Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH
Selbe AdresseSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helge Spehr seit 14.1.2025 | Prokura |
Stephan Winkelmann seit 13.8.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Börnsen | 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GWB-Netz GmbHBörnsenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die GWB – Netz GmbH (GWB-NETZ) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH (GWB) mit Sitz in Börnsen. Das Geschäftsfeld der GWB-NETZ umfasst den Betrieb eines Gasnetzes in Börnsen. Die Gesellschaft realisierte im Wirtschaftsjahr 2023 99 % ihrer Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten des Gasnetzes. Rund 1 % der Umsätze entfallen auf die Auflösung vereinnahmter Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse. Die Einnahmesituation ist langfristig gesichert. Der Grund hierfür liegt in dem Genehmigungsverfahren der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Wettbewerb findet im Netzbetrieb nicht statt. Der GWB-Netz GmbH sind im Jahr 2023 gem. § 5 Abs. 2 ARegV Mindererlöse aus Netznutzungsentgelten entstanden. Minder- sowie auch Mehrerlöse beziffern einen jährlichen regulatorischen Saldo, welcher aus der Differenz ursprünglich anerkannter und tatsächlich vereinnahmter Erlöse und entstandener Kosten im Jahr resultieren. Während Mehrerlöse zu viel vereinnahmte Erlöse beziffern, stellen Mindererlöse noch ausstehende Erlöse dar. Der jeweilige Saldo wird nach Abschluss des Jahres ab dem übernächsten Jahr zu jeweils drei gleich großen Annuitäten erlösmindernd oder -mehrend aufgelöst. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass einmal behördlich genehmigte Erlöse garantiert über die Periode vereinnahmt werden können. Gemäß des Vorsichtsprinzips sind Mehrerlöse handelsrechtlich als ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 HGB einzustufen und folglich bilanziell als Rückstellung anzusetzen. Für Mindererlöse gibt es eine solche bilanzielle Ansatzmöglichkeit, bspw. als Forderung, nicht. Ein Mindererlös ist daher ein stiller Vermögensgegenstand, der bilanziell nicht berücksichtigt werden darf. Der GWB-Netz GmbH stehen demnach ab 2025 zusätzliche Erlöse zu. Langfristig ist die Verzinsung des eingesetzten Kapitals durch die genehmigten Netznutzungsentgelte gegeben. Die Buchhaltung wird hausintern durch Mitarbeiter der Muttergesellschaft (GWB) durchgeführt, ergänzt durch ein beauftragtes Steuerberatungsbüro. Die Muttergesellschaft, Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH, ist der Händler mit dem größten Marktanteil im Netz. Zu dem leiten weitere 54 Händler Erdgas durch das Netz der Gesellschaft. Geschäftsverlauf Unglücksfälle waren nicht zu verzeichnen, es traten keine nennenswerten Schäden auf. In dem Geschäftsjahr 2023 wurden 3 neue Gashausanschlüsse in Betrieb genommen. Die GWB-NETZ ist mit T€ 25 Stammkapital ausgestattet. Die Kapitalrücklage umfasst T€ 1.175. Ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen GWB-NETZ und GWB besteht seit dem 1. Januar 2011. Insgesamt bewertet die Geschäftsführung die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens in technischer Hinsicht als stabil und gut beherrschbar, in kommerzieller Hinsicht als langfristig erfolgreich. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern beträgt T€ 5 (Vorjahr: T€ -111). Diese deutliche Verbesserung ist darauf zurück zu führen, dass die genehmigten Netznutzungsentgelte deutlich gestiegen sind. Seit dem 01.01.2011 besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der GWB. Dadurch werden in der Gesellschaft entstandene Gewinne und Verluste ausgeglichen. Die im Wirtschaftsjahr 2023 durchgeleitete Gasmenge beträgt 37.294 MWh. Die daraus resultierenden Umsatzerlöse betragen T€ 773. Aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung wurde T€ 101 (Vorjahr: T€ 209) vereinnahmt. Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beträgt T€ 107 (Vorjahr: T€ 209). Für bezogene Leistungen für Instandhaltungen und für Netznutzungsentgelte wurden T€ 334 (Vorjahr: T€ 281) aufgewandt. Die Aufwendungen für das Personal betragen T€ 189 (Vorjahr: T€ 168). Finanz- und Vermögenslage Die Gesellschaft konnte ihr von der Muttergesellschaft erworbenes Anlagevermögen noch nicht vollständig bezahlen. Durch die Muttergesellschaft wurde im Vorjahr ein Darlehen ausgereicht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wurden noch T€ 260 bilanziert. Die Zahlungsfähigkeit im Geschäftsjahr war stets gewährleistet. Im Jahre 2023 wurden T€ 6 in Gashausanschlüsse investiert. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens betragen T€ 3.577. Da bereits T€ 1.236 abgeschrieben wurden beträgt der Restbuchwert der Anlagen T€ 2.341. Die im Erdboden verlegten Gasleitungen haben eine technisch längere Nutzungsdauer als die steuerlich zugrunde gelegten Abschreibungszeiten. Daraus resultiert eine nicht bewertete, stille Vermögensreserve der Gesellschaft. Die Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag betrug 48,2 % gegenüber 46,3 % im Vorjahr. Personalbereich Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr durchschnittlich vier (Vorjahr: vier) Mitarbeiter (inklusive Geschäftsführer) beschäftigt. Davon arbeiteten zwei Mitarbeiter in Teilzeit. Risikoberichterstattung / Chancen Die Chancen der Gesellschaft liegen in dem vertraglich gesicherten Netzgebiet. Das Gasnetz wird nicht weiter ausgebaut, es wird lediglich bislang erwartet, dass sich jährlich etwa 1 Neukunde an das Netz anschließen lässt. Die GWB-NETZ betreibt das Gasnetz weiterhin zu der von der Bundesnetzagentur genehmigten Erlösobergrenze. Der Konzessionsvertrag dazu wurde im Mai 2022 erneuert. Die Gesellschaft hat sich zusätzlich um die Konzession im Netzgebiet Dassendorf mit etwa 3.400 Einwohnern beworben. Ein Beschluss zur Vergabe der Konzession wurde seitens der Gemeindevertretung Dassendorf nicht gefasst. Die Geschäftsführung sieht die Erfolgsaussichten, aus heutiger Sicht als nicht mehr gegeben. Der beschlossene Ausstieg aus der Fossilen Energie bis 2040 macht den Betrieb des Gasnetzes in Dassendorf unwirtschaftlich. Aus diesem Grund hat sich die GWB-NETZ aus dem Bewerbungsverfahren zurückgezogen. Eine Übernahme der Konzession hätte stark negative finanzielle und bilanzielle Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zur Folge. Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Voraussichtliche Entwicklung Die Netznutzungsentgelte der Gesellschaft wurden durch die BNetzA für die vierte Regulierungsperiode 2023-2027 neu festgeschrieben. Die genehmigten Netznutzungsentgelte sind unter Berücksichtigung der jährlich übergreifenden Saldierung ausreichend, um das eingesetzte Kapital hinreichend zu verzinsen. Es ist davon auszugehen, dass die Gesellschaft in den nächsten Jahren keine Verluste verzeichnen wird bzw. diese durch die übergreifende Saldierung im Folgezeitraum wieder ausgeglichen werden. Es besteht kein Risiko durch das Energieeinsparen der Kunden oder durch das Versorgen der Kunden durch fremde Händler. Die Einnahmen sind durch die BNetzA in Form von Netznutzungsentgelten unabhängig von den durchgeleiteten Mengen gesichert. Es werden in den nächsten Jahren kaum weitere Hausanschlüsse gebaut. Auf Grund des Alters einiger Gasleitungen waren im Berichtsjahr und werden in den Folgejahren weitere Sanierungen notwendig. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die GWB-NETZ durch die höher genehmigten Netzentgelte einen höheren Umsatz aus Netznutzung als im Vorjahr.
