Imperial-Werke oHG

Bünde

Stammdaten

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Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 4825
Eingetragen
4.1.1990

Finanzübersicht

Historie

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Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

Imperial-Werke oHG

Bünde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Bad Oeynhausen, Nummer HRA 4825

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 127.827 138.189
2. Geleistete Anzahlungen 13.996 141.823 0 138.189
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 20.544.896 20.822.368
2. Technische Anlagen und Maschinen 9.055.768 3.813.434
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 12.292.373 10.391.411
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.861.825 57.754.862 18.109.584 53.136.796
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 0 603.467
57.896.685 53.878.452
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.487.773 24.877.089
2. Unfertige Erzeugnisse 2.747.929 3.638.650
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 157.238 24.392.939 186.754 28.702.494
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 424.962 137.855
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 424.962 (i. Vj. EUR 137.855) -
2. Sonstige Vermögensgegenstände 3.211.365 3.636.327 4.441.012 4.578.867
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 3.211.365 (i. Vj. EUR 4.441.012) -
28.029.266 33.281.361
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.631 17.825
85.944.582 87.177.638

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile 10.000.000 10.000.000
II. Gewinnrücklagen 18.643.247 18.643.247
III. Verlustvortragskonto 18.739.530 0
9.903.717 28.643.247
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 5.125.000 5.189.000
2. Steuerrückstellungen 77.000 45.000
3. Sonstige Rückstellungen 15.731.000 4.827.000
20.933.000 10.061.000
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.327.979 9.523.623
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 8.327.979 (i. Vj. EUR 9.523.623) -
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 43.625.333 35.732.174
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 43.625.333 (i. Vj. EUR 35.732.174) -
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.154.553 3.217.594
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr EUR 3.154.554 (i. Vj. EUR 3.217.593) -
- davon aus Steuern EUR 929.583 (i. Vj. EUR 1.005.148) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 577.162 (i. Vj. EUR 133.806) -
55.107.865 48.473.391
85.944.582 87.177.638

Anlage zur Bilanz zum 31. Dezember 2023

Die Imperial-Werke oHG wird beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nummer HRA 4825 geführt.

Für die Offenlegung des Jahresabschlusses werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 9 Abs. 2 und 3 PublG in Anspruch genommen.

Gemäß § 5 Abs. 5 PublG ergeben sich die folgenden Angaben:

1. Umsatzerlöse TEUR 229.248
Vorjahr TEUR 300.961
2. Löhne, Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung TEUR 66.952
Vorjahr TEUR 53.539

Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sind zu An-schaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig (linear bzw. degressiv) unter Zugrundelegung der nach betriebseigenen Erfahrungswerten und in Anlehnung an die steuerlich anerkannten Abschreibungstabellen festgelegten Nutzungsdauern.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Von dem Wahlrecht einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen bei nur vorübergehender Wertminderung wird kein Gebrauch gemacht.

Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Der Umfang der Herstellungskosten entspricht jenem bei den Sachanlagen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Die übrigen Posten des Umlaufvermögens sind mit ihren Nominalwerten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert.

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB, der sich bei der Abzinsung der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen bei der Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre im Vergleich zu der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 58 (i. Vj. TEUR 253).

Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Die Bewertung erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung eines von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssatzes (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der sich bei einer angenommenen pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt) von 1,82 %, eines Gehaltstrends von 2,5 % sowie eines Rententrends von 2,0 %. Zur Sicherung und Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen von Zusagen auf betriebliche Altersversorgung wurden Fondsanteile an einen Treuhänder verpfändet. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Aktivwerte dieser Fondsanteile wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der zugehörigen Pensionsverpflichtungen saldiert.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellung für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen wurde auf Basis der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung (IDW RS HFA 3) gebildet. Bei der Bewertung werden die Heubeck-Richttafeln 2018G, ein von der Deutschen Bundesbank veröffentlichter Abzinsungszinssatz von 0,99 % für eine durchschnittliche Laufzeit von vier Jahren bzw. 1,12 % für eine durchschnittliche Laufzeit von einem Jahr sowie ein Gehaltstrend von 2,5 % zugrunde gelegt. Zur Erfüllung der gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht wurden Fondsanteile an einen Treuhänder verpfändet. Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Aktivwerte dieser Fondsanteile wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugehörigen Altersteilzeitverpflichtungen saldiert.

Die Gesellschaft gewährt ihren Arbeitnehmern Jubiläumsvergütungen. Passiviert wurde der mit einem Abzinsungszinssatz von 1,74 % berechnete Barwert für die zukünftigen Jubiläumsleistungen. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurde der Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ausscheidens von Arbeitnehmern durch einen pauschal ermittelten Fluktuationsabschlag in Höhe von 2 % Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt

Im Jahresdurchschnitt (im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 5 PublG) waren 592 gewerbliche Mitarbeiter, 353 Angestellte und 40 Auszubildende beschäftigt.

 

Bünde, den 13. Mai 2024

Imperial-Werke oHG

Miele & Cie. KG

gezeichnet Olaf Bartsch

gezeichnet Dr. Markus Miele

Imperial-Werke Verwaltungs-GmbH

gezeichnet Olaf Bartsch

gezeichnet Dr. Markus Miele

Der Jahresabschluss wurde am 07. Juni 2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Imperial-Werke oHG, Bünde

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Imperial-Werke oHG, Bünde, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den nach § 5 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den nach § 5 PublG anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bielefeld, den 15. Mai 2024

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