Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 725039
Vorher
Solarpark Coburg UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
6.5.2010
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb von Solarkraftwerken

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gordon Grundler
seit 20.4.2015
Geschäftsführer
Stephan Huß
seit 6.5.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Primus Valor AG I.Gr.
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Primus Valor Konzeptions GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro Solar GmbH

Crailsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. Anlagevermögen 621.233,40 560.612,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 60.705,00
II. Sachanlagen 533.028,40 533.112,40
III. Finanzanlagen 27.500,00 27.500,00
B. Umlaufvermögen 5.407.625,56 2.951.290,29
I. Vorräte 1.406.650,90 68.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.889.362,69 1.539.365,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.111.611,97 1.343.924,59
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.754.265,13 1.824.163,96
Aktiva 7.783.124,09 5.336.066,65

Passiva

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
A. Eigenkapital 176.229,36 348.886,73
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 151.229,36 323.886,73
B. Rückstellungen 272.311,88 77.424,00
C. Verbindlichkeiten 6.591.044,19 4.125.038,19
D. Rechnungsabgrenzungsposten 743.538,66 784.717,73
Passiva 7.783.124,09 5.336.066,65

Anhang

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss der Pro Solar GmbH, Crailsheim, Handelsregister Ulm, HRB 725039, zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz, sondern im Anhang vorgenommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw.

bei nachhaltiger Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet.

Fertige und Unfertige Erzeugnisse sowie Leistungen werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter der Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 787.043,38 (Vorjahr: EUR 877.547,49).

Hiervon bestehen in Höhe von EUR 306.000,00 gegen die Gesellschafterin Primus Valor AG (Vorjahr: EUR 306.000,00).

Der Bilanzgewinn setzt sich folgendermaßen zusammen:

31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR
Jahresfehlbetrag -172.657,37 -29.275,71
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 323.886,73 353.162,44
Bilanzgewinn 151.229,36 323.886,73

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 4.148.525,06 (Vorjahr: EUR 3.548.115,52).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt EUR 2.442.519,13 (Vorjahr: EUR 576.922,67).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR. 31.241,33 Steuern (Vorjahr: EUR 88.234,88).

Von diesen bestehen in Höhe von EUR 2.600.000,00 gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr: EUR 1.600.000,00).

IV. Ergänzende Angaben

Anzahl Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 3 (Vorjahr: 3) Arbeitnehmer.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Crailsheim, den 18. April 2024

Stephan Huß

Gordon Grundler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024 festgestellt.

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