Börnsen, 28. Juni 2024 Winkelmann Bilanz zum 31.12.2023scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Sitz: 21039 Börnsen Registergericht: Amtsgericht Lübeck Handelsregisternummer: HRB 8451 HL A. Grundsätze der Bilanzierung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG und des EnWG aufgestellt. Hierzu ist die Gesellschaft aufgrund § 10 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens- und Finanzlage wurden die Bilanzposten „Genossenschaftsanteile“, „Erhaltene Ertragszuschüsse“ und „Baukostenzuschüsse“ gemäß § 265 Abs. 5 HGB eigenfügt. B. Bewertungs- und Abschreibungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz wurden Ansatzwahlrechte für Aktivposten nicht ausgeübt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um aufgelaufene Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Zuschüsse zu den Versorgungsleitungen werden unter den Baukostenzuschüssen passiviert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibungsform und Abschreibungsdauer der bezuschussten Versorgungsanlage. Unter dem Sonderposten erhaltene Ertragszuschüsse werden Investitionszulagen und öffentliche Zuschüsse passiviert und entsprechend der Abschreibungen der bezuschussten Anlagegüter oder bei Abgang ertragswirksam aufgelöst. Sonstige Rückstellungen sind unter Anwendung des § 249 HGB gebildet und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterung einzelner Positionen der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) gemäß § 268 Abs. 2 HGB zu entnehmen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich im Wesentlichen aus der gewährten Netznutzung. Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000. Davon werden 100 % von der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH gehalten. Die Rückstellungen betreffen mit T€ 8 Kosten für den Jahresabschlusses sowie mit T€ 5 Urlaubsansprüche der Mitarbeiter. scroll
D. ERLÄUTERUNG EINZELNER POSITIONEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland realisiert und beinhalten im Wesentlichen Gasnetznutzung in Höhe von T€ 773 (Vorjahr: T€ 605). In der neuen Regulierungsperiode 2023-2027 wurden der Gesellschaft deutlich höhere der Netznutzungsentgelte genehmigt. E. Sonstige Einzelangaben Die alleinige Gesellschafterin Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH ist nach § 293 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich vier (Vorjahr: vier) Arbeitnehmer inkl. des Geschäftsführers beschäftigt. Bezüge an Organmitglieder wurden ansonsten nicht gezahlt. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Stephan Winkelmann. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Jahr 2023 betrugen T€ 95. Zur Erfüllung der Aufgaben bedient sich die Gesellschaft mehrerer Dienstleister, mit denen individuelle Verträge mit einem Gesamtvolumen von rd. T€ 100 bis zum Vertragsende abgeschlossen worden sind. Geschäfte mit verbundenen Unternehmen In den Umsatzerlösen sind Entgelte für die Nutzung des Gasnetzes durch die Muttergesellschaft GWB in Höhe von zusammen T€ 625 (Vorjahr: T€ 497) enthalten. Es wurden u.a. für die Verwaltungsdienstleistungen und Bereitstellung der EDV durch die Muttergesellschaft GWB insgesamt T€ 51 aufgewandt. Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Personen i. S. d. § 285 Nr. 21 HGB, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden im Berichtsjahr nicht getätigt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht ereignet. Abschlussprüferhonorar Abschlussprüferhonorar beträgt für das Jahr 2023 T€ 7 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Ergebnisverwendung Die Gesellschaft hat einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH, Börnsen, abgeschlossen. Der Jahresüberschuss wird an die Gesellschafterin ausgeschüttet.
Börnsen, 28. Juni 2024 (Stephan Winkelmann) Geschäftsführer Anlagenachweis zum 31. Dezemberscroll
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Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GWB-Netz GmbH, Börnsen Vermerk über die Prüfung des Abschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GWB-Netz GmbH, Börnsen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt geprüft. - Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Bremen, 22. Juli 2024 Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft (C. Göken) (Pencereci) Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer Ergebnisverwendungsbeschluss 2023Der Jahresabschluss der GWB-Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird nach der Gewinnabführung in Höhe von EUR 4.901,64 mit einem Jahresergebnis von EUR 0,00 festgestellt. |
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