Energie-Pensions-Management GmbH
Selbe AdresseMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Schlung seit 25.2.2025 | Prokura |
Tormod Hirt seit 25.2.2025 | Prokura |
Nina Tobergte seit 25.2.2025 | Prokura |
Gatse Gerrit Buitenhuis seit 25.2.2025 | Prokura |
Michael Dr. Dipl-Kfm. Syring seit 25.2.2025 | Prokura |
Verena Nicolaus-Kronenberg seit 9.11.2022 | Geschäftsführer |
Christopher d´Arcy seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Sebastian Weber seit 8.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
E.ON Digital Technology GmbHHannoverJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die E.ON Digital Technology GmbH (EDT) ist eine Tochtergesellschaft der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, die 100 Prozent der Geschäftsanteile an der EDT hält. Die E.ON Beteiligungen GmbH ist wiederum eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der E.ON SE, Essen. Die EDT hat ihren Hauptsitz in Hannover. EDT ist der zentrale IT und Digital Dienstleister für den gesamten E.ON Konzern. Die EDT hat den Auftrag, das Kerngeschäft des E.ON Konzerns mit modernen IT und Digital Technologien zu unterstützen. Die EDT erbringt auch energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Es werden die folgenden Tätigkeiten im Sinne des §6b Absatz 3 EnWG ausgeübt: Dienstleistungen für Elektrizitäts- und Gasverteilung und dem grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors und Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Hinsichtlich der Definition der Tätigkeiten sowie der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung wird auf die Tätigkeitsabschlüsse verwiesen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Konjunkturprognose des OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem leichten Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 Prozent gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Das höhere Zinsniveau hat zur Folge, dass die Wirtschaftsaktivität gebremst wird, was sich unter anderem in der Baubranche zeigt (Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15. Jan 2024). Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der EDT war, wie in den vergangenen Jahren auch, von vielen Digitalisierungsmaßnahmen geprägt. Die Betriebsleistung konnte auch im Jahr 2023 kontinuierlich gesteigert werden. Wie im Geschäftsjahr 2022 wurde auch im aktuellen Geschäftsjahr weiterhin der Russland-Ukraine-Konflikt als Risiko für die IT Sicherheit, insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes der Unternehmensdaten vor Cyber-Angriffen, bewertet. Da E.ON als „systemrelevantes“ Unternehmen jederzeit dem Anspruch an die Gewährleistung einer hohen Versorgungssicherheit gerecht werden muss, hat die EDT ihre Maßnahmen zur Cybersicherheit weiter vorangetrieben, um auf mögliche Angriffe auf die IT-Infrastrukturen des Konzerns schnell reagieren zu können. Die EDT hat weiter daran gearbeitet, die IT und Digital-Infrastruktur für zukünftige Anforderungen weiterzuentwickeln. Diese im abgelaufenen Geschäftsjahr durchgeführten Maßnahmen, gepaart mit weiteren Standardisierungen der Systemlandschaft, haben zu einer weiteren Stabilisierung der Systeme geführt. Die nahezu komplette Verlagerung von vielen Anwendungen aus den veralteten Rechenzentren in eine moderne Cloud-Umgebung kann hier beispielhaft erwähnt werden. Sie trägt zu einer weiteren Stabilisierung der IT bei und hat auch positive Auswirkungen auf andere Anwendungsbereiche. Mit der fortgesetzten Einführung des Modern Workplace wurde eine weitere Standardisierungsstufe umgesetzt. Neben den genannten Maßnahmen wurde sehr viel Aufwand in die Gewinnung von neuen Talenten am Arbeitsmarkt getrieben, so dass die Attraktivität der Gesellschaft als guter Arbeitgeber gesteigert werden konnte. Wie in den Vorjahren wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr umfangreiche Verträge mit den großen Hardware- und Software-Anbietern abgeschlossen, verlängert bzw. neue Vertragsvolumina verhandelt. Insbesondere sind hierbei folgende Verträge mit entsprechend hohen Volumina zu nennen:
