Friho-Handels-Gesellschaft mbH

Am Weserufer 39, 31592 Stolzenau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 100451
Eingetragen
26.2.1948
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von und der Handel mit Gesundheitsprodukten jeder Art, dabei insbesondere solche unter dem Warenzeichen "Friho" sowie die Beteiligung an und die Geschäftsführung für Unternehmen der gleichen Fachrichtung, auch als persönlich haftende Gesellschafterin.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Meier
seit 8.1.2014
Geschäftsführer
Klaus Homann
seit 27.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Friho-Handels-Gesellschaft mbH"

Stolzenau

Jahresabschluss zum 31.12.2019

Bilanz

An- Geschäftsjahr Vor-
hang     jahr
T€
Aktivseite
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 01 0,00 0
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  01 57.857,81 55
II. Guthaben bei Kreditinstituten 427,24 0
58.285,05 55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0
58.285,05 55
Passivseite
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 02 25.564,59 25
II. Gewinnvortrag 15.903,63 15
III. Jahresüberschuß 1.037,83 1
42.506,05 41
B. Rückstellungen 15.779,00 14
C. Verbindlichkeiten 03 0,00 0
58.285,05 55

Anhang

I.     Allgemeine Angaben

Die Friho-Handels-Gesellschaft mbH hat ihren Sitz in Stolzenau und ist eingetragen beim Amtsgericht Walsrode (Reg.-Nr.: B 100451).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Wir sind im Berichtsjahr eine  "Kleinstkapitalgesellschaft"  im Sinn des Handelsgesetzbuches (HGB). Die für diese Gesellschaften eingeräumten Erleichterungen bei der Rechnungslegung usw. nehmen wir nicht in Anspruch. Die für "kleine Kapitalgesellschaften" im Sinn des HGB eingeräumten  Erleichterungen  bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs sowie bei der Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nehmen wir weiter in Anspruch. Von der Aufstellung eines  Lageberichts  sind wir größenabhängig befreit. Die Offenlegung eines Vorschlags für die  Verwendung des Ergebnisses  und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung ist (nach § 325 Absatz 1 HGB in Verbindung mit §§  40 Absatz 1, 42 a Abs. 2, 29 Abs. 1 GmbHG) nicht erforderlich.

Die  formale Darstellung  des Jahresabschlusses ist gegenüber dem vorhergehenden Geschäftsjahr nicht verändert worden. Für die Darstellung der  Bilanz  in Kontoform wenden wir die jeweils unsaldierte, geschlossene Aneinanderreihung der Aktiva und Passiva an.  Die  Gewinn- und Verlustrechnung  stellen wir in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren auf.  Soweit es die gesetzlichen Vorschriften erlauben, fassen wir Erträge und Aufwendungen zu  Zwischensummen  zusammen, um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu erhöhen.  Die  Bezeichnungen  der einzelnen Posten des Jahresabschlusses haben wir in der Regel auf deren tatsächlichen Inhalt begrenzt.  Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses anzubringenden  Vermerke  haben wir im Anhang mit aufgeführt und ebenso wie die erforderlichen wertmäßigen  Angaben  im Anhang und die  Vorjahreswerte  auf T€ gerundet  angegeben.

Die Wertansätze aus der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres sind unverändert übernommen worden.  Die für das vorhergehende Geschäftsjahr angegebenen Beträge sind mit den Posten des Berichtsjahres   formell und materiell   vergleichbar

II.     Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die für das vorhergehende Geschäftsjahr angewandten  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  haben wir grundsätzlich beibehalten. 

Wir sind als alleinige  Komplementärin  an der Homann Medical GmbH & Co. KG mit Sitz in Stolzenau  ohne Verpflichtung zu einer Kapitaleinlage  beteiligt;  am Wert des Gesellschaftsvermögens sind wir nicht beteiligt.  Im Rahmen unserer Rechnungslegung gehen wir unverändert davon aus, daß zwischen beiden Gesellschaften kein Mutter-Tochter-Verhältnis verwirklicht ist und zwischen ihnen nur ein  Beteiligungsverhältnis  im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB  besteht.

Unter Haftungsgesichtspunkten können sonstige Mittelüberlassungen durch eine kapitalmäßig an einer Personenhandelsgesellschaft nicht beteiligten Komplementärin eine Bilanzierung dieser Mittel als Beteiligung unter den Finanzanlagen begründen.  Da die Überlassung dieser sonstigen Mittel durch uns unverändert auf schuldrechtlicher Grundlage erfolgt, weisen wir sie jedoch als "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht", im Umlaufvermögen aus.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu fortgeführten Anschaffungskosten (hier: Nennbeträgen) angesetzt.  Erkennbare Risiken sind durch (ggf. auch pauschal ermittelte) Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Für alle am Bilanzstichtag erkennbaren, verursachten und betrieblich veranlaßten rechtlichen oder faktischen Außenverpflichtungen, die hinsichtlich ihres Bestehens oder Entstehens und/oder der Höhe nach ungewiß sind, haben wir in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts  Rückstellungen  gebildet.

Die  Verbindlichkeiten  sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III.     Erläuterungen zur Bilanz

1.        In dem Posten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind  Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen  in Höhe von T€  58 (Vorjahr T€  55) enthalten; siehe Abschnitt II.

In dem Posten sind Vermögensgegenstände mit einer  Restlaufzeit von mehr als einem Jahr  in Höhe von T€  58 (Vorjahr T€  55) enthalten.  Bei der Bestimmung der Restlaufzeit haben wir auf den Zeitraum zwischen dem Abschlußstichtag und dem voraussichtlichen Eingang der Vermögensgegenstände abgestellt.

2.        Unser  Stammkapital  lautet unverändert auf 50.000,00 DM.

3.        In dem Posten  Verbindlichkeiten  sind solche mit einer  Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von  T€  0  (Vorjahr  T€  0), solche mit einer  Restlaufzeit von mehr als     einem Jahr  in Höhe von T€  0  (Vorjahr T€ 0)  sowie solche mit einer  Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren  in Höhe von  T€  0  (Vorjahr  T€  0)  enthalten.  Bei der Bestimmung der Restlaufzeit haben wir aus Gründen der Vorsicht auf die vertraglich festgelegten Fälligkeitstermine abgestellt.  Unbefristete Kontokorrentkredite wurden grundsätzlich in die Restlaufzeit von bis zu einem Jahr einbezogen.

Pfandrechte oder ähnliche Rechte  an eigenen Vermögensgegenständen für eigene und bilanzierte Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag (vorhergehenden Bilanzstichtag) nicht.

4.        Am Bilanzstichtag sowie am vorhergehenden Bilanzstichtag bestanden keine vermerkpflichtigen  Haftungsverhältnisse  im Sinne von § 251 HGB.

IV.     Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

V.     Sonstige Angaben

Am Bilanzstichtag sowie am vorhergehenden Bilanzstichtag bestanden keine vermerkpflichtigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 0 (im Vorjahr: 0) Arbeitnehmer.

Stolzenau,  den  29. April 2020

Friho-Handels-Gesellschaft mbH

gez. Apotheker Klaus Homann

Geschäftsführer

gez. Ulrich Meier

Geschäftsführer

Angabe gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB:

Der Jahresabschluß wurde am 22. September 2020 festgestellt.

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