Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 420837
Eingetragen
24.1.1984
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Turbinen
Gegenstand
Die Planung, Konstruktion, Herstellung und Verkauf von Anlagen und Geräten sowie technische Betreuung und Beratung von Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Reymann
seit 12.12.2005
Geschäftsführer
Jörg Reymann
seit 12.12.2005
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
Resulit GmbHAufgelöst
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reymann Technik GmbH

Hockenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 5.057,00 15.949,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 5.045,00 15.937,00
B. Umlaufvermögen 1.146.672,43 618.232,62
I. Vorräte 340.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 232.736,68 530.298,79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 218.549,29 524.717,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 573.935,75 87.933,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.332,33 21.041,39
Aktiva 1.165.061,76 655.223,01

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 249.783,80 249.783,80
I. Gezeichnetes Kapital 54.000,00 54.000,00
II. Gewinnvortrag 195.783,80 195.783,80
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 354.618,00 373.617,00
C. Verbindlichkeiten 560.659,96 31.822,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 560.659,96 31.822,21
Passiva 1.165.061,76 655.223,01

Anhang zum 31. Dezember 2023

Reymann Technik GmbH, Hockenheim

Rechtliche Verhältnisse

Firma: Reymann Technik GmbH
Sitz: Hockenheim
Registergericht: Mannheim
HR-Nummer: HRB 420837

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Firma Reymann Technik GmbH, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 23. Juli 2015 aufgestellt.

Die Erleichterungen für Anhangsangaben kleiner Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Wesentlichen für Versicherungen zu bilden, die das Folgejahr betreffen.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit" Methode) durchgeführt.

Der Rückstellungsbetrag ist der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregel aufgrund der in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient worden ist. Berechnungsgrundlage sind die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck 2018 G.

Der Rückstellungsbetrag ist unter den folgenden Trendannahmen ermittelt worden:

Rechnungszinssatz : 1,83% (Vorjahr 1,78%)
Einkommenstrend: 0,00 %
Rentendynamik: 2,00 % bei Anwärtern
bzw. 0,00% bei Rentnern
Fluktuationsrate: 0,00 %

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.

Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.

Unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt sich eine Rückstellung in Höhe von:

Rechnungszins 1,76 %: € 375.504,00
der daraus resultierende Unterschiedsbetrag beträgt: € 4.188,00

Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer sogenannten "Ausschüttungssperre".

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das gesamte Jahresergebnis an die Muttergesellschaft abgeführt.

Die "Ausschüttungssperre" greift damit nicht auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft, sondern erst auf der Ebene der Muttergesellschaft.

Der Rückstellungswert wurde gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem verpfändeten Rückdeckungswert saldiert.

Der Rückstellungswert nach oben angeführter Methode beträgt: 371.316,00
Der verpfändete Aktivwert der Rückdeckungsversicherung beträgt: 59.522,00

Steuerrückstellungen waren für das Geschäftsjahr aufgrund der vollständigen Ergebnisabführung nicht zu bilden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Der Ansatz erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 4 Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss beträgt nach vollständiger Ergebnisabführung Euro 0,00.

Er wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2023 verbleibt ein vororganschaftlicher Bilanzgewinn in Höhe von Euro 195.783,80

Sonstige Pflichtangaben

Mit notariellem Vertrag vom 28. Juli 2006 wurde zwischen der Reymann Holding GmbH (Muttergesellschaft) und der Berichtsfirma (Beteiligungsgesellschaft) ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Der Vertrag wurde mit der Eintragung in das Handelsregister ab dem Veranlagungszeitraum 2006 wirksam.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Herr Diplom Wirtschafts-Ingenieur Jörg Reymann
Herr Diplom Ingenieur Andreas Reymann

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Darlehensforderung 145.612,98 Euro

Verbindlichkeitenspiegel

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023 TEuro kleiner 1 J.
TEuro
größer 1 Jahr
TEuro
erhaltene Anzahlungen 518,8 518,8 0,0
aus Lieferungen und Leistungen 23,7 23,7 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 18,2 18,2 0,0
Summe 560,7 560,7 0,0

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hockenheim, den 9. Juli 2024

gez.: Andreas Reymann

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024 festgestellt.

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