Ertragslage Die EDT erzielte im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 1.052,8 Mio. € (Vorjahr 954,8 Mio. €). Die Umsatzerlöse sind um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und bestehen größtenteils aus Erlösen, die im Rahmen der IT-Service Agreements erzielt wurden. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen durch die höhere Nachfrage nach IT-Dienstleistungen der E.ON Business Units begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 5,9 Prozent auf 51,8 Mio. € (Vorjahr 48,9 Mio. €) gestiegen. Die Position beinhaltet vor allem Weiterberechnungen an die E.ON SE und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen gegenüber der E.ON SE. Der Materialaufwand beläuft sich auf 806,5 Mio. € (Vorjahr 732,2 Mio. €) und ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,2 Prozent gestiegen. Der Materialaufwand beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Leistungen. Der Anstieg resultiert aus einer höheren Einkaufsvolumen der IT-Dienstleistungen. Der Personalaufwand in Höhe von 202,8 Mio. € (Vorjahr 163,0 Mio. €) ist gegenüber dem letzten Geschäftsjahr um 24,4 Prozent gestiegen. Im Wesentlichen ergibt sich der Anstieg durch eine höhere Mitarbeiteranzahl bei EDT sowie aus höheren Aufwendungen für Altersversorgung im Vergleich zum Vorjahr. Die Abschreibungen haben sich um 12,6 Prozent auf 35,5 Mio € (Vorjahr 40,6 Mio €) verringert. Die Reduzierung ergibt sich aus einem niedrigeren Abschreibungsaufwand bei den immaterielle Vermögensgegenständen. Die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert betrugen unverändert 17,5 Mio €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 67,5 Mio. € (Vorjahr 57,9 Mio. €). Sie sind im Vorjahresvergleich um 16,6 Prozent gestiegen. Veränderungen zum Vorjahr ergaben sich insbesondere durch einen Anstieg bei den Mieten und Pachten, den personalbedingten Aufwendungen und bei den Fremdleistungen im Verwaltungsbereich. Das Finanzergebnis ist positiv mit einem Gesamtbetrag von 22,6 Mio. € (Vorjahr negatives Ergebnis 52,7 Mio. €). Die Erträge aus der Verzinsung des Cashpoolings, die Erträge aus der Stichtagsbewertung der CTA-Fonds und die, im Vergleich zum Vorjahr, deutlichen niedrigeren Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen, vor allem der Pensionsrückstellungen, haben zu dem Ergebnis wesentlich beigetragen. Im Vorjahr hatten zudem hohe Aufwendungen aus den CTA Fonds (40,6 Mio. €) das Finanzergebnis belastet. Das Ergebnis nach Steuern beträgt 14,9 Mio. € (Vorjahr Jahresfehlbetrag - 42,7 Mio. €). Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe an die E.ON Beteiligungen GmbH abgeführt. Die Steigerung des Ergebnisses nach Steuern ist im Wesentlichen auf das deutlich bessere Finanzergebnisses und die gestiegenen Rohmarge (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand) im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Durch ebenfalls gestiegene Personalaufwendungen kompensiert sich der positive Effekt aus der höheren Rohmarge. Die wirtschaftliche Situation der EDT im Überblick: scroll
Die Umsatzerlöse lagen rund 143 Mio. € (14%) über dem Budgetgesamtwert des Geschäftsjahres. Grund hierfür war ein höheres Geschäftsvolumen als ursprünglich geplant. Zum einen bedingt durch eine insgesamt höhere Nachfrage nach IT- und Digitalen Leistungen, zum anderen bedingt durch konzernneutrale Verschiebungen von Leistungen hin zur EDT, insbesondere IT-Projektleistungen wie zum Beispiel der Ausbau der Nutzung digitaler Vertriebsplattformen. Finanzlage Die Flüssigen Mittel betragen 18,1 T€ (Vorjahr 15,8 T€). Die EDT ist in den Cash-Pool der E.ON SE, Essen, einbezogen. Die Cash-Pool Salden werden mit einem marktüblichen, kurzfristigen Zinssatz verzinst. Der Cash-Pool Bestand weist zum Jahresende eine Forderung von 170,6 Mio. € (Vorjahr 399,6 Mio. €) aus. Die Veränderung des Cash-Pool Bestandes erklärt sich aus den folgenden übrigen Zahlungsströmen: Der operative Cashflow beträgt - 258,5 Mio. €. Die Finanzierungs-Cashflows betragen 42,7 Mio. € und beinhalten die Übernahme des Jahresfehlbetrages aus 2022 durch die Gesellschafterin. Die Investitions-Cashflows betragen -13,2 Mio. € und sind im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in das Anlagevermögen für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft ist um 48,7 Mio. € auf 976,3 Mio. € gestiegen. Das Vermögen setzt sich mit 66,0 Mio. € (Vorjahr 89,1 Mio. €) aus Anlagevermögen, 831,4 Mio. € (Vorjahr 782,3 Mio. €) aus Umlaufvermögen und 78,8 Mio. € (Vorjahr 56,2 Mio. €) aus sonstigen Aktiva zusammen. Die