INCLUSION GmbH
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Inclusion GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben: Die Inclusion GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und Gesellschaftsrecht beachtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und Methoden angewandt: Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. In den Abschreibungen sind keine erhöhten Abschreibungen, insbesondere nach den steuerlichen Vorschriften der §§ 3, 4 FördG enthalten. Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Guthaben/Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sind durch Stichtagsauszüge nachgewiesen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Steuerrückstellungen waren zu bilden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Angaben zur Bilanz: Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung: Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige Angaben: Dr. Johannes W. Tack, Chemiker, wurde zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.06.2011.
Berlin, 17. November 2011 gez. Johannes Tack |
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