Odyssey Fellbach GmbH
Selbe AdresseVermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gonzalo Carpintero Navarro seit 3.9.2024 | Geschäftsführer |
Arnoud Martin Griffioen seit 29.12.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Odyssey European Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Odyssey Bremen GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag aufgrund geplanter Anlaufverluste buchmäßig mit EUR 1.019.410,88 überschuldet. Ursache für die buchmäßige Überschuldung ist die Einstellung der bisher gewährten Mietminderung, zahlungswirksam in 2021 und 2022 in Höhe von TEUR 787 in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten, da die Mietminderung wirtschaftlich über die Gesamtlaufzeit des Mietvertrages zu verteilen ist. Zudem ist aus der Pre-Opening-Fee noch ein Restbetrag in Höhe von TEUR 329 ebenfalls auf die Restlaufzeit des Mietvertrages zu verteilen. Da es sich bei dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht um Schulden handelt, ist die buchmäßige Überschuldung bei einem bilanziell nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags tatsächlich nicht vorhanden, zumal weder die Mietminderung zu Beginn des Mietverhältnisses noch die Pre-Opening-Fee rückzahlbar sind. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungs- kosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Pachtguterneuerungsverpflichtungen (FF&E-Paket) aus dem Pachtverhältnis wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags gebildet. Eine Kostensteigerung ist nicht zu berücksichtigen, da die Verpflichtung durch einen umsatzabhängigen Betrag fest definiert ist. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Restmietdauer und voraussichtliche Verwendung in Pachtguterneuerung zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzugsposten Gemäß dem Pachtvertrag hat die Gesellschaft Anspruch auf eine Pre-Opening Fee. Dieser Anspruch wird über die Dauer des Pachtvertrages von 25 Jahren ratierlich abgegrenzt, weil diese wirtschaftlich eine Pachtminderung darstellt. Ebenfalls über die Laufzeit des Pachtvertrags wird zu Beginn des Mietvertrages gewährte Mietminderung ratierlich verteilt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sowie auf steuerliche Zinsvorträge im Sinne des § 4h EStG i.V.m. § 8a KStG gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,715% zugrunde (15,825% für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,89% für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz 460%. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 EUR und ist zur Hälfte in Höhe von 12.500,00 EUR eingezahlt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angaben zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 369.192,92 EUR (Vorjahr: 177.730,82 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.130.321,45 EUR (Vorjahr: 159.298,14 EUR) Sonstige Verbindlichkeiten Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 36.580,83 EUR (Vorjahr: 94.370,08 EUR). Davon aus Steuern 94.860,44 EUR (Vorjahr: 84.727,89 EUR) und im Rahmen der sozialen Sicherheit 279,04 EUR (Vorjahr: 1.167,78 EUR) Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 964.701,50 EUR (Vorjahr: 151.500,00 EUR). Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 24.074 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
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Allgemeine Gebäudereinigung
Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Garten- und Landschaftsbau
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Garten- und Landschaftsbau
Allgemeine Gebäudereinigung
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Spielhallen und Betrieb von Glücksspielautomaten
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Spezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gerüstbau
Bauträger für Wohngebäude
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Ambulante Pflegedienste
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Allgemeine Gebäudereinigung
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
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