Investitionen in das Anlagevermögen resultieren im Wesentlichen aus erworbenen Lizenzen und Betriebs - und Geschäftsausstattung. Die Abgänge aus dem Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen den Verkauf einer Lizenz innerhalb der E.ON Gruppe. Gegenläufig wirken sich die planmäßigen Abschreibungen aus, was in Summe zu einem Rückgang des Anlagevermögens führte. Die Erhöhung des Umlaufvermögens ist überwiegend aus deutlich gestiegenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen. Der Anstieg der sonstigen Aktiva ergibt sich aus höheren Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten und einem höheren aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Das Eigenkapital beträgt in Summe 557,2 Mio. € und ist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages unverändert zum Vorjahr. Das Fremdkapital beläuft sich auf 418,8 Mio. € (Vorjahr 370,4 Mio. €). Davon entfallen auf Rückstellungen 228,4 Mio. € (Vorjahr 195,7 Mio. €) und auf Verbindlichkeiten 190,4 Mio. € (Vorjahr 173,7 Mio. €). Die Erhöhung der Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Pensionsrückstellungen. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten ist auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen und unter anderem durch die Bilanzierung der Verbindlichkeit aus der Abführung des Jahresüberschusses an die Gesellschafterin bedingt. Finanzielle Leistungsindikatoren Die EDT wird in den Konzernverbund der E.ON SE einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach IFRS Kennzahlen steuert. Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet der E.ON Konzern ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA), welches auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist unabhängig von Investitions- und Abschreibungszyklen und gleichzeitig eine Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags. Das EBITDA nach IFRS ist der zentrale Leistungsindikator für EDT. Das um außergewöhnliche Effekte bereinigte IFRS EBITDA beträgt für 2023 33 Mio. € (Vorjahr 56,5 Mio. €). Das bereinigte IFRS EBITDA für die EDT lag im Jahr 2023 7 Mio. € unter dem ursprünglich geplanten Wert (40 Mio. €). Die Abweichung ergab sich im Wesentlichen durch Anlaufkosten für digitale Lösungen zur Optimierung der Geschäftsprozesse des Konzerns. Abweichungen gegenüber dem EBITDA nach HGB in Höhe von 5,2 Mio. € ergeben sich im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke. Letztere sind insbesondere zurückzuführen auf die Ermittlung von Pensionsrückstellungen. Mitarbeiter Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die EDT 1.530 Mitarbeiter (einschließlich Auszubildende und Praktikanten). Im Vergleich zum Vorjahr (1.320) ist die Zahl der Beschäftigten um 210 Mitarbeiter gestiegen. Das entspricht einer Zunahme von 15,9 Prozent. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliche Situation Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 Prozent aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 Prozent gerechnet (ifo Institut Sonderausgabe vom Dezember 2023). Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. Auf dem Markt für IT Services waren zuletzt Unsicherheiten feststellbar, die Ihre Ursachen in globale Handelskonflikten, gestörte Lieferketten und der Strukturwandel der Automobilbranche haben. In den letzten Jahren ist der weltweite Markt für IT-Dienstleistungen und Beratung stetig gewachsen, nichtsdestotrotz konnte kürzlich ein leichter Rückgang verzeichnet werden. Trotzdem erwartet die IT-Branche große Potenziale in der Cloud-Transformation. Die Nachfrage nach Cloud-Infrastruktur, Cloud-basierenden IT Anwendungen und den damit verbundenen IT-Services wird auch in den kommenden Jahren bestehen bleiben. Zudem wird erwartet, dass die IT-Service Branche durch den digitalen Wandel weiterwachsen wird. In den letzten Jahren hat sich sowohl in der Unternehmenslogistik als auch im Einkauf ein Wandel vollzogen, bei dem zunehmend digitale Vertriebskanäle in Unternehmen eingesetzt werden. Auch hier gibt es seitens der IT-Dienstleister noch Potenzial in der Entwicklung von digitalisierter Verwaltung und Wirtschaft, um effizientere Prozesse und Geschäftsabläufe zu ermöglichen. Ausblick E.ON Digital Technology GmbH Die Covid-19-Pandemie hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine untergeordnete Bedeutung