordination der DZ HYP als Arbeitgeber obliegenden Arbeitssicherheitsaufgaben sowie |
| ― |
die Beratung über Sicherheitsaspekte bei der Einführung neuer Verfahren oder Einrichtungen. |
Durch dieses Gremium soll dem Risiko begegnet werden, dass das Vertrauen der Stakeholder in die DZ HYP durch einen Mangel an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschädigt wird. Negative Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie psychische gesundheitliche Belastungen und Verletzungsgefahren durch unpassende Arbeitsbedingungen sollen verhindert werden. Die Standorte Hamburg und Münster kooperieren im Berichtsjahr im Zusammenhang mit Fragen rund um die Themen Arbeitsplatzergonomie, Arbeitsschutz und Gesundheit mit der B-A-D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH. In den Immobilienzentren, die als Vertriebsstandorte der DZ HYP dienen, führt der Arbeitssicherheitsbeauftragte mindestens alle drei Jahre gemeinsam mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem Vertreter des Betriebsrats Begehungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch. An den Hauptstandorten in Hamburg und Münster findet dies jährlich statt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht darüber hinaus allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Fragen und eine Beratung wie etwa zur Ergonomie am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Der betriebsübergreifende ASA ist für die Beratung über Maßnahmen und Einrichtungen verantwortlich, um Unfall- und Gesundheitsgefahren (auch vorbeugend) zu begegnen. Dies beinhaltet unter anderem alle zwei Jahre eine Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Gefährdungsanalysen sowie im Bedarfsfall auch unterjährige Anpassungen. Die Sitzungen finden vierteljährlich im Wechsel in Münster und Hamburg statt.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP mit Kindern beziehungsweise pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Beschäftigte, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, bietet die DZ HYP unterstützende Maßnahmen an. Sie sucht gemeinsam mit ihnen nach individuellen Lösungen für deren persönliche Anliegen - standardisierte Maßnahmen gab es im Berichtszeitraum nicht. Zu den individuellen Maßnahmen gehören beispielsweise flexible Arbeitszeiten, unterschiedliche Teilzeitarbeitsmodelle sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens. Für die familienfreundliche Personalpolitik der DZ HYP wurde die Bank von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung erstmals 2013 mit dem Zertifikat "audit berufundfamilie ® " ausgezeichnet. Die DZ HYP hat das Qualitätssiegel, das alle drei Jahre neu erworben werden muss, seitdem regelmäßig erhalten, zuletzt im Dezember 2023, für alle Standorte.
Seit 2012 ist am Standort Hamburg das betriebliche Eingliederungsmanagement etabliert, am Standort Münster wurde es 2019 eingeführt. Damit existieren an beiden Hauptstandorten feste Integrationsteams, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufnehmen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung beziehungsweise Weiterbeschäftigung am Arbeitsplatz erarbeiten. Eine Quantifizierung der Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtzeitraum nicht erfolgt.
Die Planung der psychischen Gefährdungsbeurteilung sowie weiterer Maßnahmen und Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), wie etwa Fitnessmitgliedschaften, mobile Massagen oder die Nutzung des "Wellpass-Netzwerks", erfolgt im gleichnamigen Ausschuss. Die DZ HYP erfüllt vollumfänglich die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Über eine darüberhinausgehende Richtlinie oder ein zertifiziertes Managementsystem für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verfügt die DZ HYP nicht.
Im Berichtszeitraum haben sich die folgenden arbeitsbedingten Umstände und Zwischenfälle ergeben:
| ― |
Prozentsatz der DZ HYP-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die aufgrund gesetzlicher Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Sicherheit abgedeckt sind: 100 Prozent, |
| ― |
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen: 0 |
| ― |
Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle: 11 |
| ― |
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle: 7,3 |
| ― |
Anzahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen: 0 |
| ― |
Anzahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und von Todesfällen infolge von Arbeitsunfällen: 0 |
| ― |
Anzahl arbeitsbedingter Erkrankungen: 0 |
| ― |
Anzahl der Todesfälle infolge von Erkrankungen: 0 |
| ― |
Anzahl der Vorfälle im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Todesfällen: 0 |
| ― |
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen anderer Arbeitskräfte, die an den Standorten der DZ HYP tätig waren: 0 |
Der Betrachtungszeitraum für die Anzahl der Todesfälle und die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle richtet sich nach dem jeweiligen Berichtsjahr. Die Berechnung der Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle in einem Berichtsjahr setzt sich zusammen aus der durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten mit meldepflichtigen Unfällen im Berichtsjahr geteilt durch die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, anschließend multipliziert mit 1.000.000.
Die DZ HYP hat 2022 die Zertifizierung "BEST PLACE TO LEARN ® " erfolgreich durchlaufen und im Januar 2023 erneut das Gütesiegel mit einer Gültigkeit bis Dezember 2025 für eine überdurchschnittlich gute betriebliche Ausbildung erhalten. Studierende sowie Schülerinnen und Schüler können die DZ HYP bei einem Praktikum, einer Werkstudententätigkeit oder über das Schreiben einer Studien(abschluss)arbeit kennenlernen. Bei der Ausgestaltung dieser Praxisprojekte orientiert sich die DZ HYP an den Regeln des "Fair Company Codex". Das Bekenntnis der DZ HYP zur freiwilligen Selbstverpflichtung dokumentiert die Bank seit 2014 mit einem entsprechenden Siegel.
Um den aktuellen Herausforderungen und veränderten Kompetenzerfordernissen mit qualifizierten Young Professionals auch in Zukunft begegnen zu können, setzt die DZ HYP bereits seit mehreren Jahren darauf, Talente zielgerichtet auszubilden. Seit Verabschiedung des Demografiekonzepts im Jahr 2019 verstärkt die DZ HYP ihre Ausbildungsaktivitäten von Jahr zu Jahr und steigert die Qualität und Quantität der angebotenen Nachwuchskräfteprogramme.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Schulungen und Kompetenzentwicklung. Bisher wurden quantitative Ziele nicht als notwendig erachtet, da die DZ HYP bereits über zahlreiche Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung verfügt.
Die berufliche Ausbildung qualifizierter Hochschulabsolventen im Rahmen von Traineeprogrammen wurde weiter forciert. Im Berichtsjahr 2024 beendeten acht Trainees erfolgreich das Programm, unter anderem im Bereich der gewerblichen Immobilienfinanzierung, und wurden in eine unbefristete Anschlussbeschäftigung übernommen. Im Berichtsjahr konnten insgesamt sieben neue Trainees ein Programm in verschiedenen Bereichen und an unterschiedlichen Standorten der DZ HYP beginnen. Neben den etablierten Programmen Real Estate Finance (gewerbliche Immobilienfinanzierung) und IT werden seit Beginn des Berichtszeitraums auch Trainees in den Bereichen Finanzen und Risikocontrolling ausgebildet. Mit diesem Ausbildungsprogramm sollen junge Nachwuchskräfte für eine Übernahme in verschiedenen Fachabteilungen qualifiziert und somit neue Kompetenzen für die DZ HYP verfügbar gemacht werden. Weiterhin hat der im Herbst 2023 gestartete Trainee-Jahrgang im Berichtsjahr die Ausbildung mit wechselnden Einsätzen in verschiedenen Fachabteilungen sowie Hospitationen und der Teilnahme an Schulungen, Workshops und Networking-Veranstaltungen erfolgreich fortgeführt. Für das "Faire Trainee-Programm" wurde die DZ HYP 2024 von "Trendence", einem unabhängigen Beratungs- und Marktforschungsinstitut, erneut ausgezeichnet.
Die DZ HYP Immobilienakademie ist fester Bestandteil des fachlichen Weiterbildungsangebots für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wird in Kooperation mit der IRE | BS Real Estate Business School durchgeführt. Neben dem Besuch der Vorlesungsreihe in vier Modulen bearbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Kleingruppen eine praxisorientierte Fallstudie, die anschließend einer Kommission, bestehend aus Vertretern der IRE | BS und dem Vorstand der DZ HYP, präsentiert wird. Die Immobilienakademie ermöglicht eine umfassende Qualifikation und bietet einen umfangreichen Einblick in die verschiedenen Bereiche der Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus steht allen Beschäftigten der DZ HYP das offene Weiterbildungsprogramm der DZ BANK AG zur Verfügung, was zu einer höheren Mitarbeitermotivation durch Kompetenzentwicklung beitragen soll. Alle Informationen über das gesamte Weiterbildungsangebot finden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im DZ HYP-Intranet. Eine Quantifizierung der Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtzeitraum nicht erfolgt.
Neue DZ HYP-Beschäftigte sind verpflichtet, folgende Schulungsprogramme zu absolvieren:
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Betrugsprävention, |
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Geldwäscheprävention, |
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Datenschutz, |
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Informationssicherheit, |
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. |
Die DZ HYP schult die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dies gilt insbesondere für die Führungskräfte. Neue Beschäftigte müssen nach Eintritt in die DZ HYP innerhalb von 14 Tagen die Schulung zum AGG absolvieren. Außerdem wurden sie im Berichtsjahr im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zu Nachhaltigkeitsthemen wie beispielsweise Fragestellungen rund um CO 2 -Emissionen geschult.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Arbeits- und Brandschutz erhalten alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Schulung zu Sicherheit und Verhalten im Gefahrenfall. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit steht ihnen für Rückfragen und eine Beratung, wie etwa zu Ergonomie am Arbeitsplatz, zur Verfügung. Zusätzlich erhalten alle Beschäftigten bei Eintritt in die DZ HYP eine Übersicht über alle Erst- und Brandschutzhelfer und ein Dokument mit Informationen zum richtigen Verhalten im Gefahrenfall. Die aufgeführten Schulungen werden überwiegend onlinebasiert durchgeführt. Einzelne Schulungen, wie etwa zum Arbeits- und Brandschutz oder zum Datenschutz, werden in regelmäßigen Abständen wiederholt. Darüber hinaus werden regelmäßige Aus- und Fortbildungen von betrieblichen Ersthelfern und Brandschutzhelfern organisiert.
Im Berichtsjahr begann die Durchführung des neuen Formats "ZukunftsFit!". Dies ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Personalentwicklung der DZ HYP, bei der es im Wesentlichen um Angebote zur Erweiterung von Soft Skills geht. Das Angebot enthält unter anderem Impulsveranstaltungen, die Nutzung der digitalen Lernplattform "Masterplan" sowie ein Achtsamkeitsprogramm zur Stärkung der psychischen Gesundheit. Die Teilnahme an dem Format steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DZ HYP offen.
Zur Unterstützung moderner Führung hat die DZ HYP am Betrieb Hamburg ein zeitgemäßes und praktikables Format für Mitarbeitergespräche erarbeitet. Es stellt sicher, dass Führungskraft und Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr in einen Dialog treten. Der regelmäßige Austausch dient auch der Ermittlung des individuellen Weiterbildungsbedarfs. Der Betrieb Münster lehnt sich an dieses Format an.
Die Beschäftigten der DZ HYP haben im Berichtszeitraum durchschnittlich 20,6 Schulungsstunden pro Person absolviert. Männliche Beschäftigte haben dabei im Durchschnitt an 21,7 Schulungsstunden pro Person und weibliche Beschäftigte an durchschnittlich 19,2 Schulungsstunden pro Person teilgenommen. Die Berechnung der durchschnittlichen Schulungsstunden pro Person beruht auf den gesamten Weiterbildungsstunden geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtsjahr, multipliziert mit 100. Die Grundlage für die Berechnung der durchschnittlichen Schulungsstunden nach Geschlecht bilden Weiterbildungsstunden nach Geschlecht geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Berichtsjahr nach Geschlecht, multipliziert mit 100.
Neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für die DZ HYP auch der verantwortungsvolle Umgang mit allen weiteren Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette von großer Bedeutung. Insbesondere der nachhaltige Einkauf und die Wahrung der Menschenrechte stehen im Vordergrund. In der nachfolgenden Tabelle sind die für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wesentlichen Auswirkungen beschrieben.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Die Auswahl von Lieferanten unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien verbessert die Arbeitsbedingungen der Lieferanten. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung von Bauvorhaben schafft Arbeitsplätze bei Geschäftspartnern. | Bankgeschäft |
Die Unternehmen der DZ BANK Gruppe bündeln seit 2010 ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in Bezug auf soziale Aspekte mit dem übergeordneten Ziel, gemeinsam Marktchancen zu nutzen, Risiken zu vermeiden und zugleich einen Beitrag zum Nutzen der Gesellschaft zu leisten und Verantwortung für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu übernehmen.
Ausgehend von diesem Grundgedanken wurde 2012 auf Gruppenebene eine Leitlinie zur Nachhaltigkeit im Einkauf erarbeitet, um diesbezüglich einheitliche Anforderungen festzulegen. Nähere Informationen können dem Kapitel "Lieferantenmanagement" entnommen werden. Bei der Beschaffung gilt grundsätzlich, dass bevorzugt auf lokale Zulieferer und Dienstleister gesetzt wird, die sich in der Nähe zu den Standorten befinden. Dies ermöglicht kurze Transportwege und trägt zur Reduzierung der CO 2 -Emissionen bei.
Die Leitlinie Nachhaltigkeit im Einkauf der DZ BANK Gruppe dient als Orientierung und Entwicklungshilfe für alle Gruppenunternehmen. Dabei beinhaltet das Dokument Erwartungen an alle Geschäftspartner, orientiert an internationalen und nationalen Standards. Dazu gehören unter anderem die Prinzipien des UN Global Compact und die Kernarbeitsnormen der ILO. In der Richtlinie Nachhaltigkeit im Einkauf der DZ HYP wird der aktuelle Umsetzungsgrad des Gruppendokumentes beschrieben. Für die Weiterentwicklung, Genehmigung und Freigabe der Richtlinie ist die Bereichsleitung IT verantwortlich.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der DZ BANK Gruppe wurden im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Geschäftsjahr 2023 überarbeitet und veröffentlicht. Die DZ HYP erwartet in diesem Zusammenhang von ihren nachhaltigkeitsrelevanten Lieferanten, im Hinblick auf die ökologische Verantwortung, die Einhaltung umweltrechtlicher Standards sowie die Minimierung von Umweltbelastungen. Nachhaltigkeitsrelevant sind Lieferanten ab einer bestimmten Umsatzgröße und/oder bei bestehenden Branchen- oder Länderrisiken. Hinsichtlich der sozialen Verantwortung erwartet die DZ HYP von ihren Lieferanten, neben der Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte, die Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit sowie jeglichen Formen von Sklaverei. Die DZ HYP erwartet zudem von ihren Geschäftspartnern, dass diese ein wirksames Hinweisgebersystem betreiben oder sich einem branchenweiten System anschließen. Bei möglichen Verstößen gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen erwartet die DZ HYP, dass der Geschäftspartner, die Beschäftigten oder Subunternehmer Informationen oder Erkenntnisse melden. Mit der Implementierung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten strebt die DZ HYP eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Lieferanten an. Das Risiko einer Verletzung der Menschenrechte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette der DZ HYP soll durch die Nachhaltigkeitsanforderungen minimiert werden. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen sind verbindlich von allen nachhaltigkeitsrelevanten Lieferanten der DZ HYP für die Dauer der Geschäftsbeziehung einzuhalten. Mit Unterzeichnung sichert der Geschäftspartner zu, dass er diese Anforderungen einhält und entlang seiner Lieferkette angemessen adressiert. Auf Ebene der DZ HYP ist die Bereichsleitung IT als höchste Organisationseinheit für die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten verantwortlich.
Die Leitlinie Menschenrechte konkretisiert die im Verhaltenskodex aufgeführten Inhalte zum Thema Menschenrechte und wurde vom Group Sustainability Committee verabschiedet. Die Leitlinie stellt vertiefende Informationen zur Positionierung der DZ HYP als verantwortlichem Auftraggeber zur Verfügung. Eine übergreifende Überwachung der Einhaltung der Richtlinie findet in der DZ HYP nicht statt, der Inhalt der Leitlinie strahlt auf die verschiedenen Fachbereiche aus. Mit der Leitlinie Menschenrechte positioniert sich die DZ HYP zu den Grundsätzen der Menschenrechte und sieht deren Einhaltung als höchste Priorität an. Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen soll durch die Selbstverpflichtungen der DZ HYP minimiert werden, wodurch die Bank zu einer chancengleichen und menschenwürdigen Gesellschaft sowie Wirtschaft beitragen möchte. Die Leitlinie Menschenrechte ist als Dokument der DZ BANK Gruppe auf alle Beschäftigten der DZ HYP sowie deren Geschäftshandlungen anzuwenden. Die höchste Organisationseinheit der DZ HYP mit Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinie ist die Bereichsleitung IT.
Die DZ HYP verfolgt besonders die regulatorische Landschaft, um frühzeitig auf neue Entwicklungen reagieren zu können und in ihre Zielsetzung mit aufnehmen zu können. Dies geschieht zum einen über das sogenannte "Regulatory Workflow Center"-(RWC)-Tool der DZ HYP sowie zum anderen über die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit im Einkauf der DZ BANK Gruppe, in der die regulatorischen Veränderungen verfolgt und besprochen werden.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, aufgrund der hauptsächlich positiven Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
In Bezug auf die sozialen Kriterien verpflichtet die DZ HYP die nachhaltigkeitsrelevanten Auftragnehmer, die Menschenrechte einzuhalten, keine Kinder- und Zwangsarbeit zu dulden, faire Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen einzuräumen, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durchzuführen, jede Form von Diskriminierung auszuschließen und sich in keiner Weise auf Korruption oder Bestechung einzulassen.
Die DZ HYP verfügt neben dem nachfolgend beschriebenen Beschwerdeverfahren über kein allgemeines Verfahren zur Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette.
Sofern Mitarbeiter von Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern, die aufgrund ihrer Tätigkeit mit der DZ HYP in Kontakt stehen, Kenntnis von Verstößen gegen Rechtsnormen oder interne Regularien durch die DZ HYP erlangen, können diese über das im Bereich Compliance geführte Hinweisgebersystem der DZ HYP gemeldet werden. Die DZ HYP verlangt von ihren Lieferanten, dass sie ihre Beschäftigten dahingehend informieren, dass Meldungen von derartigen Verstößen und Bedenken über das eigene oder das Hinweisgebersystem der DZ HYP eingereicht werden können. Nähere Informationen darüber können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden. Die DZ HYP möchte durch ein erfolgreiches Stakeholder-Management Vertrauen schaffen.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der DZ BANK Gruppe dienen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten und sollen dazu beitragen, nachhaltiges Handeln auch in Lieferketten zu verankern. Das Nachhaltigkeitsmanagement der DZ HYP überprüft einmal jährlich, ob alle wesentlichen Lieferanten die Nachhaltigkeitsanforderungen unterzeichnet haben. Etwaige Verletzungen der Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der DZ HYP sind durch den Geschäftspartner umgehend zu beenden. Ist dies nicht innerhalb eines absehbaren Zeitraums möglich, verpflichtet die DZ HYP diese Geschäftspartner dazu, ein Konzept zur Beendigung - inklusive Zeitplan, erforderlicher Maßnahmen und Ziele - zu erstellen und dieses der DZ HYP vorzulegen und umzusetzen. Die Umsetzung muss dokumentiert und auf Wirksamkeit überprüft werden. Bei einem Verstoß des Geschäftspartners gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen ist die DZ HYP berechtigt, die Geschäftsbeziehungen temporär auszusetzen. Im Berichtszeitraum waren in dieser Hinsicht keine Maßnahmen erforderlich.
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen in menschenrechtlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht oder im Hinblick auf Arbeitspraktiken wurden im Berichtsjahr nicht ermittelt.
In der DZ HYP wurden im Berichtszeitraum keine Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, an denen Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette beteiligt waren, in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet.
Die DZ HYP verankert durch Richtlinien, Maßnahmen und Ziele ihr Bewusstsein, sich für betroffene Gemeinschaften zu engagieren. In der nachfolgenden Tabelle sind die Auswirkungen beschrieben, die für das gesellschaftliche Engagement der Bank wesentlich sind.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Die Finanzierung und Förderung von sozialem Wohnbau schafft Wohnraum für Gemeinschaften. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten und Organisationen fördert lokale Gemeinschaften. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die regionale Bevölkerung wird mit Arbeitsplätzen sowie Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung versorgt. | Bankbetrieb |
Die genossenschaftlichen Grundprinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe, der Solidarität sowie eines nachhaltigen und verantwortungsvollen Handelns sind Eckpfeiler des gesellschaftlichen Engagements der DZ HYP. Als "Corporate Citizen" engagiert sich die DZ HYP in besonderem Maße an den Standorten, an denen die Bank vertreten ist, und wirkt positiv auf die Förderung lokaler Gemeinschaften ein. Als Arbeit- und Auftraggeber ist sich die Bank ihrer sozialen Verantwortung gegenüber betroffenen Gemeinschaften bewusst und strebt an ihren Standorten positiven Einfluss auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung an.
Das praktische Verständnis von integrem Verhalten und einer ethisch fundierten Unternehmenskultur hat die DZ HYP gemeinsam mit den Unternehmen der DZ BANK Gruppe in einem Verhaltenskodex formuliert. Die Bank bekennt sich damit zu Demokratie, Toleranz, Chancengleichheit sowie der Wahrung der Menschenrechte und erkennt das Recht aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen auf demokratischer Basis im Rahmen innerstaatlicher Regelungen zu bilden. Dies beinhaltet auch den Schutz grundlegender Arbeitsrechte im Sinne der ILO und Kernarbeitsnormen.
Im Jahr 2008 trat die DZ BANK AG dem UN Global Compact bei und bekannte sich damit zur Umsetzung, Offenlegung und Förderung der zehn weltweit geltenden Grundsätze der Initiative für verantwortungsvolles Handeln. Diesen Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung folgt auch die DZ HYP seit 2013 als Teilnehmer. Die Leitlinie Menschenrechte der DZ BANK Gruppe konkretisiert die im Verhaltenskodex ausgeführten Grundsätze zum Thema Menschenrechte; dies umfasst insbesondere die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie die Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK). Die DZ HYP lehnt jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab.
Da die Bank hauptsächlich Immobilienfinanzierungen im Inland finanziert, hat sie keine Vereinbarung hinsichtlich der Einhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen unterzeichnet. Nähere Informationen zur Leitlinie Menschenrechte können dem Kapitel "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" entnommen werden.
Im Berichtszeitraum gab es keine Fälle der Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit oder der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Auch als Arbeit- und Auftraggeber strebt die DZ HYP an ihren Standorten an, positiv auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung einzuwirken. Die Geschäftstätigkeit schafft an beiden Hauptstandorten sowie an den Standorten der Immobilienzentren und Regionalbüros für insgesamt 938 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeitsplätze sowie die Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung.
Die DZ HYP fördert und finanziert, als Bestandteil des Geschäftsmodells der Bank, soziales Wohneigentum und die Schaffung von Wohnraum in den Gemeinschaften ihres Geschäftsgebiets. Weitere Informationen können dem Kapitel "Geschäftsmodell" entnommen werden. Darüber hinaus ist das soziale Engagement der DZ HYP in einem Spenden- und Sponsoringkonzept verankert, welches durch den Bereich Kommunikation, Marketing und Veranstaltungen umgesetzt und durch die zuständige Bereichsleitung verantwortet wird.
