NESTLER
System GmbH
Zwickau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.05.2014 bis zum 30.04.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
30.4.2015
EUR |
30.4.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
648.285,77 |
689.986,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
497.609,00 |
456.502,00 |
| II.
Sachanlagen |
141.031,50 |
182.354,50 |
| III.
Finanzanlagen |
9.645,27 |
51.130,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
156.020,56 |
794.926,69 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
390.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.276,48 |
239.469,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.744,08 |
165.456,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.319,76 |
15.953,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
816.626,09 |
1.500.866,95 |
Passiva
|
|
30.4.2015
EUR |
30.4.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
404.229,95 |
537.577,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
379.229,95 |
525.077,34 |
| B.
Rückstellungen |
12.350,00 |
77.880,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
400.046,14 |
885.409,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
278.801,75 |
885.409,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
816.626,09 |
1.500.866,95 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
Immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für
die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Soweit eine Abgrenzung latenter Steuern vorliegt,
wird die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
278.801,75 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
121.244,39 Euro
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
206.382,66 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
121.244,39 Euro
|
Forderungen mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
0,00 Euro
|
Forderungen mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
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Sonstige Angaben
Mitglieder der Geschäftsleitung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Gegenstand des Unternehmens
Projektsteuerung, insbesondere im Stahl und
Anlagenbau.
sonstige Berichtsbestandteile
Zwickau, den 19.05.2017
gez. Frank Nestler
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.05.2017 festgestellt.
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