erlangt. Durch die in den Vorjahren durchgeführten Maßnahmen, den Mitarbeitenden die Möglichkeit einzuräumen, aus dem Homeoffice heraus zu arbeiten, konnte der Geschäftsbetrieb problemlos aufrechterhalten werden. Gleiches gilt für den Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation. Hier wurde weiter intensiv am Schutz der Systeme gearbeitet, um Cyberangriffe abwehren zu können. Auch im neuen Geschäftsjahr wird darauf ein hohes Augenmerk gerichtet werden, um den Konzern stetig sicherer gegen Angriffe zu schützen. Die geplanten Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Leistungsfähigkeit werden auch für das Jahr 2024 einen wesentlichen Faktor darstellen. Mit all diesen Aktivitäten wird der Umbau des E.ON-Konzerns hin zu einem voll digitalisierten Unternehmen durch die EDT vorangetrieben, damit sich der Konzern als digitaler Player der Energiewirtschaft auch weiterhin seine gute Position sichern kann. Die Maßnahmen zur Beschaffung und der Weiterentwicklung von motiviertem Personal wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr durch viele Initiativen begleitet. Die Schaffung einer attraktiven Arbeitsumgebung, ein flexibles Arbeitszeitmodell, die Möglichkeit an unterschiedlichen Orten tätig zu sein, hat die Positionierung der EDT als modernen Arbeitgeber am Markt positiv weiterentwickelt. Diese Maßnahmen werden auch zukünftig wesentlich dazu beitragen, hervorragend ausgebildetes Personal für die zukünftigen Aufgaben zu finden. Das bereinigte IFRS EBITDA wird mit einem Wert von rund 39 Mio. € geplant. Die positive Prognose basiert auf einer voraussichtlich stabilen Auftragslage verbunden mit einem geplanten IT-Ressourcenaufbau unter Berücksichtigung der IT Digitalstrategieziele des E.ON Konzerns. Das Verhältnis zwischen dem bereinigten IFRS EBITDA und den Umsatzerlösen wird verglichen mit dem Geschäftsjahr 2023 auf einem stabilen Niveau erwartet. Risiko- und Chancenbericht Die EDT ist in die konzernweite Risiko-Berichterstattung eingebunden. Das bestehende Risikomanagementsystem zielt darauf ab, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Risiken werden nachfolgend anhand ihrer möglichen finanziellen Auswirkungen und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch, mittel oder gering klassifiziert. Die sich aus den laufenden geschäftlichen Aktivitäten ergebenden Risiken, im Wesentlichen IT-Risiken und Beschaffungsrisiken werden fortlaufend identifiziert, analysiert, dokumentiert und an die Geschäftsführung berichtet. IT-Risiken betreffen insbesondere Risiken aus der ungeplanten Nichtverfügbarkeit von zum IT-Betrieb erforderlicher Infrastruktur sowie Cyber Security-Risiken und hier insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Russland-Konflikts. Beschaffungsrisiken betreffen insbesondere Risiken ungeplanter Mehrkosten bspw. durch Inflationserhöhungen. Die Mehrheit der bestehenden IT-Risiken, Cyber Security Risiken und Beschaffungsrisiken wird als mittel eingeschätzt. Nach Einschätzung der Geschäftsführung werden die bestehenden Risiken der Gesellschaft durch den Ergebnisabführungsvertrag und die hohe Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft vollständig abgedeckt. Die Geschäftsführung der EDT sieht nach aktuellem Stand der Dinge keine bestandsgefährdenden Risiken der Geschäftsentwicklung. Die Chancen der EDT als Cost Center innerhalb des E.ON Konzerns bestehen in der steten Weiterentwicklung und Optimierung der Prozessabläufe innerhalb der Organisation und daraus folgenden Kostenvorteilen. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB Die EDT hat sich gemäß § 36 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung gesetzt, mit einer Umsetzungsfrist bis zum 31.Dezember 2027. Zum 31. Dezember 2023 liegt der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bei 26,9 Prozent (Zielquote 25 Prozent). Auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung ist der Frauenanteil bei 19,0 Prozent (Zielquote 20 Prozent). Ebenso sind im Jahr 2022 gemäß § 52 Absatz 2 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 festgelegt worden. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Frauenanteil in der Geschäftsführung 25 Prozent (Zielquote 20 Prozent). Zum gleichen Stichtag liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 16,67 Prozent (Zielquote 33 Prozent).