Die DZ HYP hat zur Vermeidung potenzieller Reputationsrisiken beim Umgang mit verschiedenen Ethnien und ortsansässigen Gemeinschaften eine Diversitätsrichtlinie verabschiedet. Die Bank toleriert kein unangemessenes und diskriminierendes Verhalten und hat eine Beschwerdestelle zur Meldung von Verstößen im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) eingerichtet. Beschäftigten und Führungskräften werden regelmäßig verpflichtende AGG-Schulungen angeboten. Nähere Informationen zur Diversitätsrichtlinie der DZ HYP können dem Kapitel "Diversität" entnommen werden.
Die wichtigsten gruppenweit geltenden Kriterien, die die einzelnen Unternehmen jeweils als verantwortlichen Arbeitgeber unter anderem im Hinblick auf die Personalstrategie und Weiterentwicklung der Beschäftigten auszeichnen, sind im Dokument "Arbeitnehmerrechte der DZ BANK Gruppe" zusammengefasst.
Die DZ HYP hat derzeit keine Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen in Bezug auf ihr gesellschaftliches Engagement festgelegt. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, aufgrund der hauptsächlich positiven Auswirkungen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften.
Die DZ HYP steht im Austausch mit den Kommunen an den Hauptstandorten und bezieht die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der lokalen Kommunen bei den Entscheidungen, die die Standorte betreffen, mit ein.
Für eine erfolgreiche Steuerung der DZ HYP ist es wichtig, die Erwartungen der betroffenen Gemeinschaften bezüglich der tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Bank auf sie möglichst genau zu kennen. Für die DZ HYP sind betroffene Gemeinschaften Personen und Institutionen, die soziale, ökologische, ökonomische, rechtliche oder ethische Erwartungen an die Bank haben. Gleichzeitig müssen sie von den Entscheidungen der Bank betroffen sein oder umgekehrt Einfluss auf die Entscheidungen nehmen können. Der regelmäßige Austausch mit diesen Anspruchsgruppen ermöglicht es der DZ HYP, zielgruppengerecht und individuell auf die Anliegen und Wünsche einzugehen. Dieser Austausch hat im Geschäftsjahr 2024 zweimal stattgefunden. Darüber hinaus dient er als Informationsquelle, wie die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit außerhalb der Bank wahrgenommen werden. Der Aufbau und die Pflege langfristiger Beziehungen zu den betroffenen Gemeinschaften sind daher auch von strategischer Bedeutung und die Basis für die Weiterentwicklung der Ausrichtung des Unternehmens.
Eine standardisierte Art und Weise, beispielsweise in Form von Richtlinien oder Verfahren, wie die DZ HYP die Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften bewertet - einschließlich möglicher Vereinbarungen oder Ergebnisse, die sich daraus ergeben -, gibt es derzeit nicht.
Für Meldungen von Verstößen gegen Rechtsnormen oder interne Regularien ist im Bereich Compliance ein Hinweisgebersystem angesiedelt. Nähere Informationen über das Hinweisgebersystem der DZ HYP können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden. Im Berichtsjahr sind keine Hinweise seitens betroffener Gemeinschaften bei der DZ HYP eingegangen.
Schon die genossenschaftliche Grundidee beruhte auf dem Gedanken, wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme gemeinsam zu lösen. In dieser Tradition steht die DZ HYP auch heute noch. Aus diesem Grund hat die Bank sich in ihren Geschäftsaktivitäten strenge Standards gesetzt. Dabei bilden Ausschlusskriterien für spezifische Geschäftspraktiken und -bereiche einen wesentlichen Bestandteil des Nachhaltigkeitsengagements der DZ HYP. Nähere Informationen zu den angewendeten Ausschlusskriterien können dem Kapitel "Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft" entnommen werden. Eine Quantifizierung zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtzeitraum nicht erfolgt.
Die DZ HYP erfasst quartalsweise ein betriebliches Reputationsrisiko aus verschiedenen Blickwinkeln. Im Firmenkundengeschäft ist unmittelbar zu Beginn einer Geschäftsbeziehung durch den verantwortlichen Kundenbetreuer im Markt zu beurteilen, ob potenzielle Reputationsrisiken bestehen. Nähere Informationen, wie die DZ HYP mit wesentlichen Auswirkungen in diesem Zusammenhang umgeht, können dem Kapitel "Unsere Kunden" entnommen werden.
Im Berichtsjahr 2024 hat die DZ HYP an einer Veranstaltung der Stadt Münster zum Mobilitätskonzept der Zukunft teilgenommen und Vertreter der Umweltministerien auf Einladung der Stadt Hamburg über das begrünte Dach der Bank mit Photovoltaik-Anlage geführt. Eine Quantifizierung der Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtzeitraum nicht erfolgt.
Das Kapitalmarktgeschäft der DZ HYP bezieht sich mit zwei Dritteln auf Deutschland und mit über 90 Prozent auf EU-Staaten. Indigene Gemeinschaften sind vor diesem Hintergrund von der Geschäftstätigkeit der DZ HYP in diesen Regionen nicht betroffen.
Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert sich die DZ HYP für die Gesellschaft und leistet ihren Beitrag zu deren Zusammenhalt. Die Bank fördert eine Vielzahl sozialer Projekte und Einrichtungen sowie fachlich ausgerichtete gemeinnützige Organisationen. Außerdem unterstützt sie das Engagement innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe wie auch humanitäre Hilfsaktionen im Katastrophenfall.
Darüber hinaus fördert die DZ HYP die Stiftung Aktive Bürgerschaft, die sich für eine Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und gemeinnütziger Organisationen einsetzt. Beide Partner haben im Berichtsjahr gemeinsam den Bürgerstiftungsfonds "Bildung ist Vielfalt" initiiert. Die jährliche Fördersumme beträgt 10.000 €. Damit fördert die DZ HYP Bildungsprojekte von Bürgerstiftungen und unterstützt zudem mit ihrem Engagement die Volksbanken und Raiffeisenbanken als wichtige Partner der Bürgerstiftungen in der jeweiligen Region. Der Bürgerstiftsfonds ist zunächst für zwei Jahre initialisiert, soll aber auch nach erfolgreicher Einführung als langfristiges Sponsoring eingesetzt werden. Darüber hinaus erhielt die Genossenschaftliche Stiftung für Entwicklungszusammenarbeit (GESTE) zur weltweiten Förderung genossenschaftlicher Systeme und Strukturen in diesem Berichtsjahr erstmalig eine Spende. Zudem unterstützt die DZ HYP die Deutsche Gesellschaft CLUB OF ROME, indem sie der Geschäftsstelle mietfrei Räumlichkeiten am Hamburger Standort zur Verfügung stellt, und ist Gastgeber und finanzieller Förderer der Jahrestagung der CLUB OF ROME-Schulen. Im Rahmen des IHK-Projekts "Partnerschaft Schule und Betrieb" kooperiert die DZ HYP mit zwei Schulen in Münster. Des Weiteren unterstützt die Bank die praxisnahe Berufsorientierung mit dem landesweiten Projekt "Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) in Nordrhein-Westfalen. Im Berichtsjahr konnte ein Praktikum bei der DZ HYP angeboten und durchgeführt werden. Im sozialen Bereich hat die DZ HYP 2024 außerdem das Hamburger Spendenparlament bezuschusst, das Initiativen gegen Obdachlosigkeit, Armut und für Integration in der Hansestadt unterstützt. Erstmalig haben zur Förderung der Diversität und Vielfalt in der Gesellschaft auch die Vereine "Hamburg Pride e.V." und "CSD Münster e.V." eine Spende erhalten. Zudem wurde neben weiteren kundenbezogenen Spenden die vom Betriebsrat initiierte Weihnachtssammlung der Belegschaft wie in den Jahren zuvor von der Bank verdoppelt.
Der bei der DZ HYP für Spenden und Sponsorings verantwortliche Bereich ist Kommunikation, Marketing & Veranstaltungen (KMV). KMV legt dem Vorstand einmal jährlich eine Budgetplanung vor. Die Gesamtspendensumme im Jahr 2024 zum Stichtag 31. Dezember 2024 belief sich auf 259.325 €. Um nicht dem Vorwurf möglicher politischer Einflussnahme oder der Begünstigung ausgesetzt zu sein, schließt die DZ HYP Spenden an Parteien und parteinahe Institutionen aus. Nähere Informationen können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden.
Darüber hinaus ist es der DZ HYP ein besonderes Anliegen, die aktive Mitwirkung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an sozialen Projekten zu unterstützen. Seit vielen Jahren spendet das Küchenteam regelmäßig eine Suppe an die Suppengruppe für Obdachlose in der benachbarten evangelischen Kirchengemeinde St. Georg-Borgfelde in Hamburg. Zum zweiten Mal nach der Corona-Pandemie konnte im Berichtsjahr auch der "Social Day" im Kinderhospiz "Sternenbrücke" wieder stattfinden, bei dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP ehrenamtlich engagieren, die für diese Tätigkeit freigestellt werden.
Die DZ HYP unterstützt ihre Kunden umfassend bei der finanziellen Planung und bietet dafür eine Vielzahl an Finanzprodukten. Gleichzeitig arbeitet sie für ihre Kunden, sodass das Interesse dieser und ihre Erfahrung mit der DZ HYP von höchster Bedeutung sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Der Zugang zu Finanzierungsprodukten wird erleichtert. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Der Schutz allgemeiner Persönlichkeitsrechte erhöht die Sicherheit der Kunden. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Die Beratungsqualität der DZ HYP erfüllt die Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber Kunden. | Bankgeschäft |
| Risiko | Eine mögliche fehlerhafte Umsetzung von extern vorgeschriebenen Dokumentationspflichten kann zu einem Reputationsschaden für die DZ HYP führen. | Bankgeschäft |
| Chance | Der Fokus auf die Zufriedenheit der Kunden kann zu einem langfristigen Erfolg führen. | Bankgeschäft |
| Chance | Die Ausrichtung von Finanzierungsprodukten nach den Kundenbedürfnissen kann die Erschließung neuer Märkte ermöglichen. | Bankgeschäft |
Die DZ HYP ist bestrebt, auf vielfältige Weise mit Kunden in Kontakt zu kommen und diesen ihre Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen. Diese stellt die DZ HYP umfassend mithilfe von Online- und Printveröffentlichungen vor, in persönlichen Gesprächen, im Rahmen von Veranstaltungsreihen sowie auf der Internetseite der DZ HYP.
Die Leitlinie Menschenrechte der DZ BANK Gruppe konkretisiert die im Verhaltenskodex aufgeführten Inhalte der DZ HYP gegenüber Beschäftigten, Lieferanten, Kunden sowie im Hinblick auf die Gesellschaft und Umwelt. Diese orientiert sich an dem UN Global Compact und an der ILO.
Die DZ HYP garantiert ihren Kunden den Schutz personenbezogener Daten sowie eine ausschließlich zweckgebundene Verwendung und begegnet damit dem Risiko der Beschädigung des Vertrauens der Kunden in die DZ HYP aufgrund mangelnden Datenschutzes. Die Grundlage dafür bietet die interne Datenschutzrichtlinie, die für alle Beschäftigten der Bank gilt. Datenschutzanforderungen nehmen auch bei internen Projekten der DZ HYP bezüglich der Digitalisierung ihrer Kundenschnittstelle eine wesentliche Rolle ein. Der Anspruch der DZ HYP ist, die Erwartungen ihrer Kunden an eine verbesserte Verfahrensqualität, höhere Effizienz und Geschwindigkeit mit höchsten Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit zu verbinden. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einhaltung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Führungskräfte tragen Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die DZ HYP ist bestrebt, ihre Marktpräsenz im bestehenden Geschäftsfeld der Immobilienfinanzierung zu stärken. Dies soll durch eine konsequente gemeinsame regionale Marktbearbeitung und -erschließung sowie durch den Ausbau des Geschäfts mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken ermöglicht werden. Innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe positioniert sich die DZ HYP als Kompetenzcenter für die Mitglieder. In ihrem Produktportfolio orientiert sie sich an den Bedürfnissen ihrer Kunden und optimiert die internen Prozesse in der Anfrage-, Angebots- sowie Marktvotierungs- und Bestandsbearbeitungsphase, insbesondere durch eine stärkere Digitalisierung. Zudem will sie ESG-Kriterien im Rahmen ihrer Kreditvergabe verstärkt ausweiten.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf ihre Kunden. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, aufgrund der hohen Zufriedenheit der Kunden.
Im Privatkundengeschäft wird die Kreditwürdigkeit mehrheitlich von den Vermittlerbanken gemäß den Vorgaben der DZ HYP geprüft. Um den Kunden entlang ihrer individuellen Einkommens- und Liquiditätssituation eine Flexibilität bei der monatlichen Belastung zu ermöglichen, können sich diese bei Vertragsabschluss das Recht einräumen lassen, während der Zinsbindungsdauer die Tilgung dreimal anzupassen. Darüber hinaus können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten einzelfallbezogene, individuelle Vereinbarungen mit der DZ HYP getroffen werden. Mit einer angemessenen und maßvollen Kreditvergabe schützt die DZ HYP ihre Kunden bestmöglich vor Überschuldung. Darüber hinaus prüft sie die Vermögenssituation der Kunden sowie die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit entlang der Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Die DZ HYP ist Mitglied in zahlreichen Verbänden. Sie setzt sich für die Stabilisierung des Finanzsystems, die Interessen der Pfandbriefbanken sowie die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der gesamten Immobilienwirtschaft ein. Nähere Informationen zu den Verbandsmitgliedschaften der DZ HYP können dem Kapitel "Compliance" entnommen werden.
Die DZ HYP kommuniziert mit ihren wesentlichen Kundengruppen im Rahmen verschiedener Austauschformate. Detaillierte Informationen über die verschiedenen Formate, die die DZ HYP nutzt, können dem Kapitel "Interessen und Standpunkte der Stakeholder" entnommen werden.
Bisher wurde kein standardisiertes Verfahren etabliert, um zu beurteilen, ob die Kunden die Verfahren kennen, um ihre Anliegen oder Bedürfnisse vorzubringen.
Sofern es Anlass für Beschwerden gibt, steht den Kunden das Beschwerdemanagementsystem der DZ HYP über die zentrale Beschwerdeadresse der DZ HYP-Internetsite zur Verfügung. Gehen im Bereich Compliance Beschwerden ein, die den Privat- oder Firmenkundenbereich oder Öffentliche Kunden betreffen, werden sie direkt an die entsprechenden Abteilungen Privatkundenvertrieb, Vertriebssteuerung Firmenkunden und Vertrieb Öffentliche Kunden übermittelt. Hier erfolgt eine fallabschließende Bearbeitung.
Im Berichtszeitraum wurden der DZ HYP keine schwerwiegenden Probleme oder Vorfälle in Bezug auf ihre Kunden gemeldet.
Mit Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Risiken, die aus der eigenen Geschäftstätigkeit resultieren, setzt die DZ HYP als Unternehmen der DZ BANK Gruppe verschiedene Instrumente im Finanzierungs- und Anlagegeschäft ein, die potenziell nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen geringhalten und mögliche Risiken eingrenzen sollen. Hierzu zählen Ausschlusskriterien, Sektorgrundsätze und der Konzernkreditstandard zur Berücksichtigung mit ESG-Faktoren verbundener Risiken. Grundsätzlich lehnt die DZ BANK Gruppe die Finanzierung jeglicher Produkte und Aktivitäten ab, die nach den Gesetzen oder Vorschriften des Ziellandes oder nach internationalen Konventionen und Abkommen als illegal gelten. In der DZ BANK Gruppe gibt es Ausschlusskriterien für den Fall, dass es zu Verstößen gegen internationale Arbeitsstandards, inklusive Kinder- und Zwangsarbeit, kommen sollte. Nähere Informationen zu angewendeten Ausschlusskriterien können dem Kapitel "Maßnahmen zur Zielerreichung im Bankgeschäft" entnommen werden.
Darüber hinaus will die DZ HYP ihre Kunden bestmöglich vor Überschuldung schützen. Im Immobilienkreditgeschäft mit Privatkunden stellt sie auf die nachhaltig erzielbaren Beleihungswerte der zu finanzierenden oder der zur Kreditabsicherung dienenden Objekte ab und prüft unter anderem die Vermögens- und Schuldensituation der Kunden sowie die nachhaltig erzielbare Kapitaldienstfähigkeit.
Im Firmenkundengeschäft fördert die DZ HYP günstigen Wohnraum beispielsweise durch die Finanzierung von Projekten der Wohnungswirtschaft. Zu den Wohnungsbauunternehmen gehören genossenschaftliche, kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen sowie weitere Mitglieder des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW). Die DZ HYP agiert in diesem Zusammenhang auch als Vertriebspartner für geförderte KfW-Darlehen.
Im Geschäft mit Privatkunden strebt die DZ HYP die Erschließung neuer beziehungsweise zusätzlicher Eingangskanäle unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gegenüber den Volksbanken und Raiffeisenbanken an, um den Zugang zu Finanzierungsprodukten der DZ HYP zu erleichtern sowie das Kundenbestandsvolumen kontinuierlich zu erweitern. Im Neugeschäft bietet die DZ HYP nachhaltige Darlehen, mit einem niedrigeren Zins, für sehr gute Energieeffizienzklassen beziehungsweise niedrigen Endenergiebedarf an. Zudem sind die KfW-Förderprogramme "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude", "Sanierung Effizienzhaus", "Wohneigentum für Familien" und "Jung kauft Alt" über die Vertriebskanäle angebunden. Durch dieses Angebot fördert die DZ HYP die Errichtung von nachhaltigem Wohnraum.
Die Produktpalette für Öffentliche Kunden umfasst ausschließlich klassische Kommunaldarlehen und Kassenkredite. Im Kommunalkreditgeschäft werden derzeit keine nachhaltigen Produkte vertrieben. Die Kreditvergabe im Kommunalkreditgeschäft erfolgt ohne Zweckbindung. Für das Geschäftsfeld Öffentliche Kunden wird in der DZ HYP eine einheitliche und strukturierte Bewertung von ESG-Risiken und -Chancen auf Geschäftspartnerebene durchgeführt. Die Zielkundengruppe besteht ausschließlich aus inländischen Gebietskörperschaften. Zur vertiefenden Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte in dem Geschäftsfeld erstellt die DZ HYP ein eigenes Nachhaltigkeitsranking für Kommunen. Dieses ist fester Bestandteil des kommunalen Kredit- und Entscheidungsprozesses der DZ HYP. Eine Quantifizierung der Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.
Das Kapitel "Governance" befasst sich mit der in der DZ HYP gelebten Unternehmenskultur (Kapitel "Unternehmenskultur"), dem Lieferantenmanagement (Kapitel "Lieferantenmanagement") und der Compliance-Steuerung (Kapitel "Compliance").
Eine gute Unternehmensführung erfordert die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln sowie von freiwilligen Selbstverpflichtungen und internen Richtlinien (Compliance), einen verantwortungsvollen Umgang mit allen Risiken (Risikomanagement), den Schutz der Unternehmensreputation sowie eine transparente Gestaltung der Geschäftsprozesse. In der nachfolgenden Tabelle sind Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, die für die Unternehmenskultur der DZ HYP wesentlich sind.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Der Schutz von Hinweisgebern kann die Aufdeckung von nichtregelkonformem Verhalten fördern und dadurch die Unternehmenskultur verbessern. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die gute Unternehmenskultur führt zu zufriedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Nachhaltige und langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehungen ergeben sich aus einer guten Compliance und Unternehmenskultur der DZ HYP. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Eine gute Corporate Governance wird bei der Auswahl von Geschäftspartnern im Rahmen von Richtlinien eingehalten. | Bankgeschäft |
| Risiko | Ein mangelhaftes internes Kontroll- und Risikomanagementsystem kann das Risiko von unzulässigen Handlungen begünstigen. | Bankbetrieb |
| Risiko | Mangelhafte Unternehmenswerte und -leitlinien in Verbindung mit intransparenten Offenlegungen können zu einem Reputationsrisiko der DZ HYP führen. | Bankbetrieb |
| Risiko | Geschäftspartner mit mangelhaften Unternehmenswerten und -leitlinien in Verbindung mit intransparenten Offenlegungen können zu einem Reputationsrisiko der DZ HYP führen. | Bankgeschäft |
| Chance | Durch integres Verhalten kann sich die DZ HYP als zuverlässiger und transparenter Geschäftspartner positionieren. | Bankgeschäft |
Die wesentlichen Rahmenbedingungen zur Leitung und Überwachung der DZ HYP sind in der für die gesamte DZ BANK Gruppe geltenden Group Governance Policy (GGP) anhand Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und Konzernleitung dargestellt. Die Umsetzung der GGP wird durch das Group Risk and Finance Committee über die DZ BANK Gruppe umgesetzt. Das praktische Verständnis von integrem Verhalten und einer ethisch fundierten Unternehmenskultur hat die DZ HYP gemeinsam mit den Unternehmen der DZ BANK Gruppe in einem Verhaltenskodex sowie in der ergänzenden Leitlinie Menschenrechte formuliert. Dazu gehören die Gewährleistung rechtskonformen Handelns, das im Verhaltenskodex beschrieben wird, sowie ein funktionierendes Risikomanagement, das Nachhaltigkeitsrisiken integriert. Die Richtlinie beinhaltet die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien des Gesellschafts- und des Aufsichtsrechts für den Bestand der DZ HYP und der Genossenschaftlichen FinanzGruppe durch eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Das Risikomanagement der DZ HYP erfolgt unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz (KWG), den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie sonstiger einschlägiger Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden und ist integraler Bestandteil der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung. Die Bank hat umfassende Kontrollmechanismen etabliert, um die wesentlichen Risikoarten, zu denen auch das operationelle Risiko und das Reputationsrisiko gehören, zu kontrollieren. Der Kapitalbedarf aus operationellen Risiken wird auf Gruppenebene nach dem Standardansatz der CRR ermittelt. Zusätzlich wird das ökonomische Kapital für operationelle Risiken mittels eines Portfoliomodells berechnet und in die interne Steuerung integriert. Zur rechtzeitigen Identifikation von operationellen Risiken erhebt die DZ HYP regelmäßig Risikoindikatoren entlang der CRR-Ereigniskategorien und wertet sie mittels eines Ampelverfahrens aus. Weitere Informationen können dem "Risikobericht" entnommen werden.
Um eine gute Unternehmenskultur und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten, wurde ein Konzept entwickelt, das Schulungen zur Weiterentwicklung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen und den Ausbau zukunftsrelevanter Fähigkeiten beinhaltet. Unter anderem werden Seminare für Führungskräfte zur verantwortungsvollen Führung und zu gesellschaftsrelevanten Themen angeboten. Diese werden jährlich in drei Modulen von externen Coaches geleitet, um die Führungsarbeit weiterzuentwickeln. Nähere Informationen können dem Kapitel "Kompetenzentwicklung" entnommen werden.
Zur stärkeren Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsprozesse beteiligt sich die DZ HYP seit 2012 an der Nachhaltigkeitsinitiative der DZ BANK Gruppe. Ergebnisse dieser Zusammenarbeit sind unter anderem gemeinsame Lieferantenstandards, die Entwicklung der Richtlinie "Nachhaltigkeit in der Kreditvergabe" sowie die Definition von "Ausschlusskriterien für spezifische Geschäftspraktiken und -bereiche". Die DZ HYP strebt dadurch eine Förderung guter Corporate Governance bei ihren Geschäftspartnern an. Ein mangelhaftes Management der Stakeholder könnte das Vertrauen dieser in die DZ HYP beeinträchtigen. Nähere Informationen können dem Kapitel "Geschäftsmodell und Strategie" entnommen werden.
Zur Bewertung der Unternehmenskultur führt die DZ HYP eine anonyme Online-Mitarbeiterbefragung, "Puls Check" genannt, durch, die ein repräsentatives Bild von der Stimmung in der Bank und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz liefert. Nähere Informationen können dem Kapitel "Arbeitsbedingungen und Vergütung" entnommen werden.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmenskultur. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, aufgrund der hauptsächlich positiven Auswirkungen der Unternehmenskultur.
Im Jahr 2008 trat die DZ BANK AG dem UN Global Compact bei und bekannte sich damit zur Umsetzung, Offenlegung und Förderung der zehn weltweit geltenden Grundsätze der Initiative für verantwortliches Handeln. Diesen Leitsätzen aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung folgt auch die DZ HYP seit 2013 als Teilnehmer. Dieser Verhaltenskodex basiert auf den Grundsätzen des UN Global Compact und nimmt unter anderem Bezug auf unerwünschte Geschäftspraktiken und verschiedene Instrumente zur Betrugsprävention sowie zur Einhaltung der Menschenrechte. Die Einhaltung von Werten und Grundsätzen ist ebenso Teil einer verantwortungsbewussten Unternehmensführung wie die Sicherstellung der Rechtskonformität und eine klare, transparente Unternehmenssteuerung. Zudem sieht sich die DZ HYP der "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" der Vereinten Nationen verpflichtet. Die den jeweiligen Maßnahmen zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert.
Mithilfe ihrer Corporate Governance schafft die DZ HYP laufend einen Ordnungsrahmen, der alle rechtlichen Aspekte und betrieblichen Grundsätze umfassen soll. Als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe sind für die DZ HYP die genossenschaftlichen Grundprinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung leitend. Um die Bedürfnisse und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, wurden beispielsweise im Jahr 2023 das Kulturprojekt und im Geschäftsjahr 2024 das "Netzwerk für Innovationen in der Bank" (ILAB) initiiert. Das Kulturprojekt entstand auf Basis einer Mitarbeiterbefragung, in der der Wunsch geäußert wurde, gemeinsame Erfolge noch besser zu verzahnen sowie die Zusammenarbeit zwischen Stabs- und Serviceeinheiten zu verbessern und das wechselseitige Verständnis der Geschäftsfelder zu vertiefen. Das ILAB soll eine Plattform bieten, um neue Ideen, Innovationen oder Trends in der DZ HYP auf Machbarkeit zu prüfen und bei der Umsetzung zu unterstützen.
Die DZ HYP hat organisatorische Vorkehrungen geschaffen, um dem Risiko von strafbaren Handlungen intern und extern vorzubeugen, die die Integrität des Marktes und das Vermögen der DZ BANK Gruppe sowie ihrer Kundenkreise und Geschäftspartner gefährden könnten. Zu diesem Zweck wurden verbindliche Regelungen und Prozesse zur Vorbeugung und Aufklärung solcher Straftaten installiert, die es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglichen, potenzielle oder tatsächliche Verstöße zu melden, was zudem zu einer verbesserten Unternehmenskultur und langfristiger Stabilität beiträgt. Mit der Compliance-Funktion existiert eine zentrale Stelle für die Entgegennahme von Hinweisen auf begangene, drohende oder geplante Verstöße gegen interne Regelungen oder gegen geltende Gesetze oder rechtliche Standards. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP sehen sich allen relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie den internen Vorgaben verpflichtet. Sie sind sich bewusst, dass bei Verstößen erforderliche arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise eingeleitet werden. Die im Verhaltenskodex angesprochenen Verhaltensgrundsätze, Regelungen und Richtlinien sowie weitere Informationen sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet und in unternehmensspezifischen Informationssystemen hinterlegt.
Die DZ HYP setzt sich neben einer kostengünstigen und effizienten Lieferkette für die Gestaltung einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Lieferkette ein. Hierbei werden Waren und Dienstleistungen nach ihrer Umweltfreundlichkeit, sozialer Verantwortung sowie der Unterstützung ethischer Geschäftspraktiken zur Verhinderung von Korruption ausgewählt. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Risiken in diesem Zusammenhang dargestellt.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Risiko | Die fehlende Umsetzung externer Vorgaben bei Lieferanten kann zu einem Reputationsrisiko der DZ HYP führen. | Bankgeschäft |
Die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten ist ein wichtiger Bestandteil der Einkaufsstrategie der DZ HYP. Alle Lieferanten der DZ BANK Gruppe müssen umfangreiche Kriterien erfüllen, die in der Nachhaltigkeitsvereinbarung beschrieben sind. Unter anderem betreffen sie Menschenrechte, Korruptionsbekämpfung, Chancengleichheit sowie Umweltmaßnahmen.
Bereits 2012 wurden in der DZ BANK Gruppe gemeinsame Leitlinien sowohl zur Thematik Nachhaltigkeit im Einkauf als auch für den Umgang mit Lieferanten erarbeitet, deren Umsetzung von der Bereichsleitung IT verantwortet wird.. Auf Gruppenebene wird sie fortlaufend durch die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit aktualisiert und wird für alle Unternehmen der DZ BANK Gruppe empfohlen. Die DZ HYP hat die Anforderungen in die aktuellen Nachhaltigkeitsdokumente für die jeweiligen Einkaufsprozesse integriert. Darüber hinaus sind die Vorgaben der Gruppenleitlinie in einer ergänzenden internen Leitlinie für die einkaufenden Einheiten der Bank hinterlegt. Im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurden die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der DZ BANK Gruppe im April 2023 aktualisiert. Von der Verschärfung des LkSG zum 1. Januar 2024 ist die DZ HYP nicht betroffen.
Im Lieferantenmanagement berücksichtigt die DZ HYP neben ökonomischen Einkaufskriterien ökologische und soziale Aspekte. Zu diesem Zweck wurden 2012 in der gesamten DZ BANK Gruppe die Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten eingeführt und seitdem sukzessive angepasst, um einerseits den gestiegenen Anforderungen zum Beispiel von Investoren und Regulatorik sowie andererseits eigenen höheren Ambitionsniveaus gerecht zu werden. Sie orientieren sich an den Prinzipien des UN Global Compact, der vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) verabschiedeten Verhaltensrichtlinie "Code of Conduct" sowie den einschlägigen Konventionen der ILO. Die Nachhaltigkeitsstandards beinhalten auch die Einhaltung des Anti-Korruptions-Gesetzes sowie die anwendbaren Gesetze zur Geldwäscheprävention. Bei der Beschaffung setzt die DZ HYP bevorzugt auf lokale Zulieferer und Dienstleister, die sich in unmittelbarer Nähe zu den Standorten der Bank befinden.
Die DZ HYP verpflichtet ihre Lieferanten, die in der Summe der Gesamtumsätze einen festgelegten Grenzwert überschreiten, die Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der DZ BANK Gruppe einzuhalten. Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Nachhaltigkeitsverantwortlichen in den Einkaufsabteilungen der Gruppenunternehmen zusammensetzt, entwickelt die Prozesse und Zielsetzungen in puncto Nachhaltigkeit im Einkauf weiter.
Hinsichtlich der ökologischen Verantwortung erwartet die DZ HYP, dass die Auftragnehmer für einen ausreichenden Umweltschutz sorgen und mindestens die lokalen beziehungsweise nationalen rechtlichen Anforderungen einhalten. Die DZ HYP verpflichtet ihre Auftragnehmer mittels der Nachhaltigkeitsanforderungen zur Einhaltung sozialer Kriterien. Weitere Informationen können diesbezüglich dem Kapitel "Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette" entnommen werden.
Im Rahmen des Zahlungsverkehrs mit Lieferanten ist die DZ HYP bestrebt, eingehende Rechnungen fristgerecht zu bezahlen und einen Zahlungsverzug zu verhindern. Dies ist in einer Richtlinie für den Zahlungsverkehr verankert, welche ein Eskalationsverfahren zur Vermeidung von Zahlungsverzug beinhaltet. Es gibt einen zentralen Rechnungseingang und ein elektronisches Rechnungseingangsbuch, mit dem eine hohe Transparenz über die vorliegenden Eingangsrechnungen erreicht werden kann. Des Weiteren gibt es elektronische Verfahren, die an eine zügige Bearbeitung der Eingangsrechnungen erinnern und somit eine automatisierte Unterstützung bieten.
Im Berichtszeitraum verfügte die Bank über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf das Lieferantenmanagement. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, da keine wesentlichen Herausforderungen im Lieferantenmanagement erfasst wurden.
Die DZ HYP ist bestrebt, ihre Lieferanten unter Beachtung festgelegter Kriterien und Betrachtung potenzieller Risiken sorgfältig auszuwählen, um das Risiko einer beschädigten Reputation durch ein mangelhaftes Stakeholdermanagement zu minimieren. Die den jeweiligen Maßnahmen zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert.
Im Rahmen des Auslagerungsmanagements gemäß MaRisk betrachtet die DZ HYP 13 Risikogrundkriterien, darunter auch das Reputationsrisiko und das Nachhaltigkeitsrisiko. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen einer Risikoanalyse nach MaRisk und weiterer Fragebögen, wie beispielsweise dem Fragebogen zur Nachhaltigkeit, abgefragt.
Seit 2022 nutzt die DZ HYP die Nachhaltigkeitssoftware "EcoVadis" für Lieferanten. Die Software ermöglicht eine Lieferantenbewertung auf Grundlage tiefgreifender Nachhaltigkeitsanalysen in den Kategorien Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Auf diese Weise können Risiken in der Lieferkette frühzeitig erkannt und kann bei Verstößen reagiert werden. Anlassbezogen unterstützt die Abteilung Nachhaltigkeit die Dienstleister beim EcoVadis-Rating-Prozess oder führt mit ihnen hierüber Gespräche, um Maßnahmen zu besprechen.
Mit diesem wichtigen Schritt bereitet sich die DZ HYP auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor, obwohl sie derzeit nicht davon betroffen ist. Seit 2023 hat die DZ HYP zudem erstmalig eine auf Länder- und Branchenrisiko zugeschnittene Risikoanalyse über EcoVadis durchgeführt. Ist das Risikoprofil eines Lieferanten hoch oder sehr hoch, wird der Lieferant zu einer detaillierten Nachhaltigkeitsbewertung im Rahmen des EcoVadis-Ratings aufgefordert. Im Anschluss an das Ergebnis können Maßnahmen nach der Mindestanforderungsmatrix bei dem Lieferanten angefordert werden. Weiterhin wird über die mindestens jährlich erfolgende Risikoanalyse der Lieferanten sichergestellt, dass Lieferanten mit einem erhöhten oder sehr hohen Risiko erkannt und detaillierter überprüft werden. Aufgrund der unkritischen Resultate musste sich im Jahr 2024 kein Dienstleister einem tiefgreifenderen EcoVadis-Rating unterziehen. Eine Quantifizierung der Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.
Bei Bedarf tritt die DZ HYP mit den Lieferanten gezielt in den Dialog, um relevante Maßnahmen zur Optimierung von deren Nachhaltigkeitsleistung anzustoßen. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der DZ HYP wird zusammen mit dem betroffenen Lieferanten ein konkreter Maßnahmenplan erstellt. Dieser enthält ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann.
Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen beziehungsweise negative Auswirkungen in menschenrechtlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht oder im Hinblick auf Arbeitspraktiken wurden im Berichtsjahr nicht ermittelt.
Im Rahmen des Auslagerungsmanagements wird innerhalb der Risikoanalyse auch das Reputationsrisiko betrachtet. Der Auslagerungsmanager bewertet dabei die Auswirkungen auf die Reputation der DZ HYP durch eine fiktive Schlechtleistung des Dienstleisters oder einen fiktiven Ausfall der drittbezogenen Aktivitäten und Prozesse. Diese Einschätzung wird in der Gesamtbeurteilung der Risikoanalyse und infolgedessen auch im Rahmen der Geschäftsanbahnung sowie bei der Steuerung des Lieferanten berücksichtigt. Zusätzlich werden regelmäßig Kennzahlen für Services vom Auslagerungsmanager erhoben und bewertet. So können schon vor dem Eintreten einer Schlechtleistung oder dem Ausfall eines Prozesses geeignete Maßnahmen in der Providersteuerung ergriffen werden.
Die Compliance-Steuerung bildet die Grundlage zur Aufrechterhaltung der Integrität innerhalb der DZ HYP und gewährleistet ordnungsgemäße Geschäftspraktiken. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben, die mit der Compliance-Steuerung zusammenhängen.
| IRO-Typ | Beschreibung | Dimension |
| Positive Auswirkung | Die Offenlegung von Lobbyaktivitäten fördert die Transparenz gegenüber Stakeholdern. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Die Etablierung eines Compliance-Rahmenwerks vermeidet Korruptionsfälle. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Das anonyme Hinweisgebersystem und Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern die Aufdeckung von Korruption und Betrug. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | Der transparente Umgang mit Themen wie Korruption und Bestechung stärkt das Vertrauen in die DZ HYP. | Bankbetrieb |
| Positive Auswirkung | In der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern werden Anreize zur Korruptions- und Bestechungsvermeidung gesetzt. | Bankgeschäft |
| Positive Auswirkung | Finanzkriminalität wird im Rahmen des Compliance-Rahmenwerks bekämpft. | Bankgeschäft |
| Chance | Transparenz darüber, dass es keine Vorfälle im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung gab, kann helfen, die DZ HYP als zuverlässigen und transparenten Geschäftspartner zu positionieren. | Bankbetrieb |
| Chance | Lobbying und Interessenvertretung im gesetzlich erlaubten Rahmen kann die Geschäftschancen verbessern. | Bankgeschäft |
Nach dem Verständnis der DZ HYP sind Integrität und Transparenz Grundvoraussetzungen jeder nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit. Dazu gehört die Einhaltung geltender Gesetze, Regelungen und Vorgaben wie auch freiwillige Selbstverpflichtungen und interne Richtlinien, die zu nachhaltigen und langfristig erfolgreichen Geschäftsbeziehungen beitragen sollen.
Die DZ HYP setzt verschiedene Instrumente ein, die potenziell negative Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit geringhalten und mögliche Risiken eingrenzen sollen. Grundsätzlich vermeidet die DZ HYP die Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern mit fragwürdigen Unternehmenswerten und -leitlinien und lehnt Finanzierungen jeglicher Objekte ab, die nach den Gesetzen oder Vorschriften des Ziellandes oder nach internationalen Konventionen und Abkommen als illegal gelten.
Zur Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der DZ BANK Gruppe wurde das Compliance-Rahmenwerk etabliert. Es besteht aus einer Compliance-Richtlinie, die Anforderungen an die Einrichtung beziehungsweise Ausgestaltung sowie die Aufgaben der Compliance-Funktionen formuliert, und Compliance-Standards zur operativen Umsetzung dieser Anforderungen. Die Verantwortung zur Umsetzung des Rahmenwerks liegt im Bereich Compliance und der zugehörigen Bereichsleitung. Diese werden durch die DZ HYP umgesetzt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über Schulungen vermittelt.
Zudem wurde eine Compliance-Funktion etabliert, um den Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, entgegenzuwirken. Die Compliance-Funktion hat auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hinzuwirken. Ferner hat die Compliance-Funktion die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Ihre Aufgabe ist insbesondere die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann. Dies erfolgt unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen.
Der Bereich Compliance der DZ HYP ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und berichtet an diesen. Hier sind wesentliche Funktionen der 2nd Line of Defence gebündelt. Er umfasst unter anderem die MaRisk-Compliance und die Kapitalmarkt-Compliance sowie die Geldwäsche- und Betrugsprävention mit dem Geldwäschebeauftragten (Zentrale Stelle). Die wichtigsten Aufgaben des Bereichs Compliance bestehen darin, Compliance-Risiken zu identifizieren, zu managen und zu mindern, die Überwachungsfunktion wahrzunehmen und die Geschäftseinheiten der DZ HYP bei der Umsetzung und Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu beraten.
Die DZ HYP versteht sich als politisch neutral und unabhängig. Die Bank ist über Mitgliedschaften in Verbänden und Interessengruppen vertreten, die Interessenvertretung (im Sinne der jeweiligen Verbände und Interessengruppen) betreiben. Die Verbandsarbeit erfolgt auf fachlicher und branchenspezifischer Ebene über Branchen-Verbände, die die Interessen der DZ HYP als Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe und als Pfandbriefbank vertreten, um die geschäftlichen Interessen zu wahren. Zu den relevanten Mitgliedschaften, die im Lobbyregister (Registernummer R002192) einzusehen sind, zählen: Verband Deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp), Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (dgrv), Bundeverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Zentraler Immobilienausschuss e.V. (ZIA), Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Genossenschaftsverband Bayern e.V., Genoverband e.V., Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V., Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland-Pfalz e.V., Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V., Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Finanzplatz Hamburg e.V., Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V., Stiftung Aktive Bürgerschaft, Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit e.V.
Die DZ HYP engagiert sich nicht parteipolitisch. Um nicht dem Vorwurf möglicher politischer Einflussnahme oder Begünstigung ausgesetzt zu sein, schließt die DZ HYP Spenden an Parteien und parteinahe Institutionen aus. Dies ist in einer internen Richtlinie verankert, die die Annahme und Gewährung persönlicher Vorteile regelt. Im Berichtszeitraum sind keine Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder berufen worden, die in den beiden Jahren vor ihrer Berufung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung (einschließlich Regulierungsbehörden) innehatten.
Gemäß dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen und mit Wirkung zum 1. März 2024 novellierten Lobbyregistergesetz (LobbyRG) müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen, die Kontakt zu Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der deutschen Bundesregierung aufnehmen, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, oder die solche Tätigkeiten in Auftrag geben, in das Lobbyregister des Deutschen Bundestages eintragen, wenn ihre Tätigkeit eine im Gesetz definierte Erheblichkeitsschwelle überschreitet und wenn keine der im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen vorliegt. Weiterhin schreibt das Gesetz vor, jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung, Zuwendungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Schenkungen Dritter im Lobbyregister zu veröffentlichen. In Übereinstimmung mit dem Lobbyregistergesetz hat die DZ HYP als Teil der DZ BANK Gruppe die vorgeschriebenen Auskünfte, auch zur Wahrung der Transparenz gegenüber ihren Beschäftigten, ihren Stakeholdern und der Öffentlichkeit, im Lobbyregister fristgerecht veröffentlicht und stellt eine kontinuierliche Aktualisierung dieser Inhalte sicher. Als vertretungsberechtigte Personen im Rahmen des Lobbyregistereintrags werden die Vorstandsmitglieder genannt. Mit der Registrierung ist zudem ein Verhaltenskodex durch die DZ HYP akzeptiert worden, der gemäß dem LobbyRG unter anderem zu den Grundsätzen Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität verpflichtet. Darüber hinaus gibt es keine weiteren wesentlichen Richtlinien.
Neben der Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen sowie die Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargos zentrale Grundsätze der Geschäftstätigkeit der DZ HYP.
Die DZ HYP verfügte im Berichtszeitraum über keine messbaren Ziele für das Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Compliance. Quantitative Ziele wurden bisher nicht für notwendig erachtet, aufgrund der hauptsächlich positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit Compliance.
Die DZ HYP duldet keine Korruption und beteiligt sich nicht an Geschäften, bei denen der Verdacht besteht, dass diese mit Korruption in Verbindung stehen. Die Bank wählt Personen, die im Namen der DZ HYP oder in ihrem Auftrag tätig werden, nach klar definierten Kriterien aus und erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie Antikorruptions-Maßnahmen ergreifen. Regelungen für die Annahme und Gewährung von Geschenken oder Einladungen geben den Beschäftigten der DZ HYP einen verlässlichen Handlungsrahmen und sollen zur Stärkung des Vertrauens und der Integrität sicherstellen, dass die gesetzlichen und marktüblichen Standards eingehalten werden. Die den jeweiligen Maßnahmen zugehörigen Ressourcen wurden nicht explizit quantifiziert.
Der Geldwäschebeauftragte (Zentrale Stelle) soll für ein angemessenes Risikomanagement sowie für interne Sicherungsmaßnahmen sorgen. Diese dienen der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können. Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften und die Wahrnehmung der Pflichten zur Verhinderung strafbarer Handlungen sowie die Überwachung der Einhaltung geltender Finanzsanktionen und Embargos zuständig. Mithilfe eines Monitoring-Systems und weiterer Kontrollen werden auffällige Geschäftsbeziehungen und Transaktionen in der gesamten Bank überwacht. Die Geldwäsche- und Betrugsprävention arbeitet bei der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken eng mit der Organisationseinheit zusammen, die für das Management der operationellen Risiken zuständig ist. Durch die Verwendung einheitlicher Instrumente zur Erhebung operationeller Risiken sowie die Rückkopplung der Ergebnisse der Risikoanalyse soll sichergestellt werden, dass die DZ HYP Verlustrisiken frühzeitig minimieren und beseitigen kann.
Zur Prävention gegen Wirtschafts- und Finanzkriminalität und zum Schutz der Reputation und Vermögenswerte wurde ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP über potenziell illegale oder schädigende Handlungen, zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen oder Verstößen gegen geltendes nationales und internationales Recht sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der EU eingerichtet. Diese Maßnahme ist im Compliance-Rahmenwerk verankert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in gutem Glauben einen mutmaßlichen Verstoß durch andere melden, haben keinerlei Sanktionen oder Benachteiligungen seitens der DZ HYP zu befürchten. Die Bank gewährleistet somit den Schutz des Beschäftigungsstatus von Whistleblowern sowie den Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz.
Sowohl interne als auch externe Hinweisgeber der DZ HYP können ihre Hinweise an die interne Meldestelle richten. Einbezogen werden sowohl Vorfälle, die sich auf Mitarbeitende, als auch solche, die sich auf den Vorstand und den Aufsichtsrat beziehen. Die Identität der Hinweisgeber und der mit dem Hinweis verbundenen Person wird vertraulich behandelt, um eine Benachteiligung oder Repressalien der hinweisgebenden Person zu vermeiden. Die Meldestelle wird durch den Compliance-Beauftragten der DZ HYP wahrgenommen und kann sowohl persönlich, telefonisch oder postalisch kontaktiert werden. Der Zugang zum Hinweisgeberportal besteht ausschließlich für die interne Meldestelle der DZ HYP, bestehend aus dem Compliance-Beauftragten und dem stellvertretenden Compliance-Beauftragten, die als Compliance Officer erhöhten Anforderungen an Fort- und Weiterbildungen unterliegen. Diese gelten entsprechend auch für das Hinweisgeberportal, welches durch die Bank eingerichtet wurde. Die interne Meldestelle bestätigt dem Hinweisgeber spätestens nach sieben Tagen den Eingang des Hinweises und leitet diesen an das Hinweis-Komitee weiter. Dieses wurde als unabhängiges Gremium bei der DZ HYP eingerichtet und hat die Aufgabe, Hinweise auf Verstöße zu bewerten und einzelfallbezogen die erforderlichen Schritte zur weiteren Aufklärung und Einleitung von Maßnahmen zu ergreifen. Das Hinweis-Komitee trifft eine für den betroffenen Fachbereich bindende Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen. Bei Unstimmigkeiten kann der Vorstand der DZ HYP als Deeskalationsinstanz eingeschaltet werden. Die Dokumentation der Hinweise und der dazugehörige Abschlussbericht werden beim Leiter des Hinweis-Komitees unter Wahrung der Vertraulichkeit archiviert und nach drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern dem nicht andere gesetzliche Fristen entgegenstehen. Der Gesamtvorstand der DZ HYP wird mindestens einmal jährlich durch die interne Meldestelle schriftlich über das Hinweisaufkommen, die Art der Hinweise, durchgeführte Untersuchungen und deren Ergebnisse sowie die getroffenen Maßnahmen unterrichtet. Dies geschieht über den Compliance-Jahresbericht.
