sectorplan
GmbH
Neufarn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.276,14 |
58.153,13 |
| I.
Sachanlagen |
69.180,00 |
50.233,00 |
| II.
Finanzanlagen |
9.096,14 |
7.920,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
626.014,64 |
584.451,10 |
| I.
Vorräte |
48.000,00 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
168.316,55 |
174.415,81 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.240,27 |
9.194,30 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
409.698,09 |
410.035,29 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.756,67 |
7.581,39 |
| Aktiva |
718.047,45 |
650.185,62 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
339.664,61 |
174.237,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
149.237,98 |
75.427,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
165.426,63 |
73.810,98 |
| B.
Rückstellungen |
47.685,00 |
41.124,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
330.697,84 |
434.823,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
196.796,84 |
253.294,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
133.901,00 |
181.529,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
102.180,99 |
| Passiva |
718.047,45 |
650.185,62 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft wurde unter der Nummer HRB 162643 in
das Handelsregister des Amtsgerichtes München
eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die
größenabhängigen Erleichterungen wurden in
Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde diese Wahlrecht
aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
2. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften
der §§ 266 und 275 HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften des
§ 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen
Vorschriften des HGB angewandt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und das
Sachanlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear aufgrund der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als € 800,00
werden im Jahr ihrer Anschaffung voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nominalwert oder mit dem ihnen am Abschlussstichtag
gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Erkennbaren und latenten Ausfallrisiken wird durch die
Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel wurden in allen Fällen
mit dem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von €
9.240,27 (Vj. T€ 9) enthalten.
2. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten haben alle eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bis auf die
Bankdarlehen.
Von den Bankdarlehen hat ein Teilbetrag i.H.v. €
154.709,73 eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Ein Teilbetrag von € 13.261,00 des einen
Bankdarlehens hat eine Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt wurden 11 Arbeitnehmer
beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Neufarn, 04.12.2024
gez.
Marco Köhler
gez.
Nicolas Wolff
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
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