Hannover, den 27. Februar 2024 Die Geschäftsführung Sebastian Weber Christopher d’Arcy Verena Nicolaus-Kronenberg Mario Pieper Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der E.ON Digital Technology GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der E.ON Digital Technology GmbH Anhang der E.ON Digital Technology GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Bilanzder E.ON Digital Technology GmbHscroll
Gewinn- und Verlustrechnungder E.ON Digital Technology GmbHscroll
Anhangder E.ON Digital Technology GmbHAllgemeine Grundlagen Die E.ON Digital Technology GmbH mit Sitz in Hannover wird beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 57814 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die E.ON Digital Technology GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die E.ON Digital Technology GmbH erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die E.ON Digital Technology GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die E.ON Digital Technology GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der E.ON Digital Technology GmbH und der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen (HRB 30582), als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Ergebnisabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird über seine voraussichtliche Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer berücksichtigt die Erwartung in Bezug auf seine Bestandsdauer, die Laufzeit langfristiger Verträge und das eingebrachte Know-how des Personals. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Langzeitarbeitskonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, und die Festgelder bezüglich Langzeitarbeitskonten von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Digital Technology GmbH verwaltet. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 60,2 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 39,8 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sowie aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE, Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Zugänge zu den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen erworbene Lizenzen in Höhe von 28.210 T€. Die Zugänge zu den Sachanlagen betreffen erworbene Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Wesentlichen Smartphones in Höhe von 2.544 T€, Notebooks in Höhe von 1.376 T€, Firewall-Server in Höhe von 1.227 T€, Modular 24 FXS Ports in Höhe von 953 T€ und Videokonferenzsysteme in Höhe von 794 T€. Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen (bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von 21.468 T€ (Vorjahr 19.375 T€). Umlaufvermögen Vorräte scroll
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 170.585 T€ (Vorjahr 399.620 T€) das konzerninterne Cash-Pooling mit der E.ON SE. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten auch noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche in Höhe von 10.955 T€ (Vorjahr: 3.507 T€). Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 67.742 T€ betrifft im Wesentlichen Vorab-Zahlungen für Lizenzen und andere vorausbezahlte Servicegebühren. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt: scroll
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 53.452 T€ (Vorjahr 54.365 T€). Eigenkapital scroll
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird zu 100% vollständig von der E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, gehalten. Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB resultiert zum Bilanzstichtag aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert und beläuft sich auf 34.396 T€. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 5.742 T€. Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. Rückstellungen scroll
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. scroll
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 252.334 T€ (Vorjahr 245.446 T€). Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen und dem Personalbereich (Boni, Überstunden, Urlaub) sowie Rückstellungen für Integrationsmaßnahmen (Vorruhestand, Altersteilzeit und sonstige Personalmaßnahmen). Bei den Rückstellungen von Langzeitarbeitskonten wurde der auf den Erfüllungsrückstand entfallende Teil mit den Festgeldanlagen bei der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, wie folgt verrechnet: scroll
Der beizulegende Zeitwert der Festgeldanlagen stimmt mit den Anschaffungskosten überein. Verbindlichkeiten scroll
scroll
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 782.479 T€. Hiervon entfallen 57.444 T€ auf verbundene Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Outsourcing-Verträgen (182.295 T€), aus sonstigen Dienstleistungsverträgen (7.340 T€), aus Verpflichtungen aus sonstigen IT-Verträgen (571.988 T€) sowie aus Miet- und Leasingverpflichtungen (20.856 T€). Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll
Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die EDT hat zum 30. Dezember 2023 als Mitgliedsunternehmen ihren Austritt aus der Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (VKE) erklärt. Mit Ablauf des 30. Dezember 2023 entstand ertragswirksam ein Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Verlustrücklage der VKE in Höhe von 2.161 T€, der für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Größenordnung ist. In den übrigen Erträgen sind, 4.656 T€ periodenfremde Erträge, die im Wesentlichen erhaltene Gutschriften aus Vorjahren für bezogene Leistungen enthalten, sowie konzerninterne sonstige Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.000 T€. Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt: scroll
Der Materialaufwand enthält 5.435 T€ periodenfremde Aufwendungen. Personalaufwand scroll
Abschreibungen scroll
Sonstige betriebliche Aufwendungen scroll
Die übrigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zuführungen zu Rückstellungen in Höhe von 4.018 T€, Repräsentations- und Bürokosten in Höhe von 2.452 T€ sowie Kosten für Mittagsverpflegung und Neueinstellungen in Höhe von 1.530 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 2.406 T€ periodenfremde Aufwendungen. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Fremd- und Dienstleistungen aus Vorjahren. Finanzergebnis scroll
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen ist auch der Nettoertrag in Höhe von 17.440 T€ (Vorjahr: Nettoaufwand im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen 51.707 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensionsrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: scroll