Die DZ HYP führt für ihre Beschäftigten verpflichtende Compliance-Schulungen durch. Zu den risikobehafteten Funktionen zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, da grundsätzlich jede Person in der Bank gleichermaßen bezüglich Korruption und Bestechung gefährdet sein könnte. Eine Grenze der Unterrichtungspflicht ist allenfalls in Bezug auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ziehen, die Tätigkeiten nachgehen, die keinerlei Bezug zu den geschäftstypischen Aufgaben oder Leistungen des Verpflichteten aufweisen (zum Beispiel Reinigungspersonal, Kantinenpersonal). Die Compliance-Schulungen sind allerdings für alle Beschäftigten der DZ HYP verpflichtend, da jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wie auch die Leitungsorgane in Bezug auf Korruption und Bestechung gefährdet sein können. Zu den Schulungsprogrammen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zählen Schulungen mit Inhalten zur Vermeidung von Korruptionstatbeständen.
Neue Beschäftigte der DZ HYP sind verpflichtet, folgende Schulungsprogramme zu absolvieren: Betrugsprävention, Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention, Sanktionen und Embargos (nur marktnahe Funktionen, wie zum Beispiel Kundenberater, Kreditsachbearbeiter), Datenschutz und Informationssicherheit.
Die Schulungen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention und zur Betrugsprävention sind zwingend alle zwei Jahre durch sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wiederholen. Die Compliance-Funktion überprüft dies.
Im Geschäftsjahr 2024 führte die DZ HYP Schulungen für 100 Prozent ihrer risikobehafteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Zu den risikobehafteten Funktionen zählen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DZ HYP mit einem aktiven Arbeitsverhältnis, deren Status nicht ruhend ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über computerbasierte Schulungen im Sinne der Korruptions- und Bestechungsbekämpfung geschult. Die Schulungen beinhalten die Definition von Korruption und Strategien zur Vermeidung dieser Sachverhalte und Verfahren bezüglich der Verdächtigung und Aufdeckung von möglichen Korruptionsfällen.
Die Vorstandsmitglieder werden jährlich durch die Bereichsleitung Compliance zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung unterrichtet. Die Aufsichtsratsmitglieder werden nicht gesondert adressiert. Für das Jahr 2024 wurden bei der DZ HYP keine Korruptionsvorfälle bekannt und es gab keine Verurteilungen wegen Verstößen gegen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung und keine damit verbundenen Geldbußen.
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 0,1% | 0,1% | 31,2% |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 67,1% | 1,7% |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 2,2% | 2,2% | 2,1% | |
| Handelsbuch (*) | - | - | - | ||
| Finanzgarantien | - | - | - | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) | - | - | - |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 96,2% | 1,7% | |
| Handelsbuch (*) | - | - | ||
| Finanzgarantien | - | - | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) | - | - |
(*) Für Kreditinstitute, die die
Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a
Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung nicht
erfüllen
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuMDe
Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete
Informationen offen, einschließlich Informationen in
Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen
zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
(*****) basierend auf dem CapEX-KPI der
Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft;
für das allgemeine Kreditgeschäft wird der
Umsatz-KPI verwendet
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: die KPI ,Gebühren- und Provisionserträge' (Bogen 6) und, Handelsbuchbestand' (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
"% Erfassung (an den Gesamtaktiva)": Den Zähler dieser Angabe bilden die "GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (zählerfähige Assets).
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)": Den Zähler dieser Angabe bildet die Differenz aus "GAR-Vermögenswerte insgesamt" und "GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (Nenner der GAR - zählerfähige Assets).
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)": Den Zähler dieser Angabe bilden die "Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (Vermögenswerte ohne Auswirkung auf die GAR).
"% Erfassung (an den Gesamtaktiva)": Die Zuflüsse im Berichtsjahr innerhalb der "GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (Zuflüsse an zählerfähigen Assets) bilden den Zähler dieser Angabe.
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2)": Die Differenz aus "GAR-Vermögenswerte insgesamt" und Zuflüssen im Berichtsjahr innerhalb der "GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (Nenner der GAR - Zuflüsse an zählerfähigen Assets) bildet den Zähler dieser Angabe.
"% der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4)": Die "Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte" aus Tabelle 1 (Vermögenswerte ohne Auswirkung auf die GAR) bilden den Zähler dieser Angabe.
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Gesamt[brutto] buchwert | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 26.792 | 12.910 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1.812 | 561 |
| 3 | Kreditinstitute | 1.755 | 505 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1.487 | 331 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 268 | 174 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 56 | 56 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | 44 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | 44 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 12 | 12 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 12 | 12 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 263 | 263 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 263 | 263 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 12.091 | 12.086 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 12.047 | 12.047 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 170 | 170 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 12.627 | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 12.627 | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 57.681 | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 51.993 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 51.384 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 49.815 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 29.913 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 1.298 | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.568 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 1 | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 609 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 312 | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 297 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 44 | Derivate | 5.580 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 896 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | -789 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 84.473 | 12.910 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1.459 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.458 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | |
| 52 | Handelsbuch | - | |
| 53 | Gesamtaktiva | 85.931 | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 1 | 1 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Davon in taxonomierelevante Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 119 | 115 | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 4 | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 4 | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 4 | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 115 | 115 | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 115 | 115 | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 119 | 115 | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Davon in taxonomierelevante Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Davon in taxonomierelevante Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 12.910 | 119 |
| 2 | Finanzunternehmen | 561 | 4 |
| 3 | Kreditinstitute | 505 | 4 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 331 | 4 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 174 | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 56 | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 12 | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 12 | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 263 | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 263 | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 12.086 | 115 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 12.047 | 115 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 170 | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 12.910 | 119 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 1 | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 115 | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 115 | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 115 | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 115 | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Gesamt [brutto]- buchwert | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28.948 | 12.788 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2.573 | 57 |
| 3 | Kreditinstitute | 2.517 | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1.192 | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.324 | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | 57 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | 44 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | 44 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 13 | 13 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 13 | 13 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 771 | 755 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 771 | 755 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 11.978 | 11.976 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 11.935 | 11.933 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 160 | 160 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 13.626 | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 13.626 | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 57.117 | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 86.065 | 12.788 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | 87.410 | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 2 | 2 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57 | 57 | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 15 | 15 | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 15 | 15 | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 42 | 42 | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42 | 42 | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 57 | 57 | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Davon in taxonomierelevanten | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Davon in taxonomierelevanten | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 12.788 | 57 |
| 2 | Finanzunternehmen | 57 | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 13 | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 13 | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 755 | 15 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 755 | 15 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 11.976 | 42 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 11.933 | 42 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 160 | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 12.788 | 57 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 2 | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57 | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 15 | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 15 | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 42 | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42 | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 57 | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
Die "GAR-Vermögenswerte insgesamt" stellen als Bezugsgröße im Nenner eine der wichtigsten Größen innerhalb der GAR-Berechnungen dar.
"Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)" stellen den Teil der "GAR-Vermögenswerte insgesamt" dar, die zwar über den Nenner in die GAR-Berechnungen einfließen, die aber selbst nicht auf EU-Taxonomie-Konformität untersucht werden.
"GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" stellen den Teil der "GAR-Vermögenswerte insgesamt" dar, auf die die Untersuchung auf EU-Taxonomie-Konformität beschränkt ist (Summe in Tabelle 1, Zeile 1, Spalte a).
In der Position "Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften" besteht allerdings die Besonderheit, dass darunterfallende Finanzierungen nur dann auf EU-Taxonomie-Konformität untersucht werden, wenn der Finanzierungszweck eindeutig bekannt ist.
"Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte" werden bei den GAR-Berechnungen gänzlich außer Acht gelassen.
Darunter fallen auch Forderungen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, die der Position "Zentralstaaten" zugeordnet werden müssen.
Bei den außerbilanziellen Vermögenswerten sind nur CSRD-Pflichtige berücksichtigt worden.
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | 134 | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | 15 | - |
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BO) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | 134 | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | 15 | - |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,3% | 0,1% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,7% | 0,0% |
| 3 | Kreditinstitute | 0,6% | 0,0% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,4% | 0,0% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,2% | 0,0% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,3% | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,3% | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 14,3% | 0,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14,3% | 0,1% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,3% | 0,1% |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1% | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0% | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,0% | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,0% | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0% | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,3% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,7% |
| 3 | Kreditinstitute | 0,6% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,4% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,2% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,3% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,3% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 14,3% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14,3% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,3% |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1% | 0,1% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,0% | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,0% | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,1% | 0,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,1% | 0,1% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | 0,1% |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | 31,2% |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | 2,1% |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | 2,0% |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | 1,7% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | 0,3% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | 0,3% |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | 0,3% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - | 14,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | 14,0% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | 14,7% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | 14,7% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | 98,3% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,9% | 0,1% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,1% | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 0,9% | 0,0% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% | 0,0% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | 13,9% | 0,0% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,9% | 0,0% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 14,9% | 0,1% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1% | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 0,0% | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,0% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,0% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,9% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 13,9% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,9% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 14,9% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | 0,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 3 | Kreditinstitute | 2,9% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,4% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,5% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,9% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 13,7% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,7% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 15,6% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 15,6% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 98,5% |
Der Nenner der in Tabelle 3 dargestellten Quoten ist einheitlich die Position "GAR-Vermögenswerte insgesamt" in Tabelle 1.
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 43,8% | 2,2% |
| 2 | Finanzunternehmen | 2,6% | 0,0% |
| 3 | Kreditinstitute | 2,6% | 0,0% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 2,0% | 0,0% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,6% | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 41,3% | 2,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 41,2% | 2,1% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7% | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 43,8% | 2,2% |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2,1% | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 2,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 2,0% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,6% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 41,3% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 41,2% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 43,8% |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 2,1% | 2,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2,1% | 2,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,2% | 2,1% | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,2% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 0,9% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,9% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 1,0% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,0% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,1% |
Der Nenner der in Tabelle 4 dargestellten Quoten entspricht den Zuflüssen des Berichtsjahrs innerhalb des Zählers der GAR in Tabelle 1 ("GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte").
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 100,0% | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 100,0% | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
Der Nenner der in Tabelle 5 (Bestand) dargestellten Quoten sind die jeweils in Tabelle 1, Zeilen 54 und 55 in der Spalte a aufgeführten Werte.
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
Der Nenner der in Tabelle 5 (Zuflüsse) dargestellten Quoten sind die Zuflüsse des Berichtsjahrs innerhalb der jeweils in Tabelle 1, Zeilen 54 und 55 in der Spalte a aufgeführten Werte.
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Gesamt [brutto]- buchwert | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 26.792 | 12.908 |
| 2 | Finanzunternehmen | 1.812 | 559 |
| 3 | Kreditinstitute | 1.755 | 503 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1.487 | 329 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 268 | 174 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 56 | 56 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | 44 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | 44 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 12 | 12 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 12 | 12 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 263 | 263 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 263 | 263 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 12.091 | 12.086 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 12.047 | 12.047 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 170 | 170 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 12.627 | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 12.627 | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 57.681 | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 51.993 | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 51.384 | |
| 35 | Darlehen und Kredite | 49.815 | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 29.913 | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 1.298 | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.568 | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 1 | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 609 | |
| 41 | Darlehen und Kredite | 312 | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 297 | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 44 | Derivate | 5.580 | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 896 | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | - | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | -789 | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 84.473 | 12.908 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 1.459 | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 1.458 | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | - | |
| 52 | Handelsbuch | - | |
| 53 | Gesamtaktiva | 85.931 | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 1 | 1 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Davon in taxonomierelevante Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 118 | 115 | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 2 | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 2 | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 2 | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 115 | 115 | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 115 | 115 | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 118 | 115 | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Davon in taxonomierelevante Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Davon in taxonomierelevante | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Davon in taxonomierelevante | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Davon in taxonomierelevanten | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
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| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Davon in taxonomierelevanten | |||
| Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Davon ökologisch nachhaltig | |||
| (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | -- |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 12.908 | 118 |
| 2 | Finanzunternehmen | 559 | 2 |
| 3 | Kreditinstitute | 503 | 2 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 329 | 2 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 174 | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 56 | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 12 | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 12 | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 263 | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 263 | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 12.086 | 115 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 12.047 | 115 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 170 | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 12.908 | 118 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 1 | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 115 | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 115 | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 115 | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 115 | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||
| Gesamt [brutto]- buchwert | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 28.948 | 12.788 |
| 2 | Finanzunternehmen | 2.573 | 57 |
| 3 | Kreditinstitute | 2.517 | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1.192 | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1.324 | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | 57 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | 44 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | 44 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 13 | 13 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 13 | 13 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 771 | 755 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 771 | 755 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 11.978 | 11.976 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 11.935 | 11.933 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 160 | 160 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 13.626 | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 13.626 | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 57.117 | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 86.065 | 12.788 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | 87.410 | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 2 | 2 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57 | 57 | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 15 | 15 | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 15 | 15 | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 42 | 42 | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42 | 42 | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 57 | 57 | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Davon in taxonomierelevanten | ||
| Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten | ||||
| Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch | ||||
| nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Davon in taxonomierelevante | ||
| Sektoren (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Davon in taxonomierelevante | ||||
| Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Davon ökologisch | ||||
| nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Verschmutzung (PPC) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 54 | Finanzgarantien | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die texonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Mio. EUR | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 12.788 | 57 |
| 2 | Finanzunternehmen | 57 | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 57 | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 44 | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 44 | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 13 | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 13 | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 755 | 15 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 755 | 15 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 11.976 | 42 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 11.933 | 42 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 160 | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 12.788 | 57 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 54 | Finanzgarantien | 2 | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57 | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 15 | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 15 | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 42 | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 42 | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | - | - | - |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinien über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z.B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 57 | - | - |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | - | - | - |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 54 | Finanzgarantien | - | - | - |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | - | - | - |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | - | - | - |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | - | - | - |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Blass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
Die "GAR-Vermögenswerte insgesamt" stellen als Bezugsgröße im Nenner eine der wichtigsten Größen innerhalb der GAR-Berechnungen dar.
"Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)" stellen den Teil der "GAR-Vermögenswerte insgesamt" dar, die zwar über den Nenner in die GAR-Berechnungen einfließen, die aber selbst nicht auf EU-Taxonomie-Konformität untersucht werden.
"GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte" stellen den Teil der "GAR-Vermögenswerte insgesamt" dar, auf die die Untersuchung auf EU-Taxonomie-Konformität beschränkt ist (Summe in Tabelle 1, Zeile 1, Spalte a).
In der Position "Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften" besteht allerdings die Besonderheit, dass darunterfallende Finanzierungen nur dann auf EU-Taxonomie-Konformität untersucht werden, wenn der Finanzierungszweck eindeutig bekannt ist.
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | 134 | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | 15 | - |
| Klimaschutz (CCM) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | - | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | - | - |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BO) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | |||
| [Brutto]buchwert | |||
| Nr. | Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4- Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 | Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen [68.10] | 134 | - |
| 2 | Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte [68.31] | 15 | - |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |
| Nr. | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | 15,3% | 0,1% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,7% | 0,0% |
| 3 | Kreditinstitute | 0,6% | 0,0% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,4% | 0,0% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,2% | 0,0% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 0,3% | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,3% | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | 14,3% | 0,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14,3% | 0,1% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,3% | 0,1% |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,1% | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | 0,0% | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,0% | - |
| 3 | Kreditinstitute | 0,0% | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,0% | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| CAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die CAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | CAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 3 | Kreditinstitute | 0,6% |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,4% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,2% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,3% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,3% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 14,3% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14,3% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 15,3% |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,1% | 0,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,1% | 0,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | 0,1% | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,7% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,3% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,3% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,3% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 14,1% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 14,0% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 14,7% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 14,7% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 98,3% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||||
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,9% | 0,1% | 0,1% |
| 2 | Finanzunternehmen | 0,1% | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | 0,9% | 0,0% | 0,0% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% | 0,0% | 0,0% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 13,9% | 0,0% | 0,0% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,9% | 0,0% | 0,0% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 14,9% | 0,1% | 0,1% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,9% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 13,9% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,9% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 14,9% |
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,0% | 0,0% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,1% | 0,1% | - | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,4% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 1,5% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,1% |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0,1% |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0,1% |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0,0% |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0,0% |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0,9% |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0,9% |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 13,7% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 13,7% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,2% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 15,6% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 15,6% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 98,5% |
Der Nenner der in Tabelle 3 dargestellten Quoten ist einheitlich die Position "GAR-Vermögenswerte insgesamt" in Tabelle 1.
| Offenlegungsstichtag T-1 | |||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 43,8% | 2,2% | 2,1% | - |
| 2 | Finanzunternehmen | 2,5% | 0,0% | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | 2,5% | 0,0% | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,9% | 0,0% | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,6% | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 41,3% | 2,1% | 2,1% | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 41,2% | 2,1% | 2,1% | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7% | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 43,8% | 2,2% | 2,1% | - |
| Offenlegungsstichtag T-1 | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - |
| 3 | Kreditinstitute | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht- Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | ||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | - | - |
| 2 | Finanzunternehmen | - | - |
| 3 | Kreditinstitute | - | - |
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
| 4 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | - | - | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 1,9% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,6% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 41,3% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 41,2% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,7% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 43,8% |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,0% | - | - | - |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - | - | - | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - | - | - | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - | - | - | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - | - | - | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - | - | - | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - | - | - | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - | - | - | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - | - | - | |
| 24 | Private Haushalte | 2,1% | 2,1% | - | - |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2,1% | 2,1% | - | - |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | - | - | - | - |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - | - | - | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - | - | - | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | - | - | - | - |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - | - | - | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,2% | 2,1% | - | - |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte | ||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0,2% |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,0% |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | - |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | - |
| 9 | Darlehen und Kredite | - |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | - |
| 13 | Darlehen und Kredite | - |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | - |
| 17 | Darlehen und Kredite | - |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | - |
| 21 | Darlehen und Kredite | - |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | - |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | - |
| 24 | Private Haushalte | 0,9% |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0,9% |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0,0% |
| 27 | davon Kfz-Kredite | - |
| 28 | Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 1,0% |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | - |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,0% |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | - |
| 32 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 2,1% |
Der Nenner der in Tabelle 4 dargestellten Quoten entspricht den Zuflüssen des Berichtsjahrs innerhalb des Zählers der GAR in Tabelle 1 ("GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte").
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 100,0% | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 100,0% | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
Der Nenner der in Tabelle 5 (Bestand) dargestellten Quoten sind die jeweils in Tabelle 1, Zeilen 54 und 55 in der Spalte a aufgeführten Werte.
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - |
| 2 | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | ||
| 1 | Finanzgarantien (FinGar-KPI) | - | - |
| 2 | Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | - | - |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Nr. | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 | - | - | - |
| 2 | - | - | - |
Der Nenner der in Tabelle 5 (Zuflüsse) dargestellten Quoten sind die Zuflüsse des Berichtsjahrs innerhalb der jeweils in Tabelle 1, Zeilen 54 und 55 in der Spalte a aufgeführten Werte.
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1. | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 2. | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 3. | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4. | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 5. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
| 6. | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | NEIN |
Aktivseite
| Tsd. € | Anhang | Tsd. € |
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| 1. Barreserve | 354 | 874 | |||
| a) Kassenbestand | 1 | 3 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 353 | 871 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | (353) | (871) | |||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | (4) | 3.103.083 | 3.003.879 * | ||
| a) Hypothekendarlehen | 5.811 | 4.002 | |||
| b) Kommunalkredite | 396.223 | 192.740 | |||
| c) andere Forderungen | 2.701.049 | 2.807.137 * | |||
| darunter: täglich fällig | 559.940 | (704.921) | |||
| 4. Forderungen an Kunden | (4) | 67.939.282 | 67.658.651 | ||
| a) Hypothekendarlehen | 54.604.348 | 54.293.183 | |||
| b) Kommunalkredite | 10.384.254 | 10.726.715 | |||
| c) andere Forderungen | 2.950.680 | 2.638.753 | |||
| 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | (6) | 5.422.743 | 6.005.719 | ||
| a) Anleihen und Schuldverschreibungen | (5.418.664) | (5.997.880) | |||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 3.331.108 | 3.939.327 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 3.043.457 | (3.373.829) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 2.087.556 | 2.058.553 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 1.856.892 | (1.688.784) | |||
| b) eigene Schuldverschreibungen | 4.079 | 7.839 | |||
| Nennbetrag | 4.402 | (8.141) | |||
| 7 Beteiligungen | (6) | 413 | 912 | ||
| 8 Anteile an verbundenen Unternehmen | (6) | 1.566 | 1.566 | ||
| 9 Treuhandvermögen | (7) | 5.325 | 6.214 | ||
| darunter: Treuhandkredite | 5.325 | (6.214) | |||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | (6) | 1.747 | 438 | ||
| a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.702 | 248 | |||
| b) geleistete Anzahlungen | 45 | 190 | |||
| 12 Sachanlagen | (6) | 219.165 | 219.558 | ||
| 14 Sonstige Vermögensgegenstände | (8) | 74.960 | 73.651 * | ||
| 15. Rechnungsabgrenzungsposten | (10) | 444.818 | 505.712 | ||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 442.780 | 503.997 | |||
| b) andere | 2.038 | 1.715 | |||
| Summe der Aktiva | 77.213.456 | 77.477.174 |
Passivseite
| Tsd. € | Anhang | Tsd. € |
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | (12) | 28.078.184 | 28.793.494 * | ||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 811.174 | 940.000 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 794.053 | 1.045.684 | |||
| c) andere Verbindlichkeiten | 26.472.957 | 26.807.810 * | |||
| darunter: täglich fällig | 56.992 | (18.748) | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | (12) | 11.280.066 | 11.522.536 | ||
| a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe | 4.291.648 | 4.555.580 | |||
| b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe | 5.121.928 | 5.661.949 | |||
| c) andere Verbindlichkeiten | 1.866.490 | 1.305.007 | |||
| darunter: täglich fällig | 469.528 | (506.772) | |||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten aus | (12) | 34.536.205 | 33.978.926 | ||
| a) begebenen Schuldverschreibungen | |||||
| aa) Hypothekenpfandbriefe | 29.391.982 | 29.800.969 | |||
| ab) öffentliche Pfandbriefe | 4.094.238 | 2.938.349 | |||
| ac) sonstige Schuldverschreibungen | 1.049.985 | 1.239.608 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | (7) | 5.325 | 6.214 | ||
| darunter: Treuhandkredite | 5.325 | (6.214) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | (13) | 333.798 | 281.228 * | ||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | (10) | 442.008 | 503.678 | ||
| a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft | 442.008 | 503.678 | |||
| 7. Rückstellungen | 286.539 | 285.767 | |||
| a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 237.050 | 236.878 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 4.198 | 4.198 | |||
| c) andere Rückstellungen | 45.291 | 44.691 | |||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | (14) | 0 | 0 | ||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 1.124.000 | 978.000 | |||
| 12. Eigenkapital | 1.127.331 | 1.127.331 | |||
| a) gezeichnetes Kapital | (15) | (149.990) | (149.990) | ||
| aa) Grundkapital | 149.990 | 149.990 | |||
| ab) stille Einlagen | 0 | 0 | |||
| b) Kapitalrücklage | 884.196 | 884.196 | |||
| c) Gewinnrücklagen | (93.145) | (93.145) | |||
| ca) gesetzliche Rücklage | 945 | 945 | |||
| cb) andere Gewinnrücklagen | 92.200 | 92.200 | |||
| Summe der Passiva | 77.213.456 | 77.477.174 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | (16) | ||||
| a) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 229.210 | 189.501 | |||
| 2. Andere Verpflichtungen | (16) | ||||
| a) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 6.067.291 | 7.534.545 |
| Tsd. € | Anhang | Tsd. € |
2024
Tsd. € |
2023
Tsd. € |
|
| 1 Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 3.702.506 | 3.289.089 * | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 156.238 | 167.578 | |||
| 3.858.744 | 3.456.667 * | ||||
| 2 Zinsaufwendungen | 3.142.365 | 2.748.495 * | |||
| 716.379 | 708.172 | ||||
| 3 Laufende Erträge aus | |||||
| a) Beteiligungen | 217 | 83 | |||
| 4 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 3.194 | 2.704 | |||
| 5 Provisionserträge | 34.199 | 27.948 | |||
| 6 Provisionsaufwendungen | 55.317 | 42.413 | |||
| -21.118 | -14.465 | ||||
| 8 Sonstige betriebliche Erträge | (25) | 25.921 | 23.602 | ||
| 10 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 88.375 | 83.724 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung und für Unterstützung | 21.873 | 19.705 | |||
| 110.248 | 103.429 | ||||
| darunter: für Alterversorgung | 8.081 | 7.262 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 129.150 | 138.110 | |||
| 239.398 | 241.539 | ||||
| 11 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 5.074 | 5.143 | |||
| 12 Sonstige betriebliche Aufwendungen | (26) | 7.769 | 7.061 | ||
| 13 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 90.551 | 109.594 | |||
| 16 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 4.445 | -1.690 | |||
| 18 Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken | 146.000 | 155.000 | |||
| 19 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 240.246 | 200.069 | |||
| 23 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (27) | 139.980 | 143.962 | ||
| 24 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | 266 | 266 | |||
| 140.246 | 144.228 | ||||
| 26 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 100.000 | 55.841 | |||
| 27 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | - | - |
Die DZ HYP AG (kurz: DZ HYP) hat einen juristischen Doppelsitz in Hamburg und Münster. Im Register des Amtsgerichts Hamburg ist die DZ HYP unter der Handelsregisternummer HRB 5604 und im Register des Amtsgerichts Münster unter der Handelsregisternummer HRB 17424 eingetragen.
Der Jahresabschluss der DZ HYP für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Es werden der Erstellung zudem die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie die Anforderungen des Kreditwesengesetzes (KWG), des Aktiengesetzes (AktG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) zugrunde gelegt.
Auf die Erstellung eines Konzernabschlusses wurde gemäß § 290 Abs. 5 HGB i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB verzichtet, da alle Tochterunternehmen auch zusammen von untergeordneter Bedeutung sind.
Sämtliche Beträge werden gemäß § 244 HGB in Euro angegeben.
Im vorliegenden Abschluss der DZ HYP zum 31. Dezember 2024 wurden grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 angewandt, das heißt, es wurden seitdem keine Methoden wesentlich geändert.
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sind gemäß § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert bilanziert. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag bzw. Anschaffungskosten und Nennwert wird unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und zeitanteilig aufgelöst.
Die Bewertung der Forderungen, die ausnahmslos dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, erfolgt zum strengen Niederstwertprinzip. Den Ausfallrisiken im Kreditgeschäft wird durch Bildung von Risikovorsorge Rechnung getragen.
Die Ermittlung der Risikovorsorge erfolgt auch für HGB nach der Methode des Expected-Loss-Modells gemäß IFRS 9, welches die Risikovorsorge in drei Stufen unterteilt. Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt. Die Stufen 1 und 2 (Portfoliorisikovorsorge) werden für latente Ausfallrisiken gebildet und entsprechen für die Stufe 1 dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust und für die Stufe 2 der Höhe des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlustes. Den aktuell bestehenden makroökonomischen Unsicherheiten wird durch einen expertenbasierten Override der statistisch ermittelten Shift-Faktoren Rechnung getragen. Eine weitere Komponente ist das Staging nach Stufe 2. Dabei werden einzelne Assetklassen im gewerblichen Firmenkreditgeschäft aufgrund von noch nicht konkretisierten Risiken der Stufe 2 zugeordnet.
Die Ermittlung der Risikovorsorge für erkennbare Bonitätsrisiken (eingetretene Wertminderungen) erfolgt in Stufe 3 und entspricht der Höhe des über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverlustes.
Die Bildung einer Einzelrisikovorsorge erfolgt, wenn aufgrund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse eines Kreditnehmers und nicht ausreichender Besicherung begründete Zweifel an der Einbringlichkeit der Forderung bestehen oder wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass dem Kreditnehmer die Erbringung des Zinsdienstes nachhaltig nicht möglich sein wird. Eventualforderungen werden analog behandelt.
Für die Ermittlung der Einzelwertberichtigung werden die zum Bewertungsstichtag offenen Forderungen (einschließlich anteiliger Zinsen und offener Posten) den abgezinsten und Szenario-gewichteten erwarteten Cashflows aus den Sicherheiten einschließlich deren Verwertung gegenübergestellt. Der auf diese Weise errechnete Blankoanteil wird vollständig wertberichtigt.
Beim Ausweis der Risikovorsorge haben wir vom Wahlrecht der Überkreuzkompensation aller Erträge und Aufwendungen gemäß § 340f Abs. 3 HGB sowie § 340c Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht.
Anleihen und Schuldverschreibungen, die dem wie Anlagevermögen behandelten Bestand zugeordnet sind, werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Stichtagswert vorgenommen. Die übrigen Anleihen und Schuldverschreibungen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Sie werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskursen bzw. niedrigeren beizulegenden Werten bewertet und angesetzt.
Der überwiegende Teil der Anleihen und Schuldverschreibungen des Anlagevermögens wird in der Deckungsrechnung als ordentlicher oder ergänzender Deckungswert angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Restlaufzeit verteilt in das Zinsergebnis eingestellt.
Für liquide Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfolgt die Kursfeststellung des beizulegenden Werts grundsätzlich auf Basis angelieferter Marktkurse. Bestandsgeschäfte, für die zum Bilanzstichtag mangels ausreichender Umsätze kein valider Marktkurs festgestellt werden kann, werden unter Einbeziehung von Spreadkurven über das Discounted-Cashflow-Verfahren bewertet. Dabei werden die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren Barwert zum Bilanzstichtag abgezinst. Falls bestimmte bewertungsrelevante Parameter nicht beobachtbar sind oder sich nicht unmittelbar aus Marktdaten ableiten lassen, kommen konzernintern geschätzte Parameter zur Anwendung.
Bei der Bewertung der Wertpapiere, die als Bestände des Anlagevermögens sowie der Liquiditätsreserve geführt werden, wendet die DZ HYP den Grundsatz der Einzelbewertung an.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind gem. § 253 Abs. 1 und Abs. 3 HGB mit den um planmäßige sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen monatlich nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf Basis der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter der immateriellen Anlagewerte und des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Zugangsjahr aktiviert und unmittelbar abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.
Zerobonds werden mit dem Emissionsbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß Emissionsrendite bilanziert.
Die gemäß IDW RS HFA 22 als strukturierte Produkte bezeichneten Verbindlichkeiten werden - da strukturierte Produkte bei der DZ HYP gegenwärtig ausschließlich nicht trennungspflichtige zinsbezogene derivative Komponenten enthalten - jeweils als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen angesetzt und sind gemäß dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Als Berechnungsgrundlage dienen die Richttafeln 2018 G in der überarbeiteten Fassung vom 2. Oktober 2018 von Dr. Klaus Heubeck. Dabei werden zukünftige Gehaltssteigerungen von 3,0 Prozent p.a. sowie Rentensteigerungen von 2,2 Prozent p.a. berücksichtigt. Als Abzinsungssatz wird der von der Deutschen Bundesbank gem. § 253 Abs. 2 HGB veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,90 Prozent verwendet.
Im Jahr 2016 wurde aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben eine Anpassung bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen vorgenommen. Der Betrachtungszeitraum des für die Abzinsung zu verwendenden Durchschnittszinssatzes wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert. Der negative Unterschiedsbetrag gem. §253 Abs. 6 Satz 1 HGB, d.h. der Betrag, um den die Pensionsrückstellungen wegen der Durchschnittsbildung über die vergangenen 10 Jahre höher ausfallen, beträgt zum Jahresende 2024 -2,0 Mio. € (per 31.12.2023 2,7 Mio. €).
Ein Teil der Pensionsrückstellungen bezieht sich auf rückdeckungsakzessorische Pensionszusagen. Die Höhe der Versorgungszusage wird ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung bestimmt.
Da der beizulegende Zeitwert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs (Aktivwert) den Barwert des Erfüllungsbetrags der garantierten Mindestleistungen übersteigt, ist die Pensionsverpflichtung in analoger Anwendung von § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung anzusetzen und betrug per 31.12.2024 5,3 Mio. € (per 31.12.2023 5,1 Mio.€).
Eine Saldierung der Verpflichtung und des Aktivwerts der Rückdeckungsversicherung ist gemäß § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht zulässig. Dies gilt analog für die Saldierung von Zinsaufwand und Ertrag.
Als Bewertungsmethode wurde die Projected-Unit-Credit-Methode verwendet. Grundlegend für die Bewertung sind die periodengerechte Zuordnung von Versorgungsleistungen während des Dienstverhältnisses und die versicherungsmathematischen Annahmen, mit deren Hilfe der Barwert dieser Leistungen berechnet wird. Die zinsbedingte Zuführung zu den Pensionsrückstellungen erfolgt über den Sonstigen betrieblichen Aufwand.
Steuerrückstellungen für tatsächliche Steuern werden gemäß den Vorschriften des Steuerrechts gebildet.
Die anderen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages für ungewisse Verbindlichkeiten oder für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre abgezinst. Erträge aus der Abzinsung bzw. Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen werden unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Bürgschaften werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Für Eventualverpflichtungen aus gestellten Kreditsicherheiten für Zinssicherungsswaps von Kunden wird der regulatorische Kreditäquivalenzbetrag angesetzt.
Derivative Finanzgeschäfte werden in Nebenbuchhaltungen gesondert erfasst. Diese Geschäfte dienen der Absicherung von Zinsänderungs- und Währungsrisiken aus bilanziellen Geschäften. Sämtliche Derivate sind somit Bestandteil der Steuerung des Bankbuchs. Eine Bildung von Bewertungseinheiten erfolgt gegenwärtig nicht, sodass § 254 HGB keine Anwendung findet.
Die laufenden Zinszahlungen sind nach periodengerechter Abgrenzung im Zinsergebnis enthalten.
Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückführung von bilanziellen Grundgeschäften erfolgen grundsätzlich auch vorzeitige Beendigungen von derivativen Finanzinstrumenten. Die daraus resultierenden Erfolge werden grundsätzlich im Zinsergebnis ausgewiesen. Nur sofern Zinsswaps einzelnen Wertpapieren zuordenbar sind, werden die Close-out-Erfolge der Swaps entsprechend dem Erfolgsausweis der Grundgeschäfte im Finanzanlage- bzw. Risikovorsorgesaldo ausgewiesen.
In Anwendung der Stellungnahme IDW RS BFA 3 erfolgt eine barwertige Betrachtungsweise bei der verlustfreien Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (kurz: Zinsbuch). Im Zinsbuch ist sowohl das zinsgebundene Grundgeschäft als auch das zinsgebundene derivative Geschäft enthalten.
Zum 31. Dezember 2024 ergab der Rückstellungstest, dass für das Zinsbuch keine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB zu bilden war, da der Barwert des Zinsbuchs größer als der Buchwert des Zinsbuchs zuzüglich Verwaltungs- und Risikokosten war.
Erhaltene und gezahlte Zinsoptionsprämien werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. den sonstigen Vermögensgegenständen passiviert bzw. aktiviert und bei Fälligkeit erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst.
Die im Zusammenhang mit Darlehensablösungen und Prolongationen innerhalb einer laufenden Zinsbindungsfrist entstehenden Vorfälligkeitsentschädigungen werden in voller Höhe im Zinsergebnis berücksichtigt.
Aufwendungen und Erträge aus dem Bewertungsergebnis des Kreditgeschäfts und der Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden gemäß § 32 RechKredV in Verbindung mit § 340f Abs. 3 HGB saldiert ausgewiesen. Aufwendungen aus Finanzanlagen werden mit den ihnen gegenüberstehenden Erträgen gemäß § 33 RechKredV in Verbindung mit § 340c Abs. 2 HGB verrechnet.
Die Währungsumrechnung für Vermögensgegenstände und Schulden aus Devisengeschäften erfolgt im Einklang mit § 340h HGB i.V.m. § 256a HGB und der Stellungnahme IDW RS BFA 4 des Bankenfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Auf Fremdwährung lautende Buchforderungen, Wertpapierbestände und Verbindlichkeiten sowie noch nicht abgewickelte Kassageschäfte und die zur Währungskurssicherung abgeschlossenen Devisentermingeschäfte und Cross-Currency Swaps werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Bei Devisentermingeschäften, die zur Absicherung von zinstragenden Bilanzpositionen eingegangen wurden, erfolgt die Umrechnung unter Aufspaltung des Terminkurses in seine Bestandteile Kassakurs und Swapsatz gemäß der Stellungnahme IDW RS BFA 4. Aufgrund der besonderen Deckung aller bestehenden Fremdwährungspositionen werden sämtliche Währungsumrechnungsergebnisse erfolgswirksam erfasst. Der Ausweis der Umrechnungsergebnisse (sowie von realisierten Währungsergebnissen) erfolgt im Sonstigen betrieblichen Ergebnis.
| Hypothekarkredite |
Kapital
Mio. € |
Buchwert
Mio. € |
| an Kreditinstitute | 6 | 6 |
| an Kunden | 54.706 | 54.604 |
| Insgesamt | 54.712 | 54.610 |
| Bestandsentwicklung (Nennbetrag) | Mio. € |
Mio.
€ |
|
| Bestand am 31.12.2023 | 54.417 | ||
| Zugang im Geschäftsjahr 2024 | 7.393 | ||
| durch | Auszahlungen | 7.374 | |
| Umbuchungen | 2 | ||
| sonstige Zugänge | 17 | ||
| Abgang im Geschäftsjahr 2024 | 7.098 | ||
| durch | planmäßige und außerplanmäßige Tilgungen / Rückzahlungen | 6.540 | |
| Umbuchungen | 558 | ||
| sonstige Abgänge | - | ||
| Bestand am 31.12.2024 | 54.712 |
| Kommunalkredite |
Kapital
Mio. € |
Buchwert
Mio. € |
| an Kreditinstitute | 2 | 396 |
| an Kunden | 10.325 | 10.384 |
| Insgesamt | 10.327 | 10.780 |
| Bestandsentwicklung (Nennbetrag) | Mio. € |
Mio.
€ |
|
| Bestand am 31.12.2023 | 10.699 | ||
| Zugang im Geschäftsjahr 2024 | 736 | ||
| durch | Auszahlungen | 736 | |
| Umbuchungen | - | ||
| sonstige Zugänge | - | ||
| Abgang im Geschäftsjahr 2024 | 1.108 | ||
| durch | planmäßige und außerplanmäßige Tilgungen / Rückzahlungen | 1.105 | |
| Umbuchungen | - | ||
| sonstige Abgänge | 3 | ||
| Bestand am 31.12.2024 | 10.327 |
| Bilanzposten | Börsennotiert | Nicht börsennotiert | Buchwert der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere | |||
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 5.214.486 | 5.655.454 | 208.257 | 350.265 | 2.706.302 | 3.501.459 |
Zum 31. Dezember 2024 sind in den nicht zum Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren im Anlagevermögen mit einem Buchwert von 2.706,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 3.501,5 Mio. €) und einem Zeitwert von 2.540,5 Mio. € (31. Dezember 2023: 3.295,3 Mio. €) außerplanmäßige Abschreibungen von 165,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 206,2 Mio. €) unterblieben, da grundsätzlich nicht von einer dauerhaften Wertminderung dieser Wertpapiere ausgegangen wird. Diese Einschätzung basiert darauf, dass die Euro-Zone durch die inzwischen etablierten Krisenmechanismen stressresistenter geworden ist und einzelne Stabilisierungsmaßnahmen greifen bzw. gegriffen haben.
| Anschaffungskosten |
Stand am 01.01.2024
Tsd. € |
Zugänge
Tsd. € |
Umbuchungen
Tsd. € |
Abgänge
Tsd. € |
Stand am 31.12.2024
Tsd. € |
| I. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| 1. Software | 28.164 | 1.375 | 480 | 32 | 29.987 |
| 2. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Anlagewerte | 190 | 334 | -480 | - | 44 |
| 28.354 | 1.709 | - | 32 | 30.031 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Gebäude | 253.466 | 1.056 | - | - | 254.522 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung ** | 10.770 | 3.271 | - | 1.217 | 12.824 |
| 264.236 | 4.327 | - | 1.217 | 267.346 | |
| III. Finanzanlagen *** | - | - | - | - | - |
| Buchwertentwicklung |
Abschreibungen im Geschäftsjahr
Tsd. € |
Umbuchungen
Tsd. € |
Abgänge und Zuschreibungen
Tsd. € |
insgesamt
Tsd. € |
Stand am 31.12.2024
Tsd. € |
Stand am 01.01.2024
Tsd. € |
| I. Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| 1. Software | 400 | - | 32 | 28.284 | 1.703 | 248 |
| 2. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Anlagewerte | - | - | - | - | 44 | 190 |
| II. Sachanlagen | 400 | - | 32 | 28.284 | 1.747 | 438 |
| 1. Grundstücke und Gebäude * | 3.558 | - | - | 40.150 | 214.372 | 216.874 |
| 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung ** | 1.116 | - | 1.171 | 8.031 | 4.793 | 2.684 |
| 4.674 | - | 1.171 | 48.181 | 219.165 | 219.558 | |
| Veränderung | ||||||
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Beteiligungen | -499 | 413 | 912 | |||
| 2. Anteile an verbundenen Unternehmen | - | 1.566 | 1.566 | |||
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | -570.898 | 5.366.116 | 5.937.014 | |||
| -571.397 | 5.368.095 | 5.939.492 | ||||
* Davon eigengenutzt 116,0 Mio. €,
fremdgenutzt 98,4 Mio. €.
** Vollständig im Rahmen der eigenen
Tätigkeit genutzt
*** Ausweisverzicht gem. §34 Abs.3
RechKredV
| Beim Treuhandvermögen handelt es sich um: |
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
| - Forderungen an Kunden | 5.325 | 6.214 |
| Die Treuhandverbindlichkeiten bestehen gegenüber: | 5.325 | 6.214 |
| - Kreditinstituten | 5.325 | 6.214 |
| 5.325 | 6.214 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 75,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 73,7 Mio. €) enthalten überwiegend die Barsicherheit für den Restrukturierungsfonds sowie den damit zusammenhängenden Verzinsungsanspruch von insgesamt 56,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 55,9 Mio. €), Forderungen aus Währungsswaps in Höhe von 8,7 Mio. € (31. Dezember 2023: 8,4 Mio. €), Rückdeckungsansprüche in Höhe von 5,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 5,1 Mio. €) sowie die Forderung an die VR WERT Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH, Hamburg, aus der Ergebnisabführung 2024 von 3,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 2,7 Mio. €).
| Anteil von mindestens 20 % Name/Sitz |
Kapitalanteil
% |
Eigenkapital
Tsd. € |
Ergebnis 2024
Tsd. € |
| VR WERT Gesellschaft für Immobilienbewertungen mbH, Hamburg | 100,0 | 50 | 3.194 * |
| VR HYP GmbH, Hamburg | 100,0 | 25 | - ** |
| VR REAL ESTATE GmbH, Hamburg | 100,0 | 25 | - ** |
* Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag mit der DZ HYP
** Ergebnis des Jahres 2023
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Aktivseite | ||
| Im Unterposten a - aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft - sind enthalten: | ||
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen | 12.254 | 19.330 |
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten | 65.689 | 74.548 |
| Passivseite | ||
| Im Unterposten a - aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft - ist enthalten: | ||
| Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen | 7.202 | 8.541 |
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Buchwert der in Pension gegebenen | ||
| Wertpapiere | 604.329 | 714.881 |
| Rücknahmebetrag | 612.850 | 725.703 |
|
Kapital
Mio. € |
Buchwert
Mio. € |
|
| Hypotheken-Namenspfandbriefe | ||
| an Kreditinstitute | 801 | 811 |
| an Kunden | 4.248 | 4.292 |
| Hypothekenpfandbriefe | 29.212 | 29.392 |
| 34.261 | 34.495 | |
| Öffentliche Namenspfandbriefe | ||
| an Kreditinstitute | 775 | 794 |
| an Kunden | 5.009 | 5.122 |
| Öffentliche Pfandbriefe | 4.070 | 4.094 |
| 9.854 | 10.010 | |
| Sonstige Schuldverschreibungen | 1.045 | 1.050 |
| Aufgenommene Darlehen | ||
| bei Kreditinstituten | 22.008 | 22.173 |
| bei Kunden | 1.364 | 1.391 |
| 23.372 | 23.564 | |
| Insgesamt | 68.532 | 69.119 |
|
Stand am 31.12.2023
Mio. € |
Zugang
Mio. € |
Abgang
Mio. € |
Umbuchungen und sonstige Veränderungen
Mio. € |
Stand am 31.12.2024
Mio. € |
|
| Hypothekenpfandbriefe und Hypotheken-Namenspfandbriefe | 35.125 | 3.167 | 4.032 | 1 | 34.261 |
| Öffentliche Pfandbriefe und öffentliche Namenspfandbriefe | 9.474 | 1.298 | 942 | 24 | 9.854 |
| Sonstige Schuldverschreibungen | 1.232 | - | 187 | - | 1.045 |
| Aufgenommene Darlehen | 23.000 | 4.073 | 3.704 | 3 | 23.372 |
| Insgesamt | 68.831 | 8.538 | 8.865 | 28 | 68.532 |
In dieser Position in Höhe von insgesamt 333,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 281,2 Mio. €) werden im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen von 137,8 Mio. € (31. Dezember 2023: 144,2 Mio. €) sowie die Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung von 100,0 Mio. € (31. Dezember 2023: 55,4 Mio. €) und Verbindlichkeiten aus Währungsswaps von 79,4 Mio. € (31. Dezember 2023: 67,0 Mio. €) ausgewiesen.
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Nachrangige aufgenommene Darlehen | - | - |
| - | - | |
| Zinsaufwand | - | 416 |
Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind im Jahr 2023 komplett zurückgeführt worden, somit findet keine Anrechnung bei den regulatorischen Eigenmitteln statt.
Das bilanzielle Eigenkapital der DZ HYP beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 1.127,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 1.127,3 Mio. €).
