IH plus GmbH
18mVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Dr.-Ing. Huber-Erler seit 13.12.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CAGERA Immobilien GmbHKaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Angaben zur BuchführungFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenmerkmalen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung - System STOTAX - erfasst. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrechts beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 247a HGB sowie gemäß § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht. Angaben zur BilanzierungDie Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt. Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt. Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - nach den steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Angaben zur BewertungDie geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen Rechnung getragen. Die einzelnen Posten der Bilanz haben wir im Erläuterungsteil besprochen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt grundsätzlich in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € bzw. 410,- € wurden im Berichtsjahr nicht angeschafft. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Steuerrückstellungen für das Geschäftsjahr waren nicht zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten waren zum Bilanzstichtag nicht anzusetzen. Sonstige AngabenAlleiniger Geschäftsführer war während des abgelaufenen Geschäftsjahres Herr Dr.-Ing. Ralf Huber-Erler. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kaiserslautern, 20.12.2012 |
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