In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind auch Zinsen für das Langzeitarbeitszeitkonto in Höhe von 15 T€ und der Ertrag aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 162 T€ enthalten. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind 4.786 T€ und in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen 2.543 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der E.ON SE enthalten. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrag ist der erzielte Gewinn in Höhe von 14.949 T€ an die E.ON Beteiligungen GmbH, Essen, abzuführen (Vorjahr: Verlustübernahme in Höhe von 42.688 T€). Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG:
Die Entgelte für die verschiedenen Dienstleistungen richten sich nach vertraglich vereinbarten Preisen. Durchschnittliche Beschäftigungszahl scroll
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der E.ON Digital Technology GmbH setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Geschäftsführung Die Geschäftsführung der E.ON Digital Technology GmbH setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Organbezüge Bezüge der Geschäftsführung Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung der E.ON Digital Technology GmbH beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 2.586 T€. In den Bezügen sind 483 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 51.812 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung betrugen im Jahr 404 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 14.652 T€ Rückstellungen gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
scroll
Hannover, den 27. Februar 2024 E.ON Digital Technology GmbH Die Geschäftsführung Sebastian Weber Christopher d’Arcy Verena Nicolaus-Kronenberg Mario Pieper Tätigkeitsabschluss 2023der E.ON Digital Technology GmbH nach § 6b Abs. 3 EnWGErläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der E.ON Digital Technology GmbH für 2023 1. Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG in Verbindung mit der Beschlussfassung der 8. und 9. Beschlusskammer der Bundesnetzagentur vom November 2019 haben konzerninterne Dienstleister getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. E.ON Digital Technology GmbH erbringt als konzerninterner Dienstleister an andere E.ON Gesellschaften, die unter das EnWG fallen, energiespezifische und sonstige nicht energiespezifische IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung. Die Gesellschaft hat für die oben beschriebenen IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung Tätigkeitsabschlüsse bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen erstellt. Die Systematik zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen finden sich jeweils eine Bilanz, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgeteilt nach Tätigkeitsbereichen. Die Tätigkeitsabschlüsse werden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs 3 EnWG sowie für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss der E.ON Digital Technology GmbH. 2. Erläuterungen zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der energiespezifischen Dienstleistungen und der sonstigen nicht energiespezifischen Dienstleistungen für die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung durchgeführt. Soweit eine direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wurde anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. AKTIVA Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Für Sachanlagen, die bereits vor dem Geschäftsjahr 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Die Restbuchwerte der Posten des Anlagevermögens werden nach dem Umsatzschlüssel auf die verschiedenen Tätigkeiten verteilt. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Der Freistellungsanspruch gegenüber der E.ON SE, Essen, und die sonstigen Ausleihungen werden nach dem Umsatzerlösschlüssel verteilt. Umlaufvermögen Vorrätewerden zu Anschaffungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Vorräte werden anhand des Umsatzerlösschlüssels verteilt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden ohne Beachtung der Restriktion des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Aufteilung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt analog der Verrechnung der Leistungen gemäß der IT Service Level-Agreements mit den Auftragsgebern. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden auf die verschiedenen Tätigkeiten nach dem Umsatzerlösschlüssel verteilt. Kapitalausgleichsposten Über die in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhaltete Position Intercompany Cashpooling ist der Ausgleich von Aktiva und Passiva enthalten. Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden direkt zugeordnet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird anhand des Umsatzerlösschlüssels verteilt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Langzeitarbeitskonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, und die Festgelder bezüglich Langzeitarbeitskonten von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die E.ON Digital Technology GmbH verwaltet. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 60,2 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 39,8 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird anhand des Umsatzerlösschlüssels verteilt. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Eigenkapital wird nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Rückstellungen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen sowie aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Den Rückstellungen liegen folgenden Annahmen zugrunde: scroll
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE, Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Die Rückstellungssachverhalte werden überwiegend auf die verschiedenen Tätigkeiten nach dem Umsatzerlösschlüssel verteilt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu 7 Jahren. Die Verbindlichkeiten werden nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden direkt zugeordnet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 782.479 T€. Hiervon entfallen 57.444 T€ auf verbundene Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Outsourcing-Verträgen (182.295 T€), aus sonstigen Dienstleistungsverträgen (7.340 T€), aus Verpflichtungen aus sonstigen IT-Verträgen (571.988 T€) sowie aus Miet- und Leasingverpflichtungen (20.856 T€). Von den finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Verpflichtungen die Katalogtätigkeiten gemäß §6b Abs 3 Satz 1 und 2 EnWG. Die Beträge wurde nach dem Umsatzerlösschlüssel zugeordnet: scroll
Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung Zuordnung der Umsatzerlöse sowie weiterer betrieblicher Erlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse erfolgt analog der Verrechnung der Leistungen gemäß der IT Service Level-Agreements mit den Auftragsgebern. Die Umsatzerlöse werden je Servicekategorie und Auftraggeber den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Neben den Umsatzerlösen für energiespezifische Dienstleistungen wurden zudem die weiteren nicht energiespezifischen Erlöse, die für die Auftraggeber nach EnWG erbracht wurden, soweit sachlich zuordenbar, den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Zuordnung betrieblicher Aufwendungen Die Basis für die Verteilung der einzelnen Aufwandsarten der Gewinn- und Verlustrechnung auf die jeweiligen Tätigkeiten ist grundsätzlich der Umsatzerlösschlüssel. Die direkt zuordenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten werden auf den einzelnen IT-Servicekategorien und IT Services ausgewiesen. Die Schlüsselung der Gemeinkosten (z.B. Personalabteilung, Controlling oder Geschäftsführung) erfolgt über einen Gesamtkostenschlüssel. Die ermittelten Schlüssel wurden auf die jeweiligen Positionen der GuV angewendet. Zuordnung des Finanzergebnisses Bei den Erträgen und Aufwendungen innerhalb des Finanzergebnisses erfolgt die Aufteilung mittels des Umsatzerlösschlüssels. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeiten
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| in € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene EDV-Software, Lizenzen | 9.316.424 | 15.691.813 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.766.903 | 1.111.450 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.346.200 | 1.250.443 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5.986.632 | 5.018.593 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 1.268 | 2.949 |
| 7.334.100 | 6.271.985 | |
| 18.417.427 | 23.075.248 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Fertige Erzeugnisse und Waren | 1.011.174 | 611.217 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 227.345.591 | 200.519.562 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 3.411.526 | 1.275.052 |
| 231.768.291 | 202.405.831 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 18.890.888 | 13.181.090 |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 3.089.618 | 1.371.750 |
| 272.166.224 | 240.033.919 | |
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.409.819 | 1.309.537 |
| II. Kapitalrücklage | 153.578.364 | 142.654.142 |
| III. Gewinnrücklage | 391.904 | 364.027 |
| davon andere Gewinnrücklagen | 391.904 | 364.027 |
| 155.380.087 | 144.327.706 | |
| B. Rückstellungen | ||
| IV.1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 23.666.828 | 16.378.461 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 40.019.272 | 34.323.164 |
| 63.686.100 | 50.701.625 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| V.1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.064.238 | 34.390.093 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.643.558 | 9.552.362 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 89.263 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.392.241 | 972.870 |
| davon aus Steuern | 829.390 | 735.877 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 4.695 | 1.893 |
| 53.100.037 | 45.004.588 | |
| 272.166.224 | 240.033.919 |
AKTIVA
| in € | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene EDV-Software, Lizenzen | 1.422.621 | 2.566.076 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 269.806 | 181.755 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 205.565 | 204.485 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 914.160 | 820.689 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 194 | 482 |
| 1.119.919 | 1.025.656 | |
| 2.812.346 | 3.773.487 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Fertige Erzeugnisse und Waren | 154.406 | 99.952 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 34.715.735 | 32.790.891 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 520.941 | 208.509 |
| 35.391.082 | 33.099.352 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.884.644 | 2.155.499 |
| D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | 471.786 | 224.321 |
| 41.559.858 | 39.252.659 | |
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 215.280 | 214.148 |
| II. Kapitalrücklage | 23.451.459 | 23.328.180 |
| III. Gewinnrücklage | 59.844 | 59.529 |
| davon andere Gewinnrücklagen | 59.844 | 59.529 |
| 23.726.583 | 23.601.857 | |
| B. Rückstellungen | ||
| IV. 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 3.613.931 | 2.678.364 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 6.110.954 | 5.612.854 |
| 9.724.885 | 8.291.218 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| V. 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.354.319 | 5.623.800 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.541.476 | 1.562.094 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 14.597 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 212.595 | 159.093 |
| davon aus Steuern | 126.604 | 120.338 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 717 | 310 |
| 8.108.390 | 7.359.584 | |
| 41.559.858 | 39.252.659 |
| in € | 2023 | 2022 |
| 1. Umsatzerlöse | 293.602.941 | 247.321.822 |
| 2. Gesamtleistung | 293.602.941 | 247.321.822 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 13.848.795 | 13.335.669 |
| 4. Materialaufwand | -219.583.298 | -189.431.368 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -1.290.201 | -976.914 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -218.293.097 | -188.454.454 |
| 5. Personalaufwand | -56.553.881 | -42.210.529 |
| Löhne und Gehälter | -42.426.605 | -32.431.216 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -14.127.276 | -9.779.313 |
| davon für Altersversorgung | -8.368.081 | -5.120.143 |
| 6. Abschreibungen | -9.887.229 | -10.524.058 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | -8.355.000 | -9.154.071 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen (gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) | - | -2.365 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | -1.532.229 | -1.369.987 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -18.817.454 | -14.443.824 |