Das Grundkapital beträgt 149.989.937,14 € und ist in 5.832.942 Stückaktien eingeteilt. Der rechnerische Anteil der einzelnen Aktie am Grundkapital beträgt damit 25,71 €.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2024 ermächtigt, bis zum 31. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 1.300.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 33.428.571,43 €, durch Bareinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital"). Im Geschäftsjahr hat der Vorstand keinen Gebrauch von seinen Ermächtigungen zum genehmigten Kapital gemacht.
Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung hält.
Mit Wirkung vom 31. Dezember 2012 hatte die DZ BANK eine Patronatserklärung für die DG HYP (nach Umfirmierung: DZ HYP) abgegeben. Die DZ BANK trägt nach der weiterhin gültigen Patronatserklärung - abgesehen vom Fall des politischen Risikos - gesamthaft für die in den Konzernabschluss einbezogene DZ HYP dafür Sorge, dass die DZ HYP ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.
Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG (berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme) beträgt 0,50 Prozent (Vorjahr: 0,46 Prozent).
Die Eventualverbindlichkeiten von 229,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 189,5 Mio. €) umfassen nahezu ausschließlich Bürgschaften für gewerbliche Immobilienkredite, davon sind 77,6 Mio. € (31. Dezember 2023: 58,1 Mio. €) gegenüber der DZ BANK aus gestellten Kreditsicherheiten.
Die ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen von 6.067,3 Mio. € (31. Dezember 2023: 7.534,5 Mio. €) stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Hypothekenfinanzierungen.
Die Verpflichtungen daraus werden im Kreditrisikomanagement der DZ HYP überwacht. Die Bank schätzt das Risiko, das aus der Inanspruchnahme einer Eventualverbindlichkeit oder einer unwiderruflichen Kreditzusage ein Verlust resultiert, vor dem verbindlichen Eingehen ihrer Verpflichtung im Rahmen einer Kreditprüfung des Auftraggebers und gegebenenfalls anhand einer Bewertung der erwarteten Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtungen durch den jeweiligen Auftraggeber ab.
Die Bank überprüft darüber hinaus während der Laufzeit ihrer Verpflichtungen regelmäßig, ob aus Inanspruchnahmen der Eventualverbindlichkeiten und der unwiderruflichen Kreditzusagen Verluste zu erwarten sind. Für das latente Kreditrisiko hat die Bank gemäß IFRS 9 Rückstellungen in Höhe von 17,2 Mio. € (31. Dezember 2023: 13,8 Mio. €) gebildet, die von den Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden sind.
Die DZ HYP hat in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit den Beiträgen zum Restrukturierungsfonds (Bankenabgabe) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht einen Teil der jährlichen Beiträge in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen zu erbringen. Diese Verpflichtungen belaufen sich auf 54,3 Mio. € (31. Dezember 2023 54,3 Mio.€) und sind bar hinterlegt.
Die übertragenen Sicherheiten sind in dem Bilanzposten Sonstige Aktiva, davon Sonstige Forderungen enthalten. Aufgrund eines nichts rechtskräftigen Urteils des Europäischen Gerichts vom 25. Oktober 2023 in einem Rechtsstreit zwischen dem SRB und einem französischen Kreditinstitut besteht derzeit eine Rechtsunsicherheit darüber, ob die Zahlungsverpflichtungen mit Ausscheiden eines Instituts aus dem Anwendungsbereich des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (d.h. insbesondere bei Rückgabe der Banklizenz) erlöschen und dem Institut die hierfür gestellten Barsicherheiten zurückgewährt werden, ohne dass das Institut den unwiderruflich zugesagten Betrag zahlen muss. Eine höchstrichterliche Klärung durch den EuGH steht noch aus.
Unabhängig davon liegt gegenwärtig keine relevante Bedingung für den Eintritt eines Zahlungsfalls vor. Weiterhin ist auch auf absehbare Zeit weder die Rückgabe der Banklizenz durch die DZ HYP beabsichtigt noch der Eintritt eines Abwicklungsfalls durch ein anderes, konzernfremdes im Single Resolution Mechanism (SRM) vertretenen Instituts erkennbar.
Die DZ HYP ist Mitglied der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR).
Entsprechend dem Statut der Sicherungseinrichtung des BVR hat die DZ HYP gegenüber dem BVR eine Garantieerklärung abgegeben. Damit ist die Möglichkeit einer Verpflichtung in Höhe von insgesamt 58,4 Mio. € verbunden.
Die DZ HYP hat sich gemäß der Satzung der BVR-ISG gegenüber der BVR-ISG verpflichtet, anteilig entsprechend dem Volumen der gedeckten Einlagen Sonderbeiträge und -zahlungen zu leisten. Gemäß § 27 Abs. 4 Einlagensicherungsgesetz darf die BVR-ISG als gesetzliche Sicherungseinrichtung i.d.R. in einem Abrechnungsjahr nur Sonderbeiträge und -zahlungen von maximal 0,5 Prozent der gedeckten Einlagen der ihr zugerechneten CRR-Kreditinstitute erheben.
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Forderungen an | ||
| - Kreditinstitute | 2.594.672 | 2.439.120 |
| - Kunden | 52.902 | 57.908 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 9.240 | 8.623 |
| Verbindlichkeiten gegenüber | ||
| - Kreditinstituten | 24.602.614 | 24.999.712 * |
| - Kunden | 228.123 | 229.402 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 307.617 | 236.499 * |
| Andere Rückstellungen | 688 | 623 |
Gegenüber Beteiligungsunternehmen bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 11 Tsd. € (31. Dezember 2023: 10 Tsd. €), Forderungen in Höhe von 2 Tsd. € (31. Dezember 2023: 2 Tsd. €). Rückstellungen bestehen keine (31. Dezember 2023: 82 Tsd. €).
Gemäß § 285 Nr. 21 HGB zu meldende Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, liegen nicht vor.
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
||
| Aktivseite | |||
| Forderungen an Kreditinstitute | |||
| Restlaufzeit | - täglich fällig | 559.940 | 704.921 |
| - bis drei Monate | 1.025.828 | 1.080.809 * | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 349.374 | 4.605 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 990.195 | 378.541 | |
| - mehr als fünf Jahre | 177.746 | 835.003 | |
| 3.103.083 | 3.003.879 * | ||
| Forderungen an Kunden | |||
| Restlaufzeit | - täglich fällig | 430.345 | 305.236 |
| - bis drei Monate | 1.680.085 | 1.312.304 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 7.220.991 | 6.094.781 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 27.856.584 | 26.379.717 | |
| - mehr als fünf Jahre | 30.751.277 | 33.566.613 | |
| 67.939.282 | 67.658.651 | ||
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche | |||
| Wertpapiere im Folgejahr fällig | 279.095 | 945.417 | |
| Passivseite | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| Restlaufzeit | - täglich fällig | 56.992 | 18.748 |
| - bis drei Monate | 3.609.454 | 3.988.247 * | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 4.426.920 | 4.421.034 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 11.800.203 | 10.402.954 | |
| - mehr als fünf Jahre | 8.184.615 | 9.962.511 | |
| 28.078.184 | 28.793.494 * | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| Restlaufzeit | - täglich fällig | 469.528 | 506.772 |
| - bis drei Monate | 538.701 | 452.014 | |
| - mehr als drei Monate bis ein Jahr | 823.363 | 636.627 | |
| - mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 2.296.967 | 2.310.844 | |
| - mehr als fünf Jahre | 7.151.507 | 7.616.279 | |
| 11.280.066 | 11.522.536 | ||
| Verbriefte Verbindlichkeiten im Folgejahr fällig | 4.712.310 | 3.899.220 |
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Unter den Aktiva lauten auf Fremdwährungen Forderungen im Gesamtbetrag von | 1.711.930 | 1.920.447 |
| Unter den Passiva lauten auf Fremdwährungen Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von | 410.109 | 400.837 |
Am Bilanzstichtag bestanden folgende Arten von noch nicht abgewickelten fremdwährungs-, zinsabhängigen und sonstigen Termingeschäften:
| Nominalbeträge nach | |||||
| Restlaufzeit | Insgesamt | ||||
| in Mio. € | <= 1 J. | >1-5J. | > 5J. | 31.12.24 | 31.12.23 |
| Zinsbezogene Geschäfte * | 16.856 | 62.121 | 70.591 | 149.568 | 148.223 |
| Währungsbezogene Geschäfte | 280 | 998 | 293 | 1.571 | 1.767 |
| Bonitätsbezogene Geschäfte | - | - | - | - | 27 |
| Insgesamt | 17.136 | 63.119 | 70.884 | 151.139 | 150.017 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
| 31.12.2023 | ||||
| in Mio. € | 31.12.2024 positiv | 31.12.2024 negativ | positiv | negativ |
| Zinsbezogene Geschäfte * | 5.535 | 5.368 | 6.543 | 6.614 |
| Währungsbezogene Geschäfte | 45 | 88 | 73 | 99 |
| Bonitätsbezogene Geschäfte | - | - | - | 1 |
| Insgesamt | 5.580 | 5.456 | 6.616 | 6.714 |
* Inklusive Zinsswaps mit identischer
Fremdwährung.
Die Buchwerte der bilanzunwirksamen Termingeschäfte verteilen sich gemäß § 285 Nr. 19 HGB auf folgende Bilanzpositionen:
|
Buchwert 31.12.24
Mio. € |
Buchwert 31.12.23
Mio. € |
Bilanzposition Aktivseite |
Buchwert 31.12.24
Mio. € |
Buchwert 31.12.23
Mio. € |
Bilanzposition Passivseite | |
| Zinsbezogene Geschäfte | 880 | 861 | Forderungen Kreditinstitute, Forderungen Kunden, ARAP, Sonstige Vermögensgegenstände | 643 | 721 | Verbindlichkeiten Kreditinstitute, Verbindlichkeiten Kunden, PRAP, Sonstige Verbindlichkeiten |
| Währungsbezogene Geschäfte | 9 | 9 | Forderungen Kreditinstitute, Forderungen Kunden, ARAP, Sonstige Vermögensgegenstände | 84 | 73 | Verbindlichkeiten Kreditinstitute, Verbindlichkeiten Kunden, PRAP, Sonstige Verbindlichkeiten |
| Bonitätsbezogene Geschäfte | - | 1 | Forderungen Kreditinstitute, ARAP | - | 1 | Rückstellungen |
Die Termingeschäfte werden zur Steuerung der Zins-, Währungs- und Bonitätsrisiken abgeschlossen. Kontrahenten sind grundsätzlich OECD-Banken, OECD-Finanzdienstleistungsinstitute oder OECD-Zentralregierungen. Darüber hinaus treten im Zusammenhang mit Kreditvereinbarungen auch Darlehensnehmer sowie eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die vormals als Kreditinstitut firmierte, als Kontrahenten auf (Marktwert: 6,9 Mio. €).
Zins- und Währungsswaps werden anhand individueller Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit risiko- und laufzeitadäquaten Zinssätzen auf ihren Barwert zum Bilanzstichtag abgezinst. Darüber hinaus werden Ausfallrisiken und Glattstellungskosten über entsprechende Abschläge in der Bewertung dieser Geschäfte berücksichtigt. Strukturierte Produkte werden für Zwecke der Bewertung in ihre Grundbestandteile zerlegt.
Für die Wertermittlung von Optionen werden Optionspreismodelle eingesetzt. Deren Einsatz erfolgt auf der Basis der allgemein anerkannten grundlegenden Annahmen. Danach bestimmt sich der Wert der Option insbesondere nach dem Wert des zugrunde liegenden Basisobjekts und dessen Volatilität, dem vereinbarten Basiszinssatz, dem risikolosen fristenadäquaten Zinssatz sowie der Restlaufzeit des Kontrakts. Für die Bewertung von Devisentermingeschäften werden die Zahlungsströme mit den entsprechenden Devisenterminkursen in EUR umgerechnet und mit dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert.
Die Kreditderivate wurden im Geschäftsjahr verkauft und befinden sich zum Bilanzstichtag nicht mehr im Bestand. Die in Vorjahren gebildete Rückstellung wurde in diesem Zusammenhang verbraucht bzw. aufgelöst (31. Dezember 2023: 0,5 Mio. €).
Alle Marktwerte wurden ohne Berücksichtigung von Netting-Vereinbarungen ermittelt. Den Marktwerten der Derivate stehen entgegengesetzte Marktwerte aus bilanziellen Grundgeschäften auf Gesamtbankebene kompensatorisch gegenüber.
Im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen für Derivategeschäfte wurden Barsicherheiten in Höhe von 465,1 Mio. € (31. Dezember 2023: 575,5 Mio. €) gestellt.
Die vereinnahmten Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die Provisionserträge sowie die sonstigen betrieblichen Erträge verteilen sich wie folgt:
| in % | 2024 | 2023 |
| Inland | 87,0 | 87,7 |
| Ausland | 13,0 | 12,3 |
Das Zinsergebnis für Derivate wird jeweils auf Einzelgeschäftsebene ermittelt und je nach Ergebnis im Zinsaufwand oder Zinsertrag ausgewiesen. Die Vorjahresangabe wurde entsprechend angepasst.
Sofern diese derivativen Geschäfte im Ausnahmefall vorzeitig aufgelöst werden, wird der Erfolgsausweis der Ausgleichszahlung jeweils im Zinsaufwand oder Zinsertrag vorgenommen.
In den Zinserträgen sind Erträge aus wertberichtigten Forderungen (Unwinding-Effekte) in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) enthalten.
Im Berichtszeitraum wurden keine positiven Zinsen in den Zinsaufwendungen und keine negativen Zinsen in den Zinserträgen ausgewiesen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge von 25,9 Mio. € (Vorjahr: 23,6 Mio. €) beinhalten überwiegend Mieteinnahmen von 12,8 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €), Dienstleistungserträge von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) enthalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio.€) sowie für nicht dem Bankbetrieb dienende Gebäude von 3,8 Mio. €. (Vorjahr: 2,9 Mio. €).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen fast ausschließlich das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und werden als Steuerumlage von 139,7 Mio. € (Vorjahr: 143,7 Mio. €) an den Organträger, die DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main abgeführt.
Die DZ HYP ist Teil der DZ BANK Gruppe. Die DZ BANK Gruppe fällt in den Geltungsbereich der erlassenen oder materiellrechtlich umgesetzten Rechtsvorschriften zur globalen Mindestbesteuerung (Global Anti-Base Erosion Rules Pillar Two (GloBE-Vorschriften zur weltweiten Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zweite Säule)). In Deutschland erfolgte die Umsetzung im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung durch das Mindeststeuergesetz. Das Gesetz trat für das am 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahr in Kraft.
Die DZ HYP ist Teil der Mindeststeuergruppe gemäß § 3 Abs. 1 MinStG mit der DZ BANK AG als oberste Muttergesellschaft und Gruppenträger. Der Gruppenträger schuldet die Mindeststeuer nach dem MinStG und hat den Mindeststeuer-Bericht sowie die entsprechende Steuererklärung im Inland abzugeben.
Für das Geschäftsjahr ergab sich für die DZ BANK Gruppe nach dem Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen kein tatsächlicher Steueraufwand oder Steuerertrag.
|
Hypothekenpfandbriefe 31.12.2024
Mio. € |
Hypothekenpfandbriefe 31.12.2023
Mio. € |
Öffentliche Pfandbriefe 31.12.2024
Mio. € |
Öffentliche Pfandbriefe 31.12.2023
Mio. € |
|
| Ordentliche Deckung | 39.677 | 40.009 | 11.453 | 11.802 |
| Forderungen an Kunden | 39.533 | 39.885 | 10.043 | 10.529 |
| Hypothekendarlehen | 39.533 | 39.885 | 5 * | 23 * |
| Kommunaldarlehen | - | - | 10.038 | 10.506 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 50 | 30 | 578 | 290 |
| Hypothekendarlehen | 50 | 30 | - | - |
| Kommunaldarlehen | - | - | 578 | 290 |
| Schuldverschreibungen | - | - | 832 | 983 |
| Bankgebäude | 94 | 94 | - | - |
| Erweiterte Deckung | 1.416 | 1.263 | - | - |
| Forderungen an Kreditinstitute | - | - | - | - |
| Geldforderungen | - | - | - | - |
| Schuldverschreibungen | 1.416 | 1.263 | - | - |
| Insgesamt | 41.093 | 41.272 | 11.453 | 11.802 |
| Nominal | Barwert | Risikobarwert * | ||||
|
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
|
| Hypothekenpfandbriefe | 34.261 | 35.125 | 33.308 | 33.312 | 31.834 | 31.394 |
| Deckungsmasse | 41.093 | 41.272 | 40.873 | 40.365 | 38.952 | 37.869 |
| davon Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Überdeckung | 6.832 | 6.147 | 7.565 | 7.053 | 7.118 | 6.475 |
| Überdeckung in % | 19,9 | 17,5 | 22,7 | 21,2 | 22,4 | 20,6 |
| Gesetzliche Überdeckung ** | 1.377 | 1.426 | 666 | 666 | ||
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | ||
| Freiwillige Überdeckung | 5.455 | 4.721 | 6.899 | 6.387 | ||
| Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells | 6.832 | 6.147 | 7.565 | 7.053 | ||
| Überdeckung in % | 19,9 | 17,5 | 22,7 | 21,2 | ||
* Für die Berechnung des Risikobarwertes
wurde der dynamische Ansatz gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2
PfandBarwertV verwendet.
** Das gesetzliche Überdeckungserfordernis
setzt sich aus der barwertigen sichernden Überdeckung
gemäß § 4 Abs. 1 PfandBG inkl.
Zins- und Währungsstress-Szenarien und der
nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß
§ 4 Abs. 2 PfandBG zusammen.
| Hypothekenpfandbriefe | Deckungsmasse | Fälligkeitsverschiebung * | ||||
|
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
|
| <= 6 Monate | 1.646 | 2.131 | 2.322 | 2.137 | - | - |
| > 6 Monate und <= 12 Monate | 2.371 | 1.795 | 2.807 | 1.950 | - | - |
| > 12 Monate und <= 18 Monate | 2.472 | 1.647 | 2.524 | 1.987 | 1.647 | 2.131 |
| > 18 Monate und <= 2 Jahre | 2.080 | 2.376 | 2.208 | 2.634 | 2.370 | 1.795 |
| > 2 Jahre und <= 3 Jahre | 4.278 | 4.552 | 4.612 | 4.211 | 4.551 | 4.022 |
| > 3 Jahre und <= 4 Jahre | 4.147 | 4.278 | 4.204 | 4.264 | 4.278 | 4.552 |
| > 4 Jahre und <= 5 Jahre | 3.965 | 3.626 | 4.211 | 3.760 | 4.147 | 4.278 |
| > 5 Jahre und <= 10 Jahre | 9.851 | 10.341 | 11.160 | 12.563 | 12.250 | 12.876 |
| > 10 Jahre | 3.451 | 4.379 | 7.045 | 7.766 | 5.018 | 5.471 |
| Insgesamt | 34.261 | 35.125 | 41.093 | 41.272 | 34.261 | 35.125 |
| Q4 2024 | Q4 2023 | |
| Voraussetzungen für die Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe | Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. | Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Berücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2b PfandBG. |
| Befugnisse des Sachwalters bei Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. | Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn die maßgeblichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind. Die Verschiebungsdauer, welche einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit. Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die innerhalb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 30 Abs. 2b PfandBG unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchstverschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen. Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbriefemission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung der Pfandbriefe, welche durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot zu wahren. Siehe ergänzend auch § 30 Absatz 2a und 2b PfandBG. |
| Nettobarwert | ||
| in € | ||
| Währung |
31.12.2024
Mio. |
31.12.2023
Mio. |
| GBP | 183,3 | 225,8 |
| SEK | 37,9 | 48,7 |
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| Anteil festverzinslicher Deckungsmasse an entsprechender Deckungsmasse | in % | 89,3 | 90,0 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe an zu deckenden Verbindlichkeiten | in % | 98,8 | 99,8 |
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen nach § 13 (1) PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen | in Jahren | 5,7 | 5,3 |
| durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf | in % | 53,9 | 54,0 |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 S. 7 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 Nr. 4 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Hypothekenpfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | in Mio. € | 226,1 | 1.037,7 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | Tag (1-180) | 176 | 85 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | in Mio. € | 1.236,8 | 1.076,4 |
| Nominal | Barwert | Risikobarwert * | ||||
|
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
|
| öffentlichen Pfandbriefe | 9.854 | 9.474 | 10.335 | 9.927 | 9.868 | 9.293 |
| Deckungsmasse | 11.453 | 11.802 | 12.013 | 12.253 | 11.316 | 11.388 |
| davon Derivate | - | - | - | - | - | - |
| Überdeckung | 1.599 | 2.328 | 1.678 | 2.326 | 1.448 | 2.095 |
| Überdeckung in % | 16,2 | 24,6 | 16,2 | 23,4 | 14,7 | 22,5 |
| Gesetzliche Überdeckung | 383 | 376 | 207 | 199 | ||
| Vertragliche Überdeckung | - | - | - | - | ||
| Freiwillige Überdeckung | 1.216 | 1.952 | 1.471 | 2.127 | ||
| Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells | 1.599 | 2.328 | 1.678 | 2.326 | ||
| Überdeckung in % | 16,2 | 24,6 | 16,2 | 23,4 | ||
| Öffentliche Pfandbriefe | Deckungsmasse | Fälligkeitsverschiebung * | ||||
|
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
|
| <= 6 Monate | 801 | 534 | 541 | 581 | - | - |
| > 6 Monate und <= 12 Monate | 442 | 397 | 648 | 702 | - | - |
| > 12 Monate und <= 18 Monate | 528 | 784 | 595 | 476 | 801 | 534 |
| > 18 Monate und <= 2 Jahre | 172 | 454 | 573 | 600 | 442 | 397 |
| > 2 Jahre und <= 3 Jahre | 1.071 | 700 | 951 | 1.084 | 700 | 1.238 |
| > 3 Jahre und <= 4 Jahre | 540 | 1.070 | 891 | 901 | 1.071 | 700 |
| > 4 Jahre und <= 5 Jahre | 1.011 | 538 | 811 | 825 | 540 | 1.070 |
| > 5 Jahre und <= 10 Jahre | 2.971 | 1.692 | 2.767 | 2.769 | 2.945 | 1.933 |
| > 10 Jahre | 2.318 | 3.305 | 3.676 | 3.864 | 3.355 | 3.602 |
| Insgesamt | 9.854 | 9.474 | 11.453 | 11.802 | 9.854 | 9.474 |
Es gelten die gleichen Informationen zur Verschiebung der Fälligkeit der Pfandbriefe wie oben angegeben.
