Xitra Therapeutics GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Beuß seit 19.6.2025 | Geschäftsführer |
Martin Nätscher seit 21.2.2022 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WITENO GmbHGreifswaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss der WITENO GmbH, Universitäts- und Hansestadt Greifswald, für das Geschäftsjahr 2023 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des § 73 Abs. 1 Ziff. 2 KV M-V, § 11 ff. Kommunalprüfungsgesetz aufgestellt. Die ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet. Dementsprechend erfolgte die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes nach den HGB-Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. s. d. § 267 HGB. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Greifswald und ist beim Amtsgericht Stralsund im Handelsregister Abteilung B, unter Nr. 1032 seit dem 30. März 1992 eingetragen. Mit Eintragung ins Handelsregister vom 17. August 2016 ist die Gesellschaft mit der BioTechnikum Greifswald GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund HRB 3910) verschmolzen. In diesem Zusammenhang wurde der Firmenname der Technologiezentrum-Fördergesellschaft mbH Vorpommern in WITENO GmbH geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Ausübung des Wahlrechtes in § 275 Abs. 1 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden pro rata temporis abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit sie noch nicht vollständig abgeschrieben wurden, über 3 bzw. 5 Jahre abgeschrieben. Die Gebäude und baulichen Anlagen werden über eine Nutzungsdauer von 10 - 25 Jahren abgeschrieben. Der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer von 5 - 20 Jahren zugrunde gelegt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Erhaltene Investitionszuschüsse werden in zulässiger Ausübung eines handelsrechtlichen Wahlrechts in einen Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen eingestellt, der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände planmäßig aufgelöst wird. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bilanziert. Soweit erkennbare Einzelrisiken bestehen, werden diese durch ausreichend bemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages. Die Verbindlichkeiten wurden ebenfalls mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Einzelne Aktivitäten der WITENO GmbH sind mittels finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand finanziert. Diese werden entsprechend HFA 1/1984 des Instituts der Wirtschaftsprüfer bilanziert. Soweit unbedingt rückzahlbare Fördermittel bestehen oder erhaltene Zuwendungen nicht verwendet wurden, werden diese grundsätzlich als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlagepositionen und ihre Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der gesonderten Entwicklung des Anlagevermögens in der Anlage zum Anhang dargestellt. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen zum Stichtag aus der Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 100,6. (3) Eigenkapital Zusammensetzung des Eigenkapitals (in EUR)
Die noch nicht eingetragene Erhöhung des Stammkapitals der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Höhe von EUR 333.372,00 betrifft die Einbringung eines Grundstückes, die bisher noch nicht in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Erhöhung des Stammkapitals durch die Sparkasse Vorpommern in Höhe von EUR 95.853,87 ist als schwebendes Geschäfts zum Bilanzstichtag noch nicht bilanziert. (4) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 499,8 (Vorjahr: TEUR 158,6) betreffen ausstehende Rechnungen (TEUR 361,2), Tantieme (TEUR 40,5), ausstehenden Urlaub (TEUR 63,2), Archivierungskosten (TEUR 8,2) und Erstellung des Jahresabschlusses und Prüfungskosten (TEUR 26,7). (5) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft haben grundsätzlich, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag Kreditverbindlichkeiten gegenüber ihrer Gesellschafterin, der Sparkasse Vorpommern, aus. Die langfristigen Darlehen sind mit einer erstrangigen Erbbaugrundschuld besichert. Das erste Darlehen stellt den Eigenanteil im Zusammenhang mit einem geförderten Investitionsvorhaben zur Erweiterung der vermietbaren Fläche durch Umwidmung des Gebäudes Brandteichstraße 20 zur Büroimmobilie dar und beträgt TEUR 173,9 (Vorjahr: TEUR 194,5). Das zweite langfristige Darlehen stellt den Eigenanteil im Zusammenhang mit einem geförderten Investitionsvorhaben zur Modernisierung des Standortes Brandteichstraße und beträgt TEUR 290,7 (Vorjahr: TEUR 300,0). Zur Finanzierung der auf dem Gelände Brandteichstraße 20 neu errichtenden Multifunktionshalle wurden zwei langfristige Darlehen aufgenommen und betragen TEUR 1.673,0 und TEUR 408,8. Zum Bilanzstichtag wurde kein Kontokorrentrahmen in Anspruch genommen. Zusätzlich wurde für die Finanzierung eines E-Fahrzeugs 2022 ein Kredit aufgenommen. Dieses Darlehen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 10,8 (Vorjahr: TEUR 14,7). Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag Mietkautionen in Höhe von TEUR 194,9 (Vorjahr: TEUR 173,1) enthalten. Restlaufzeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 (in TEUR)