| 8. Finanzergebnis | 6.293.533 | -13.649.785 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | - | 125 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.058.667 | -119.139 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 2.054.164 | -149.006 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -765.134 | -13.530.771 |
| davon an verbundene Unternehmen | -709.235 | -101.062 |
| 9. Ergebnis nach Steuern | 8.903.407 | -9.602.073 |
| 10. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn (Vorjahr: Erträge aus Verlustübernahme) | -8.903.407 | 9.602.073 |
| 11. Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag | 0 | 0 |
| in € | 2023 | 2022 |
| 1. Umsatzerlöse | 44.833.250 | 40.444.448 |
| 2. Gesamtleistung | 44.833.250 | 40.444.448 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.114.715 | 2.180.777 |
| 4. Materialaufwand | -33.530.430 | -30.993.218 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -197.014 | -159.754 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -33.333.416 | -30.833.464 |
| 5. Personalaufwand | -8.635.793 | -6.902.672 |
| Löhne und Gehälter | -6.478.554 | -5.303.465 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -2.157.239 | -1.599.207 |
| davon für Altersversorgung | -1.277.808 | -837.295 |
| 6. Abschreibungen | -1.509.783 | -1.720.996 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | -1.275.811 | -1.496.962 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen (gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) | - | -387 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | -233.972 | -224.034 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.873.430 | -2.361.993 |
| 8. Finanzergebnis | 961.024 | -2.232.145 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | - | 20 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.077.860 | -19.483 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 313.671 | -24.367 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -116.836 | -2.212.682 |
| davon an verbundene Unternehmen | -108.300 | -16.526 |
| 9. Ergebnis nach Steuern | 1.359.553 | -1.585.799 |
| 10. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn (Vorjahr: Erträge aus Verlustübernahme) | -1.359.553 | 1.585.799 |
| 11. Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag | 0 | 0 |
An die E.ON Digital Technology GmbH, Hannover
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der E.ON Digital Technology GmbH, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der E.ON Digital Technology GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im letzten Abschnitt Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im letzten Abschnitt des Lageberichts enthalten ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, den 28. Februar 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Weinmann, Wirtschaftsprüfer
Volk, Wirtschaftsprüferin

Der Aufsichtsrat der E.ON Digital Technology GmbH (EDT) hat im Berichtszeitraum die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er ist von der Geschäftsführung regelmäßig schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die relevanten Geschäftsvorfälle informiert worden. Der Aufsichtsrat hat hierüber mit der Geschäftsführung beraten und die Gesellschaft überwacht. Der Aufsichtsrat hat dabei eng mit der Geschäftsführung zusammengearbeitet, sie bei der Führung der Gesellschaft regelmäßig beraten und ihre Maßnahmen anhand der Berichterstattung der Geschäftsführung überwacht.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.
In seinen Beratungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft. Besondere Schwerpunkte bildeten neben dem Jahresabschluss 2023 und der Planung für die Jahre 2024 - 2028 die Rolle der E.ON Digital Technology GmbH als zentraler IT-Dienstleister und wesentlicher Treiber der Digitalisierung für den gesamten E.ON-Konzern. Die E.ON Digital Technology GmbH hat ihren Auftrag, das Kerngeschäft des E.ON-Konzerns mit modernen digitalen Technologien zu unterstützen, erfüllt. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit der Aufrechterhaltung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit unter den Sonderbedingungen der ausklingenden Corona-Pandemie sowie den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes.
Darüber hinaus spielte das Themenfeld Corporate Governance mit den Aspekten Risikoeinschätzung, Audit und Compliance eine wesentliche Rolle.
Die Geschäftsführung und die Vorsitzende haben zwischen den Gremiensitzungen bedeutsame Einzelvorgänge erörtert.
Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Gesellschafterversammlung am 09. März 2023 gewählten und aufgrund des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 03. März 2023 beauftragten Abschlussprüfers, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass die interne Rechnungslegung im Sinne der energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß erfolgt.
Der Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Auftrag der Aufsichtsratsvorsitzenden durch die Geschäftsführung der Gesellschaft rechtzeitig vor der Frühjahrssitzung ausgehändigt worden, er wurde in die Aussprache und Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen. Der Abschlussprüfer hat an der Beratung des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und zu weiteren Auskünften zur Verfügung gestanden.
Der Aufsichtsrat hat vom Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Er hat seinerseits den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt.
Im Zuge des Wechsels innerhalb des E.ON-Konzerns hat Herr Dr. Philipp Ulbrich sein Mandat im Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2023 niedergelegt. Mit Wirkung zum 01. Juni 2023 wurde für die verbleibende Zeit der Amtsperiode Herr Torsten Flosbach durch die Gesellschafterversammlung gewählt. Herr Flosbach wurde im Rahmen eines schriftlichen Beschlussverfahrens des Aufsichtsrats am 26. Juni 2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gremiums gewählt.
Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihre im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.
Hannover, 18. März 2024
Dr. Victoria Ossadnik, Vorsitzende des Aufsichtsrats
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
2 nahegelegene Organisationen
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen