Go3Dent GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julia Schwarz seit 12.4.2023 | Prokura |
Athanassios Kotrotsios seit 8.4.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 37.20% | |
| 37.20% | |
| 37.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Ultimaker Deutschland GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
iGo3D GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Darüber hinaus sind technischer Fortschritt und wirtschaftliche Veralterung gebührend berücksichtigt. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Die Handelswaren sind nach Angabe der Geschäftsleitung zu Anschaffungskosten bewertet. Es wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von 457,2 T€ vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittelbestände, die auf fremde Währung lauten, werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird das Niederstwertprinzip (Aktivseite) bzw. das Höchstwertprinzip (Passivseite) beachtet. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angaben zu den besicherten Verbindlichkeiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen: a. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 2.903,5 T€ (VJ: 3.679,8 T€). b. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 24,3 T€ (VJ: 52,7 T€). c. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 0,0 T€ (VJ: 0,0 T€). d. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen in Höhe von 1.907,6 T€ (VJ: 1.565,9 T€). Bei den Sicherungsrechten handelt es sich um Eigentumsvorbehalte. 3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Bestellungen für Investitionen etc., Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 347,2 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 42 (Vorjahr: 45) Arbeitnehmer beschäftigt.
Hannover, den 9. August 2024
gez. (Athanassios Kotrotsios) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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