| Nettobarwert | ||
| in € | ||
| Währung |
31.12.2024
Mio. |
31.12.2023
Mio. |
| CAD | 19,2 | 24,2 |
| CHF | 0,1 | 54,9 |
| GBP | 22,3 | 24,0 |
| JPY | 20,7 | 26,2 |
| USD | -224,5 | -20,9 |
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| Anteil festverzinslicher Deckungsmasse an entsprechender Deckungsmasse | in % | 95,1 | 97,0 |
| Anteil festverzinslicher Pfandbriefe an zu deckenden Verbindlichkeiten | in % | 88,4 | 95,6 |
| Gesamtbetrag der Forderungen, die die Begrenzungen nach § 20 (3) PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. Nr. 2 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| Forderungen, die die Grenze nach § 20 Abs. Nr. 3 PfandBG überschreiten | in Mio. € | - | - |
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für öffentliche Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) | in Mio. € | 581,2 | 295,5 |
| Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt | Tag (1-180) | 174 | 175 |
| Gesamtbetrag der Deckungswerte, welche die Anforderungen von § 4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) | in Mio. € | 805,7 | 935,7 |
| nach Größenklassen |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
| <= 300 Tsd. € | 10.534 | 10.569 |
| > 300 Tsd. € und <= 1 Mio. € | 3.395 | 3.295 |
| > 1 Mio. € und <= 10 Mio. € | 9.351 | 9.974 |
| > 10 Mio. € | 16.397 | 16.171 |
| Insgesamt | 39.677 | 40.009 |
| nach Nutzungsart |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
| wohnwirtschaftlich | 23.181 | 23.445 |
| gewerblich | 16.496 | 16.564 |
| Insgesamt | 39.677 | 40.009 |
| Mio. € | Berichtsjahr | Bundesrepublik Deutschland | Frankreich | Großbritannien | Niederlande | Österreich |
| Wohnungen | 31.12.2024 | 2.829 | * - | - | - | - |
| 31.12.2023 | 2.707 | * - | - | - | - | |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 31.12.2024 | 8.206 | * - | - | * - | - |
| 31.12.2023 | 8.094 | * - | - | * - | - | |
| Mehrfamilienhäuser | 31.12.2024 | 11.942 | 8 | - | - | - |
| 31.12.2023 | 12.315 | 8 | - | - | - | |
| Bürogebäude | 31.12.2024 | 6.920 | 235 | 206 | 556 | 4 |
| 31.12.2023 | 6.948 | 208 | 229 | 465 | 4 | |
| Handelsgebäude | 31.12.2024 | 4.893 | 141 | 7 | 110 | - |
| 31.12.2023 | 5.031 | 123 | 7 | 105 | - | |
| Industriegebäude | 31.12.2024 | 1.106 | 88 | - | 77 | 10 |
| 31.12.2023 | 1.067 | - | - | 77 | 10 | |
| Sonstige gewerblich genutzte Gebäude | 31.12.2024 | 1.785 | - | - | 62 | - |
| 31.12.2023 | 1.856 | - | - | 75 | - | |
| Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten/Gebäude | 31.12.2024 | 163 | - | - | - | - |
| 31.12.2023 | 379 | - | 8 | - | - | |
| Bauplätze | 31.12.2024 | 243 | - | - | - | - |
| 31.12.2023 | 199 | - | - | - | - | |
| Insgesamt | 31.12.2024 | 38.087 | 472 | 213 | 805 | 14 |
| 31.12.2023 | 38.596 | 339 | 244 | 722 | 14 |
| Mio. € | Berichtsjahr | Polen | Schweden | Insgesamt |
| Wohnungen | 31.12.2024 | - | - | 2.829 |
| 31.12.2023 | - | - | 2.707 | |
| Ein- und Zweifamilienhäuser | 31.12.2024 | - | - | 8.206 |
| 31.12.2023 | - | - | 8.094 | |
| Mehrfamilienhäuser | 31.12.2024 | - | - | 11.950 |
| 31.12.2023 | - | - | 12.323 | |
| Bürogebäude | 31.12.2024 | - | - | 7.921 |
| 31.12.2023 | - | - | 7.854 | |
| Handelsgebäude | 31.12.2024 | 43 | 42 | 5.236 |
| 31.12.2023 | 43 | 50 | 5.359 | |
| Industriegebäude | 31.12.2024 | - | - | 1.281 |
| 31.12.2023 | - | - | 1.154 | |
| Sonstige gewerblich genutzte Gebäude | 31.12.2024 | - | 1 | 1.848 |
| 31.12.2023 | - | 1 | 1.932 | |
| Unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten/Gebäude | 31.12.2024 | - | - | 163 |
| 31.12.2023 | - | - | 387 | |
| Bauplätze | 31.12.2024 | - | - | 243 |
| 31.12.2023 | - | - | 199 | |
| Insgesamt | 31.12.2024 | 43 | 43 | 39.677 |
| 31.12.2023 | 43 | 51 | 40.009 |
| Forderungen gem. § 19 Abs. Nr. 4 PfandBG | Summe | |||
| Staat |
31.12.24
Mio. € |
31.12.23
Mio. € |
31.12.24
Mio. € |
31.12.23
Mio. € |
| Bundesrepublik Deutschland | 1.416 | 1.263 | 1.416 | 1.263 |
| Insgesamt | 1.416 | 1.263 | 1.416 | 1.263 |
Forderungen gem. § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 2a und b, sowie § 19 Abs. 1 S.1 Nr. 3 a bis c bestehen nicht.
Es bestehen im Geschäftsjahr und es bestanden im Vorjahr keine mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen bei zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen und öffentlichen Pfandbriefen verwendeten Forderungen.
Es bestehen zum aktuellen Abschlussstichtag und es bestanden zum Abschlussstichtag des Vorjahres keine anhängigen oder durchgeführten Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren für zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendeten Forderungen.
Es wurden keine Grundstücke zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken übernommen (Vorjahr: 0 €)
Es gab zum aktuellen Abschlussstichtag und zum Abschlussstichtag des Vorjahres keine rückständigen Zinsen.
Es bestehen im Geschäftsjahr und es bestanden im Vorjahr keine mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen bei zur Deckung von öffentlichen Pfandbriefen verwendeten Forderungen.
|
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
31.12.2024
% |
31.12.2023
% |
|
| Gesamte Deckungsmasse | 11.453 | 11.802 | 116,22 | 124,57 |
| davon ordentliche Deckung | 11.453 | 11.802 | 116,22 | 124,57 |
| davon weitere Deckung | - | - | - | - |
| nach Größenklassen |
31.12.2024
Mio. € |
31.12.2023
Mio. € |
| <= 10 Mio. € | 5.214 | 5.454 |
| > 10 Mio. € und <= 100 Mio. € | 3.778 | 4.057 |
| > 100 Mio. € | 2.461 | 2.291 |
| Insgesamt | 11.453 | 11.802 |
| a.) davon geschuldet von | Zentralstaat | Regionale Gebietskörperschaft | Örtliche Gebietskörperschaft | |||
| Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
| Belgien | 45 | 45 | 23 | 23 | - | - |
| Bundesrepublik Deutschland | 26 | 26 | 1.205 | 1.247 | 7.853 | 8.096 |
| Frankreich | 40 | 40 | - | - | - | - |
| Italien | 10 | 10 | 81 | 88 | 5 | 5 |
| Kanada | - | - | 70 | 126 | 2 | 2 |
| Luxemburg | 7 | 7 | - | - | - | - |
| Österreich | 417 | 417 | 25 | 25 | - | - |
| Schweiz | - | - | 106 | 162 | - | - |
| Spanien | 50 | 50 | 204 | 204 | 30 | 30 |
| EU-Institutionen | - | - | - | - | - | - |
| Insgesamt | 595 | 595 | 1.714 | 1.875 | 7.890 | 8.133 |
| a.) davon geschuldet von | Sonstige | Insgesamt a.) | ||
| Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
| Belgien | - | - | 68 | 68 |
| Bundesrepublik Deutschland | 513 | 512 | 9.597 | 9.881 |
| Frankreich | - | - | 40 | 40 |
| Italien | - | - | 96 | 103 |
| Kanada | - | - | 72 | 128 |
| Luxemburg | - | - | 7 | 7 |
| Österreich | - | - | 442 | 442 |
| Schweiz | - | - | 106 | 162 |
| Spanien | - | - | 284 | 284 |
| EU-Institutionen | 59 | 64 | 59 | 64 |
| Insgesamt | 572 | 576 | 10.771 | 11.179 |
| b.) davon gewährleistet von | Zentralstaat | Regionale Gebietskörperschaft | Örtliche Gebietskörperschaft | |||
| Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
| Belgien | - | - | - | - | - | - |
| Bundesrepublik Deutschland | 415 | 234 | 144 | 163 | 54 | 73 |
| Frankreich | - | - | - | - | - | - |
| Italien | - | - | - | - | - | - |
| Kanada | - | - | 45 | 127 | - | - |
| Luxemburg | - | - | - | - | - | - |
| Österreich | - | - | - | - | - | - |
| Schweiz | - | - | - | - | - | - |
| Spanien | - | - | 24 | 24 | - | - |
| EU-Institutionen | - | - | - | - | - | - |
| Insgesamt | 415 | 234 | 213 | 314 | 54 | 73 |
| b.) davon gewährleistet von | Sonstige | Insgesamt b.) | Insgesamt a.) und b.) | |||
| Mio. € | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
| Belgien | - | - | - | - | 68 | 68 |
| Bundesrepublik Deutschland | 0 | 2 | 613 | 472 | 10.210 | 10.353 |
| Frankreich | - | - | - | - | 40 | 40 |
| Italien | - | - | - | - | 96 | 103 |
| Kanada | - | - | 45 | 127 | 117 | 255 |
| Luxemburg | - | - | - | - | 7 | 7 |
| Österreich | - | - | - | - | 442 | 442 |
| Schweiz | - | - | - | - | 106 | 162 |
| Spanien | - | - | 24 | 24 | 308 | 308 |
| EU-Institutionen | - | - | - | - | 59 | 64 |
| Insgesamt | 0 | 2 | 682 * | 623 * | 11.453 | 11.802 |
* Es sind in der Summe keine
Gewährleistungen aus Gründen der
Exportförderung enthalten.
| Q4 2024 | Q4 2023 | |
| ISIN | DE000A1REY59, DE000A13SR38, DE000A14J5J4, DE000A14KKK3, DE000A14KKM9, DE000A14KK24, DE000A161ZQ3, DE000A2AASB4, DE000A2AAW53, DE000A2AAX03, DE000A2AAX11, DE000A2AAX45, DE000A2AAX60, DE000A2BPJ78, DE000A2BPJ86, DE000A2E4UX0, DE000A2GSMH3, DE000A2GSMJ9, DE000A2GSMK7, DE000A2GSP31, DE000A2GSP49, DE000A2GSP56, DE000A2GSP64, DE000A2GSP80, DE000A2GSP98, DE000A2G9HD6, DE000A2G9HE4, DE000A2G9HF1, DE000A2G9HG9, DE000A2G9HJ3, DE000A2G9HK1, DE000A2G9HL9, DE000A2G9HM7, DE000A2G9HN5, DE000A2G9HQ8, DE000A2NB841, DE000A2TSDV6, DE000A2TSDW4, DE000A2TSDY0, DE000A2TSD06, DE000A288367, DE000A289PA7, DE000A289PB5, DE000A289PC3, DE000A289PD1, DE000A289PE9, DE000A289PG4, DE000A289PH2, DE000A3E5UT4, DE000A3E5UU2, DE000A3E5UY4, DE000A3E5U22, DE000A3H2TK9, DE000A3H2TQ6, DE000A3H2TR4, DE000A3MP601, DE000A3MP619, DE000A3MP635, DE000A3MP643, DE000A3MP650, DE000A3MP684, DE000A3MP692, DE000A3MQUX3, DE000A3MQUY1, DE000A3MQUZ8, DE000A3MQU03, DE000A3MQU37, DE000A3MQU45, DE000A3MQU52, DE000A3MQU86, DE000A351XK8, DE000A351XM4, DE000A351XS1, DE000A351XT9, DE000A351XU7, DE000A351XV5, DE000A351XW3, DE000A351XX1, DE000A351XY9, DE000A3825L1, DE000A3825N7 | DE000A1REY59, DE000A1TNEX3, DE000A12T2F9, DE000A12UGG2, DE000A13SR38, DE000A13SWZ1, DE000A14J5J4, DE000A14KKK3, DE000A14KKM9, DE000A14KK24, DE000A161ZQ3, DE000A2AASB4, DE000A2AAW12, DE000A2AAW53, DE000A2AAX03, DE000A2AAX11, DE000A2AAX45, DE000A2AAX60, DE000A2BPJ45, DE000A2BPJ78, DE000A2BPJ86, DE000A2E4UX0, DE000A2GSMH3, DE000A2GSMJ9, DE000A2GSMK7, DE000A2GSP31, DE000A2GSP49, DE000A2GSP56, DE000A2GSP64, DE000A2GSP80, DE000A2GSP98, DE000A2G9HD6, DE000A2G9HE4, DE000A2G9HF1, DE000A2G9HG9, DE000A2G9HJ3, DE000A2G9HK1, DE000A2G9HL9, DE000A2G9HM7, DE000A2G9HN5, DE000A2G9HQ8, DE000A2NB841, DE000A2TSDV6, DE000A2TSDW4, DE000A2TSDY0, DE000A2TSD06, DE000A2TSD55, DE000A288367, DE000A289PA7, DE000A289PB5, DE000A289PC3, DE000A289PD1, DE000A289PE9, DE000A289PG4, DE000A289PH2, DE000A3E5UT4, DE000A3E5UU2, DE000A3E5UY4, DE000A3E5U22, DE000A3H2TK9, DE000A3H2TQ6, DE000A3H2TR4, DE000A3MP601, DE000A3MP619, DE000A3MP627, DE000A3MP635, DE000A3MP643, DE000A3MP650, DE000A3MP668, DE000A3MP684, DE000A3MP692, DE000A3MQUV7, DE000A3MQUX3, DE000A3MQUY1, DE000A3MQUZ8, DE000A3MQU03, DE000A3MQU29, DE000A3MQU37, DE000A3MQU45, DE000A3MQU52, DE000A3MQU78, DE000A3MQU86, DE000A3MQU94, DE000A351XK8, DE000A351XL6, DE000A351XM4, DE000A351XS1, DE000A351XT9 |
| Q4 2024 | Q4 2023 | |
| ISIN | DE000A0DLV76, DE000A0EUMF2, DE000A0EUMR7, DE000A0EUM42, DE000A0EUPJ7, DE000A1TM6A4, DE000A12TYS2, DE000A14J5C9, DE000A161ZP5, DE000A2BPJ11, DE000A2BPJ29, DE000A2BPJ52, DE000A2BPJ60, DE000A2GSMC4, DE000A2TSDZ7, DE000A3MQU11, DE000A351XN2, DE000A351XP7, DE000A351XQ5, DE000A351XR3, DE000A351XZ6, DE000A3825K3, DE000A3825M9 | DE000A0DLV76, DE000A0EUMF2, DE000A0EUMR7, DE000A0EUM42, DE000A0EUPJ7, DE000A0XFAE1, DE000A1TM6A4, DE000A1YC8K4, DE000A12TYS2, DE000A14J5C9, DE000A161ZP5, DE000A2BPJ11, DE000A2BPJ29, DE000A2BPJ52, DE000A2BPJ60, DE000A2GSMC4, DE000A2TSDZ7, DE000A3MQU11, DE000A3MQU60, DE000A351XN2, DE000A351XP7, DE000A351XQ5, DE000A351XR3 |
Das Honorar des Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, setzt sich für das Geschäftsjahr 2024 wie folgt zusammen:
|
2024
Tsd. € |
2023
Tsd. € |
|
| Abschlussprüfungsleistungen | 1.405 | 1.060 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 500 | 39 |
| Steuerberatungsleistungen | - | - |
| Sonstige Leistungen | 111 | 5 |
| Insgesamt | 2.016 | 1.104 |
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen die Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts der DZ HYP und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts. In den anderen Bestätigungsleistungen sind berechnete Honorare für Bescheinigungen betriebswirtschaftlicher Prüfungen enthalten, insbesondere für die nichtfinanzielle Erklärung unter voller Anwendung der ESRS. Die sonstigen Leistungen beinhalten überwiegend Honorare für projektbegleitende Prüfungen.
| Uwe Fröhlich Co-Vorsitzender des Vorstands, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main - Vorsitzender - (bis 08.05.2024) | Frau Karin Fleischer Mitglied des Vorstands Volksbank Franken eG | Katja Lewalter-Düssel Mitglied des Vorstands Genoverband e.V. (Mitglied seit 08.05.2024) |
| Johannes Koch Mitglied des Vorstands DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main - Vorsitzender - (seit 08.05.2024) | Ralph Gruber Bankangestellter, DZ HYP AG | Marcus Lühder Bankangestellter, DZ HYP AG |
| Dagmar Mines Bankangestellte, DZ HYP AG - stv. Vorsitzende - | Harald Herkströter Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Halle/Westf. eG | Anja Niehues Bankangestellte, DZ HYP AG |
| Thomas Müller Sprecher des Vorstands, Volksbank DresdenBautzen eG - stv. Vorsitzender - | Olaf Johnert Bankangestellter, DZ HYP AG | Michael Speth Mitglied des Vorstands, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main |
| Uwe Berghaus Mitglied des Vorstands, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main | Carsten Jung Vorsitzender des Vorstands, Berliner Volksbank eG | Heinrich Stumpf Stv. Sprecher des Vorstands, VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG |
| Hubertus Beringmeier Vorsitzender der Direktion, Stiftung Westfälische Landschaft | Petra Kalbhenn Mitglied des Vorstands, VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG | Hans-Peter Ulepić Sprecher des Vorstands, Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 (Mitglied bis 08.05.2024) |
| Dr. Michael Düpmann Vorsitzender des Vorstands, VR Bank Rhein-Neckar eG | Michael Kuehn Bankangestellter, DZ HYP AG |
| Sabine Barthauer | Jörg Hermes | Stefan Schrader |
| - Vorsitzende - |
|
2024
Tsd. € |
2023
Tsd. € |
|
| Aufsichtsrat | 276 | 275 |
| Vorstand | 2.159 | 2.119 |
| Fachbeirat | 133 | 148 |
| Ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene | 3.317 | 2.950 |
| Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften aus Pensionen ehemaliger Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene | 46.913 | 45.914 |
|
31.12.2024
Tsd. € |
31.12.2023
Tsd. € |
|
| Aufsichtsrat | 66 | 80 |
Zum 31. Dezember 2024 wurden keine Mandate in Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften durch Vorstandsmitglieder oder andere Mitarbeiter wahrgenommen.
| 2024 | 2023 | |||||
| männlich | weiblich | insgesamt | männlich | weiblich | insgesamt | |
| Mitarbeiter insgesamt | 522 | 384 | 906 | 489 | 374 | 863 |
| davon: Vollbeschäftigte | 489 | 220 | 709 | 459 | 213 | 672 |
| Teilzeitbeschäftigte | ||||||
| Anzahl | 33 | 164 | 197 | 30 | 161 | 191 |
| gewichtet | (25) | (111) | (136) | (22) | (107) | (129) |
Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, stellt einen Konzernabschluss auf, in den auch der Jahresabschluss der DZ HYP einbezogen wird. Der Konzernabschluss der DZ BANK wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2025 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die bei früherem Eintritt eine deutlich andere Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DZ HYP erfordert hätten.
Hamburg und Münster, den 28. Februar 2025
DZ HYP AG
Sabine Barthauer, Vorsitzende
Jörg Hermes
Stefan Schrader
|
Stand am 31.12.2023
Tsd. € |
Ausgabe von Anteilen
Tsd. € |
Gezahlte Dividende
Tsd. € |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
Tsd. € |
Einstellung/ Entnahme Gewinnrücklagen
Tsd. € |
Sonstige Veränderungen
Tsd. € |
|
| Gezeichnetes Kapital | (149.990) | - | - | - | - | - |
| - Grundkapital | 149.990 | - | - | - | - | - |
| Kapitalrücklagen | (884.196) | - | - | - | - | - |
| - Aufgeld bei Ausgabe | 408.590 | - | - | - | - | - |
| - andere Zuzahlungen | 475.606 | - | - | - | - | - |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | (93.145) | - | - | - | - | - |
| - gesetzliche Rücklage | 945 | - | - | - | - | - |
| - andere Gewinnrücklagen | 92.200 | - | - | - | - | - |
| - Bilanzgewinn | - | - | - | - | - | - |
| Eigenkapital | 1.127.331 | - | - | - | - | - |
|
Stand am 31.12.2024
Tsd. € |
|
| Gezeichnetes Kapital | (149.990) |
| - Grundkapital | 149.990 |
| Kapitalrücklagen | (884.196) |
| - Aufgeld bei Ausgabe | 408.590 |
| - andere Zuzahlungen | 475.606 |
| Erwirtschaftetes Eigenkapital | (93.145) |
| - gesetzliche Rücklage | 945 |
| - andere Gewinnrücklagen | 92.200 |
| - Bilanzgewinn | - |
| Eigenkapital | 1.127.331 |
| in Mio. € | 2024 | 2023 |
| - Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 240 | 200 |
| Sonstige Steuern, soweit nicht unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen | 0 * | 0 * |
| Periodenergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag vor Steuern und Gewinnabführungen) | 240 | 200 |
| +/- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens | 102 | 123 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | 1 | -4 |
| +/- Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 146 | 155 |
| -/+ Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens | -4 | 0 * |
| -/+ Sonstige Anpassungen (Saldo) | 6 | 5 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute | -88 | -1.005 ** |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden | -374 | 337 |
| -/+ Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) | 4 | 19 |
| -/+ Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit | 61 | 26 ** |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -730 | -1.109 ** |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | -234 | -882 |
| +/- Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten | 483 | 2.676 |
| +/- Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit | -48 | -97 ** |
| +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge | -720 | -711 |
| + Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen | 3.856 | 1.874 |
| - Gezahlte Zinsen | -3.062 | -1.071 |
| - Außerordentliche Auszahlungen | 0 | -1 |
| +/- Mittelabfluss/-zufluss aus Ertragssteuern einschließlich Konzernsteuerumlage (Saldo) | -146 | -92 |
| = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -507 | 443 |
| + Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 951 | 533 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | -384 | -277 |
| + Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | 0 * | 0 * |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -4 | -3 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -2 | 0 |
| = Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 561 | 253 |
| - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen stille Einlagen | 0 | -635 |
| - Mittelabfluss aus Gewinnabführung an DZ BANK als Inhaberin von Grundkapital | -55 | -30 |
| - Mittelabfluss aus Teilgewinnabführungen an DZ BANK als Inhaberin von stillen Einlagen | 0 | -20 |
| +/- Mittelzufluss/-abfluss aus Begebung/Rückzahlung von nachrangigen Verbindlichkeiten (Saldo) | 0 | -10 |
| = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -55 | -695 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 1 | 0 * |
| +/- Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -507 | 443 |
| +/- Cashflow aus der Investitionstätigkeit | 561 | 253 |
| +/- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -55 | -695 |
| = Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 0 * | 1 |
* Werte kleiner 0,5 Mio. €
** Vorjahreswert angepasst
Der Finanzmittelfonds entspricht der Barreserve, die sich aus dem Kassenbestand und dem Guthaben bei Zentralnotenbanken zusammensetzt.