* Die Rückzahlung der Mietkautionen ist abhängig von der Dauer der befristet abgeschlossenen Mietverträge. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen TEUR 2.452,6. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.576,4 (Vorjahr: TEUR 2.041,5) resultieren im Wesentlichen aus Mietumsätzen in Höhe von TEUR 1.416,1 und den dazugehörigen Nebenkostenbestandteilen in Höhe von TEUR 596,0. Darin enthalten ist die Minderung der Umsatzerlöse aus Nebenkosten um die Erstattungen aus den Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 43,8. Im Konferenzbereich wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 47,8 generiert. Darüber hinaus werden gegenüber den Mietern weitere Serviceleistungen erbracht, deren Umsatzerlöse sich wie folgt zusammensetzen: Weiterberechnung von Leistungen TEUR 22,3, Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen TEUR 49,1, Porto, Postfach- und Kopierdienstleistungen TEUR 19,2 und sonstige Serviceleistungen TEUR 4,9. Zusätzlich zur Vermietung erzielt die Gesellschaft Dienstleistungserlöse in Höhe von TEUR 80,3. Die Umsatzerlöse im Gastrobereich betragen TEUR 340,7. (2) Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1.427,2 (Vorjahr: TEUR 723,0) werden hauptsächlich Erträge aus Projektfördermitteln in Höhe von TEUR 872,9 (Vorjahr: TEUR 637,6), die Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 74,7 (Vorjahr TEUR 62,1), verrechnete sonstige Sachbezüge in Höhe von TEUR 30,1 (Vorjahr TEUR 15,7) und Versicherungsentschädigungen und Schadensersatzleistungen in Höhe von TEUR 169,3 (Vorjahr TEUR 5,8) ausgewiesen. Für das Jahr 2023 wurde die Gesellschaft erstmalig mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) betraut. Für 2023 sind DAWI-Ausgleichzahlungen in Höhe von TEUR 270,0 (Vorjahr TEUR 0,0) ausgewiesen. (3) Materialaufwand Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 1.108,7 (Vorjahr: TEUR 854,4) enthält die Aufwendungen für umlegbare Nebenkosten (TEUR 719,5), Raumkosten (TEUR 180,4), Gebäudeversicherungen (TEUR 23,5), sonstige bezogene Leistungen (TEUR 68,6) sowie Wareneingang (TEUR 116,7). (4) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 654,9 (Vorjahr: TEUR 501,8) setzen sich wie folgt zusammen:
V. SONSTIGE ANGABEN (1) Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Wolfgang Blank. Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Geschäftsführergehalt inklusive zurückgestellter Tantieme (TEUR 11,0) beträgt 2023 insgesamt TEUR 104,6. (2) Anzahl der Beschäftigten Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 ohne Geschäftsführer im Durchschnitt 38 Arbeitnehmer (Vorjahr: 32 Arbeitnehmer) sowie eine Auszubildende. (3) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse sowie Vorgänge besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB sowie nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte gem. § 285 Nr. 3 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Des Weiteren bestanden zum Abschlussstichtag keine Verpflichtungen, die den Bereich der Altersversorgung betreffen. (4) Anteilsbesitz Die Gesellschaft verfügt über kein separates Aufsichtsgremium und besitzt keine Anteile an anderen Gesellschaften. (5) Vergütung Wirtschaftsprüfer Das Honorar des Wirtschaftsprüfers BTR SUMUS GmbH für die Jahresabschlussprüfung beträgt gemäß Angebot TEUR 6,5. Der Prüfungsumfang wurde jedoch erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2023 um die Ordnungsmäßigkeit der Trennungsrechnung erweitert. Das Honorar beläuft sich nunmehr insgesamt auf TEUR 8,0. (6) Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 beträgt EUR 71.120,97 und ist gemäß Gesellschaftsvertrag auf neue Rechnung vorzutragen. (7) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind und Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Geschäftsjahresende mit Auswirkung auf den Jahresabschluss sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben sich nicht ergeben. WEITERE DATENBekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 gem. § 14 Abs. 5 KPG M-V 1. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers An die WITENO GmbH, Greifswald Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WITENO GmbH, Greifswald, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der WITENO GmbH, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG MV Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 1 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 1 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“
Stralsund, den 24. Juni 2024 BTR SUMUS GmbH gez. Julian Dietrich, Wirtschaftsprüfer 2. Der Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern hat den Jahresabschlusses 2023 nach eingeschränkter Prüfung (§ 14 Abs. 4 KPG M-V) mit Schreiben vom 24.09.2024 freigegeben. 3. Die Gesellschafterversammlung der WITENO GmbH hat am 12.07.2024 folgenden Beschluss gefasst: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 der WITENO GmbH fest; a) genehmigt den Lagebericht 2023 der WITENO GmbH; b) erteilt dem Geschäftsführer der WITENO GmbH Entlastung; c) beschließt den Jahresüberschuss 2023 der WITENO GmbH i. H. v. 71.120,97 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. 4. Der Jahresabschluss 2023 der Lagebericht und das Schreiben des Landesrechnungshofes werden in der Zeit vom 01.-20.11.2024 in den Räumen der Gesellschaft, Walther-Rathenau-Str. 49a, Greifswald, öffentlich ausgelegt und sind während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehbar.
Greifswald, den 25. März 2024 gez. Dr. Wolfgang Blank Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juli 2024 |
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