Ratec Maschinenentwicklungs- und Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Reymann seit 12.12.2005 | Geschäftsführer |
Jörg Reymann seit 12.12.2005 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Resulit GmbHAufgelöst | 30.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Reymann Technik GmbHHockenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023Reymann Technik GmbH, HockenheimRechtliche Verhältnisse
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Firma Reymann Technik GmbH, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli 2015 aufgestellt. Die Erleichterungen für Anhangsangaben kleiner Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen für Versicherungen zu bilden, die das Folgejahr betreffen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit" Methode) durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag ist der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregel aufgrund der in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden ist. Berechnungsgrundlage sind die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G. Der Rückstellungsbetrag ist unter den folgenden Trendannahmen ermittelt worden:
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von:
Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer sogenannten "Ausschüttungssperre". Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das gesamte Jahresergebnis an die Muttergesellschaft abgeführt. Die "Ausschüttungssperre" greift damit nicht auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft, sondern erst auf der Ebene der Muttergesellschaft. Der Rückstellungswert wurde gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem verpfändeten Rückdeckungswert saldiert.
Steuerrückstellungen waren für das Geschäftsjahr aufgrund der vollständigen Ergebnisabführung nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss beträgt nach vollständiger Ergebnisabführung Euro 0,00. Er wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2023 verbleibt ein vororganschaftlicher Bilanzgewinn in Höhe von Euro 195.783,80 Sonstige Pflichtangaben Mit notariellem Vertrag vom 28. Juli 2006 wurde zwischen der Reymann Holding GmbH (Muttergesellschaft) und der Berichtsfirma (Beteiligungsgesellschaft) ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag wurde mit der Eintragung in das Handelsregister ab dem Veranlagungszeitraum 2006 wirksam. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeitenspiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Hockenheim, den 9. Juli 2024 gez.: Andreas Reymann Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024 festgestellt. |
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