An die DZ HYP AG, Hamburg und Münster
Wir haben den Jahresabschluss der DZ HYP AG, Hamburg und Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DZ HYP AG für das Geschäftsjahr vom Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
[1] Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der DZ HYP AG werden unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kunden" Forderungen in Höhe von EUR 67,9 Mrd. (88,0 % der Bilanzsumme) sowie unter dem Bilanzposten "Forderungen an Kreditinstitute" EUR 3,1 Mrd. (4,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen in Höhe von EUR 6,3 Mrd. Für das Kreditportfolio besteht zum 31. Dezember 2024 eine bilanzielle Risikovorsorge bestehend aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen für das Kreditgeschäft. Die Bemessung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird insbesondere durch die Struktur und Qualität der Kreditportfolien, gesamtwirtschaftliche Einflussfaktoren und die Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Kreditausfälle unter anderem auch vor dem Hintergrund der erwarteten Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Immobilienkreditgeschäft bestimmt. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bei den Kundenforderungen entspricht der Differenz zwischen dem noch ausstehenden Kreditbetrag und dem niedrigeren Wert, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bestehende Sicherheiten werden berücksichtigt. Pauschalwertberichtigungen werden für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten gebildet. Dazu wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlusts für einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten gebildet, es sei denn das Kreditausfallrisiko hat sich seit Zugang signifikant erhöht. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditausfallrisikos seit Zugang wird für nicht einzelwertberichtigte Kredite eine Pauschalwertberichtigung für die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste der betreffenden Kredite gebildet. Die Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft sind zum einen betragsmäßig für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft von hoher Bedeutung und zum anderen mit erheblichen Ermessenspielräumen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der aus einem Kreditengagement noch erwarteten Zahlungsströme sowie der makroökonomischen Prognosen im Modell für die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen verbunden. Darüber hinaus haben die angewandten, mit wesentlichen Unsicherheiten behafteten Bewertungsparameter einen bedeutsamen Einfluss auf die Bildung bzw. die Höhe gegebenenfalls erforderlicher Wertberichtigungen. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Ausgestaltung des relevanten internen Kontrollsystems der Gesellschaft beurteilt. Dabei haben wir die Geschäftsorganisation, die IT-Systeme und die relevanten Bewertungsmodelle berücksichtigt. Darüber hinaus haben wir die Bewertung der Kreditforderungen, einschließlich der Angemessenheit geschätzter Werte, auf der Basis von Stichproben von Kreditengagements beurteilt. Dabei haben wir unter anderem die vorliegenden Unterlagen der Gesellschaft bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Werthaltigkeit der entsprechenden Sicherheiten gewürdigt. Bei Objektsicherheiten, für die uns die Gesellschaft Wertgutachten vorgelegt hat, haben wir uns ein Verständnis über die zugrunde liegenden Ausgangsdaten, die angewandten Bewertungsparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie innerhalb einer vertretbaren Bandbreite liegen. Ferner haben wir zur Beurteilung der vorgenommenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen die von der Gesellschaft angewandten Berechnungsmethoden sowie die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter gewürdigt. Wir haben dabei insbesondere auch die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Immobilienkreditgeschäft auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der entsprechenden Immobiliensicherheiten gewürdigt, deren Berücksichtigung bei der Bewertung der Kundenforderungen nachvollzogen und unter Einbezug unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Finanzmathematik die Ermittlung der noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierten Adressenausfallrisiken im Modell zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen beurteilt. Auf Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt von der Vertretbarkeit der bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Kreditportfolios von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie der Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen der Gesellschaft überzeugen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft sind im Anhang des Jahresabschlusses in Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften" sowie im Lagebericht im Abschnitt "Ertragslage" des Wirtschaftsberichts enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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die in Abschnitt "Personalbericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) |
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die in Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Erklärung zur Erfüllung der §§ 289b bis 289e HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei DZ HYP_AG_JA+LB_ESEF-2024-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Mai 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der DZ HYP AG, Hamburg und Münster, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Anne Witt.
Hamburg, den 28. Februar 2025
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anne Witt, Wirtschaftsprüferin
ppa. Uwe Gollum, Wirtschaftsprüfer
Die DZ HYP hat sich trotz der anhaltend schwachen Konjunktur mit einem leicht über Vorjahr liegenden Neugeschäftsvolumen und einem stabilen Portfolio auch im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich im Markt behauptet. Während insbesondere die geopolitischen Unsicherheiten sowie die instabile politische Lage im eigenen Land das Marktgeschehen lähmten, führten die gesunkene Inflation sowie die eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einer leichten Belebung des Immobilienmarkts sowie stabilisierenden Immobilienpreisen und Renditen, die Investitionen wieder attraktiver machten. In diesem Umfeld konnte die DZ HYP ihre Position als eine führende Immobilien- und Pfandbriefbank erneut bestätigen und wird auch im Berichtsjahr einen erfreulichen Beitrag zum Ergebnis der DZ BANK Gruppe beitragen.
Insbesondere das zweite Halbjahr war von einer besonderen Dynamik geprägt. Die gesunkenen Zinsen ermöglichten es Käufern und Verkäufern, zusehends wieder zueinanderzufinden, was insbesondere im Schlussquartal 2024 sowohl zu einem merklichen Anstieg im privaten Baufinanzierungsgeschäft als auch zu einer signifikanten Zunahme der Transaktionen im Firmenkundengeschäft führte. Die Durchschnittsmargen blieben im Privatkundengeschäft konstant und entwickelten sich im Firmenkundenbereich erfreulich. Insgesamt schloss die Bank das Berichtsjahr mit einem stabilen Zinsergebnis ab.
Im Umfeld der herausfordernden Marktlage erwies sich die DZ HYP auch im Jahr 2024 als ein verantwortungsvoller und starker Partner, auf den sich die Kunden und Partner verlassen können. Umsichtig hat die Bank im Rahmen der bestehenden konservativen Risikostrategie auf die Entwicklungen des geopolitischen und wirtschaftlichen Umfelds sowie die damit verbundenen Unsicherheiten reagiert.
Das inländische Firmen- und Privatkundengeschäft mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken erholte sich 2024 gut. In der privaten Baufinanzierung unterstützt die DZ HYP den wachsenden Anteil des Plattformgeschäfts als leistungsfähiger Produktlieferant durch die Entwicklung neuer bedarfsorientierter und wettbewerbsfähiger Lösungen und die fortschreitende Digitalisierung ihrer eigenen Prozesse, um Wachstumspotenziale gemeinsam mit ihren Partnern vor Ort auszubauen.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr regelmäßig und detailliert mit der Entwicklung der Geschäftsfelder Firmenkunden, Privatkunden und Öffentliche Kunden sowie den Auswirkungen der geopolitischen Lage, der Zinsentwicklung und der Marktveränderungen auf den Geschäftsverlauf der DZ HYP befasst. In diesem Zusammenhang hat er sich auch intensiv mit der Risikosituation, insbesondere der unterschiedlichen Betroffenheit der einzelnen Assetklassen, dem Risikomanagementsystem, den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und deren Erfüllung sowie anlassbezogen mit der Entwicklung einzelner Engagements der Bank auseinandergesetzt. Thematisiert wurden im Wesentlichen die Entwicklung der Sicherheitenwerte ausgesuchter Assetklassen, Liquiditätsrisiken offener Immobilienfonds, die Projektentwickler- und Bauträgerrisiken, Zinsänderungsrisiken bei Bestandsfinanzierungen, die Arbeitsbelastung und -Organisation in den Abteilungen Sanierung und Abwicklung sowie die Ergebnisse externer Prüfungen (insbesondere OSI-CRE, OSI-IT, IMI-Prüfung). Einen weiteren Schwerpunkt bildeten im Berichtsjahr die Erörterungen zu Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsthemen und ausgewählte Aspekte der innerbetrieblichen Weiterentwicklung.
Im Fokus der Tätigkeit des Aufsichtsrats standen ergänzend die vorbereitenden Beschlüsse für die Hauptversammlung betreffend die Erneuerung des genehmigten Kapitals, die Anpassung der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat und die Möglichkeit der Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen. Ferner waren die jährliche Bewertung der Arbeit und Befähigung von Aufsichtsrat und Vorstand, die Vergütungssysteme der Bank, der Bericht des Vergütungsbeauftragten, die Neubestellung einer Vergütungsbeauftragten, die Zielerreichung und -Vereinbarung sowie die Vergütung der Vorstandsmitglieder Gegenstand der Beschlussfassungen. Zudem wurden sowohl die Diversitätsziele als auch das Einführungs- und Schulungsprogramm für Aufsichtsrat und Vorstand überprüft und der Rechenschaftsbericht zur Einhaltung der Konzernkreditstandards im Gremium erörtert.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat mit der Nachbesetzung vakanter Aufsichtsrats- und Ausschuss-Mandate, der Eignung neu in den Aufsichtsrat bzw. den Risiko- und Prüfungsausschuss zu wählender Anteilseignervertretender, der Mandatsverlängerung eines Vorstandsmitglieds sowie der langfristigen Nachfolgeplanung für den Vorstand der DZ HYP befasst. Weitere wesentliche Themen des Gremiums waren der Bericht aus dem CSRD-Projekt, die Übertragung von Namensaktien der DZ HYP auf die DZ BANK, der Verkauf einer Beteiligung, die Änderungen des Statuts der Fachbeiräte der DZ HYP und die Anpassung der D&O-Versicherung.
Der Aufsichtsrat der DZ HYP und die von ihm gebildeten Ausschüsse haben im Berichtsjahr die Geschäftsführung des Vorstands entsprechend den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften überwacht und über die vorgelegten zustimmungsbedürftigen Geschäfte entschieden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss, einen Vergütungskontrollausschuss, einen Prüfungsausschuss und einen Risikoausschuss eingesetzt.
Die im zweiten Quartal 2024 erstmalig in digitaler Form durchgeführte Selbstevaluation des Aufsichtsrats und Bewertung des Vorstands der DZ HYP hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung sowohl der einzelnen Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand als auch beider Gremien in ihrer Gesamtheit den gesetzlichen und satzungsgemäßen Erfordernissen entsprechen. Auch stehen dem Aufsichtsrat angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung, um seinen Mitgliedern die Einführung in ihr Amt zu erleichtern und die Fortbildung zu ermöglichen, die zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Sachkunde notwendig ist. Im November hat ein Großteil der Aufsichtsratsmitglieder an einer freiwilligen bankspezifischen Fortbildung durch den Jahresabschlussprüfer teilgenommen. Die nächste turnusmäßige Evaluation von Aufsichtsrat und Vorstand der DZ HYP ist im ersten Halbjahr 2025 vorgesehen. Im Juni 2025 wird die nächste turnusmäßige interne Fortbildung für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu bankspezifischen Themen durch den Jahresabschlussprüfer stattfinden.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung sowie den allgemeinen Geschäftsverlauf, die Rentabilität und die Risiken der DZ HYP regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich und mündlich berichtet. Dabei ist er auch auf die Auswirkungen der geopolitischen und wirtschaftlichen Marktveränderungen eingegangen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat sowohl über die weitere operative und strategische Planung und Ausrichtung der Bank als auch wesentliche Kredit- und Beteiligungsengagements informiert. Der Aufsichtsrat hat diese Themen, die aktuellen Entwicklungen und strategischen Fragestellungen mit dem Vorstand erörtert, ihn beraten und die Geschäftsführung überwacht. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden.
Im Geschäftsjahr 2024 haben drei Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden. Auch die von dem Gremium eingesetzten Ausschüsse tagten im Jahr 2024 mehrmals. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.
Zwischen den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand das Gremium über die Geschäfts- und Risikoentwicklung der Bank schriftlich informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Vorsitzenden der Ausschüsse haben auch außerhalb der Sitzungen in Gesprächen mit dem Vorstand - anlassbezogen sowie turnusmäßig - wichtige Entscheidungen, besondere Geschäftsvorfälle und die Geschäfts- und Risikoentwicklung der Bank vorab erörtert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse haben im Geschäftsjahr 2024 regelmäßig an den schriftlichen Beschlussfassungen und an den Sitzungen des jeweiligen Gremiums teilgenommen. Zur Vermeidung etwaiger Interessenkonflikte im Risikoausschuss haben die betreffenden Ausschussmitglieder an den jeweiligen Beschlussfassungen nicht teilgenommen. Darüber hinaus sind keine potenziellen Interessenkonflikte aufgetreten.
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, von der dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung vorliegt, hat als Jahresabschlussprüfer den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der DZ HYP unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 sowie den von der DZ HYP freiwillig erstellten Nachhaltigkeitsbericht 2024 als mit den gesetzlichen Vorschriften in Übereinstimmung stehend befunden. Sie hat für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und für den Nachhaltigkeitsbericht ein uneingeschränktes Prüfungsurteil erteilt. Der Prüfungsbericht und der Prüfungsvermerk sind den Mitgliedern des Aufsichtsrats zugegangen und wurde in Sitzungen umfassend erörtert sowie beraten. Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Prüfung durch die Abschlussprüfer entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses zu.
Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der DZ HYP in ihren Sitzungen eingehend geprüft. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat den Aufsichtsrat umfassend über die ausführlichen Beratungen des Ausschusses betreffend den Jahresabschluss und den Lagebericht der Bank unterrichtet. An der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie an den vorbereitenden Sitzungen des Prüfungs- und des Risikoausschusses haben Vertreter der Prüfungsgesellschaft teilgenommen und ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet. Darüber hinaus standen sie den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Einwendungen des Aufsichtsrats gegen die Rechnungslegung ergaben sich nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der DZ HYP zum 31. Dezember 2024 in seiner Sitzung am 28. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 hat Herr Uwe Fröhlich sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats der DZ HYP niedergelegt und ist mit gleicher Wirkung auch als Mitglied des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie als Mitglied und Vorsitzender des Nominierungs- und des Vergütungskontrollausschusses des Aufsichtsrats der DZ HYP ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat Herrn Johannes Koch, der von der Hauptversammlung mit Wirkung vom 8. Mai 2024 neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde, mit gleicher Wirkung für die Dauer seiner Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats der DZ HYP zum Vorsitzenden des Gremiums, in den Prüfungs- und Risikoausschuss sowie zum Vorsitzenden des Nominierungs- und Vergütungskontrollausschusses des Aufsichtsrats der DZ HYP gewählt. Herr Hans-Peter Ulepić ist ebenfalls mit Ablauf der Hauptversammlung am 8. Mai 2024 aus dem Aufsichtsrat der DZ HYP ausgeschieden. Als seine Nachfolgerin hat die Hauptversammlung mit gleicher Wirkung Frau Katja Lewalter-Düssel neu in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat hat sie als weiteres Mitglied in den Prüfungsausschuss sowie Frau Petra Kalbhenn in den Risikoausschuss gewählt.
Darüber hinaus hat es im Aufsichtsrat und auch im Vorstand im Geschäftsjahr 2024 keine personellen Veränderungen gegeben.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DZ HYP für ihren Einsatz und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2024.
Hamburg und Münster, den 28. März 2025
DZ HYP AG
Johannes Koch, Vorsitzender des Aufsichtsrats
An die DZ HYP AG, Hamburg und Münster
Wir haben den im Abschnitt "Nachhaltigkeitsbericht" des Lageberichts enthaltenen Nachhaltigkeitsbericht der DZ HYP AG, Hamburg und Münster, (im Folgenden die "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 (im Folgenden der "Nachhaltigkeitsbericht") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 289b bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung aufgestellt.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der beigefügte Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 289c bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,
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dass der beigefügte Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "Wesentlichkeitsanalyse" des Nachhaltigkeitsberichts aufgeführten Beschreibung steht, bzw. |
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dass die im Abschnitt "Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852" des Nachhaltigkeitsberichts enthaltenen Angaben nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. |
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts" weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen des Nachhaltigkeitsberichts) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts.
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass der Nachhaltigkeitsbericht nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Nachhaltigkeitsbericht beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben im Nachhaltigkeitsbericht. |
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identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. |
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würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. |
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir unter anderem:
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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. |
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die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben im Nachhaltigkeitsbericht, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. |
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die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts beurteilt. |
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die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten. |
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analytische Prüfungshandlungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen im Nachhaltigkeitsbericht durchgeführt. |
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die Darstellung der Informationen im Nachhaltigkeitsbericht gewürdigt. |
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den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben im Nachhaltigkeitsbericht gewürdigt. |
Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung, Sorgfaltspflicht oder Haftung.
Hamburg, den 28. Februar 2025
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anne Witt, Wirtschaftsprüferin
ppa. Uwe Gollum, Wirtschaftsprüfer
Mit Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes am 4. Juli 2017 sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit zu erstellen, wenn sie in der Regel mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und lageberichtspflichtig nach dem Handelsgesetzbuch sind.
Der vorliegende zweite Bericht der DZ HYP zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit bezieht sich nach § 22 Abs. 1, 3 und 4 EntgTranspG auf die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Der dritte Bericht wird die Jahre 2024 bis 2028 umfassen und mit dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2029 veröffentlicht.
| Jahr | 2018 * | 2023 | ||
| Frauen | Männer | Frauen | Männer | |
| Vollzeit | 214 | 466 | 214 | 459 |
| Teilzeit | 177 | 16 | 161 | 30 |
| Gesamt | 391 | 482 | 375 | 489 |
DZ HYP hat im Jahr 2012 die Charta der Vielfalt unterschrieben. Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeberinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen, welche sich für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld einsetzt.
Alle Mitarbeitenden der DZ HYP sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen an einer Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz teilzunehmen.
In der DZ HYP wird eine familienfreundliche Unternehmenskultur gelebt. Seit dem Jahr 2013 ist die Bank durch die berufundfamilie Service GmbH zertifiziert. In regelmäßigen Audits werden ihre Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie begutachtet. Die Auszeichnung gilt als Qualitätssiegel für Unternehmen mit einer besonders familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik.
Die DZ HYP bietet ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld, in dem sie ihre beruflichen und privaten Belange optimal miteinander vereinbaren können. So gibt es flexible Arbeitszeiten, die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, verschiedene Teilzeitmodelle sowie die Möglichkeit, familiären und anderen privaten Belangen in einem bis zu dreimonatigen Sabbatical oder durch Kauf von bis zu 20 zusätzlichen Urlaubstagen besonders Rechnung zu tragen. Im Berichtszeitraum wurden alle Teilzeitwünsche erfüllt. Aufstockungswünsche von Mitarbeitenden, die ihre Arbeitszeit unbefristet reduziert hatten, wurden ebenso unterstützt und nach Möglichkeit erfüllt.
Die DZ HYP übernimmt die Kosten der externen und unabhängigen Unterstützung ihrer Mitarbeitenden durch den pme Familienservice. Dieser unterstützt sie dabei, unterschiedliche Lebensphasen zu meistern:
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Für Eltern gibt es umfangreiche Beratungs- und Vermittlungsangebote zu den Themen Kinderbetreuung, Erziehung und Schule. Für die Kinderbetreuung in besonderen Situationen stellt der pme Familienservice bundesweit flexibel buchbare Plätze bereit. In den Sommerferien bietet die DZ HYP über den pme Familienservice eine Kinderferienbetreuung für Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren an. An den beiden Hauptstandorten der Bank ist zudem ein Eltern-Kind-Büro eingerichtet. |
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Mitarbeitende, die Angehörige oder Bekannte pflegen, können sich vom pme Familienservice insbesondere zu Fragen zur Pflegeversicherung, zur Finanzierung von Pflege, verschiedenen Pflegeformen und Wohnungsanpassung beraten lassen. Der pme Familienservice unterstützt sie auch bei der konkreten Vermittlung ambulanter oder stationärer Betreuungslösungen. |
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Auch bei anderen persönlichen, familiären oder beruflichen Herausforderungen, wie Abhängigkeit, Stress, psychische Belastung, Konflikte am Arbeitsplatz oder finanziellen Problemen, stehen die speziell ausgebildete Lebenslagen-Coaches des pme Familienservice den Mitarbeitenden der DZ HYP beratend zur Seite. |
Die DZ HYP strebt auf allen Ebenen und auf allen Positionen eine ausgeglichene Besetzung mit Frauen und Männern an.
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verpflichtet mitbestimmte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden wie die DZ HYP, verbindliche Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden obersten Managementebenen (Bereichs- und Abteilungsleitungen) festzulegen. Die vom Vorstand der DZ HYP im November 2020 festgesetzten Zielgrößen für den Anteil von Frauen an der Bereichsleitungs- und Abteilungsleitungsebene von 25 Prozent sind bis Oktober 2025 zu erreichen. Die vom Aufsichtsrat im Juni 2023 überprüften und verabschiedeten Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand (33 Prozent) und im Aufsichtsrat (22 Prozent) waren und sind weiterhin erfüllt.
Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag im Jahr 2018 bei 13,2 Prozent und hat sich bis zum 31. Dezember 2023 auf 18,6 Prozent erhöht.
Um diese Quote weiter anzuheben, werden Mitarbeiterinnen der DZ HYP gezielt durch unterschiedliche Maßnahmen wie Inhouse-Seminare und die Kooperation mit Netzwerken für Frauen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt. Die DZ HYP übernimmt die Jahresbeiträge der Mitgliedschaft in Netzwerken für ihre Mitarbeiterinnen, wie zum Beispiel für das Frauennetzwerk Nushu und für das Netzwerk Frauen in Führung - Initiative der deutschen Immobilienwirtschaft für mehr Frauen in Führungspositionen e.V.
Auch im Rekrutierungsprozess für Nachwuchskräfte- und Traineeprogramme sowie bei internen und externen Stellenbesetzungen legt die Bank einen Fokus auf die Chancengleichheit der Kandidatinnen und Kandidaten.
Die DZ HYP hat im Berichtszeitraum jährlich an dem Mädchen-Zukunftstag Girls' Day teilgenommen und interessierte Schülerinnen bei ihrer Berufsorientierung unterstützt.
Die Vergütung der Mitarbeitenden der DZ HYP besteht aus einer festen Vergütung und einer variablen Vergütung auf Basis der in beiden Betrieben inhaltsgleich geltenden Betriebsvereinbarung über die Grundsätze der variablen Erfolgsvergütung.
Die Höhe der festen Vergütung wird durch den Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und im außertariflichen Bereich durch den Stellenwert, Marktgegebenheiten und die persönliche Qualifikation der Mitarbeitenden bestimmt.
Für Mitarbeitende, die tariflich vergütet werden, definieren die im Tarifvertrag geregelten Vergütungsgruppen geschlechtsunabhängige Kriterien zur Stellenbewertung sowie die dazugehörige Vergütung, sodass Entgeltgleichheit für Frauen und Männer im tariflichen Vergütungssystem angelegt ist.
Die Gehaltsfindung bei Mitarbeitenden im außertariflichen Bereich erfolgt auf der Grundlage der Tätigkeiten und der Qualifikationen. Darüber hinaus werden bei der individuellen Gehaltsentwicklung arbeitsmarkt-, leistungs- und arbeitsergebnisbezogene Kriterien berücksichtigt.
Die Gehaltsentwicklung der Mitarbeitenden in den außertariflichen Bereich sowie im außertariflichen Bereich findet unter Einbeziehung des zuständigen Betriebsrats sowie des Vergütungsbeauftragten statt. Die Vergütung aller Mitarbeitenden der DZ HYP wird jährlich auch unter dem Gesichtspunkt der Entgeltgleichheit für Frauen und Männer überprüft.
Durch all diese Maßnahmen verfügt die DZ HYP über eine geschlechtsneutrale Vergütungsstruktur. Männer und Frauen werden bei gleicher Aufgabenstellung, Eignung und Erfahrung gleich vergütet.
DZ HYP AG
Hauptstandort Hamburg
Rosenstraße 2
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 3334-0
E-Mail: info@dzhyp.de
www.dzhyp.de
Hauptstandort Münster
Sentmaringer Weg 1
48151 Münster
Telefon: +49 251 4905-0
Vorstand:
Sabine Barthauer (Vorsitzende), Jörg Hermes, Stefan Schrader
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Johannes Koch
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